3459/2019
AN/1713/2018 Schadstoffmessungen im Bez. RO
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Beantwortung einer Anfrage (BV)
2466 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle I/376 Vorlagen-Nummer 3459/2019 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 07.10.2019 AN/1713/2018 Schadstoffmessungen im Bez. RO Anfrage der Fraktion Die GRÜNEN/AN/1713/2018 ANTWORT 37/376/2 Die Feuerwehr Köln wird bei Fackeltätigkeiten in der Regel nicht vor Ort tätig. Die Fackeltätigkeiten werden der Leistelle gemeldet und zur Kenntnis genommen, damit Folgeanrufe zugeord net werden können. In der Regel handelt es sich um Fackeltätigkeiten, die zum regelhaften und sicheren Betrieb der Anla- gen notwendig sind. Auf Grund ihrer Größe können diese von der Bevölkerung beunruhigend aufg e- nommen werden. Daher wird die Feuerwehr Köln über Fackeltätigkeiten immer informiert. Bei Störfallmeldungen (also keine Fackeltätigkeiten), für die dann zunächst die Werk feuerwehren zuständig sind, fahren Einsatzkräfte zur Kontrolle in die Umgebung des Werk es. Dies dient dazu, o b- jektive Gefahrenl agen zu beurteilen . Dabei kommen neben äußeren Beobachtungen (optische oder olfaktorische Wahrnehmungen) bei gegebenen Anlass auch Messgeräte zum Einsatz. Die eingeset z- ten Geräte dienen u.a. dem Nachweis von organischen Gasen und Dämpfen, insbesondere Lösu ngs- mittel und viele organische Stoffe, z.T. auch anorganische Stoffe. Darunter sind auch solche, die G e- rüche verursachen können wie z.B. Ammoniak, Schwefelwasserstoff und Dimethyldisulfid. Bei unterschiedlichen Meldungen über Geruchsbelästigungen im dritte n Quartal 2018 wurden mitun- ter Kräfte der Feuerwehr entsandt um eine mögliche Gefahr zu eruieren und entsprechende Ma ß- nahmen zum Schutz der Bevölkerung durchzuführen. Die durchgeführten Messungen erbrachten keinerlei nachweisbare Konzentrationen mit den zu r Ver- fügung stehenden Messgeräten. Bei der Bewertung von Messergebnissen werden u.a. die AEGL ( Acu- te Exposure Guideline Levels ) zugrunde gelegt. Das sind toxikologisch begründete Höchstkonzentrati- onen einzelner Stoffe für bestimmte Expositionszeiträume (10 min, 30 min, 60 min, 4h und 8h) bei denen je nach Schweregrad (AEGL1 bis AEGL3) Auswirkungen auf die Gesundheit zu erwarten sind. Für die großflächige Geruchsbelästigung im Kölner Süden erfolgte vorsorglich eine Bevölkerungsi n- formation über die Warn-App NINA. Die Ursache für den Geruch konnte aber durch die Einsatzk räfte nicht lokalisiert werden.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3459/2019
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (BV)
- Datum
- 27.11.2019
- Erstellt
- 02.10.2019 14:51