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2315/2020

Einflüsse des Flughafens Köln/Bonn auf die Umwelt

Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.) 11.08.2020

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Nächste Beratung: Ausschuss Klima, Umwelt und Grün, Sitzung am 27.08.2020, TOP 8.5

Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

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Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

7810 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
V/V/7 
 
Vorlagen-Nummer  11.08.2020 
 2315/2020 
Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Si tzung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss für Umwelt und Grün 27.08.2020 
 
Einflüsse des Flughafens Köln/Bonn auf die Umwelt 
Anfragetext: 
 
Die entstandenen THG- bzw. CO2-Emissionen der Flugbewegungen des Flughafens Köln/Bonn wer-
den nur anteilig der Stadt Köln zugerechnet. Wie erfolgt genau die Berechnung und wem werden die 
anderen THG-Emissionen zugeordnet? 
Uns stellt die Antwort der CO2 Emissionen vor ein Rätsel: 
Laut des Klimaschutzkonzept der Stadt Köln – Teilbereich Verkehr – des Wuppertaler Instituts von 
August 2011, hat der Güter- und Luftverkehr (Tabelle 8) z.B. für das Jahr 2008 1.223.000 Tonnen CO2 
verursacht. Die vom Umweltbundesamt übermittelte Zeitreihe der LTO („Landing/Take off“)-
Treibhausgas-Emissionen des Flughafens Köln/Bonn kommt auf einen Wert von 142.883 Tonnen CO2 
für das gleiche Jahr. 
Das Wuppertaler Institut kommt damit auf einen über 8 mal so großen Wert wie das Umweltbundes-
amt. Das kann nur darin begründet sein, dass Unterschiedliches gemessen wurde. Wir vermuten, dass 
das Umweltbundesamt nur den über Deutschland erzeugten CO2-Anteil gelistet hat, darum auch die 
aufwendige Messmethode. Aber wir wissen es nicht. 
Uns interessieren auch nur die Werte nach der Messmethode, so wie es das Wuppertaler Institut im 
Klimaschutzkonzept von 2011 angewandt hat.“ 
Die Verwaltung antwortet hierzu: 
In der Vergangenheit wurden für Köln die Emissionen des Flughafens im Rahmen der folgenden Kon-
zepte und Berichte nach unterschiedlichen Vorgehensweisen bilanziert:  
 
 „Klimaschutzkonzept für die Stadt Köln - Teilbereich Verkehr –" , Wuppertal Institut für Klima, Um-
welt, Energie GmbH (2011)  [1]  
 „Fortschreibung der Energie- und Treibhausgasbilanz der Stadt Köln für die Jahre 2008-2015 und 
eine erste Bilanzierung ausgewählter Beteiligungsunternehmen“, Institut für Energie- und Umwelt-
forschung Heidelberg (2018) [2] 
Im Folgenden werden die Bilanzierungsmethoden der beiden Berichte aufgeführt. Es wird erläutert, wie 
die Institute zu den einzelnen Ergebnissen gelangt sind und worin die Unterschiede liegen.

