0118/2026
Anmietung eines Modulbaus und Sanierung der naturwissenschaftlichen Unterrichtsräume im Bestandsgebäude des Erich-Kästner-Gymnasiums, Castroper Straße 7
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Anlage 4 - Kostenrahmen Einrichtung und Ausstattung
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Anlage 4 – Kostenrahmen Einrichtung und Ausstattung lfd. Nr. Raumart Einrichtungsart Anzahl Kosten pro Raum Gesamtkosten 1 Unterrichtsraum Tische, Stühle, Schränke, Langwandtafel 2 8.000,00 € 16.000,00 € 2 Vorhänge bzw. Lamellen pro Raum 1 1.000,00 € 1.000,00 € 3 Fachraum Physik Mobiliar gem. Fachraumplanung 1 35.000,00 € 35.000,00 € 4 Unterrichtsmittel gem. Fachraumplanung Physik 1 30.000,00 € 30.000,00 € 5 Fachraum Chemie Mobiliar gem. Fachraumplanung 1 40.000,00 € 40.000,00 € 6 Fachraum Chemie Unterrichtsmittel gem. Fachraumplanung 1 40.000,00 € 40.000,00 € 7 Vorbereitung Chemie Spezialmobiliar 1 30.000,00 € 30.000,00 € 8 Mülltrennung (System schwer entflammbar) Mülleimer, etc. 2 1.000,00 € 2.000,00 € 9 kalkulatorische Transportkosten Einrichtung Stammheimer Str. in die Castroper Str. Tische, Stühle, Schränke, Spezialschränke Fachräume, Unterrichtsmaterialien, Medienbuddys 20.000 Zwischensumme Einrichtung 214.000,00 € technische Ausstattung 10 Touchpanels (mit/ohne Seitenflügel) abhängig von Planung 9 6.000,00 € 54.000,00 € 11 Telefonanlage (abh. v. Größe der Schule) incl. Endgeräten 30.000-80.000 € 1 5.000,00 € 5.000,00 € 12 WLAN- Ausleuchtung 2.500 -3.500 € 1 3.500,00 € 3.500,00 € 13 WLAN Installation 35.000-75.000 € 1 5.000,00 € 5.000,00 € 14 aktive Netzwerkkomponenten pauschal 1 5.000,00 € 5.000,00 € Zwischensumme technische Ausstattung 72.500,00 € Summe Ausstattungskosten insgesamt 286.500,00 € zzgl. 7,5 % Unvorhergesehenes 21.487,50 € Gesamtsumme (brutto) 307.987,50 € Gesamtsumme (gerundet) Aufteilung Gesamtsumme (gerundet, brutto) investive Gesamtkosten 40% (gerundet) 120.000,00 € konsumtive Gesamtkosten 60% (gerundet) 190.000,00 € Container Interim + Umbau Bestandsräume für Castroper Straße Zusammenstellung der Kosten (brutto) für Einrichtung und Ausstattung 310.000,00 €
Anlage 1 - Öffentlichkeitsbeteiligung
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Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? - Eine Öffentlichkeitsbeteiligung führt zu einer Verfahrensverlängerung und erzeugt schwerwiegende Nachteile. Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): Die Schaffung von zusätzlichen Schulflächen erfordert komplexe Vorbereitungen. Durch die Rückkehr zu G9 besteht ein zusätzlicher Platzbedarf für das Erich-Kästner-Gymnasium ab dem Schuljahr 2026/27. Da die Flächen in der Stammheimer Straße 101 dem Erich-Kästner-Gymnasium nur im Schuljahr 2026/27 zur Verfügung stehen, droht ein Wegfall von Schulplätzen. Ohne frühzeitigen Ratsbeschluss besteht die Gefahr, dass die Flächen in der Castroper Straße 7 nicht rechtzeitig zum Schulbeginn 2027/28 errichtet werden. Damit das Erich-Kästner-Gymnasium Planungssicherheit erhält, sollte der Ratsbeschluss so früh wie möglich erfolgen, damit die Vergabe sämtlicher erforderlicher Leistungen umgehend veranlasst werden kann. Die Prüfung der Rahmenbedingungen musste zunächst abgeschlossen werden, so dass die Vorlage nicht früher eingebracht werden konnte.“ Kontakt OB/1 Büro des Oberbürgermeisters OB/12 Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung Brückenstraße 5-11 50667 Köln Telefon: 0221 – 221 31122 E-Mail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung
Anlage 3 - Lageplan und Grundrisse
