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1054/2021

Städtebauliches Planungskonzept (vorhabenbezogener Bebauungsplan) "Volkhovener Straße" in Köln-Esch/Auweiler,Stellungnahme der Bezirksvertretung Chorweiler zu den Ergebnissen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung

Beschlussvorlage Ausschuss 29.03.2021

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Nächste Beratung: Stadtentwicklungsausschuss, Sitzung am 17.06.2021, TOP 9.2

Anlage 4 Stellungnahmen TÖB

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Ansehen

Beschlussvorlage Ausschuss

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Ansehen

Anlage 0 Begründung der Dringlichkeit

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Ansehen

Anlage 2 geändertes städtebauliches Konzept

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Ansehen

Anlage 2a bisheriges Städtebauliches Konzept FÖB

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Ansehen

Anlage 5 Stellungnahmen FÖB

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Ansehen

Anlage 1 geänderterter Geltungsbereich

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Ansehen

Anlage 3 Aushangplakat zur FÖB

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Ansehen

Anlage 1a bisheriger Geltungsbereich

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Ansehen

Anlage 6 Stellungnahme der Verwaltung

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Ansehen

Anlage 4 Stellungnahmen TÖB

9136 Zeichen

Anlage 4 
/ 2 
 
 
Darstellung und Bewertung der zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan – Arbeitstitel: Volkhovener Straße in Köln-Esch/Auweiler – 
eingegangenen Stellungnahmen aus der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange  
 
 
Die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) wurde vom 31.10.2018 bis zum 
06.12.2018 durchgeführt. Im Rahmen der Beteiligung sind folgende 12 Stellungnahmen eingegangen. 
 
Nachfolgend werden die eingegangenen Stellungnahmen fortlaufend nummeriert. Daran anschließend werden in Übereinstimmung mit der laufenden Num-
merierung die Inhalte der Stellungnahmen sowie ihre Berücksichtigung im weiteren Verfahren dargestellt.  
 
 
Lfd.
Nr. 
Verfasser Wesentliche Inhalte der Stellungnahme Berücksichtigung Bemerkung/ Stellungnahme der Verwaltung 
1 AWB Köln 
GmbH 
12.11.2018 
 bezüglich der Einrichtung der Zuwege sowie 
der Schleppkurven und Wendeanlagen wird 
auf die Einhaltung der RASt 06 hingewiesen 
 um Berücksichtigung des § 10 Standplätze für 
Abfallbehälter, Abfallsatzung der Stadt Köln 
wird gebeten 
 ja  Im weiteren Verfahren werden die Abfallsatzung der 
Stadt Köln und die RASt 06 berücksichtigt. 
2 Bezirksre-
gierung 
Düsseldorf 
Kampfmit-
telbeseiti-
gungsdienst 
20.11.2018 
 Luftbilder aus den Jahren 1939 - 1945 und an-
dere historische Unterlagen liefern Hinweise 
auf einen konkreten, in der beigefügten Karte 
dargestellten Verdacht auf Kampfmittel. Ich 
empfehle die Überprüfung der Militäreinrich-
tung des 2. Weltkrieges (Laufgraben). Eine 
darüber hinausgehende Untersuchung auf 
Kampfmittel ist nicht erforderlich.  
 Sofern es nach 1945 Aufschüttungen gegeben 
hat, sind diese bis auf das Geländeniveau von 
1945 abzuschieben. Zur Festlegung des abzu-
schiebenden Bereichs und der weiteren Vor-
gehensweise wird um Terminabsprache für ei-
nen Ortstermin gebeten. 
 ja  Ein Hinweis auf Kampfmittel wird auf der Planzeich-
nung aufgenommen. 
 Das Plangebiet wird seitens der Vorhabenträgerin auf 
Kampfmittel überprüft.

Vorhabenbezogener Bebauungsplan │ Arbeitstitel: Volkhovener Straße in Köln-Esch/Auweiler 
 
 
/ 3 
 
 Erfolgen Erdarbeiten mit erheblichen mechani-
schen Belastungen wie Rammarbeiten, Pfahl-
gründungen, Verbauarbeiten etc. empfehle ich 
zusätzlich eine Sicherheitsdetektion. 
 
3 Dt. Telekom 
Technik 
GmbH 
28.11.2018 
 Keine Bedenken  Kenntnisnahme  entfällt 
4 Finanzamt 
Köln-West 
19.11.2018 
 Keine Bedenken  Kenntnisnahme  entfällt 
5 Industrie- 
und Han-
delskammer 
zu Köln 
23.11.2018 
 keine Anregungen  Kenntnisnahme  entfällt 
6 Landwirt-
schaftskam-
mer NRW 
27.11.2018 
 keine grundsätzlichen Bedenken, gleichwohl 
wird der Verlust landwirtschaftlicher Nutzfläche 
bedauert 
 wir bitten um Berücksichtigung der Wertigkei-
ten betroffener landwirtschaftlicher Flächen für 
die menschliche Daseinsvorsorge auch im 
Hinblick auf die Festsetzungen im LEP (Lan-
desentwicklungsplan NRW) Punkt 7.5-1 und 
7.5-2 
 Es wird davon ausgegangen, dass aufgrund 
der Planungen keine weiteren landwirtschaftli-
chen Nutzflächen für Kompensations- und 
Ausgleichsmaßnahmen in Anspruch genom-
men werden. Ansonsten behalten wir uns eine 
erneute Stellungnahme vor. 
 Kenntnisnahme  Der zur Bebauung vorgesehene Teil des Plangebiets 
entspricht in den Grundzügen den Darstellungen des 
Flächennutzungsplans. Ein Teilbereich des Plange-
bietes überschreitet die dargestellte „Wohnbaufläche“. 
Für diese Teilfläche stellt der Flächennutzungsplan 
„Fläche für die Landwirtschaft“ dar. Mit der 230. Ände-
rung des Flächennutzungsplanes „Volkhovener 
Straße in Köln-Esch“ soll in Übereinstimmung mit der 
städtebaulichen Zielsetzung der Flächennutzungsplan 
im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB geän-
dert werden und zukünftig „Wohnbaufläche“ darstel-
len. Das Änderungsgebiet eignet sich aufgrund seiner 
Lage und Anbindung, um es einer Wohnnutzung zu-
gänglich zu machen. Die vorliegende 230. Flächen-
nutzungsplanänderung befindet sich mit den Zielen 
der Regionalplanung im Einklang: Im Regionalplan für 
den Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt Region Köln 
ist das Änderungsgebiet als Allgemeiner Siedlungsbe-
reich (ASB) festgelegt.

Vorhabenbezogener Bebauungsplan │ Arbeitstitel: Volkhovener Straße in Köln-Esch/Auweiler 
 
 
/ 4 
 
 Die Begründung wird zur Inanspruchnahme landwirt-
schaftlicher Nutzflächen ergänzt werden. 
7 PLEdoc 
GmbH 
16.11.2018 
 Keine Betroffenheit  Kenntnisnahme  entfällt 
8 Polizeipräsi-
dium Köln 
Direktion 
Kriminalität 
14.11.2018 
 Keine Bedenken 
 Seitens des Polizeipräsidiums besteht ein Be-
ratungsangebot zur städtebaulichen Kriminal-
prävention sowie kriminalpräventiv wirkender 
Ausstattung von Bauobjekten. 
 Kenntnisnahme  Die Hinweise werden seitens der Vorhabenträgerin 
zur Kenntnis genommen. 
9 Polizeipräsi-
dium Köln 
Führungs-
stelle Ver-
kehr 
12.11.2018 
 Keine Bedenken.  Kenntnisnahme  entfällt 
10 Stadtent-
wässe-
rungsbe-
triebe 
06.12.2018 
 Keine grundsätzlichen Bedenken aus entwäs-
serungstechnischer Sicht 
 Das Niederschlagswasser der Neubebauung 
ist vor Ort zu versickern, sofern das Wohl der 
Allgemeinheit nicht beeinträchtigt wird. Die 
Versickerung ist im Bebauungsplan festzuset-
zen. Sofern eine Versickerung nicht möglich 
ist, kann die Ableitung des Niederschlagswas-
sers in den vorhandenen Abwasserkanal erfol-
gen. Die mögliche Einleitmenge in das öffentli-
che Kanalnetz muss noch hydraulisch unter-
sucht werden. Ein möglicher Anschlusspunkt 
für die Entwässerung des Erschließungsgebie-
tes wäre der Freispiegelkanal (Eiprofil 
600/900), der in Kürze im Verlauf der Weiler-
straße gebaut wird. 
 Hinweis: Zur Risikovorsorge zum Thema 
Starkregen sind geeignete Maßnahmen zu be-
rücksichtigen. 
 
 ja  Die Entsorgung von Schmutz- und Niederschlagswas-
ser ist gesichert. 
 Niederschlagswasser: Grundsätzlich besteht nach § 6 
der Abwassersatzung vom 03. Dezember 2010 in der 
Fassung vom 01. Juli 2014 ein Anschlusszwang (Ein-
leitung in die öffentliche Abwasseranlage); Kein An-
schluss- und Benutzungszwang besteht für Nieder-
schlagswasser, sofern in Gebieten von Bebauungs-
plänen eine Niederschlagswasserversickerung auf 
privaten Grundstücken festgesetzt ist. 
 Risikovorsorge Starkregen: Die Einleitung von nicht 
nachteilig verunreinigtem Regenwasser in die Kanali-
sation soll durch die Versickerung von Regenwasser 
reduziert werden vorrangig sollten alle Möglichkeiten 
der dezentralen Regenwasserbewirtschaftung genutzt 
werden.

Vorhabenbezogener Bebauungsplan │ Arbeitstitel: Volkhovener Straße in Köln-Esch/Auweiler 
 
 
/ 5 
 
11 Stadtwerke 
Köln GmbH 
03.01.2019 
RheinEnergie AG / Rheinische NETZGesell-
schaft mbH 
 keine Bedenken 
 Die geplante Bebauung kann mit Strom, Gas 
und Wasser versorgt werden. Zur Sicherstel-
lung der Stromversorgung wird zentral im 
Plangebiet der Betrieb einer Transformatoren-
station notwendig, die innerhalb der öffentli-
chen Verkehrs- oder Grünfläche untergebracht 
werden sollte. Die Maße der Kompakt-Tra-
fostation sind circa: H/B/T 1.285 mm / 2.540 
mm / 1.180 mm (Stellfläche ca. 3 m²); die Sta-
tion muss von drei Seiten zugänglich sein und 
eine Fläche von rd. 3 m x 6 m in Richtung die-
ser drei Seiten darf nicht bebaut sein (Sicher-
heitserfordernis). Die planungsrechtliche Si-
cherung ist im vorliegenden Plan nicht erfor-
derlich. Wir bitten aber um einen entsprechen-
den "Hinweis" im Plan (z.B. als verbaler Ein-
schrieb) sowie um Erwähnung in der Begrün-
dung. Den gewünschten Standortbereich ha-
ben wir in beigefügter Plankopie eingetragen.  
 Weiterhin weisen wir darauf hin, dass auf-
grund der Lage des Plangebietes innerhalb 
der Wasserschutzzone lIIa der Wassergewin-
nungsanlage Weiler die Vorgaben der Was-
serschutzgebietsverordnung einzuhalten sind. 
 ja  
 
 Die Hinweise zur Trafostation werden in die Planung 
aufgenommen. 
 Im Plangebiet sollen öffentliche Verkehrsflächen fest-
gesetzt werden. 
 Im B-Plan wird das Wasserschutzgebiet als nachricht-
liche Übernahme aufgenommen. 
 Kölner Verkehrs-Betriebe AG 
 keine Bedenken 
 Es wird darauf hingewiesen, dass der Korridor 
zwischen dem bebauten Ortsrand von Esch 
und der BAB 57 langfristig für eine Stadt-
bahntrasse freigehalten werden sollte. ln ei-
nem Gutachten aus dem Jahr 2005 zur Stadt-
bahnanbindung der Stadtteile Pesch und Esch 
wurde dieser Korridor zur Aufnahme einer 
 
 nein 
 
 
 Zukünftige Schienenverkehrslärmeinwirkungen wer-
den nicht Bewertungsgegenstand der schalltechni-
schen Untersuchung werden, da eine zuverlässige 
Beurteilung wegen der unbekannten Lage und Hö-
henführung der Strecke, der unbekannten Länge der 
eingesetzten Stadtbahnen sowie der unbekannten 
Taktung im Tag- und Nachzeitraum nicht möglich ist.

Vorhabenbezogener Bebauungsplan │ Arbeitstitel: Volkhovener Straße in Köln-Esch/Auweiler 
 
 
 
 
möglichen Trasse vorgeschlagen. Gegebe-
nenfalls ist es bereits heute im Rahmen der 
Bauleitplanung sinnvoll, Immissionsschutz-
maßnahmen vorzugeben. 
12 Wald und 
Holz NRW 
27.11.2018 
 Keine Bedenken  Kenntnisnahme  entfällt 
 
Stand: 12.03.2021

Beschlussvorlage Ausschuss

9945 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VI/61/1 
612 Löba Az 
Vorlagen-Nummer 
 1054/2021 
Freigabedatum 29.03.2021 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Städtebauliches Planungskonzept (vorhabenbezogener Bebauungsplan) "Volkhovener Straße" 
in Köln-Esch/Auweiler,Stellungnahme der Bezirksvertretung Chorweiler zu den Ergebnissen 
der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung; Beschluss über den geänderten Geltungsbereich 
und die Vorgaben zur Ausarbeitung des Bebauungsplan-Entwurfes (vorhabenbezogener 
Bebauungsplan) 
Beschlussorgan 
Stadtentwicklungsausschuss 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
 
1. Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt den in Anlage 1 aufge führten, geänderten Gel-
tungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans "Volkhovener Straße in Köln -
Esch/Auweiler". 
2. Der Stadtentwicklungsausschuss beauftragt die Verwaltung die Vorhabenträgerin aufzufordern, 
für den Bereich "Volkhovener Straße" auf der Grundlage des aktuellen städtebaulichen Entwur-
fes einen Bebauungsplan-Entwurf (vorhabenbezogener Bebauungsplan) gemäß § 12 BauGB 
auszuarbeiten. Die Ergebnisse der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung und frühzeitigen Betei-
ligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange sind dabei zu berücksichtigen. 
 
