3685/2019
Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.:Drehung der Einbahnstraße Bornheimer Straße (Az: 02-1600-239/19)
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Anlage 1 - Eingabe
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Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit Stelle ich den Antrag in dem Teil Bornheimer Straße zwischen der Breniger Straße und der Roisdorfer Straße die Einbahnstraße zu drehen. Als Anlage erhalten Sie einen Plan mit einer Eintragung des genannten Bereichs. Der Plan enthält in Rot eingetragene Pfeile des betreffenden Bereichs, der etwa 200 m lang ist. Durch die Drehung würde der Durchgangsverkehr in der Tempo 30 Zone zwischen Vorgebirgstraße und Gürtel unterbunden werden. Die Rettungsdienste, die Polizei und die Feuerwehr fahren im Einsatzfall auch schon heute gegen die Einbahnstraße in diesen Bereich ein. Umbaumaßnahmen müssten nicht erfolgen, weil die Kreuzungsbereiche (auch heute schon Rechts vor Links) über genügend große Schleppkurven verfügen. Lediglich die ortsfeste Beschilderung müsste ausgetauscht bzw. ergänzt werden, somit würde die Umsetzung geringe Kosten verursachen. Für die Bewohner dieser und den umliegenden Straßen würden keine Nachteile entstehen, im Gegenteil, ich denke es ist sogar sicherer und es entfallen Blockumfahrten, die jetzt notwendig sind. Ich bin gerne bereit, wenn nötig, weitere Erläuterungen zu meinem Anliegen beizutragen, da ich auch Mitarbeiterin der Stadt Köln bin. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Anlage 1
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/66/661/3 Vorlagen-Nummer 3685/2019 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.:Drehung der Einbahnstraße Bornheimer Straße (Az: 02-1600-239/19) Beschlussorgan Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung Rodenkirchen dankt der Petentin für die Eingabe und spricht sich dafür aus Verkehrserhebungen durchzuführen, um daraufhin die Drehung der Einbahnstraße Bornheimer Stra- ße zu prüfen. Das Ergebnis der Prüfung ist der Bezirksvertretung vorzustellen. Alternative: Keine. Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 09.12.2019 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Begründung: Die Petentin schlägt die Drehung der Einbahnstraße Bornheimer Straße zur Unterbindung des Durchgangsverkehrs vor. Stellungnahme der Verwaltung: Zur verkehrlichen Beurteilung der Verkehrssituation sowie der Auswirkungen der Änderung der Ver- kehrsführung auf Verkehrsverlagerungen, die verkehrliche Erschließung und Erreichbarkeit sind vor allem einige verkehrliche Daten erforderlich. Für die Bornheimer Straße liegen derzeit keine aktuellen Zählungen vor. Generell finden Verkehrser- hebungen nur in Wochen ohne Schulferien und Feiertage statt, um das Verkehrsaufkommen real ab- bilden zu können. Um die Verkehrssituation einschätzen zu können, müssten Querschnitts- und Kno- tenstrommessungen zwischen den Herbst- und Winterschulferien 2019 bzw. zwischen den Winter- und Osterferien 2020 durchgeführt und im Anschluss ausgewertet werden. Hierfür ist ein politischer Prüfauftrag erforderlich. Durchgangsverkehrszählungen können witterungsbedingt erst nach den Osterferien 2020 durchge- führt werden. Erst nach Auswertung dieser Erhebungen kann festgestellt werden, inwieweit und in welchem Umfang Durchgangsverkehre festzustellen sind. Für die Drehung der in einer Tempo 30- Zone liegenden Einbahnstraße Bornheimer Straße müsste im ersten Schritt ein erhöhter Durch- gangsverkehrsteil von über 1/3 und im zweiten Schritt nachgewiesen werden, dass die Hauptlastrich- tung aus Richtung Vorgebirgstraße in Richtung Zollstockgürtel besteht. Sollten ebenfalls starke Durchgangsverkehrsanteile in die Gegenrichtung gemessen werden, ist eine Drehung der Einbahn- straße nicht zielführend. Aus den oben genannten Gründen ist es erforderlich, zunächst die Verkehrsuntersuchungen zur Er- mittlung des Verkehrsaufkommens und Durchgangverkehrs im Quartier um die Bornheimer Straße durchzuführen. Sofern nach Auswertung der Verkehrserhebungen Handlungsbedarf besteht, können dann entspre- chende weitere Maßnahmen erarbeitet und geprüft werden. Anlagen 1 – Eingabe 2 – Lageplan
Anlage 2 - Lageplan
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Anlage 2
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3685/2019
- Typ
- Beschlussvorlage Bezirksvertretung
- Datum
- 25.10.2019
- Erstellt
- 22.10.2019 15:42