0655/2025
Kapazitätserweiterungen auf den Linien 4, 13 und 18 Baubeschluss Bauphase 3
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Anlage_ 4_Stellungnahme Rechnungsprüfungsamt
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/ 2 14 12.06.2025 143 69 über Dez.III Stellungnahme zur Kostenberechnung der Baubeschlussvorlage 0655/2025 (Stand 09.05.2025) Kapazitätserweiterungen auf den Linien 4, 13 und 18 Baubeschluss für den Ausbau der Bahnsteige der Haltestellen der Bauphase 3 auf eine Nutzlänge von 60 m RPA-Nr. 143/16/03/2025 Eingereichte Kosten städtischer Anteil: ca. 2,64 Mio. Euro (netto) 3,15 Mio. Euro (brutto) Sehr geehrte Damen und Herren, zur Herbeiführung eines Baubeschlusses legt 69 Amt für Brücken Tunnel und Stadt- bahnbau eine Kostenberechnung zur Kapazitätserweiterung für die Haltestellen der Bauphase 3 (Thielenbruch, Vischeringstraße, Wichheimer Straße und Sülzgürtel) vor. Aus dem Erläuterungsbericht der Kölner Verkehrs- Betriebe AG°(KVB) geht hervor, dass die Fahrgastzahlen in den zurückliegenden Jahren kontinuierlich angestiegen sind. Aus diesem Grund ist die Kapazitätserweiterung erforderlich. Die Haltestellen werden auf eine Bahnsteiglänge von 60 m erweitert, so dass die neue Generation von Bahnen mit einer Länge von ca. 70 m die Haltestellen anfahren kann. Die einge- reichten Unterlagen dokumentieren anschaulich, welche baulichen Maßnahmen zum Bau der verlängerten Bahnsteige notwendig sind. Die Baukosten wurden in Anlehnung an die DIN 276 ermittelt. In den Unterlagen be- finden sich zudem zahlreiche Pauschalen bei den Planungskosten und den soge- nannten übergreifenden Kosten. Die übergreifenden Kosten beinhalten die Kosten für Baustelleneinrichtung, technische Bearbeitung, Verkehrssicherung, Sicherheits- posten und Bauüberwachung. Diese werden als prozentualer Anteil der Gesamtkos- ten angesetzt und sind nicht weiter erläutert. Aus diesem Grund können diese Kos- ten nicht bestätigt werden. Die Gesamtkosten werden mit 5,945 Mio. Euro (brutto) angegeben. Davon entfallen 3,15 Mio. Euro (brutto) auf die Stadt Köln und 2,795 Mio. Euro (brutto) auf die KVB. - 2 - laut KVB sind 90 % der zuwendungsfähigen Kosten förderfähig. Dies ist in den antei- ligen Kosten für die vier Haltestellen der Stadt Köln bereits berücksichtigt. Bezugnehmend auf die eingeschränkte Kostensicherheit ergeben die geprüften Un- terlagen keine Hinweise, die einer Fortführung der Maßnahme widersprechen. Es konnte den Unterlagen keine Dokumentation entnommen werden, in wie weit die Verfügung hinsichtlich der Bewirtschaftung des Haushalts 2025/2026 berücksichtigt wurde. Mit freundlichen Grüßen Sven Genseke Stell. Amtsleitung des Rechnungsprüfungsamtes
Anlage_3_2_Wichheimer Straße
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Erneuerung B+R Shared Mobility 145x80 Tor x x x x x xx x x x x x 145x80 3,82 1,43 4 2,37 12 50 3,01 1,43 4 2,16 2,09 3,72 1,42 4 2,4 1,42 4,02 12 50 NL 62m 90 cm SO Schalthaus Signaltechnik NL 62m 90 cm SO 0,6 0,6 0,6 0,3 0,6 2,49 0,6 0,6 0,6 0,6 0,3 x x mit Flurstücksnummer Flurstücksgrenze FW WTINFO VZ 283-30283-30 gepl. / vorh. Straßenachse gepl. Randlinien Wege u. Bankettlinien Fahrbahnrand gepl. Hochbord / abgesenkter Bord sonstige Linien gepl. Nebenachsen, Fahrstreifen gepl. Radweg gepl. / vorh. gepl. Radfahrstreifen im Knotenpunkt gepl. / vorh. gemeinsamer Geh- und Radweg Grünstreifen / Beet gepl. / vorh. Schotterfläche gepl. / vorh. Parkplatz gepl. / vorh. Fahrbahn Asphalt gepl. / vorh. Besondere Bahnkörper gepl. / vorh. Bahnsteig gepl. / vorh. Trennstreifen / Inselköpfe Hausnr. vorh. Gebäude / Bauten mit Treppen / Rampen gepl. / vorh. Gehweg gepl. / vorh. Gleisachse vorh./ gepl. Legende FAut Zaun / Mauer vorh./ gepl. Baum vorh. / entfällt / gepl. Straßenablauf / Kanalsdeckel / Kanallüfter vorh. / gepl. Kabelschacht klein, groß / Schaltkasten / Trafo vorh. Fernwärme / Hydrant / Wasser- u. Gasschieber vorh. Fahrkartenautomat vorh. / gepl. Poller / Fahnenmast / Strommast / Solarmast vorh. / gepl. Beleuchtung vorh. / gepl. Verkehrsschild vorh. / gepl. LSA vorh. / gepl. / optional Info/ Werbetafel/ Rufsäule/ DFI vorh./ gepl. Fahrradabstellanlage/ Fahrradbox/ FGU/ Abfallbehälter/ Haltestellenschild vorh./ gepl. 470 Stift: 1002Stift: 1001 Stift: 1001 Stift: 1007 Schraffur 45° 4mm bei 1:250 R, G, B : 255, 223, 127; Stift: 1008 R, G, B : 255, 159, 127; Stift: 1009 R, G, B : 255, 127, 191; Stift: 1010 R, G, B : 191, 255, 127; Stift: 1011 R, G, B : 255, 191, 0; Stift: 1012 R, G, B : 101, 101, 101; Stift 1013 R, G, B : 204, 204, 204; Stift 1014 R, G, B : 255, 255, 0; Stift 1016 R, G, B : 255, 127, 0; Stift 1017 R, G, B : 101, 101, 101; Stift 1013 R, G, B : 191, 0, 255 R, G, B : 82, 0, 165; Stift 1015 R, G, B : 255, 63, 0 Stift: 1001 Stift: 1003 Stift: 1003 Si.2.1 Kamera Mx Mx Koppelspule Fahrleitungsmast vorh./ gepl. Kabelschacht, Schaltschrank gepl. Betriebstechnik KVB gepl. Haltetafel Gleis 1 Gleisbezeichnung Haltetafel, Gleisbezeichnung Bodenindikatoren Grundstückszufahrten vorh. R, G, B : 38, 0, 0 -68- Amt für nachhaltige Mobilitätsentwicklung -69- Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau -15- Datum: KÖLNER VERKEHRS - BETRIEBE AG Maßstab: Kapazitätserweiterungen auf den Linien 4, 13 und 18 Haltestelle Wichheimer Str. Lageplan T -15- Nahverkehrsmanagement Scheidtweilerstraße 38 50933 Köln Betriebsleiter BO-Strab -Projektleitung- Ind.Strecke 1 : 250 21.02.2025 -27- Anlage zum 3. Baubeschluss K35 21.02.2025 gez. Siggelkow 05.03.2025 gez. Xanthopoulou 10.03.2025 gez. Melchert 06.03.2025 gez. Kümpel -15- gez. Würtz gez. Kugelgez. Köstergez. Bruder 16.04.2025 gez. Rode
Beschlussvorlage Rat
