3642/2024
Haushaltsplan-Entwurf 2025/2026 Hier: Aufteilung der bezirksorientierten Mittel gem.§ 37 Absatz 3 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW)
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Beschlussvorlage Bezirksvertretung
4144 Zeichen
Dezernat, Dienststelle I/02-3/0 Vorlagen-Nummer 3642/2024 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Haushaltsplan-Entwurf 2025/2026 Hier: Aufteilung der bezirksorientierten Mittel gem.§ 37 Absatz 3 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) Beschlussorgan Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung des Stadtbezirkes 3 (Lindenthal) beschließt die Verwendung der bezirks-bezogenen Haushaltsmittel gem. § 37 Abs. 3 GO NRW für die Haushaltsjahre 2025/2026 unter Bezug auf den Beschluss des Rates vom 27.06.2024 in Höhe von je- weils 192.900 € Teilpläne (konsumtiver Bereich) Teilplannummer und Bezeichnung 0416, Kulturförderung 30.000 € 0504, Freiwillige Sozialleistungen und in- terkulturelle Hilfen 20.900 € 0604, Kinder- und Jugendarbeit 70.000 € 0801, Sportförderung 0301 Schulträgeraufgaben 30.000 € 42.000 € Gesamtsumme: 192.900 € Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 02.12.2024 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 385.800 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Im Zuge der Neufassung der Gemeindeordnung NRW wurde in § 37 Absatz 3 GO NRW festgelegt, dass die Bezirksvertretungen die ihnen zugewiesenen Aufgaben im Rahmen der vom Rat bereitgestellten Haushaltsmittel erfüllen. Dabei sollen sie über den Verwendungszweck eines Teils dieser Haushaltsmittel allein entscheiden können. Der Rat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung am 27.06.2024 die bezirksorientierten Mittel gemäß § 37 Absatz 3 GO NRW für die Haushaltsjahre 2025/2026 auf insgesamt jeweils 1.435.600 € festgesetzt. Auf dieser Basis ergibt sich folgende Mittelverteilung: Bezirk Einwoh- ner*in- nen Kopfbetrag je Einwohner*in Anteil der Einwoh- ner*innen Sockelbetrag je Bezirk Gesamt- betrag auf- gerundet 1 Innenstadt 126.253 1,07 € 135.091 € 30.000 € 165.091 € 165.100 € 2 Rodenkirchen 112.056 1,07 € 119.900 € 30.000 € 149.900 € 149.900 € 3 3 Lindenthal 152.214 1,07 € 162.869 € 30.000 € 192.869 € 192.900 € 4 Ehrenfeld 110.589 1,07 € 118.330 € 30.000 € 148.330 € 148.400 € 5 Nippes 117.339 1,07 € 125.553 € 30.000 € 155.553 € 155.600 € 6 Chorweiler 83.273 1,07 € 89.102 € 30.000 € 119.102 € 119.200 € 7 Porz 115.324 1,07 € 123.397 € 30.000 € 153.397 € 153.400 € 8 Kalk 121.718 1,07 € 130.238 € 30.000 € 160.238 € 160.300 € 9 Mülheim 150.198 1,07 € 160.712 € 30.000 € 190.712 € 190.800 € Summe 1.088.964 1.165.191 € 1.435.191 € 1.435.600 € Die Bezirksvertretung hat nunmehr gemäß § 37 Absatz 3 GO NRW über die sachliche Verwendung der Mittel unter Beachtung der haushaltsrechtlichen Bestimmungen zu entscheiden. Die bezirksorientierten Mittel können nicht nur für Projekte bzw. Maßnah- men des Ergebnis-plans (konsumtiver Bereich), sondern auch des Finanzplans (inves- tiver Bereich) bereitgestellt werden. Danach derzeit geltendem Haushaltsrecht eine unterjährige Verschiebung vom konsumtiven Bereich in den investiven Bereich mög- lich ist, werden für den investiven Bereich keine Mittelverwendungen vorgeschlagen. Haushaltsrechtlich nicht zulässig ist eine Mittelverschiebung von investiven Ermächti- gungen in die Ergebnisrechnung. Durch eine verstärkte Veranschlagung der Mittel in der Ergebnisrechnung wird somit größtmögliche Flexibilität bei der unterjährigen Mit- telvergabe gewährleistet.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3642/2024
- Typ
- Beschlussvorlage Bezirksvertretung
- Datum
- 18.11.2024
- Erstellt
- 18.11.2024 09:39