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V/0768/2021

Entwicklung des Kommunalen Ordnungsdienstes (KOD) der Stadt Münster

Vorlagen 12.10.2021

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Anlage

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Anlage

2708 Zeichen

Anlage zur Vorlage V/0768/2021 
 
Anlage: Aufgabeninhalte des KOD  
 
 
I. Allgemeine Gefahrenabwehr 
 
1. Lärmbeschwerden/Ruhestörungen 
2. Kontrollen nach der Coronaschutzverordnung 
3. Uniformierte Streifentätigkeit im ganzen Stadtge biet und Aufsuchen von 
Brennpunkten 
4. Streifengänge mit Ordnungspartnern 
5. Bahnhofsstreife 
6. Überprüfung von legalen/illegalen Sondernutzunge n 
7. Mitwirkung bei Sicherheitsmaßnahmen 
8. Ermittlungen bei Müllablagerungen 
9. Servicetelefon 
10. Kontrollen nach dem Prostituiertenschutzgesetz 
11. Sonderkontrollen Innenstadtfeste (z. B. Stadtfest, Weihnachtsmarkt) 
12. Unterstützung bei der Durchführung von Großveranstaltungen 
13. Sonderkontrollen Grünanlagen und Spielplätze 
14. Unterstützung bei Einweisungen nach dem PsychKG 
15. Überwachung von Straßen, Wegen und Plätze im Rahmen der Straßen-, Anlagen- 
und Aaseeordnung 
16. Jugendschutzkontrollen 
17. Überwachung der Einhaltung des Landeshundegesetzes 
18. Durchführung von Amtshilfeersuchen anderer Dienststellen 
19. Heckenwuchs, Baumüberhang 
20. Nicht gestreute und verschmutze Wege und Straßen 
21. Alkohol- und Zigarettenabgabe an Kinder und Jugendliche 
22. Nachlasssicherung bei Sterbefällen 
23. Kontrolle Sondernutzung des Straßenraums 
24. Verbrennen von Holz und anderen Gegenständen 
25. Geruchsbelästigungen 
26. Absperren von Kampfmittelfundorten 
27. Verstöße Gerätebaumaschinenlärm-Schutzverordnung  
28. Überprüfung abgestellter Wohn- und Werbeanhänger 
29. Entfernen illegaler Plakatierungen 
30. Nicht zugelassene Fahrzeuge  
31. Überwachung ruhender Verkehr (teilweise) 
32. Überprüfung von Baustelleneinrichtungen  
 
II. Gewerbe und Märkte 
 
1. Überprüfung von konzessionsfreien und konzession ierten Gaststättenbetrieben 
2. Überprüfung von Spielhallenbetrieben 
3. Überprüfung von Trödelmärkten  
4. Überprüfung Reisegewerbekarte 
5. Marktaufsicht 
6. Sendaufsicht 
7. Kontrolle Einhaltung Nichtraucherschutzgesetz 
8. Kontrollen nach dem Schornsteinfegerwesen 
9. Überprüfung Inhaberschild und Preisauszeichnung

III. Tätigkeiten für andere Dienststellen/Abteilung en innerhalb der Stadt 
 
1. Aufenthalts- und Fahrerermittlungen für diverse Behörden und Kommunen  
2. Aufenthaltsermittlungen für das Amt für Bürger- und Ratsservice 
3. Unterstützung bei der Überprüfung der Hundehaltu ng/des Tierschutzes für das 
Veterinäramt  
4. Betreuerunterstützungen für das Sozialamt in Ein weisungsfällen 
5. Schulzuführungen 
6. Maßnahmen nach dem Infektionsschutzgesetz für da s Gesundheitsamt  
7. Unterstützung bei der datenschutzrechtlichen Übe rprüfung für den 
Landesbeauftragten für Datenschutz  
8. Zeugentätigkeit bei Durchsuchungen durch Polizei , Zoll und Steuerfahndung