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Anlage 3 – Lageplan und Grundrisse Hausmeister Sporthalle Nebenräume Sport Schulgeb äud e Mensa-/ Containerschu l-interim Eingang Bestand Chemie und Physik Erich-Kästner-Gymnasium 2. OG Bestandsgebäude Schuljahr 2025/26: Planung Chemie und Klassenraum Erich-Kästner-Gymnasium 2. OG Bestandsgebäude ab Schuljahr 2027/28: Planung Conatineranlage (oben 1.OG unten EG) Erich-Kästner-Gymnasium ab Schuljahr 2027/28: Ablaufplan mit Aussagen zu Planungs- und Realisierungszeit
Beschlussvorlage Rat
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Dezernat, Dienststelle
VI/26
Vorlagen-Nummer
0118/2026
Freigabedatum
14.04.2026
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung
Betreff
Anmietung eines Modulbaus und Sanierung der naturwissenschaftlichen
Unterrichtsräume im Bestandsgebäude des Erich-Kästner-Gymnasiums, Castroper
Straße 7 - Bedarfsfeststellungs- und Anmietbeschluss
Beschlussorgan
Rat
Gremium Datum
Beschluss:
1. Der Rat der Stadt Köln erkennt den Bedarf zur Anmietung eines modularen Schulersatz-
baus in der Castroper Straße 7 in 50735 Köln-Nippes als Interim zur Deckung des Raumbe-
darfs des Erich-Kästner-Gymnasiums ab dem Schuljahr 2027/2028 an. Dieser entsteht durch
die Rückkehr zu G9 für erforderliche Mehrklassen, welche im Schuljahr 2026/2027 vorüberge-
hend Räumlichkeit in der Stammheimer Straße 101 in 50735 Köln-Nippes nutzen können. Die
Inbetriebnahme des Modulbaus wird zum Start des Schuljahres 2027/2028 angestrebt.
2. Der Rat der Stadt Köln beschließt, die Kölner Schulbaugesellschaft mbH entsprechend mit
der temporären Anmietung eines modularen Schulersatzbaus für voraussichtlich vier Schul-
jahre (2027/2028 bis 2030/2031) mit einer Mietfläche von ungefähr 900 Quadratmetern für die
Unterbringung von zwei Klassenräumen, drei Mehrzweckräumen, zwei Physikräumen und ei-
nem Sammlungs-/ Vorbereitungsraum für die Physik zu beauftragen. Außerdem sind Sanitär-,
Technik- und Verkehrsflächen einzuplanen.
Die voraussichtlichen Mietkosten inklusive Versicherung, Anlieferung und Montage und Her-
richtung gemäß städtischen Vorgaben sowie Demontage, Rücklieferung und Schlussreinigung
belaufen sich auf rund 2,8 Mio. Euro brutto zuzüglich Reinigungs- und sonstige Betriebskos-
ten.
3. Die Finanzierung der vertraglich zu vereinbarenden Miete und der mit der Anmietung ver-
bundenen Nebenkosten erfolgt aus dem Wirtschaftsplan der Gebäudewirtschaft der Stadt
Köln. Die Refinanzierung aus dem städtischen Haushalt erfolgt nach der Übergabe und Inbe-
triebnahme des Objektes über Mietzahlungen an die Gebäudewirtschaft zum dann gültigen
Flächenverrechnungspreis.
Ausschuss Schule und Weiterbildung 27.04.2026
Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft 05.05.2026
Bezirksvertretung 5 (Nippes) 07.05.2026
Finanzausschuss 11.05.2026
Rat 12.05.2026
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4. Der Rat beschließt die Einrichtung des Schulersatzbaus mit Gesamtkosten in Höhe von
rund 310.000 Euro brutto (investiver Anteil: 120.000 Euro brutto, konsumtiver Anteil: 190.000
Euro brutto). Die konsumtiven Einrichtungskosten in Höhe von voraussichtlich rund 190.000
Euro brutto werden aus Mitteln im Haushaltsjahr 2027 im Teilergebnisplan des Amtes für
Schulentwicklung in der Produktgruppe 0301, Schulträgeraufgaben bei Teilplanzeile 13, Auf-
wendungen für Sach- und Dienstleistungen, finanziert.
Die Finanzierung der investiven Einrichtungskosten in Höhe von rund 120.000 Euro brutto er-
folgt zum Haushaltsjahr 2027 aus Mitteln im Teilfinanzplan des Amtes für Schulentwicklung in
der Produktgruppe 0301, Schulträgeraufgaben bei Teilplanzeile 9, Auszahlungen für Erwerb
von beweglichem Anlagevermögen bei Finanzstelle 4013-0301-5-5001 - GYM Castroper Str.
Einricht. bei San/Anm.
