1054/2021
Städtebauliches Planungskonzept (vorhabenbezogener Bebauungsplan) "Volkhovener Straße" in Köln-Esch/Auweiler,Stellungnahme der Bezirksvertretung Chorweiler zu den Ergebnissen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
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Anlage 4 Stellungnahmen TÖB
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Anlage 4 / 2 Darstellung und Bewertung der zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan – Arbeitstitel: Volkhovener Straße in Köln-Esch/Auweiler – eingegangenen Stellungnahmen aus der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange Die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) wurde vom 31.10.2018 bis zum 06.12.2018 durchgeführt. Im Rahmen der Beteiligung sind folgende 12 Stellungnahmen eingegangen. Nachfolgend werden die eingegangenen Stellungnahmen fortlaufend nummeriert. Daran anschließend werden in Übereinstimmung mit der laufenden Num- merierung die Inhalte der Stellungnahmen sowie ihre Berücksichtigung im weiteren Verfahren dargestellt. Lfd. Nr. Verfasser Wesentliche Inhalte der Stellungnahme Berücksichtigung Bemerkung/ Stellungnahme der Verwaltung 1 AWB Köln GmbH 12.11.2018 bezüglich der Einrichtung der Zuwege sowie der Schleppkurven und Wendeanlagen wird auf die Einhaltung der RASt 06 hingewiesen um Berücksichtigung des § 10 Standplätze für Abfallbehälter, Abfallsatzung der Stadt Köln wird gebeten ja Im weiteren Verfahren werden die Abfallsatzung der Stadt Köln und die RASt 06 berücksichtigt. 2 Bezirksre- gierung Düsseldorf Kampfmit- telbeseiti- gungsdienst 20.11.2018 Luftbilder aus den Jahren 1939 - 1945 und an- dere historische Unterlagen liefern Hinweise auf einen konkreten, in der beigefügten Karte dargestellten Verdacht auf Kampfmittel. Ich empfehle die Überprüfung der Militäreinrich- tung des 2. Weltkrieges (Laufgraben). Eine darüber hinausgehende Untersuchung auf Kampfmittel ist nicht erforderlich. Sofern es nach 1945 Aufschüttungen gegeben hat, sind diese bis auf das Geländeniveau von 1945 abzuschieben. Zur Festlegung des abzu- schiebenden Bereichs und der weiteren Vor- gehensweise wird um Terminabsprache für ei- nen Ortstermin gebeten. ja Ein Hinweis auf Kampfmittel wird auf der Planzeich- nung aufgenommen. Das Plangebiet wird seitens der Vorhabenträgerin auf Kampfmittel überprüft. Vorhabenbezogener Bebauungsplan │ Arbeitstitel: Volkhovener Straße in Köln-Esch/Auweiler / 3 Erfolgen Erdarbeiten mit erheblichen mechani- schen Belastungen wie Rammarbeiten, Pfahl- gründungen, Verbauarbeiten etc. empfehle ich zusätzlich eine Sicherheitsdetektion. 3 Dt. Telekom Technik GmbH 28.11.2018 Keine Bedenken Kenntnisnahme entfällt 4 Finanzamt Köln-West 19.11.2018 Keine Bedenken Kenntnisnahme entfällt 5 Industrie- und Han- delskammer zu Köln 23.11.2018 keine Anregungen Kenntnisnahme entfällt 6 Landwirt- schaftskam- mer NRW 27.11.2018 keine grundsätzlichen Bedenken, gleichwohl wird der Verlust landwirtschaftlicher Nutzfläche bedauert wir bitten um Berücksichtigung der Wertigkei- ten betroffener landwirtschaftlicher Flächen für die menschliche Daseinsvorsorge auch im Hinblick auf die Festsetzungen im LEP (Lan- desentwicklungsplan NRW) Punkt 7.5-1 und 7.5-2 Es wird davon ausgegangen, dass aufgrund der Planungen keine weiteren landwirtschaftli- chen Nutzflächen für Kompensations- und Ausgleichsmaßnahmen in Anspruch genom- men werden. Ansonsten behalten wir uns eine erneute Stellungnahme vor. Kenntnisnahme Der zur Bebauung vorgesehene Teil des Plangebiets entspricht in den Grundzügen den Darstellungen des Flächennutzungsplans. Ein Teilbereich des Plange- bietes überschreitet die dargestellte „Wohnbaufläche“. Für diese Teilfläche stellt der Flächennutzungsplan „Fläche für die Landwirtschaft“ dar. Mit der 230. Ände- rung des Flächennutzungsplanes „Volkhovener Straße in Köln-Esch“ soll in Übereinstimmung mit der städtebaulichen Zielsetzung der Flächennutzungsplan im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB geän- dert werden und zukünftig „Wohnbaufläche“ darstel- len. Das Änderungsgebiet eignet sich aufgrund seiner Lage und Anbindung, um es einer Wohnnutzung zu- gänglich zu machen. Die vorliegende 230. Flächen- nutzungsplanänderung befindet sich mit den Zielen der Regionalplanung im Einklang: Im Regionalplan für den Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt Region Köln ist das Änderungsgebiet als Allgemeiner Siedlungsbe- reich (ASB) festgelegt. Vorhabenbezogener Bebauungsplan │ Arbeitstitel: Volkhovener Straße in Köln-Esch/Auweiler / 4 Die Begründung wird zur Inanspruchnahme landwirt- schaftlicher Nutzflächen ergänzt werden. 7 PLEdoc GmbH 16.11.2018 Keine Betroffenheit Kenntnisnahme entfällt 8 Polizeipräsi- dium Köln Direktion Kriminalität 14.11.2018 Keine Bedenken Seitens des Polizeipräsidiums besteht ein Be- ratungsangebot zur städtebaulichen Kriminal- prävention sowie kriminalpräventiv wirkender Ausstattung von Bauobjekten. Kenntnisnahme Die Hinweise werden seitens der Vorhabenträgerin zur Kenntnis genommen. 9 Polizeipräsi- dium Köln Führungs- stelle Ver- kehr 12.11.2018 Keine Bedenken. Kenntnisnahme entfällt 10 Stadtent- wässe- rungsbe- triebe 06.12.2018 Keine grundsätzlichen Bedenken aus entwäs- serungstechnischer Sicht Das Niederschlagswasser der Neubebauung ist vor Ort zu versickern, sofern das Wohl der Allgemeinheit nicht beeinträchtigt wird. Die Versickerung ist im Bebauungsplan festzuset- zen. Sofern eine Versickerung nicht möglich ist, kann die Ableitung des Niederschlagswas- sers in den vorhandenen Abwasserkanal erfol- gen. Die mögliche Einleitmenge in das öffentli- che Kanalnetz muss noch hydraulisch unter- sucht werden. Ein möglicher Anschlusspunkt für die Entwässerung des Erschließungsgebie- tes wäre der Freispiegelkanal (Eiprofil 600/900), der in Kürze im Verlauf der Weiler- straße gebaut wird. Hinweis: Zur Risikovorsorge zum Thema Starkregen sind geeignete Maßnahmen zu be- rücksichtigen. ja Die Entsorgung von Schmutz- und Niederschlagswas- ser ist gesichert. Niederschlagswasser: Grundsätzlich besteht nach § 6 der Abwassersatzung vom 03. Dezember 2010 in der Fassung vom 01. Juli 2014 ein Anschlusszwang (Ein- leitung in die öffentliche Abwasseranlage); Kein An- schluss- und Benutzungszwang besteht für Nieder- schlagswasser, sofern in Gebieten von Bebauungs- plänen eine Niederschlagswasserversickerung auf privaten Grundstücken festgesetzt ist. Risikovorsorge Starkregen: Die Einleitung von nicht nachteilig verunreinigtem Regenwasser in die Kanali- sation soll durch die Versickerung von Regenwasser reduziert werden vorrangig sollten alle Möglichkeiten der dezentralen Regenwasserbewirtschaftung genutzt werden. Vorhabenbezogener Bebauungsplan │ Arbeitstitel: Volkhovener Straße in Köln-Esch/Auweiler / 5 11 Stadtwerke Köln GmbH 03.01.2019 RheinEnergie AG / Rheinische NETZGesell- schaft mbH keine Bedenken Die geplante Bebauung kann mit Strom, Gas und Wasser versorgt werden. Zur Sicherstel- lung der Stromversorgung wird zentral im Plangebiet der Betrieb einer Transformatoren- station notwendig, die innerhalb der öffentli- chen Verkehrs- oder Grünfläche untergebracht werden sollte. Die Maße der Kompakt-Tra- fostation sind circa: H/B/T 1.285 mm / 2.540 mm / 1.180 mm (Stellfläche ca. 3 m²); die Sta- tion muss von drei Seiten zugänglich sein und eine Fläche von rd. 3 m x 6 m in Richtung die- ser drei Seiten darf nicht bebaut sein (Sicher- heitserfordernis). Die planungsrechtliche Si- cherung ist im vorliegenden Plan nicht erfor- derlich. Wir bitten aber um einen entsprechen- den "Hinweis" im Plan (z.B. als verbaler Ein- schrieb) sowie um Erwähnung in der Begrün- dung. Den gewünschten Standortbereich ha- ben wir in beigefügter Plankopie eingetragen. Weiterhin weisen wir darauf hin, dass auf- grund der Lage des Plangebietes innerhalb der Wasserschutzzone lIIa der Wassergewin- nungsanlage Weiler die Vorgaben der Was- serschutzgebietsverordnung einzuhalten sind. ja Die Hinweise zur Trafostation werden in die Planung aufgenommen. Im Plangebiet sollen öffentliche Verkehrsflächen fest- gesetzt werden. Im B-Plan wird das Wasserschutzgebiet als nachricht- liche Übernahme aufgenommen. Kölner Verkehrs-Betriebe AG keine Bedenken Es wird darauf hingewiesen, dass der Korridor zwischen dem bebauten Ortsrand von Esch und der BAB 57 langfristig für eine Stadt- bahntrasse freigehalten werden sollte. ln ei- nem Gutachten aus dem Jahr 2005 zur Stadt- bahnanbindung der Stadtteile Pesch und Esch wurde dieser Korridor zur Aufnahme einer nein Zukünftige Schienenverkehrslärmeinwirkungen wer- den nicht Bewertungsgegenstand der schalltechni- schen Untersuchung werden, da eine zuverlässige Beurteilung wegen der unbekannten Lage und Hö- henführung der Strecke, der unbekannten Länge der eingesetzten Stadtbahnen sowie der unbekannten Taktung im Tag- und Nachzeitraum nicht möglich ist. Vorhabenbezogener Bebauungsplan │ Arbeitstitel: Volkhovener Straße in Köln-Esch/Auweiler möglichen Trasse vorgeschlagen. Gegebe- nenfalls ist es bereits heute im Rahmen der Bauleitplanung sinnvoll, Immissionsschutz- maßnahmen vorzugeben. 12 Wald und Holz NRW 27.11.2018 Keine Bedenken Kenntnisnahme entfällt Stand: 12.03.2021
