AN/1650/2019
Antrag von Frau Bastian (FDP): Genehmigung von mehr als einer Parkmöglichkeit und Gehwegüberfahrt pro Grundstück im
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Gehwegüberfahrten
2638 Zeichen
Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Rathaus Köln Herrn Bezirksbürgermeister Henk van Benthem Bezirksrathaus Porz Elvira Bastian Friedrich-Ebert-Ufer 64 - 70 51143 Köln Tel: 02203/294227 Mail: elvira.bastian@stadt-koeln.de www.fdp-koeln.de Köln, den 25. November 2019 Antrag nach § 3 der GO des Rates der Stadt Köln zur Sitzung der Bezirksvertretung Porz am 10. Dezember 2019 hier: Genehmigung von mehr als einer Parkmöglichkeit und Gehwegüberfahrt pro Grundstück im Stadtgebiet Köln. Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, ich bitte Sie, den nachstehenden Antrag auf die Tagesordnung der Sitzung der Bezirksvertretung Porz am 10.12.2019 zu setzen: Beschluss-Entwurf: Die Bezirksvertretung Porz bittet den Verkehrsausschuss im Rat der Stadt Köln, folgenden Beschluss zu fassen: Die Stadtverwaltung wird umgehend aufgefordert, den strikten Abwägungsprozess von 2010/2011 und die interne Verwaltungspraxis zur Genehmigung von Gehwegüberfahrten flexibler zu gestalten und individuelle Lösungen den Grundstückseigentümern anzubieten, so dass es Grundstückseigentümern nach Antrag möglich ist, auf ihrem Grundstück eine oder mehrere Parkmöglichkeiten zu schaffen und diese über Gehwegüberfahrten zu erreichen. Die Antragsteller werden über eine insektenfreundliche Anlage des Vorgartens informiert und tragen wie bisher die Kosten zur Genehmigung und Durchführung der Gehwegüberfahrt. Begründung: Durch den Klimawandel werden die Bürgerinnen und Bürger dazu motiviert, auf das Fahrrad umzusteigen. Sichere Radwege oder Fahrbahnen mit Schutzstreifen sind dafür eine wichtige Voraussetzung. Zur Markierung solcher Schutzstreifen ist es sinnvoll, parkende Autos von der Straße zu holen, auch um E-Autos zum Ladevorgang an einem Haus-Strom-Anschluss anzuschließen. Dies genehmigt die Stadt Köln allerdings nicht, da eine interne Verwaltungspraxis verfügt, nur eine Gehwegüberfahrt je Grundstück und eine Parkfläche z.B. je Reihenhaus zu genehmigen - auch Garagen auf benachbarten Garagenhöfen werden dazu gezählt, wenn dies im Katasteramt so vermerkt ist und somit wird Antragstellern, die eine zusätzliche Parkmöglichkeit mit Gehwegüberfahrt direkt auf ihrem Grundstück beantragen möchten, abgelehnt, auch wenn bereits Nachbarn diese Gehwegüberfahrten vor 2010 genehmigt wurden. Dies soll zukünftig durch individuelle Lösungen vermieden werden, damit Grundstückseigentümer auch mehrere Autos auf ihrem Grund parken können und somit keinen öffentlichen Parkraum in Anspruch nehmen müssen. Mit freundlichen Grüßen Elvira Bastian
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: endgültig zurückgezogen
Zur SitzungOrte (1)
- Friedrich-Ebert-Ufer 64
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Details
- Aktenzeichen
- AN/1650/2019
- Typ
- Antrag nach § 3 der GeschO des Rates
- Datum
- 26.11.2019
- Erstellt
- 26.11.2019 14:47