 
 
Alternative: keine 
 
 
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 15.04.2021 
Stadtentwicklungsausschuss 29.04.2021

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
Mit der Umsetzung des Bebauungsplanes können nach dem derzeitigen Kenntnisstand negative 
Auswirkungen a02-6/0uf den Klimaschutz durch die Emission von Kohlenstoffmonoxid (CO), das 
durch Oxidation zum Klimaschadgas Kohlendioxid (CO2) wird, nicht ausgeschlossen werden. Im 
Rahmen des Verfahrens soll ein Energiekonzept erstellt werden. Maßnahmen zur Minderung der 
Emission des Klimaschadgases werden geprüft. Nach den gesetzlichen Vorgaben findet zudem eine 
Umweltprüfung statt. Hierfür werden verschiedene Umweltgutachten erstellt 
 
Begründung: 
Das Plangebiet wurde im östlichen Bereich auf Wunsch des Trägers der Landschaftsplanung im 
Rahmen der frühzeitigen Behörden und sonstiger Träger öffentlicher  Belange gemäß 
§ 4 Baugesetzbuch (BauGB) zugunsten eines kleinflächigeren Eingriffs in das Landschaftsschutzge-
biet verkleinert.  
 
Begründung des Planvorhabens: 
 
Auf Antrag der ARGE Rolf Kloubert/Bohsem, Bauträger und Ingenieurgesellschaft mbH  vom 
03.07.2017 hat der Stadtentwicklungsausschuss in seiner Sitzung am 26.04.2018 den Beschluss zur 
Einleitung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahrens (Vorlagen-Nr. 0788/2018) gefasst – 
mit dem Ziel, eine Wohnnutzung als städtebauliche Ortsabrundung zwischen Weilerstraße und Volk-
hovener Straße festzusetzen.  
 
Die heute landwirtschaftlich genutzte Fläche soll ausschließlich einer Wohnnutzung zugeführt wer-
den. Das städtebauliche Konzept sieht eine Mischung aus Einfamilien-, Doppel- und Reihenhäusern 
sowie ein Mehr familienhaus als öffentlich geförderter Wohnungsbau nach dem Kooperativen Bau-
landmodell vor – geplant sind circa 54 Wohneinheiten. Eine entsprechende Anwendungszustimmung 
zum Kooperativen Baulandmodell vom 21.12.2017 liegt vor. Das Plangebiet soll im Osten  eine Ein-
grünung mit Ausgleichsflächenfunktion in Form eines 3  m breiten Grünstreifens als Abgrenzung zur 
Ackerfläche erhalten. Innerhalb des Plangebietes soll ein 500  m² großer öffentlicher Spielplatz ent-
stehen. 
 
Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (TÖB) gemäß § 4 (1) BauGB 
erfolgte im Zeitraum vom 31.10. bis 06.12.2018. Aufgrund der Lage des Plangebietes im Nahbereich 
der Bundesautobahn  A 57 wurde eine Luftschadstoffuntersuchung veranlasst, die Einhaltung der 
Grenzwerte aus der 39. Bundesimmissionsschutzverordnung zu prüfen. Aus der Prüfung in Form 
einer Screening-Ausbreitungsrechnung ergab sich kein Änderungsbedarf für die geplante Wohnbe-
bauung.  
 
Hinsichtlich der vollständigen Lage des Plangebietes im Landschaftsschutzgebiet L 7 "Erholungsge-
biet Stöckheimer Hof und Freiraum Esch/Auweiler" ist eine Flächennutzungsplanänderung im Paral-
lelverfahren erforderlich. Gegenstand der 230. Änderung des Flächennutzungsplanes "Volkhovener 
Straße in Köln-Esch" ist lediglich der Bereich, für den Wohngebäude im vorhabenbezogenen Bebau-
ungsplan festgesetzt werden sollen und die im Flächennutzungsplan im Bereich der Fläche liegen, 
die als "Fläche für die Landwirtschaft" dargestellt ist. Weiterer Änderungsbedarf besteht im Hinblick 
auf den naturschutzrechtlichen Ausgleich – dieser soll im weiteren Verfahren überwiegend außerhalb 
des Plangebietes durch die Anlage einer extensiv genutzten, artenreichen Mähwiese im Bereich des

3 
Kiesgrubengewässers südwestlich des Ortsteils Esch (in einer Entfern ung von 600 m zum Plange-
biet) hergestellt werden. Aus den Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher 
Belange ergab sich der Änderungsbedarf den Geltungsbereich des Bebauungsplans im östlichen 
Bereich zu verkleinern. Die Inhalte der Stell ungnahmen der frühzeitigen Trägerbeteiligung und ihre 
weitere Berücksichtigung im Verfahren sind in der Anlage 4 zusammengefasst. 
 
Auf der Grundlage der Beschlussfassung des Stadtentwicklungsausschusses vom 26.04.2018 wurde 
im Zeitraum vom 19.08.2020 bis z um 02.09.2020 die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung (FÖB) ge-
mäß § 3 (1) BauGB durch Aushang des städtebaulichen Planungskonzeptes einschließlich der 230. 
Änderung des Flächennutzungsplanes im Bezirksrathaus Chorweiler sowie im Ladenlokal 5, Außen-
stelle Stadtplanungsamt, Stadthaus Deutz durchgeführt (siehe Anlage 3). Die Planunterlagen waren 
zudem über das Internet – die Seite der Stadt Köln – abrufbar. Aus der Öffentlichkeit sind 86 Stel-
lungnahmen eingegangen. Die eingegangenen Anregungen und Bedenken aus der Öffentlichkeit 
sowie die Stellungnahme der Verwaltung sind der Anlage 5 zu entnehmen. 
 
Die Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit setzten sich im Wesentlichen mit den Themen a) Erschlie-
ßungsalternativen für das Plangebiet, b) ruhender Verkehr und c) der Flächennutzungsplanänderung 
auseinander. Bedenken richteten sich gegen die Erschließung des Plangebietes über die Volkhove-
ner Straße. Als Alternative wurde die Erschließung des Plangebietes über die Weilerstraße bspw. in 
Kombination mit einem Kreisverkehrsplatz angeregt. Diesen Bedenken zur Erschließung, insbeson-
dere in Hinblick auf eine verkehrliche Mehrbelastung der Volkhovener Straße, werden in die weitere 
Planung aufgenommen. Die äußere Erschließung des Plangebietes, die bislang von der Volkhovener 
Straße mit Notzufahrt zur Weilerstraße erfolgte, soll im weiteren Verfahren ausschließlich über die 
Weilerstraße von Norden ohne Durchfahrt über die Planstraße zur Volkhovener Straße erfolgen. Eine 
Notzufahrt soll allerdings über die Volkhovener Straße si chergestellt werden können (s. Anlage 2 
"Poller"). 
 
Im weiteren Planverfahren zur Erarbeitung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans soll die Anbi-
dung des Plangebietes an die Weilerstraße vor diesem Hintergrund in drei Varianten: a) mit Hilfe ei-
nes Kreisverkehrs, b) einer signalisierten Einmündung, c) einer nichtsignalisierten Einmündung hin-
sichtlich einer verkehrssicheren Gestaltung für alle Verkehrsteilnehmer und einer Aufwertung im Hin-
blick auf die Nutzung des öffentlichen Straßenraums und auf das Ortsbild geprüft werden. Das über-
arbeitete städtebauliche Konzept (siehe Anlage 2) wird hieraufhin entsprechend als Grundlage für 
den Rechtsplan fortentwickelt. Hierzu stehen das Stadtplanungsamt im engen Austausch mit dem 
Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung. Mit Auswahl der nördlichen Einmündungsvariante in die 
"Weilerstraße" wird es erforderlich sein den Geltungsbereich des Bebauungsplans abermalig im 
Rahmen eines Beschlusses anzupassen, um einzelne Bereiche der öffentlichen Verkehrsflächen der 
"Weilerstraße" mit einzubeziehen und planungsrechtlich zu sichern. 
 
Der Anregung zum ruhenden Verkehr, den Stellplatzschlüssel von einem Stellplatz je Wohneinheit im 
Plangebiet zu erhöhen, werden im weiteren Planverfahren geprüft. Angeregt wurde zudem, die Pla-
nung aussc hließlich auf die im Flächennutzungsplan derzeit dargestellte Wohnbaufläche zu be-
schränken und keine weitere landwirtschaftliche Fläche zum Zwecke der Baulandentwicklung in An-
spruch zu nehmen. Dieser Anregung, den Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungspla-
nes wesentlich zu verkleinern, soll vor dem Hintergrund des Wohnungsbedarfs nicht gefolgt werden. 
Die Zielsetzung des Bebauungsplanes steht in Übereinstimmung mit der Kölner Wohnungspolitik, den 
Bedarf vorrangig über vorhandene Baulandpotentialflächen (Wohnbauflächen im Flächennutzungs-
plan) und in bereits erschlossenen Lagen der Stadt zu decken. 
Bei der Ausarbeitung und Detaillierung der Planung sollen die übrigen vorgebrachten Anregungen 
und Bedenken Berücksichtigung finden (siehe Anlage 5). 
 
Die Umweltbelange werden im Rahmen einer Umweltprüfung untersucht und in den Umweltbericht 
einfließen. Zum Bebauungsplan-Entwurf werden Fachgutachten und Fachplanungen zu folgenden 
Themen erarbeitet bzw. liegen bereits vor:  
 
- Verkehrsgutachten, 
- Lärmgutachten, 
- Artenschutzprüfung,

4 
- Landschaftspflegerischer Fachbeitrag, 
- Screening Ausbreitungsberechnung (Luftschadstoffe), 
- Entwässerungskonzept, 
- Energiekonzept. 
 
 
Vorberatungen  
 
Einleitungsbeschluss:  
Bezirksvertretung Chorweiler  19.04.2018 ungeändert empfohlen 
Stadtentwicklungsausschuss 26.04.2018 ungeändert beschlossen  
 
 
Anlagen 
 
Anlage 1 Geänderter Geltungsbereich 
Anlage 1a  Bisheriger Geltungsbereich  
Anlage 2 Geändertes Städtebauliches Konzept 
Anlage 2a Städtebauliches Konzept FÖB 
Anlage 3  Aushangplakat FÖB 
Anlage 4  Stellungnahmen TÖB 
Anlage 5 Stellungnahmen FÖB

Anlage 0 Begründung der Dringlichkeit

913 Zeichen

Anlage 0 
 
 
 
Städtebauliches Planungskonzept (vorhabenbezogener Bebauungsplan) "Volkhovener Straße" 
in Köln-Esch/Auweiler,Stellungnahme der Bezirksvertretung Chorweiler zu den Ergebnissen der 
frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung; Beschluss über den geänderten Geltungsbereich und die 
Vorgaben zur Ausarbeitung des Bebauungsplan-Entwurfes (vorhabenbezogener 
Bebauungsplan) 
Vorlage 1054/2021 
 
hier: Begründung der Dringlichkeit für die Behandlung der Beschlussvorlage in der 
Sitzung der Bezirksvertretung Chorweiler am 15.04.2021 und anschließend im 
Stadtentwicklungsausschuss am 29.04.2021. 
 
 
Aufgrund umfangreicher Abstimmungen zur Erstellung der Beschlussvorlage 1054/2021 in 
den vergangenen Wochen konnte diese nicht früher vorgelegt werden.  
 
Die Beschlussvorlage sollte allerdings in dieser Sitzungsfolge berate werden, um eine 
weitere Verzögerung des Bauleitplanverfahrens zu vermeiden.

