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0306/2021

Kürzungen bei den Kosten der Unterkunft in Köln (Anfrage der Fraktion DIE LINKE AN/0027/2021)

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 17.02.2021

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Nächste Beratung: Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren, Sitzung am 15.04.2021

Beantwortung der schriftlichen Anfrage der Fraktion DIE LINKE zu KdU AN00272021

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Beantwortung der schriftlichen Anfrage der Fraktion DIE LINKE zu KdU AN00272021

5297 Zeichen

Beantwortung der schriftlichen Anfrage der Fraktion DIE LINKE AN0027/2021 in der 
Sitzung des Ausschusses für Soziales und Senioren am 25.02.2021  
 
Wortlaut der Anfrage: 
 
Kürzungen bei den Kosten der Unterkunft in Köln 
 
1. Wie viele Bedarfsgemeinschaften haben im Juni nicht die vollen Kosten der 
Unterkunft bekommen? 
 
2. Wie viele dieser Bedarfsgemeinschaften erhielten eine Kürzung, weil Ihre Kosten als 
unangemessen eingeschätzt wurden? 
 
3.  In welcher Bandbreite bewegen sich die Kürzungen? 
 
 
Antwort des Jobcenter Köln  
 
Zu 1.:   
Statistisch lässt sich die Anzahl der Bedarfsgemeinschaften, die im Juni nicht die vollen 
Kosten der Unterkunft erhalten haben, nicht ermitteln.  
 
Ermitteln lässt sich, dass 64.447 Bedarfsgemeinschaften Leistungen erhalten haben und 
dass 3569 Bedarfsgemeinschaften davon im Juni keinerlei Kosten der Unterkunft erhalten.  
 
Gründe dafür, dass keinerlei Kosten der Unterkunft gezahlt wurden sind:  
1. Es wurden keine Mietkosten geltend gemacht. Dies kann zum Beispiel der Fall sein, 
wenn Kundinnen und Kunden mietfrei bei Bekannten wohnen 
2. Es werden temporär keine Kosten der Unterkunft übernommen, weil 
leistungsrechtliche Fragen offen sind. Beispiel kann sein, dass die Höhe der 
Mietkosten noch nicht nachgewiesen wurde. 
 
Der Anteil der Bedarfsgemeinschaften, in denen keine Kosten der Unterkunft gezahlt 
werden, ist in den letzten beiden Jahren leicht rückläufig. Dieser Trend wurde durch die 
Pandemie bisher nicht beeinflusst. 
 
Zu 2.:   
Entsprechende Daten werden zentral nicht erfasst. 
 
Um festzustellen, aus welchen Gründen die Kosten der Unterkunft nicht vollständig 
ausgezahlt wurde und wie hoch die Kürzung jeweils ist, müssten alle 60.878 
Bedarfsgemeinschaften, in denen Kosten der Unterkunft gezahlt wurden, einzeln betrachtet 
werden. 
 
Es gibt verschiedene Gründe die Kosten der Unterkunft nicht vollständig auszuzahlen: 
 etwa bei Rückerstattung aus der Betriebs- und Heizungskostenabrechnung 
 in Fällen, in denen bei Kund*innen, die in deutlich zu teuren Wohnungen wohnen 
(Miete mind. 100€ teurer als aktueller Mietrichtwert), die Miete nach Betrachtung 
des jeweiligen Einzelfalls und individueller Umstände sowie eingehender Prüfung 
auf die angemessene Höhe reduziert wurde.

