Mandari Insight

0655/2025

Kapazitätserweiterungen auf den Linien 4, 13 und 18 Baubeschluss Bauphase 3

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 16.06.2025

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Anlage_ 4_Stellungnahme Rechnungsprüfungsamt

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Ansehen

Anlage_3_2_Wichheimer Straße

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Ansehen

Beschlussvorlage Rat

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Ansehen

Anlage_2_Uebersichtsplan

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Ansehen

Anlage_3_4_Sülzgürtel

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Ansehen

Sachstandsbericht Rat /Ausschuss 07/2026

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Ansehen

Anlage_3_1_Thielenbruch

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Ansehen

Anlage_1 Öffentlichkeitsbeteiligung

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Ansehen

Anlage_3_3_Vischeringstraße

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Ansehen

Anlage_ 4_Stellungnahme Rechnungsprüfungsamt

2505 Zeichen

/ 2 
14 12.06.2025 
143  
 
 
69 
über Dez.III 
Stellungnahme zur Kostenberechnung der Baubeschlussvorlage 0655/2025 
(Stand 09.05.2025) 
Kapazitätserweiterungen auf den Linien 4, 13 und 18 Baubeschluss für den 
Ausbau der Bahnsteige der Haltestellen der Bauphase 3 auf eine Nutzlänge von 
60 m 
RPA-Nr. 143/16/03/2025 
Eingereichte Kosten städtischer Anteil: 
ca. 2,64 Mio. Euro (netto) 3,15 Mio. Euro (brutto) 
 
Sehr geehrte Damen und Herren, 
zur Herbeiführung eines Baubeschlusses legt 69 Amt für Brücken Tunnel und Stadt-
bahnbau eine Kostenberechnung zur Kapazitätserweiterung für die Haltestellen der 
Bauphase 3 (Thielenbruch, Vischeringstraße, Wichheimer Straße und Sülzgürtel) 
vor. 
Aus dem Erläuterungsbericht der Kölner Verkehrs- Betriebe AG°(KVB) geht hervor, 
dass die Fahrgastzahlen in den zurückliegenden Jahren kontinuierlich angestiegen 
sind. Aus diesem Grund ist die Kapazitätserweiterung erforderlich. Die Haltestellen 
werden auf eine Bahnsteiglänge von 60 m erweitert, so dass die neue Generation 
von Bahnen mit einer Länge von ca. 70 m die Haltestellen anfahren kann. Die einge-
reichten Unterlagen dokumentieren anschaulich, welche baulichen Maßnahmen zum 
Bau der verlängerten Bahnsteige notwendig sind. 
Die Baukosten wurden in Anlehnung an die DIN 276 ermittelt. In den Unterlagen be-
finden sich zudem zahlreiche Pauschalen bei den Planungskosten und den soge-
nannten übergreifenden Kosten. Die übergreifenden Kosten beinhalten die Kosten 
für Baustelleneinrichtung, technische Bearbeitung, Verkehrssicherung, Sicherheits-
posten und Bauüberwachung. Diese werden als prozentualer Anteil der Gesamtkos-
ten angesetzt und sind nicht weiter erläutert. Aus diesem Grund können diese Kos-
ten nicht bestätigt werden. 
Die Gesamtkosten werden mit 5,945 Mio. Euro (brutto) angegeben. Davon entfallen 
3,15 Mio. Euro (brutto) auf die Stadt Köln und 2,795 Mio. Euro (brutto) auf die KVB.

- 2 - 
 
 
laut KVB sind 90 % der zuwendungsfähigen Kosten förderfähig. Dies ist in den antei-
ligen Kosten für die vier Haltestellen der Stadt Köln bereits berücksichtigt.  
Bezugnehmend auf die eingeschränkte Kostensicherheit ergeben die geprüften Un-
terlagen keine Hinweise, die einer Fortführung der Maßnahme widersprechen. 
Es konnte den Unterlagen keine Dokumentation entnommen werden, in wie weit die 
Verfügung hinsichtlich der Bewirtschaftung des Haushalts 2025/2026 berücksichtigt 
wurde. 
 
Mit freundlichen Grüßen  
 
 
Sven Genseke 
Stell. Amtsleitung des Rechnungsprüfungsamtes

Anlage_3_2_Wichheimer Straße

2814 Zeichen

Erneuerung
B+R
Shared
Mobility
145x80
Tor
x
x
x
x x
xx
x
x
x
x
x
145x80
3,82
1,43
4
2,37
12
50
3,01
1,43
4
2,16
2,09
3,72
1,42
4
2,4
1,42
4,02
12
50
NL 62m 90 cm SO
Schalthaus
Signaltechnik
NL 62m 90 cm SO
0,6 0,6 0,6
0,3
0,6
2,49
0,6
0,6
0,6
0,6
0,3
x
x
mit Flurstücksnummer
Flurstücksgrenze
FW
WTINFO
VZ
283-30283-30
gepl. / vorh.
Straßenachse gepl.
Randlinien Wege u. Bankettlinien
Fahrbahnrand gepl.
Hochbord / abgesenkter Bord
sonstige Linien gepl.
Nebenachsen, Fahrstreifen
gepl.
Radweg gepl. / vorh.
gepl.
Radfahrstreifen im Knotenpunkt
gepl. / vorh.
gemeinsamer Geh- und Radweg
Grünstreifen / Beet gepl. / vorh.
Schotterfläche gepl. / vorh.
Parkplatz gepl. / vorh.
Fahrbahn Asphalt gepl. / vorh.
Besondere Bahnkörper
gepl. / vorh.
Bahnsteig gepl. / vorh.
Trennstreifen / Inselköpfe
Hausnr. vorh.
Gebäude / Bauten mit
Treppen / Rampen gepl. / vorh.
Gehweg gepl. / vorh.
Gleisachse vorh./ gepl.
Legende
FAut
Zaun / Mauer vorh./ gepl.
Baum vorh. / entfällt / gepl.
Straßenablauf / Kanalsdeckel /
Kanallüfter vorh. / gepl.
Kabelschacht klein, groß /
Schaltkasten / Trafo vorh.
Fernwärme / Hydrant /
Wasser- u. Gasschieber vorh.
Fahrkartenautomat vorh. / gepl.
Poller / Fahnenmast /
Strommast / Solarmast
vorh. / gepl.
Beleuchtung vorh. / gepl.
Verkehrsschild vorh. / gepl.
LSA vorh. / gepl. / optional
Info/ Werbetafel/ Rufsäule/
DFI vorh./ gepl.
Fahrradabstellanlage/ Fahrradbox/
FGU/ Abfallbehälter/ Haltestellenschild
vorh./ gepl.
470
Stift: 1002Stift: 1001
Stift: 1001
Stift: 1007 Schraffur 45° 4mm bei 1:250
R, G, B : 255, 223, 127; Stift: 1008
R, G, B : 255, 159, 127; Stift: 1009
R, G, B : 255, 127, 191; Stift: 1010
R, G, B : 191, 255, 127; Stift: 1011
R, G, B : 255, 191, 0; Stift: 1012
R, G, B : 101, 101, 101; Stift 1013
R, G, B : 204, 204, 204; Stift 1014
R, G, B : 255, 255, 0; Stift 1016
R, G, B : 255, 127, 0; Stift 1017
R, G, B : 101, 101, 101; Stift 1013
R, G, B : 191, 0, 255
R, G, B : 82, 0, 165; Stift 1015
R, G, B : 255, 63, 0
Stift: 1001
Stift: 1003
Stift: 1003
Si.2.1
Kamera
Mx Mx
Koppelspule
Fahrleitungsmast vorh./ gepl.
Kabelschacht, Schaltschrank gepl.
Betriebstechnik KVB gepl.
Haltetafel
Gleis
1 Gleisbezeichnung
Haltetafel, Gleisbezeichnung
Bodenindikatoren
Grundstückszufahrten vorh.
R, G, B : 38, 0, 0
-68- Amt für nachhaltige
Mobilitätsentwicklung
-69- Amt für Brücken,
Tunnel und Stadtbahnbau
-15-
Datum:
KÖLNER VERKEHRS - BETRIEBE AG
Maßstab:
Kapazitätserweiterungen auf den
Linien 4, 13 und 18
Haltestelle Wichheimer Str. Lageplan
T
-15- Nahverkehrsmanagement
Scheidtweilerstraße 38
50933 Köln
Betriebsleiter BO-Strab
-Projektleitung-
Ind.Strecke
1 : 250
21.02.2025
-27-
Anlage zum 3. Baubeschluss K35
21.02.2025
gez. Siggelkow
05.03.2025
gez. Xanthopoulou
10.03.2025
gez. Melchert
06.03.2025
gez. Kümpel
-15-
gez. Würtz gez. Kugelgez. Köstergez. Bruder
16.04.2025
gez. Rode

