Mandari Insight

3642/2024

Haushaltsplan-Entwurf 2025/2026 Hier: Aufteilung der bezirksorientierten Mittel gem.§ 37 Absatz 3 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW)

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 18.11.2024

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Bezirksvertretung 3 (Lindenthal), Sitzung am 02.12.2024, TOP 9.1.1

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

· application/pdf

Ansehen

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

4144 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
I/02-3/0 
 
Vorlagen-Nummer 
 3642/2024 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Haushaltsplan-Entwurf 2025/2026 Hier: Aufteilung der bezirksorientierten Mittel gem.§ 
37 Absatz 3 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW)  
Beschlussorgan 
Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
 
Die Bezirksvertretung des Stadtbezirkes 3 (Lindenthal) beschließt die Verwendung der 
bezirks-bezogenen Haushaltsmittel gem. § 37 Abs. 3 GO NRW für die Haushaltsjahre 
2025/2026 unter Bezug auf den Beschluss des Rates vom 27.06.2024 in Höhe von je-
weils 192.900 € 
 
 
 Teilpläne (konsumtiver Bereich)  
Teilplannummer und Bezeichnung  
0416, Kulturförderung  30.000 €  
0504, Freiwillige Sozialleistungen und in-
terkulturelle Hilfen  
20.900 €  
0604, Kinder- und Jugendarbeit  70.000 €  
0801, Sportförderung  
0301 Schulträgeraufgaben 
30.000 €  
42.000 € 
Gesamtsumme:  192.900 €  
 
 
Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 02.12.2024

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            
% 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  385.800 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            
% 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Im Zuge der Neufassung der Gemeindeordnung NRW wurde in § 37 Absatz 3 GO 
NRW festgelegt, dass die Bezirksvertretungen die ihnen zugewiesenen Aufgaben im 
Rahmen der vom Rat bereitgestellten Haushaltsmittel erfüllen. Dabei sollen sie über 
den Verwendungszweck eines Teils dieser Haushaltsmittel allein entscheiden können. 
Der Rat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung am 27.06.2024 die bezirksorientierten 
Mittel gemäß § 37 Absatz 3 GO NRW für die Haushaltsjahre 2025/2026 auf insgesamt 
jeweils 1.435.600 € festgesetzt.  
 
Auf dieser Basis ergibt sich folgende Mittelverteilung: 
Bezirk 
Einwoh-
ner*in-
nen 
Kopfbetrag je 
Einwohner*in  
Anteil der 
Einwoh-
ner*innen  
Sockelbetrag 
je Bezirk  
Gesamt-
betrag 
auf- 
gerundet 
1 Innenstadt 126.253 1,07 € 135.091 € 30.000 € 165.091 € 165.100 € 
2 Rodenkirchen 112.056 1,07 € 119.900 € 30.000 € 149.900 € 149.900 €

3 
3 Lindenthal 152.214 1,07 € 162.869 € 30.000 € 192.869 € 192.900 € 
4 Ehrenfeld 110.589 1,07 € 118.330 € 30.000 € 148.330 € 148.400 € 
5 Nippes 117.339 1,07 € 125.553 € 30.000 € 155.553 € 155.600 € 
6 Chorweiler 83.273 1,07 € 89.102 € 30.000 € 119.102 € 119.200 € 
7 Porz 115.324 1,07 € 123.397 € 30.000 € 153.397 € 153.400 € 
8 Kalk 121.718 1,07 € 130.238 € 30.000 € 160.238 € 160.300 € 
9 Mülheim 150.198 1,07 € 160.712 € 30.000 € 190.712 € 190.800 € 
Summe  1.088.964  1.165.191 €  1.435.191 
€ 1.435.600 € 
 
Die Bezirksvertretung hat nunmehr gemäß § 37 Absatz 3 GO NRW über die sachliche 
Verwendung der Mittel unter Beachtung der haushaltsrechtlichen Bestimmungen zu 
entscheiden. Die bezirksorientierten Mittel können nicht nur für Projekte bzw. Maßnah-
men des Ergebnis-plans (konsumtiver Bereich), sondern auch des Finanzplans (inves-
tiver Bereich) bereitgestellt werden. Danach derzeit geltendem Haushaltsrecht eine 
unterjährige Verschiebung vom konsumtiven Bereich in den investiven Bereich mög-
lich ist, werden für den investiven Bereich keine Mittelverwendungen vorgeschlagen. 
Haushaltsrechtlich nicht zulässig ist eine Mittelverschiebung von investiven Ermächti-
gungen in die Ergebnisrechnung. Durch eine verstärkte Veranschlagung der Mittel in 
der Ergebnisrechnung wird somit größtmögliche Flexibilität bei der unterjährigen Mit-
telvergabe gewährleistet.

Beratungsverlauf (1)

02.12.2024 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal)
TOP 9.1.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3642/2024
Typ
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
Datum
18.11.2024
Erstellt
18.11.2024 09:39