Hinweis: 
Um Fälle mit deutlicher Überschreitung der Angemessenheitskriterien gezielter 
aufgreifen zu können, haben Stadt Köln und Jobcenter Köln im Jahr 2007 das 
Projekt (heute: Fachdienst) „Senkung der Kosten der Unterkunft“ (SKdU) 
gegründet. Ziel des Fachdienstes ist es, Kund*innen des Jobcenters, deren 
Unterkunftskosten deutlich über der Angemessenheit liegen bei der Senkung der 
Unterkunftskosten zu unterstützen. Der Fachdienst SKdU erörtert gemeinsam mit 
den Hilfebedürftigen deren Wohnsituation im Detail. In konstruktiver 
Zusammenarbeit von Fachdienst und Kund*innen und unter Berücksichtigung der 
jeweiligen Lebenssituation wird auf dieser Grundlage dann – sofern sich nicht 
ergibt, dass die Überschreitung der Kosten der Unterkunft für einen bestimmten 
Zeitraum bzw. bis auf Weiteres hingenommen werden kann/muss – eine Strategie 
zur Senkung der Kosten der Unterkunft erarbeitet. Eine Weitergewährung der 
Unterkunftskosten in tatsächlicher Höhe kommt insbesondere dann infrage, wenn 
im Einzelfall besondere Umstände vorliegen. Hier seien beispielhaft Aspekte 
genannt wie: gesundheitliche Beeinträchtigung; Pflegebedürftigkeit; Behinderung; 
lange Wohndauer bei älteren Menschen; nur kurzzeitige/absehbare 
Hilfebedürftigkeit; notwendige bestehende soziale Bezüge und Kontakte im 
Wohnumfeld; Vermeidung von Wohnungslosigkeit; Umstände, die die Annahme 
rechtfertigen, dass eine Eingliederung in Arbeit vom Erhalt des Wohnraumes 
abhängig ist; Familie mit Kindern, denen ein mit einem Umzug verbundener 
Schulwechsel nicht zumutbar ist. Bis zum Abschluss des Verfahrens zur 
Angemessenheitsprüfung werden die Unterkunftskosten generell in tatsächlicher 
Höhe durch das Jobcenter übernommen. 
 
 es gibt auch Fallgestaltungen, bei denen aufgrund von Umzügen in zu teure 
Wohnungen nicht die vollen Wohnkosten anerkannt werden. In der Regel wurde 
der Umzug dann im Vorfeld nicht abgesprochen oder wegen den zu teuren 
Mietkosten nicht genehmigt. 
 wenn Kund*innen z.B. mit dem Mieterverein Mietminderungen geltend machen 
 ein weiterer Grund für nicht vollständig anerkannte Wohnkosten könnten auch 
Obdachlosenunterkünfte und Wohnheime für Jugendliche sein. 
Die Kosten werden übernommen, hier wird jedoch regelmäßig der Betrag für 
Haushaltsstrom und die Servicepauschale von der Miete abgezogen, da diese 
bereits in der Regelleistung enthalten sind. 
 
Grundsätzlich lässt sich sagen, dass sich in den letzten beiden Jahren die Summe der nicht 
anerkannten Kosten nur marginal verändert hat. Im Juni 2020 wurden 98,6% der 
tatsächlichen Kosten der Unterkunft anerkannt. Zum Vergleich: im Juni 2018 waren es 98,4 
und im Juni 2019 98,5% Im Zeitraum von September 2012 bis September 2020 wurden 
immer zwischen 97,8 und 98,6% der Kosten der Unterkunft anerkannt. Eine Veränderung 
durch die Pandemie ist nicht festzustellen. 
 
Zu 3.:   
In welcher Bandbreite sich die Kürzungen bewegen, kann nicht beantwortet werden, da 
dies vom jeweiligen Einzelfall abhängig ist.  
 
 
Gez. Martina Würker

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

580 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
V/5000 JC 
 
Vorlagen-Nummer  08.02.2021 
 0306/2021 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss Soziales und Senioren 25.02.2021 
15.04.2021 
 
Kürzungen bei den Kosten der Unterkunft in Köln (Anfrage der Fraktion DIE LINKE 
AN/0027/2021) 
Zur schriftlichen Anfrage der Fraktion DIE LINKE aus der Sitzung vom 25.02.2021 legt die Verwaltung 
dem Ausschuss für Soziales und Senioren die in der Anlage beigefügte Antwort des Jobcenter Köln 
vor.  
 
Anlage 
 
Gez. Dr. Rau

Beratungsverlauf (1)

15.04.2021 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren
Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0306/2021
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
17.02.2021
Erstellt
27.01.2021 14:02