Anlage 2 geändertes städtebauliches Konzept

768 Zeichen

16.03.2020
M 1:1000
Weilerstraße
K7
K7
Am Kölner Weg
An der Dränk
Blockstraße
14
53
4
8
51 a
 59
48
20
55
44
28
42
12
6
10
57
16
22
18
5
24 26
55 a
51
49
44 a
46
1
678
663
672
662
448
264
372479
810
826
338
528
809
548
449
343
450
317
346
559
345
447
494
371
615
223
550
619
101
373
288
460
61
510
458
265
313
673
511
526
677
321
347
501
342
671
551
482
676
344
765
845
674
513
777
512
457
513
223
560
561
562
563
527
509
500
Volkhovener Straße
0 25 50 m
P
Grünstreifen
Spielplatz
P
P
P
P
P
P
I
Wohnen
I
I
I
I
I
I
I
I
I
I
I
II
II
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II
II
II
II
II
II
II
II+St
Wohnen
Wohnen
Wohnen
Wohnen
P
P
P
P
P
P
P
P
I
I
I
I
I
I
I
I
I
I
I
I
P
P
P
Poller
Gehweg
Gehweg
Wohnen
Wohnen
 Geändertes städtebauliches 
Planungskonzept "Volkhovener Straße in 
Köln-Esch/ Auweiler" 
Anlage 2

Anlage 2a bisheriges Städtebauliches Konzept FÖB

822 Zeichen

22.05.2020
M 1:1000
Weilerstraße
K7
K7
Am Kölner Weg
An der Dränk
Blockstraße
14
53
4
8
51 a
 59
48
20
55
44
28
42
12
6
10
57
16
22
18
5
24 26
55 a
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500
Volkhovener Straße
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II
Wohnen
II
II
II
II
II
II
II
II
II
II
II
II
II
II
II
II
II
II
II
II
II
II
II
II
II
II
II
II
II
II
II
II
II
II+St
Wohnen
Wohnen
Wohnen
Wohnen
Wohnen
0 25 50 m
Anlage 2a
 Bisheriges städtebauliches Planungskonzept
"Volkhovener Straße in Köln-Esch/ Auweiler" 
zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung

Anlage 5 Stellungnahmen FÖB

51889 Zeichen

Anlage 5 
/ 2 
 
Darstellung und Bewertung zur 230. Änderung des Flächennutzungsplans und zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 
60537/02 –Arbeitstitel: Volkhovener Straße in Köln-Esch/Auweiler – eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlich-
keitsbeteiligung 
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) wurde im Rahmen eines Aushangs (Modell 1) im Bezirksrathaus 
Chorweiler sowie im Ladenlokal 5, Außenstelle Stadtplanungsamt, Stadthaus Deutz vom 19.08.2020 bis zum 02.09.2020 durchgeführt. Es sind insgesamt 
86 Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit, hiervon 73 Stellungnahmen in der Zeit vom 19.08.2020 bis zum 02.09.2020 eingegangen. 
Nachfolgend werden die eingegangenen Stellungnahmen fortlaufend nummeriert. Daran anschließend werden in Übereinstimmung mit der laufenden 
Nummerierung die Inhalte der Stellungnahmen sowie ihre Berücksichtigung im weiteren Verfahren dargestellt. Bei inhaltlich gleichen Stellungnahmen wird 
auf die jeweilige erste Stellungnahme der Verwaltung verwiesen. 
Aus Datenschutzgründen werden keine personenbezogenen Daten (Name und Adresse) aufgeführt. 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
1 Grundstückskaufinteresse 
Interessenbekundung für Grundstückskauf innerhalb des 
Plangebietes 
 
Kenntnisnahme 
Die Interessenbekundung wurde der ARGE Rolf Klou-
bert/Bohsem Bauträger und Ingenieurgesellschaft mbH (Vorha-
benträgerin) zur Kenntnis gegeben. 
2 Grundstückskaufinteresse 
Siehe Stellungnahme 1 
 
Kenntnisnahme 
 
Siehe Stellungnahme 1 
3 Grundstückskaufinteresse 
Siehe Stellungnahme 1 
 
Kenntnisnahme 
 
Siehe Stellungnahme 1 
4 Grundstückskaufinteresse 
Siehe Stellungnahme 1 
 
Kenntnisnahme 
 
Siehe Stellungnahme 1 
5 Grundstückskaufinteresse 
Siehe Stellungnahme 1 
 
Kenntnisnahme 
 
Siehe Stellungnahme 1 
6 
6.1 
Verkehrliche Erschließung 
Befürchtet wird eine Verschärfung der bereits vorhande-
nen Verkehrsprobleme infolge der geplanten Erschließung 
des Plangebietes über die Volkhovener Straße. Die Stra-
ße „Am Kölner Weg“, die von der Fronhofstraße abzweigt 
und auf die Volkhovener Straße mündet, ist eine Einbahn-
straße, so dass der gesamte abfließende Autoverkehr der 
Anwohner (südlich des Plangebietes) über die Volkhove-
 
ja 
 
Die Bedenken werden geteilt. Das Erschließungskonzept des 
vorhabenbezogenen Bebauungsplans wird geändert. 
 
Leitlinie der gesamtstädtischen Verkehrsentwicklung ist, dass 
Kölnerinnen und Kölner sowie Berufspendlerinnen und Berufs-
pendler ihre täglichen Wege möglichst stadtverträglich, umwelt-
schonend, preiswert, sicher und barrierefrei zurücklegen können.

- 2 - 
 
/ 3 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
ner Straße erfolgt, die teilweise von am Straßenrand par-
kenden Fahrzeugen zugestellt ist. Ein an der Volkhovener 
Straße gelegener Supermarkt-Stellplatz erhöht das Ver-
kehrsaufkommen zusätzlich. Im Bereich Frohnhofstra-
ße/Volkhovener Straße kommt es in einkaufsstarken Zei-
ten regelmäßig zu einem Verkehrschaos.  
 
Innerhalb des Stadtteils Esch entspricht die Weilerstraße nach 
der Kategorisierung der Richtlinien für die Anlage von Stadtstra-
ßen (RASt 06) einer Hauptverkehrsstraße mit Buslinienverkehr 
des ÖPNV; als Kreisstraße K 7 stellt die Weilerstraße die Verbin-
dung zu den benachbarten Stadtteilen Chorweiler im Norden und 
Auweiler im Süden her. Die Weilerstraße lässt sich als Verbin-
dungsstraße charakterisieren. Die Volkhovener Straße und der 
östlich der Weilerstraße gelegene Teil der Frohnhofstraße sind 
als Erschließungsstraßen innerhalb bebauter Gebiete einzustufen 
und als Wohnstraßen zu charakterisieren. Das Plangebiet grenzt 
sowohl an die Weilerstraße als auch an die Volkhovener Straße.  
 
Die äußere Erschließung des Plangebietes war bisher von der 
Volkhovener Straße vorgesehen und soll im weiteren Verfahren 
ausschließlich über die Weilerstraße erfolgen – ohne Durchfahrt 
über die Planstraße zur Volkhovener Straße. Zwischen der Plan-
straße und der Volkhovener Straße soll lediglich eine Notzufahrt 
bestehen, die über herausnehmbare Poller gesichert wird. Das 
Erschließungskonzept des vorhabenbezogenen Bebauungsplans 
wird geändert. 
 
Für eine Bewertung der verkehrlichen Auswirkungen der geplan-
ten Wohnbebauung mit etwa 54 Wohneinheiten wurden im Rah-
men des Bebauungsplanverfahrens Verkehrserhebungen durch-
geführt, das Verkehrsaufkommen differenziert nach tageszeitli-
cher und räumlicher Verteilung für den Bestand ermittelt sowie 
das planbedingte Verkehrsaufkommen abgeschätzt. Auf der 
Grundlage des städtebaulichen Planungskonzeptes wurde das 
Verkehrsaufkommen im Planfall mit circa 296 Kfz-Fahrten/24 h je 
Werktag abgeschätzt. Dies entspricht 21 Kfz-Fahrten in der Spit-
zenstunde morgens (6 – 7 Uhr) und 20 Kfz-Fahrten in der Spit-
zenstunde abends (17 – 18 Uhr). Nach der Abschätzung der 
räumlichen Verteilung des planbedingten Zusatzverkehrs (Ziel-

- 3 - 
 
/ 4 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
und Quellverkehr) orientieren sich circa 25 % der Fahrten in Rich-
tung Norden (Chorweiler) und 75 % der Fahrten in Richtung Sü-
den (Auweiler). Auf der Basis von Knotenstromzählungen am 
09.05.2019 an den Kreuzungen Weilerstraße/Fronhofstraße so-
wie Frohnhofstraße/Volkhovener Straße wurde der Durchschnitt-
liche Tagesverkehr im Bestand ermittelt. Dieser beträgt im Stra-
ßenabschnitt Weilerstraße (Ortsausgang) 4.850 Kfz/24h, im 
Straßenabschnitt der Volkhovener Straße zwischen Plangebiet 
und der Frohnhofstraße 342 Kfz/24h. 
 
Aus dem Entwurf zum Verkehrsgutachten geht hervor, dass der 
planbedingte Mehrverkehr vom vorhandenen Straßennetz aufge-
nommen werden kann.  
 
Die im Umfeld der Volkhovener Straße als konfliktreich bewertete 
Verkehrssituation wird voraussichtlich durch den planbedingten 
Mehrverkehr der vorgesehenen Wohnbebauung nicht wesentlich 
verschärft werden zumal die nun geänderte Erschließung des 
Plangebietes zu keiner Mehrbelastung der Volkhovener Straße 
führen wird. Ein Gehweg, der die Volkhovener Straße im südli-
chen Plangebiet begleitet, soll zudem die Verkehrssicherheit für 
Zufußgehende erhöhen. 
 
6.2 Ruhender Verkehr 
Befürchtet wird, dass mit einem Stellplatzschlüssel von 
einem Stellplatz je Wohneinheit im Plangebiet der Stell-
platzbedarf nicht decken wird und sich die gegenwärtig 
angespannte Parkraumsituation, in der die Volkhovener 
Straße durch Fahrzeuge so zugeparkt ist, dass es regel-
mäßig zu verkehrswidrigem Parken im absoluten Halte-
verbot kommt, noch verschärft wird.  
 
teilweise 
 
Die Bedenken werden in das weitere Planverfahren aufgenom-
men und in Hinblick auf die örtlichen Rahmenbedingungen ge-
prüft.  
 
Das vorliegende städtebauliche Konzept sieht für die Einfamilien-
, Doppel- und Reihenhäuser Garagen vor. Vorgesehen ist jeweils 
eine Garage mit einer weiteren Stellplatzfläche in der Aufstellflä-
che vor der Garage, so dass auf jedem Wohngrundstück zwei 
Fahrzeuge untergebracht werden können. Für das Mehrfamilien-
haus mit dem geförderten Wohnungsbau wird gegenwärtig für

- 4 - 
 
/ 5 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
den Nachweis der Stellplätze der Faktor 0,8 vorgesehen.  
 
Aufgrund der Lage des Plangebietes am Rande des Stadtgebie-
tes innerhalb eines weniger verdichteten Stadtraums wird für den 
Besucherverkehr des Plangebietes ein Anteil von 20 % bezogen 
auf die Anzahl der geplanten Wohneinheiten in der vorliegenden 
Planung berücksichtigt. Bei 54 Wohneinheiten entspricht dies 11 
Besucherstellplätzen, die gegenwärtig entlang des geplanten 
neuen Wohnwegs im Plangebiet nachgewiesen werden.  
 
Im Rahmen der weiteren Abstimmung zum Verkehrsgutachten 
werden die verkehrlichen Rahmenparameter überprüft. 
 
6.3 Rettungsweg 
Durch die aktuell starke Nutzung der Volkhovener Straße 
als öffentlicher Parkraum – einschließlich von Haltever-
botszonen – ist zu befürchten, dass mit einer weiteren 
Wohnbaulandentwicklung für die Anwohner der Straße 
„Am Kölner Weg“ ein zeitnahes Durchkommen von Ret-
tungs- und Feuerwehrfahrzeugen nicht gewährleistet wer-
den kann. 
 
ja 
 
Die Bedenken werden geteilt. Zur Vermeidung einer verkehrli-
chen Mehrbelastung der Volkhovener Straße soll der Ziel- und 
Quellverkehr des Plangebietes ausschließlich über die Weiler-
straße geführt werden. Das Erschließungskonzept des Plange-
bietes ist entsprechend geändert worden.  
 
Die beschriebene Behinderung von Rettungs- und Feuerwehr-
fahrzeugen geht auf ordnungswidrige Handlungen zurück, d.h. 
vorsätzliche oder fahrlässige Verstöße gegen die Vorschriften der 
Straßenverkehrs-Verordnung. Diese sind nicht Gegenstand der 
Bauleitplanung. 
 
6.4 Klimawandel, Kaltluftpotential 
Das Plangebiet umfasst eine 1,5 ha große landwirtschaft-
liche Fläche mit hohem Kaltluftpotential, die die Wärmebe-
lastung des angrenzenden Siedlungsbereichs verringert. 
Welche Maßnahmen sind geplant, um den Verlust der 
thermisch ausgleichenden Grünfläche abzumildern? 
ja Für die 230. Änderung des Flächennutzungsplanes und die Auf-
stellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Volkhove-
ner Straße“ wird eine Umweltprüfung gemäß § 2 Absatz 4 Bau-
gesetzbuch durchgeführt. Infolge der Planung führt der Verlust 
bewachsener Flächen und natürlicher Böden bei gleichzeitiger 
Errichtung von Baukörpern, Straßen und sonstigen befestigten 
Flächen zu einer Veränderung der klein- und lokalklimatischen

- 5 - 
 
/ 6 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
Gegebenheiten. Durch den Verlust von Vegetationsflächen und 
durch die Wärmerückstrahlung von Gebäuden und der befestig-
ten Verkehrsflächen ist mit einer lokal leichten Erhöhung der 
Durchschnittstemperatur zu rechnen. 
 
Zur Eingriffsminderung sollen Begrünungsmaßnahmen zur Ver-
besserung der klimatischen und lufthygienischen Bedingungen im 
Bebauungsplan festgesetzt werden. Der naturschutzrechtliche 
Ausgleich soll überwiegend außerhalb des Plangebietes, südöst-
lich von Esch, in einer Entfernung von etwa 600 m zum Plange-
biet umgesetzt werden. Angrenzend an den Gehölzbestand des 
Kiesgrubengewässers soll eine extensiv genutzte, artenreiche 
Mähwiese auf einer Ackerfläche angelegt und dauerhaft gepflegt 
werden. 
 
Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel, wie beispiels-
weise ein Energiekonzept, werden im weiteren Verfahren berück-
sichtigt. 
 