5. Außerdem erkennt der Rat den Bedarf zur Sanierung der naturwissenschaftlichen Räum-
lichkeiten im 2. Obergeschoss des Bestandsgebäudes der Castroper Straße 7 mit Kosten in
Höhe von rund 90.000 Euro an. Die Finanzierung erfolgt aus dem Wirtschaftsplan der Gebäu-
dewirtschaft der Stadt Köln. Die Refinanzierung aus dem städtischen Haushalt erfolgt nach
der Übergabe und Inbetriebnahme des Objektes über Mietzahlungen an die Gebäudewirt-
schaft zum dann gültigen Flächenverrechnungspreis.
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Haushaltsmäßige Auswirkungen
Nein
Ja, investiv Investitionsauszahlungen 120.000 €
Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja
%
Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 190.000 €
Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja
%
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2028
a) Personalaufwendungen €
b) Sachaufwendungen etc. (Miete inklusive Reinigungs- und sonstige Nebenkosten)
siehe Begründung
c) bilanzielle Abschreibungen 8.000 €
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:
a) Erträge €
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten €
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:
a) Personalaufwendungen €
b) Sachaufwendungen etc. €
Beginn, Dauer
Auswirkungen auf den Klimaschutz
Nein
Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)
Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)
Die erstmalige Errichtung und der Betrieb von Schulgebäuden führen zu einem Ressourcen-
verbrauch, der eine Zunahme der CO²- Emissionen über den Lebenszyklus bewirkt
Begründung:
Am Schulgebäude des Erich-Kästner-Gymnasiums müssen notwendige bauliche Maßnahmen
durchgeführt werden. Da der Schulstandort entsprechend den gesetzlichen und städtischen
Vorgaben nicht parallel zum laufenden Schulbetrieb erweitert und gleichzeitig saniert werden
kann, soll durch die Anmietung eines Modulbaus ab dem Schuljahr 2027/2028 der fortlau-
fende Schulbetrieb kurz- bis mittelfristig gesichert werden. Dies ist das Ergebnis der am
03.07.2025 mit der Beschlussvorlage 0439/2025 beauftragten Machbarkeitsstudie zur Gene-
ralinstandsetzung und kurzfristigen Erweiterung des Schulgebäudes von G8 auf G9 zum
Schuljahr 2027/2028 am Schulstandort Castroper Straße 7. Die kurzfristige Umsetzungder Er-
weiterung ist erforderlich und nur als Interimslösung zeitlich realisierbar.
Während für das Schuljahr 2026/2027 ein Interim in der Stammheimer Straße 101 für die
Mehrklassen gefunden wurde und aktuell ebenfalls durch die Kölner Schulbaugesellschaft
hergerichtet wird, stehen diese Räumlichkeiten ab dem Schuljahr 2027/2028 nicht mehr zur
Verfügung. Entsprechend müssen zusätzliche Flächen für die ab Sommer 2027 zusätzlichen
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circa 90 Schüler*innen geschaffen werden.
Für ein Interim in der Castroper Straße werden die Kosten für die Anmietung über vier Jahre
inklusive Planungs- und Baukosten auf rund 2,8 Mio. Euro geschätzt.
Eine alternative Interimslösung auf dem Sportplatz in der Rennbahnstraße würde neben zu-
sätzlichen Kosten für das Grundstück und für eine Erschließung auch erheblich mehr Fläche
für Doppelstrukturen benötigen. Diese Kosten für den gleichen Zeitraum würden ein Vielfa-
ches betragen und eine rechtzeitige Fertigstellung wäre nicht gesichert.
Die Standdauer wird auf vier Jahre kalkuliert, da die Maßnahme lediglich interimistischen Cha-
rakter besitzt. Langfristig soll das Erich-Kästner-Gymnasium dauerhaft an einen Alternativsta-
ndort ziehen, welcher ausreichend große Flächen bietet, oder das gesamte Grundstück für die
Zeit der Bauaktivitäten für einen Neubau auf dem aktuellen Grundstück temporär verlassen.
Da die Errichtung naturwissenschaftlicher Räume, insbesondere der Chemieräume, in einer
Modulbauweise sowohl kosten- und zeitintensiv wäre, empfiehlt es sich, diese Flächen wirt-
schaftlicher und schneller durch die Umrüstung vorhandener naturwissenschaftlicher Räume
im Bestandsgebäude zu realisieren. Dieses Vorgehen ist durch den bestehenden Ratsbe-
schluss zur Generalinstandsetzung des Bestandsgebäudes gedeckt.