Beschlussvorlage Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/61/1 612 Löba Az Vorlagen-Nummer 1054/2021 Freigabedatum 29.03.2021 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Städtebauliches Planungskonzept (vorhabenbezogener Bebauungsplan) "Volkhovener Straße" in Köln-Esch/Auweiler,Stellungnahme der Bezirksvertretung Chorweiler zu den Ergebnissen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung; Beschluss über den geänderten Geltungsbereich und die Vorgaben zur Ausarbeitung des Bebauungsplan-Entwurfes (vorhabenbezogener Bebauungsplan) Beschlussorgan Stadtentwicklungsausschuss Gremium Datum Beschluss: 1. Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt den in Anlage 1 aufge führten, geänderten Gel- tungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans "Volkhovener Straße in Köln - Esch/Auweiler". 2. Der Stadtentwicklungsausschuss beauftragt die Verwaltung die Vorhabenträgerin aufzufordern, für den Bereich "Volkhovener Straße" auf der Grundlage des aktuellen städtebaulichen Entwur- fes einen Bebauungsplan-Entwurf (vorhabenbezogener Bebauungsplan) gemäß § 12 BauGB auszuarbeiten. Die Ergebnisse der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung und frühzeitigen Betei- ligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange sind dabei zu berücksichtigen. Alternative: keine Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 15.04.2021 Stadtentwicklungsausschuss 29.04.2021 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Mit der Umsetzung des Bebauungsplanes können nach dem derzeitigen Kenntnisstand negative Auswirkungen a02-6/0uf den Klimaschutz durch die Emission von Kohlenstoffmonoxid (CO), das durch Oxidation zum Klimaschadgas Kohlendioxid (CO2) wird, nicht ausgeschlossen werden. Im Rahmen des Verfahrens soll ein Energiekonzept erstellt werden. Maßnahmen zur Minderung der Emission des Klimaschadgases werden geprüft. Nach den gesetzlichen Vorgaben findet zudem eine Umweltprüfung statt. Hierfür werden verschiedene Umweltgutachten erstellt Begründung: Das Plangebiet wurde im östlichen Bereich auf Wunsch des Trägers der Landschaftsplanung im Rahmen der frühzeitigen Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Baugesetzbuch (BauGB) zugunsten eines kleinflächigeren Eingriffs in das Landschaftsschutzge- biet verkleinert. Begründung des Planvorhabens: Auf Antrag der ARGE Rolf Kloubert/Bohsem, Bauträger und Ingenieurgesellschaft mbH vom 03.07.2017 hat der Stadtentwicklungsausschuss in seiner Sitzung am 26.04.2018 den Beschluss zur Einleitung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahrens (Vorlagen-Nr. 0788/2018) gefasst – mit dem Ziel, eine Wohnnutzung als städtebauliche Ortsabrundung zwischen Weilerstraße und Volk- hovener Straße festzusetzen. Die heute landwirtschaftlich genutzte Fläche soll ausschließlich einer Wohnnutzung zugeführt wer- den. Das städtebauliche Konzept sieht eine Mischung aus Einfamilien-, Doppel- und Reihenhäusern sowie ein Mehr familienhaus als öffentlich geförderter Wohnungsbau nach dem Kooperativen Bau- landmodell vor – geplant sind circa 54 Wohneinheiten. Eine entsprechende Anwendungszustimmung zum Kooperativen Baulandmodell vom 21.12.2017 liegt vor. Das Plangebiet soll im Osten eine Ein- grünung mit Ausgleichsflächenfunktion in Form eines 3 m breiten Grünstreifens als Abgrenzung zur Ackerfläche erhalten. Innerhalb des Plangebietes soll ein 500 m² großer öffentlicher Spielplatz ent- stehen. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (TÖB) gemäß § 4 (1) BauGB erfolgte im Zeitraum vom 31.10. bis 06.12.2018. Aufgrund der Lage des Plangebietes im Nahbereich der Bundesautobahn A 57 wurde eine Luftschadstoffuntersuchung veranlasst, die Einhaltung der Grenzwerte aus der 39. Bundesimmissionsschutzverordnung zu prüfen. Aus der Prüfung in Form einer Screening-Ausbreitungsrechnung ergab sich kein Änderungsbedarf für die geplante Wohnbe- bauung. Hinsichtlich der vollständigen Lage des Plangebietes im Landschaftsschutzgebiet L 7 "Erholungsge- biet Stöckheimer Hof und Freiraum Esch/Auweiler" ist eine Flächennutzungsplanänderung im Paral- lelverfahren erforderlich. Gegenstand der 230. Änderung des Flächennutzungsplanes "Volkhovener Straße in Köln-Esch" ist lediglich der Bereich, für den Wohngebäude im vorhabenbezogenen Bebau- ungsplan festgesetzt werden sollen und die im Flächennutzungsplan im Bereich der Fläche liegen, die als "Fläche für die Landwirtschaft" dargestellt ist. Weiterer Änderungsbedarf besteht im Hinblick auf den naturschutzrechtlichen Ausgleich – dieser soll im weiteren Verfahren überwiegend außerhalb des Plangebietes durch die Anlage einer extensiv genutzten, artenreichen Mähwiese im Bereich des 3 Kiesgrubengewässers südwestlich des Ortsteils Esch (in einer Entfern ung von 600 m zum Plange- biet) hergestellt werden. Aus den Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange ergab sich der Änderungsbedarf den Geltungsbereich des Bebauungsplans im östlichen Bereich zu verkleinern. Die Inhalte der Stell ungnahmen der frühzeitigen Trägerbeteiligung und ihre weitere Berücksichtigung im Verfahren sind in der Anlage 4 zusammengefasst. Auf der Grundlage der Beschlussfassung des Stadtentwicklungsausschusses vom 26.04.2018 wurde im Zeitraum vom 19.08.2020 bis z um 02.09.2020 die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung (FÖB) ge- mäß § 3 (1) BauGB durch Aushang des städtebaulichen Planungskonzeptes einschließlich der 230. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bezirksrathaus Chorweiler sowie im Ladenlokal 5, Außen- stelle Stadtplanungsamt, Stadthaus Deutz durchgeführt (siehe Anlage 3). Die Planunterlagen waren zudem über das Internet – die Seite der Stadt Köln – abrufbar. Aus der Öffentlichkeit sind 86 Stel- lungnahmen eingegangen. Die eingegangenen Anregungen und Bedenken aus der Öffentlichkeit sowie die Stellungnahme der Verwaltung sind der Anlage 5 zu entnehmen. Die Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit setzten sich im Wesentlichen mit den Themen a) Erschlie- ßungsalternativen für das Plangebiet, b) ruhender Verkehr und c) der Flächennutzungsplanänderung auseinander. Bedenken richteten sich gegen die Erschließung des Plangebietes über die Volkhove- ner Straße. Als Alternative wurde die Erschließung des Plangebietes über die Weilerstraße bspw. in Kombination mit einem Kreisverkehrsplatz angeregt. Diesen Bedenken zur Erschließung, insbeson- dere in Hinblick auf eine verkehrliche Mehrbelastung der Volkhovener Straße, werden in die weitere Planung aufgenommen. Die äußere Erschließung des Plangebietes, die bislang von der Volkhovener Straße mit Notzufahrt zur Weilerstraße erfolgte, soll im weiteren Verfahren ausschließlich über die Weilerstraße von Norden ohne Durchfahrt über die Planstraße zur Volkhovener Straße erfolgen. Eine Notzufahrt soll allerdings über die Volkhovener Straße si chergestellt werden können (s. Anlage 2 "Poller"). Im weiteren Planverfahren zur Erarbeitung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans soll die Anbi- dung des Plangebietes an die Weilerstraße vor diesem Hintergrund in drei Varianten: a) mit Hilfe ei- nes Kreisverkehrs, b) einer signalisierten Einmündung, c) einer nichtsignalisierten Einmündung hin- sichtlich einer verkehrssicheren Gestaltung für alle Verkehrsteilnehmer und einer Aufwertung im Hin- blick auf die Nutzung des öffentlichen Straßenraums und auf das Ortsbild geprüft werden. Das über- arbeitete städtebauliche Konzept (siehe Anlage 2) wird hieraufhin entsprechend als Grundlage für den Rechtsplan fortentwickelt. Hierzu stehen das Stadtplanungsamt im engen Austausch mit dem Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung. Mit Auswahl der nördlichen Einmündungsvariante in die "Weilerstraße" wird es erforderlich sein den Geltungsbereich des Bebauungsplans abermalig im Rahmen eines Beschlusses anzupassen, um einzelne Bereiche der öffentlichen Verkehrsflächen der "Weilerstraße" mit einzubeziehen und planungsrechtlich zu sichern. Der Anregung zum ruhenden Verkehr, den Stellplatzschlüssel von einem Stellplatz je Wohneinheit im Plangebiet zu erhöhen, werden im weiteren Planverfahren geprüft. Angeregt wurde zudem, die Pla- nung aussc hließlich auf die im Flächennutzungsplan derzeit dargestellte Wohnbaufläche zu be- schränken und keine weitere landwirtschaftliche Fläche zum Zwecke der Baulandentwicklung in An- spruch zu nehmen. Dieser Anregung, den Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungspla- nes wesentlich zu verkleinern, soll vor dem Hintergrund des Wohnungsbedarfs nicht gefolgt werden. Die Zielsetzung des Bebauungsplanes steht in Übereinstimmung mit der Kölner Wohnungspolitik, den Bedarf vorrangig über vorhandene Baulandpotentialflächen (Wohnbauflächen im Flächennutzungs- plan) und in bereits erschlossenen Lagen der Stadt zu decken. Bei der Ausarbeitung und Detaillierung der Planung sollen die übrigen vorgebrachten Anregungen und Bedenken Berücksichtigung finden (siehe Anlage 5). Die Umweltbelange werden im Rahmen einer Umweltprüfung untersucht und in den Umweltbericht einfließen. Zum Bebauungsplan-Entwurf werden Fachgutachten und Fachplanungen zu folgenden Themen erarbeitet bzw. liegen bereits vor: - Verkehrsgutachten, - Lärmgutachten, - Artenschutzprüfung, 4 - Landschaftspflegerischer Fachbeitrag, - Screening Ausbreitungsberechnung (Luftschadstoffe), - Entwässerungskonzept, - Energiekonzept. Vorberatungen Einleitungsbeschluss: Bezirksvertretung Chorweiler 19.04.2018 ungeändert empfohlen Stadtentwicklungsausschuss 26.04.2018 ungeändert beschlossen Anlagen Anlage 1 Geänderter Geltungsbereich Anlage 1a Bisheriger Geltungsbereich Anlage 2 Geändertes Städtebauliches Konzept Anlage 2a Städtebauliches Konzept FÖB Anlage 3 Aushangplakat FÖB Anlage 4 Stellungnahmen TÖB Anlage 5 Stellungnahmen FÖB
Anlage 0 Begründung der Dringlichkeit
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Anlage 0 Städtebauliches Planungskonzept (vorhabenbezogener Bebauungsplan) "Volkhovener Straße" in Köln-Esch/Auweiler,Stellungnahme der Bezirksvertretung Chorweiler zu den Ergebnissen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung; Beschluss über den geänderten Geltungsbereich und die Vorgaben zur Ausarbeitung des Bebauungsplan-Entwurfes (vorhabenbezogener Bebauungsplan) Vorlage 1054/2021 hier: Begründung der Dringlichkeit für die Behandlung der Beschlussvorlage in der Sitzung der Bezirksvertretung Chorweiler am 15.04.2021 und anschließend im Stadtentwicklungsausschuss am 29.04.2021. Aufgrund umfangreicher Abstimmungen zur Erstellung der Beschlussvorlage 1054/2021 in den vergangenen Wochen konnte diese nicht früher vorgelegt werden. Die Beschlussvorlage sollte allerdings in dieser Sitzungsfolge berate werden, um eine weitere Verzögerung des Bauleitplanverfahrens zu vermeiden.