6.5 Ausgleichsbedarf 
Bedenken bestehen, dass dem geplanten 3 m tiefen 
Grünstreifen am östlichen Plangebietsrand eine wirksame 
Ausgleichsfunktion zukommt.  
 
 
 
 
Angeregt wird, den Verlust von 15.000 m² landwirtschaftli-
cher Nutzfläche in unmittelbarer Nähe des Plangebietes 
ökologisch sinnvoll auszugleichen. 
nein 
 
 
 
 
 
 
 
ja 
Die Bedenken werden nicht geteilt. Zur Eingrünung des Plange-
bietes ist innerhalb des 3 m tiefen Streifens die Anlage einer 
dorn- und fruchttragenden standortheimischen Strauchhecke ge-
plant. Die freiwachsende Hecke soll durch die Einzäunung der 
angrenzenden privaten Fläche vor einer Nutzung geschützt wer-
den. Diese Pflanzmaßnahme kann zur Kompensation des Ein-
griffs angerechnet werden. 
 
Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens wird ein Landschafts-
pflegerischer Begleitplan erarbeitet, der die Ermittlung des Aus-
gleichserfordernisses und die Darstellung von Ausgleichsmaß-
nahmen zum Inhalt hat. Absehbar ist, dass die unvermeidbaren 
Eingriffe in Natur und Landschaft bei Realisierung des vorhaben-
bezogenen Bebauungsplans überwiegend durch naturschutz-
fachlich geeignete landschaftspflegerische Maßnahmen außer-

- 6 - 
 
/ 7 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
halb des B-Plangebietes auszugleichen sind. Der Anregung wird 
gefolgt, Ausgleichsmaßnahmen in unmittelbarer Nähe des Plan-
gebietes vorzusehen. Aufgrund des Offenlandcharakters der das 
Plangebiet umgebenden Freiräume und des generellen Mangels 
an Offenlandbiotopen und dem damit verbundenen Mangel an 
Lebensraum für Offenlandarten ist in einer Entfernung von etwa 
600 m zum Eingriffsgebiet die Extensivierung einer Ackerfläche 
geplant. 
7 
7.1 
Verkehrliche Erschließung | Kreisverkehrsplatz Wei-
lerstraße 
Bedenken bestehen zur Erschließung des Plangebietes.  
 
 
 
 
 
 
 
Angeregt wird, für die Erschließung der geplanten 
54 Wohneinheiten einen Kreisverkehrsplatz auf der 
Weilerstraße zu errichten, um die Volkhovener Straße 
verkehrlich zu entlasten und das Plangebiet von Norden 
zu erschließen. 
 
ja teilweise, 
 
 
 
 
 
 
 
 
wird geprüft 
 
Den Bedenken zur Erschließung wird gefolgt. Die äußere Er-
schließung des Plangebietes war bisher von der Volkhovener 
Straße vorgesehen und soll im weiteren Verfahren ausschließlich 
über die Weilerstraße erfolgen – ohne Durchfahrt über die Plan-
straße zur Volkhovener Straße. Damit wird der Anregung gefolgt, 
eine verkehrliche Mehrbelastung der Volkhovener Straße zu 
vermeiden. Das Erschließungskonzept des Plangebietes wird 
entsprechend geändert werden. 
 
Der Anregung, einen Kreisverkehrsplatz auf der Weilerstraße 
einzurichten, werden im weiteren Verfahren geprüft.  
 
Aus verkehrlicher Sicht empfiehlt sich der Einsatz von Kreisver-
kehren grundsätzlich zur Erhöhung der Verkehrssicherheit, da sie 
in der Regel zu niedrigeren Geschwindigkeiten führen. Darüber 
hinaus weisen Kreisverkehre höhere Kapazitäten als herkömmli-
che vorfahrtsgeregelte Knotenpunkte auf. Des Weiteren bilden 
sie eine übersichtliche und sichere Verkehrsführung für Knoten-
punkte mit abknickender Vorfahrt und Knoten mit mehr als vier 
Knotenpunktarmen. Kreisverkehre eignen sich besonders zur 
Verknüpfung gleichrangiger Straßen und für Knotenpunkte mit 
starken Abbiegebeziehungen. 
 
Der mittels Knotenstromzählung ermittelte Durchschnittliche Ta-
gesverkehr beträgt auf der Weilerstraße (Ortsausgang) 4.850

- 7 - 
 
/ 8 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
Kfz/24h, im Straßenabschnitt der Volkhovener Straße zwischen 
Plangebiet und der Frohnhofstraße 342 Kfz/24h. Auf der Grund-
lage des städtebaulichen Planungskonzeptes wurde das zu er-
wartende Verkehrsaufkommen mit circa 296 Kfz-Fahrten/24 h je 
Werktag abgeschätzt. Aufgrund der hier vorliegenden unter-
schiedlichen funktionalen Bedeutung der zu verknüpfenden Stra-
ßen, d. h. von einer Hauptverkehrsstraße (örtliche Einfahrtstraße) 
mit Wohnwegen (Planstraße und „An der Dränk“) ist die Errich-
tung eines Kreisverkehrsplatzes neben einer signalisierten oder 
nichtsignalisierten Kreuzung im weiteren Verfahren zu prüfen. 
 
Im Zusammenhang mit der Aufstellung des vorhabenbezogenen 
Bebauungsplans soll der Verknüpfungsbereich zwischen Weiler-
straße und dem nördlichen Plangebiet hinsichtlich einer ver-
kehrssicheren Gestaltung und einer Aufwertung im Hinblick auf 
die Nutzung des öffentlichen Straßenraums und hinsichtlich des 
Ortsbildes geprüft werden. Drei Varianten der Anbindung an die 
Weiler Straße werden gegenwärtig diskutiert: 
 
a) Errichtung eines Kreisverkehrsplatzes 
b) Errichtung einer signalisierten Einmündung 
c) Errichtung einer nicht signalisierten Einmündung 
 
Hierzu steht bereits das Stadtplanungsamt im engen Austausch 
mit dem Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung und der Vor-
habenträgerin. 
7.2 Rettungsweg 
Es wird befürchtet, dass Krankenwagen und Feuerwehr-
fahrzeuge zukünftig noch schwieriger über die Volkhove-
ner Straße passieren können, sofern das neue Plangebiet 
ebenfalls von der Volkhovener Straße erschlossen würde. 
 
ja 
 
Siehe Stellungnahme 6.3 
8 
8.1 
Verkehrliche Erschließung | Kreisverkehrsplatz Wei-
lerstraße 
 
ja teilweise 
 
Siehe Stellungnahme 7.1

- 8 - 
 
/ 9 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
Siehe Stellungnahme 7.1 
8.2 Rettungsweg 
Siehe Stellungnahme 7.2 
 
ja 
 
Siehe Stellungnahme 6.3 
9 
9.1 
Verkehrliche Erschließung 
Es wird auf die z.T. angespannte verkehrliche Parksituati-
on in der Volkhovener Straße in Verbindung mit dem 
EDEKA-Parkplatz und der auf die Volkhovener Straße 
mündende Einbahnstraße „Am Kölner Weg“ hingewiesen. 
 
ja 
 
Siehe Stellungnahme 6.1 
9.2 Erschließung über Weilerstraße 
Angeregt wird, das Plangebiet sowohl über die Weiler-
straße als auch die Volkhovener Straße zu erschließen. 
 
teilweise 
 
Der Anregung wird teilweise gefolgt. Die äußere Erschließung 
des Plangebietes war bisher von der Volkhovener Straße vorge-
sehen und soll im weiteren Verfahren ausschließlich über die 
Weilerstraße erfolgen – ohne Durchfahrt über die Planstraße zur 
Volkhovener Straße. Die Volkhovener Straße soll nicht der äuße-
ren Erschließung der geplanten Wohnbebauung dienen. Das Er-
schließungskonzept des Plangebietes wird entsprechend geän-
dert werden. 
 
Mit der angeregten Durchbindung der Erschließungsstraße des 
Wohngebietes sowohl im Süden an die Volkhovener Straße als 
auch im Norden an die Weilerstraße ergeben sich aus verkehrli-
cher Sicht folgende Vor- und Nachteile: Die Durchbindung der 
Erschließungsstraße bietet für das neue Wohngebiet als auch 
das südliche Wohngebiet „Am Kölner Weg“ eine kürzere Route 
Richtung Chorweiler. Die Verkehrsprognose zeigt jedoch, dass 
diese Fahrtbeziehung eine untergeordnete Rolle spielt und nur 
circa 25 % der Fahrten Richtung Norden stattfinden. Der durch-
geführte HBS-Nachweis des Knotens Weilerstra-
ße/Frohnhofstraße weist ausreichende Kapazitätsreserven auf, 
die sicherstellen, dass eine nördliche Anbindung der Erschlie-
ßungsstraße leistungsfähig wäre. Gleichzeitig würde die Ver-
kehrsbelastung innerhalb der neuen Erschließungsstraße (Plan-
straße) geringfügig ansteigen. Die vorgesehene Bebauung las-

- 9 - 
 
/ 10 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
sen erwarten, dass das Wohngebiet gerade für junge Familien 
ansprechend sein dürfte. Hierdurch ist zumindest in der näheren 
Zukunft mit einer erhöhten Anzahl an Kindern im Bereich der Er-
schließungsstraße zu rechnen und wird durch den vorgesehenen 
Spielplatz verstärkt. Insgesamt ist aus verkehrlicher Sicht emp-
fehlenswert, auf eine Durchbindung für den Kfz-Verkehr zu ver-
zichten. Aus diesem Grund ist eine Durchbindung im Planungs-
konzept nicht vorgesehen. 
9.3 Verkehrssicherheit 
Die Volkhovener Straße ist nicht ausgebaut; Gehwege 
sind nur teilweise vorhanden. Vor dem Hintergrund der 
Verkehrszunahme bestehen Bedenken im Hinblick auf die 
Verkehrssicherheit für Fußgänger/innen, Rollstuhlfah-
rer/innen. 
 
ja 
 
Beim in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan handelt es sich 
um einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit Vorhaben- 
und Erschließungsplan. Die äußere Erschließung des Plangebie-
tes war bisher von der Volkhovener Straße vorgesehen und soll 
im weiteren Verfahren ausschließlich über die Weilerstraße erfol-
gen – ohne Durchfahrt über die Planstraße zur Volkhovener 
Straße. Mit der Änderung des Erschließungskonzeptes für das 
Plangebiet soll eine verkehrliche Mehrbelastung der Volkhovener 
Straße vermieden werden. 
 
Die Volkhovener Straße ist derzeit – im Bereich des Plangebietes 
– ausschließlich auf der südlichen Straßenseite mit einem Geh-
weg ausgestattet. Den Bedenken wird gefolgt. Die Einrichtung 
eines Gehweges im südlichen Plangebiet zur Erhöhung der Ver-
kehrssicherheit für Zufußgehende, Kinder und Rollstuhlfah-
rer/innen ist vorgesehen. 
 
9.4 Planbedingter Mehrverkehr 
Aufgrund der mangelhaften Anbindung des Stadtteils 
Esch an den ÖPNV sind im Plangebiet 1,5 bis 2 Fahrzeu-
ge pro Wohneinheit zu erwarten zumal bereits gegenwär-
tig im Stadtteil Esch 707 Kfz pro 1000 Einwohner ab 18. 
Jahren existieren. Zu befürchten ist eine hohe Verkehrs-
zunahme. 
 
ja 
 
Das vorhandene Angebot des Öffentlichen Personennahverkehrs 
im Stadtteil Esch entspricht nicht einer großstädtischen Mobili-
tätskultur mit einem attraktiven und leistungsfähigen ÖPNV. Das 
Plangebiet ist ausschließlich an das Busliniennetz angebunden. 
Aufgrund dieser Angebotsqualität wurde das zu erwartende Ver-
kehrsaufkommen – auf der Grundlage des städtebaulichen Pla-

- 10 - 
 
/ 11 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
nungskonzeptes – mit circa 296 Kfz-Fahrten/24 h je Werktag ver-
gleichsweise hoch abgeschätzt.  
 
Obwohl im Stadtteil Esch bisher kein Carsharing-Angebot stati-
onsgebundener Systeme wie Cambio, Flinkster oder Ford Car-
sharing existiert, prüft die Vorhabenträgerin ein derartiges Ange-
bot innerhalb des Plangebietes. 
 
Über eine fußläufige Verbindung im nördlichen Teil des Plange-
bietes wird eine direkte Verbindung zur bestehenden Bushalte-
stelle an der Weilerstraße (Haltestelle „Esch Friedhof“) hergestellt 
werden. 
 
Im weiteren Verfahren findet der planbedingte Mehrverkehr Be-
rücksichtigung. Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens wurde 
bereits ein Verkehrsgutachten erarbeitet. 
9.5 Baulärm, Baufahrzeuge 
Zu befürchten ist Baulärm durch die Aushub- und Bauar-
beiten sowie den Baustellenverkehr mit LKW, der mit der 
Umsetzung der Planung verbunden sein wird. Angeregt 
wird eine Entlastung durch eine zweite Zu- oder Abfahrt 
für Baufahrzeuge. 
 
teilweise 
 
Baulärm infolge des Betriebs von Baumaschinen auf Baustellen 
entzieht sich den Regelungs- und Gestaltungsmöglichkeiten ei-
nes Bebauungsplanverfahrens. Maßnahmen zur Minderung von 
Baulärm können auf der Grundlage der Allgemeinen Verwal-
tungsvorschrift zum Schutz gegen Baulärm getroffen werden – 
diese schließen Maßnahmen bei der Einrichtung der Baustelle 
ein.  
Es wird im weiteren Planverfahren allerdings geprüft, wie eine 
lärmverträgliche Abwicklung der Baustelle und des Baustellen-
verkehrs erfolgen kann. 
 
