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2272/2019

Beantwortung einer Anfrage der SPD- Fraktion der BV Rodenkirchen zu zu Flächen für Sportplätze für die Schul- und Vereinssport im Plangebiet „Parkstadt Süd (AN/0776/2019)

Beantwortung einer Anfrage (BV) 24.06.2019

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen), Sitzung am 01.07.2019, TOP 7.2.1.1

Beantwortung einer Anfrage (BV)

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Beantwortung einer Anfrage (BV)

3898 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VI/61/1 
61/0 Thur Az 
Vorlagen-Nummer 
 2272/2019 
Freigabedatum vom 21.06.2019  
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 01.07.2019 
 
Beantwortung einer Anfrage der SPD- Fraktion der BV Rodenkirchen zu zu Flächen für 
Sportplätze für die Schul- und Vereinssport im Plangebiet „Parkstadt Süd (AN/0776/2019) 
Anfrage der SPD- Fraktion der BV Rodenkirchen: 
 
Mit der Beschlussvorlage zur Öffentlichkeitsbeteiligung im VEP Verfahren Sechtemer Straße/Bonner 
Straße beginnt die Verwaltung mit der bauplanerischem Umsetzung der Parkstadt Süd. Es ist davon 
auszugehen, dass sich nunmehr ein Bebauungsplan an den anderen -quasi wie Mosaiksteine- anei-
nanderreihen werden, bis das gesamte Plangebiet konkret überplant ist. 
 
Da somit Ergänzungen und Korrekturen der raumplanerischen, integrierten Gesamtplanung nur noch 
bedingt bis gar nicht mehr möglich sind, müssen diese Inhalte eingebracht werden, bevor es eine 
abschließende, flächendeckende Festlegung auf konkrete Bebauungspläne gibt. 
 
Denn bestimmte Nutzungen korrelieren zwingend mit benachbarten Plangebieten, das gilt insbeson-
dere für die Einrichtung von Sportplätzen, die kaum mehr zu realisieren sind, wenn ihre Flächenum-
gebungen abschließend mit immissionsschutzrechtlich schutzwürdigen Nutzungen, wie beispielhaft 
der Wohnnutzung überplant sind. 
 
In Grünflächen, die dem Landschaftsplan unterliegen, sind zudem Sportplätze nicht realisierbar. 
 
 
Die SPD-Fraktion stellt in diesem Zusammenhang folgende Anfrage:  
 
1. In welcher Größenordnung und an welchen Stellen im gesamten Plangebiet "Parkstadt Süd" 
sind Flächen für Sportplätze sowohl für die Schul- als auch für die Vereinsnutzung vorgese-
hen? 
 
Antwort der Verwaltung: 
Die Flächen für Sportplätze für Vereinsnutzungen sind im Sportpark Süd vorgesehen und sollen dort 
neu geordnet werden. Die erforderlichen Schulsportflächen sind innerhalb der Flächen für die Schul-
standorte berücksichtigt, hier aufgrund des aktuell noch frühen Planungsstandes jedoch noch nicht 
konkret verortet.

2 
 
2. Sind die Bedarfe an Sportplatzflächen im Sinne der Frage eins bei der Sport – und Schul-
verwaltung abgefragt worden und in die integrierte Raumplanung eingeflossen? Wenn nicht, 
warum? 
 
Antwort der Verwaltung: 
s. u. 
 
 
3. Sind dementsprechend beim Bürgeramt Rodenkirchen, in concreto der bezirklichen Sport-
sachbearbeitung, bekannte und/oder angemeldete Bedarfe der Sportvereine in der Planung 
berücksichtigt worden? Wenn nicht warum? 
 
Antwort der Verwaltung: 
s. u.  
 
 
4. Sind entsprechende Bedarfe an Sportplatzflächen beim Stadtsportbund sowie beim Be-
zirkssportverband Rodenkirchen abgefragt worden und in die integrierte Raumplanung einge-
flossen? Wenn nicht, warum? 
 
Antwort der Verwaltung zu 2 - 4: 
Ein wesentlicher Aspekt der integrierten Planung wie auch der Gesamtplanung im Projekt Parkstadt 
Süd ist die frühzeitige Einbindung aller Fachdienststellen und Institutionen so auch bei der Ermittlung 
der Bedarfe an Flächen für den Vereins- und Schulsport.  
 
Ausgangspunkt der Überlegungen zu der Sportinfrastruktur auf der Bezirkssportanlage Süd waren 
und sind die begrenzten räumlichen Möglichkeiten. In allen bisherigen Gesprächen haben Stadtpla-
nung und Sportverwaltung ihr Hauptaugenmerk darauf gelegt, so viel Sportinfrastruktur wie möglich 
auf der Bezirkssportanlage darzustellen. Dies bezieht sich zum einen auf die notwendigen Hallenka-
pazitäten, zum anderen aber auch auf die Sportaußenflächen. Die genaue Ausgestaltung und Platz-
belegung wird dann Gegenstand der zukünftigen Erörterungen sein. Wie üblich pflegt die Sportver-
waltung dazu einen Austausch mit dem Bürgeramt Rodenkirchen und dem Stadtsportbund. Die kon-
krete Belegung wiederum erfolgt in der Praxis durch das Sportamt.

Beratungsverlauf (1)

01.07.2019 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 7.2.1.1 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2272/2019
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
24.06.2019
Erstellt
24.06.2019 13:37