Anlage 2 geändertes städtebauliches Konzept
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16.03.2020 M 1:1000 Weilerstraße K7 K7 Am Kölner Weg An der Dränk Blockstraße 14 53 4 8 51 a 59 48 20 55 44 28 42 12 6 10 57 16 22 18 5 24 26 55 a 51 49 44 a 46 1 678 663 672 662 448 264 372479 810 826 338 528 809 548 449 343 450 317 346 559 345 447 494 371 615 223 550 619 101 373 288 460 61 510 458 265 313 673 511 526 677 321 347 501 342 671 551 482 676 344 765 845 674 513 777 512 457 513 223 560 561 562 563 527 509 500 Volkhovener Straße 0 25 50 m P Grünstreifen Spielplatz P P P P P P I Wohnen I I I I I I I I I I I II II II II II II II II II II II+St Wohnen Wohnen Wohnen Wohnen P P P P P P P P I I I I I I I I I I I I P P P Poller Gehweg Gehweg Wohnen Wohnen Geändertes städtebauliches Planungskonzept "Volkhovener Straße in Köln-Esch/ Auweiler" Anlage 2
Anlage 2a bisheriges Städtebauliches Konzept FÖB
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22.05.2020 M 1:1000 Weilerstraße K7 K7 Am Kölner Weg An der Dränk Blockstraße 14 53 4 8 51 a 59 48 20 55 44 28 42 12 6 10 57 16 22 18 5 24 26 55 a 51 49 44 a 46 1 678 663 672 662 448 264 372479 810 826 338 528 809 548 449 343 450 317 346 559 345 447 494 371 615 223 550 619 101 373 288 460 61 510 458 265 313 673 511 526 677 321 347 501 342 671 551 482 676 344 765 845 674 513 777 512 457 513 223 560 561 562 563 527 509 500 Volkhovener Straße P Grünstreifen Notzufahrt Spielplatz P P P P P P P P P P P P P P P P P P P II Wohnen II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II+St Wohnen Wohnen Wohnen Wohnen Wohnen 0 25 50 m Anlage 2a Bisheriges städtebauliches Planungskonzept "Volkhovener Straße in Köln-Esch/ Auweiler" zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
Anlage 5 Stellungnahmen FÖB
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Anlage 5 / 2 Darstellung und Bewertung zur 230. Änderung des Flächennutzungsplans und zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 60537/02 –Arbeitstitel: Volkhovener Straße in Köln-Esch/Auweiler – eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlich- keitsbeteiligung Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) wurde im Rahmen eines Aushangs (Modell 1) im Bezirksrathaus Chorweiler sowie im Ladenlokal 5, Außenstelle Stadtplanungsamt, Stadthaus Deutz vom 19.08.2020 bis zum 02.09.2020 durchgeführt. Es sind insgesamt 86 Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit, hiervon 73 Stellungnahmen in der Zeit vom 19.08.2020 bis zum 02.09.2020 eingegangen. Nachfolgend werden die eingegangenen Stellungnahmen fortlaufend nummeriert. Daran anschließend werden in Übereinstimmung mit der laufenden Nummerierung die Inhalte der Stellungnahmen sowie ihre Berücksichtigung im weiteren Verfahren dargestellt. Bei inhaltlich gleichen Stellungnahmen wird auf die jeweilige erste Stellungnahme der Verwaltung verwiesen. Aus Datenschutzgründen werden keine personenbezogenen Daten (Name und Adresse) aufgeführt. Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 1 Grundstückskaufinteresse Interessenbekundung für Grundstückskauf innerhalb des Plangebietes Kenntnisnahme Die Interessenbekundung wurde der ARGE Rolf Klou- bert/Bohsem Bauträger und Ingenieurgesellschaft mbH (Vorha- benträgerin) zur Kenntnis gegeben. 2 Grundstückskaufinteresse Siehe Stellungnahme 1 Kenntnisnahme Siehe Stellungnahme 1 3 Grundstückskaufinteresse Siehe Stellungnahme 1 Kenntnisnahme Siehe Stellungnahme 1 4 Grundstückskaufinteresse Siehe Stellungnahme 1 Kenntnisnahme Siehe Stellungnahme 1 5 Grundstückskaufinteresse Siehe Stellungnahme 1 Kenntnisnahme Siehe Stellungnahme 1 6 6.1 Verkehrliche Erschließung Befürchtet wird eine Verschärfung der bereits vorhande- nen Verkehrsprobleme infolge der geplanten Erschließung des Plangebietes über die Volkhovener Straße. Die Stra- ße „Am Kölner Weg“, die von der Fronhofstraße abzweigt und auf die Volkhovener Straße mündet, ist eine Einbahn- straße, so dass der gesamte abfließende Autoverkehr der Anwohner (südlich des Plangebietes) über die Volkhove- ja Die Bedenken werden geteilt. Das Erschließungskonzept des vorhabenbezogenen Bebauungsplans wird geändert. Leitlinie der gesamtstädtischen Verkehrsentwicklung ist, dass Kölnerinnen und Kölner sowie Berufspendlerinnen und Berufs- pendler ihre täglichen Wege möglichst stadtverträglich, umwelt- schonend, preiswert, sicher und barrierefrei zurücklegen können. - 2 - / 3 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung ner Straße erfolgt, die teilweise von am Straßenrand par- kenden Fahrzeugen zugestellt ist. Ein an der Volkhovener Straße gelegener Supermarkt-Stellplatz erhöht das Ver- kehrsaufkommen zusätzlich. Im Bereich Frohnhofstra- ße/Volkhovener Straße kommt es in einkaufsstarken Zei- ten regelmäßig zu einem Verkehrschaos. Innerhalb des Stadtteils Esch entspricht die Weilerstraße nach der Kategorisierung der Richtlinien für die Anlage von Stadtstra- ßen (RASt 06) einer Hauptverkehrsstraße mit Buslinienverkehr des ÖPNV; als Kreisstraße K 7 stellt die Weilerstraße die Verbin- dung zu den benachbarten Stadtteilen Chorweiler im Norden und Auweiler im Süden her. Die Weilerstraße lässt sich als Verbin- dungsstraße charakterisieren. Die Volkhovener Straße und der östlich der Weilerstraße gelegene Teil der Frohnhofstraße sind als Erschließungsstraßen innerhalb bebauter Gebiete einzustufen und als Wohnstraßen zu charakterisieren. Das Plangebiet grenzt sowohl an die Weilerstraße als auch an die Volkhovener Straße. Die äußere Erschließung des Plangebietes war bisher von der Volkhovener Straße vorgesehen und soll im weiteren Verfahren ausschließlich über die Weilerstraße erfolgen – ohne Durchfahrt über die Planstraße zur Volkhovener Straße. Zwischen der Plan- straße und der Volkhovener Straße soll lediglich eine Notzufahrt bestehen, die über herausnehmbare Poller gesichert wird. Das Erschließungskonzept des vorhabenbezogenen Bebauungsplans wird geändert. Für eine Bewertung der verkehrlichen Auswirkungen der geplan- ten Wohnbebauung mit etwa 54 Wohneinheiten wurden im Rah- men des Bebauungsplanverfahrens Verkehrserhebungen durch- geführt, das Verkehrsaufkommen differenziert nach tageszeitli- cher und räumlicher Verteilung für den Bestand ermittelt sowie das planbedingte Verkehrsaufkommen abgeschätzt. Auf der Grundlage des städtebaulichen Planungskonzeptes wurde das Verkehrsaufkommen im Planfall mit circa 296 Kfz-Fahrten/24 h je Werktag abgeschätzt. Dies entspricht 21 Kfz-Fahrten in der Spit- zenstunde morgens (6 – 7 Uhr) und 20 Kfz-Fahrten in der Spit- zenstunde abends (17 – 18 Uhr). Nach der Abschätzung der räumlichen Verteilung des planbedingten Zusatzverkehrs (Ziel- - 3 - / 4 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung und Quellverkehr) orientieren sich circa 25 % der Fahrten in Rich- tung Norden (Chorweiler) und 75 % der Fahrten in Richtung Sü- den (Auweiler). Auf der Basis von Knotenstromzählungen am 09.05.2019 an den Kreuzungen Weilerstraße/Fronhofstraße so- wie Frohnhofstraße/Volkhovener Straße wurde der Durchschnitt- liche Tagesverkehr im Bestand ermittelt. Dieser beträgt im Stra- ßenabschnitt Weilerstraße (Ortsausgang) 4.850 Kfz/24h, im Straßenabschnitt der Volkhovener Straße zwischen Plangebiet und der Frohnhofstraße 342 Kfz/24h. Aus dem Entwurf zum Verkehrsgutachten geht hervor, dass der planbedingte Mehrverkehr vom vorhandenen Straßennetz aufge- nommen werden kann. Die im Umfeld der Volkhovener Straße als konfliktreich bewertete Verkehrssituation wird voraussichtlich durch den planbedingten Mehrverkehr der vorgesehenen Wohnbebauung nicht wesentlich verschärft werden zumal die nun geänderte Erschließung des Plangebietes zu keiner Mehrbelastung der Volkhovener Straße führen wird. Ein Gehweg, der die Volkhovener Straße im südli- chen Plangebiet begleitet, soll zudem die Verkehrssicherheit für Zufußgehende erhöhen. 6.2 Ruhender Verkehr Befürchtet wird, dass mit einem Stellplatzschlüssel von einem Stellplatz je Wohneinheit im Plangebiet der Stell- platzbedarf nicht decken wird und sich die gegenwärtig angespannte Parkraumsituation, in der die Volkhovener Straße durch Fahrzeuge so zugeparkt ist, dass es regel- mäßig zu verkehrswidrigem Parken im absoluten Halte- verbot kommt, noch verschärft wird. teilweise Die Bedenken werden in das weitere Planverfahren aufgenom- men und in Hinblick auf die örtlichen Rahmenbedingungen ge- prüft. Das vorliegende städtebauliche Konzept sieht für die Einfamilien- , Doppel- und Reihenhäuser Garagen vor. Vorgesehen ist jeweils eine Garage mit einer weiteren Stellplatzfläche in der Aufstellflä- che vor der Garage, so dass auf jedem Wohngrundstück zwei Fahrzeuge untergebracht werden können. Für das Mehrfamilien- haus mit dem geförderten Wohnungsbau wird gegenwärtig für - 4 - / 5 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung den Nachweis der Stellplätze der Faktor 0,8 vorgesehen. Aufgrund der Lage des Plangebietes am Rande des Stadtgebie- tes innerhalb eines weniger verdichteten Stadtraums wird für den Besucherverkehr des Plangebietes ein Anteil von 20 % bezogen auf die Anzahl der geplanten Wohneinheiten in der vorliegenden Planung berücksichtigt. Bei 54 Wohneinheiten entspricht dies 11 Besucherstellplätzen, die gegenwärtig entlang des geplanten neuen Wohnwegs im Plangebiet nachgewiesen werden. Im Rahmen der weiteren Abstimmung zum Verkehrsgutachten werden die verkehrlichen Rahmenparameter überprüft. 6.3 Rettungsweg Durch die aktuell starke Nutzung der Volkhovener Straße als öffentlicher Parkraum – einschließlich von Haltever- botszonen – ist zu befürchten, dass mit einer weiteren Wohnbaulandentwicklung für die Anwohner der Straße „Am Kölner Weg“ ein zeitnahes Durchkommen von Ret- tungs- und Feuerwehrfahrzeugen nicht gewährleistet wer- den kann. ja Die Bedenken werden geteilt. Zur Vermeidung einer verkehrli- chen Mehrbelastung der Volkhovener Straße soll der Ziel- und Quellverkehr des Plangebietes ausschließlich über die Weiler- straße geführt werden. Das Erschließungskonzept des Plange- bietes ist entsprechend geändert worden. Die beschriebene Behinderung von Rettungs- und Feuerwehr- fahrzeugen geht auf ordnungswidrige Handlungen zurück, d.h. vorsätzliche oder fahrlässige Verstöße gegen die Vorschriften der Straßenverkehrs-Verordnung. Diese sind nicht Gegenstand der Bauleitplanung. 