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A-H/0004/2019

Fußgänger*innenüberweg (Zebrastreifen) an Glasuritstraße realisieren: Übergänge verbessern,

Antrag an die BV Hiltrup 16.01.2019

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-Hiltrup, Sitzung am 13.06.2019, TOP 3.1

Stellungnahme zu A-H/0004/2019 (nicht barrierefrei)

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Antrag A-H-0004-2019

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Stellungnahme zu A-H/0004/2019 (nicht barrierefrei)

7827 Zeichen

32.23.0012 13.05.2019
Frau Krieger 3211

An die Bezirksvertretung

Münster-Hiltrup & re
Szernen

Eng. 29. MAI 2019

über
Herrn Stadtrat Heuer

über .
33.23 - Herrn Tüns

Die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen / GAL in der Bezirksvertretung Münster-Hiltrup bittet
die Verwaltung um Prüfung, ob die Geschwindigkeit auf der Glasuritstraße zwischen BASF
und Marktallee auf 30 km/h reduziert werden kann. Zudem wird um eine Prüfung gebeten, ob
die Querungshilfe in,Höhe Glasuritstraße / Bergiusstraße durch einen Fußgängerüberweg
ersetzt werden kann.

Tempo 30
Eine Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h kann nach der Straßenverkehrsordnung
(StVO) aus verschiedenen Gründen eingerichtet werden:

Tempo 30 im Bereich von sensiblen Einrichtungen

Durch die Veröffentlichung der Verwaltungsvorschriften zur StVO im Mai 2017 ist vorgege-
ben, unter welchen Voraussetzungen auch präventiv Tempo 30 km/h an Hauptverkehrsstra-
ßen (Bundes-, Landes- und Kreisstraßen) angeordnet werden kann. Innerhalb geschlosse-
ner Ortschaften soll im unmittelbaren Bereich von ’an Straßen gelegenen Kindergärten, all-
gemeinbildenden Schulen, Förderschulen, Alten- und Pflegeheimen oder Krankenhäusern
die Geschwindigkeit auf Tempo 30 km/h beschränkt werden. Zusätzliche Voraussetzung
hierfür ist u.a., dass die Einrichtung über einen direkten Zugang zur Straße verfügt oder im
Nahbereich der Einrichtung starker Ziel- und Quellverkehr vorhanden ist.

In der Max-Winkelmann-Straße wurde bereits für den Streckenabschnitt zwischen Glasurit-
straße und Bergiusstraße eine Tempo-30-Regelung aufgrund der Kita „Lacki Kids“ eingerich-
tet. Eine Ausweitung dieser Geschwindigkeitsregelung auf die Glasuritstraße ist rechtlich
nicht möglich. Einrichtungen mit direktem Zugang zur Glasuritstraße bestehen darüber hin-

n

aus nicht, so dass die Einrichtung einer Tempo-30-Regelung aufgrund sensibler Einrichtun-
gen nicht möglich ist.

Tempo 30 aus Lärmschutzgründen

Für die Einrichtung einer Tempo-30-Regelung aus Lärmschutzgründen sind nach den Vor-
gaben der StVO die Richtlinien für straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen zum Schutz der
Bevölkerung vor Lärm (Lärmschutz-Richtlinien-StV) anzuwenden. Die in den Lärmschutz-
Richtlinien-StV festgelegten Immissionsgrenzen liegen in reinen und allgemeinen Wohnge-
bieten, Kleinsiedlungsgebieten sowie an Krankenhäusern, Schulen, Kur: und ‚Altenheimen
bei 70 dB (A) tagsüber und bei 60 dB (A) in der Nacht. In Kern:, Dorf- und Mischgebieten
liegen die festgelegten Immissionsgrenzen bei 72 dB (A) tagsüber und bei 62 dB (A) nachts.

Bei der Glasuritstraße / Bergiusstraße / Max-Winkelmann-Straße handelt es sich nach dem
Bebauungsplan um ein Kerngebiet, so dass die Lärmwerte von 72 dB (A) tagsüber und 62
dB (A) nachts zugrunde gelegt werden. Nach Mitteilung des Amtes für Grünflächen, Umwelt
und Nachhaltigkeit beträgt das derzeitige verkehrsbedingte Lärmniveau unter Berücksichti-
gung der planbedingten Verkehrszunahme 65 dB (A) tagsüber und 56 dB (A) nachts an den
straßenzugewandten Gebäudefronten der Glasuritstraße. Dieser Wert liegt deutlich unter
den Werten der Lärmschutz-Richtlinien-StV. Somit ist eine Reduzierung der zulässigen
Höchstgeschwindigkeit aus Lärmschutzgründen leider nicht möglich. Bei der Umsetzung des
Lärmaktionsplans im Stadtgebiet wurden ebenfalls die Werte der Lärmschutz-Richtlinien-StV
zugrunde gelegt. Für die Streckenabschnitte an den aktuellen Tempo-30-Regelungen aus
Lärmschutzgründen liegen die Lärmwerte somit deutlich höher als an der Glasuritstraße.

