0440/2017
Zweckverband Verkehrsverbund Rhein-Sieg (VRS): Entsendung eines Mitgliedes in die Verbandsversammlung
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Beschlussvorlage Rat
3264 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle II/20/201/2 Vorlagen-Nummer 0440/2017 Freigabedatum 10.02.2017 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Zweckverband Verkehrsverbund Rhein-Sieg (VRS): Entsendung eines Mitgliedes in die Verbandsversammlung Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat der Stadt Köln entsendet in die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Verkehrsver- bund Rhein-Sieg anstelle von Herrn Beigeordneten Franz-Josef Höing Frau Beigeordnete Andrea Blome (gemäß § 113 Abs. 2 GO NRW den Oberbürgermeister bzw. eine(n) von ihm vorgeschlagene(n) Be- dienstete(n) der Stadt Köln). Die Entsendung gilt für die Wahlzeit des Rates, verlängert sich jedoch bis zu der Ratssitzung nach der Neuwahl, in der die Mitglieder benannt werden. Sie endet in jedem Fall mit dem Ausscheiden aus dem für die Mitgliedschaft maßgeblichen Amt oder Organ. Bei dem Oberbürgermeister bzw. dem von ihm vorgeschlagenen Bediensteten der Stadt Köln ist dies das Dienstverhältnis zur Stadt Köln. Rat 14.02.2017 2 Begründung Die Stadt Köln ist Mitglied des Zweckverbandes Verkehrsverbund Rhein-Sieg (ZV VRS). Die für die Entsendung in die Verbandsversammlung maßgebliche Bestimmung der Satzung des Zweckverbandes lautet: „§ 6 Zusammensetzung der Verbandsversammlung (1) Die Verbandsversammlung besteht aus den Vertretern der Verbandsmitglieder. Die Mitglieder der Verbandsversammlung werden von den Vertretungskörperschaften der Verbandsmitglie- der für deren Wahlzeit aus ihrer Mitte oder aus dem Kreise ihrer Dienstkräfte gewählt. Für je- des Mitglied ist ein Stellvertreter für den Fall der Verhinderung zu wählen. (2) Jedes Verbandsmitglied entsendet je angefangene 100.000 Einwohner einen Vertreter in die Verbandsversammlung. Maßgebend ist der letzte Stand der Wohnbevölkerung in der vom Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik fortgeschriebenen amtlichen Bevölkerungssta- tistik. Eine Überprüfung (und damit ggf. eine Anpassung der Sitze) hat jeweils zum Ende des Jahres zu erfolgen, das dem Jahr vorausgeht, in dem eine Kommunalwahl stattfindet. (3) – (4) [...]“ Gem. § 113 Abs. 2 GO NRW vertritt ein vom Rat bestellter Vertreter die Gemeinde in Beiräten, Auf- sichtsräten, Ausschüssen oder entsprechenden Organen von juristischen Personen, an denen die Gemeinde beteiligt ist. Sofern weitere Vertreter zu benennen sind, muss der Bürgermeister oder der von ihm vorgeschlagene Bedienstete der Gemeinde dazuzählen. Vor diesem Hintergrund wurde Herr Beigeordneter Franz-Josef Höing vom Rat der Stadt Köln in sei- ner Sitzung am 02.09.2014 in die Verbandsversammlung des ZV VRS entsandt. Frau Oberbürger- meisterin Reker schlägt nun vor, an seiner Stelle Frau Beigeordnete Andrea Blome zu entsenden. Begründung der Dringlichkeit Frau Beigeordnete Blome leitet seit dem 02.01.2017 das neu geschaffene Dezernat VIII – Mobilität und Verkehrsinfrastruktur. Die Tätigkeit des ZV VRS fällt somit in das vor ihr verantwortete Ressort. Da vor der nächsten Ratssitzung am 04.04.2017 bereits eine Sitzung der Verbandsversammlung des ZV VRS geplant ist, soll Frau Blome zur umfassenden Wahrnehmung ihrer Aufgaben die Möglichkeit zur Teilnahme gegeben werden.
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- 0440/2017
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 10.02.2017
- Erstellt
- 03.08.2017 00:27