6.4 Klimawandel, Kaltluftpotential Das Plangebiet umfasst eine 1,5 ha große landwirtschaft- liche Fläche mit hohem Kaltluftpotential, die die Wärmebe- lastung des angrenzenden Siedlungsbereichs verringert. Welche Maßnahmen sind geplant, um den Verlust der thermisch ausgleichenden Grünfläche abzumildern? ja Für die 230. Änderung des Flächennutzungsplanes und die Auf- stellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Volkhove- ner Straße“ wird eine Umweltprüfung gemäß § 2 Absatz 4 Bau- gesetzbuch durchgeführt. Infolge der Planung führt der Verlust bewachsener Flächen und natürlicher Böden bei gleichzeitiger Errichtung von Baukörpern, Straßen und sonstigen befestigten Flächen zu einer Veränderung der klein- und lokalklimatischen - 5 - / 6 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung Gegebenheiten. Durch den Verlust von Vegetationsflächen und durch die Wärmerückstrahlung von Gebäuden und der befestig- ten Verkehrsflächen ist mit einer lokal leichten Erhöhung der Durchschnittstemperatur zu rechnen. Zur Eingriffsminderung sollen Begrünungsmaßnahmen zur Ver- besserung der klimatischen und lufthygienischen Bedingungen im Bebauungsplan festgesetzt werden. Der naturschutzrechtliche Ausgleich soll überwiegend außerhalb des Plangebietes, südöst- lich von Esch, in einer Entfernung von etwa 600 m zum Plange- biet umgesetzt werden. Angrenzend an den Gehölzbestand des Kiesgrubengewässers soll eine extensiv genutzte, artenreiche Mähwiese auf einer Ackerfläche angelegt und dauerhaft gepflegt werden. Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel, wie beispiels- weise ein Energiekonzept, werden im weiteren Verfahren berück- sichtigt. 6.5 Ausgleichsbedarf Bedenken bestehen, dass dem geplanten 3 m tiefen Grünstreifen am östlichen Plangebietsrand eine wirksame Ausgleichsfunktion zukommt. Angeregt wird, den Verlust von 15.000 m² landwirtschaftli- cher Nutzfläche in unmittelbarer Nähe des Plangebietes ökologisch sinnvoll auszugleichen. nein ja Die Bedenken werden nicht geteilt. Zur Eingrünung des Plange- bietes ist innerhalb des 3 m tiefen Streifens die Anlage einer dorn- und fruchttragenden standortheimischen Strauchhecke ge- plant. Die freiwachsende Hecke soll durch die Einzäunung der angrenzenden privaten Fläche vor einer Nutzung geschützt wer- den. Diese Pflanzmaßnahme kann zur Kompensation des Ein- griffs angerechnet werden. Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens wird ein Landschafts- pflegerischer Begleitplan erarbeitet, der die Ermittlung des Aus- gleichserfordernisses und die Darstellung von Ausgleichsmaß- nahmen zum Inhalt hat. Absehbar ist, dass die unvermeidbaren Eingriffe in Natur und Landschaft bei Realisierung des vorhaben- bezogenen Bebauungsplans überwiegend durch naturschutz- fachlich geeignete landschaftspflegerische Maßnahmen außer- - 6 - / 7 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung halb des B-Plangebietes auszugleichen sind. Der Anregung wird gefolgt, Ausgleichsmaßnahmen in unmittelbarer Nähe des Plan- gebietes vorzusehen. Aufgrund des Offenlandcharakters der das Plangebiet umgebenden Freiräume und des generellen Mangels an Offenlandbiotopen und dem damit verbundenen Mangel an Lebensraum für Offenlandarten ist in einer Entfernung von etwa 600 m zum Eingriffsgebiet die Extensivierung einer Ackerfläche geplant. 7 7.1 Verkehrliche Erschließung | Kreisverkehrsplatz Wei- lerstraße Bedenken bestehen zur Erschließung des Plangebietes. Angeregt wird, für die Erschließung der geplanten 54 Wohneinheiten einen Kreisverkehrsplatz auf der Weilerstraße zu errichten, um die Volkhovener Straße verkehrlich zu entlasten und das Plangebiet von Norden zu erschließen. ja teilweise, wird geprüft Den Bedenken zur Erschließung wird gefolgt. Die äußere Er- schließung des Plangebietes war bisher von der Volkhovener Straße vorgesehen und soll im weiteren Verfahren ausschließlich über die Weilerstraße erfolgen – ohne Durchfahrt über die Plan- straße zur Volkhovener Straße. Damit wird der Anregung gefolgt, eine verkehrliche Mehrbelastung der Volkhovener Straße zu vermeiden. Das Erschließungskonzept des Plangebietes wird entsprechend geändert werden. Der Anregung, einen Kreisverkehrsplatz auf der Weilerstraße einzurichten, werden im weiteren Verfahren geprüft. Aus verkehrlicher Sicht empfiehlt sich der Einsatz von Kreisver- kehren grundsätzlich zur Erhöhung der Verkehrssicherheit, da sie in der Regel zu niedrigeren Geschwindigkeiten führen. Darüber hinaus weisen Kreisverkehre höhere Kapazitäten als herkömmli- che vorfahrtsgeregelte Knotenpunkte auf. Des Weiteren bilden sie eine übersichtliche und sichere Verkehrsführung für Knoten- punkte mit abknickender Vorfahrt und Knoten mit mehr als vier Knotenpunktarmen. Kreisverkehre eignen sich besonders zur Verknüpfung gleichrangiger Straßen und für Knotenpunkte mit starken Abbiegebeziehungen. Der mittels Knotenstromzählung ermittelte Durchschnittliche Ta- gesverkehr beträgt auf der Weilerstraße (Ortsausgang) 4.850 - 7 - / 8 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung Kfz/24h, im Straßenabschnitt der Volkhovener Straße zwischen Plangebiet und der Frohnhofstraße 342 Kfz/24h. Auf der Grund- lage des städtebaulichen Planungskonzeptes wurde das zu er- wartende Verkehrsaufkommen mit circa 296 Kfz-Fahrten/24 h je Werktag abgeschätzt. Aufgrund der hier vorliegenden unter- schiedlichen funktionalen Bedeutung der zu verknüpfenden Stra- ßen, d. h. von einer Hauptverkehrsstraße (örtliche Einfahrtstraße) mit Wohnwegen (Planstraße und „An der Dränk“) ist die Errich- tung eines Kreisverkehrsplatzes neben einer signalisierten oder nichtsignalisierten Kreuzung im weiteren Verfahren zu prüfen. Im Zusammenhang mit der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans soll der Verknüpfungsbereich zwischen Weiler- straße und dem nördlichen Plangebiet hinsichtlich einer ver- kehrssicheren Gestaltung und einer Aufwertung im Hinblick auf die Nutzung des öffentlichen Straßenraums und hinsichtlich des Ortsbildes geprüft werden. Drei Varianten der Anbindung an die Weiler Straße werden gegenwärtig diskutiert: a) Errichtung eines Kreisverkehrsplatzes b) Errichtung einer signalisierten Einmündung c) Errichtung einer nicht signalisierten Einmündung Hierzu steht bereits das Stadtplanungsamt im engen Austausch mit dem Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung und der Vor- habenträgerin. 7.2 Rettungsweg Es wird befürchtet, dass Krankenwagen und Feuerwehr- fahrzeuge zukünftig noch schwieriger über die Volkhove- ner Straße passieren können, sofern das neue Plangebiet ebenfalls von der Volkhovener Straße erschlossen würde. ja Siehe Stellungnahme 6.3 8 8.1 Verkehrliche Erschließung | Kreisverkehrsplatz Wei- lerstraße ja teilweise Siehe Stellungnahme 7.1 - 8 - / 9 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung Siehe Stellungnahme 7.1 8.2 Rettungsweg Siehe Stellungnahme 7.2 ja Siehe Stellungnahme 6.3 9 9.1 Verkehrliche Erschließung Es wird auf die z.T. angespannte verkehrliche Parksituati- on in der Volkhovener Straße in Verbindung mit dem EDEKA-Parkplatz und der auf die Volkhovener Straße mündende Einbahnstraße „Am Kölner Weg“ hingewiesen. ja Siehe Stellungnahme 6.1 9.2 Erschließung über Weilerstraße Angeregt wird, das Plangebiet sowohl über die Weiler- straße als auch die Volkhovener Straße zu erschließen. teilweise Der Anregung wird teilweise gefolgt. Die äußere Erschließung des Plangebietes war bisher von der Volkhovener Straße vorge- sehen und soll im weiteren Verfahren ausschließlich über die Weilerstraße erfolgen – ohne Durchfahrt über die Planstraße zur Volkhovener Straße. Die Volkhovener Straße soll nicht der äuße- ren Erschließung der geplanten Wohnbebauung dienen. Das Er- schließungskonzept des Plangebietes wird entsprechend geän- dert werden. Mit der angeregten Durchbindung der Erschließungsstraße des Wohngebietes sowohl im Süden an die Volkhovener Straße als auch im Norden an die Weilerstraße ergeben sich aus verkehrli- cher Sicht folgende Vor- und Nachteile: Die Durchbindung der Erschließungsstraße bietet für das neue Wohngebiet als auch das südliche Wohngebiet „Am Kölner Weg“ eine kürzere Route Richtung Chorweiler. Die Verkehrsprognose zeigt jedoch, dass diese Fahrtbeziehung eine untergeordnete Rolle spielt und nur circa 25 % der Fahrten Richtung Norden stattfinden. Der durch- geführte HBS-Nachweis des Knotens Weilerstra- ße/Frohnhofstraße weist ausreichende Kapazitätsreserven auf, die sicherstellen, dass eine nördliche Anbindung der Erschlie- ßungsstraße leistungsfähig wäre. Gleichzeitig würde die Ver- kehrsbelastung innerhalb der neuen Erschließungsstraße (Plan- straße) geringfügig ansteigen. Die vorgesehene Bebauung las- - 9 - / 10 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung sen erwarten, dass das Wohngebiet gerade für junge Familien ansprechend sein dürfte. Hierdurch ist zumindest in der näheren Zukunft mit einer erhöhten Anzahl an Kindern im Bereich der Er- schließungsstraße zu rechnen und wird durch den vorgesehenen Spielplatz verstärkt. Insgesamt ist aus verkehrlicher Sicht emp- fehlenswert, auf eine Durchbindung für den Kfz-Verkehr zu ver- zichten. Aus diesem Grund ist eine Durchbindung im Planungs- konzept nicht vorgesehen. 9.3 Verkehrssicherheit Die Volkhovener Straße ist nicht ausgebaut; Gehwege sind nur teilweise vorhanden. Vor dem Hintergrund der Verkehrszunahme bestehen Bedenken im Hinblick auf die Verkehrssicherheit für Fußgänger/innen, Rollstuhlfah- rer/innen. ja Beim in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan handelt es sich um einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit Vorhaben- und Erschließungsplan. Die äußere Erschließung des Plangebie- tes war bisher von der Volkhovener Straße vorgesehen und soll im weiteren Verfahren ausschließlich über die Weilerstraße erfol- gen – ohne Durchfahrt über die Planstraße zur Volkhovener Straße. Mit der Änderung des Erschließungskonzeptes für das Plangebiet soll eine verkehrliche Mehrbelastung der Volkhovener Straße vermieden werden. Die Volkhovener Straße ist derzeit – im Bereich des Plangebietes – ausschließlich auf der südlichen Straßenseite mit einem Geh- weg ausgestattet. Den Bedenken wird gefolgt. Die Einrichtung eines Gehweges im südlichen Plangebiet zur Erhöhung der Ver- kehrssicherheit für Zufußgehende, Kinder und Rollstuhlfah- rer/innen ist vorgesehen. 