1776/2018
Studie und Medienberichterstattung über die Personalausstattung in Jugendämtern
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Mitteilung Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle IV/51/511 Vorlagen-Nummer 07.06.2018 1776/2018 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Jugendhilfeausschuss 12.06.2018 Studie und Medienberichterstattung über die Personalausstattung in Jugendämtern Am 14.Mai 2018 stellte die Sozialwissenschaftlerin Katharina Beckmann ihre Studienergebnisse zur Befragung von 652 Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen aus 175 Jugendämtern in Deutschland vor. Aus den Befragungsergebnissen der Fachkräfte geht hervor, dass es in vielen Jugendämtern zu we- nig Personal für zu viele Fälle gibt. Die befragten Mitarbeiter beklagten, dass sie zu wenig Zeit für direkte Klientenkontakte hätten und zu viel Zeit für die Fall-Dokumentation aufgewendet werden müsse. Nur jeder fünfte der Befragten schafft es laut der Studie, die für Fallübergaben und Verfahren wichti- ger Gesprächsprotokolle während oder noch am Tag des Gespräches auszufüllen. Mehr als jeder zweite Fall bleibe mindestens 1 Woche unprotokolliert. Die Studie bemängelte weiterhin, dass für die Finanzierung des Personals im ASD, die jeweilige Kommune zuständig sei. Damit sei die Gefahr verbunden, das Kommunen mit schwieriger Finanzla- ge, ihre Jugendämter personell nicht ausreichend ausstatte. Hier fordert Frau Beckmann die Verlagerung der Hauptverantwortung für die Personalausstattung der Jugendämter auf die Bundesebene zu verlagern, damit die Verantwortung nicht alleine bei der Kom- mune läge. Aus Sicht der Jugendverwaltung kann zu diesem Thema für das Jugendamt Köln folgendes festgehalten werden: Bei einer im Jahr 2007 vorgenommenen Stellenbemessung im ASD wurde durch die Personalverwal- tung ein erhebliches Stellendefizit im ASD festgestellt. Im Zuge der parallel laufenden Debatte zur Sicherstellung des Kinderschutzes und zur Vermeidung eines Organisationsverschuldens, beschloss der Rat der Stadt Köln (DS Nr.0016/2008) die Neuschaffung des Gefährdungsmeldungs Sofort Diens- tes (GSD) in einem Umfang von 45,5 zusätzlichen Stellen und einer damit einhergehenden Entlas- tung des ASD für die Aufgaben bei der Überprüfung von eingehenden Gefährdungsmeldungen. Zusätzlich wurde das zum damaligen Zeitpunkt bestehende Verhältnis der Fallzahlen zur Personal- ausstattung im ASD als fortschreibungsfähige Größenordnung zwischen Jugend- und Personalver- waltung festgelegt. Seit diesem Zeitpunkt ist die Personalausstattung immer an die (steigenden) Fallzahlen angepasst worden, sodass aus Sicht der Verwaltung die Stellenausstattung im ASD und GSD derzeit als aus- kömmlich betrachtet wird. Im Arbeitsalltag ist allerdings festzustellen, dass bedingt durch den hohen Frauenanteil bei den Fach- kräften im ASD, es überdurchschnittlich häufig zu Personalausfällen wegen Mutterschutzzeiten und Erziehungsurlauben kommt. Verbunden mit Personalausfällen bei langzeiterkrankten Fachkräften, sowie einer in den letzten Jahren konstant hohe Mitarbeiterfluktuation, ist es immer wieder zu tempo- rären extremen Belastungssituationen in einzelnen ASD-Gruppen gekommen. 2 Die Verwaltung ist bestrebt neben bereits vorgenommenen Steuerungsmaßnahmen, wie z.B. eines Einarbeitungskonzeptes, dieses Problem zu lösen. Ein Lösungsansatz könnte ein Modell der Stadt Hamburg sein, die eine Personalbewirtschaftung von 115% der vorhandenen ASD Personalstellen ermöglicht. Die Erfahrungen in Hamburg sind, dass zum Jahresende das eigentliche Jahrespersonal- budget trotzdem nicht zu 100% ausgeschöpft war, aber mit dieser Lösung die nahtlose Stellungsbe- setzungssituation in vielen Fällen befriedigender gestaltet werden konnte. Gez. Dr. Klein
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1776/2018
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 07.06.2018
- Erstellt
- 28.05.2018 12:42