Beschlussvorlage Rat

25290 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
III/69/692/2 
 
Vorlagen-Nummer 
 0655/2025 
Freigabedatum 
16.06.2025  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Kapazitätserweiterungen auf den Linien 4, 13 und 18 
Baubeschluss für den Ausbau der Bahnsteige der Haltestellen der Bauphase 3 auf eine 
Nutzlänge von 60 m  
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Unter dem Vorbehalt des rechtskräftigen Baurechts beschließt der Rat der Stadt Köln den 
Ausbau der Bahnsteige der 4 Haltestellen Thielenbruch, Vischeringstraße, Wichheimer Straße 
und Sülzgürtel (3. Bauphase) auf eine Nutzlänge von 60 m im Rahmen der Kapazitätserweite-
rungen auf den Linien 4, 13 und 18. 
 
Die Gesamtkosten dieser dritten Bauphase betragen rund 5.945.000 € brutto. Davon entfallen 
rund 3.150.000 € brutto auf die Stadt und rund 2.795.000 € brutto auf die Kölner Verkehrs-Be-
triebe AG (KVB). Der Rat beauftragt die Verwaltung, die KVB mit der Durchführung der ge-
mäß U-Bahn- bzw. Stadtbahnvertrag auf die KVB entfallenen Anteile nach Maßgabe des öf-
fentlichen Dienstleistungsauftrages zu betrauen.  
 
 
 
 
 
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 23.06.2025 
Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 23.06.2025 
Verkehrsausschuss 24.06.2025 
Finanzausschuss 30.06.2025 
Rat 03.07.2025

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen   3.150.000€ 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja siehe 
Erläuterung      % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme        € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            
% 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2028 (2027 
anteilig) 
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen   126.000 € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2028 (2027 
anteilig) 
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten   72.000 € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
 
Begründung:  
Die Fahrgastzahlen der Stadtbahnlinien 4, 13 und 18 sind in den letzten Jahren stark ange-
stiegen. In der Folge übersteigt die Nachfrage, insbesondere zu den Hauptverkehrszeiten, auf 
größeren Streckenabschnitten die derzeitigen Kapazitäten. Da Taktverdichtungen aufgrund 
der zur Verfügung stehenden Fahrplantrassen nicht möglich sind, sollen die notwendigen zu-
sätzlichen Platzkapazitäten mit einem geänderten Fahrzeugkonzept zur Verfügung gestellt 
werden. Das Fahrzeugkonzept sieht den Einsatz von ca. 70 m langen Zügen vor. Mit dem Ein-
satz der neuen Züge lässt sich die Kapazität um rund 20 % erhöhen. Voraussetzung dafür 
sind Bahnsteige mit einer Länge von mindestens 60 m. Dafür wird die KVB die 21 Haltestellen 
„Aachener Straße/Gürtel“, „Wüllnerstraße“, „Dürener Straße/Gürtel“, „Sülzgürtel“, „Thielen-
bruch“, „Vischeringstraße“, „Wichheimer Straße“, „Schlebusch“, „Odentaler Straße“, „Leuchter-
straße“, „Am Emberg“, „Im Weidenbruch“, „Mülheim Berliner Straße“, „Von-Sparr-Straße“, 
„Keupstraße“, „Grünstraße“, „Stegerwaldsiedlung“, „Bocklemünd“, „Euskirchener Straße“, 
„Weinsbergstraße/Gürtel“ und „Melatengürtel“ verlängern.

3 
Die Federführung für Planung und Umsetzung der Ausbaumaßnahmen wurde der KVB durch 
den Rat der Stadt Köln bereits mit den Vorlagen 2723/2018, 2662/2019 und 2389/2024 über-
tragen.  
Die KVB wird die Maßnahme in Abstimmung mit der Stadt Köln durchführen und die Stadt 
Köln fortlaufend über den aktuellen Sachstand der Planung, der Ausführung, der Kosten so-
wie der Terminprognose informieren sowie Gelegenheit zur Einsicht in die entsprechenden 
Unterlagen geben. 
 
Paketweise Einholung der Baubeschlüsse  
Für die Einholung eines Baubeschlusses ist die Planungstiefe des Abschlusses der Entwurfs-
planung der Leistungsphase 3 der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) er-
forderlich. Die Leistungsphase 3 HOAI wird für die einzelnen Haltestellen des Projektes nach 
und nach erreicht und wird für alle Haltestellen erst in einigen Jahren vorliegen. Um Ein-
schränkungen für die Fahrgäste während der baulichen Umsetzung möglichst gering zu halten 
und eine gleichmäßige Auslastung der KVB-Baukapazitäten zu gewährleisten, soll der Umbau 
der Haltestellen über einen längeren Zeitraum zwischen 2022 und 2028 in vier Bauphasen er-
folgen. Für die dritte Bauphase werden geplante Streckensperrungen auf dem Gürtel und der 
Strecke nach Thielenbruch genutzt. Die notwendigen Baubeschlüsse werden abhängig vom 
Planungsstand eingeholt. Mit den Baubeschlüssen 2430/2021 und 2751/2022 wurden bereits 
für 11 Haltestellen Beschlüsse eingeholt von denen 10 bereits baulich angepasst worden sind. 
Der nun anstehende 3. Baubeschluss umfasst 4 Haltestellen. Es ist geplant, 2026 einen wei-
teren Baubeschluss für die Haltestellen der 4. Bauphase einzuholen. 
 
Bauzeiten und Bauphasen  
Geplant ist, alle betroffenen Bahnsteige an den 21 Haltestellen in vier Bauphasen von 2022 
bis 2028 auszubauen, damit Ende 2028 die schrittweise Umstellung auf das neue Fahrzeug-
konzept erfolgen kann. Die Einteilung der Haltestellen in vier Bauphasen richtet sich nach 
dem Planungs- und Umsetzungsaufwand sowie dem zu erwartenden Aufwand bei den Ge-
nehmigungsverfahren. Eine Bauphase besteht aus drei bis sechs Haltestellen. Dabei dient die 
derzeitige Einteilung der Bauphasen nur einer ersten Orientierung. Ausschlaggebend für den 
konkreten Umsetzungszeitpunkt sind vor allem möglichst geringe Einschränkungen aufgrund 
der Bautätigkeiten für die Fahrgäste und eine optimierte Integration der Bauabläufe in freie 
Kapazitäten der Bauabteilungen der KVB AG. Ersteres wird durch die Ausnutzung ohnehin 
anstehender Streckensperrungen erreicht, sodass zusätzliche Streckensperrungen aufgrund 
des Bahnsteigausbaus teilweise vermieden werden können. 
 
