A-O/0005/2014
Geschwindigkeitsbegrenzung auf der Sudmühlenstraße
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Originalantrag A-O/0005/2014
1273 Zeichen
A-O/0005/2014 ö CDU MÜNSTER Antrag Münster, 10. 02. 2014 Die BV Ost möge beschließen: Die Verwaltung wird gebeten, auf der Sudmühlenstraße zwischen Hausnummer 16 und Nr, 60 die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 50 Km/h zu begrenzen. Begründung: Auf diesem ca. 450 m langen Teilstück ist die zulässige Höchst geschwindigkeit mit 70Km/h markiert. Inmitten dieses Teilstückes befindet sich die Zufahrt / Ausfahrt Pferdezentrum. Bei den vielen publikumswirksamen Veranstaltun gen ist dort eine Reduzierung auf 50 Km/h angemessen. Im täglichen Betriebsverkehr, besonders aber nach Veranstaltungsende zeigen sich durch die langsam das Gelände verlassende Gespannfahrzeuge kritische Situationen mit dem passierenden Verkehr. Unabhängig von der Sinnhaftigkeit einer solch kurzen „70er" Strecke bemängeln die Anwohner schon seit langem die „nervige Raserei". Diese Klagen beziehen sich auf zu hohe und vereinzelt angsteinflößende Geschwindigkeiten (Motorräder) und dem damit verbundenen Lärm. Diese Anwohnerklagen beziehen sich auf den gesamten Bereich von der B219 bis zur Bahn. Für die Fraktion: CDU-Kreisverband Münster e.V. Mauritzstraße 4-6 • 48143 Münster Telefon (02 51) 418 42-0 Telefax (02 51) 4 18 42-44 post@cdu-muenster.de • www.cdu-muenster.de
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (2)
- Sudmühlenstraße
- Mauritzstraße 4
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Details
- Vorlagen-Nr.
- A-O/0005/2014
- Typ
- Antrag an die BV Ost
- Datum
- 25.02.2014
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37