Kosten
Gesamtkosten rund 2,8 Mio. Euro
1 Mietkosten Container rund 2,3 Mio. Euro
2 Erschließungskosten Container rund 0,1 Mio. Euro
3 Baunebenkosten rund 0,2 Mio. Euro
4 Risikovorbehalt in Höhe von 7,5 % rund 0,2 Mio. Euro
Die voraussichtlichen Mietkosten für den Modulbau inklusive Versicherung, Anlieferung und
Montage und Herrichtung gemäß städtischen Vorgaben sowie Demontage, Rücklieferung und
Schlussreinigung belaufen sich auf rund 2,3 Mio. Euro brutto.
Daneben entstehen weiteren Kosten:
1. Erschließungskosten (Gründung, private und öffentliche Erschließung insbesondere die
Hausanschlüsse) rund 0,1 Mio. Euro brutto.
2. Für die Vorbereitung und Erlangung der Baugenehmigung fallen Honorarkosten zum Bei-
spiel für die Planung und den Anschluss der Versorgungsleitungen an. Zudem sind einige
bauliche Anpassungen und sonstige Arbeiten erforderlich (Freianlagen, Anbindung der Brand-
meldeanlage, et cetera). Diese Baunebenkosten belaufen sich auf rund 0,2 Mio. Euro brutto.
3. Für Unvorhergesehenes (Planungs-, Bau-, Vergabe-, Baugrundkosten und Kosten für
Bauen im Bestand/ während laufendem Schulbetrieb) wird ein Risikovorbehalt mit 7,5%, das
sind rund 0,2 Mio. Euro brutto, vorgesehen.
Die Kosten der Sanierung der naturwissenschaftlichen Fachräume im Bestandsgebäude
werden auf rund 90.000 Euro geschätzt.
Finanzierung:
Die Finanzierung der Maßnahme erfolgt aus dem Wirtschaftsplan der Gebäudewirtschaft der
Stadt Köln. Die Refinanzierung aus dem städtischen Haushalt erfolgt nach der Übergabe und
Inbetriebnahme des Objektes über Mietzahlungen an die Gebäudewirtschaft zum dann gülti-
gen Flächenverrechnungspreis.
Zum 1. Januar 2015 wurde das innerstädtische Finanz- und Abrechnungssystem zwischen
der Kernverwaltung und der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln neu geordnet. Seit diesem
Zeitpunkt gibt es unterschiedliche, spartenbezogene Mieten, sogenannte Flächenverrech-
nungspreise. Die Flächenverrechnungspreise basieren grundsätzlich auf den spartenspezifi-
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schen Aufwendungen (nach Abzug der der jeweiligen Sparte zuzurechnenden sonstigen Er-
trägen) und der auf die jeweilige Sparte beziehungsweise Untersparte entfallende Fläche. Die
umlagefähigen Nebenkosten werden von der Gebäudewirtschaft separat von der Miete mit
der Nutzerdienststelle abgerechnet.
Ab dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme des Schulersatzbaus ergibt sich für die gesamte
Schulsparte „Gymnasien“ eine jährliche Haushaltsmehrbelastung von rund 707.000 Euro zu-
züglich Nebenkosten (inklusive Reinigung) von rund 50.000 Euro jährlich. Die Aufwendungen
von insgesamt rund 757.000 Euro jährlich sind voraussichtlich ab dem Haushaltsjahr 2027
aus Mitteln im Teilergebnisplan des Amtes für Schulentwicklung in der Produktgruppe 0301,
Schulträgeraufgaben in Teilplanzeile 16, sonstige ordentliche Aufwendungen zu finanzieren.
Auf Basis des derzeitigen Flächenverrechnungspreises entfällt voraussichtlich ein Anteil in
Höhe von rund 190.000 Euro jährliche Spartenmiete inklusive rund 50.000 Euro Reinigungs-
und sonstiger Nebenkosten auf den Schulersatzbau an der Castroper Straße 7. Die restlichen
Mehraufwendungen werden im Wege entsprechend erhöhten Spartenmieten auf den übrigen
Objekten der genannten Schulsparte abgebildet.
Für die Sanierung der naturwissenschaftlichen Fachräume ergibt sich daneben für die ge-
samte Schulsparte „Gymnasien“ eine jährliche Haushaltsmehrbelastung von rund 5.000 Euro
jährlich. Die Aufwendungen von insgesamt rund 5.000 Euro jährlich sind voraussichtlich ab
dem Haushaltsjahr 2027 aus Mitteln im Teilergebnisplan des Amtes für Schulentwicklung in
der Produktgruppe 0301, Schulträgeraufgaben in Teilplanzeile 16, sonstige ordentliche Auf-
wendungen zu finanzieren.