1. Bauphase und 2. Bauphase (Nicht Gegenstand der Vorlage) 
Von den Haltestellen der 1. und 2. Bauphase („Aachener Str./Gürtel“, „Wüllnerstr.“, „Dürener 
Str./Gürtel“, „Schlebusch“, „Odentaler Str.“, „Leuchterstr.“, „Am Emberg“, „Im Weidenbruch“, 
„Mülheim Berliner Str.“, „Von-Sparr-Str.“ und „Stegerwaldsiedlung“) wurden bis auf die Halte-
stelle „Am Emberg“ und den Bahnsteig in Fahrtrichtung stadteinwärts der Haltestelle „Odent-
haler Straße“ alle Haltestellen baulich für die ca. 70 m langen Züge angepasst. Der Umbau 
der Haltestelle „Am Emberg“ erfolgt in 2025/2026. Der Umbau des Bahnsteigs der Haltestelle 
„Odenthaler Straße“ erfolgt nach Vorliegen des Genehmigungsbescheides. 
 
3. Bauphase (Gegenstand der Vorlage) 
Thielenbruch 
An der Haltestelle „Thielenbruch“ verkehren die Linien 3 und 18, zeitweise auch die Linie 13, 
an zwei Mittelbahnsteigen mit einer Höhe von 90 cm über Schienenoberkante. Die Bahnsteige 
befinden sich in der ehemaligen Wagenhalle des ehemaligen Betriebshofs. Die Bahnsteige 
sind ebenerdig über die östliche Seite der Halle zugänglich. Der Zugang zur Halle erfolgt auf 
der südöstlichen Seite. Beide Mittelbahnsteige müssen um ca. 12 m verlängert werden.

4 
Die Verlängerung um 12 m erfolgt bei beiden Bahnsteigen in westlicher Richtung am Ende der 
Wagenhalle. Dort befindet sich kein Fahrgastzugang zu den Bahnsteigen. Im Zuge der Ver-
längerung wird die gesamte Oberfläche der bestehenden beiden Bahnsteige erneuert und das 
Blindenleitsystem auf den aktuellen Standard angepasst. Der Zugang zur Wagenhalle und zu 
den Bahnsteigen wird durch die Verlängerung nicht verändert und bleibt bestehen. Neben der 
Verlängerung muss die Konstruktion der bestehenden Bahnsteige saniert werden. 
Das Gleis zum Bahnsteig Nummer 2 liegt im Bereich der Einfahrt in die Wagenhalle aufgrund 
einer dort stehenden Stütze in einem leichten Radius. An dieser Bahnsteigkante entsteht des-
halb auf einer Länge von ca. 10 Meter ein um 1,3 cm größerer Spalt zwischen Fahrzeugtür 
und Bahnsteigkante als in der Geraden. Ansonsten liegen die Bahnsteige in der Geraden. 
Neben der Erneuerung sämtlicher Leuchtenköpfe mit moderner und energiesparender LED-
Technik werden zwei neue Leuchten im Bereich der Bahnsteigverlängerung in der Bahnsteig-
mitte kurz vor dem Bahnsteigende gesetzt. Die LED-Leuchten sind energieeffizienter, haben 
eine höhere Lichtausbeute und eine bessere Farbwiedergabe, was die Erkennbarkeit von Ob-
jekten gegenüber dem Bestand verbessert. Darüber hinaus wird die Haltestelle gleichmäßiger 
ausgeleuchtet. 
Es ist kein Grüneingriff erforderlich. 
 
Vischeringstraße 
An der Haltestelle „Vischeringstraße“ verkehren die Linien 3, 13 und 18. Die Linie 13 endet an 
der Haltestelle an einem Mittelbahnsteig. Die Linien 3 und 18 halten an zwei gegenüberliegen-
den Seitenbahnsteigen. Alle Bahnsteige haben eine Höhe von 90 cm über Schienenoberkante 
und müssen um ca. 10 m verlängert werden. 
Der Mittelbahnsteig, an dem die Linie 13 endet, liegt südwestlich einer Z-Querung über die 
Gleise der Linien 3 und 18 und ist über eine Platzfläche und eine Rampe zugänglich. Die Ver-
längerung erfolgt am Ende des Bahnsteigs in Fahrtrichtung stadteinwärts. Dort befindet sich 
kein Bahnsteigzugang. Der bestehende Zugang zum Bahnsteig muss nicht verändert werden 
und bleibt bestehen. Die südliche Bahnsteigkante der Verlängerung liegt in einem Innenbogen 
mit 250 m Radius, sodass auf einer Länge von 9 m der Spalt zwischen Fahrzeugtür und 
Bahnsteigkante um etwa 5 cm größer ausfällt als in der Geraden. Eine Anpassung der Gleist-
rassierung ist aufgrund von Zwangspunkten wegen der anschließenden Weichenverbindun-
gen nicht möglich. 
Die Seitenbahnsteige befinden sich nordöstlich dieser Z-Querung. Der Zugang zu diesen 
Bahnsteigen aus westlicher Richtung erfolgt über die Platzfläche sowie die Vischeringstraße. 
Der Zugang zu den Bahnsteigen aus östlicher Richtung erfolgt über die Johann-Bensberg-
Straße. Die Verlängerung der Bahnsteige um ca. 10 m erfolgt in westliche Richtung. Die be-
stehenden Rampenzugänge an den westlichen Bahnsteigenden entfallen und werden durch 
neue Rampen mit Zwischenpodesten ersetzt. Die Querung der Gleise erfolgt durch die Z-Que-
rung. Die bestehenden Zugänge am östlichen Bahnsteigende werden nicht verändert und blei-
ben bestehen. Für eine bessere Zugänglichkeit erhält der Bahnsteig in Fahrtrichtung stadtaus-
wärts etwa in Bahnsteigmitte einen zusätzlichen Treppenzugang aus der Chemnitzer Straße, 
der Bahnsteig in Fahrtrichtung stadteinwärts erhält einen Treppenzugang in Höhe der Vische-
ringstraße. 
An allen drei Bahnsteigen wird die gesamte Oberfläche erneuert und das Blindenleitsystem 
auf den aktuellen Standard angepasst. 
Die Bike and Ride-Anlagen der Haltestelle werden im Zuge der Maßnahme erneuert und um 
eine Fahrradsammelgarage ergänzt. Zusätzlich werden zwei Shared Mobility-Flächen und 
eine Abstellfläche für Lastenfahrräder eingerichtet. Der Radweg, der auf die Vischeringstraße 
führt, muss leicht verschwenkt und in der Höhenlage angepasst werden. 
Neben der Erneuerung sämtlicher Leuchtenköpfe mit moderner und energiesparender LED-
Technik werden zwei neue Leuchten im Bereich der Bahnsteigverlängerung in der Bahnsteig-
mitte vor dem Bahnsteigende gesetzt. Die LED-Leuchten sind energieeffizienter, haben eine 
höhere Lichtausbeute und eine bessere Farbwiedergabe, was die Erkennbarkeit von Objekten

5 
gegenüber dem Bestand verbessert. Darüber hinaus wird die Haltestelle gleichmäßiger aus-
geleuchtet. 
Durch die Verschwenkung des Radwegs und die zusätzliche Fahrradsammelgarage werden 
kleinere Flächen versiegelt. Baumfällungen sind derzeit aufgrund der Baumaßnahme nicht ab-
sehbar. 
 