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Dezernat, Dienststelle III/69/692/2 Vorlagen-Nummer 0655/2025 Freigabedatum 16.06.2025 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Kapazitätserweiterungen auf den Linien 4, 13 und 18 Baubeschluss für den Ausbau der Bahnsteige der Haltestellen der Bauphase 3 auf eine Nutzlänge von 60 m Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Unter dem Vorbehalt des rechtskräftigen Baurechts beschließt der Rat der Stadt Köln den Ausbau der Bahnsteige der 4 Haltestellen Thielenbruch, Vischeringstraße, Wichheimer Straße und Sülzgürtel (3. Bauphase) auf eine Nutzlänge von 60 m im Rahmen der Kapazitätserweite- rungen auf den Linien 4, 13 und 18. Die Gesamtkosten dieser dritten Bauphase betragen rund 5.945.000 € brutto. Davon entfallen rund 3.150.000 € brutto auf die Stadt und rund 2.795.000 € brutto auf die Kölner Verkehrs-Be- triebe AG (KVB). Der Rat beauftragt die Verwaltung, die KVB mit der Durchführung der ge- mäß U-Bahn- bzw. Stadtbahnvertrag auf die KVB entfallenen Anteile nach Maßgabe des öf- fentlichen Dienstleistungsauftrages zu betrauen. Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 23.06.2025 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 23.06.2025 Verkehrsausschuss 24.06.2025 Finanzausschuss 30.06.2025 Rat 03.07.2025 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen 3.150.000€ Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja siehe Erläuterung % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2028 (2027 anteilig) a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen 126.000 € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2028 (2027 anteilig) a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten 72.000 € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Die Fahrgastzahlen der Stadtbahnlinien 4, 13 und 18 sind in den letzten Jahren stark ange- stiegen. In der Folge übersteigt die Nachfrage, insbesondere zu den Hauptverkehrszeiten, auf größeren Streckenabschnitten die derzeitigen Kapazitäten. Da Taktverdichtungen aufgrund der zur Verfügung stehenden Fahrplantrassen nicht möglich sind, sollen die notwendigen zu- sätzlichen Platzkapazitäten mit einem geänderten Fahrzeugkonzept zur Verfügung gestellt werden. Das Fahrzeugkonzept sieht den Einsatz von ca. 70 m langen Zügen vor. Mit dem Ein- satz der neuen Züge lässt sich die Kapazität um rund 20 % erhöhen. Voraussetzung dafür sind Bahnsteige mit einer Länge von mindestens 60 m. Dafür wird die KVB die 21 Haltestellen „Aachener Straße/Gürtel“, „Wüllnerstraße“, „Dürener Straße/Gürtel“, „Sülzgürtel“, „Thielen- bruch“, „Vischeringstraße“, „Wichheimer Straße“, „Schlebusch“, „Odentaler Straße“, „Leuchter- straße“, „Am Emberg“, „Im Weidenbruch“, „Mülheim Berliner Straße“, „Von-Sparr-Straße“, „Keupstraße“, „Grünstraße“, „Stegerwaldsiedlung“, „Bocklemünd“, „Euskirchener Straße“, „Weinsbergstraße/Gürtel“ und „Melatengürtel“ verlängern. 3 Die Federführung für Planung und Umsetzung der Ausbaumaßnahmen wurde der KVB durch den Rat der Stadt Köln bereits mit den Vorlagen 2723/2018, 2662/2019 und 2389/2024 über- tragen. Die KVB wird die Maßnahme in Abstimmung mit der Stadt Köln durchführen und die Stadt Köln fortlaufend über den aktuellen Sachstand der Planung, der Ausführung, der Kosten so- wie der Terminprognose informieren sowie Gelegenheit zur Einsicht in die entsprechenden Unterlagen geben. Paketweise Einholung der Baubeschlüsse Für die Einholung eines Baubeschlusses ist die Planungstiefe des Abschlusses der Entwurfs- planung der Leistungsphase 3 der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) er- forderlich. Die Leistungsphase 3 HOAI wird für die einzelnen Haltestellen des Projektes nach und nach erreicht und wird für alle Haltestellen erst in einigen Jahren vorliegen. Um Ein- schränkungen für die Fahrgäste während der baulichen Umsetzung möglichst gering zu halten und eine gleichmäßige Auslastung der KVB-Baukapazitäten zu gewährleisten, soll der Umbau der Haltestellen über einen längeren Zeitraum zwischen 2022 und 2028 in vier Bauphasen er- folgen. Für die dritte Bauphase werden geplante Streckensperrungen auf dem Gürtel und der Strecke nach Thielenbruch genutzt. Die notwendigen Baubeschlüsse werden abhängig vom Planungsstand eingeholt. Mit den Baubeschlüssen 2430/2021 und 2751/2022 wurden bereits für 11 Haltestellen Beschlüsse eingeholt von denen 10 bereits baulich angepasst worden sind. Der nun anstehende 3. Baubeschluss umfasst 4 Haltestellen. Es ist geplant, 2026 einen wei- teren Baubeschluss für die Haltestellen der 4. Bauphase einzuholen. Bauzeiten und Bauphasen Geplant ist, alle betroffenen Bahnsteige an den 21 Haltestellen in vier Bauphasen von 2022 bis 2028 auszubauen, damit Ende 2028 die schrittweise Umstellung auf das neue Fahrzeug- konzept erfolgen kann. Die Einteilung der Haltestellen in vier Bauphasen richtet sich nach dem Planungs- und Umsetzungsaufwand sowie dem zu erwartenden Aufwand bei den Ge- nehmigungsverfahren. Eine Bauphase besteht aus drei bis sechs Haltestellen. Dabei dient die derzeitige Einteilung der Bauphasen nur einer ersten Orientierung. Ausschlaggebend für den konkreten Umsetzungszeitpunkt sind vor allem möglichst geringe Einschränkungen aufgrund der Bautätigkeiten für die Fahrgäste und eine optimierte Integration der Bauabläufe in freie Kapazitäten der Bauabteilungen der KVB AG. Ersteres wird durch die Ausnutzung ohnehin anstehender Streckensperrungen erreicht, sodass zusätzliche Streckensperrungen aufgrund des Bahnsteigausbaus teilweise vermieden werden können. 1. Bauphase und 2. Bauphase (Nicht Gegenstand der Vorlage) Von den Haltestellen der 1. und 2. Bauphase („Aachener Str./Gürtel“, „Wüllnerstr.“, „Dürener Str./Gürtel“, „Schlebusch“, „Odentaler Str.“, „Leuchterstr.“, „Am Emberg“, „Im Weidenbruch“, „Mülheim Berliner Str.“, „Von-Sparr-Str.