Mandari Insight

3685/2019

Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.:Drehung der Einbahnstraße Bornheimer Straße (Az: 02-1600-239/19)

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 25.10.2019

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen), Sitzung am 09.12.2019, TOP 2.1

Anlage 1 - Eingabe

· application/pdf

Ansehen

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

· application/pdf

Ansehen

Anlage 2 - Lageplan

· application/pdf

Ansehen

Anlage 1 - Eingabe

1284 Zeichen

Sehr geehrte Damen und Herren, 
hiermit Stelle ich den Antrag in dem Teil Bornheimer Straße zwischen der Breniger Straße und der 
Roisdorfer Straße die Einbahnstraße zu drehen.  
Als Anlage erhalten Sie einen Plan mit einer Eintragung des genannten Bereichs.  
Der Plan enthält in Rot eingetragene Pfeile des betreffenden Bereichs, der etwa 200 m lang ist. 
Durch die Drehung würde der Durchgangsverkehr in der Tempo 30 Zone zwischen Vorgebirgstraße 
und Gürtel unterbunden werden.  
Die Rettungsdienste, die Polizei und die Feuerwehr fahren im Einsatzfall auch schon heute gegen die 
Einbahnstraße in diesen Bereich ein. 
Umbaumaßnahmen müssten nicht erfolgen, weil die Kreuzungsbereiche (auch heute schon Rechts 
vor Links) über genügend große Schleppkurven verfügen. 
Lediglich die ortsfeste Beschilderung müsste ausgetauscht bzw. ergänzt werden, somit würde die 
Umsetzung geringe Kosten verursachen. 
Für die Bewohner dieser und den umliegenden Straßen würden keine Nachteile entstehen,  
im Gegenteil, ich denke es ist sogar sicherer und es entfallen Blockumfahrten, die jetzt notwendig 
sind. 
Ich bin gerne bereit, wenn nötig, weitere Erläuterungen zu meinem Anliegen beizutragen, da ich auch 
Mitarbeiterin der Stadt Köln bin.  
Mit freundlichen Grüßen 
Im Auftrag  
Anlage 1

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

2758 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VIII/66/661/3 
 
Vorlagen-Nummer 
 3685/2019 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.:Drehung der Einbahnstraße Bornheimer Straße  
(Az: 02-1600-239/19) 
Beschlussorgan 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen dankt der Petentin für die Eingabe und spricht sich dafür aus 
Verkehrserhebungen durchzuführen, um daraufhin die Drehung der Einbahnstraße Bornheimer Stra-
ße zu prüfen. Das Ergebnis der Prüfung ist der Bezirksvertretung vorzustellen. 
 
Alternative: Keine. 
 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 09.12.2019

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 
Begründung: 
Die Petentin schlägt die Drehung der Einbahnstraße Bornheimer Straße zur Unterbindung des 
Durchgangsverkehrs vor. 
 
Stellungnahme der Verwaltung: 
Zur verkehrlichen Beurteilung der Verkehrssituation sowie der Auswirkungen der Änderung der Ver-
kehrsführung auf Verkehrsverlagerungen, die verkehrliche Erschließung und Erreichbarkeit sind vor 
allem einige verkehrliche Daten erforderlich.  
 
Für die Bornheimer Straße liegen derzeit keine aktuellen Zählungen vor. Generell finden Verkehrser-
hebungen nur in Wochen ohne Schulferien und Feiertage statt, um das Verkehrsaufkommen real ab-
bilden zu können. Um die Verkehrssituation einschätzen zu können, müssten Querschnitts- und Kno-
tenstrommessungen zwischen den Herbst- und Winterschulferien 2019 bzw. zwischen den Winter- 
und Osterferien 2020 durchgeführt und im Anschluss ausgewertet werden. Hierfür ist ein politischer 
Prüfauftrag erforderlich.  
 
Durchgangsverkehrszählungen können witterungsbedingt erst nach den Osterferien 2020 durchge-
führt werden. Erst nach Auswertung dieser Erhebungen kann festgestellt werden, inwieweit und in 
welchem Umfang Durchgangsverkehre festzustellen sind. Für die Drehung der in einer Tempo 30-
Zone liegenden Einbahnstraße Bornheimer Straße müsste im ersten Schritt ein erhöhter Durch-
gangsverkehrsteil von über 1/3 und im zweiten Schritt nachgewiesen werden, dass die Hauptlastrich-
tung aus Richtung Vorgebirgstraße in Richtung Zollstockgürtel besteht. Sollten ebenfalls starke 
Durchgangsverkehrsanteile in die Gegenrichtung gemessen werden, ist eine Drehung der Einbahn-
straße nicht zielführend.  
 
Aus den oben genannten Gründen ist es erforderlich, zunächst die Verkehrsuntersuchungen zur Er-
mittlung des Verkehrsaufkommens und Durchgangverkehrs im Quartier um die Bornheimer Straße 
durchzuführen. 
 
Sofern nach Auswertung der Verkehrserhebungen Handlungsbedarf besteht, können dann entspre-
chende weitere Maßnahmen erarbeitet und geprüft werden. 
 
Anlagen 
1 – Eingabe 
2 – Lageplan

Anlage 2 - Lageplan

8 Zeichen

Anlage 2

Beratungsverlauf (1)

09.12.2019 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 2.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3685/2019
Typ
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
Datum
25.10.2019
Erstellt
22.10.2019 15:42