Wichheimer Straße 
An der Haltestelle „Wichheimer Straße“ verkehren die Linien 3 und 18 an zwei versetzt zuei-
nander liegenden Seitenbahnsteigen mit einer Höhe von 90 cm über Schienenoberkante. Der 
Bahnsteig stadtauswärts liegt südlich der Wichheimer Straße. Der Bahnsteig stadteinwärts 
liegt nördlich der Wichheimer Straße. Beide Bahnsteige müssen um 10 m verlängert werden. 
Die Bahnsteige sind jeweils über die Wichheimer Straße und über Rampen zu erreichen. Der 
Bahnsteig stadteinwärts verfügt zudem über einen seitlichen Zugang, der als Treppe ausge-
führt ist. Er wird am nördlichen Ende um ca. 10 m verlängert. Der in Fahrtrichtung stadtaus-
wärts liegende Bahnsteig wird am südlichen Ende um ca. 10 m verlängert. Die Zugangssitua-
tion an den Bahnsteigen verändert sich nicht. Im Zuge der Verlängerung wird die gesamte 
Pflasteroberfläche der bestehenden beiden Bahnsteige erneuert und das Blindenleitsystem 
auf den aktuellen Standard angepasst.  
Der Bahnsteig in Fahrtrichtung stadteinwärts liegt in einem Innenbogen mit einem Radius von 
600 m, sodass der Spalt zwischen Fahrzeugtür und Bahnsteigkante um etwa 2,6 cm größer 
ausfällt als in der Geraden. Der Bahnsteig in Fahrtrichtung stadtauswärts liegt in einem Au-
ßenbogen mit einem Radius von 500 m, sodass der Spalt zwischen Fahrzeugtür und Bahn-
steigkante um etwa 1,6 cm größer ausfällt als in der Geraden. Eine Anpassung der Gleistras-
sierung ist aufgrund von Zwangspunkten wie dem Bahnübergang an der Wichheimer Straße 
nicht möglich. 
Die Bike and Ride-Anlage der Haltestelle wird im Zuge der Maßnahme erneuert. Zusätzlich 
wird eine Shared-Mobility-Fläche neu eingerichtet. 
Der Bahnübergang wird im Zuge der Maßnahme ebenfalls erneuert. Hierfür ist es erforderlich, 
ein neues Technikgebäude zu errichten. 
Neben der Erneuerung sämtlicher Leuchtenköpfe mit moderner und energiesparender LED-
Technik werden zwei neue Leuchten im Bereich der Bahnsteigverlängerung an der Bahnsteig-
rückkante gesetzt. Die LED-Leuchten sind energieeffizienter, haben eine höhere Lichtaus-
beute und eine bessere Farbwiedergabe, was die Erkennbarkeit von Objekten gegenüber 
dem Bestand verbessert. Darüber hinaus wird die Haltestelle gleichmäßiger ausgeleuchtet. 
Derzeit ist durch die Bahnsteigverlängerung kein Baum direkt betroffen. Hinter der Bahnsteig-
rückseite im Bereich der Verlängerung des stadtauswärts führenden Bahnsteigs befinden sich 
einzelne Bäume. Im Rahmen der Baumaßnahme kann es je nach Lage der Wurzeln erforder-
lich werden, einzelne Bäume zu entfernen. Es wird jedoch das Möglichste getan, um auf Fäl-
lungen zu verzichten. 
 
Sülzgürtel 
An der Haltestelle „Sülzgürtel“ auf dem Gürtel verkehrt die Linie 13 an einem Mittelbahnsteig 
mit einer Höhe von 90 cm über Schienenoberkante. Der Bahnsteig ist aus südlicher Richtung 
über eine Rampe zugänglich. Aus nördlicher Richtung führt eine Treppe auf den Bahnsteig. 
Aufgrund der Lage der Gleiskreuzung unmittelbar vor der Haltestelle in Fahrtrichtung Hol-
weide kann die Haltestelle nur in Richtung Luxemburger Straße verlängert werden. Hierfür 
muss der bestehende Kiosk entfallen und abgerissen werden. Die Besonderheit des Bahn-
steigs besteht darin, dass Bäume in den Bahnsteig integriert sind. Dies wird durch eine Stahl-
konstruktion ermöglicht, die das Gewicht des Bahnsteigs gezielt in den Boden und nicht auf 
die Wurzelbereiche der Bäume ableitet. Eine Bauwerksprüfung hat ergeben, dass die Stahl-
konstruktion stark sanierungsbedürftig ist. Da eine Sanierung nicht wirtschaftlich ist, wird der 
gesamte Bahnsteig inklusive Verlängerung neu gebaut. Dabei wird wieder eine Stahlkonstruk-

6 
tion verwendet, die das Gewicht des Bahnsteigs nicht in die Wurzelbereiche der Bäume ablei-
tet. Die Bäume können bestehen bleiben und ein Baum im Bereich der Verlängerung kann in 
den Bahnsteig integriert werden, sodass kein Baum entfallen muss. 
Die bestehende Oberfläche des Bahnsteigs besteht aus Holzbohlen, die wartungsanfällig sind 
und bei Nässe aufgrund der Rutschgefahr eine Gefahr für die Fahrgäste darstellen. Die Ober-
fläche des neuen Bahnsteigs wird aus glasfaserverstärkten Kunststoffbohlen bestehen, in die 
das Blindenleitsystem integriert wird. Die neue Rampe zum Bahnsteig wird nach aktuellen 
Standards mit Zwischenpodesten ausgeführt. Die Anlage einer Rampe als Alternative zur 
Treppe auf der nördlichen Seite des Bahnsteigs ist aufgrund der davorliegenden Gleiskreu-
zung nicht möglich. 
Die Zugangssituation zum Bahnsteig wird neugestaltet und ist zukünftig ohne Engstellen kom-
fortabler nutzbar. In diesem Zuge wird die Fahrradabstellung im Bereich der Haltestelle neu 
organisiert und zusätzlich werden zwei Shared-Mobility-Flächen sowie zwei Abstellflächen für 
Lastenfahrräder eingerichtet. 
Neben der Erneuerung sämtlicher Leuchtenköpfe mit moderner und energiesparender LED-
Technik werden zwei neue Leuchten im Bereich der Bahnsteigverlängerung gesetzt. Die LED-
Leuchten sind energieeffizienter, haben eine höhere Lichtausbeute und eine bessere Farbwie-
dergabe, was die Erkennbarkeit von Objekten gegenüber dem Bestand verbessert. Darüber 
hinaus wird die Haltestelle gleichmäßiger ausgeleuchtet. 
 
Genehmigungsverfahren 
Für den Ausbau der Bahnsteige an den Haltestellen der 3. Bauphase sind je nach Maßnah-
menumfang Genehmigungen nach § 60 Verordnung über den Bau und Betrieb der Straßen-
bahnen (BOStrab), § 9 oder § 28 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) erforderlich. Die An-
träge werden nach abschließender Abstimmung mit den betroffenen Ämtern der Stadtverwal-
tung bei der Bezirksregierung eingereicht. Für jede Haltestelle wird ein Umweltgutachten er-
stellt, in dem die Eingriffe in Flora und Fauna bewertet werden. Entsprechende Vorsorge- und 
Ausgleichsmaßnahmen werden ermittelt und im Rahmen der Umsetzung durchgeführt. 
 