“ und „Stegerwaldsiedlung“) wurden bis auf die Halte- stelle „Am Emberg“ und den Bahnsteig in Fahrtrichtung stadteinwärts der Haltestelle „Odent- haler Straße“ alle Haltestellen baulich für die ca. 70 m langen Züge angepasst. Der Umbau der Haltestelle „Am Emberg“ erfolgt in 2025/2026. Der Umbau des Bahnsteigs der Haltestelle „Odenthaler Straße“ erfolgt nach Vorliegen des Genehmigungsbescheides. 3. Bauphase (Gegenstand der Vorlage) Thielenbruch An der Haltestelle „Thielenbruch“ verkehren die Linien 3 und 18, zeitweise auch die Linie 13, an zwei Mittelbahnsteigen mit einer Höhe von 90 cm über Schienenoberkante. Die Bahnsteige befinden sich in der ehemaligen Wagenhalle des ehemaligen Betriebshofs. Die Bahnsteige sind ebenerdig über die östliche Seite der Halle zugänglich. Der Zugang zur Halle erfolgt auf der südöstlichen Seite. Beide Mittelbahnsteige müssen um ca. 12 m verlängert werden. 4 Die Verlängerung um 12 m erfolgt bei beiden Bahnsteigen in westlicher Richtung am Ende der Wagenhalle. Dort befindet sich kein Fahrgastzugang zu den Bahnsteigen. Im Zuge der Ver- längerung wird die gesamte Oberfläche der bestehenden beiden Bahnsteige erneuert und das Blindenleitsystem auf den aktuellen Standard angepasst. Der Zugang zur Wagenhalle und zu den Bahnsteigen wird durch die Verlängerung nicht verändert und bleibt bestehen. Neben der Verlängerung muss die Konstruktion der bestehenden Bahnsteige saniert werden. Das Gleis zum Bahnsteig Nummer 2 liegt im Bereich der Einfahrt in die Wagenhalle aufgrund einer dort stehenden Stütze in einem leichten Radius. An dieser Bahnsteigkante entsteht des- halb auf einer Länge von ca. 10 Meter ein um 1,3 cm größerer Spalt zwischen Fahrzeugtür und Bahnsteigkante als in der Geraden. Ansonsten liegen die Bahnsteige in der Geraden. Neben der Erneuerung sämtlicher Leuchtenköpfe mit moderner und energiesparender LED- Technik werden zwei neue Leuchten im Bereich der Bahnsteigverlängerung in der Bahnsteig- mitte kurz vor dem Bahnsteigende gesetzt. Die LED-Leuchten sind energieeffizienter, haben eine höhere Lichtausbeute und eine bessere Farbwiedergabe, was die Erkennbarkeit von Ob- jekten gegenüber dem Bestand verbessert. Darüber hinaus wird die Haltestelle gleichmäßiger ausgeleuchtet. Es ist kein Grüneingriff erforderlich. Vischeringstraße An der Haltestelle „Vischeringstraße“ verkehren die Linien 3, 13 und 18. Die Linie 13 endet an der Haltestelle an einem Mittelbahnsteig. Die Linien 3 und 18 halten an zwei gegenüberliegen- den Seitenbahnsteigen. Alle Bahnsteige haben eine Höhe von 90 cm über Schienenoberkante und müssen um ca. 10 m verlängert werden. Der Mittelbahnsteig, an dem die Linie 13 endet, liegt südwestlich einer Z-Querung über die Gleise der Linien 3 und 18 und ist über eine Platzfläche und eine Rampe zugänglich. Die Ver- längerung erfolgt am Ende des Bahnsteigs in Fahrtrichtung stadteinwärts. Dort befindet sich kein Bahnsteigzugang. Der bestehende Zugang zum Bahnsteig muss nicht verändert werden und bleibt bestehen. Die südliche Bahnsteigkante der Verlängerung liegt in einem Innenbogen mit 250 m Radius, sodass auf einer Länge von 9 m der Spalt zwischen Fahrzeugtür und Bahnsteigkante um etwa 5 cm größer ausfällt als in der Geraden. Eine Anpassung der Gleist- rassierung ist aufgrund von Zwangspunkten wegen der anschließenden Weichenverbindun- gen nicht möglich. Die Seitenbahnsteige befinden sich nordöstlich dieser Z-Querung. Der Zugang zu diesen Bahnsteigen aus westlicher Richtung erfolgt über die Platzfläche sowie die Vischeringstraße. Der Zugang zu den Bahnsteigen aus östlicher Richtung erfolgt über die Johann-Bensberg- Straße. Die Verlängerung der Bahnsteige um ca. 10 m erfolgt in westliche Richtung. Die be- stehenden Rampenzugänge an den westlichen Bahnsteigenden entfallen und werden durch neue Rampen mit Zwischenpodesten ersetzt. Die Querung der Gleise erfolgt durch die Z-Que- rung. Die bestehenden Zugänge am östlichen Bahnsteigende werden nicht verändert und blei- ben bestehen. Für eine bessere Zugänglichkeit erhält der Bahnsteig in Fahrtrichtung stadtaus- wärts etwa in Bahnsteigmitte einen zusätzlichen Treppenzugang aus der Chemnitzer Straße, der Bahnsteig in Fahrtrichtung stadteinwärts erhält einen Treppenzugang in Höhe der Vische- ringstraße. An allen drei Bahnsteigen wird die gesamte Oberfläche erneuert und das Blindenleitsystem auf den aktuellen Standard angepasst. Die Bike and Ride-Anlagen der Haltestelle werden im Zuge der Maßnahme erneuert und um eine Fahrradsammelgarage ergänzt. Zusätzlich werden zwei Shared Mobility-Flächen und eine Abstellfläche für Lastenfahrräder eingerichtet. Der Radweg, der auf die Vischeringstraße führt, muss leicht verschwenkt und in der Höhenlage angepasst werden. Neben der Erneuerung sämtlicher Leuchtenköpfe mit moderner und energiesparender LED- Technik werden zwei neue Leuchten im Bereich der Bahnsteigverlängerung in der Bahnsteig- mitte vor dem Bahnsteigende gesetzt. Die LED-Leuchten sind energieeffizienter, haben eine höhere Lichtausbeute und eine bessere Farbwiedergabe, was die Erkennbarkeit von Objekten 5 gegenüber dem Bestand verbessert. Darüber hinaus wird die Haltestelle gleichmäßiger aus- geleuchtet. Durch die Verschwenkung des Radwegs und die zusätzliche Fahrradsammelgarage werden kleinere Flächen versiegelt. Baumfällungen sind derzeit aufgrund der Baumaßnahme nicht ab- sehbar. Wichheimer Straße An der Haltestelle „Wichheimer Straße“ verkehren die Linien 3 und 18 an zwei versetzt zuei- nander liegenden Seitenbahnsteigen mit einer Höhe von 90 cm über Schienenoberkante. Der Bahnsteig stadtauswärts liegt südlich der Wichheimer Straße. Der Bahnsteig stadteinwärts liegt nördlich der Wichheimer Straße. Beide Bahnsteige müssen um 10 m verlängert werden. Die Bahnsteige sind jeweils über die Wichheimer Straße und über Rampen zu erreichen. Der Bahnsteig stadteinwärts verfügt zudem über einen seitlichen Zugang, der als Treppe