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V/0012/2005

Bebauungsplan Nr. 463: Wolbeck - Gewerbegebiet östlich der Münsterstraße / Grenkuhlenweg

Vorlage 07.01.2005

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 16.03.2005, TOP 19.4.1

Beschlussvorlage

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Anlage Übersichtsplan

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Beschlussvorlage

2668 Zeichen

DER OBERBÜRGERMEISTER 
Stadtplanungsamt 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Bebauungsplan Nr. 463: Wolbeck - Gewerbegebiet östlich der Münsterstraße / Grenkuhlenweg 
Beschluss zur Aufstellung 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
08.02.2005 Bezirksvertretung Münster-Südost Anhörung 
17.02.2005 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Vorberatung 
09.03.2005 Hauptausschuss Vorberatung 
16.03.2005 Rat Entscheidung
 
Beschlussvorschlag: 
 
Sachentscheidung: 
 
Für den Bereich Wolbeck – Gewerbegebiet östlich der Münsterstraße / Grenkuhlenweg ist gemäß § 2 
(1) Baugesetzbuch ein Bebauungsplan zur Fests etzung eines Gewerbegebietes, der überbaubaren 
Grundstücksflächen, des Maßes der baulichen Nutzung und der Verkehrsflächen aufzustellen. 
 
Innerhalb des Plangebietes liegen die folgenden Grundstücke: 
Gemarkung Wolbeck Kspl. 
Flur 2, Teile der Flurstücke 268, 275, 284, 322, 
Flur 19, Flurstücke 28 – 32, 39, 40, 44, 45, 47, 48, Teile der Flurstücke 18, 24, 27, 33, 37, 46, 49 – 51, 
Gemarkung Wolbeck Stadt 
Flur 1, Teile der Flurstücke 2971, 3180. 
 
Kosten/Folgekosten, Finanzierung 
 
Durch den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 463 entstehen keine Kosten und keine 
Folgekosten. Die zur Realisierung des Bebauungsplanes erforderlichen Mittel sind in der Vorlage Nr. 
13/2005 dargestellt. 
 
Begründung: 
 
Mit der Ausweisung des Gewerbegebietes erhal ten die Handwerks- und Gewerbebetriebe aus dem 
Ortskern Wolbeck und den angrenzenden Gebieten Ansiedlungs- und Erweiterungsflächen sowie ggf. 
Auslagerungsflächen. Damit stehen Angebote für eine städtebaulich gewünschte Entflechtung bereit. 
Die Bindung der Betriebe an den Ortsteil bleibt erhalten. Um die planungsrechtlichen Voraussetzungen 
zur geordneten Entwicklung des Gewerbegebietes zu schaffen, soll der Bebauungsplan aufgestellt 
werden. 
 
Vorlagen-Nr.: 
V/0012/2005 
Auskunft erteilt: 
Herr Winter / Herr  Jörg 
Ruf: 
492 61 30 / 492 61 91 
E-Mail: 
JoergS@stadt-muenster.de  
Datum: 
14.01.2005 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
Im wirksamen Flächennutzungsplan ist das Plangebiet  als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt. 
Aus diesem Grund wird der Flächennutzungsplan im Parallelverfahren geändert. Das Plangebiet liegt 
zudem im Geltungsbereich des Landschaftsplans Werse. Für die Bereiche, die einer Bebauung zuge-
führt werden sollen, wird eine Entlassung aus dem Landschaftsplan und damit eine Aufhebung der 
bestehenden Festsetzungen parallel zur Aufstellung des Bebauungsplanes vorgenommen. 
 
Nähere Einzelheiten zur Planung sind aus der Berichtsvorlage 13/2005 ersichtlich. 
 
 
I.V. 
 
 
gez. 
Schultheiß 
Stadtdirektor 
 
Anlage: 
Übersichtsplan

Anlage Übersichtsplan

30 Zeichen

Anlage
zur Vorlage Nr. 12/2005

Beratungsverlauf (4)

08.02.2005 Bezirksvertretung Münster-Südost
TOP 5.3 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
17.02.2005 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft
TOP 7.3 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung
16.03.2005 Hauptausschuss
TOP 12.4.2 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung
16.03.2005 Rat
TOP 19.4.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung

Orte (4)

  • Bebauungsplan Nr. 463 (amtlicher Umring) amtlich
  • Münsterstraße
  • Grenkuhlenweg
  • Werse

Bebauungsplan Nr. 463

Amtlicher Umring, Rechtskräftig – Wolbeck - Gewerbegebiet östlich der Münsterstraße / Grenkuhlenweg

Planseite der Kommune

Quelle: Land NRW (Bauleitplanung), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – 2.0 (Lizenz)

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Vorlagen-Nr.
V/0012/2005
Typ
Vorlage
Datum
07.01.2005
Erstellt
06.10.2020 14:37