Kosten und Förderung 
Die Kosten für die 3. Bauphase werden insgesamt auf rd. 5.945.000 Mio. € brutto beziffert. 
Nach dem Stadtbahnvertrag vom 03.09./09.09.1991 umfasst der zu finanzierende städtische 
Maßnahmenanteil grundsätzlich die Ingenieurbauwerke einschließlich der Haltestellen, der 
Leiteinrichtungen und deren Möblierung sowie die Lichtsignalanlagen der Straßenführung. Die 
Betriebstechnik einschließlich bahnspezifischer Signalanlagen wird von der KVB AG umge-
setzt und finanziert. Der durch die KVB zu tragende Anteil ist in der aktuellen Wirtschaftspla-
nung bzw. Mittelfristplanung enthalten.  
Nach dieser Aufteilung ergibt sich für die Stadt Köln ein Gesamtkostenanteil der 4 Haltestellen 
der 3. Bauphase in Höhe von 3.150.000 € brutto und 2.795.000 brutto für die KVB AG. Der 
Maßnahmenanteil der Stadt Köln wird der KVB inklusive eines pauschalen Verwaltungskos-
tenzuschlags auf die Netto-Gesamtkosten von 7 % (rd. 170.000 €) für Planungs-, Bauüberwa-
chungs- und Verwaltungsleistungen erstattet. 
Das Gesamtvorhaben Kapazitätserweiterungen auf den Linien 4, 13 und 18 ist im GVFG-Bun-
desprogramm in „Zeile c“ enthalten. Die Förderung beträgt 90 % der zuwendungsfähigen Kos-
ten. Das Ergebnis der Standardisierten Bewertung für die Gesamtmaßnahme beträgt 1,2, so-
dass eine wesentliche Voraussetzung für die Förderung gegeben ist. Die Aufnahme in den 
ÖPNV-Bedarfsplan sowie die Stellung des entsprechenden Finanzierungsantrags sind im 
zweiten Quartal 2025 geplant. Die KVB wird die Fördermittel beantragen und geht derzeit von 
zuwendungsfähigen Kosten von rund 3.860.000 € netto aus. Es werden Fördermittel für die 
Baukosten in Höhe von rund 3.500.000 € netto (anteilig Stadt Köln rd. 1.800.000 € und KVB 
rd. 1.700.000 €) erwartet. Diese Fördermittel werden von der KVB AG vereinnahmt. Der städ-
tische Anteil an der Förderung wird entsprechend weitergeleitet.

7 
Der Finanzierungsantrag für die oberirdischen Haltestellen auf allen Linien (ohne GVFG-Mit-
tel) wurde vorsorglich am 16. April 2021 durch die KVB beim Zweckverband go.Rheinland 
GmbH eingereicht. 
Am 23.02.2022 erteilte der Zweckverband go.Rheinland die Genehmigung zum zuschussun-
schädlichen Maßnahmenbeginn für alle damals beantragten oberirdischen Haltestellen (inkl. 
der hier betroffenen vier Haltestellen, die Planungsänderungen an den Haltestellen „Thielen-
bruch“ und „Sülzgürtel“ sind jedoch nicht durch diese Genehmigung abgedeckt, eine Beantra-
gung des zuschussunschädlichen Maßnahmenbeginns erfolgt im Rahmen des GVFG-Finan-
zierungsantrags). 
Die Stadt Köln erstattet der KVB für die Bauphase 3 somit insgesamt den folgenden Eigenan-
teil (gerundet): 
Gesamtkostenanteil Stadt Köln 2.480.000 € 
Zzgl. 7 % Zuschlag Planungs-, Bauüberwachungs- und Verwaltungskosten 170.000 € 
Zwischensumme 2.650.000 € 
Zuzüglich 19 % MwSt. 500.000 € 
Auszahlungsbetrag Brutto 3.150.000 € 
Abzüglich erwarteter Fördermittel 1.800.000 € 
Städtischer Eigenanteil (brutto abzgl. Förderung) 1.350.000 € 
 
Zur Finanzierung des städtischen Anteils in Höhe von rd. 3.150.000 € brutto stehen im Haus-
haltsplan 2025/2026 im Haushaltsjahr 2026 investive Auszahlungsermächtigungen in Höhe 
von rund 800.000 € im Teilfinanzplan des Amtes für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau in der 
Produktgruppe 1202 – Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV, in der Teilplanzeile 8 - Auszahlun-
gen für Baumaßnahmen, bei Finanzstelle 6903-1202-0-9003, L 4, 13 u. 18 Bahnsteigverlän-
gerung, bereit.  
Die im Jahr 2027 erforderlichen investiven Auszahlungsermächtigungen i. H. v. rd. 2.350.000 
€ wird das Dezernat für Mobilität im Rahmen des Haushaltsplanaufstellungsprozesses an der 
entsprechenden Stelle bedarfsgerecht berücksichtigen. 
Durch die sukzessive Fertigstellung der einzelnen Haltestellen und deren Aktivierung in der 
Anlagenbuchhaltung entstehen vorbehaltlich der erwarteten Förderung folgende jährliche Er-
träge und Aufwendungen (gerundet) 
  in 2027 ab 2028 
Abschreibung  31.730 € 126.000 € 
Zuwendung/ Sonder-
posten 
20.000 € 72.000 € 
 
Die ab 2027 anfallenden Aufwendungen und Erträge wird das Dezernat für Mobilität im Rah-
men der Haushaltsplanaufstellungsprozesse 2027 ff innerhalb des dann jeweils zugewiesenen 
Budgets, ggf. durch Umschichtungen, vorsehen. 
Die von der KVB zu übernehmenden Maßnahmen erfordern nach Maßgabe des Öffentlichen 
Dienstleistungsauftrags (ÖDLA) eine Änderung der gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen, 
die gem. Ziffer 12.2 in Verbindung mit 13.1. ÖDLA zu einer Erhöhung des Soll-Ausgleichs füh-
ren. 
Die Ausbaumaßnahmen zielen darauf ab, die gemäß § 8 Absatz 3 PBefG gesetzlich vorge-
schriebene Barrierefreiheit im Kölner Nahverkehr zu erreichen. Bereits zum 1.1.2022 hätten 
alle Stadtbahnhaltestellen barrierefrei ausgebaut sein müssen. Eine Verschiebung ist daher 
nicht möglich, da dadurch nicht nur die Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben weiter verzö-
gert würde. Darüber hinaus würde eine Verschiebung auch den Einsatz von bereits bestellten 
(Vorlagen-Nr. 3243/2020) Langzügen und damit auch die Inanspruchnahme von Fördermitteln 
gefährden. Darüber hinaus wurden bereits 10 Haltestellen auf den Linien umgebaut, sodass

8 
eine Fortsetzung für einen reibungslosen Betrieb mit längeren Zügen unabdingbar ist. Im 
Zuge der Vorplanung wurden unterschiedliche Optionen zur Verlängerung der Bahnsteige ge-
prüft. Die kosteneffizienteste Variante wurde für die weitere Bearbeitung ausgewählt. Insofern 
ist zusammenfassend festzuhalten, dass die Vorgaben der Bewirtschaftungsverfügung vom 
23.04.2025 in Bezug auf die hier thematisierte Baumaßnahme berücksichtigt wurden. 
 
Rechnungsprüfungsamt  
Die Kostenberechnung wurde dem Rechnungsprüfungsamt zur Prüfung vorgelegt. Die Stel-
lungnahme des Rechnungsprüfungsamtes kann der Anlage 4 entnommen werden. 
 