9.6 Verkehrslärm 
Bedenken bestehen bezüglich des Verkehrslärms der 
BAB 57, der das Plangebiet belastet. 
 
ja 
 
Die Bundesautobahn BAB 57 verläuft in einer Entfernung von 
circa 200 m zum Plangebiet zwischen Weilerstraße und Volk-
hovener Straße. Das Plangebiet ist erheblich durch Schallimmis-
sionen aus dem Straßenverkehr der BAB 57 vorbelastet. Für das

- 11 - 
 
/ 12 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
Prognosejahr 2030 wurde bereits ein Durchschnittlich täglicher 
Verkehr von 84.910 Kfz pro Tag ermittelt. Im weiteren Verfahren 
wird zum Verkehrslärm, der auf das Plangebiet einwirkt, eine 
schalltechnische Untersuchung erarbeitet werden. Es ist davon 
auszugehen, dass immissionsschutzbezogene Festsetzungen im 
Bebauungsplan getroffen werden müssen, um gesunde Wohn-
verhältnisse sicherstellen zu können. 
10 
10.1 
Freiraum 
Das Vorhaben wird als gelungene Ergänzung des Dorf-
kerns begrüßt. Angeregt wird, innerhalb des Plangebietes 
Freiraum- bzw. Aufenthaltsqualitäten wie Sitzbank oder 
einen Bouleplatz zu schaffen. 
 
teilweise 
 
Die Anregung wird teilweise mit der vorgesehenen Festsetzung 
einer circa 500 m² großen öffentlichen Grünfläche, Zweckbe-
stimmung Spielplatz – einschließlich Sitzgelegenheiten – gefolgt. 
Aufgrund der vorgesehenen aufgelockerten Bebauungsstruktur 
des zukünftigen Wohngebietes überwiegend mit Einfamilien-, 
Doppel- und Reihenhäusern und jeweils zugeordneten Privatgär-
ten ist – abgesehen von der Planstraße als Mischverkehrsfläche 
– die Schaffung weiterer öffentlicher Freiräume nicht vorgesehen. 
10.2 Verkehrliche Erschließung 
Siehe Stellungnahme 6.2 
 
ja 
 
Siehe Stellungnahme 6.1 
10.3 Kreisverkehrsplatz Weilerstraße 
Es wird angeregt das Plangebiet über einen Verteilerkrei-
sel an der „Weilerstraße“ Ecke „An der Dränk“ anzu-
schließen um zum einen die Geschwindigkeit der in den 
Ort fahrenden Kfz zur reduzieren, die Fronhofstraße und 
die Volkhovener Straße zu entlasten sowie die Baustellen-
fahrzeuge über diese Zufahrt in das Plangebiet zu leiten. 
 
ja teilweise 
 
Siehe Stellungnahme 7.1 und 9.6 
10.4 Baulärm, Baufahrzeuge 
Siehe Stellungnahme 9.6 
 
teilweise 
 
Siehe Stellungnahme 9.6 
10.5 Planbedingter Mehrverkehr 
Durch die mit der Planung verbundene Verkehrszunahme 
mit mehr als 200 zusätzlichen Fahrten ist eine Überlas-
tung der Volkhovener Straße zu befürchten. 
 
ja 
 
Die Bedenken werden geteilt. Die Volkhovener Straße ist in ihrer 
Funktion als Erschließungsstraße innerhalb eines mit Reihen- 
und Einzelhäusern bebauten Wohngebietes als Wohnstraße 
(Tempo-30-Zone) zu charakterisieren. Die Volkhovener Straße

- 12 - 
 
/ 13 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
war bisher zur äußeren Erschließung des Plangebietes vorgese-
hen. Das Erschließungskonzept des vorhabenbezogenen Be-
bauungsplans soll geändert werden. Im weiteren Verfahren soll 
die Erschließung der geplanten Wohnbebauung ausschließlich 
über die Weilerstraße erfolgen – ohne Durchfahrt über die Plan-
straße zur Volkhovener Straße. Zwischen der Planstraße und der 
Volkhovener Straße soll lediglich eine Notzufahrt bestehen. 
 
Mit der Änderung des Erschließungskonzeptes für das Plangebiet 
soll eine verkehrliche Mehrbelastung der Volkhovener Straße 
vermieden werden; der planbedingte Mehrverkehr wird auf die 
Weilerstraße verlagert. Aus dem Verkehrsgutachten geht hervor, 
dass der planbedingte Mehrverkehr vom vorhandenen Straßen-
netz aufgenommen werden kann. Die Mehrbelastungen an den 
nächst gelegenen Knotenpunkten führen nicht zu nachteiligen 
Beeinträchtigungen; ein leistungsfähiger Verkehrsablauf bleibt 
erhalten. 
 
10.6 Verkehrslärm 
Zudem wird befürchtet, dass sich der Charakter des ruhi-
gen Wohngebietes durch die Verkehrszunahme nachteilig 
verändern wird. 
 
ja 
 
Die Bedenken werden insoweit geteilt, dass das Erschließungs-
konzept des Plangebietes geändert wird. Im weiteren Verfahren 
soll die Erschließung der geplanten Wohnbebauung ausschließ-
lich über die Weilerstraße erfolgen – ohne Durchfahrmöglichkeit 
zur Volkhovener Straße. Mit der Realisierung der Planung wird 
eine Verkehrszunahme verbunden sein, jedoch nicht auf der 
Volkhovener Straße. Der planbedingte Mehrverkehr wird auf die 
Weilerstraße verlagert werden. 
 
Die Zunahme des Verkehrslärms wird im Rahmen des Bebau-
ungsplanverfahrens untersucht werden. 
 
10.7 Anzahl der Stellplätze 
Bedenken bestehen, dass im Plangebiet eine zu geringe 
 
nein 
 
Siehe Stellungnahme 6.2

- 13 - 
 
/ 14 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
Anzahl von Stellplätzen vorgesehen ist.  
10.8 Rettungsweg 
Siehe Stellungnahme 6.3 
 
ja 
 
Siehe Stellungnahme 6.3 
11 
11.1 
Verkehrliche Erschließung 
Es wird darauf hingewiesen, dass man nicht generell ge-
gen die Ortserweiterung sei, aber man befürchtet, dass 
das Konzept der verkehrlichen Erschließung in der derzei-
tigen Planungsform zum endgültigen Kollaps hinsichtlich 
Verkehrsdichte und Parkraum in dem Anliegerbereich der 
30km/h Zone Volkhovener Straße, Frohnhofstraße und 
Am Kölner Weg, in dem aufgrund der städtebaulichen 
Gestaltung aktuell bereits eine angespannter Parkraum-
nutzung vorhanden ist, führen würde. 
 
 
ja 
 
Siehe Stellungnahme 6.1 
11.2 Verkehrssicherheit 
Es wird darauf hingewiesen, dass die Aussage „Kosten für 
die Stadt entstehen nicht“ eine extrem kurzsichtige 
/einseitige Sichtweise und mitte-langfristig falsch seien, da 
sowohl der im Einspruch näher beschriebene Kreuzungs-
bereich (Fußgängersicherheit insbesondere für Kinder, 
Unfallgefahr Kraftverkehr), als auch alle genannten Anlie-
gerstraßen [Volkhovener Straße, Fronhofstraße und Am 
Kölner Weg] (Parkraum/Unfallgefahr) zu einem späteren 
Problembereich werden.  
 
Es wird angemerkt, dass entgegen der Beschreibung des 
Bebauungsplanverfahren, neben der Volkhovener Straße 
auch die Straße am Kölner Weg, die gesamte Fronhof-
straße, besonders im Bereich der Einmündung Volkhove-
ner Straße / Supermarktzufahrt durch das Vorhaben stark 
beeinflusst seien. 
 
 
ja 
 
Die Hinweise zu den in der Stellungnahme ausführlich dargeleg-
ten, aktuellen, verkehrlichen Situationen in den umliegenden 
Wohnquartieren an der Volkhovener Straße, der Frohnhofstraße 
und der Straße „Am Kölner Weg“ werden in der weiteren Planung 
berücksichtigt. 
 
Siehe Stellungnahme 9.3 
11.3 Anzahl der Stellplätze

- 14 - 
 
/ 15 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
Siehe Stellungnahme 10.7 nein Siehe Stellungnahme 10.7 
11.4 Stellplatzschlüssel 
Angeregt wird, im Plangebiet einen Stellplatzschlüssel von 
2 Stellplätzen je Wohneinheit vorzusehen um u.a. auch 
die in den Altbauquartieren Umnutzung von Vorgärten zu 
privaten Stellplätzen vermieden werden kann.  
 
 
 
 
 
Angeregt wird ein Stellplatzschlüssel für das Neubauge-
biet „Volkhovener Straße“ von 2,0 Stellplätzen pro 
Wohneinheit und damit mindestens 110 Stellplätze im 
Plangebiet, beispielsweise als Stellplatzanlage im Zu-
sammenhang mit der Streuobstwiese. 
 
teilweise 
 
Der Anregung wird teilweise gefolgt. Wie bereits oben erläutert ist 
für die Einfamilien-, Doppel- und Reihenhäuser jeweils eine zwei-
te Stellplatzfläche in der Aufstellfläche vor der Garage vorgese-
hen. Die Anzahl der letztlich erforderlichen Stellplätze und Park-
plätze werden im weiteren Planverfahren im Zusammenhang mit 
dem gegenwärtig in Erarbeitung befindlichen Verkehrsgutachten 
geprüft.  
Die Anregung einer Stellplatzanlage im Bereich der Ortsrandbe-
grünung soll nicht weiterverfolgt werden, dies widerspräche einer 
stadtverträglichen und umweltschonenden Verkehrspolitik. 
11.5 Planbedingter Mehrverkehr 
Siehe Stellungnahme 10.5 
 
ja 
 
Siehe Stellungnahme 10.5 
11.6 Umgebungsdarstellung 
In den Planunterlagen fehlt die Darstellung der neu errich-
teten Mehrfamilienhäuser an der Volkhovener Straße. 
 
ja 
 
Der Anregung wird gefolgt. Die Darstellung der neu errichteten 
Mehrfamilienhäuser an der Volkhovener Straße findet im weite-
ren Planverfahren Berücksichtigung. 
11.7 Kosten für die Stadt Köln 
Bedenken bestehen zur Aussage, der Stadt Köln entste-
hen durch die Planung keine Kosten. Wegen der Ver-
kehrskonflikte ist eine spätere Umplanung zu Lasten der 
Stadt zu befürchten. 
 
ja 
 
Die Bedenken zu den Kosten zu Lasten der Stadt Köln werden 
können mit der aktualisierten Planung weitgehend ausgeräumt 
werden. Die verkehrliche Erschließung des Plangebietes soll 
über die Weilerstraße sichergestellt werden. Aus der Verkehrsun-
tersuchung geht hervor, dass infolge der Planung und dem plan-
bedingten Mehrverkehr keine Verkehrskonflikte zu erwarten sind 
– die Mehrbelastungen an den nächst gelegenen Verkehrskno-
tenpunkten führen nicht zu nachteiligen Beeinträchtigungen; ins-
gesamt bleibt ein leistungsfähiger Verkehrsablauf im Umfeld des 
Plangebietes erhalten. Insofern sind aktuell keine Kosten abseh-

- 15 - 
 
/ 16 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
bar, die für die Stadt Köln im Zusammenhang mit der Aufstellung 
des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes stehen. 
11.8 Kreisverkehrsplatz Weilerstraße 
Siehe Stellungnahme 7.1 
 
ja teilweise 
 
Siehe Stellungnahme 7.1 
11.9 Kreuzung Weilerstraße 
Angeregt wird, alternativ zu einem Kreisverkehrsplatz eine 
Kreuzung an der Weilerstraße zur Erschließung des 
Plangebietes zu errichten; gegebenenfalls unter 
Versetzung des Ortseingangsschildes. Damit verbunden 
ist das Ziel, das Plangebiet ausschließlich von der 
Weilerstraße zu erschließen und an der Volkhovener 
Straße eine Notzufahrt vorzusehen. 
 
ja teilweise 
 
Der Anregung eines Knotenpunktausbaus zugunsten einer aus-
schließlichen Erschließung des Plangebietes von der Weilerstra-
ße wird insoweit gefolgt, dass das Erschließungskonzept des 
Plangebietes geändert wird. Die äußere Erschließung des Plan-
gebietes war bisher von der Volkhovener Straße vorgesehen und 
soll im weiteren Verfahren ausschließlich über die Weilerstraße 
erfolgen – ohne Durchfahrt über die Planstraße zur Volkhovener 
Straße. Zwischen der Planstraße und der Volkhovener Straße 
soll, wie angeregt, lediglich eine Notzufahrt bestehen. 
 