9.4 Planbedingter Mehrverkehr Aufgrund der mangelhaften Anbindung des Stadtteils Esch an den ÖPNV sind im Plangebiet 1,5 bis 2 Fahrzeu- ge pro Wohneinheit zu erwarten zumal bereits gegenwär- tig im Stadtteil Esch 707 Kfz pro 1000 Einwohner ab 18. Jahren existieren. Zu befürchten ist eine hohe Verkehrs- zunahme. ja Das vorhandene Angebot des Öffentlichen Personennahverkehrs im Stadtteil Esch entspricht nicht einer großstädtischen Mobili- tätskultur mit einem attraktiven und leistungsfähigen ÖPNV. Das Plangebiet ist ausschließlich an das Busliniennetz angebunden. Aufgrund dieser Angebotsqualität wurde das zu erwartende Ver- kehrsaufkommen – auf der Grundlage des städtebaulichen Pla- - 10 - / 11 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung nungskonzeptes – mit circa 296 Kfz-Fahrten/24 h je Werktag ver- gleichsweise hoch abgeschätzt. Obwohl im Stadtteil Esch bisher kein Carsharing-Angebot stati- onsgebundener Systeme wie Cambio, Flinkster oder Ford Car- sharing existiert, prüft die Vorhabenträgerin ein derartiges Ange- bot innerhalb des Plangebietes. Über eine fußläufige Verbindung im nördlichen Teil des Plange- bietes wird eine direkte Verbindung zur bestehenden Bushalte- stelle an der Weilerstraße (Haltestelle „Esch Friedhof“) hergestellt werden. Im weiteren Verfahren findet der planbedingte Mehrverkehr Be- rücksichtigung. Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens wurde bereits ein Verkehrsgutachten erarbeitet. 9.5 Baulärm, Baufahrzeuge Zu befürchten ist Baulärm durch die Aushub- und Bauar- beiten sowie den Baustellenverkehr mit LKW, der mit der Umsetzung der Planung verbunden sein wird. Angeregt wird eine Entlastung durch eine zweite Zu- oder Abfahrt für Baufahrzeuge. teilweise Baulärm infolge des Betriebs von Baumaschinen auf Baustellen entzieht sich den Regelungs- und Gestaltungsmöglichkeiten ei- nes Bebauungsplanverfahrens. Maßnahmen zur Minderung von Baulärm können auf der Grundlage der Allgemeinen Verwal- tungsvorschrift zum Schutz gegen Baulärm getroffen werden – diese schließen Maßnahmen bei der Einrichtung der Baustelle ein. Es wird im weiteren Planverfahren allerdings geprüft, wie eine lärmverträgliche Abwicklung der Baustelle und des Baustellen- verkehrs erfolgen kann. 9.6 Verkehrslärm Bedenken bestehen bezüglich des Verkehrslärms der BAB 57, der das Plangebiet belastet. ja Die Bundesautobahn BAB 57 verläuft in einer Entfernung von circa 200 m zum Plangebiet zwischen Weilerstraße und Volk- hovener Straße. Das Plangebiet ist erheblich durch Schallimmis- sionen aus dem Straßenverkehr der BAB 57 vorbelastet. Für das - 11 - / 12 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung Prognosejahr 2030 wurde bereits ein Durchschnittlich täglicher Verkehr von 84.910 Kfz pro Tag ermittelt. Im weiteren Verfahren wird zum Verkehrslärm, der auf das Plangebiet einwirkt, eine schalltechnische Untersuchung erarbeitet werden. Es ist davon auszugehen, dass immissionsschutzbezogene Festsetzungen im Bebauungsplan getroffen werden müssen, um gesunde Wohn- verhältnisse sicherstellen zu können. 10 10.1 Freiraum Das Vorhaben wird als gelungene Ergänzung des Dorf- kerns begrüßt. Angeregt wird, innerhalb des Plangebietes Freiraum- bzw. Aufenthaltsqualitäten wie Sitzbank oder einen Bouleplatz zu schaffen. teilweise Die Anregung wird teilweise mit der vorgesehenen Festsetzung einer circa 500 m² großen öffentlichen Grünfläche, Zweckbe- stimmung Spielplatz – einschließlich Sitzgelegenheiten – gefolgt. Aufgrund der vorgesehenen aufgelockerten Bebauungsstruktur des zukünftigen Wohngebietes überwiegend mit Einfamilien-, Doppel- und Reihenhäusern und jeweils zugeordneten Privatgär- ten ist – abgesehen von der Planstraße als Mischverkehrsfläche – die Schaffung weiterer öffentlicher Freiräume nicht vorgesehen. 10.2 Verkehrliche Erschließung Siehe Stellungnahme 6.2 ja Siehe Stellungnahme 6.1 10.3 Kreisverkehrsplatz Weilerstraße Es wird angeregt das Plangebiet über einen Verteilerkrei- sel an der „Weilerstraße“ Ecke „An der Dränk“ anzu- schließen um zum einen die Geschwindigkeit der in den Ort fahrenden Kfz zur reduzieren, die Fronhofstraße und die Volkhovener Straße zu entlasten sowie die Baustellen- fahrzeuge über diese Zufahrt in das Plangebiet zu leiten. ja teilweise Siehe Stellungnahme 7.1 und 9.6 10.4 Baulärm, Baufahrzeuge Siehe Stellungnahme 9.6 teilweise Siehe Stellungnahme 9.6 10.5 Planbedingter Mehrverkehr Durch die mit der Planung verbundene Verkehrszunahme mit mehr als 200 zusätzlichen Fahrten ist eine Überlas- tung der Volkhovener Straße zu befürchten. ja Die Bedenken werden geteilt. Die Volkhovener Straße ist in ihrer Funktion als Erschließungsstraße innerhalb eines mit Reihen- und Einzelhäusern bebauten Wohngebietes als Wohnstraße (Tempo-30-Zone) zu charakterisieren. Die Volkhovener Straße - 12 - / 13 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung war bisher zur äußeren Erschließung des Plangebietes vorgese- hen. Das Erschließungskonzept des vorhabenbezogenen Be- bauungsplans soll geändert werden. Im weiteren Verfahren soll die Erschließung der geplanten Wohnbebauung ausschließlich über die Weilerstraße erfolgen – ohne Durchfahrt über die Plan- straße zur Volkhovener Straße. Zwischen der Planstraße und der Volkhovener Straße soll lediglich eine Notzufahrt bestehen. Mit der Änderung des Erschließungskonzeptes für das Plangebiet soll eine verkehrliche Mehrbelastung der Volkhovener Straße vermieden werden; der planbedingte Mehrverkehr wird auf die Weilerstraße verlagert. Aus dem Verkehrsgutachten geht hervor, dass der planbedingte Mehrverkehr vom vorhandenen Straßen- netz aufgenommen werden kann. Die Mehrbelastungen an den nächst gelegenen Knotenpunkten führen nicht zu nachteiligen Beeinträchtigungen; ein leistungsfähiger Verkehrsablauf bleibt erhalten. 10.6 Verkehrslärm Zudem wird befürchtet, dass sich der Charakter des ruhi- gen Wohngebietes durch die Verkehrszunahme nachteilig verändern wird. ja Die Bedenken werden insoweit geteilt, dass das Erschließungs- konzept des Plangebietes geändert wird. Im weiteren Verfahren soll die Erschließung der geplanten Wohnbebauung ausschließ- lich über die Weilerstraße erfolgen – ohne Durchfahrmöglichkeit zur Volkhovener Straße. Mit der Realisierung der Planung wird eine Verkehrszunahme verbunden sein, jedoch nicht auf der Volkhovener Straße. Der planbedingte Mehrverkehr wird auf die Weilerstraße verlagert werden. Die Zunahme des Verkehrslärms wird im Rahmen des Bebau- ungsplanverfahrens untersucht werden. 10.7 Anzahl der Stellplätze Bedenken bestehen, dass im Plangebiet eine zu geringe nein Siehe Stellungnahme 6.2 - 13 - / 14 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung Anzahl von Stellplätzen vorgesehen ist. 10.8 Rettungsweg Siehe Stellungnahme 6.3 ja Siehe Stellungnahme 6.3 11 11.1 Verkehrliche Erschließung Es wird darauf hingewiesen, dass man nicht generell ge- gen die Ortserweiterung sei, aber man befürchtet, dass das Konzept der verkehrlichen Erschließung in der derzei- tigen Planungsform zum endgültigen Kollaps hinsichtlich Verkehrsdichte und Parkraum in dem Anliegerbereich der 30km/h Zone Volkhovener Straße, Frohnhofstraße und Am Kölner Weg, in dem aufgrund der städtebaulichen Gestaltung aktuell bereits eine angespannter Parkraum- nutzung vorhanden ist, führen würde. ja Siehe Stellungnahme 6.1 11.2 Verkehrssicherheit Es wird darauf hingewiesen, dass die Aussage „Kosten für die Stadt entstehen nicht“ eine extrem kurzsichtige /einseitige Sichtweise und mitte-langfristig falsch seien, da sowohl der im Einspruch näher beschriebene Kreuzungs- bereich (Fußgängersicherheit insbesondere für Kinder, Unfallgefahr Kraftverkehr), als auch alle genannten Anlie- gerstraßen [Volkhovener Straße, Fronhofstraße und Am Kölner Weg] (Parkraum/Unfallgefahr) zu einem späteren Problembereich werden. Es wird angemerkt, dass entgegen der Beschreibung des Bebauungsplanverfahren, neben der Volkhovener Straße auch die Straße am Kölner Weg, die gesamte Fronhof- straße, besonders im Bereich der Einmündung Volkhove- ner Straße / Supermarktzufahrt durch das Vorhaben stark beeinflusst seien. ja Die Hinweise zu den in der Stellungnahme ausführlich dargeleg- ten, aktuellen, verkehrlichen Situationen in den umliegenden Wohnquartieren an der Volkhovener Straße, der Frohnhofstraße und der Straße „Am Kölner Weg“ werden in der weiteren Planung berücksichtigt. Siehe Stellungnahme 9.3 11.3 Anzahl der Stellplätze - 14 - / 15 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung Siehe Stellungnahme 10.7 nein Siehe Stellungnahme 10.7 11.4 Stellplatzschlüssel Angeregt wird, im Plangebiet einen Stellplatzschlüssel von 2 Stellplätzen je Wohneinheit vorzusehen um u.a. auch die in den Altbauquartieren Umnutzung von Vorgärten zu privaten Stellplätzen vermieden werden kann. Angeregt wird ein Stellplatzschlüssel für das Neubauge- biet „Volkhovener Straße“ von 2,0 Stellplätzen pro Wohneinheit und damit mindestens 110 Stellplätze im Plangebiet, beispielsweise als Stellplatzanlage im Zu- sammenhang mit der Streuobstwiese. teilweise Der Anregung wird teilweise gefolgt. Wie bereits oben erläutert ist für die Einfamilien-, Doppel- und Reihenhäuser jeweils eine zwei- te Stellplatzfläche in der Aufstellfläche vor der Garage vorgese- hen. Die Anzahl der letztlich erforderlichen Stellplätze und Park- plätze werden im weiteren Planverfahren im Zusammenhang mit dem gegenwärtig in Erarbeitung befindlichen Verkehrsgutachten geprüft. Die Anregung einer Stellplatzanlage im Bereich der Ortsrandbe- grünung soll nicht weiterverfolgt werden, dies widerspräche einer stadtverträglichen und umweltschonenden Verkehrspolitik. 11.5 Planbedingter Mehrverkehr Siehe Stellungnahme 10.5 ja Siehe Stellungnahme 10.5 11.6 Umgebungsdarstellung In den Planunterlagen fehlt die Darstellung der neu errich- teten Mehrfamilienhäuser an der Volkhovener Straße. ja Der Anregung wird gefolgt. Die Darstellung der neu errichteten Mehrfamilienhäuser an der Volkhovener Straße findet im weite- ren Planverfahren Berücksichtigung. 11.7 Kosten für die Stadt Köln Bedenken bestehen zur Aussage, der Stadt Köln entste- hen durch die Planung keine Kosten. Wegen der Ver- kehrskonflikte ist eine spätere Umplanung zu Lasten der Stadt zu befürchten. ja Die Bedenken zu den Kosten zu Lasten der Stadt Köln werden können mit der aktualisierten Planung weitgehend ausgeräumt werden. Die verkehrliche Erschließung des Plangebietes soll über die Weilerstraße sichergestellt werden. Aus der Verkehrsun- tersuchung geht hervor, dass infolge der Planung und dem plan- bedingten Mehrverkehr keine Verkehrskonflikte zu erwarten sind – die Mehrbelastungen an den nächst gelegenen Verkehrskno- tenpunkten führen nicht zu nachteiligen Beeinträchtigungen; ins- gesamt bleibt ein leistungsfähiger Verkehrsablauf im Umfeld des Plangebietes erhalten. Insofern sind aktuell keine Kosten abseh- - 15 - / 16 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung bar, die für die Stadt Köln im Zusammenhang mit der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes stehen. 