Berichtsvorlage

20194 Zeichen

V/0768/2021
V/0768/2021
Öffentliche Berichtsvorlage
Betrifft
Entwicklung des Kommunalen Ordnungsdienstes (KOD) der Stadt Münster
Beratungsfolge
27.10.2021 Ausschuss für Personal, Digitalisierung, Organisation, Sicherheit
und Ordnung
Bericht
Bericht:
I. Vorbemerkung
Mit der Berichtsvorlage V/0205/2017 wurde dem Ausschuss am 17.03.2017 die Arbeitssituation des
KOD (damals noch unter der Bezeichnung Service- und Ordnungsdienst) erstmalig beschrieben. Der
jetzt vorgelegte Bericht stellt die Entwicklung des Kommunalen Ordnungsdienstes seit 2017 bis heute
dar und legt einen Schwerpunkt auf die konzeptionelle Ausrichtung des KOD für die Zukunft.
II. Aktuelle Arbeitssituation
Die Anforderungen an die kommunalen Ordnungsbehörden sind in den vergangenen vier Jahren
weiter gestiegen. In kurzen Abständen sind neue Spannungsfelder entstanden, die die kommunalen
Ordnungsbehörden stark fordern. Als besondere Herausforderungen sind hier zu erwähnen:
1. Corona-Pandemie
Seit 1 ½ Jahre fordern die Einsätze im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie viele Ämter der
Stadtverwaltung und auch das Ordnungsamt/den KOD in ganz besonderem Maße. Auf
Kontrollaufgaben hierzu musste sich der KOD innerhalb kürzester Zeit neu einstellen. Mitarbeiter/-
innen mussten geschult, Kontrollen nach der jeweils gültigen Coronaschutzverordnung effektiv
geplant und umgesetzt werden. Sind die Fallzahlen der Sonderaufträge im Zeitraum seit 2017 eher
mäßig gestiegen, so haben sie sich im Jahre 2020 pandemiebedingt mehr als verdreifacht1. Für 2021
wird ein ähnlich hoher Wert erwartet.
Korrespondierend zu der Entwicklung der Anzahl der Sonderaufträge sind auch die Fallzahlen
insgesamt aus den Bereichen Identitätsfeststellungen, Spielplatzkontrollen und Kontrollen der
Ordnungsamt
13.10.2021
Ihr/e Ansprechpartner/in:
Herr Vechtel
T elefon:492-3200
Vechtel@stadt-muenster.de
1 Siehe Grafik Entwicklung der Sonderdienste 2014-2020

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V/0768/2021
Grünanlagen angestiegen2: Seit 2017 ist ein stetiger Anstieg der Fallzahlen zu verzeichnen, der sich
in 2020 gegenüber den Vorjahren mehr als verdoppelt hat.
Der KOD ist in der Pandemiephase lediglich durch eine Verlagerung von zwei Stellen aus der
Verkehrsüberwachung befristet verstärkt worden und konnte die Einsätze nur durch eine Priorisierung
der Aufgaben (u.a. Zurückstellung von Ermittlungsaufträgen) und den Aufbau von überdurchschnittlich
vielen Überstunden bewältigen.
2 Siehe Grafik Entwicklung der Fallzahlen 2014-2020