ausge- führt ist. Er wird am nördlichen Ende um ca. 10 m verlängert. Der in Fahrtrichtung stadtaus- wärts liegende Bahnsteig wird am südlichen Ende um ca. 10 m verlängert. Die Zugangssitua- tion an den Bahnsteigen verändert sich nicht. Im Zuge der Verlängerung wird die gesamte Pflasteroberfläche der bestehenden beiden Bahnsteige erneuert und das Blindenleitsystem auf den aktuellen Standard angepasst. Der Bahnsteig in Fahrtrichtung stadteinwärts liegt in einem Innenbogen mit einem Radius von 600 m, sodass der Spalt zwischen Fahrzeugtür und Bahnsteigkante um etwa 2,6 cm größer ausfällt als in der Geraden. Der Bahnsteig in Fahrtrichtung stadtauswärts liegt in einem Au- ßenbogen mit einem Radius von 500 m, sodass der Spalt zwischen Fahrzeugtür und Bahn- steigkante um etwa 1,6 cm größer ausfällt als in der Geraden. Eine Anpassung der Gleistras- sierung ist aufgrund von Zwangspunkten wie dem Bahnübergang an der Wichheimer Straße nicht möglich. Die Bike and Ride-Anlage der Haltestelle wird im Zuge der Maßnahme erneuert. Zusätzlich wird eine Shared-Mobility-Fläche neu eingerichtet. Der Bahnübergang wird im Zuge der Maßnahme ebenfalls erneuert. Hierfür ist es erforderlich, ein neues Technikgebäude zu errichten. Neben der Erneuerung sämtlicher Leuchtenköpfe mit moderner und energiesparender LED- Technik werden zwei neue Leuchten im Bereich der Bahnsteigverlängerung an der Bahnsteig- rückkante gesetzt. Die LED-Leuchten sind energieeffizienter, haben eine höhere Lichtaus- beute und eine bessere Farbwiedergabe, was die Erkennbarkeit von Objekten gegenüber dem Bestand verbessert. Darüber hinaus wird die Haltestelle gleichmäßiger ausgeleuchtet. Derzeit ist durch die Bahnsteigverlängerung kein Baum direkt betroffen. Hinter der Bahnsteig- rückseite im Bereich der Verlängerung des stadtauswärts führenden Bahnsteigs befinden sich einzelne Bäume. Im Rahmen der Baumaßnahme kann es je nach Lage der Wurzeln erforder- lich werden, einzelne Bäume zu entfernen. Es wird jedoch das Möglichste getan, um auf Fäl- lungen zu verzichten. Sülzgürtel An der Haltestelle „Sülzgürtel“ auf dem Gürtel verkehrt die Linie 13 an einem Mittelbahnsteig mit einer Höhe von 90 cm über Schienenoberkante. Der Bahnsteig ist aus südlicher Richtung über eine Rampe zugänglich. Aus nördlicher Richtung führt eine Treppe auf den Bahnsteig. Aufgrund der Lage der Gleiskreuzung unmittelbar vor der Haltestelle in Fahrtrichtung Hol- weide kann die Haltestelle nur in Richtung Luxemburger Straße verlängert werden. Hierfür muss der bestehende Kiosk entfallen und abgerissen werden. Die Besonderheit des Bahn- steigs besteht darin, dass Bäume in den Bahnsteig integriert sind. Dies wird durch eine Stahl- konstruktion ermöglicht, die das Gewicht des Bahnsteigs gezielt in den Boden und nicht auf die Wurzelbereiche der Bäume ableitet. Eine Bauwerksprüfung hat ergeben, dass die Stahl- konstruktion stark sanierungsbedürftig ist. Da eine Sanierung nicht wirtschaftlich ist, wird der gesamte Bahnsteig inklusive Verlängerung neu gebaut. Dabei wird wieder eine Stahlkonstruk- 6 tion verwendet, die das Gewicht des Bahnsteigs nicht in die Wurzelbereiche der Bäume ablei- tet. Die Bäume können bestehen bleiben und ein Baum im Bereich der Verlängerung kann in den Bahnsteig integriert werden, sodass kein Baum entfallen muss. Die bestehende Oberfläche des Bahnsteigs besteht aus Holzbohlen, die wartungsanfällig sind und bei Nässe aufgrund der Rutschgefahr eine Gefahr für die Fahrgäste darstellen. Die Ober- fläche des neuen Bahnsteigs wird aus glasfaserverstärkten Kunststoffbohlen bestehen, in die das Blindenleitsystem integriert wird. Die neue Rampe zum Bahnsteig wird nach aktuellen Standards mit Zwischenpodesten ausgeführt. Die Anlage einer Rampe als Alternative zur Treppe auf der nördlichen Seite des Bahnsteigs ist aufgrund der davorliegenden Gleiskreu- zung nicht möglich. Die Zugangssituation zum Bahnsteig wird neugestaltet und ist zukünftig ohne Engstellen kom- fortabler nutzbar. In diesem Zuge wird die Fahrradabstellung im Bereich der Haltestelle neu organisiert und zusätzlich werden zwei Shared-Mobility-Flächen sowie zwei Abstellflächen für Lastenfahrräder eingerichtet. Neben der Erneuerung sämtlicher Leuchtenköpfe mit moderner und energiesparender LED- Technik werden zwei neue Leuchten im Bereich der Bahnsteigverlängerung gesetzt. Die LED- Leuchten sind energieeffizienter, haben eine höhere Lichtausbeute und eine bessere Farbwie- dergabe, was die Erkennbarkeit von Objekten gegenüber dem Bestand verbessert. Darüber hinaus wird die Haltestelle gleichmäßiger ausgeleuchtet. Genehmigungsverfahren Für den Ausbau der Bahnsteige an den Haltestellen der 3. Bauphase sind je nach Maßnah- menumfang Genehmigungen nach § 60 Verordnung über den Bau und Betrieb der Straßen- bahnen (BOStrab), § 9 oder § 28 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) erforderlich. Die An- träge werden nach abschließender Abstimmung mit den betroffenen Ämtern der Stadtverwal- tung bei der Bezirksregierung eingereicht. Für jede Haltestelle wird ein Umweltgutachten er- stellt, in dem die Eingriffe in Flora und Fauna bewertet werden. Entsprechende Vorsorge- und Ausgleichsmaßnahmen werden ermittelt und im Rahmen der Umsetzung durchgeführt. Kosten und Förderung Die Kosten für die 3. Bauphase werden insgesamt auf rd. 5.945.000 Mio. € brutto beziffert. Nach dem Stadtbahnvertrag vom 03.09./09.09.1991 umfasst der zu finanzierende städtische Maßnahmenanteil grundsätzlich die Ingenieurbauwerke einschließlich der Haltestellen, der Leiteinrichtungen und deren Möblierung sowie die Lichtsignalanlagen der Straßenführung. Die Betriebstechnik einschließlich bahnspezifischer Signalanlagen wird von der KVB AG umge- setzt und finanziert. Der durch die KVB zu tragende Anteil ist in der aktuellen