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AN/1650/2019

Antrag von Frau Bastian (FDP): Genehmigung von mehr als einer Parkmöglichkeit und Gehwegüberfahrt pro Grundstück im

Antrag nach § 3 der GeschO des Rates 26.11.2019

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 7 (Porz), Sitzung am 16.06.2020, TOP 8.1

Gehwegüberfahrten

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Gehwegüberfahrten

2638 Zeichen

Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
Rathaus Köln 
 
Herrn  
Bezirksbürgermeister 
Henk van Benthem 
Bezirksrathaus Porz 
Elvira Bastian 
Friedrich-Ebert-Ufer 64 - 70 
51143 Köln 
Tel: 02203/294227 
Mail: elvira.bastian@stadt-koeln.de 
www.fdp-koeln.de 
 
 
Köln, den 25. November 2019 
 
Antrag nach § 3 der GO des Rates der Stadt Köln zur Sitzung der Bezirksvertretung Porz am  
10. Dezember 2019 
hier: Genehmigung von mehr als einer Parkmöglichkeit und Gehwegüberfahrt pro Grundstück im 
Stadtgebiet Köln. 
 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister,  
 
ich bitte Sie, den nachstehenden Antrag auf die Tagesordnung der Sitzung der Bezirksvertretung 
Porz am 10.12.2019 zu setzen:  
 
Beschluss-Entwurf:  
Die Bezirksvertretung Porz bittet den Verkehrsausschuss im Rat der Stadt Köln, folgenden Beschluss 
zu fassen: Die Stadtverwaltung wird umgehend aufgefordert, den strikten Abwägungsprozess von 
2010/2011 und die interne Verwaltungspraxis zur Genehmigung von Gehwegüberfahrten flexibler zu 
gestalten und individuelle Lösungen den Grundstückseigentümern anzubieten, so dass es 
Grundstückseigentümern nach Antrag möglich ist, auf ihrem Grundstück eine oder mehrere 
Parkmöglichkeiten zu schaffen und diese über Gehwegüberfahrten zu erreichen. Die Antragsteller 
werden über eine insektenfreundliche Anlage des Vorgartens informiert und tragen wie bisher die 
Kosten zur Genehmigung und Durchführung der Gehwegüberfahrt.     
 
Begründung: Durch den Klimawandel werden die Bürgerinnen und Bürger dazu motiviert, auf das 
Fahrrad umzusteigen. Sichere Radwege oder Fahrbahnen mit Schutzstreifen sind dafür eine wichtige 
Voraussetzung. Zur Markierung solcher Schutzstreifen ist es sinnvoll, parkende Autos von der Straße 
zu holen, auch um E-Autos zum Ladevorgang an einem Haus-Strom-Anschluss anzuschließen. Dies 
genehmigt die Stadt Köln allerdings nicht, da eine interne Verwaltungspraxis verfügt, nur eine 
Gehwegüberfahrt je Grundstück und eine Parkfläche z.B. je Reihenhaus zu genehmigen - auch 
Garagen auf benachbarten Garagenhöfen werden dazu gezählt, wenn dies im Katasteramt so 
vermerkt ist und somit wird Antragstellern, die eine zusätzliche Parkmöglichkeit mit Gehwegüberfahrt 
direkt auf ihrem Grundstück beantragen möchten, abgelehnt, auch wenn bereits Nachbarn diese 
Gehwegüberfahrten vor 2010 genehmigt wurden. Dies soll zukünftig durch individuelle Lösungen 
vermieden werden, damit Grundstückseigentümer auch mehrere Autos auf ihrem Grund parken 
können und somit keinen öffentlichen Parkraum in Anspruch nehmen müssen.  
 
Mit freundlichen Grüßen  
 
Elvira Bastian

Beratungsverlauf (1)

16.06.2020 Bezirksvertretung 7 (Porz)
TOP 8.1 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: endgültig zurückgezogen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Friedrich-Ebert-Ufer 64

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Details

Aktenzeichen
AN/1650/2019
Typ
Antrag nach § 3 der GeschO des Rates
Datum
26.11.2019
Erstellt
26.11.2019 14:47