Die Belastung der verkehrsbedingten Luftschadstoffe ist durch die Flottenerneuerung in
Münster seit Jahren rückläufig. Hohe Schadstoffbelastungen sind nur in engen Straßen-
schluchten mit deutlich mehr als 15.000 Kfz/d zu vermuten. In der Glasuritstraße sind die
Kfz-Querschnittsbelastung unter 10.000 Kfz/d und durch die lückige Bebauung sind die klein-
räumigen Ausbreitungsbedingungen günstiger als in den Straßenschluchten. Durch den
Mehrverkehr seit 2013 wird es tendenziell zu einer Steigerung der Schadstoffbelastung ge-
kommen sein, die aber zumindest teilweise durch die Flottenerneuerung bei den Kraftfahr-
zeugen wieder kompensiert worden sein dürfte. Verkehrsbedingte Feinstaub- oder Stick-
stoffdioxid-Immissionen im Bereich der Grenzwerte nach 39. BImSchV können mit hoher
Sicherheit ausgeschlossen werden.

Tempo 30 aufgrund Unfalllage
Nach Mitteilung der Polizei liegt an der Glasuritstraße keine Unfalllage vor, so dass die Ein-
richtung einer Tempo-30-Regelung aufgrund einer Gefahrenlage nicht möglich ist.

Geschwindigkeitsmessung I Verkehrszahlen

Ende letzten Jahres wurde eine Geschwindigkeitsmessung für die Glasuritstraße durchge-
‚führt. Die Messung mit dem Seitenradarmessgerät wurde in der Zeit vom 20.11. (11:44 Uhr)
— 25.11.2018 (06:59 Uhr) durchgeführt. In diesem Zeitraum wurden sowohl die Fahrzeug-
mengen als auch die Fahrgeschwindigkeiten gemessen.

In diesen etwa 5 Tagen wurden 37.107 Fahrzeuge, also ca. 7.421 Kraftfahrzeuge / Tag bzw.
etwa 742 Kraftfahrzeuge pro Stunde gemessen. Dieser Wert entspricht auch in etwa der
Verkehrszählung der Verkehrsplanung. Bei der Verkehrszählung wurde in den Spitzenstun-
den für beide Fahrtrichtungen eine Verkehrsstärke von 688 (von 07:00 — 08:00 Uhr) und 770
Kraftfahrzeuge (von 16:00 - 17:00 Uhr) ermittelt. Vom baulichen Charakter und der Funktion

der Glasuritstraße entspricht die Straße einer Sammelstraße /. Quartierstraße. Für solche
Straßen sind Verkehrsstärken von 400 bis 800 bzw. 1.000 Kraftfahrzeugen pro Stunde üb-
lich. Die ermittelten Verkehrsstärken liegen somit entsprechend der Funktion der Glasurit-
straße im Normbereich.

Maßgeblich bei den Geschwindigkeitsmessungen ist die sog. V(85). Das ist die Geschwin-
digkeit, die von 85 % aller Fahrzeuge nicht überschritten wird. i

Für die Glasuritstraße wurde in Fahrtrichtung Osttor bei einer zulässigen: "Höchstgeschwin-

digkeit von 50 km/h eine V(85) von 45 km/h ermittelt. In der Gegenrichtung waren es 44
km/h.

Insofern wird an. der Glasuritstraße die zulässige Höchstgeschwindigkeit von dem Großteil
der Verkehrsteilnehmer/-innen eingehalten bzw. sogar unterschritten.

Zudem befindet sich in Höhe der Kita „Lacki Kids“ an der Max-Winkelmann-Straße und an
der Glasuritstraße in Höhe des Parkplatzes von BASF eine Geschwindigkeitsmessstelle. Die
Bußgeldstelle und die Polizei erhalten eine Durchschrift dieses Berichts.

Fußgängerüberweg

Für die Einrichtung von Fußgängerüberwegen sind die rechtlichen Voraussetzungen der
StVO und die Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ
2001) zu beachten.

In Höhe Bergiusstraße befindet sich eine Querungsinsel. In Verlängerung der Bergiusstraße
ist ein Verbindungsweg/Gehweg vorhanden. Die Bergiusstraße selbst ist mit einem gemein-
samen Geh- und Radweg ausgestattet. Laut der Richtlinie R-FGÜ 2001 dürfen Fußgänger-
überwege im Verlauf eines gemeinsamen Geh- und Radweges nicht angelegt werden.

Der Knotenpunkt Glasuritstraße / Max-Winkelmann-Straße ist mit einer Lichtsignalanlage
ausgestattet. Nach der StVO und der Richtlinie R-FGÜ 2001 dürfen Fußgängerüberwege
jedoch nicht in der, Nähe von Lichtsignalanlagen angelegt werden.

Daher sind die rechtlichen Voraussetzungen für einen Fußgängerüberweg im Bereich Glasu-
ritstraße / Bergiusstraße nicht gegeben.