2 
 
„Klimaschutzkonzept für die Stadt Köln – Teilbereich Verkehr – “, Wuppertal Institut für Klima, 
Umwelt, Energie GmbH (2011)   
Im „Klimaschutzkonzept für die Stadt Köln – Teilbereich Verkehr – Endbericht“ vom August 2011, er-
stellt vom Wuppertal Institut für Klima, Umwelt und Energie, werden zwei unterschiedliche Bilanzie-
rungsmethoden verwendet. Die fortschreibbare Bilanz wurde mit dem Ziel erstellt, von der Kommune 
selbstständig jedes Jahr erneuert zu werden. Sie beruht auf jährlich vorliegenden Kennwerten. Die De-
tailbilanz zeigt die detaillierten Emissionen der Kommune auf. Die Szenarien und Handlungsempfeh-
lungen beruhen auf der Detailbilanz (vgl. [1] S. 32). 
In der fortschreibbaren Bilanz werden die CO2-Emissionen des Flugverkehres über das Inländerprinzip 
ermittelt (vgl. [1] S.34), also über die Flugstrecken, die die Kölner Bevölkerung und Wirtschaft jährlich 
zurücklegen. Die Daten werden dafür anteilig aus dem Bundesdurchschnitt gewonnen (vgl. [1] S. 39). 
Darum ergibt sich für das Jahr 2008 eine Emission von 1.223.000 t CO2 und für das Basisjahr 2006 
sind es rund 1.327.000 t CO2 (vgl. [1] Tabelle 8, S. 48).  
In der Detailbilanz werden die CO2-Emissionen des Flugverkehres über das Abgangsprinzip ermittelt 
(vgl. [1] S. 34). Das heißt es werden nur die Flüge berücksichtigt, welche vom Flughafen Köln/Bonn 
starten. Dabei wird der komplette Flug bilanziert, vom Start in Köln/Bonn bis zur Landung im Zielflugha-
fen. Dadurch ergibt sich für das Basisjahr 2006 eine Emission von ungefähr 1.351.000 t CO2 (vgl. [1] 
Abb. 16, S.56). Hier ist erkennbar, dass die fortschreibbare Bilanz und die Detailbilanz ungefähr die 
gleichen Ergebnisse liefern. 
„Fortschreibung der Energie - und Treibhausgasbilanz der Stadt Köln für die Jahre 2008 -2015 
und eine erste Bilanzierung ausgewählter Beteiligungsunternehmen“, Institut für Energie- und 
Umweltforschung Heidelberg (ifeu) (2018) 
Im ifeu-Bericht vom August 2018 „Fortschreibung der Energie- und Treibhausgasbilanz der Stadt Köln 
für die Jahre 2008-2015 und eine erste Bilanzierung ausgewählter Beteiligungsunternehmen“ wird mit 
der Bilanzierungs-Systematik Kommunal (BISKO) [3] bilanziert (vgl. [2] S.4).  
Die BISKO-Methode bilanziert den Endenergiebedarf im Territorialprinzip. Dabei werden ausschließlich 
die Emissionen innerhalb der Stadtgrenzen Kölns berücksichtigt. Außerdem werden zusätzlich zum 
CO2-Ausstoß auch der Methan- (CH4) und Lachgasausstoß (N2O) berücksichtig, so dass von Treib-
hausgas-(THG)-Emissionen gesprochen wird (vgl. [2] S.4 f.). 
Für den Flugverkehr im speziellen bedeutet das Territorialprinzip, dass der THG-Ausstoß über Start 
und Landung (LTO-Zyklus) erfasst wird. Dabei werden nicht nur die direkten Emissionen, die bei Start 
und Landung entstehen, gemessen, sondern auch die vorgelagerten Emissionen, welche durch den 
Energieträgertransport entstehen (vgl. [2] S.5). Die Bilanzierung des ifeu bezieht die Daten für die 
Flugverkehr-Bilanzierung aus dem TREMOD[4]-Modell (vgl. [2] S.12), ist also in den Grundlagen äqui-
valent mit der des Umweltbundesamtes. 
In dem Bericht ergibt sich für den Flugverkehr für das Jahr 2015 ein Anteil von 6% an den Treibhaus-
gasemissionen des Verkehrs in der Stadt Köln in Höhe von ungefähr 2,6 Mio. t CO2e, also circa 
156.000 t CO2e (vgl. [2] S.20). Da der THG-Ausstoß des Flugverkehres seit 2008 leicht gestiegen ist 
(vgl. [2] S.27), können die Emissionen für 2006 als leicht niedriger angenommen werden.

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Erklärung und Fazit 
Die Diskrepanz zwischen den beiden Studien mit einem Unterschied um ca. Faktor 10 beruht auf den 
verschiedenen Bilanzierungssystematiken (vgl. [2] S.63). 
Das 2011 vom Wuppertal Institut gewählte Abgangsprinzip berücksichtigt alle von Köln ausgehenden 
Flüge, d.h. die komplette Flugstrecke der abgehenden Flüge, egal wohin sie gehen und wie weit es bis 
zum Ziel ist. Die in Köln landenden Flüge werden nicht bilanziert.  
Das 2018 vom ifeu gewählte Territorialprinzip berücksichtigt den THG-Ausstoß über Start und Landung 
(LTO-Zyklus). Die Emissionen des kompletten Fluges werden nicht bilanziert. Dies entspricht der Bi-
lanzierungsmethodik des Umweltbundesamtes. 
Die Ergebnisse der Studie des Wuppertal Instituts lassen sich wegen der unterschiedlichen Bilanzie-
rungsmethoden nicht mit den Ergebnissen der Studie des ifeu oder denen des Umweltbundesamtes 
vergleichen.  
Auf Bundesebene wurde 2016 beschlossen, alle kommunalen Bilanzierungen mit der BISKO-Methode 
durchzuführen, um eine Vergleichbarkeit zwischen den Kommunen zu gewährleisten. 
Quellenverzeichnis 
[1] „Klimaschutzkonzept für die Stadt Köln - Teilbereich Verkehr –" , Wuppertal Institut für Klima, Um-
welt, Energie GmbH (2011)    
(https://www.stadt-
koeln.de/mediaasset/content/pdf57/endbericht_klimaschutzkonzept_k__ln_teilbereich_verkehr.pdf) 
 
[2] „Fortschreibung der Energie- und Treibhausgasbilanz der Stadt Köln für die Jahre 2008-2015 und 
eine erste Bilanzierung ausgewählter Beteiligungsunternehmen“, Institut für Energie- und Umwelt-
forschung Heidelberg (2018)   
(https://ratsinformation.stadt-koeln.de/getfile.asp?id=678274&type=do& ) 
 
[3] BISKO Bilanzierungs-Systematik Kommunal; Institut für Energie- und Umweltforschung Heidelberg 
(2019)   (https://www.ifeu.de/wp-content/uploads/BISKO_Methodenpapier_kurz_ifeu_Nov19.pdf ) 
 
[4] TREMOD: Transport Emission Model, Daten - und Rechenmodell: Energieverbrauch und Schad-
stoff-emissionen des motorisierten Verkehrs in Deutschland 1960-2035; ifeu Heidelberg, im Auftrag 
des Umweltbundesamtes seit 1993. 
 
Gez. Dr. Rau

Beratungsverlauf (1)

27.08.2020 Ausschuss Klima, Umwelt und Grün
TOP 8.5 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2315/2020
Typ
Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.)
Datum
11.08.2020
Erstellt
28.07.2020 13:04