Im Zusammenhang mit der Aufstellung des vorhabenbezogenen 
Bebauungsplans soll der Verknüpfungsbereich zwischen Weiler-
straße und dem nördlichen Plangebiet hinsichtlich einer ver-
kehrssicheren Gestaltung und einer Aufwertung im Hinblick auf 
die Nutzung des öffentlichen Straßenraums und hinsichtlich des 
Ortsbildes geprüft werden. Hierzu steht bereits das Stadtpla-
nungsamt im Austausch mit dem Amt für Straßen und Verkehrs-
entwicklung. 
11.10 Baureihenfolge 
Angeregt wird, den Kreisverkehrsplatz an der 
Weilerstraße bzw. alterantiv eine Versetzung des 
Ortseingangsschildes mit Einrichtung einer Kreuzung mit 
Links-Rechstsabbieger zum Plangebiet zeitlich vor der 
Wohnbebauung im Plangebiet zu errichten. 
 
ja 
 
Der Anregung zur Baureihenfolge, d.h. Infrastrukturausbau vor 
Realisierung der Wohnbebauung wird im weiteren Planverfahren 
mit Prüfung der drei Varianten zur Erschließung des Plangebietes 
von der Weilerstraße diskutiert:  
 
a) Errichtung eines Kreisverkehrsplatz 
b) Errichtung einer signalisierten signalisierte Einmündung 
c) Errichtung einer nicht signalisierten Einmündung

- 16 - 
 
/ 17 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
11.11 Entwässerung 
Infolge der Planung wird die Notwendigkeit einer 
Kanalsanierung befürchtet, die in Zusammenhang mit 
Straßenarbeiten und Baustellenverkehr zu seinem 
erhöhten Verkehrsaufkommen und einem möglichen 
Verkehrskollaps führen kann. 
 
ja 
 
Die Befürchtung wird berücksichtigt. Seitens der Stadtentwässe-
rungsbetriebe bestanden zur Planung keine grundsätzlichen Be-
denken. Angeregt wurde, das Niederschlagswasser der Neube-
bauung vor Ort zu versickern, sofern das Wohl der Allgemeinheit 
nicht beeinträchtigt wird. Die Ableitung des Niederschlagswas-
sers kann in den vorhandenen Abwasserkanal erfolgen. Ein mög-
licher Anschlusspunkt für die Entwässerung des Erschließungs-
gebietes wäre der Freispiegelkanal (Eiprofil 600/900), der in Kür-
ze im Verlauf der Weilerstraße (Stand 12/2018) gebaut wird. 
 
12 
12.1 
Verkehrliche Erschließung 
Siehe Stellungnahme 11.1 
 
ja 
 
Siehe Stellungnahme 6.1 
12.2 Verkehrssicherheit 
Siehe Stellungnahme 11.2 
 
ja 
 
Siehe Stellungnahme 9.3, 11.2 
12.3 Anzahl der Stellplätze 
Siehe Stellungnahme 11.3 
 
teilweise 
 
Siehe Stellungnahme 6.2 
12.4 Stellplatzschlüssel 
Siehe Stellungnahme 11.4 
 
teilweise 
 
Siehe Stellungnahme 11.4 
12.5 Planbedingter Mehrverkehr 
Siehe Stellungnahme 11.5 und 10.5 
 
ja 
 
Siehe Stellungnahme 10.5 
12.6 Umgebungsdarstellung 
Siehe Stellungnahme 11.6 
 
ja 
 
Siehe Stellungnahme 11.6 
12.7 Kosten für die Stadt Köln 
Siehe Stellungnahme 11.7 
 
ja 
 
Siehe Stellungnahme 11.7 
12.8 Kreisverkehrsplatz Weilerstraße 
Siehe Stellungnahme 11.8 und 7.1 
 
ja teilweise 
 
Siehe Stellungnahme 7.1 
12.9 Kreuzung Weilerstraße 
Siehe Stellungnahme 11.9 
 
ja teilweise 
 
Siehe Stellungnahme 11.9 
12.10 Baureihenfolge

- 17 - 
 
/ 18 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
Siehe Stellungnahme 11.10 ja Siehe Stellungnahme 11.10 
12.11 Entwässerung 
Siehe Stellungnahme 11.11 
 
ja 
 
Siehe Stellungnahme 11.11 
13 
13.1 
Verkehrliche Erschließung 
Siehe Stellungnahme 6.1 
 
ja 
 
Siehe Stellungnahme 6.1 
13.2 Planbedingter Mehrverkehr 
Siehe Stellungnahme 10.5 
 
ja 
 
Siehe Stellungnahme 10.5 
13.3 Verkehrssicherheit 
Es wird befürchtet, dass das durch die geplante Bebau-
ung des Flurstücks 528 eine erhöhte Verkehrsdichte in 
dem Bereich Am Kölner Weg, Volkhovener Straße und 
Frohnhofstraße, wofür die drei Straßen nicht ausgelegt 
seien, entsteht, die das Gefahrenpotenzial steigern würde. 
Es wird darauf hingewiesen, das bereits gegenwärtig die 
Situation für Kinder zunehmend gefährlich würde und ein 
bedenkenloses Fahrrad-/Scooter fahren im Beisein der 
Eltern oder gar in Fußballspiel auf der Straße nicht mög-
lich sei. 
 
ja 
 
Siehe Stellungnahme 9.3 
13.4 Anzahl der Stellplätze 
Es wird auf die bereits gegenwärtig angespannt Park-
raumsituation in den Bestandsquartieren hingewiesen und 
die Parkraumüberlastung an Freitagen und Samstagen in 
Hinblick auf den Kundenverkehr des EDEKA hingewiesen 
 
teilweise 
 
Siehe Stellungnahme 6.1 und 6.2 
13.5 Kreisverkehrsplatz Weilerstraße 
Es wird vorgeschlagen das Plangebiet über die Weiler 
Straße über einen Kreisverkehrsplatz zu erschließen. 
 
teilweise 
 
Siehe Stellungnahme 7.1 
13.6 Stellplatzanlage 
Angeregt wird die Erstellung eines Parkkonzeptes sowie 
die Errichtung einer Stellplatzanlage anstelle einer Streu-
obstwiese. 
 
nein 
 
Siehe Stellungnahme 13.6 
14 Verkehrliche Erschließung

- 18 - 
 
/ 19 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
 Es wird ein Widerspruch gegen die vorgesehene Haupter-
schließung des Plangebietes über die Volkhovener Straße 
formuliert. 
ja Siehe Stellungnahme 6.1 
15 Verkehrliche Erschließung 
Siehe Stellungnahme 14 
 
ja 
 
Siehe Stellungnahme 6.1 
16 Verkehrliche Erschließung 
Siehe Stellungnahme 14 
 
ja 
 
Siehe Stellungnahme 6.1 
17 Verkehrliche Erschließung 
Siehe Stellungnahme 14 
 
ja 
 
Siehe Stellungnahme 6.1 
18 Verkehrliche Erschließung 
Siehe Stellungnahme 14 
 
ja 
 
Siehe Stellungnahme 6.1 
19 Verkehrliche Erschließung 
Siehe Stellungnahme 14 
 
ja 
 
Siehe Stellungnahme 6.1 
20 Verkehrliche Erschließung 
Siehe Stellungnahme 14 
 
ja 
 
Siehe Stellungnahme 6.1 
21 Verkehrliche Erschließung 
Siehe Stellungnahme 14 
 
ja 
 
Siehe Stellungnahme 6.1 
22 Verkehrliche Erschließung 
Siehe Stellungnahme 14 
 
ja 
 
Siehe Stellungnahme 6.1 
23 Verkehrliche Erschließung 
Siehe Stellungnahme 14 
 
ja 
 
Siehe Stellungnahme 6.1 
24 Verkehrliche Erschließung 
Siehe Stellungnahme 14 
 
ja 
 
Siehe Stellungnahme 6.1 
25 Verkehrliche Erschließung 
Siehe Stellungnahme 14 
 
ja 
 
Siehe Stellungnahme 6.1 
26 Verkehrliche Erschließung 
Siehe Stellungnahme 14 
 
ja 
 
Siehe Stellungnahme 6.1 
27 Verkehrliche Erschließung 
Siehe Stellungnahme 14 
 
ja 
 
Siehe Stellungnahme 6.1

- 19 - 
 
/ 20 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
28 Verkehrliche Erschließung 
Siehe Stellungnahme 14 
 
ja 
 
Siehe Stellungnahme 6.1 
29 Verkehrliche Erschließung 
Siehe Stellungnahme 14 
 
ja 
 
Siehe Stellungnahme 6.1 
30 Verkehrliche Erschließung 
Siehe Stellungnahme 14 
 
ja 
 
Siehe Stellungnahme 6.1 
31 Verkehrliche Erschließung 
Siehe Stellungnahme 14 
 
ja 
 
Siehe Stellungnahme 6.1 
32 Verkehrliche Erschließung 
Siehe Stellungnahme 14 
 
ja 
 
Siehe Stellungnahme 6.1 
33 Verkehrliche Erschließung 
Siehe Stellungnahme 14 
 
ja 
 
Siehe Stellungnahme 6.1 
34 Verkehrliche Erschließung 
Siehe Stellungnahme 14 
 
ja 
 
Siehe Stellungnahme 6.1 
35 Verkehrliche Erschließung 
Siehe Stellungnahme 14 
 
ja 
 
Siehe Stellungnahme 6.1 
36 Verkehrliche Erschließung 
Siehe Stellungnahme 14 
 
ja 
 
Siehe Stellungnahme 6.1 
37 Verkehrliche Erschließung 
Siehe Stellungnahme 14 
 
ja 
 
Siehe Stellungnahme 6.1 
38 Verkehrliche Erschließung 
Siehe Stellungnahme 14 
 
ja 
 
Siehe Stellungnahme 6.1 
39 Verkehrliche Erschließung 
Siehe Stellungnahme 14 
 
ja 
 
Siehe Stellungnahme 6.1 
40 Verkehrliche Erschließung 
Siehe Stellungnahme 14 
 
ja 
 
Siehe Stellungnahme 6.1 
41 Verkehrliche Erschließung 
Siehe Stellungnahme 14 
 
ja 
 
Siehe Stellungnahme 6.1 
42 Verkehrliche Erschließung

- 20 - 
 
/ 21 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
Siehe Stellungnahme 14 ja Siehe Stellungnahme 6.1 
43 Verkehrliche Erschließung 
Siehe Stellungnahme 14 
 
ja 
 
Siehe Stellungnahme 6.1 
44 Verkehrliche Erschließung 
Siehe Stellungnahme 14 
 
ja 
 
Siehe Stellungnahme 6.1 
45 Verkehrliche Erschließung 
Siehe Stellungnahme 14 
 
ja 
 
Siehe Stellungnahme 6.1 
46 Verkehrliche Erschließung 
Siehe Stellungnahme 14 
 
ja 
 
Siehe Stellungnahme 6.1 
47 Verkehrliche Erschließung 
Siehe Stellungnahme 14 
 
ja 
 
Siehe Stellungnahme 6.1 
48 Verkehrliche Erschließung 
Siehe Stellungnahme 14 
 
ja 
 
Siehe Stellungnahme 6.1 
49 Verkehrliche Erschließung 
Siehe Stellungnahme 14 
 
ja 
 
Siehe Stellungnahme 6.1 
50 Verkehrliche Erschließung 
Siehe Stellungnahme 14 
 
ja 
 
Siehe Stellungnahme 6.1 
51 Verkehrliche Erschließung 
Siehe Stellungnahme 14 
 
ja 
 
Siehe Stellungnahme 6.1 
52 Verkehrliche Erschließung 
Siehe Stellungnahme 14 
 
ja 
 
Siehe Stellungnahme 6.1 
53 Verkehrliche Erschließung 
Siehe Stellungnahme 14 
 
ja 
 
Siehe Stellungnahme 6.1 
54 Verkehrliche Erschließung 
Siehe Stellungnahme 14 
 
ja 
 
Siehe Stellungnahme 6.1 
55 Verkehrliche Erschließung 
Siehe Stellungnahme 14 
 
ja 
 
Siehe Stellungnahme 6.1 
56 Verkehrliche Erschließung 
Siehe Stellungnahme 14 
 
ja 
 
Siehe Stellungnahme 6.1

- 21 - 
 
/ 22 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
57 Verkehrliche Erschließung 
Siehe Stellungnahme 14 
 
ja 
 
Siehe Stellungnahme 6.1 
58 Verkehrliche Erschließung 
Siehe Stellungnahme 14 
 
ja 
 
Siehe Stellungnahme 6.1 
59 Verkehrliche Erschließung 
Siehe Stellungnahme 14 
 
ja 
 
Siehe Stellungnahme 6.1 
60 Verkehrliche Erschließung 
Siehe Stellungnahme 14 
 
ja 
 
Siehe Stellungnahme 6.1 
61 Verkehrliche Erschließung 
Siehe Stellungnahme 14 
 
ja 
 
Siehe Stellungnahme 6.1 
62 Verkehrliche Erschließung 
Siehe Stellungnahme 14 
 
ja 
 
Siehe Stellungnahme 6.1 
63 Verkehrliche Erschließung 
Siehe Stellungnahme 14 
 
ja 
 
Siehe Stellungnahme 6.1 
64 Verkehrliche Erschließung 
Siehe Stellungnahme 14 
 
ja 
 
Siehe Stellungnahme 6.1 
65 Verkehrliche Erschließung 
Siehe Stellungnahme 14 
 
ja 
 
Siehe Stellungnahme 6.1 
66 Verkehrliche Erschließung 
Siehe Stellungnahme 14 
 
ja 
 
Siehe Stellungnahme 6.1 
67 Verkehrliche Erschließung 
Siehe Stellungnahme 14 
 
ja 
 
Siehe Stellungnahme 6.1 
68 Verkehrliche Erschließung 
Siehe Stellungnahme 14 
 
ja 
 
Siehe Stellungnahme 6.1 
69 Verkehrliche Erschließung 
Siehe Stellungnahme 14 
 
ja 
 
Siehe Stellungnahme 6.1 
70 Verkehrliche Erschließung 
Siehe Stellungnahme 14 
 
ja 
 
Siehe Stellungnahme 6.1 
71 Verkehrliche Erschließung

- 22 - 
 
/ 23 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
Siehe Stellungnahme 14 ja Siehe Stellungnahme 6.1 
72 Verkehrliche Erschließung 
Siehe Stellungnahme 14 
 