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V/0768/2021
2. Aggressionspotentiale im öffentlichen Raum
Die Stimmung, die den Mitarbeitern/-innen des KOD in der Öffentlichkeit entgegengebracht wird, ist
an vielen Stellen aggressiver geworden - bis hin zu tätlichen Angriffen. Im Jahre 2020 sind vier Mal so
viele Mitarbeiter/-innen der Ordnungsämter in Nordrhein-Westfalen bei ihrer Arbeit angegriffen oder
bedroht worden. Die Zahl der Opfer solcher Attacken in den Reihen der kommunalen Ordnungshüter
vervierfachte sich von 410 im Jahre 2019 auf den Höchstwert von 1640 Opfern im vergangenen Jahr3.
Die Zunahme des Aggressionspotentials schlägt sich auch in der Anzahl der durch das Ordnungsamt
gemeldeten Gewaltvorfälle nieder. Die Anzahl der Gewaltvorfälle ist seit 2016 stetig gestiegen und
befindet sich seit 2019 auf einem hohen Niveau. Aktuell sind (Stand 09/2021) insgesamt 14
Gewaltvorfälle vom Ordnungsamt gemeldet worden. Der Vorjahrswert lag bei 16 Gewaltvorfällen im
ganzen Jahr. Nicht erfasst ist die Dunkelziffer der nicht gemeldeten verbalen Attacken gegen die
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des KOD. T eilweise konnten Einsätze des KOD nur mit
Unterstützung der Polizei durchgeführt werden.
Die Geschehnisse im Juni 2021 am Aasee bilden dabei den traurigen Höhepunkt. In einer bis dahin
nicht gekannten Art und Weise haben sich dort Aggressionen ggü. den uniformierten Ordnungskräften
entladen. Ausgehend von Coronakontrollen sahen sich der KOD und die Polizei über Wochen
Anfeindungen ausgesetzt, die nur durch intensive Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden und mit
starken ordnungsrechtlichen Maßnahmen, wie einem Glas- und Verweilverbot, in den Griff zu
bekommen waren.
3. Verändertes Freizeitverhalten
Die Corona-Pandemie und die daraus resultierenden Beschränkungen haben das Freizeitverhalten
junger Menschen verändert. Durch die Schließung der Clubs, Bars und Diskotheken ist es vermehrt
zu Partys und Ansammlungen im öffentlichen Raum gekommen. Überwiegend Jugendliche bzw.
junge Erwachsene verabreden sich über soziale Medien zu Raves und Partys oder treffen sich über
mehrere Stunden vor Kiosken und konsumieren direkt vor Ort den Alkohol. Abfälle werden dann oft im
öffentlichen Raum entsorgt. Mittlerweile finden stadtweit diverse, kleine Veranstaltungen, oft ohne
offiziellem Organisator statt, was den Kontrollaufwand für den KOD ungleich erhöht. Es ist davon
auszugehen, dass sich das geänderte Freizeitverhalten auch nach Corona-Pandemie nicht vollständig
normalisieren wird. Der in der Bevölkerung oft geäußerte Wunsch, dass der KOD insbesondere an
Wochenenden die ganze Nacht über erreichbar und handlungsfähig sein sollte, weist auch auf ein
geändertes Freizeitverhalten hin.
III. Konzeptionelle Weiterentwicklung des KOD
1. Ursprüngliche Ausrichtung des KOD
Die ursprüngliche Ausrichtung des KOD zielt in erster Linie auf den Präsenzstreifendienst im
Stadtgebiet ab. Das „Gesehenwerden“ und die Ansprechbarkeit für die Bürgerinnen und Bürger ist
Zielsetzung und wesentlicher Aufgabeninhalt zugleich. Die klassischen Außendiensttätigkeiten eines
„Ermittlers“ sind dabei nur am Rande von Bedeutung. Dies hat sich aufgrund des sich quantitativ und
qualitativ weiterentwickelten Aufgabenspektrums zunehmend geändert. Das Aufgabenfeld des KOD
kann der Auflistung der Anlage entnommen werden.
Darüber hinaus werden auch die originär dem Ordnungsamt zugewiesenen Aufgaben in absehbarer
Zeit ansteigen, deren Vollzug vom KOD sichergestellt werden muss.
Aus Qualität und Quantität des Aufgabenbestandes in Relation zu den Personalressourcen ergibt sich
schon jetzt, dass personalintensive Pflichtaufgaben nur sporadisch wahrgenommen werden können.
Hierzu gehören Kontrollen in den Bereichen Schwarzarbeit, Coronakontrollen, Hundekontrollen,
T axengewerbe, Spielhallen, Prostitution, insbesondere Straßenprostitution, Gaststätten/Kiosken,
3 Zeit-Online: „Viel mehr Ordnungsamt-Mitarbeiter Opfer von Attacken vom 10.07.2021