Die. Verkehrsstärken, die gefahrenen Geschwindigkeiten sowie die Lärm- und Schadstoffbe-
lastungen liegen für die Glasuritstraße entsprechend ihrer Funktion als Quartier-
/Sammelstraße und vor dem Hintergrund, dass sich in unmittelbarer Nähe der Bahnhof und
das E-Center befinden, im Normbereich.

Zudem kann für die Glasuritstraße zurzeit von sicheren Verkehrsverhältnissen ausgegangen
werden. Sollte sich die Sicherheitseinschätzung ändern, wird die Verwaltung hierauf in Ab-
stimmung mit der Polizei zeitnah reagieren.

Se rner
x

Antrag A-H-0004-2019

2962 Zeichen

A-H/0004/2019

E #

|

Bündnis 90 / Die Grünen / GAL
Antrag Fraktion in A BV al
Fußgänger*innenüberweg (Zebrastreifen) an Windthorststr. 7
Glasuritstraße realisieren: Übergänge verbessern, 48147 Münster
Vorrang für Fußgänger*innen, Fon: 0251/8995810
Anwohner*innenanliegen berücksichtigen ratsfraktion@gruene-muenster.de

www.gruene-muenster.de
www.gruene-hiltrup.de

15.01.2019

Die BV Hiltrup möge beschließen:

Die Querungsinsel zur Bergiusstraße auf der Glasuritstraße wird durch einen
Fußgängerüberweg (Zebrastreifen) ergänzt, um verbesserte Querungsmöglichkeiten
für Fußgänger*innen zu realisieren.

Begründung:

Der Bereich der Glasuritstraße ist ein verkehrlich hoch frequentierter Bereich
unterschiedlicher Verkehrsteilnehmer*innen. Dies gilt insbesondere für den nunmehr hoch
verdichteten Bereich Edeka-Bahnhofsviertel-BASF.

Durch die verstärkte Wohnbebauung des Hiltruper Bahnhofsviertels, der Sanierung des
Bahnhofs Hiltrup und der verstärkten Ansiedlung von Einzelhändiern hat der die
Glasuritstraße querende Fußgänger- und Radverkehr stark zugenommen.

Die derzeit vorhandene Regelung bevorzugt allerdings einseitig den PKW-Verkehr, da
dieser gegenüber querenden Fußgänger*innen Vorrang hat und der PKW-
Abflussbeschleunigung dient. An der Querungshilfe sind Fußgänger*innen wartepflichtig
und hierdurch insbesondere zu Hauptverkehrszeiten beim Warten auf die
Straßenüberquerung starken Verkehrsimmissionen ausgesetzt. Zudem entstehen teils
deutliche Wartezeiten an der Querungshilfe. Die alternativen Signalquerungen an den
nächstgelegenen Kreuzungen sind ebenfalls mit deutlichen, unattraktiven Wartezeiten für
querende Fußgänger*innen verbunden.

Zudem existieren nunmehr Nutzungskonkurrenzen: Die in der Nähe liegende Tempo-30-
Zone vor der Betriebskita von BASF, die im Bahnhofsviertel angesiedelte Wohnbebauung
sowie die Einkaufs-und Verweilatmosphäre verlangen nach einer Entschleunigung der
Verkehre und einer Verbesserung der Verkehrssituation für den Fahrrad- und Fußverkehr.

Mit der Einrichtung eines Fußgänger*innenüberwegs werden die Querungsmöglichkeiten
für Fußgänger*innen an der Stelle verbessert. Der geschaffene Vorrang für
Fußgänger*innen soll zudem eine weitere sichere Verbindung von neuem Bahnhofsviertel
und Marktallee schaffen und zur Aufenthalts- und Flanierqualität beitragen, welche durch

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die sog. „Passarelle“ nicht erreicht worden ist. Insbesondere für Kinder und ältere
Menschen sowie Menschen mit Behinderungen tritt zudem ein Sicherheitsgewinn hinzu.

Zu Spitzenzeiten benutzen zahlreiche Passanten die Querungshilfe an der Glasuritstraße,
wodurch die Fußgängerverkehrsstärken die Einrichtung eines Fußgängerüberwegs
entsprechend der R-FGÜ ermöglicht bzw. sogar empfiehlt.

Wir regen zudem eine Befragung der Anwohner*innen, Kund*innen und Passant*innen an.

gez.
Carsten Peters

Wilfried Stein
Bündnis 90 / Die Grünen - Fraktion in der Bezirksvertretung Münster-Hiltrup

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Beratungsverlauf (1)

13.06.2019 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup
TOP 3.1 Antrag Entscheidung

Beschluss: beantwortet

Zur Sitzung

Orte (6)

  • Glasuritstraße
  • Marktallee
  • Bergiusstraße
  • Max-Winkelmann-Straße
  • Windthorststraße 7
  • Osttor

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Details

Aktenzeichen
A-H/0004/2019
Typ
Antrag an die BV Hiltrup
Datum
16.01.2019
Erstellt
06.10.2020 14:37