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3459/2019

AN/1713/2018 Schadstoffmessungen im Bez. RO

Beantwortung einer Anfrage (BV) 27.11.2019

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen), Sitzung am 09.12.2019, TOP 7.1.8

Beantwortung einer Anfrage (BV)

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Beantwortung einer Anfrage (BV)

2466 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
I/376 
 
Vorlagen-Nummer 
 3459/2019 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 07.10.2019 
 
AN/1713/2018 Schadstoffmessungen im Bez. RO Anfrage der Fraktion Die 
GRÜNEN/AN/1713/2018 
ANTWORT 37/376/2 
Die Feuerwehr Köln wird bei Fackeltätigkeiten in der Regel nicht vor Ort tätig. Die Fackeltätigkeiten 
werden der Leistelle  gemeldet und zur Kenntnis genommen, damit Folgeanrufe zugeord net werden 
können.  
  
In der Regel handelt es sich um Fackeltätigkeiten, die zum regelhaften und sicheren Betrieb der Anla-
gen notwendig sind. Auf Grund ihrer Größe können diese von der Bevölkerung beunruhigend aufg e-
nommen werden. Daher wird die Feuerwehr Köln über Fackeltätigkeiten immer informiert. 
Bei Störfallmeldungen (also keine Fackeltätigkeiten),  für die dann zunächst die Werk feuerwehren 
zuständig sind, fahren Einsatzkräfte zur Kontrolle in die Umgebung des Werk es. Dies dient dazu, o b-
jektive Gefahrenl agen zu beurteilen . Dabei kommen neben äußeren Beobachtungen (optische oder 
olfaktorische Wahrnehmungen) bei gegebenen Anlass auch Messgeräte zum Einsatz.  Die eingeset z-
ten Geräte dienen u.a. dem Nachweis von organischen Gasen und Dämpfen, insbesondere Lösu ngs-
mittel und viele organische Stoffe, z.T. auch anorganische Stoffe. Darunter sind auch solche, die G e-
rüche verursachen können wie z.B. Ammoniak, Schwefelwasserstoff und Dimethyldisulfid. 
Bei unterschiedlichen Meldungen über Geruchsbelästigungen im dritte n Quartal 2018 wurden mitun-
ter Kräfte der Feuerwehr entsandt um eine mögliche Gefahr zu eruieren und entsprechende Ma ß-
nahmen zum Schutz der Bevölkerung durchzuführen. 
Die durchgeführten Messungen erbrachten keinerlei nachweisbare Konzentrationen mit den zu r Ver-
fügung stehenden Messgeräten. Bei der Bewertung von Messergebnissen werden u.a. die AEGL ( Acu-
te Exposure Guideline Levels ) zugrunde gelegt. Das sind toxikologisch begründete Höchstkonzentrati-
onen einzelner Stoffe für bestimmte Expositionszeiträume (10  min, 30 min, 60 min, 4h und 8h) bei 
denen je nach Schweregrad (AEGL1 bis AEGL3) Auswirkungen auf die Gesundheit zu erwarten sind. 
Für die großflächige Geruchsbelästigung im Kölner Süden erfolgte vorsorglich eine Bevölkerungsi n-
formation über die Warn-App NINA. Die Ursache  für den Geruch konnte aber durch die Einsatzk räfte 
nicht lokalisiert werden.

Beratungsverlauf (1)

09.12.2019 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 7.1.8 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3459/2019
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
27.11.2019
Erstellt
02.10.2019 14:51