AN/2144/2023
Änderungsantrag der SPD-Fraktion "Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2023"
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Änderungsantrag SPD - Schulentwicklungsplan
3294 Zeichen
Gleichlautend: Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Rathaus 50667 Köln Frau Bezirksbürgermeisterin Sabine Stiller Friedrich-Ebert-Ufer 64-70 51143 Köln SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Porz Friedrich-Ebert-Ufer 64-70 51143 Köln-Porz fon 0221. 221 97303 fax 0221. 221 97304 mail SPD-BV7@stadt-koeln.de web www.porzspd.de Köln-Porz, 26.11.2023 Änderungsantrag zu TOP 7.3 der Sitzung der Bezirksvertretung Porz am 30.11.2023 hier: Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2023 Der Beschlusstext ist wie folgt zu ersetzen bzw. zu ergänzen: 1. beschließt … als Rahmenplanung einschließlich der Änderungen unter Ziffer 4 und Ziffer 5. Mit ihr … 4. Die Maßnahme 7-GE-2 (ehemals M84), Suchauftrag für eine 5/4-zügige Gesamtschule, ist vorzuziehen und unabhängig zu gestalten vom weiteren Fortbestand der Johann-Amos-Comeniusschule und der Wilhelm-Busch-Realschule, da diese nach Mitteilung der Verwaltung frühestens 2029 ihr Interim beziehen und für den weiteren Betrieb dieser Schulen überhaupt kein Zeitplan existiert (siehe Vorlage 1861/2023/1). Der Suchauftrag ist daher als 6/4-zügige Gesamtschule auf ganz Porz auszuweiten. Hierbei sind die bereits von der Bezirksvertretung Porz beschlossenen Standortvorschläge mit einzubeziehen. 5. Die Maßnahmen 7-RS-1 (Wilhelm-Busch-Realschule) und 7-HS-1 (Johann-Amos- Comeniusschule) sind bzgl. der auslaufenden Schließungen zur Prüfung zurückzustellen, da sie abhängig gemacht werden von einer Gesamtschule Zündorf- Süd, die wiederum in Abhängigkeit steht zum Baugebiet Zündorf-Süd, mit dem aus heutiger Sicht nicht vor 2035/2040 zu rechnen sein dürfte. Stattdessen ist umgehend eine Fläche zu suchen sowie eine Planung für ein neues Schulgebäude für beide Schulen zu veranlassen, damit diese nach dem Bezug des Interims möglichst zeitnah ein neues Gebäude erhalten. Begründung: Die Planung der Schulen ist dringend nicht nur den aktuellen Bedürfnissen, sondern auch den aktuellen Stadtentwicklungsplanungen anzupassen. Wann und ob das Baugebiet Zündorf-Süd jeweils kommt, ist offen. Mit einer Umsetzung vor 2035/2040 ist nicht zu rechnen. Stattdessen gibt es offenbar Bestrebungen für ein Baugebiet Wahn-West. Dieses ist im Schulentwicklungsplan überhaupt nicht berücksichtigt. Die bisherigen Beschlüsse der BV Porz für eine weitere Porzer Gesamtschule sind zu berücksichtigen und daher unabhängig zu machen von Zündorf-Süd. Darüber hinaus ist der Bedarf zu achten für die vorhandenen Schulen im Schulzentrum Heerstraße, die zwar mit 5 Zügen (2+3) starten, jedoch mit 7 Zügen (4+3, wegen der Abschulungen von den Gymnasien) enden. Das alleine macht klar, dass bei weiterer Bebauung und mehr (!) Kindern ein im Mittel 6-zügiges Schulzentrum durch eine 4- zügige Gesamtschule niemals ersetzt werden kann. Benötigt wird daher kurzfristig zusätzlich die zweite Porzer Gesamtschule und ein endgültiges Gebäude für das Schulzentrum. Ob dieses später, voraussichtlich nicht vor 2035, in eine weitere, dann dritte Gesamtschule in Porz umgewandelt werden kann bzw. sollte, ist bis zum Ende des Jahrzehnts unter Berücksichtigung des Elternwillens und der erneuerten Bevölkerungsprognosen zu prüfen. Dr. Simon Bujanowski Lutz Tempel Fraktionsvorsitzender Bezirksvertreter
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/2144/2023
- Typ
- Änderungsantrag nach § 13 der GeschO Rat
- Datum
- 27.11.2023
- Erstellt
- 29.11.2023 16:46