V/0012/2005
Bebauungsplan Nr. 463: Wolbeck - Gewerbegebiet östlich der Münsterstraße / Grenkuhlenweg
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Beschlussvorlage
2668 Zeichen
DER OBERBÜRGERMEISTER Stadtplanungsamt Betrifft Bebauungsplan Nr. 463: Wolbeck - Gewerbegebiet östlich der Münsterstraße / Grenkuhlenweg Beschluss zur Aufstellung Beratungsfolge 08.02.2005 Bezirksvertretung Münster-Südost Anhörung 17.02.2005 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Vorberatung 09.03.2005 Hauptausschuss Vorberatung 16.03.2005 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: Sachentscheidung: Für den Bereich Wolbeck – Gewerbegebiet östlich der Münsterstraße / Grenkuhlenweg ist gemäß § 2 (1) Baugesetzbuch ein Bebauungsplan zur Fests etzung eines Gewerbegebietes, der überbaubaren Grundstücksflächen, des Maßes der baulichen Nutzung und der Verkehrsflächen aufzustellen. Innerhalb des Plangebietes liegen die folgenden Grundstücke: Gemarkung Wolbeck Kspl. Flur 2, Teile der Flurstücke 268, 275, 284, 322, Flur 19, Flurstücke 28 – 32, 39, 40, 44, 45, 47, 48, Teile der Flurstücke 18, 24, 27, 33, 37, 46, 49 – 51, Gemarkung Wolbeck Stadt Flur 1, Teile der Flurstücke 2971, 3180. Kosten/Folgekosten, Finanzierung Durch den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 463 entstehen keine Kosten und keine Folgekosten. Die zur Realisierung des Bebauungsplanes erforderlichen Mittel sind in der Vorlage Nr. 13/2005 dargestellt. Begründung: Mit der Ausweisung des Gewerbegebietes erhal ten die Handwerks- und Gewerbebetriebe aus dem Ortskern Wolbeck und den angrenzenden Gebieten Ansiedlungs- und Erweiterungsflächen sowie ggf. Auslagerungsflächen. Damit stehen Angebote für eine städtebaulich gewünschte Entflechtung bereit. Die Bindung der Betriebe an den Ortsteil bleibt erhalten. Um die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur geordneten Entwicklung des Gewerbegebietes zu schaffen, soll der Bebauungsplan aufgestellt werden. Vorlagen-Nr.: V/0012/2005 Auskunft erteilt: Herr Winter / Herr Jörg Ruf: 492 61 30 / 492 61 91 E-Mail: JoergS@stadt-muenster.de Datum: 14.01.2005 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - Im wirksamen Flächennutzungsplan ist das Plangebiet als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt. Aus diesem Grund wird der Flächennutzungsplan im Parallelverfahren geändert. Das Plangebiet liegt zudem im Geltungsbereich des Landschaftsplans Werse. Für die Bereiche, die einer Bebauung zuge- führt werden sollen, wird eine Entlassung aus dem Landschaftsplan und damit eine Aufhebung der bestehenden Festsetzungen parallel zur Aufstellung des Bebauungsplanes vorgenommen. Nähere Einzelheiten zur Planung sind aus der Berichtsvorlage 13/2005 ersichtlich. I.V. gez. Schultheiß Stadtdirektor Anlage: Übersichtsplan
Anlage Übersichtsplan
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Anlage zur Vorlage Nr. 12/2005
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungOrte (4)
- Bebauungsplan Nr. 463 (amtlicher Umring) amtlich
- Münsterstraße
- Grenkuhlenweg
- Werse
Bebauungsplan Nr. 463
Amtlicher Umring, Rechtskräftig – Wolbeck - Gewerbegebiet östlich der Münsterstraße / Grenkuhlenweg
Planseite der KommuneQuelle: Land NRW (Bauleitplanung), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – 2.0 (Lizenz)
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0012/2005
- Typ
- Vorlage
- Datum
- 07.01.2005
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37