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Jugendschutz, Ladenschluss/Sonn- und Feiertagsschutz sowie Kontrollen am Wochenende und in
den Nachtzeiten.
Als Anspruch und Zielbild sollte der KOD in der Lage sein, den Kontrolldruck im öffentlichen Raum,
wie z. B. am Aasee und in der Altstadt durch öffentliche Präsenz in der Form auszuüben, dass
störendes oder gefährdendes Verhalten weitgehend unterbunden wird. Gleichzeitig muss der KOD
aber auch den einzelnen Bürgerinnen und Bürgern für ihre persönlichen Anliegen (z. B.
Ruhestörungen) zur Verfügung stehen. Um diesen Anforderungen gerecht zu werden, ist eine
deutliche Stärkung der Spät-, Nacht- und Wochenenddienste erforderlich, damit verbunden müssen
die bislang zur Verfügung stehenden Ressourcen auf den Prüfstand gestellt werden. Einer
Reduzierung im T agesdienststehen die Pflichtaufgaben des KOD gegenüber, die nicht vernachlässigt
werden dürfen.
2. Personalstärke des KOD im interkommunalen Vergleich
Der Kommunale Ordnungsdienst in Münster umfasste bis zum Jahre 2017 insgesamt 22
Vollzeitstellen4. Durch Beschluss des Rates der Stadt vom 13.12.20175 wurden im KOD sechs weitere
Stellen zur Einrichtung einer Bahnhofstreife geschaffen, um die gewachsenen Aufgaben rund um den
Hauptbahnhof bewältigen zu können. Diese Bahnhofstreife wurde Ende 2018 eingerichtet und
kontrolliert seitdem im Zwei-Schicht-System am Hauptbahnhof von Montag bis Samstag. Die
Einrichtung der Bahnhofstreife hat sich bewährt und trägt zu einem nicht geringen Anteil dazu bei,
zeitnah auf ungewollte Entwicklungen im Bereich des Hauptbahnhofs reagieren zu können und somit
insgesamt zu einer Stärkung der Sicherheitslage in diesem Bereich. Weitere sechs Stellen wurden
durch Beschluss des Rates im Stellenplan 2019 geschaffen,6 um den KOD weiter zu verstärken.
Diese Stellen sind im Laufe des ersten Halbjahres 2019 besetzt worden. Insgesamt umfasst der
Außendienst des Kommunalen Ordnungsdienstes aktuell 28 Stellen. Der Innendienst umfasst derzeit
sechs weitere Stellen. Dieser ist u. a. verantwortlich für die Leitstelle, die Einsatzplanung, das
Ermittlungsbüro, die Dienstplangestaltung/Abrechnung, die Beschaffung sowie die Betreuung der
EDV.
Stand: 01.09.2021
4 Detaillierte Beschreibung der Personalentwicklung im Ordnungsdienst V/0205/2017 S.2f
5 V/0898/2017 –Quartiersentwicklung Hauptbahnhof
6 Niederschrift über die Sitzung des Ausschusses für Personal, Organisation, Sicherheit, Ordnung und E-Government vom
29.11.2018, S.7

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V/0768/2021
Die nachfolgende T abelle zeigt den Personalbestand der Kommunalen Ordnungsdienste in
vergleichbaren Städten und setzt diesen Wert in Relation jeweils zur Einwohnerzahl und Stadtfläche.
Der KOD in seiner derzeitigen Struktur mit 28 Mitarbeiter/-innen im Außendienst ist nicht ausreichend
in der Lage, die vielschichtigen Aufgaben zufriedenstellend für die Bürgerinnen und Bürger der Stadt
Münster zu bewältigen. Der Streifendienst und die Ermittlungs- und Vollzugstätigkeiten mögen mit
einer Personalstärke von 28 Mitarbeitern noch möglich sein, um eine 6-T age-Woche in den Zeiten von
07.00 Uhr bis 0.00 Uhr oder 02.00 Uhr (freitags und samstags) im Sommer abzudecken. Will man
aber den gestiegenen Anforderungen gerecht werden und das subjektive Sicherheitsgefühl der
Bürgerinnen und Bürger stärken, so bedarf es einer besseren Ausstattung. Es ist nicht mehr nur
notwendig, dass der KOD gesehen wird, der KOD muss auch selber mehr sehen und durch
Kontrollen die Einhaltung der Regeln überprüfen. Konzeptionell sollte der KOD in die Lage versetzt
werden, den Geschehnissen nicht nur „hinterher zu laufen“. Der KOD sollte zukünftig auch präventive
Ansätze verfolgen und das Gespräch mit Bürgern/-innen und Betroffenen führen können, um nicht nur
ordnungsrechtlich, sondern auch im Dialog Probleme zu lösen.
Die Kontrollen müssen aus Gründen der Eigensicherung in Doppelstreife durchgeführt werden. Am
Wochenende in den Sommermonaten sind nicht mehr als zwei T eamsin der Spätschicht im Einsatz.
Allein der Bereich am Aasee und in der Altstadt bindet dieses Personal sehr deutlich. Mit zwei T eams
ist es nicht möglich, die zahlreichen Aufgaben am Wochenende abzuarbeiten und die Ordnungsamts-
Hotline zu bedienen. Allein die große Anzahl von Ruhestörungen7 und Kontrollaufträgen des
Innendienstes, z. B. im Bereich der Gaststätten und Kioske, belastet die Handlungsfähigkeit des
KOD. Sonderaufgaben sprengen regelmäßig den Dienstplan und lassen es nicht zu, im Rahmen von
notwendigen Kontrollen auch nur einen T eilder Spiel- und Sportplätze anzufahren.
Will man hier handlungsfähig sein, ist es erforderlich, dass mindestens vier bis fünf Dienstwagen in
der Spätschicht am Wochenende im Einsatz sind. Dies ist momentan mit der personellen Ausstattung
nicht umsetzbar, da Pflichtaufgaben im T agesgeschäftnicht aufgegeben werden können.
3. Personalgewinnung, -qualifizierung sowie demografische Entwicklung
Seit 2019 wird den vorhandenen Mitarbeitern/-innen und dem neu eingestellten Personal die
Möglichkeit zur Qualifizierung zum Verwaltungswirt/-in mit dem Schwerpunkt Kommunaler
Ordnungsdienst angeboten. Mit der Qualifizierung zum/zur Verwaltungswirt/in für den KOD bietet die
Stadt Münster Bewerber/-innen, die bereits über eine abgeschlossene Berufsausbildung verfügen,
einen Einstieg in die Stadtverwaltung. Die Qualifizierung besteht zum überwiegenden T eil aus
theoretischen Lerninhalten. Die abschließende Praxisphase erfolgt im Ordnungsamt der Stadt
Münster. In den 12 Monaten der Qualifizierung werden die T eilnehmer/-innen auf die
Abschlussprüfung Verwaltungslehrgang I vorbereitet und nach erfolgreichen Abschluss im
Stadt Stellen Fläche
km² Einwohner Einwohner
je Stelle*
km² je
Stelle
Aachen 47 164 248.878 5.507 3,49
Bielefeld 34 259 333.786 9.817 7,62
Bonn 60 141 330.579 5.509 2,35
Duisburg 76 232 498.590 4.888 2,27
Dortmund 76 280 587.696 7.732 3,68
Herne 21 51 156.940 7.473 2,43
Oberhausen 26 77 209.556 8.060 2,96
Münster 28 304 316.403 11.300 10,86
7 In 2020 insgesamt 1.811 bearbeitete Ruhestörungen/ Arbeits- und Jahresbericht der Stadt Münster 2020