ja 
 
Siehe Stellungnahme 6.1 
73 Verkehrliche Erschließung 
Siehe Stellungnahme 14 
 
ja 
 
Siehe Stellungnahme 6.1 
74 Verkehrliche Erschließung 
Siehe Stellungnahme 14 
 
ja 
 
Siehe Stellungnahme 6.1 
75 Verkehrliche Erschließung 
Siehe Stellungnahme 14 
 
ja 
 
Siehe Stellungnahme 6.1 
76 Verkehrliche Erschließung 
Siehe Stellungnahme 14 
 
ja 
 
Siehe Stellungnahme 6.1 
77 Verkehrliche Erschließung 
Siehe Stellungnahme 14 
 
ja 
 
Siehe Stellungnahme 6.1 
78 Verkehrliche Erschließung 
Siehe Stellungnahme 14 
 
ja 
 
Siehe Stellungnahme 6.1 
79 Verkehrliche Erschließung 
Siehe Stellungnahme 14 
 
ja 
 
Siehe Stellungnahme 6.1 
80 Verkehrliche Erschließung 
Siehe Stellungnahme 14 
 
ja 
 
Siehe Stellungnahme 6.1 
81 Verkehrliche Erschließung 
Siehe Stellungnahme 14 
 
ja 
 
Siehe Stellungnahme 6.1 
82 Verkehrliche Erschließung 
Siehe Stellungnahme 14 
 
ja 
 
Siehe Stellungnahme 6.1 
83 
83.1 
Verkehrliche Erschließung 
Grundsätzlich bestehen keine Einwände gegen das Vor-
haben an sich zumal Wohnraum dringend benötig wird, 
allerdings sei die Erschließung über die Frohnhofstraße, 
Volkhovener Straße und die Straße Am Kölner Weg als 
nicht akzeptabel und hinnehmbar zumal die Straßen heu-
te bereits von sich stauendem Verkehr betroffen seien.  
 
ja 
 
Siehe Stellungnahme 6.1

- 23 - 
 
/ 24 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
 
83.2 Planbedingter Mehrverkehr 
Zu befürchten sind eine weitere Belastung durch Abgase, 
Feinstaub und Lärm. 
 
teilweise 
 
Der planbedingte Mehrverkehr findet im weiteren Verfahren Be-
rücksichtigung. Die Zunahme des Verkehrslärms wird im Rahmen 
des Bebauungsplanverfahrens untersucht werden. Eine schall-
technische Untersuchung wird zu den Lärmemissionen und -
immissionen aus dem Straßen- und Schienenverkehr durchge-
führt werden. 
 
Da die Bundesautobahn BAB 57 in einer Entfernung von circa 
200 m zum Plangebiet verläuft, wurde hinsichtlich der Berück-
sichtigung gesunder Wohnverhältnisse eine Screening-
Abschätzung zur Luftschadstoffsituation erstellt. Aus dieser Ab-
schätzung geht hervor, dass die Grenzwerte der 39. Verordnung 
zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Ver-
ordnung über Luftqualitätsstandards und Emissionshöchstmen-
gen – 39. BImSchV) für Stickstoffdioxid NO2, sowie Feinstaub 
PM10 und PM2,5 sicher eingehalten werden. 
 
Aufgrund der verhältnismäßig geringen Verkehrsbelastung auf 
der Volkhovener Straße (DTV 342 Kfz/24h) und der Weilerstraße 
(4.850 Kfz/24h) und der verhältnismäßig geringen Mehrbelastung 
infolge der Planung sowie der vorzufindenden aufgelockerten 
Bebauung mit Abständen zu den Fahrbahnen (im Gegensatz zu 
einer Straßenrandbebauung) kann von einer weiteren Untersu-
chung der Kfz-bedingten Luftschadstoffe im Bereich der Volk-
hovener Straße und der Weilerstraße abgesehen werden. 
83.3 Verkehrssicherheit 
Es wird angemerkt, dass bereits gegenwärtig eine Ge-
fährdung von Kindern durch den schon gegenwärtig für 
ein reines Wohngebiet starken Verkehr auch ohne eine 
Erschließung des Plangebietes von der Volkhovener 
Straße besteht 
 
ja 
 
Siehe Stellungnahme 9.3

- 24 - 
 
/ 25 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
83.4 Kreisverkehrsplatz Weilerstraße 
Vor dem Hintergrund der gegenwärtigen verkehrlichen 
Situation sei es unverständlich, den Verkehr des neuen 
Plangebietes durch das bestehende Wohngebiet zu leiten, 
wenn eine aus Bürgersicht einfache Erschließung über die 
dann das Baugebiet nördlich angrenzende Weiler Straße, 
z.B. durch einen Mini-Kreisverkehr, möglich ist. 
 
ja  
 
Siehe Stellungnahme 7.1 
84 Verkehrliche Erschließung 
Siehe Stellungnahme 14 
 
ja 
 
Siehe Stellungnahme 6.1 
85 Verkehrliche Erschließung 
Siehe Stellungnahme 14 
 
ja 
 
Siehe Stellungnahme 6.1 
86 Flächennutzungsplanänderung/ Ortsabrundung 
Es wird bemängelt, dass für die vorgesehene Wohnbau-
entwicklung landwirtschaftlich genutzte Flächen umge-
widmet werden. Es wird ferner darauf hingewiesen, dass 
sich die Bevölkerung und die Infrastruktur in Esch bereits 
mehrere Wachstumsschübe in den vergangenen Jahr-
zehnten arrangieren musste und auch die jüngst uneinge-
schränkt gelungenen Integration der Flüchtlingsunterkunft 
in der Planung von Neubaugebieten in Esch mit berück-
sichtigt werden muss.  
 
Angeregt wird vor diesem Hintergrund, die Planung aus-
schließlich auf die im Flächennutzungsplan derzeit darge-
stellte Wohnbaufläche zu beschränken und keine weitere 
landwirtschaftliche Fläche zum Zwecke der Baulandent-
wicklung in Anspruch zu nehmen. Die Bedenken der Um-
weltprüfung sollten Berücksichtigung finden, dass die In-
anspruchnahme des Freiraums nicht als konfliktfrei einzu-
stufen ist: Beeinträchtigung der Wohnumfeld- und Erho-
lungsfunktion, der Verlust teilweise schutzwürdiger Böden 
und landwirtschaftlicher Flächen und wertvoller Lebens-
raumstrukturen von z.T. gefährdeten Arten. Zudem wird 
 
nein 
 
Der Anregung wird nicht gefolgt, ausschließlich die derzeit im 
Flächennutzungsplan dargestellte Wohnbaufläche für die Aufstel-
lung des Bebauungsplanes in Anspruch zu nehmen.  
 
Mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan sollen die planeri-
schen Voraussetzungen zur städtebaulichen Ortsabrundung 
nördlich der Volkhovener Straße geschaffen werden. Ziel der 
Planung ist es, eine zweigeschossige Wohnbebauung zu ermög-
lichen, um dem aktuellen Wohnraumbedarf gerecht zu werden, 
und diese flächeneffizient zu erschließen. Diese Zielsetzung steht 
in Übereinstimmung mit der Kölner Wohnungspolitik den Bedarf 
vorrangig über vorhandene Baulandpotentiale (Wohnbauflächen 
im Flächennutzungsplan) und in bereits erschlossenen Lagen der 
Stadt zu decken. Das Vorhaben entspricht dem Ziel der Stadt 
Köln, in Stadtrandlage zusätzlichen Wohnraum zu schaffen und 
dem aktuellen Kölner Wohnraumbedarf in vielfältiger und finan-
zierbarer Form gerecht zu werden. Das Vorhaben soll Mietwoh-
nungen verschiedener Größe und ein Angebot für Haushalte, die 
in Köln Eigentum erwerben wollen, schaffen. 
 
Der zur Bebauung vorgesehene Teil des Plangebiets entspricht

- 25 - 
 
/ 26 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
bereits auf Regionalplanebene mit der 23. Änderung des 
Regionalplans die Festlegung von drei Erweiterungsflä-
chen für Allgemeine Siedlungsgebiete in Esch und Auwei-
ler vorbereitet, um den Wohnungsbaubedarf zu decken. 
Sowohl die Erweiterungsflächen auf Regionalplanebene 
als auch die im FNP dargestellte Baufläche zwischen 
Volkhovener Straße und Weilerstraße zielen in ihrer Ab-
grenzung auf eine Abrundung der Ortsteile und eine kom-
pakte Siedlungsstruktur. Mit der beabsichtigen Änderung 
des Flächennutzungsplans, mit der erneut eine „Klinke“ 
für die abgerundete kompakte Siedlungsstruktur geschaf-
fen wird, würde dazu beitragen diese Zielstellung aufzu-
geben. 
in den Grundzügen den Darstellungen des Flächennutzungs-
plans. Ein Teilbereich des Plangebietes überschreitet die darge-
stellte „Wohnbaufläche“. Für diese Teilfläche stellt der Flächen-
nutzungsplan „Fläche für die Landwirtschaft“ dar. Mit der 230. 
Änderung des Flächennutzungsplanes „Volkhovener Straße in 
Köln-Esch“ soll in Übereinstimmung mit der städtebaulichen Ziel-
setzung der Flächennutzungsplan im Parallelverfahren gemäß 
§ 8 Abs. 3 BauGB geändert werden und zukünftig „Wohnbauflä-
che“ darstellen. Das Änderungsgebiet eignet sich aufgrund seiner 
Lage und Anbindung, um es einer Wohnnutzung zugänglich zu 
machen. Die vorliegende 230. Flächennutzungsplanänderung 
befindet sich mit den Zielen der Regionalplanung im Einklang: Im 
Regionalplan für den Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt Regi-
on Köln ist das Änderungsgebiet als Allgemeiner Siedlungsbe-
reich (ASB) festgelegt. 
 
Bei der 230. Änderung des Flächennutzungsplanes und bei der 
Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes finden 
die Belange des Umweltschutzes, einschließlich des Naturschut-
zes und der Landschaftspflege Berücksichtigung. Eine Arten-
schutzprüfung wurde bereits durchgeführt. Die Untersuchungen 
ergaben, dass der beabsichtigten Planung keine artenschutz-
rechtlichen Verbotstatbestände entgegenstehen. Beim Boden 
des Plangebietes handelt es sich nach den Angaben des Geolo-
gischen Dienstes um Parabraunerde, die keiner Schutzwürdigkeit 
unterliegt; es handelt sich in landwirtschaftlicher Hinsicht um 
fruchtbaren Boden mit hoher Ertragsfähigkeit. 
 
Das Plangebiet liegt vollständig im Geltungsbereich des Land-
schaftsplans der Stadt Köln, der hier das Landschaftsschutzge-
biet L 7 „Erholungsgebiet Stöckheimer Hof und Freiraum 
Esch/Auweiler“ festsetzt. Durch den Träger der Landschaftspla-
nung wurde im Verfahren zur 230. Änderung des Flächennut-
zungsplans– bei Beibehaltung des städtebaulichen Planungskon-

- 26 - 
 
 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
zeptes zur Schaffung einer Wohnbebauung mit circa 54 
Wohneinheiten – seine Zustimmung in Aussicht gestellt. 
 
Die Bedenken werden nicht geteilt, dass mit der 230. Änderung 
des Flächennutzungsplanes das Planungsziel aufgegeben wer-
de, eine kompakte Siedlungsstruktur im Ortsteil Esch anzustre-
ben. Die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung entspricht ei-
ner Fortentwicklung des Ortsteils Esch durch eine kleinteilige 
Siedlungsentwicklung in Ortskernnähe unter Einbindung des neu 
entstehenden Wohnquartiers mit einer geringen Anzahl von 
Wohneinheiten in den städtebaulichen Zusammenhang. Die an-
gesprochene 23. Regionalplanänderung setzt mit der Erweite-
rungsfläche für das Allgemeine Siedlungsgebiet in Esch wie die 
vorliegende 230. Änderung des Flächennutzungsplans und der 
vorhabenbezogene Bebauungsplan „Volkhovener Straße“ auf ein 
Flächenpotential, das eine maßvolle Arrondierung und gleichzei-
tig die bessere Nutzung der bestehenden technischen und sozia-
len Infrastruktur zum Ziel hat. 
 
