V/0421/2022
"Bewerbungscenter" - Angebot gemäß § 16 SGB II i.V.m. § 45 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB III
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Anlage A
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Anlage A zur V/0421/2022 Kurzüberblick Das arbeitsmarktpolitische Angebot „Bewerbungscenter“ richtet sich an alle erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (eLb), die sich in einem Integrationsprozess befinden und vor der Herausforderung stehen, eine passende Ausbildungsstelle oder sozialversicherungspflichtige Beschäftigung zu finden. Mit dem Angebot werden eLb in allen Phasen des Bewerbungsprozesses individuell und kontinuierlich unterstützt. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Mit der Vorlage wird das Ziel verfolgt, den Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung über das geplante arbeitsmarktpolitische Angebot „Bewerbungscenter“ zu informieren. Der Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung soll über den Bedarf der Beschaffung des geplanten arbeitsmarktpolitischen Angebotes entscheiden. Finanzierung Produktgruppe: 0501 Leistungen der Grundsicherung Das geplante arbeitsmarktpolitische Angebot wird aus Bundesmitteln (hier: Eingliederungstitel) finanziert. Der kommunale Haushalt wird nicht belastet. Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig x überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig freiwillig Die Aufgabe beruht auf dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) in Verbindung mit dem Sozialgesetzbuch Drittes Buch (SGB III). Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Von dem geplanten arbeitsmarktpolitischen Angebot des Jobcenters der Stadt Münster profitieren alle erwerbsfähigen Leistungsberechtigten unabhängig von ihrem Geschlecht oder einer Migrationsvorgeschichte.
Beschlussvorlage
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V/0421/2022 V/0421/2022 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft "Bewerbungscenter" - Angebot gemäß § 16 SGB II i.V.m. § 45 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB III Beratungsfolge 28.09.2022 Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Die Verwaltung wird beauftragt, das Angebot „Bewerbungscenter“ gemäß § 16 SGB II i.V.m. § 45 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB III für den Zeitraum vom 01.02.2023 bis 31.01.2024 (zzgl. einer optionalen Vertragsverlängerung vom 01.02.2024 bis 31.01.2025) im Rahmen einer öffentlichen Ausschreibung zu beschaffen. II. Finanzielle Auswirkungen: Es wird zur Kenntnis genommen, - dass der Schätzwert der geplanten Beschaffung des Angebotes „Bewerbungscenter“ unter der Wertgrenze in Höhe von 750.000,00 € liegt. - dass die Beschaffung über eine öffentliche Ausschreibung in einem nationalen Vergabeverfahren (UVgO) erfolgen wird. - dass die finanziellen Mittel für das Angebot “Bewerbungscenter“ für die Haushaltsjahre 2023 und 2024 als Verpflichtungsermächtigung im Eingliederungstitel (EGT) vorhanden sind. Der kommunale Haushalt wird nicht belastet. Jobcenter 17.08.2022 Ihr/e Ansprechpartner/in: Frau Schmaloer T elefon:492-9189 SchmaloerS@stadt- muenster.de - 2 - V/0421/2022 Begründung: I.Zielgruppe und Bedarf Zur Zielgruppe des Angebotes „Bewerbungscenter“ gehören alle erwerbsfähigen Leistungsberechtigten, deren Förderziel in der Direktvermittlung besteht. Die Direktvermittlung umfasst zum einen sozialversicherungspflichtige Beschäftigungs- und zum anderen Ausbildungsverhältnisse. Die Zielgruppe ist heterogen. Erwerbsfähige Leistungsberechtigte stehen im Integrationsprozess vor der Herausforderung, eine passende Ausbildungsstelle oder sozialversicherungspflichtige Beschäftigung zu finden und sich selbst erfolgreich in einer Bewerbungssituation zu präsentieren. Nicht alle erwerbsfähigen Leistungsberechtigten verfügen über die Fähigkeiten, Kompetenzen und entsprechenden technischen Ressourcen, um die Bewerbung erfolgreich zu gestalten. Im Rahmen des Angebotes „Bewerbungscenter“ werden erwerbsfähige Leistungsberechtigte