Die Einrichtungskosten werden auf rund 310.000 Euro brutto kalkuliert (siehe Anlage 4).
Die konsumtiven Einrichtungskosten in Höhe von voraussichtlich rund 190.000 Euro werden
aus Mitteln im Haushaltsjahr 2027 im Teilergebnisplan des Amtes für Schulentwicklung in der
Produktgruppe 0301, Schulträgeraufgaben in Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- und
Dienstleistungen finanziert.
Die Finanzierung der investiven Einrichtungskosten in Höhe von rund 120.000 Euro brutto er-
folgt zum Haushaltsjahr 2027 aus Mitteln im Teilfinanzplan des Amtes für Schulentwicklung in
der Produktgruppe 0301, Schulträgeraufgaben bei Teilplanzeile 9, Auszahlungen für Erwerb
von beweglichem Anlagevermögen bei Finanzstelle 4013-0301-5-5001 - GYM Castroper Str.
Einricht. bei San/Anm.
Die Finanzierung der bilanziellen Abschreibungen der investiven Einrichtungskosten in Höhe
von 8.000 € jährlich erfolgt voraussichtlich ab 2028 aus Mitteln im Teilergebnisplan des Amtes
für Schulentwicklung in der Produktgruppe 0301, Schulträgeraufgaben in Teilplanzeile 14, bi-
lanzielle Abschreibungen.
Die erforderlichen Mittel sind in der aktuellen mittelfristigen Finanzplanung nicht enthalten und
müssen im Wege der Umschichtung und im Rahmen des Haushaltsaufstellungsprozesses
2027 fortfolgend im Budget des Dezernats IV, Bildung, Jugend und Sport bereitgestellt wer-
den. Dies ist ohne Priorisierungsentscheidungen zu Lasten anderer sowie zukünftiger Investi-
tions- und Sanierungsbedarfe der Stadt und zusätzliche mittelfristige Konsolidierung in zwei-
bis dreistelliger Millionenhöhe nach derzeitigem Stand nicht darstellbar. Dies gilt umso mehr,
als im Zuge weiterer Schulbau- und -Sanierungsmaßnahmen mit weiteren bisher noch nicht
bezifferten Haushaltsmehrbelastungen zu rechnen ist. Vor diesem Hintergrund sind die Haus-
haltsbelastungen, die sich aus der aktuell vorgelegten Kostenfortschreibung sowie den weite-
ren Investitions- und Sanierungsbedarfen im Schulbau ergeben, auf das zwingend notwendige
Maß zu begrenzen.
Bewirtschaftung im Rahmen der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2025/2026
Die Bereitstellung der erforderlichen schulischen Infrastruktur ist kommunale Pflichtaufgabe
nach § 79 Schulgesetz Nordrhein-Westfalen. Die erforderliche Baumaßnahme muss zeitnah
erfolgen und lässt sich nicht länger aufschieben, da ein Aufschub die Maßnahme verteuern
würde. Im Hinblick auf die Raumausführung werden die vom Rat der Stadt Köln beschlosse-
nen Standards (Vorlagen-Nummer 2394/2024) und vom Rat beabsichtigte Anpassung der
Bau- und Qualitätsstandards angewandt. Gesetzliche Mindeststandards werden eingehalten.
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Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung wird im Nachgang mit einer Mitteilung über die-
sen Beschluss informiert.
Anlage 1 – Öffentlichkeitsbeteiligung
Anlage 2 – Raumliste
Anlage 3 – Lageplan und Grundrisse
Anlage 4 – Kostenrahmen Einrichtung und Ausstattung
Anlage 5 – Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes (wird bis zur 1. Sitzung nachge-
reicht)
Anlage 2 - Raumliste
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Anlage 2 - Raumliste Raumprogramm (402) Raumart Anzahl Größe Summe Nutzer*innen Allgemeiner Unterrichtsbereich Klassenraum 2 72 144 32 Mehrzweckraum 3 64 192 28 Naturwissenschaftlicher Bereich NW Raum Physik 2 72 144 32 Vorbereitung / Sammlung Physik 1 72 72 4 SUMME 8 552 *Herrichtung und tlw. Überarbeitung der Flächen des Bestandsgebäudes im 2.OG (Räume A216, A217, A221, A223 und A224) 1 2 3 4 26.01.2026 Raumliste Container Erich-Kästner-Gymnasium Schulhof exklusiv Verkehrs-, Technik, und Sanitärflächen Raum-Nr.
Beratungsverlauf (5)
Beschluss: ungeändert empfohlen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert empfohlen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert empfohlen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert empfohlen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0118/2026
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 14.04.2026
- Erstellt
- 14.01.2026 10:24