Erläuterungen zu den Auswirkungen auf den Klimaschutz 
Das Dezernat für Mobilität verfolgt im Rahmen seiner Dezernatsstrategie das Ziel, die sekto-
renspezifischen Beiträge zum Klimaschutz zu erfüllen. 
Die hier dargestellte Maßnahme fördert eine verkehrssichere und bedarfsgerechte Infrastruk-
tur und trägt somit zur Leistungsfähigkeit des Verkehrssystems bei. Dies ist systemimmanent 
und fördert eine effiziente sowie ressourcenschonende Verkehrsabwicklung. Somit trägt dies 
zu einer Reduktion des Treibhausgasausstoßes bei. 
Insgesamt wird die hier dargestellte Maßnahme als positiver Beitrag zum Klimaschutz bewer-
tet. 
 
Begründung der Dringlichkeit 
Der verwaltungsinterne Prüf- und Abstimmungsprozess gestaltete sich zeitlich aufwendiger 
als angenommen. Die Beschlussfassung ist erforderlich, um den Umbau der Haltestellen 
Thielenbruch, Vischeringstraße, Wichheimer Straße und Sülzgürtel umsetzen zu können. Ent-
sprechend ist eine Beschlussfassung in der Ratssitzung am 03.07.2025 dringend erforderlich, 
um den Terminplan der Maßnahme und den angesetzten Kostenrahmen nicht zu gefährden. 
Die Ausbaumaßnahmen zielen darauf ab, die gemäß § 8 Absatz 3 PBefG gesetzlich vorge-
schriebene Barrierefreiheit im Kölner Nahverkehr schrittweise zu erreichen. Um diesem Ziel 
näher zu kommen und den vorgesehenen Zeitplan für den hierfür erforderlichen Ausbau der 
Bahnsteige der Haltestellen einhalten zu können, ist es zwingend erforderlich mit der dritten 
Bauphase im III. Quartal 2025 zu beginnen. Darüber hinaus würde eine Verschiebung auch 
den Einsatz von bereits bestellten (Vorlagen-Nr. 3243/2020) Langzügen gefährden. Es wur-
den bereits 10 Haltestellen auf den Linien umgebaut, sodass eine Fortsetzung des Umbaus 
für einen reibungslosen Betrieb mit längeren Zügen unabdingbar ist.  
 
Anlagen 
Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung 
Anlage 2 Übersichtslageplan 
Anlage 3 Lagepläne 
3.1 Thielenbruch 
3.2 Wichheimer Straße 
3.3 Vischeringstraße 
3.4 Sülzgürtel 
Anlage 4 Stellungnahme RPA

Anlage_2_Uebersichtsplan

744 Zeichen

Anlage 2 
Kapazitätserweiterungen 
auf den Linien 4, 13 und 18 
Haltestellenumbau 
Linie 4 
1. Schlebusch
2. Odenthaler Str.
3. Leuchterstr.
4. Am Emberg
5. Im Weidenbruch
6. Mülheim Berliner Str.
7. Von-Sparr-Str.
8. Keupstr.
9. Grünstr.
10. Stegerwaldsiedlung
Linie 13 
11. Sülzgürtel
12. Dürener Str./ Gürtel
13. Wüllnerstr.
14. Aachener Str./Gürtel
Linie 13 und Linie 18 
15. Wichheimer Str.
16. Vis cheringstr.
Linie 18 
17. Thielenbruch
Zuständig Stadt Köln 
18. Zoo/ Flora
Zuständig Stadt Hürth und HGK 
19. Efferen
20. Kiebitzweg
21. Hürth Hermülheim
Legende 
- Linie 4
- Linie 13
- Linie 18
- sonstige Linien
� umzubauende Haltestellen
o nicht betroffene Haltestellen
KVB@ 
Datum: 25.11.2020 
Kartengrundlage: KVB AG; 
OSM Contributers

Anlage_3_4_Sülzgürtel

2899 Zeichen

Fernsprecher
8 Fahrradabstellbügel entfallen
23 Fahrradabstellbügel neu
NL 60m 90 cm SO
Anschluss Blindenleitsystem an
Bestand
Schalthaus
Signaltechnik 2,5
3
x
xxxxx
xxx
x
xx
x
x x x
xxxxxxx
x
x
x x
Shared
Mobility
Shared
Mobility
Lastenfahrrad-
abstellplatz
Lastenfahrrad-
abstellplatz
5
3
1,41
5,19
1,41
1,85
60
51,551,55
1,654,172,181,86
5
3
gez. Köster
x
mit Flurstücksnummer
Flurstücksgrenze
FW
WTINFO
VZ
283-30283-30
gepl. / vorh.
Straßenachse gepl.
Randlinien Wege u. Bankettlinien
Fahrbahnrand gepl.
Hochbord / abgesenkter Bord
sonstige Linien gepl.
Nebenachsen, Fahrstreifen
gepl.
Radweg gepl. / vorh.
gepl.
Radfahrstreifen im Knotenpunkt
gepl. / vorh.
gemeinsamer Geh- und Radweg
Grünstreifen / Beet gepl. / vorh.
Schotterfläche gepl. / vorh.
Parkplatz gepl. / vorh.
Fahrbahn Asphalt gepl. / vorh.
Besondere Bahnkörper
gepl. / vorh.
Bahnsteig gepl. / vorh.
Trennstreifen / Inselköpfe
Hausnr. vorh.
Gebäude / Bauten mit
Treppen / Rampen gepl. / vorh.
Gehweg gepl. / vorh.
Gleisachse vorh./ gepl.
Legende
FAut
Zaun / Mauer vorh./ gepl.
Baum vorh. / entfällt / gepl.
Straßenablauf / Kanalsdeckel /
Kanallüfter vorh. / gepl.
Kabelschacht klein, groß /
Schaltkasten / Trafo vorh.
Fernwärme / Hydrant /
Wasser- u. Gasschieber vorh.
Fahrkartenautomat vorh. / gepl.
Poller / Fahnenmast /
Strommast / Solarmast
vorh. / gepl.
Beleuchtung vorh. / gepl.
Verkehrsschild vorh. / gepl.
LSA vorh. / gepl. / optional
Info/ Werbetafel/ Rufsäule/
DFI vorh./ gepl.
Fahrradabstellanlage/ Fahrradbox/
FGU/ Abfallbehälter/ Haltestellenschild
vorh./ gepl.
470
Stift: 1002Stift: 1001
Stift: 1001
Stift: 1007 Schraffur 45° 4mm bei 1:250
R, G, B : 255, 223, 127; Stift: 1008
R, G, B : 255, 159, 127; Stift: 1009
R, G, B : 255, 127, 191; Stift: 1010
R, G, B : 191, 255, 127; Stift: 1011
R, G, B : 255, 191, 0; Stift: 1012
R, G, B : 101, 101, 101; Stift 1013
R, G, B : 204, 204, 204; Stift 1014
R, G, B : 255, 255, 0; Stift 1016
R, G, B : 255, 127, 0; Stift 1017
R, G, B : 101, 101, 101; Stift 1013
R, G, B : 191, 0, 255
R, G, B : 82, 0, 165; Stift 1015
R, G, B : 255, 63, 0
Stift: 1001
Stift: 1003
Stift: 1003
Si.2.1
Kamera
Mx Mx
Koppelspule
Fahrleitungsmast vorh./ gepl.
Kabelschacht, Schaltschrank gepl.
Betriebstechnik KVB gepl.
Haltetafel
Gleis
1 Gleisbezeichnung
Haltetafel, Gleisbezeichnung
Bodenindikatoren
Grundstückszufahrten vorh.
R, G, B : 38, 0, 0
-69- Amt für Brücken,
Tunnel und Stadtbahnbau
KÖLNER VERKEHRS - BETRIEBE AG
Scheidtweilerstraße 38
50933 Köln
Datum:
T
1 : 250
Ind.
-Projektleitung-
Kapazitätserweiterungen auf den
Linien 4, 13 und 18
Haltestelle Sülzgürtel Lageplan
-15-
21.02.2025
Maßstab:
-27-
Betriebsleiter BO-Strab
Strecke
-15- Nahverkehrsmanagement
Anlage zum 3. Baubeschluss K35
-68- Amt für nachhaltige
Mobilitätsentwicklung
21.02.2025
gez. Siggelkow
05.03.2025
gez. Xanthopoulou
10.03.2025
gez. Melchert
06.03.2025
gez. Kümpel
gez. Würtz gez. Kugel
16.04.2025
gez. Rode
gez. Bruder