individuell befähigt und unterstützt, Bewerbungsunterlagen zu modifizieren bzw. zu erstellen, eine zielführende Bewerbungsstrategie zu entwickeln und den Umgang mit Bewerbungssituationen (z.B. Auswahlrunden, Vorstellungsgespräche, etc.) sowie innovative Bewerbungswege zu trainieren. Darüber hinaus benötigt eine nicht unerhebliche Anzahl an erwerbsfähigen Leistungsberechtigten eine kontinuierliche Unterstützung im Bewerbungsprozess (Unterstützung bei der Stellensuche und beim Anpassen von Bewerbungsunterlagen, etc.). Vor dem Hintergrund der zunehmenden Digitalisierung des Bewerbungsprozesses, welcher nicht zuletzt durch die Corona-Pandemie beschleunigt wurde, richtet sich der Fokus auch auf die (Weiter-)Entwicklung von digitalen Handlungskompetenzen und der Bereitstellung von entsprechender Hardware. Das Angebot ist ganztägig und zeitlich vollkommen flexibel zugänglich, sodass auch Menschen mit Care-Aufgaben daran teilhaben können. II. Angebotsziel Das Angebot „Bewerbungscenter“ ist ein Unterstützungsangebot für Menschen aus dem Rechtskreis SGB II. Im Rahmen des Angebotes werden die T eilnehmenden in ihren Bewerbungsprozessen individuell begleitet, um eine passgenaue und nachhaltige Integration in den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt zu erwirken. III. Rahmenbedingungen Die Angebotsdauer beträgt 12 Monate. Sie beginnt am 01.02.2023 und endet am 31.01.2024. In dem Angebot werden insgesamt 170 T eilnehmende in ihren Bewerbungsprozessen unterstützt. Somit wird das Angebot für durchschnittlich 14 T eilnehmendeim Monat vorgehalten. Es besteht die Möglichkeit einer Verlängerung des Angebotes um 12 Monate (Optionsziehung). Im Falle einer Optionsziehung beginnt das Angebot am 01.02.2024 und endet am 31.01.2025. - 3 - V/0421/2022 IV.Inhalt Zu Beginn der T eilnahme an dem Angebot „Bewerbungscenter“ wird gemeinsam mit den T eilnehmenden eine individuelle Bedarfsanalyse durchgeführt, um die Unterstützungsbedarfe der T eilnehmendenzu eruieren und die individuelle T eilnahmedauer(von 1 T agbis zu 8 Wochen) mit den T eilnehmendenfestzulegen. Die T eilnehmenden erhalten kurzfristige Unterstützung bei der Erstellung professioneller Bewerbungsunterlagen und digitaler Bewerbungsprofile (Xing, LinkedIn, etc.). Sie lernen innovative Bewerbungstechniken und Online-Plattformen zur Stellenrecherche kennen. Zudem werden sie in der Anwendung technischer Infrastruktur (PC, Drucker, Notebook, Webcam, etc.) und in IT-Grundlagen geschult. Des Weiteren erhalten die T eilnehmenden Unterstützung bei der Anfertigung von E-Mail- und Online-Bewerbungen sowie bei der Vorbereitung auf Vorstellungsgespräche (Vorstellungsgespräche in Präsenz, Onlinevorstellungsgespräche, telefonische Kontaktaufnahmen zu Arbeitgebenden). Das Kennenlernen und Üben von Assessmentcentern und Einstellungstests (z.B. für Ausbildungssuchende) sowie von Selbstvermarktungsstrategien ist ein weiterer Bestandteil des Angebotes. Die wiederholte T eilnahme der erwerbsfähigen Leistungsberechtigen an dem Angebot „Bewerbungscenter“ ist möglich. V. Erfolgserwartung Die Bewertung des Erfolges des geplanten Angebotes erfolgt anhand von folgenden Indikatoren: a) Anzahl der T eilnehmenden, die Möglichkeiten, eine Ausbildung oder eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung zu suchen, kennen / Anzahl aller Angebotsteilnehmenden b) Anzahl der T eilnehmenden, die ihre Handlungskompetenzen in Bezug auf den Einsatz digitaler Medien im Bewerbungsprozess verbessert haben / Anzahl aller Angebotsteilnehmenden c) Anzahl der T eilnehmenden,die selbständig in der Lage sind, Bewerbungsunterlagen bei gleichem Zielberuf anzupassen / Anzahl aller Angebotsteilnehmenden Das Jobcenter der Stadt Münster bewertet das geplante Angebot als erfolgreich, wenn die Quote zu a) bei 90 Prozent und die Quote zu b) und c) bei 50 Prozent liegt. In Vertretung gez. Cornelia Wilkens Stadträtin
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0421/2022
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 27.07.2022
- Erstellt
- 12.07.2022 14:16