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V/0768/2021
Kommunalen Ordnungsdienst beschäftigt. Der Altersdurchschnitt der Mitarbeiter/-innen beträgt aktuell
47 Jahre. Aufgrund der demografischen Entwicklung wird der Anteil so qualifizierter Mitarbeiter/-innen
stetig steigen. Dies hat bereits jetzt einen positiven Effekt auf die Arbeitsqualität und Effizienz.
Bereits heute werden den Mitarbeiter/-innen des KOD qualifizierte Fortbildungen u. a. in den
Bereichen Rechtsgrundlagen und Eingriffs-/Festnahmetechniken angeboten.
In enger Zusammenarbeit mit der Polizei und Studieninstituten sollen den Mitarbeitern/-innen
ergänzend auch Einsatztaktiken, psychologische Grundlagen und Deeskalationstechniken vermittelt
werden.
4. Organisation/Modernisierung/Digitalisierung
Im Moment umfasst die Fachstelle 32.13 (Außendienste) insgesamt 71 Mitarbeiter/-innen, sie wird
von einer Führungskraft geleitet. Es wird auf die Mitarbeiterstrukturen Bezug genommen8. Eine
effiziente Führung der T eilbereichea) Kommunaler Ordnungsdienst b) Verkehrsüberwachung und c)
Fahrradkontrolldienst ist in dieser Struktur nur schwer möglich. Unterstützt wird der Fachstellenleiter
von fünf 1. Sachbearbeitern/-innen, die neben der Unterstützung in allen T eilbereichen noch die
Einsatzleitstelle bilden und das Servicetelefon bedienen. Hier bedarf es einer Umstrukturierung der
Leitstellenstruktur.
Die Leitstelle ist aktuell von Montag bis Donnerstag von 07.00 Uhr bis 17.00 Uhr, am Freitag von
07.00 Uhr bis 13.00 Uhr besetzt. Ab 17.00 Uhr in der Woche und am gesamten Wochenende operiert
der Außendienst ohne eine Absicherung zu einer Leitstelle. Das ist nicht sachgemäß und unter dem
Gesichtspunkt des Schutzes der Mitarbeiter/innen im Außendienst kaum mehr vertretbar. Die
Organisation der Leitstelle sollte in der Weise umgestellt werden, dass ein Einsatzstrang die
Einsatzbegleitung für den Außendienst übernimmt, dokumentiert und bei Problemen des
Außendienstes Hilfen organisieren kann: Insbesondere für die Sicherheit der Mitarbeiter und
Mitarbeiterinnen ist diese Umstellung von herausragender Bedeutung. Die Übertragung dieser
Aufgaben auf andere Bereiche der Stadtverwaltung oder auf externe Dienstleister hat sich als nicht
realisierbar herausgestellt. Der zweite Einsatzstrang erfordert einen Innendienst, der im BackOffice
arbeitet (z. B. für die Einsatzplanung, die Dienstplangestaltung, die Beschaffungen, die
Dokumentation und das Beschwerdemanagement). Diese strukturelle Änderung erfordert allerdings
zusätzliche personelle Ressourcen für die Besetzung der Leitstelle in einem Zweischicht-System.
Die digitale Ausstattung der genannten Fachstelle 32.13 ist in den letzten Jahren stets verbessert
worden. In der Verkehrsüberwachung wurde eine smartphone-gestützte Software zur
Verkehrsüberwachung eingeführt, die auch die Überwachung des Handyparkens ermöglicht. Darüber
hinaus wurde ein digitales Auftragsmanagement etabliert. Mit diesem Auftragsmanagement können
Aufträge nun als digitale Akte angelegt und bearbeitet werden. Die Weiterleitung und Abarbeitung der
Aufträge erfolgt papierlos und die Kontrolle der Aufträge ist effizient. Auch die statistische Erfassung
und das nachträgliche Recherchieren ist damit einfacher geworden. Wie bereits ausgeführt, können
Aufträge aber nur durch die Leitstelle erfasst werden. Da die Leitstelle ab Freitag 13.00 Uhr schließt,
werden alle Aufträge von Freitag 13.00 Uhr bis Montag 07.00 Uhr nicht in dem dafür vorgesehenen
Auftragsmanagement erfasst. Nachfragen nach Vorkommissen am Wochenende und entsprechende
Recherchen können dann oft nur mit hohem Aufwand oder gar nicht beantwortet werden.
Darüber hinaus kann die Erstellung von Dienstplänen und die Abrechnungen von Zeitzuschlägen etc.
mit Hilfe einer entsprechenden digitalen Lösung zukünftig deutlich vereinfacht werden.
5. Standort Nieberdingstraße 30
Der feste Standort der Außendienste des Ordnungsamtes befindet sich seit Juni 2016 an der
Nieberdingstraße 30. Dieser Standort ist gut gelegen für die Außendienste. Diverse Arbeitsbereiche
im Stadtgebiet sind schnell zu erreichen.
8 Siehe Diagramm Mitarbeiterstrukturen