Wirtschaftspla- nung bzw. Mittelfristplanung enthalten. Nach dieser Aufteilung ergibt sich für die Stadt Köln ein Gesamtkostenanteil der 4 Haltestellen der 3. Bauphase in Höhe von 3.150.000 € brutto und 2.795.000 brutto für die KVB AG. Der Maßnahmenanteil der Stadt Köln wird der KVB inklusive eines pauschalen Verwaltungskos- tenzuschlags auf die Netto-Gesamtkosten von 7 % (rd. 170.000 €) für Planungs-, Bauüberwa- chungs- und Verwaltungsleistungen erstattet. Das Gesamtvorhaben Kapazitätserweiterungen auf den Linien 4, 13 und 18 ist im GVFG-Bun- desprogramm in „Zeile c“ enthalten. Die Förderung beträgt 90 % der zuwendungsfähigen Kos- ten. Das Ergebnis der Standardisierten Bewertung für die Gesamtmaßnahme beträgt 1,2, so- dass eine wesentliche Voraussetzung für die Förderung gegeben ist. Die Aufnahme in den ÖPNV-Bedarfsplan sowie die Stellung des entsprechenden Finanzierungsantrags sind im zweiten Quartal 2025 geplant. Die KVB wird die Fördermittel beantragen und geht derzeit von zuwendungsfähigen Kosten von rund 3.860.000 € netto aus. Es werden Fördermittel für die Baukosten in Höhe von rund 3.500.000 € netto (anteilig Stadt Köln rd. 1.800.000 € und KVB rd. 1.700.000 €) erwartet. Diese Fördermittel werden von der KVB AG vereinnahmt. Der städ- tische Anteil an der Förderung wird entsprechend weitergeleitet. 7 Der Finanzierungsantrag für die oberirdischen Haltestellen auf allen Linien (ohne GVFG-Mit- tel) wurde vorsorglich am 16. April 2021 durch die KVB beim Zweckverband go.Rheinland GmbH eingereicht. Am 23.02.2022 erteilte der Zweckverband go.Rheinland die Genehmigung zum zuschussun- schädlichen Maßnahmenbeginn für alle damals beantragten oberirdischen Haltestellen (inkl. der hier betroffenen vier Haltestellen, die Planungsänderungen an den Haltestellen „Thielen- bruch“ und „Sülzgürtel“ sind jedoch nicht durch diese Genehmigung abgedeckt, eine Beantra- gung des zuschussunschädlichen Maßnahmenbeginns erfolgt im Rahmen des GVFG-Finan- zierungsantrags). Die Stadt Köln erstattet der KVB für die Bauphase 3 somit insgesamt den folgenden Eigenan- teil (gerundet): Gesamtkostenanteil Stadt Köln 2.480.000 € Zzgl. 7 % Zuschlag Planungs-, Bauüberwachungs- und Verwaltungskosten 170.000 € Zwischensumme 2.650.000 € Zuzüglich 19 % MwSt. 500.000 € Auszahlungsbetrag Brutto 3.150.000 € Abzüglich erwarteter Fördermittel 1.800.000 € Städtischer Eigenanteil (brutto abzgl. Förderung) 1.350.000 € Zur Finanzierung des städtischen Anteils in Höhe von rd. 3.150.000 € brutto stehen im Haus- haltsplan 2025/2026 im Haushaltsjahr 2026 investive Auszahlungsermächtigungen in Höhe von rund 800.000 € im Teilfinanzplan des Amtes für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau in der Produktgruppe 1202 – Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV, in der Teilplanzeile 8 - Auszahlun- gen für Baumaßnahmen, bei Finanzstelle 6903-1202-0-9003, L 4, 13 u. 18 Bahnsteigverlän- gerung, bereit. Die im Jahr 2027 erforderlichen investiven Auszahlungsermächtigungen i. H. v. rd. 2.350.000 € wird das Dezernat für Mobilität im Rahmen des Haushaltsplanaufstellungsprozesses an der entsprechenden Stelle bedarfsgerecht berücksichtigen. Durch die sukzessive Fertigstellung der einzelnen Haltestellen und deren Aktivierung in der Anlagenbuchhaltung entstehen vorbehaltlich der erwarteten Förderung folgende jährliche Er- träge und Aufwendungen (gerundet) in 2027 ab 2028 Abschreibung 31.730 € 126.000 € Zuwendung/ Sonder- posten 20.000 € 72.000 € Die ab 2027 anfallenden Aufwendungen und Erträge wird das Dezernat für Mobilität im Rah- men der Haushaltsplanaufstellungsprozesse 2027 ff innerhalb des dann jeweils zugewiesenen Budgets, ggf. durch Umschichtungen, vorsehen. Die von der KVB zu übernehmenden Maßnahmen erfordern nach Maßgabe des Öffentlichen Dienstleistungsauftrags (ÖDLA) eine Änderung der gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen, die gem. Ziffer 12.2 in Verbindung mit 13.1. ÖDLA zu einer Erhöhung des Soll-Ausgleichs füh- ren. Die Ausbaumaßnahmen zielen darauf ab, die gemäß § 8 Absatz 3 PBefG gesetzlich vorge- schriebene Barrierefreiheit im Kölner Nahverkehr zu erreichen. Bereits zum 1.1.2022 hätten alle Stadtbahnhaltestellen barrierefrei ausgebaut sein müssen. Eine Verschiebung ist daher nicht möglich, da dadurch nicht nur die Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben weiter verzö- gert würde. Darüber hinaus würde eine Verschiebung auch den Einsatz von bereits bestellten (Vorlagen-Nr. 3243/2020) Langzügen und damit auch die Inanspruchnahme von Fördermitteln gefährden. Darüber hinaus wurden bereits 10 Haltestellen auf den Linien umgebaut, sodass 8 eine Fortsetzung für einen reibungslosen Betrieb mit längeren Zügen unabdingbar ist. Im Zuge der Vorplanung wurden unterschiedliche Optionen zur Verlängerung der Bahnsteige ge- prüft. Die kosteneffizienteste Variante wurde für die weitere Bearbeitung ausgewählt. Insofern ist zusammenfassend festzuhalten, dass die Vorgaben der Bewirtschaftungsverfügung vom 23.04.2025 in Bezug auf die hier thematisierte Baumaßnahme berücksichtigt wurden. Rechnungsprüfungsamt Die Kostenberechnung wurde dem Rechnungsprüfungsamt zur Prüfung vorgelegt. Die Stel- lungnahme des Rechnungsprüfungsamtes kann der Anlage 4 entnommen werden. Erläuterungen zu den Auswirkungen auf den Klimaschutz Das Dezernat für Mobilität verfolgt im Rahmen seiner Dezernatsstrategie das Ziel, die sekto- renspezifischen Beiträge zum Klimaschutz zu erfüllen. Die hier dargestellte Maßnahme fördert eine verkehrssichere und bedarfsgerechte Infrastruk- tur und trägt somit zur Leistungsfähigkeit des Verkehrssystems bei. Dies ist systemimmanent und fördert eine effiziente sowie ressourcenschonende Verkehrsabwicklung. Somit trägt dies zu einer Reduktion des Treibhausgasausstoßes bei. Insgesamt wird die hier