 
Stand 12.03.2021

Anlage 1 geänderterter Geltungsbereich

367 Zeichen

Planwirkungsbereich der Vorlage zur Orientierung vonMitgliedern des Rates, der Ausschüsse und der Bezirksver-tretungen, die wegen Befangenheit an den Beratungen zudiesem Tagesordnungspunkt nicht teilnehmen dürfen.
Anlage 1
05025100150 MeterN
Stadtplanungsamt
Maßstab  1 : 2 500
Geänderter Geltungsbereich des BebauungsplanesVolkhovener Straßein Köln - Esch / Auweiler

Anlage 3 Aushangplakat zur FÖB

6937 Zeichen

Die eingegangenen Stellungnahmen werden in der Bezirksvertretung Chorweiler beraten und eine Beschlussempfehlung für den Stadtentwicklungsausschuss formu-
liert. Der Stadtentwicklungsausschuss berät und beschließt auf dieser Grundlage die Vorgaben zur weiteren Ausarbeitung des Bebauungsplan-Entwurfs.
Schriftliche Stellungnahmen können in der Zeit vom 19.08.2020 bis 09.09.2020 an den Bezirksbürgermeister des Stadtbezirks Chorweiler, Herrn Reinhard Zöllner, 
Bezirksrathaus Chorweiler, Pariser Platz 1. 50765 Köln oder per E-Mail an reinhard.zoellner@stadt-koeln.de gerichtet werden.
Diese Informationen finden Sie auch auf der Internetseite der Stadt-Köln unter www.beteiligung-bauleitplanung.koeln.
Auskünfte erteilt das Stadtplanungsamt unter der Telefonnummer 0221 221-22812 (Herr Löbach) und 0221 221-23184 (Frau Diez Schiefer)
oder unter der Mailadresse bauleitplanung@stadt-koeln.de.
Beschreibung des Plangebietes
Das Plangebiet befindet sich am nördöstlichen Ortsrand des Ortsteils Esch/Auweiler und er-
streckt sich zwischen der Weilerstraße und der Volkhovener Straße. Es handelt sich um eine 
landwirtschaftlich genutzte Fläche, die in unmittelbarer Nähe zum Ortskern um die Kirche St. 
Martinus und zu den Gehöften des Escher Ortskerns gelegen ist. 
Das Plangebiet hat eine Grö-
ße von circa 1,5 ha.
Planverfahren
Der Beschluss zur Einleitung eines vorhabenbezogener Bebauungsplan gemäß 
§ 12 Baugesetzbuch (BauGB) und zur Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
gemäß § 3 Absatz 1 BauGB wurde am 26.04.2018 vom Stadtentwicklungsausschu
ss gefasst.
Anlass und Ziel der Planung
Die ARGE Rolf Kloubert/Bohsem Bauträger und Ingenieurgesellschaft mbH mit Sitz in Eus-
kirchen (Vorhabenträgerin) beabsichtigt innerhalb des Plangebietes eine zweigeschossige 
Wohnbebauung mit circa 54 W
ohneinheiten zu errichten. Diese Zielsetzung steht in Überein-
stimmung mit der Kölner Wohnungspolitik, den Wohnungsbedarf vorrangig über vorhandene 
Baulandpotentiale und in bereits erschlossenen Lagen der Stadt zu decken. Mit dem vorha-
benbezogenen Bebauungsplan sollen die planerischen Voraussetzungen zur städtebaulichen 
Ortsabrundung nördlich der Volkhovener Straße geschaffen werden. Ziel der Planung ist es, 
eine zweigeschossige W
ohnbebauung zu ermöglichen, um dem aktuellen Wohnraumbedarf 
gerecht zu werden.
Städtebauliches Planungskonzept
Das städtebauliche Konzept sieht eine Mischung aus 4 Einzelhäusern, 12 Doppelhäusern und 
10 Reihenhäusern, in Gruppen zu je fünf, mit dazugehöriger Garage vor. Im nördlichen Be-
reich des Plangebiets soll ein Mehrfamilienhaus als öffentlich geförderter Wohnungsbau nach 
dem Kooperativen Baulandmodell Köln entstehen. Das Freiflächenkonzept sieht einen Spiel-
platz im Zentrum des Plangebiets vor
. Zudem soll das Plangebiet im Osten durch eine Ein-
grünung mit Ausgleichsflächenfunktion in Form eines 3 m x 240 m breiten Grünstreifens eine 
Abgrenzung zur ländlich genutzten Fläche erhalten.
Erschließung
Die verkehrliche Erschließung des Plangebiets soll über die Volkhovener Straße erfolgen. Der 
geplante W
ohnweg soll als verkehrsberuhigter Bereich gestaltet werden, der sich am Prin-
zip der Mischverkehrsflächen orientiert.Im nördlichen Bereich des Wohngebiets endet dieser 
Wohnweg in einer W
endeanlage, die nur durch eine Notzufahrt (Feuerwehr, Rettungsdienst) 
an die Weilerstraße angebunden werden soll. Drei weitere Stichwege dienen der Erschließung 
der Reihen- und Doppelhäuser.
Flächennutzungsplan
Der zur Bebauung vorgesehene Teil des Plangebiets entspricht in den Grundzügen den Dar-
stellungen des Flächennutzungsplans. Jedoch überschreitet ein Teilbereich die dargestellte 
„Wohnbaufläche“. Für diese 
Teilfläche stellt der Flächennutzungsplan „Fläche für die Landwirt-
schaft“ dar. Mit der 230. Änderung des Flächennutzungsplanes „Volkhovener Straße in Köln-
Esch“ soll in Übereinstimmung mit der städtebaulichen Zielsetzung der Flächennutzungsplan 
geändert werden und zukünftig „W
ohnbaufläche“ darstellen.
Umweltbelange
Das Gebiet ist durch Schallimmissionen aus dem Straßenverkehr der Bundesautobahn BAB 
57 vorbelastet. Im weiteren Planverfahren werden Verkehrs- und Lärmgutachten auf der 
Grundlage des städtebaulichen Planungskonzeptes erarbeitet. Weitere Umweltbelange wer-
den im Rahmen einer Umweltprüfung untersucht und in den Umweltbericht einfließen.
„Volkhovener Straße“
in Köln-Esch/Auweiler
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung 
gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch 
in der Zeit vom 19.08.2020 bis 02.09.2020
Übersichtskarte 230. Änderung des Flächennutzungsplans - bisherige Darstellung 230. Änderung des Flächennutzungsplans - beabsichtigte Darstellung
Städtebauliches Planungskonzept
FÖB Städtebauliches Planungskonzept
"Volkhovener Straße in Köln-Esch/ Auweiler"
Weilerstraße
K7
K7
Am Kölner Weg
An der Dränk
Blockstraße
14
53
4
8
51 a
 59
48
20
55
44
28
42
12
6
10
57
16
22
18
5
24 26
55 a
51
49
44 a
46
1
678
663
672
662
448
264
372479
810
826
338
528
809
548
449
343
450
317
346
559
345
447
494
371
615
223
550
619
101
373
288
460
61
510
458
265
313
673
511
526
677
321
347
501
342
671
551
482
676
344
765
845
674
513
777
512
457
513
223
560
561
562
563
527
509
500
Volkhovener Straße
P
Grünstreifen
Notzufahrt
Spielplatz
P
P
P
P
P
P
P
P
P
P
P
P P
P
P P
P
P
P
II
Wohnen
II
II
II
II
II
II
II
II
II
II
II
II
II
II
II
II
II
II
II
II
II
II
II
II
II
II
II
II
II
II
II
II
II
II+St
Wohnen
Wohnen
Wohnen
Wohnen
Wohnen
0 25 50 m
Planwirkungsbereich der Vorlage zur Orientierung von
Mitgliedern des Rates, der Ausschüsse und der Bezirksver-
tretungen, die wegen Befangenheit an den Beratungen zu
diesem Tagesordnungspunkt nicht teilnehmen dürfen.
Anlage 1
0
50
25
100
150 Meter
N
Stadtplanungsamt
Maßstab  1 : 2 500
Geltungsbereich des Bebauungsplanes
Volkhovener Straße
in Köln - Esch / Auweiler
Planwirkungsbereich der Vorlage zur Orientierung von
Mitgliedern des Rates, der Ausschüsse und der Bezirksver-
tretungen, die wegen Befangenheit an den Beratungen zu
diesem Tagesordnungspunkt nicht teilnehmen dürfen.
Anlage 1
0
50
25
100
150 Meter
N
Stadtplanungsamt
Maßstab  1 : 2 500
Geltungsbereich des Bebauungsplanes
Volkhovener Straße
in Köln - Esch / Auweiler
N
N
NN
Planwirkungsbereich der Vorlage zur Orientierung von
Mitgliedern des Rates, der Ausschüsse und der Bezirksver-
tretungen, die wegen Befangenheit an den Beratungen zu
diesem Tagesordnungspunkt nicht teilnehmen dürfen.
Anlage 1
0
50
25
100
150 Meter
N
Stadtplanungsamt
Maßstab  1 : 2 500
Geltungsbereich des Bebauungsplanes
Volkhovener Straße
in Köln - Esch / Auweiler
Planwirkungsbereich der Vorlage zur Orientierung von
Mitgliedern des Rates, der Ausschüsse und der Bezirksver-
tretungen, die wegen Befangenheit an den Beratungen zu
diesem Tagesordnungspunkt nicht teilnehmen dürfen.
Anlage 1
0
50
25
100
150 Meter
N
Stadtplanungsamt
Maßstab  1 : 2 500
Geltungsbereich des Bebauungsplanes
Volkhovener Straße
in Köln - Esch / Auweiler
Anlage 3

Anlage 1a bisheriger Geltungsbereich

368 Zeichen

Planwirkungsbereich der Vorlage zur Orientierung vonMitgliedern des Rates, der Ausschüsse und der Bezirksver-tretungen, die wegen Befangenheit an den Beratungen zudiesem Tagesordnungspunkt nicht teilnehmen dürfen.
Anlage 1a
05025100150 MeterN
Stadtplanungsamt
Maßstab  1 : 2 500
Bisheriger Geltungsbereich des BebauungsplanesVolkhovener Straßein Köln - Esch / Auweiler

Anlage 6 Stellungnahme der Verwaltung

3282 Zeichen

A N L A G E  6  
 
 
 
Beschlussvorlage 1054/2021 zum städtebaulichen Planungskonzept 
(vorhabenbezogener Bebauungsplan) "Volkhovener Straße" in Köln-Esch/Auweiler, 
Stellungnahme der Bezirksvertretung Chorweiler zu den Ergebnissen der frühzeitigen 
Öffentlichkeitsbeteiligung; Beschluss über den geänderten Geltungsbereich und die 
Vorgaben zur Ausarbeitung des Bebauungsplan-Entwurfes (vorhabenbezogener 
Bebauungsplan) 
Hier Stellungnahme der Verwaltung 
 
In der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses vom 29.04.2021 wurde zum eine gefragt, 
1.) inwiefern der vorgesehene Städtebau, der vornehmlich Einfamilienhäuser 
vorsieht, zeitgemäß sei und 
2.) worin die Unterschiede zwischen dem bisherigen und geänderten städtebaulichen 
Entwurf liegen. 
 
Stellungnahme der Verwaltung 
zu 1.) Städtebau 
Auf den privaten Grundstücksflächen des Vorhabenträgers sind 24 Doppelhaushälften und 4 
freistehende Einfamilienhäuser in eingeschossiger Bauweise sowie 10 Reihenhäuser zu je 
zwei 5er-Gruppen in zweigeschossiger Bauweise sowie 14 bis 16 Wohnungen in einem 
Mehrfamilienhaus vorgesehen. Insgesamt soll das Plangebiet damit 52 bis 54 Wohnungen 
umfassen. Ziel des städtebaulichen Konzeptes und des Bauleitplanverfahrens ist es mit 
Anwendung des Kooperativen Baulandmodells unterschiedliche Wohnraumbedarfe für 
verschiedene Nutzergruppen in Esch/Auweiler zu bedienen.  
Hierbei soll das neue Wohnquartier als eine an die dörflichen Strukturen Eschs angepasste, 
behutsame Siedlungsarrondierung zwischen der Bestandsbebauung und dem 
Landschaftsschutzgebiet vermitteln. 
 
zu 2.) Unterschiede der städtebaulichen Konzepte 
Im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung wurde von vielen Anwohnern 
gewünscht, das Plangebiet ausgehend von der Weilerstraße von Norden zu erschließen, 
anstelle einer südlichen Erschließung des Plangebietes über die Volkhovener Straße, um 
diese zu entlasten. 
Diesen Hinweisen wird vollumfänglich in der weiteren Planung entsprochen. Aus diesem 
Grund soll das Plangebiet nun von Norden erschlossen werden (s. Anlage 2 geändertes 
städtebauliches Konzept). Im weiteren Verfahren wird geprüft, ob die nördliche Erschließung 
a) einen Kreisverkehrsplatz, b) eine lichtsignalisierte Kreuzung oder c) eine nicht 
lichtsignalisierte Kreuzung an dem neuen Knotenpunkt Planstraße-Weilerstraße erfordert. 
Dies ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch offen. 
Im Vergleich von Anlage 2 (geändertes städtebauliches Konzept) und Anlage 2a (bisheriges 
städtebauliches Konzept) wird deutlich, dass die Erschließungsstraße nun an die 
Weilerstraße im Norden anknüpft, wohingegen frühere Planungen nur eine Fuß- und 
Feuerwehrzufahrt vorsahen. In der geänderten Planung ist ferner die Anknüpfung nach

Süden an die Volkhovener Straße nur für Rettungsfahrzeuge und Entsorgungsfahrzeuge 
möglich. Alle weiteren motorisierten Verkehre können hier aufgrund von vorgesehenen 
Pollern nicht passieren. Für Fuß- und Radfahrer schafft diese Verbindung einen wichtigen 
Zugang zu den umliegenden Bestandsquartieren und dem benachbarten 
Nahversorgungsmarkt. 
Um den Eingriff in das Landschaftsschutzgebiet zu verringern, wurde der ehemals breitere 
Grünstreifen am östlichen Rand des Plangebietes schmaler gestaltet und der 
Geltungsbereich entsprechend verkleinert.

Beratungsverlauf (2)

15.04.2021 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)
TOP 9.2.15 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
17.06.2021 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 9.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (11)

  • Volkhovener Straße 12
  • Weilerstraße
  • Fronhofstraße
  • Frohnhofstraße 342
  • Kölner Weg
  • Pariser Platz 1
  • Am Kölner Weg
  • An der Dränk
  • Blockstraße 14
  • Straße 12 13
  • Am Rande

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
1054/2021
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
29.03.2021
Erstellt
18.03.2021 07:25