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Das Gebäude an der Nieberdingstraße ist jedoch aufgrund des Alters (fertiggestellt 1967) und des
Zustandes (Leichtbauweise, Flachdach) baulich abgängig und in seiner jetzigen Dimensionierung den
gestiegenen Anforderungen an Personal und Ausstattung nicht mehr gewachsen. Erforderlich ist eine
Unterbringung, die die gestiegene Anzahl der Mitarbeiter adäquat aufnimmt und die Funktionalität der
einzelnen Arbeitsbereiche unterstützt.
Aktuell finden Abstimmungsgespräche innerhalb der Verwaltung statt, um Möglichkeiten eines
dauerhaft geeigneten Standortes möglichst in der näheren Umgebung zu ermitteln.
6. Zusammenarbeit mit dem Polizeipräsidium Münster/Gemeinsame Stadtwache
Die Zusammenarbeit des Ordnungsamtes mit dem Polizeipräsidium Münster verläuft sowohl auf der
Führungsebene als auch auf der operativen Ebene sehr gut. Es bestehen verschiedene
Kooperationen und Partnerschaften. Im Behördenziel 3 des Polizeipräsidiums Münster zum Beispiel
werden die Aufgaben und Ziele der Polizei und des Ordnungsamtes gebündelt, um durch einen
regelmäßigen Austausch und die Planung von Maßnahmen die Sicherheitslage am und um den
Hautbahnhof zu stärken.
Um die Zusammenarbeit weiter zu verstärken und im Innenstadtbereich Sicherheit aus einer Hand
anbieten zu können, wird seit einiger Zeit die gemeinsame Idee verfolgt, dass Polizei und
Ordnungsamt in einer sog. „Stadtwache“ kooperieren. Diese Stadtwache soll primär Aufgaben
wahrnehmen, die in der Innenstadt zu bewältigen sind. Mögliche Aufgaben können sein:
 Die Steigerung und Verbesserung des Sicherheitsgefühls der Bürgerinnen und Bürger durch
die erhöhte Präsenz in der Innenstadt durch gemeinsame Fußstreifen von Polizei und
Ordnungsamt.
 Kontrollen in beschwerdegeneigten Bereichen in enger Verbindung mit den zuständigen
Institutionen und Behörden.
 Jugendschutz (z. B. Kontrolle und Durchsetzung der gesetzlichen Altersgrenzen für
Diskothekenbesuche und Alkoholverzehr sowie Elternberatung).
 Beratung und Hilfestellung für Bürgerinnen und Bürgern.
 Alle Bereiche von Ordnungswidrigkeiten und Straftaten.
Durch die gleichzeitige und abgestimmte Präsenz der Polizei können Aufgaben schnell verteilt und
Arbeitsabläufe eng verzahnt werden.
Konzeptionell könnte bei Errichtung einer gemeinsamen Stadtwache die Zusammenarbeit auf
operativer Ebene weiter ausgebaut und durch permanente Zusammenarbeit gestärkt werden.
Perspektivisch könnte z. B. auch der Bezirks- und Schwerpunktdienst der Polizei mit dem KOD noch
enger zusammenarbeiten.
IV. Fazit
Der KOD ist Anfang des Jahrtausends gestartet, um Gefahren für die öffentliche Sicherheit und
Ordnung abzuwehren und vor allem durch Präsenz und Prävention im Stadtgebiet das
Sicherheitsgefühl der Bürgerinnen und Bürger nachhaltig zu stärken. Durch einen dynamischen
Aufgabenzuwachs hat sich diese Ausrichtung des KOD deutlich verändert, Ahndung und
Sanktionierung sind als weitere Bestandteile der Gefahrenabwehr stärker in den Blickpunkt gerückt.
Neue gesellschaftliche Entwicklungen, zusätzliche Aufgabenstellungen und veränderte
Verhaltensweisen in der Bevölkerung bringen zudem quantitativ wie qualitativ deutlich veränderte
Anforderungen an den Kommunalen Ordnungsdienst.
Die vorhandenen Strukturen sollten daher kritisch diskutiert und teilweise angepasst werden. Dafür
bedarf es neben einer laufenden Optimierung der Arbeitsabläufe und der Sachausstattung auch der
schrittweisen personellen Anpassung, damit der KOD in Zusammenarbeit mit der Polizei die