11.8 Kreisverkehrsplatz Weilerstraße Siehe Stellungnahme 7.1 ja teilweise Siehe Stellungnahme 7.1 11.9 Kreuzung Weilerstraße Angeregt wird, alternativ zu einem Kreisverkehrsplatz eine Kreuzung an der Weilerstraße zur Erschließung des Plangebietes zu errichten; gegebenenfalls unter Versetzung des Ortseingangsschildes. Damit verbunden ist das Ziel, das Plangebiet ausschließlich von der Weilerstraße zu erschließen und an der Volkhovener Straße eine Notzufahrt vorzusehen. ja teilweise Der Anregung eines Knotenpunktausbaus zugunsten einer aus- schließlichen Erschließung des Plangebietes von der Weilerstra- ße wird insoweit gefolgt, dass das Erschließungskonzept des Plangebietes geändert wird. Die äußere Erschließung des Plan- gebietes war bisher von der Volkhovener Straße vorgesehen und soll im weiteren Verfahren ausschließlich über die Weilerstraße erfolgen – ohne Durchfahrt über die Planstraße zur Volkhovener Straße. Zwischen der Planstraße und der Volkhovener Straße soll, wie angeregt, lediglich eine Notzufahrt bestehen. Im Zusammenhang mit der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans soll der Verknüpfungsbereich zwischen Weiler- straße und dem nördlichen Plangebiet hinsichtlich einer ver- kehrssicheren Gestaltung und einer Aufwertung im Hinblick auf die Nutzung des öffentlichen Straßenraums und hinsichtlich des Ortsbildes geprüft werden. Hierzu steht bereits das Stadtpla- nungsamt im Austausch mit dem Amt für Straßen und Verkehrs- entwicklung. 11.10 Baureihenfolge Angeregt wird, den Kreisverkehrsplatz an der Weilerstraße bzw. alterantiv eine Versetzung des Ortseingangsschildes mit Einrichtung einer Kreuzung mit Links-Rechstsabbieger zum Plangebiet zeitlich vor der Wohnbebauung im Plangebiet zu errichten. ja Der Anregung zur Baureihenfolge, d.h. Infrastrukturausbau vor Realisierung der Wohnbebauung wird im weiteren Planverfahren mit Prüfung der drei Varianten zur Erschließung des Plangebietes von der Weilerstraße diskutiert: a) Errichtung eines Kreisverkehrsplatz b) Errichtung einer signalisierten signalisierte Einmündung c) Errichtung einer nicht signalisierten Einmündung - 16 - / 17 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 11.11 Entwässerung Infolge der Planung wird die Notwendigkeit einer Kanalsanierung befürchtet, die in Zusammenhang mit Straßenarbeiten und Baustellenverkehr zu seinem erhöhten Verkehrsaufkommen und einem möglichen Verkehrskollaps führen kann. ja Die Befürchtung wird berücksichtigt. Seitens der Stadtentwässe- rungsbetriebe bestanden zur Planung keine grundsätzlichen Be- denken. Angeregt wurde, das Niederschlagswasser der Neube- bauung vor Ort zu versickern, sofern das Wohl der Allgemeinheit nicht beeinträchtigt wird. Die Ableitung des Niederschlagswas- sers kann in den vorhandenen Abwasserkanal erfolgen. Ein mög- licher Anschlusspunkt für die Entwässerung des Erschließungs- gebietes wäre der Freispiegelkanal (Eiprofil 600/900), der in Kür- ze im Verlauf der Weilerstraße (Stand 12/2018) gebaut wird. 12 12.1 Verkehrliche Erschließung Siehe Stellungnahme 11.1 ja Siehe Stellungnahme 6.1 12.2 Verkehrssicherheit Siehe Stellungnahme 11.2 ja Siehe Stellungnahme 9.3, 11.2 12.3 Anzahl der Stellplätze Siehe Stellungnahme 11.3 teilweise Siehe Stellungnahme 6.2 12.4 Stellplatzschlüssel Siehe Stellungnahme 11.4 teilweise Siehe Stellungnahme 11.4 12.5 Planbedingter Mehrverkehr Siehe Stellungnahme 11.5 und 10.5 ja Siehe Stellungnahme 10.5 12.6 Umgebungsdarstellung Siehe Stellungnahme 11.6 ja Siehe Stellungnahme 11.6 12.7 Kosten für die Stadt Köln Siehe Stellungnahme 11.7 ja Siehe Stellungnahme 11.7 12.8 Kreisverkehrsplatz Weilerstraße Siehe Stellungnahme 11.8 und 7.1 ja teilweise Siehe Stellungnahme 7.1 12.9 Kreuzung Weilerstraße Siehe Stellungnahme 11.9 ja teilweise Siehe Stellungnahme 11.9 12.10 Baureihenfolge - 17 - / 18 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung Siehe Stellungnahme 11.10 ja Siehe Stellungnahme 11.10 12.11 Entwässerung Siehe Stellungnahme 11.11 ja Siehe Stellungnahme 11.11 13 13.1 Verkehrliche Erschließung Siehe Stellungnahme 6.1 ja Siehe Stellungnahme 6.1 13.2 Planbedingter Mehrverkehr Siehe Stellungnahme 10.5 ja Siehe Stellungnahme 10.5 13.3 Verkehrssicherheit Es wird befürchtet, dass das durch die geplante Bebau- ung des Flurstücks 528 eine erhöhte Verkehrsdichte in dem Bereich Am Kölner Weg, Volkhovener Straße und Frohnhofstraße, wofür die drei Straßen nicht ausgelegt seien, entsteht, die das Gefahrenpotenzial steigern würde. Es wird darauf hingewiesen, das bereits gegenwärtig die Situation für Kinder zunehmend gefährlich würde und ein bedenkenloses Fahrrad-/Scooter fahren im Beisein der Eltern oder gar in Fußballspiel auf der Straße nicht mög- lich sei. ja Siehe Stellungnahme 9.3 13.4 Anzahl der Stellplätze Es wird auf die bereits gegenwärtig angespannt Park- raumsituation in den Bestandsquartieren hingewiesen und die Parkraumüberlastung an Freitagen und Samstagen in Hinblick auf den Kundenverkehr des EDEKA hingewiesen teilweise Siehe Stellungnahme 6.1 und 6.2 13.5 Kreisverkehrsplatz Weilerstraße Es wird vorgeschlagen das Plangebiet über die Weiler Straße über einen Kreisverkehrsplatz zu erschließen. teilweise Siehe Stellungnahme 7.1 13.6 Stellplatzanlage Angeregt wird die Erstellung eines Parkkonzeptes sowie die Errichtung einer Stellplatzanlage anstelle einer Streu- obstwiese. nein Siehe Stellungnahme 13.6 14 Verkehrliche Erschließung - 18 - / 19 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung Es wird ein Widerspruch gegen die vorgesehene Haupter- schließung des Plangebietes über die Volkhovener Straße formuliert. ja Siehe Stellungnahme 6.1 15 Verkehrliche Erschließung Siehe Stellungnahme 14 ja Siehe Stellungnahme 6.1 16 Verkehrliche Erschließung Siehe Stellungnahme 14 ja Siehe Stellungnahme 6.1 17 Verkehrliche Erschließung Siehe Stellungnahme 14 ja Siehe Stellungnahme 6.1 18 Verkehrliche Erschließung Siehe Stellungnahme 14 ja Siehe Stellungnahme 6.1 19 Verkehrliche Erschließung Siehe Stellungnahme 14 ja Siehe Stellungnahme 6.1 20 Verkehrliche Erschließung Siehe Stellungnahme 14 ja Siehe Stellungnahme 6.1 21 Verkehrliche Erschließung Siehe Stellungnahme 14 ja Siehe Stellungnahme 6.1 22 Verkehrliche Erschließung Siehe Stellungnahme 14 ja Siehe Stellungnahme 6.1 23 Verkehrliche Erschließung Siehe Stellungnahme 14 ja Siehe Stellungnahme 6.1 24 Verkehrliche Erschließung Siehe Stellungnahme 14 ja Siehe Stellungnahme 6.1 25 Verkehrliche Erschließung Siehe Stellungnahme 14 ja Siehe Stellungnahme 6.1 26 Verkehrliche Erschließung Siehe Stellungnahme 14 ja Siehe Stellungnahme 6.1 27 Verkehrliche Erschließung Siehe Stellungnahme 14 ja Siehe Stellungnahme 6.1 - 19 - / 20 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 28 Verkehrliche Erschließung Siehe Stellungnahme 14 ja Siehe Stellungnahme 6.1 29 Verkehrliche Erschließung Siehe Stellungnahme 14 ja Siehe Stellungnahme 6.1 30 Verkehrliche Erschließung Siehe Stellungnahme 14 ja Siehe Stellungnahme 6.1 31 Verkehrliche Erschließung Siehe Stellungnahme 14 ja Siehe Stellungnahme 6.1 32 Verkehrliche Erschließung Siehe Stellungnahme 14 ja Siehe Stellungnahme 6.1 33 Verkehrliche Erschließung Siehe Stellungnahme 14 ja Siehe Stellungnahme 6.1 34 Verkehrliche Erschließung Siehe Stellungnahme 14 ja Siehe Stellungnahme 6.1 35 Verkehrliche Erschließung Siehe Stellungnahme 14 ja Siehe Stellungnahme 6.1 36 Verkehrliche Erschließung Siehe Stellungnahme 14 ja Siehe Stellungnahme 6.1 37 Verkehrliche Erschließung Siehe Stellungnahme 14 ja Siehe Stellungnahme 6.1 38 Verkehrliche Erschließung Siehe Stellungnahme 14 ja Siehe Stellungnahme 6.1 39 Verkehrliche Erschließung Siehe Stellungnahme 14 ja Siehe Stellungnahme 6.1 40 Verkehrliche Erschließung Siehe Stellungnahme 14 ja Siehe Stellungnahme 6.1 41 Verkehrliche Erschließung Siehe Stellungnahme 14 ja Siehe Stellungnahme 6.1 42 Verkehrliche Erschließung - 20 - / 21 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung Siehe Stellungnahme 14 ja Siehe Stellungnahme 6.1 43 Verkehrliche Erschließung Siehe Stellungnahme 14 ja Siehe Stellungnahme 6.1 44 Verkehrliche Erschließung Siehe Stellungnahme 14 ja Siehe Stellungnahme 6.1 45 Verkehrliche Erschließung Siehe Stellungnahme 14 ja Siehe Stellungnahme 6.1 46 Verkehrliche Erschließung Siehe Stellungnahme 14 ja Siehe Stellungnahme 6.1 47 Verkehrliche Erschließung Siehe Stellungnahme 14 ja Siehe Stellungnahme 6.1 48 Verkehrliche Erschließung Siehe Stellungnahme 14 ja Siehe Stellungnahme 6.1 49 Verkehrliche Erschließung Siehe Stellungnahme 14 ja Siehe Stellungnahme 6.1 50 Verkehrliche Erschließung Siehe Stellungnahme 14 ja Siehe Stellungnahme 6.1 51 Verkehrliche Erschließung Siehe Stellungnahme 14 ja Siehe Stellungnahme 6.1 52 Verkehrliche Erschließung Siehe Stellungnahme 14 ja Siehe Stellungnahme 6.1 53 Verkehrliche Erschließung Siehe Stellungnahme 14 ja Siehe Stellungnahme 6.1 54 Verkehrliche Erschließung Siehe Stellungnahme 14 ja Siehe Stellungnahme 6.1 55 Verkehrliche Erschließung Siehe Stellungnahme 14 ja Siehe Stellungnahme 6.1 56 Verkehrliche Erschließung Siehe Stellungnahme 14 ja Siehe Stellungnahme 6.1 - 21 - / 22 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 57 Verkehrliche Erschließung Siehe Stellungnahme 14 ja Siehe Stellungnahme 6.1 58 Verkehrliche Erschließung Siehe Stellungnahme 14 ja Siehe Stellungnahme 6.1 59 Verkehrliche Erschließung Siehe Stellungnahme 14 ja Siehe Stellungnahme 6.1 60 Verkehrliche Erschließung Siehe Stellungnahme 14 ja Siehe Stellungnahme 6.1 61 Verkehrliche Erschließung Siehe Stellungnahme 14 ja Siehe Stellungnahme 6.1 62 Verkehrliche Erschließung Siehe Stellungnahme 14 ja Siehe Stellungnahme 6.1 63 Verkehrliche Erschließung Siehe Stellungnahme 14 ja Siehe Stellungnahme 6.1 64 Verkehrliche Erschließung Siehe Stellungnahme 14 ja Siehe Stellungnahme 6.1 65 Verkehrliche Erschließung Siehe Stellungnahme 14 ja Siehe Stellungnahme 6.1 66 Verkehrliche Erschließung Siehe Stellungnahme 14 ja Siehe Stellungnahme 6.1 67 Verkehrliche Erschließung Siehe Stellungnahme 14 ja Siehe Stellungnahme 6.1 68 Verkehrliche Erschließung Siehe Stellungnahme 14 ja Siehe Stellungnahme 6.1 69 Verkehrliche Erschließung Siehe Stellungnahme 14 ja Siehe Stellungnahme 6.1 70 Verkehrliche Erschließung Siehe Stellungnahme 14 ja Siehe Stellungnahme 6.1 71 Verkehrliche Erschließung - 22 - / 23 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung Siehe Stellungnahme 14 ja Siehe Stellungnahme 6.1 72 Verkehrliche Erschließung Siehe Stellungnahme 14 ja Siehe Stellungnahme 6.1 73 Verkehrliche Erschließung Siehe Stellungnahme 14 ja Siehe Stellungnahme 6.1 74 Verkehrliche