Sachstandsbericht Rat /Ausschuss 07/2026

1486 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
III/69/692/2 
 
 
Vorlagen-Nummer 
0655/2025
Stand: 02.07.2026 
Sachstandsbericht  
Kapazitätserweiterungen auf den Linien 4, 13 und 18 
Baubeschluss für den Ausbau der Bahnsteige der Haltestellen der Bauphase 3 auf eine 
Nutzlänge von 60 m 
Beschluss: 
 
Unter dem Vorbehalt des rechtskräftigen Baurechts beschließt der Rat der Stadt Köln den 
Ausbau der Bahnsteige der 4 Haltestellen Thielenbruch, Vischeringstraße, Wichheimer Straße 
und Sülzgürtel (3. Bauphase) auf eine Nutzlänge von 60 m im Rahmen der Kapazitätserweite-
rungen auf den Linien 4, 13 und 18. 
Die Gesamtkosten dieser dritten Bauphase betragen rund 5.945.000 € brutto. Davon entfallen 
rund 3.150.000 € brutto auf die Stadt und rund 2.795.000 € brutto auf die Kölner Verkehrs-Be-
triebe AG (KVB). Der Rat beauftragt die Verwaltung, die KVB mit der Durchführung der ge-
mäß U-Bahn- bzw. Stadtbahnvertrag auf die KVB entfallenen Anteile nach Maßgabe des öf-
fentlichen Dienstleistungsauftrages zu betrauen.  
 
Status    in Bearbeitung 
 
    erledigt 
 
Aktueller Bearbeitungsstand: 
01.07.2026 
Der Umbau der Stadtbahnhaltestelle „Thielenbruch“ ist abgeschlossen. 
 
 
Nächste Schritte: 
01.07.2026 
Der Umbau der Haltestelle „Sülzgürtel“ soll nach Erteilung der erforderlichen Genehmigung im 
Jahr 2027 erfolgen. Der Umbau der Haltestellen „Vischeringstraße“ und „Wichheimer Straße“ 
ist für das Jahr 2028 vorgesehen.  
 
 
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:  
Dezember 2027

Anlage_3_1_Thielenbruch

2813 Zeichen

x
x
x
x
x
x
x
x
Tor neu
x x x x
1,42
4,55
1,43
3,9
1,42
4,44
1,42
2,68
5,5
11,6 50
11,6 50
NL 61,6m 90 cm SO
NL 61,6m 90 cm SO
0,6 0,60,6
0,3
0,6
0,3 0,60,6 0,3
0,6
0,6
2,28
0,6
0,6
0,6
0,6
0,3
0,6
0,6
0,6
0,6 0,6
0,6
0,3
0,6
0,3
Feuerwehraufstellfläche
x
x
gez. Köster
x
mit Flurstücksnummer
Flurstücksgrenze
FW
WTINFO
VZ
283-30283-30
gepl. / vorh.
Straßenachse gepl.
Randlinien Wege u. Bankettlinien
Fahrbahnrand gepl.
Hochbord / abgesenkter Bord
sonstige Linien gepl.
Nebenachsen, Fahrstreifen
gepl.
Radweg gepl. / vorh.
gepl.
Radfahrstreifen im Knotenpunkt
gepl. / vorh.
gemeinsamer Geh- und Radweg
Grünstreifen / Beet gepl. / vorh.
Schotterfläche gepl. / vorh.
Parkplatz gepl. / vorh.
Fahrbahn Asphalt gepl. / vorh.
Besondere Bahnkörper
gepl. / vorh.
Bahnsteig gepl. / vorh.
Trennstreifen / Inselköpfe
Hausnr. vorh.
Gebäude / Bauten mit
Treppen / Rampen gepl. / vorh.
Gehweg gepl. / vorh.
Gleisachse vorh./ gepl.
Legende
FAut
Zaun / Mauer vorh./ gepl.
Baum vorh. / entfällt / gepl.
Straßenablauf / Kanalsdeckel /
Kanallüfter vorh. / gepl.
Kabelschacht klein, groß /
Schaltkasten / Trafo vorh.
Fernwärme / Hydrant /
Wasser- u. Gasschieber vorh.
Fahrkartenautomat vorh. / gepl.
Poller / Fahnenmast /
Strommast / Solarmast
vorh. / gepl.
Beleuchtung vorh. / gepl.
Verkehrsschild vorh. / gepl.
LSA vorh. / gepl. / optional
Info/ Werbetafel/ Rufsäule/
DFI vorh./ gepl.
Fahrradabstellanlage/ Fahrradbox/
FGU/ Abfallbehälter/ Haltestellenschild
vorh./ gepl.
470
Stift: 1002Stift: 1001
Stift: 1001
Stift: 1007 Schraffur 45° 4mm bei 1:250
R, G, B : 255, 223, 127; Stift: 1008
R, G, B : 255, 159, 127; Stift: 1009
R, G, B : 255, 127, 191; Stift: 1010
R, G, B : 191, 255, 127; Stift: 1011
R, G, B : 255, 191, 0; Stift: 1012
R, G, B : 101, 101, 101; Stift 1013
R, G, B : 204, 204, 204; Stift 1014
R, G, B : 255, 255, 0; Stift 1016
R, G, B : 255, 127, 0; Stift 1017
R, G, B : 101, 101, 101; Stift 1013
R, G, B : 191, 0, 255
R, G, B : 82, 0, 165; Stift 1015
R, G, B : 255, 63, 0
Stift: 1001
Stift: 1003
Stift: 1003
Si.2.1
Kamera
Mx Mx
Koppelspule
Fahrleitungsmast vorh./ gepl.
Kabelschacht, Schaltschrank gepl.
Betriebstechnik KVB gepl.
Haltetafel
Gleis
1 Gleisbezeichnung
Haltetafel, Gleisbezeichnung
Bodenindikatoren
Grundstückszufahrten vorh.
R, G, B : 38, 0, 0
-69- Amt für Brücken,
Tunnel und Stadtbahnbau
KÖLNER VERKEHRS - BETRIEBE AG
Scheidtweilerstraße 38
50933 Köln
Datum:
T
1 : 250
Ind.
-Projektleitung-
Kapazitätserweiterungen auf den
Linien 4, 13 und 18
Haltestelle Thielenbruch Lageplan
-15-
21.02.2025
Maßstab:
-27-
Betriebsleiter BO-Strab
Strecke
-15- Nahverkehrsmanagement
Anlage zum 3. Baubeschluss K35
-68- Amt für nachhaltige
Mobilitätsentwicklung
21.02.2025
gez. Siggelkow
05.03.2025
gez. Xanthopoulou
06.03.2025
gez. Kümpel
10.03.2025
gez. Melchert
gez. Würtz gez. Kugelgez. Bruder
16.04.2025
gez. Rode

Anlage_1 Öffentlichkeitsbeteiligung

1502 Zeichen

Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung 
Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung für Gremien, auf die die 
Leitlinien Öffentlichkeitsbeteiligung Anwendung finden, beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei 
Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. 
 
Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. 
Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? 
- Der Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend. 
Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): 
Die Bahnsteigverlängerungen erfolgen in einem Bereich, der für die Öffentlichkeit nicht von Interesse ist, 
da hier keine Betroffenheiten bestehen. Die Bestandsbahnsteige werden baulich nicht verändert und das 
Erscheinungsbild der Haltestelle bleibt gleich. Zudem sind die Planungsrandbedingungen wie z.B. eine 
direkt an die Bahnsteige anschließende Kreuzung, so eng gesteckt, dass keine für die Öffentlichkeit 
interessanten Planungsalternativen erarbeitet werden können. Es findet jedoch eine öffentliche 
Projektkommunikation statt (Broschüren, Blogeinträge, Social Media, Presse) mit denen regelmäßig über 
das Gesamtprojekt und dessen Fortschritt berichtet wird.  
 
 
Kontakt 
OB/1 Büro der Oberbürgermeisterin 
OB/12 Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung 
Brückenstraße 5-11 
50667 Köln 
Telefon: 0221 – 221 25044 
E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de 
Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung

Anlage_3_3_Vischeringstraße

3128 Zeichen

Si.
NL 62m 90 cm SO
NL 60m 90 cm SO
NL 60m 90 cm SO
Shared
Mobility
Shared
Mobility
B+R-Sammelgarage
18-36
Stellplätze
B+R-Erneuerung
Lastenrad-
abstellplätze
x
x x
x
x
x x
x
x
x
x x
x
x
x
x
x
xx
x
x
x
x
x
x
x
x
x x
x
x
x
xx x
x
x
x
xx
x1,42
4,39
1,45
1,41
4,5
1,41
10 50
4
2,7
2,17
3,3
2,19
2,7
3,27
1,42
3,24
1,41
3,392,65
3,74
1,41
3,3
1,41
3,33
10
50
10 50
5 1,5 5 1,5 5
5 1,5 5 1,5 5
6,83
5,83
2,4
1,97
4,1
2,67
Neigung <6%
Neigung <6%
x x
xxxx x x
x
0,6 0,60,6
0,3
0,6
0,6
0,3 0,60,6 3,18
0,6
0,6
0,9
1,66
0,6
0,6
0,6
0,6
1,47
0,6 0,6
0,6
0,3
0,6
0,3
0,6
0,6
x
x
Si.
x
mit Flurstücksnummer
Flurstücksgrenze
FW
WTINFO
VZ
283-30283-30
gepl. / vorh.
Straßenachse gepl.
Randlinien Wege u. Bankettlinien
Fahrbahnrand gepl.
Hochbord / abgesenkter Bord
sonstige Linien gepl.
Nebenachsen, Fahrstreifen
gepl.
Radweg gepl. / vorh.
gepl.
Radfahrstreifen im Knotenpunkt
gepl. / vorh.
gemeinsamer Geh- und Radweg
Grünstreifen / Beet gepl. / vorh.
Schotterfläche gepl. / vorh.
Parkplatz gepl. / vorh.
Fahrbahn Asphalt gepl. / vorh.
Besondere Bahnkörper
gepl. / vorh.
Bahnsteig gepl. / vorh.
Trennstreifen / Inselköpfe
Hausnr. vorh.
Gebäude / Bauten mit
Treppen / Rampen gepl. / vorh.
Gehweg gepl. / vorh.
Gleisachse vorh./ gepl.
Legende
FAut
Zaun / Mauer vorh./ gepl.
Baum vorh. / entfällt / gepl.
Straßenablauf / Kanalsdeckel /
Kanallüfter vorh. / gepl.
Kabelschacht klein, groß /
Schaltkasten / Trafo vorh.
Fernwärme / Hydrant /
Wasser- u. Gasschieber vorh.
Fahrkartenautomat vorh. / gepl.
Poller / Fahnenmast /
Strommast / Solarmast
vorh. / gepl.
Beleuchtung vorh. / gepl.
Verkehrsschild vorh. / gepl.
LSA vorh. / gepl. / optional
Info/ Werbetafel/ Rufsäule/
DFI vorh./ gepl.
Fahrradabstellanlage/ Fahrradbox/
FGU/ Abfallbehälter/ Haltestellenschild
vorh./ gepl.
470
Stift: 1002Stift: 1001
Stift: 1001
Stift: 1007 Schraffur 45° 4mm bei 1:250
R, G, B : 255, 223, 127; Stift: 1008
R, G, B : 255, 159, 127; Stift: 1009
R, G, B : 255, 127, 191; Stift: 1010
R, G, B : 191, 255, 127; Stift: 1011
R, G, B : 255, 191, 0; Stift: 1012
R, G, B : 101, 101, 101; Stift 1013
R, G, B : 204, 204, 204; Stift 1014
R, G, B : 255, 255, 0; Stift 1016
R, G, B : 255, 127, 0; Stift 1017
R, G, B : 101, 101, 101; Stift 1013
R, G, B : 191, 0, 255
R, G, B : 82, 0, 165; Stift 1015
R, G, B : 255, 63, 0
Stift: 1001
Stift: 1003
Stift: 1003
Si.2.1
Kamera
Mx Mx
Koppelspule
Fahrleitungsmast vorh./ gepl.
Kabelschacht, Schaltschrank gepl.
Betriebstechnik KVB gepl.
Haltetafel
Gleis
1 Gleisbezeichnung
Haltetafel, Gleisbezeichnung
Bodenindikatoren
Grundstückszufahrten vorh.
R, G, B : 38, 0, 0
-68- Amt für nachhaltige
Mobilitätsentwicklung
-69- Amt für Brücken,
Tunnel und Stadtbahnbau
-15-
Datum:
KÖLNER VERKEHRS - BETRIEBE AG
Maßstab:
Kapazitätserweiterungen auf den
Linien 4, 13 und 18
Haltestelle Vischeringstr. Lageplan
T
-15- Nahverkehrsmanagement
Scheidtweilerstraße 38
50933 Köln
Betriebsleiter BO-Strab
-Projektleitung-
Ind.Strecke
1 : 250
21.02.2025
-27-
Anlage zum 3. Baubeschluss K35
21.02.2025
gez. Siggelkow
05.03.2025
gez. Xanthopoulou
06.03.2025
gez. Kümpel
10.03.2025
gez. Melchert
gez. Würtz gez. Kugelgez. Köstergez. Bruder
16.04.2025
gez. Rode

Beratungsverlauf (5)

23.06.2025 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal)
TOP 9.2.7 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
23.06.2025 Bezirksvertretung 9 (Mülheim)
TOP 9.2.9 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
24.06.2025 Verkehrsausschuss
TOP 4.7 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
30.06.2025 Finanzausschuss
TOP 10.24 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
03.07.2025 Rat
TOP 10.27 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (28)

  • Vischeringstraße 3
  • Wichheimer Straße 3
  • Aachener Straße
  • Wüllnerstraße 14
  • Dürener Straße
  • Von-Sparr-Straße 8
  • Keupstraße 9
  • Grünstraße 10
  • Euskirchener Straße
  • Weinsbergstraße
  • Leuchterstraße 4
  • Odenthaler Straße 3
  • Chemnitzer Straße
  • Scheidtweilerstraße 38
  • Brückenstraße 5
  • Am Emberg 5
  • Johann-Bensberg-Straße
  • Luxemburger Straße
  • Berliner Straße 7
  • Im Weidenbruch 6
  • Melatengürtel
  • Ringstraße
  • Sülzgürtel 12
  • Straße 16
  • Kiebitzweg 21
  • Straße 3
  • Straße 7
  • Straße 8

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Details

Aktenzeichen
0655/2025
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
16.06.2025
Erstellt
04.03.2025 11:13