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V/0768/2021
Sicherheitsarchitektur in unserer Stadt weiter stärken und die Stadt Münster als Ordnungsbehörde
ihre Aufgaben angemessen erfüllen kann.
I.V.
gez.
Wolfgang Heuer
Stadtrat
Anlage

Anlage A

861 Zeichen

Anlage A zur V/0768/2021
Kurzüberblick
Entwicklung des kommunalen Ordnungsdienstes (KOD) der Stadt Münster
Ziele/Teilziele/Zielerreichung
- Konzeptionelle Anforderungen sowie Lösungsansätze im Kommunalen
Ordnungsdienst
Finanzierung
Produktgruppe: Nr. der PG Bezeichnung der PG
Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja X Nein
Auswirkungen auf den Finanzplan Ja Nein X
Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja Nein X teilw.
Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja X Nein teilw.
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja X Nein
Bereits veranschlagt? Ja X Nein
Pflichtigkeitsgrad
Die Maßnahme/Leistung ist vollständig
pflichtig
überwiegend
pflichtig
überwiegend
freiwillig
vollständig
freiwillig
./.
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration)
./.

Beratungsverlauf (1)

27.10.2021 Ausschuss für Personal, Digitalisierung, Organisation, Sicherheit und Ordnung
TOP 4 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Nieberdingstraße 30

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
V/0768/2021
Typ
Vorlagen
Datum
12.10.2021
Erstellt
07.10.2021 18:50