Erschließung Siehe Stellungnahme 14 ja Siehe Stellungnahme 6.1 75 Verkehrliche Erschließung Siehe Stellungnahme 14 ja Siehe Stellungnahme 6.1 76 Verkehrliche Erschließung Siehe Stellungnahme 14 ja Siehe Stellungnahme 6.1 77 Verkehrliche Erschließung Siehe Stellungnahme 14 ja Siehe Stellungnahme 6.1 78 Verkehrliche Erschließung Siehe Stellungnahme 14 ja Siehe Stellungnahme 6.1 79 Verkehrliche Erschließung Siehe Stellungnahme 14 ja Siehe Stellungnahme 6.1 80 Verkehrliche Erschließung Siehe Stellungnahme 14 ja Siehe Stellungnahme 6.1 81 Verkehrliche Erschließung Siehe Stellungnahme 14 ja Siehe Stellungnahme 6.1 82 Verkehrliche Erschließung Siehe Stellungnahme 14 ja Siehe Stellungnahme 6.1 83 83.1 Verkehrliche Erschließung Grundsätzlich bestehen keine Einwände gegen das Vor- haben an sich zumal Wohnraum dringend benötig wird, allerdings sei die Erschließung über die Frohnhofstraße, Volkhovener Straße und die Straße Am Kölner Weg als nicht akzeptabel und hinnehmbar zumal die Straßen heu- te bereits von sich stauendem Verkehr betroffen seien. ja Siehe Stellungnahme 6.1 - 23 - / 24 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 83.2 Planbedingter Mehrverkehr Zu befürchten sind eine weitere Belastung durch Abgase, Feinstaub und Lärm. teilweise Der planbedingte Mehrverkehr findet im weiteren Verfahren Be- rücksichtigung. Die Zunahme des Verkehrslärms wird im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens untersucht werden. Eine schall- technische Untersuchung wird zu den Lärmemissionen und - immissionen aus dem Straßen- und Schienenverkehr durchge- führt werden. Da die Bundesautobahn BAB 57 in einer Entfernung von circa 200 m zum Plangebiet verläuft, wurde hinsichtlich der Berück- sichtigung gesunder Wohnverhältnisse eine Screening- Abschätzung zur Luftschadstoffsituation erstellt. Aus dieser Ab- schätzung geht hervor, dass die Grenzwerte der 39. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Ver- ordnung über Luftqualitätsstandards und Emissionshöchstmen- gen – 39. BImSchV) für Stickstoffdioxid NO2, sowie Feinstaub PM10 und PM2,5 sicher eingehalten werden. Aufgrund der verhältnismäßig geringen Verkehrsbelastung auf der Volkhovener Straße (DTV 342 Kfz/24h) und der Weilerstraße (4.850 Kfz/24h) und der verhältnismäßig geringen Mehrbelastung infolge der Planung sowie der vorzufindenden aufgelockerten Bebauung mit Abständen zu den Fahrbahnen (im Gegensatz zu einer Straßenrandbebauung) kann von einer weiteren Untersu- chung der Kfz-bedingten Luftschadstoffe im Bereich der Volk- hovener Straße und der Weilerstraße abgesehen werden. 83.3 Verkehrssicherheit Es wird angemerkt, dass bereits gegenwärtig eine Ge- fährdung von Kindern durch den schon gegenwärtig für ein reines Wohngebiet starken Verkehr auch ohne eine Erschließung des Plangebietes von der Volkhovener Straße besteht ja Siehe Stellungnahme 9.3 - 24 - / 25 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 83.4 Kreisverkehrsplatz Weilerstraße Vor dem Hintergrund der gegenwärtigen verkehrlichen Situation sei es unverständlich, den Verkehr des neuen Plangebietes durch das bestehende Wohngebiet zu leiten, wenn eine aus Bürgersicht einfache Erschließung über die dann das Baugebiet nördlich angrenzende Weiler Straße, z.B. durch einen Mini-Kreisverkehr, möglich ist. ja Siehe Stellungnahme 7.1 84 Verkehrliche Erschließung Siehe Stellungnahme 14 ja Siehe Stellungnahme 6.1 85 Verkehrliche Erschließung Siehe Stellungnahme 14 ja Siehe Stellungnahme 6.1 86 Flächennutzungsplanänderung/ Ortsabrundung Es wird bemängelt, dass für die vorgesehene Wohnbau- entwicklung landwirtschaftlich genutzte Flächen umge- widmet werden. Es wird ferner darauf hingewiesen, dass sich die Bevölkerung und die Infrastruktur in Esch bereits mehrere Wachstumsschübe in den vergangenen Jahr- zehnten arrangieren musste und auch die jüngst uneinge- schränkt gelungenen Integration der Flüchtlingsunterkunft in der Planung von Neubaugebieten in Esch mit berück- sichtigt werden muss. Angeregt wird vor diesem Hintergrund, die Planung aus- schließlich auf die im Flächennutzungsplan derzeit darge- stellte Wohnbaufläche zu beschränken und keine weitere landwirtschaftliche Fläche zum Zwecke der Baulandent- wicklung in Anspruch zu nehmen. Die Bedenken der Um- weltprüfung sollten Berücksichtigung finden, dass die In- anspruchnahme des Freiraums nicht als konfliktfrei einzu- stufen ist: Beeinträchtigung der Wohnumfeld- und Erho- lungsfunktion, der Verlust teilweise schutzwürdiger Böden und landwirtschaftlicher Flächen und wertvoller Lebens- raumstrukturen von z.T. gefährdeten Arten. Zudem wird nein Der Anregung wird nicht gefolgt, ausschließlich die derzeit im Flächennutzungsplan dargestellte Wohnbaufläche für die Aufstel- lung des Bebauungsplanes in Anspruch zu nehmen. Mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan sollen die planeri- schen Voraussetzungen zur städtebaulichen Ortsabrundung nördlich der Volkhovener Straße geschaffen werden. Ziel der Planung ist es, eine zweigeschossige Wohnbebauung zu ermög- lichen, um dem aktuellen Wohnraumbedarf gerecht zu werden, und diese flächeneffizient zu erschließen. Diese Zielsetzung steht in Übereinstimmung mit der Kölner Wohnungspolitik den Bedarf vorrangig über vorhandene Baulandpotentiale (Wohnbauflächen im Flächennutzungsplan) und in bereits erschlossenen Lagen der Stadt zu decken. Das Vorhaben entspricht dem Ziel der Stadt Köln, in Stadtrandlage zusätzlichen Wohnraum zu schaffen und dem aktuellen Kölner Wohnraumbedarf in vielfältiger und finan- zierbarer Form gerecht zu werden. Das Vorhaben soll Mietwoh- nungen verschiedener Größe und ein Angebot für Haushalte, die in Köln Eigentum erwerben wollen, schaffen. Der zur Bebauung vorgesehene Teil des Plangebiets entspricht - 25 - / 26 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung bereits auf Regionalplanebene mit der 23. Änderung des Regionalplans die Festlegung von drei Erweiterungsflä- chen für Allgemeine Siedlungsgebiete in Esch und Auwei- ler vorbereitet, um den Wohnungsbaubedarf zu decken. Sowohl die Erweiterungsflächen auf Regionalplanebene als auch die im FNP dargestellte Baufläche zwischen Volkhovener Straße und Weilerstraße zielen in ihrer Ab- grenzung auf eine Abrundung der Ortsteile und eine kom- pakte Siedlungsstruktur. Mit der beabsichtigen Änderung des Flächennutzungsplans, mit der erneut eine „Klinke“ für die abgerundete kompakte Siedlungsstruktur geschaf- fen wird, würde dazu beitragen diese Zielstellung aufzu- geben. in den Grundzügen den Darstellungen des Flächennutzungs- plans. Ein Teilbereich des Plangebietes überschreitet die darge- stellte „Wohnbaufläche“. Für diese Teilfläche stellt der Flächen- nutzungsplan „Fläche für die Landwirtschaft“ dar. Mit der 230. Änderung des Flächennutzungsplanes „Volkhovener Straße in Köln-Esch“ soll in Übereinstimmung mit der städtebaulichen Ziel- setzung der Flächennutzungsplan im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB geändert werden und zukünftig „Wohnbauflä- che“ darstellen. Das Änderungsgebiet eignet sich aufgrund seiner Lage und Anbindung, um es einer Wohnnutzung zugänglich zu machen. Die vorliegende 230. Flächennutzungsplanänderung befindet sich mit den Zielen der Regionalplanung im Einklang: Im Regionalplan für den Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt Regi- on Köln ist das Änderungsgebiet als Allgemeiner Siedlungsbe- reich (ASB) festgelegt. Bei der 230. Änderung des Flächennutzungsplanes und bei der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes finden die Belange des Umweltschutzes, einschließlich des Naturschut- zes und der Landschaftspflege Berücksichtigung. Eine Arten- schutzprüfung wurde bereits durchgeführt. Die Untersuchungen ergaben, dass der beabsichtigten Planung keine artenschutz- rechtlichen Verbotstatbestände entgegenstehen. Beim Boden des Plangebietes handelt es sich nach den Angaben des Geolo- gischen Dienstes um Parabraunerde, die keiner Schutzwürdigkeit unterliegt; es handelt sich in landwirtschaftlicher Hinsicht um fruchtbaren Boden mit hoher Ertragsfähigkeit. Das Plangebiet liegt vollständig im Geltungsbereich des Land- schaftsplans der Stadt Köln, der hier das Landschaftsschutzge- biet L 7 „Erholungsgebiet Stöckheimer Hof und Freiraum Esch/Auweiler“ festsetzt. Durch den Träger der Landschaftspla- nung wurde im Verfahren zur 230. Änderung des Flächennut- zungsplans– bei Beibehaltung des städtebaulichen Planungskon- - 26 - Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung zeptes zur Schaffung einer Wohnbebauung mit circa 54 Wohneinheiten – seine Zustimmung in Aussicht gestellt. Die Bedenken werden nicht geteilt, dass mit der 230. Änderung des Flächennutzungsplanes das Planungsziel aufgegeben wer- de, eine kompakte Siedlungsstruktur im Ortsteil Esch anzustre- ben. Die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung entspricht ei- ner Fortentwicklung des Ortsteils Esch durch eine kleinteilige Siedlungsentwicklung in Ortskernnähe unter Einbindung des neu entstehenden Wohnquartiers mit einer geringen Anzahl von Wohneinheiten in den städtebaulichen Zusammenhang. Die an- gesprochene 23. Regionalplanänderung setzt mit der Erweite- rungsfläche für das Allgemeine Siedlungsgebiet in Esch wie die vorliegende 230. Änderung des Flächennutzungsplans und der vorhabenbezogene Bebauungsplan „Volkhovener Straße“ auf ein Flächenpotential, das eine maßvolle Arrondierung und gleichzei- tig die bessere Nutzung der bestehenden technischen und sozia- len Infrastruktur zum Ziel hat. Stand 12.03.2021
Anlage 1 geänderterter Geltungsbereich
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Planwirkungsbereich der Vorlage zur Orientierung vonMitgliedern des Rates, der Ausschüsse und der Bezirksver-tretungen, die wegen Befangenheit an den Beratungen zudiesem Tagesordnungspunkt nicht teilnehmen dürfen. Anlage 1 05025100150 MeterN Stadtplanungsamt Maßstab 1 : 2 500 Geänderter Geltungsbereich des BebauungsplanesVolkhovener Straßein Köln - Esch / Auweiler
Anlage 3 Aushangplakat zur FÖB