dargestellte Maßnahme als positiver Beitrag zum Klimaschutz bewer- tet. Begründung der Dringlichkeit Der verwaltungsinterne Prüf- und Abstimmungsprozess gestaltete sich zeitlich aufwendiger als angenommen. Die Beschlussfassung ist erforderlich, um den Umbau der Haltestellen Thielenbruch, Vischeringstraße, Wichheimer Straße und Sülzgürtel umsetzen zu können. Ent- sprechend ist eine Beschlussfassung in der Ratssitzung am 03.07.2025 dringend erforderlich, um den Terminplan der Maßnahme und den angesetzten Kostenrahmen nicht zu gefährden. Die Ausbaumaßnahmen zielen darauf ab, die gemäß § 8 Absatz 3 PBefG gesetzlich vorge- schriebene Barrierefreiheit im Kölner Nahverkehr schrittweise zu erreichen. Um diesem Ziel näher zu kommen und den vorgesehenen Zeitplan für den hierfür erforderlichen Ausbau der Bahnsteige der Haltestellen einhalten zu können, ist es zwingend erforderlich mit der dritten Bauphase im III. Quartal 2025 zu beginnen. Darüber hinaus würde eine Verschiebung auch den Einsatz von bereits bestellten (Vorlagen-Nr. 3243/2020) Langzügen gefährden. Es wur- den bereits 10 Haltestellen auf den Linien umgebaut, sodass eine Fortsetzung des Umbaus für einen reibungslosen Betrieb mit längeren Zügen unabdingbar ist. Anlagen Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung Anlage 2 Übersichtslageplan Anlage 3 Lagepläne 3.1 Thielenbruch 3.2 Wichheimer Straße 3.3 Vischeringstraße 3.4 Sülzgürtel Anlage 4 Stellungnahme RPA
Anlage_2_Uebersichtsplan
744 Zeichen
Anlage 2 Kapazitätserweiterungen auf den Linien 4, 13 und 18 Haltestellenumbau Linie 4 1. Schlebusch 2. Odenthaler Str. 3. Leuchterstr. 4. Am Emberg 5. Im Weidenbruch 6. Mülheim Berliner Str. 7. Von-Sparr-Str. 8. Keupstr. 9. Grünstr. 10. Stegerwaldsiedlung Linie 13 11. Sülzgürtel 12. Dürener Str./ Gürtel 13. Wüllnerstr. 14. Aachener Str./Gürtel Linie 13 und Linie 18 15. Wichheimer Str. 16. Vis cheringstr. Linie 18 17. Thielenbruch Zuständig Stadt Köln 18. Zoo/ Flora Zuständig Stadt Hürth und HGK 19. Efferen 20. Kiebitzweg 21. Hürth Hermülheim Legende - Linie 4 - Linie 13 - Linie 18 - sonstige Linien � umzubauende Haltestellen o nicht betroffene Haltestellen KVB@ Datum: 25.11.2020 Kartengrundlage: KVB AG; OSM Contributers
Anlage_3_4_Sülzgürtel
2899 Zeichen
Fernsprecher 8 Fahrradabstellbügel entfallen 23 Fahrradabstellbügel neu NL 60m 90 cm SO Anschluss Blindenleitsystem an Bestand Schalthaus Signaltechnik 2,5 3 x xxxxx xxx x xx x x x x xxxxxxx x x x x Shared Mobility Shared Mobility Lastenfahrrad- abstellplatz Lastenfahrrad- abstellplatz 5 3 1,41 5,19 1,41 1,85 60 51,551,55 1,654,172,181,86 5 3 gez. Köster x mit Flurstücksnummer Flurstücksgrenze FW WTINFO VZ 283-30283-30 gepl. / vorh. Straßenachse gepl. Randlinien Wege u. Bankettlinien Fahrbahnrand gepl. Hochbord / abgesenkter Bord sonstige Linien gepl. Nebenachsen, Fahrstreifen gepl. Radweg gepl. / vorh. gepl. Radfahrstreifen im Knotenpunkt gepl. / vorh. gemeinsamer Geh- und Radweg Grünstreifen / Beet gepl. / vorh. Schotterfläche gepl. / vorh. Parkplatz gepl. / vorh. Fahrbahn Asphalt gepl. / vorh. Besondere Bahnkörper gepl. / vorh. Bahnsteig gepl. / vorh. Trennstreifen / Inselköpfe Hausnr. vorh. Gebäude / Bauten mit Treppen / Rampen gepl. / vorh. Gehweg gepl. / vorh. Gleisachse vorh./ gepl. Legende FAut Zaun / Mauer vorh./ gepl. Baum vorh. / entfällt / gepl. Straßenablauf / Kanalsdeckel / Kanallüfter vorh. / gepl. Kabelschacht klein, groß / Schaltkasten / Trafo vorh. Fernwärme / Hydrant / Wasser- u. Gasschieber vorh. Fahrkartenautomat vorh. / gepl. Poller / Fahnenmast / Strommast / Solarmast vorh. / gepl. Beleuchtung vorh. / gepl. Verkehrsschild vorh. / gepl. LSA vorh. / gepl. / optional Info/ Werbetafel/ Rufsäule/ DFI vorh./ gepl. Fahrradabstellanlage/ Fahrradbox/ FGU/ Abfallbehälter/ Haltestellenschild vorh./ gepl. 470 Stift: 1002Stift: 1001 Stift: 1001 Stift: 1007 Schraffur 45° 4mm bei 1:250 R, G, B : 255, 223, 127; Stift: 1008 R, G, B : 255, 159, 127; Stift: 1009 R, G, B : 255, 127, 191; Stift: 1010 R, G, B : 191, 255, 127; Stift: 1011 R, G, B : 255, 191, 0; Stift: 1012 R, G, B : 101, 101, 101; Stift 1013 R, G, B : 204, 204, 204; Stift 1014 R, G, B : 255, 255, 0; Stift 1016 R, G, B : 255, 127, 0; Stift 1017 R, G, B : 101, 101, 101; Stift 1013 R, G, B : 191, 0, 255 R, G, B : 82, 0, 165; Stift 1015 R, G, B : 255, 63, 0 Stift: 1001 Stift: 1003 Stift: 1003 Si.2.1 Kamera Mx Mx Koppelspule Fahrleitungsmast vorh./ gepl. Kabelschacht, Schaltschrank gepl. Betriebstechnik KVB gepl. Haltetafel Gleis 1 Gleisbezeichnung Haltetafel, Gleisbezeichnung Bodenindikatoren Grundstückszufahrten vorh. R, G, B : 38, 0, 0 -69- Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau KÖLNER VERKEHRS - BETRIEBE AG Scheidtweilerstraße 38 50933 Köln Datum: T 1 : 250 Ind. -Projektleitung- Kapazitätserweiterungen auf den Linien 4, 13 und 18 Haltestelle Sülzgürtel Lageplan -15- 21.02.2025 Maßstab: -27- Betriebsleiter BO-Strab Strecke -15- Nahverkehrsmanagement Anlage zum 3. Baubeschluss K35 -68- Amt für nachhaltige Mobilitätsentwicklung 21.02.2025 gez. Siggelkow 05.03.2025 gez. Xanthopoulou 10.03.2025 gez. Melchert 06.03.2025 gez. Kümpel gez. Würtz gez. Kugel 16.04.2025 gez. Rode gez. Bruder
Sachstandsbericht Rat /Ausschuss 07/2026
1486 Zeichen
Dezernat, Dienststelle
III/69/692/2
Vorlagen-Nummer
0655/2025
Stand: 02.07.2026
Sachstandsbericht
Kapazitätserweiterungen auf den Linien 4, 13 und 18
Baubeschluss für den Ausbau der Bahnsteige der Haltestellen der Bauphase 3 auf eine
Nutzlänge von 60 m
Beschluss:
Unter dem Vorbehalt des rechtskräftigen Baurechts beschließt der Rat der Stadt Köln den
Ausbau der Bahnsteige der 4 Haltestellen Thielenbruch, Vischeringstraße, Wichheimer Straße
und Sülzgürtel (3. Bauphase) auf eine Nutzlänge von 60 m im Rahmen der Kapazitätserweite-
rungen auf den Linien 4, 13 und 18.
