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0440/2017

Zweckverband Verkehrsverbund Rhein-Sieg (VRS): Entsendung eines Mitgliedes in die Verbandsversammlung

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 10.02.2017

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 14.02.2017, TOP 17.10

Beschlussvorlage Rat

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Beschlussvorlage Rat

3264 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
II/20/201/2 
 
Vorlagen-Nummer 
 0440/2017 
Freigabedatum 
10.02.2017  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Zweckverband Verkehrsverbund Rhein-Sieg (VRS): 
Entsendung eines Mitgliedes in die Verbandsversammlung 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
 
Der Rat der Stadt Köln entsendet in die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Verkehrsver-
bund Rhein-Sieg anstelle von Herrn Beigeordneten Franz-Josef Höing  
 
Frau Beigeordnete Andrea Blome 
 
(gemäß § 113 Abs. 2 GO NRW den Oberbürgermeister bzw. eine(n) von ihm vorgeschlagene(n) Be-
dienstete(n) der Stadt Köln). 
 
Die Entsendung gilt für die Wahlzeit des Rates, verlängert sich jedoch bis zu der Ratssitzung nach 
der Neuwahl, in der die Mitglieder benannt werden. Sie endet in jedem Fall mit dem Ausscheiden aus 
dem für die Mitgliedschaft maßgeblichen Amt oder Organ. 
Bei dem Oberbürgermeister bzw. dem von ihm vorgeschlagenen Bediensteten der Stadt Köln ist dies 
das Dienstverhältnis zur Stadt Köln. 
 
 
Rat 14.02.2017

2 
Begründung 
 
Die Stadt Köln ist Mitglied des Zweckverbandes Verkehrsverbund Rhein-Sieg (ZV VRS).  
 
Die für die Entsendung in die Verbandsversammlung maßgebliche Bestimmung der Satzung des 
Zweckverbandes lautet: 
 
„§ 6 
Zusammensetzung der Verbandsversammlung 
 
(1) Die Verbandsversammlung besteht aus den Vertretern der Verbandsmitglieder. Die Mitglieder 
der Verbandsversammlung werden von den Vertretungskörperschaften der Verbandsmitglie-
der für deren Wahlzeit aus ihrer Mitte oder aus dem Kreise ihrer Dienstkräfte gewählt. Für je-
des Mitglied ist ein Stellvertreter für den Fall der Verhinderung zu wählen. 
 
(2) Jedes Verbandsmitglied entsendet je angefangene 100.000 Einwohner einen Vertreter in die 
Verbandsversammlung. Maßgebend ist der letzte Stand der Wohnbevölkerung in der vom 
Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik fortgeschriebenen amtlichen Bevölkerungssta-
tistik. Eine Überprüfung (und damit ggf. eine Anpassung der Sitze) hat jeweils zum Ende des 
Jahres zu erfolgen, das dem Jahr vorausgeht, in dem eine Kommunalwahl stattfindet. 
 
(3) – (4) [...]“ 
 
Gem. § 113 Abs. 2 GO NRW vertritt ein vom Rat bestellter Vertreter die Gemeinde in Beiräten, Auf-
sichtsräten, Ausschüssen oder entsprechenden Organen von juristischen Personen, an denen die 
Gemeinde beteiligt ist. Sofern weitere Vertreter zu benennen sind, muss der Bürgermeister oder der 
von ihm vorgeschlagene Bedienstete der Gemeinde dazuzählen. 
 
Vor diesem Hintergrund wurde Herr Beigeordneter Franz-Josef Höing vom Rat der Stadt Köln in sei-
ner Sitzung am 02.09.2014 in die Verbandsversammlung des ZV VRS entsandt. Frau Oberbürger-
meisterin Reker schlägt nun vor, an seiner Stelle Frau Beigeordnete Andrea Blome zu entsenden. 
 
Begründung der Dringlichkeit 
Frau Beigeordnete Blome leitet seit dem 02.01.2017 das neu geschaffene Dezernat VIII – Mobilität 
und Verkehrsinfrastruktur. Die Tätigkeit des ZV VRS fällt somit in das vor ihr verantwortete Ressort. 
Da vor der nächsten Ratssitzung am 04.04.2017 bereits eine Sitzung der Verbandsversammlung des 
ZV VRS geplant ist, soll Frau Blome zur umfassenden Wahrnehmung ihrer Aufgaben die Möglichkeit 
zur Teilnahme gegeben werden.

Beratungsverlauf (1)

14.02.2017 Rat
TOP 17.10 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

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Details

Aktenzeichen
0440/2017
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
10.02.2017
Erstellt
03.08.2017 00:27