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Die eingegangenen Stellungnahmen werden in der Bezirksvertretung Chorweiler beraten und eine Beschlussempfehlung für den Stadtentwicklungsausschuss formu- liert. Der Stadtentwicklungsausschuss berät und beschließt auf dieser Grundlage die Vorgaben zur weiteren Ausarbeitung des Bebauungsplan-Entwurfs. Schriftliche Stellungnahmen können in der Zeit vom 19.08.2020 bis 09.09.2020 an den Bezirksbürgermeister des Stadtbezirks Chorweiler, Herrn Reinhard Zöllner, Bezirksrathaus Chorweiler, Pariser Platz 1. 50765 Köln oder per E-Mail an reinhard.zoellner@stadt-koeln.de gerichtet werden. Diese Informationen finden Sie auch auf der Internetseite der Stadt-Köln unter www.beteiligung-bauleitplanung.koeln. Auskünfte erteilt das Stadtplanungsamt unter der Telefonnummer 0221 221-22812 (Herr Löbach) und 0221 221-23184 (Frau Diez Schiefer) oder unter der Mailadresse bauleitplanung@stadt-koeln.de. Beschreibung des Plangebietes Das Plangebiet befindet sich am nördöstlichen Ortsrand des Ortsteils Esch/Auweiler und er- streckt sich zwischen der Weilerstraße und der Volkhovener Straße. Es handelt sich um eine landwirtschaftlich genutzte Fläche, die in unmittelbarer Nähe zum Ortskern um die Kirche St. Martinus und zu den Gehöften des Escher Ortskerns gelegen ist. Das Plangebiet hat eine Grö- ße von circa 1,5 ha. Planverfahren Der Beschluss zur Einleitung eines vorhabenbezogener Bebauungsplan gemäß § 12 Baugesetzbuch (BauGB) und zur Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Absatz 1 BauGB wurde am 26.04.2018 vom Stadtentwicklungsausschu ss gefasst. Anlass und Ziel der Planung Die ARGE Rolf Kloubert/Bohsem Bauträger und Ingenieurgesellschaft mbH mit Sitz in Eus- kirchen (Vorhabenträgerin) beabsichtigt innerhalb des Plangebietes eine zweigeschossige Wohnbebauung mit circa 54 W ohneinheiten zu errichten. Diese Zielsetzung steht in Überein- stimmung mit der Kölner Wohnungspolitik, den Wohnungsbedarf vorrangig über vorhandene Baulandpotentiale und in bereits erschlossenen Lagen der Stadt zu decken. Mit dem vorha- benbezogenen Bebauungsplan sollen die planerischen Voraussetzungen zur städtebaulichen Ortsabrundung nördlich der Volkhovener Straße geschaffen werden. Ziel der Planung ist es, eine zweigeschossige W ohnbebauung zu ermöglichen, um dem aktuellen Wohnraumbedarf gerecht zu werden. Städtebauliches Planungskonzept Das städtebauliche Konzept sieht eine Mischung aus 4 Einzelhäusern, 12 Doppelhäusern und 10 Reihenhäusern, in Gruppen zu je fünf, mit dazugehöriger Garage vor. Im nördlichen Be- reich des Plangebiets soll ein Mehrfamilienhaus als öffentlich geförderter Wohnungsbau nach dem Kooperativen Baulandmodell Köln entstehen. Das Freiflächenkonzept sieht einen Spiel- platz im Zentrum des Plangebiets vor . Zudem soll das Plangebiet im Osten durch eine Ein- grünung mit Ausgleichsflächenfunktion in Form eines 3 m x 240 m breiten Grünstreifens eine Abgrenzung zur ländlich genutzten Fläche erhalten. Erschließung Die verkehrliche Erschließung des Plangebiets soll über die Volkhovener Straße erfolgen. Der geplante W ohnweg soll als verkehrsberuhigter Bereich gestaltet werden, der sich am Prin- zip der Mischverkehrsflächen orientiert.Im nördlichen Bereich des Wohngebiets endet dieser Wohnweg in einer W endeanlage, die nur durch eine Notzufahrt (Feuerwehr, Rettungsdienst) an die Weilerstraße angebunden werden soll. Drei weitere Stichwege dienen der Erschließung der Reihen- und Doppelhäuser. Flächennutzungsplan Der zur Bebauung vorgesehene Teil des Plangebiets entspricht in den Grundzügen den Dar- stellungen des Flächennutzungsplans. Jedoch überschreitet ein Teilbereich die dargestellte „Wohnbaufläche“. Für diese Teilfläche stellt der Flächennutzungsplan „Fläche für die Landwirt- schaft“ dar. Mit der 230. Änderung des Flächennutzungsplanes „Volkhovener Straße in Köln- Esch“ soll in Übereinstimmung mit der städtebaulichen Zielsetzung der Flächennutzungsplan geändert werden und zukünftig „W ohnbaufläche“ darstellen. Umweltbelange Das Gebiet ist durch Schallimmissionen aus dem Straßenverkehr der Bundesautobahn BAB 57 vorbelastet. Im weiteren Planverfahren werden Verkehrs- und Lärmgutachten auf der Grundlage des städtebaulichen Planungskonzeptes erarbeitet. Weitere Umweltbelange wer- den im Rahmen einer Umweltprüfung untersucht und in den Umweltbericht einfließen. „Volkhovener Straße“ in Köln-Esch/Auweiler Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch in der Zeit vom 19.08.2020 bis 02.09.2020 Übersichtskarte 230. Änderung des Flächennutzungsplans - bisherige Darstellung 230. Änderung des Flächennutzungsplans - beabsichtigte Darstellung Städtebauliches Planungskonzept FÖB Städtebauliches Planungskonzept "Volkhovener Straße in Köln-Esch/ Auweiler" Weilerstraße K7 K7 Am Kölner Weg An der Dränk Blockstraße 14 53 4 8 51 a 59 48 20 55 44 28 42 12 6 10 57 16 22 18 5 24 26 55 a 51 49 44 a 46 1 678 663 672 662 448 264 372479 810 826 338 528 809 548 449 343 450 317 346 559 345 447 494 371 615 223 550 619 101 373 288 460 61 510 458 265 313 673 511 526 677 321 347 501 342 671 551 482 676 344 765 845 674 513 777 512 457 513 223 560 561 562 563 527 509 500 Volkhovener Straße P Grünstreifen Notzufahrt Spielplatz P P P P P P P P P P P P P P P P P P P II Wohnen II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II+St Wohnen Wohnen Wohnen Wohnen Wohnen 0 25 50 m Planwirkungsbereich der Vorlage zur Orientierung von Mitgliedern des Rates, der Ausschüsse und der Bezirksver- tretungen, die wegen Befangenheit an den Beratungen zu diesem Tagesordnungspunkt nicht teilnehmen dürfen. Anlage 1 0 50 25 100 150 Meter N Stadtplanungsamt Maßstab 1 : 2 500 Geltungsbereich des Bebauungsplanes Volkhovener Straße in Köln - Esch / Auweiler Planwirkungsbereich der Vorlage zur Orientierung von Mitgliedern des Rates, der Ausschüsse und der Bezirksver- tretungen, die wegen Befangenheit an den Beratungen zu diesem Tagesordnungspunkt nicht teilnehmen dürfen. Anlage 1 0 50 25 100 150 Meter N Stadtplanungsamt Maßstab 1 : 2 500 Geltungsbereich des Bebauungsplanes Volkhovener Straße in Köln - Esch / Auweiler N N NN Planwirkungsbereich der Vorlage zur Orientierung von Mitgliedern des Rates, der Ausschüsse und der Bezirksver- tretungen, die wegen Befangenheit an den Beratungen zu diesem Tagesordnungspunkt nicht teilnehmen dürfen. Anlage 1 0 50 25 100 150 Meter N Stadtplanungsamt Maßstab 1 : 2 500 Geltungsbereich des Bebauungsplanes Volkhovener Straße in Köln - Esch / Auweiler Planwirkungsbereich der Vorlage zur Orientierung von Mitgliedern des Rates, der Ausschüsse und der Bezirksver- tretungen, die wegen Befangenheit an den Beratungen zu diesem Tagesordnungspunkt nicht teilnehmen dürfen. Anlage 1 0 50 25 100 150 Meter N Stadtplanungsamt Maßstab 1 : 2 500 Geltungsbereich des Bebauungsplanes Volkhovener Straße in Köln - Esch / Auweiler Anlage 3
Anlage 1a bisheriger Geltungsbereich
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Planwirkungsbereich der Vorlage zur Orientierung vonMitgliedern des Rates, der Ausschüsse und der Bezirksver-tretungen, die wegen Befangenheit an den Beratungen zudiesem Tagesordnungspunkt nicht teilnehmen dürfen. Anlage 1a 05025100150 MeterN Stadtplanungsamt Maßstab 1 : 2 500 Bisheriger Geltungsbereich des BebauungsplanesVolkhovener Straßein Köln - Esch / Auweiler
Anlage 6 Stellungnahme der Verwaltung
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A N L A G E 6 Beschlussvorlage 1054/2021 zum städtebaulichen Planungskonzept (vorhabenbezogener Bebauungsplan) "Volkhovener Straße" in Köln-Esch/Auweiler, Stellungnahme der Bezirksvertretung Chorweiler zu den Ergebnissen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung; Beschluss über den geänderten Geltungsbereich und die Vorgaben zur Ausarbeitung des Bebauungsplan-Entwurfes (vorhabenbezogener Bebauungsplan) Hier Stellungnahme der Verwaltung In der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses vom 29.04.2021 wurde zum eine gefragt, 1.) inwiefern der vorgesehene Städtebau, der vornehmlich Einfamilienhäuser vorsieht, zeitgemäß sei und 2.) worin die Unterschiede zwischen dem bisherigen und geänderten städtebaulichen Entwurf liegen. Stellungnahme der Verwaltung zu 1.) Städtebau Auf den privaten Grundstücksflächen des Vorhabenträgers sind 24 Doppelhaushälften und 4 freistehende Einfamilienhäuser in eingeschossiger Bauweise sowie 10 Reihenhäuser zu je zwei 5er-Gruppen in zweigeschossiger Bauweise sowie 14 bis 16 Wohnungen in einem Mehrfamilienhaus vorgesehen. Insgesamt soll das Plangebiet damit 52 bis 54 Wohnungen umfassen. Ziel des städtebaulichen Konzeptes und des Bauleitplanverfahrens ist es mit Anwendung des Kooperativen Baulandmodells unterschiedliche Wohnraumbedarfe für verschiedene Nutzergruppen in Esch/Auweiler zu bedienen. Hierbei soll das neue Wohnquartier als eine an die dörflichen Strukturen Eschs angepasste, behutsame Siedlungsarrondierung zwischen der Bestandsbebauung und dem Landschaftsschutzgebiet vermitteln. zu 2.) Unterschiede der städtebaulichen Konzepte Im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung wurde von vielen Anwohnern gewünscht, das Plangebiet ausgehend von der Weilerstraße von Norden zu erschließen, anstelle einer südlichen Erschließung des Plangebietes über die Volkhovener Straße, um diese zu entlasten. Diesen Hinweisen wird vollumfänglich in der weiteren Planung entsprochen. Aus diesem Grund soll das Plangebiet nun von Norden erschlossen werden (s. Anlage 2 geändertes städtebauliches Konzept). Im weiteren Verfahren wird geprüft, ob die nördliche Erschließung a) einen Kreisverkehrsplatz, b) eine lichtsignalisierte Kreuzung oder c) eine nicht lichtsignalisierte Kreuzung an dem neuen Knotenpunkt Planstraße-Weilerstraße erfordert. Dies ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch offen. Im Vergleich von Anlage 2 (geändertes städtebauliches Konzept) und Anlage 2a (bisheriges städtebauliches Konzept) wird deutlich, dass die Erschließungsstraße nun an die Weilerstraße im Norden anknüpft, wohingegen frühere Planungen nur eine Fuß- und Feuerwehrzufahrt vorsahen. In der geänderten Planung ist ferner die Anknüpfung nach Süden an die Volkhovener Straße nur für Rettungsfahrzeuge und Entsorgungsfahrzeuge möglich. Alle weiteren motorisierten Verkehre können hier aufgrund von vorgesehenen Pollern nicht passieren. Für Fuß- und Radfahrer schafft diese Verbindung einen wichtigen Zugang zu den umliegenden Bestandsquartieren und dem benachbarten Nahversorgungsmarkt. Um den Eingriff in das Landschaftsschutzgebiet zu verringern, wurde der ehemals breitere Grünstreifen am östlichen Rand des Plangebietes schmaler gestaltet und der Geltungsbereich entsprechend verkleinert.
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungOrte (11)
- Volkhovener Straße 12
- Weilerstraße
- Fronhofstraße
- Frohnhofstraße 342
- Kölner Weg
- Pariser Platz 1
- Am Kölner Weg
- An der Dränk
- Blockstraße 14
- Straße 12 13
- Am Rande
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Details
- Aktenzeichen
- 1054/2021
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 29.03.2021
- Erstellt
- 18.03.2021 07:25