Die Gesamtkosten dieser dritten Bauphase betragen rund 5.945.000 € brutto. Davon entfallen
rund 3.150.000 € brutto auf die Stadt und rund 2.795.000 € brutto auf die Kölner Verkehrs-Be-
triebe AG (KVB). Der Rat beauftragt die Verwaltung, die KVB mit der Durchführung der ge-
mäß U-Bahn- bzw. Stadtbahnvertrag auf die KVB entfallenen Anteile nach Maßgabe des öf-
fentlichen Dienstleistungsauftrages zu betrauen.
Status in Bearbeitung
erledigt
Aktueller Bearbeitungsstand:
01.07.2026
Der Umbau der Stadtbahnhaltestelle „Thielenbruch“ ist abgeschlossen.
Nächste Schritte:
01.07.2026
Der Umbau der Haltestelle „Sülzgürtel“ soll nach Erteilung der erforderlichen Genehmigung im
Jahr 2027 erfolgen. Der Umbau der Haltestellen „Vischeringstraße“ und „Wichheimer Straße“
ist für das Jahr 2028 vorgesehen.
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:
Dezember 2027
Anlage_3_1_Thielenbruch
2813 Zeichen
x x x x x x x x Tor neu x x x x 1,42 4,55 1,43 3,9 1,42 4,44 1,42 2,68 5,5 11,6 50 11,6 50 NL 61,6m 90 cm SO NL 61,6m 90 cm SO 0,6 0,60,6 0,3 0,6 0,3 0,60,6 0,3 0,6 0,6 2,28 0,6 0,6 0,6 0,6 0,3 0,6 0,6 0,6 0,6 0,6 0,6 0,3 0,6 0,3 Feuerwehraufstellfläche x x gez. Köster x mit Flurstücksnummer Flurstücksgrenze FW WTINFO VZ 283-30283-30 gepl. / vorh. Straßenachse gepl. Randlinien Wege u. Bankettlinien Fahrbahnrand gepl. Hochbord / abgesenkter Bord sonstige Linien gepl. Nebenachsen, Fahrstreifen gepl. Radweg gepl. / vorh. gepl. Radfahrstreifen im Knotenpunkt gepl. / vorh. gemeinsamer Geh- und Radweg Grünstreifen / Beet gepl. / vorh. Schotterfläche gepl. / vorh. Parkplatz gepl. / vorh. Fahrbahn Asphalt gepl. / vorh. Besondere Bahnkörper gepl. / vorh. Bahnsteig gepl. / vorh. Trennstreifen / Inselköpfe Hausnr. vorh. Gebäude / Bauten mit Treppen / Rampen gepl. / vorh. Gehweg gepl. / vorh. Gleisachse vorh./ gepl. Legende FAut Zaun / Mauer vorh./ gepl. Baum vorh. / entfällt / gepl. Straßenablauf / Kanalsdeckel / Kanallüfter vorh. / gepl. Kabelschacht klein, groß / Schaltkasten / Trafo vorh. Fernwärme / Hydrant / Wasser- u. Gasschieber vorh. Fahrkartenautomat vorh. / gepl. Poller / Fahnenmast / Strommast / Solarmast vorh. / gepl. Beleuchtung vorh. / gepl. Verkehrsschild vorh. / gepl. LSA vorh. / gepl. / optional Info/ Werbetafel/ Rufsäule/ DFI vorh./ gepl. Fahrradabstellanlage/ Fahrradbox/ FGU/ Abfallbehälter/ Haltestellenschild vorh./ gepl. 470 Stift: 1002Stift: 1001 Stift: 1001 Stift: 1007 Schraffur 45° 4mm bei 1:250 R, G, B : 255, 223, 127; Stift: 1008 R, G, B : 255, 159, 127; Stift: 1009 R, G, B : 255, 127, 191; Stift: 1010 R, G, B : 191, 255, 127; Stift: 1011 R, G, B : 255, 191, 0; Stift: 1012 R, G, B : 101, 101, 101; Stift 1013 R, G, B : 204, 204, 204; Stift 1014 R, G, B : 255, 255, 0; Stift 1016 R, G, B : 255, 127, 0; Stift 1017 R, G, B : 101, 101, 101; Stift 1013 R, G, B : 191, 0, 255 R, G, B : 82, 0, 165; Stift 1015 R, G, B : 255, 63, 0 Stift: 1001 Stift: 1003 Stift: 1003 Si.2.1 Kamera Mx Mx Koppelspule Fahrleitungsmast vorh./ gepl. Kabelschacht, Schaltschrank gepl. Betriebstechnik KVB gepl. Haltetafel Gleis 1 Gleisbezeichnung Haltetafel, Gleisbezeichnung Bodenindikatoren Grundstückszufahrten vorh. R, G, B : 38, 0, 0 -69- Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau KÖLNER VERKEHRS - BETRIEBE AG Scheidtweilerstraße 38 50933 Köln Datum: T 1 : 250 Ind. -Projektleitung- Kapazitätserweiterungen auf den Linien 4, 13 und 18 Haltestelle Thielenbruch Lageplan -15- 21.02.2025 Maßstab: -27- Betriebsleiter BO-Strab Strecke -15- Nahverkehrsmanagement Anlage zum 3. Baubeschluss K35 -68- Amt für nachhaltige Mobilitätsentwicklung 21.02.2025 gez. Siggelkow 05.03.2025 gez. Xanthopoulou 06.03.2025 gez. Kümpel 10.03.2025 gez. Melchert gez. Würtz gez. Kugelgez. Bruder 16.04.2025 gez. Rode
Anlage_1 Öffentlichkeitsbeteiligung
1502 Zeichen
Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung für Gremien, auf die die Leitlinien Öffentlichkeitsbeteiligung Anwendung finden, beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? - Der Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend. Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): Die Bahnsteigverlängerungen erfolgen in einem Bereich, der für die Öffentlichkeit nicht von Interesse ist, da hier keine Betroffenheiten bestehen. Die Bestandsbahnsteige werden baulich nicht verändert und das Erscheinungsbild der Haltestelle bleibt gleich. Zudem sind die Planungsrandbedingungen wie z.B. eine direkt an die Bahnsteige anschließende Kreuzung, so eng gesteckt, dass keine für die Öffentlichkeit interessanten Planungsalternativen erarbeitet werden können. Es findet jedoch eine öffentliche Projektkommunikation statt (Broschüren, Blogeinträge, Social Media, Presse) mit denen regelmäßig über das Gesamtprojekt und dessen Fortschritt berichtet wird. Kontakt OB/1 Büro der Oberbürgermeisterin OB/12 Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung Brückenstraße 5-11 50667 Köln Telefon: 0221 – 221 25044 E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung
Anlage_3_3_Vischeringstraße
3128 Zeichen
Si. NL 62m 90 cm SO NL 60m 90 cm SO NL 60m 90 cm SO Shared Mobility Shared Mobility B+R-Sammelgarage 18-36 Stellplätze B+R-Erneuerung Lastenrad- abstellplätze x x x x x x x x x x x x x x x x x xx x x x x x x x x x x x x x xx x x x x xx x1,42 4,39 1,45 1,41 4,5 1,41 10 50 4 2,7 2,17 3,3 2,19 2,7 3,27 1,42 3,24 1,41 3,392,65 3,74 1,41 3,3 1,41 3,33 10 50 10 50 5 1,5 5 1,5 5 5 1,5 5 1,5 5 6,83 5,83 2,4 1,97 4,1 2,67 Neigung <6% Neigung <6% x x xxxx x x x 0,6 0,60,6 0,3 0,6 0,6 0,3 0,60,6 3,18 0,6 0,6 0,9 1,66 0,6 0,6 0,6 0,6 1,47 0,6 0,6 0,6 0,3 0,6 0,3 0,6 0,6 x x Si. x mit Flurstücksnummer Flurstücksgrenze FW WTINFO VZ 283-30283-30 gepl. / vorh. Straßenachse gepl. Randlinien Wege u. Bankettlinien Fahrbahnrand gepl. Hochbord / abgesenkter Bord sonstige Linien gepl. Nebenachsen, Fahrstreifen gepl. Radweg gepl. / vorh. gepl. Radfahrstreifen im Knotenpunkt gepl. / vorh. gemeinsamer Geh- und Radweg Grünstreifen / Beet gepl. / vorh. Schotterfläche gepl. / vorh. Parkplatz gepl. / vorh. Fahrbahn Asphalt gepl. / vorh. Besondere Bahnkörper gepl. / vorh. Bahnsteig gepl. / vorh. Trennstreifen / Inselköpfe Hausnr. vorh. Gebäude / Bauten mit Treppen / Rampen gepl. / vorh. Gehweg gepl. / vorh. Gleisachse vorh./ gepl. Legende FAut Zaun / Mauer vorh./ gepl. Baum vorh. / entfällt / gepl. Straßenablauf / Kanalsdeckel / Kanallüfter vorh. / gepl. Kabelschacht klein, groß / Schaltkasten / Trafo vorh. Fernwärme / Hydrant / Wasser- u. Gasschieber vorh. Fahrkartenautomat vorh. / gepl. Poller / Fahnenmast / Strommast / Solarmast vorh. / gepl. Beleuchtung vorh. / gepl. Verkehrsschild vorh. / gepl. LSA vorh. / gepl. / optional Info/ Werbetafel/ Rufsäule/ DFI vorh./ gepl. Fahrradabstellanlage/ Fahrradbox/ FGU/ Abfallbehälter/ Haltestellenschild vorh./ gepl. 470 Stift: 1002Stift: 1001 Stift: 1001 Stift: 1007 Schraffur 45° 4mm bei 1:250 R, G, B : 255, 223, 127; Stift: 1008 R, G, B : 255, 159, 127; Stift: 1009 R, G, B : 255, 127, 191; Stift: 1010 R, G, B : 191, 255, 127; Stift: 1011 R, G, B : 255, 191, 0; Stift: 1012 R, G, B : 101, 101, 101; Stift 1013 R, G, B : 204, 204, 204; Stift 1014 R, G, B : 255, 255, 0; Stift 1016 R, G, B : 255, 127, 0; Stift 1017 R, G, B : 101, 101, 101; Stift 1013 R, G, B : 191, 0, 255 R, G, B : 82, 0, 165; Stift 1015 R, G, B : 255, 63, 0 Stift: 1001 Stift: 1003 Stift: 1003 Si.2.1 Kamera Mx Mx Koppelspule Fahrleitungsmast vorh./ gepl. Kabelschacht, Schaltschrank gepl. Betriebstechnik KVB gepl. Haltetafel Gleis 1 Gleisbezeichnung Haltetafel, Gleisbezeichnung Bodenindikatoren Grundstückszufahrten vorh. R, G, B : 38, 0, 0 -68- Amt für nachhaltige Mobilitätsentwicklung -69- Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau -15- Datum: KÖLNER VERKEHRS - BETRIEBE AG Maßstab: Kapazitätserweiterungen auf den Linien 4, 13 und 18 Haltestelle Vischeringstr. Lageplan T -15- Nahverkehrsmanagement Scheidtweilerstraße 38 50933 Köln Betriebsleiter BO-Strab -Projektleitung- Ind.Strecke 1 : 250 21.02.2025 -27- Anlage zum 3. Baubeschluss K35 21.02.2025 gez. Siggelkow 05.03.2025 gez. Xanthopoulou 06.03.2025 gez. Kümpel 10.03.2025 gez. Melchert gez. Würtz gez. Kugelgez. Köstergez. Bruder 16.04.2025 gez. Rode
Beratungsverlauf (5)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert empfohlen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert empfohlen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungOrte (28)
- Vischeringstraße 3
- Wichheimer Straße 3
- Aachener Straße
- Wüllnerstraße 14
- Dürener Straße
- Von-Sparr-Straße 8
- Keupstraße 9
- Grünstraße 10
- Euskirchener Straße
- Weinsbergstraße
- Leuchterstraße 4
- Odenthaler Straße 3
- Chemnitzer Straße
- Scheidtweilerstraße 38
- Brückenstraße 5
- Am Emberg 5
- Johann-Bensberg-Straße
- Luxemburger Straße
- Berliner Straße 7
- Im Weidenbruch 6
- Melatengürtel
- Ringstraße
- Sülzgürtel 12
- Straße 16
- Kiebitzweg 21
- Straße 3
- Straße 7
- Straße 8
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Details
- Aktenzeichen
- 0655/2025
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 16.06.2025
- Erstellt
- 04.03.2025 11:13