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3749/2017

Sachstand zur Schaffung eines S-Bahn-Haltepunktes "Deutzer Feld"

Beantwortung einer Anfrage (BV) 02.01.2018

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 8 (Kalk), Sitzung am 25.01.2018, TOP 9.1.1

Beantwortung einer Anfrage (BV)

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Beantwortung einer Anfrage (BV)

2390 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
VIII/66/Stab 
 
Vorlagen-Nummer 
 3749/2017 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 07.12.2017 
 
Sachstand zur Schaffung eines S-Bahn-Haltepunktes "Deutzer Feld" 
hier: Anfrage der SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Kalk zur Sitzung am 07.12.2017, TOP 
9.2.1 
Die SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Kalk bittet um die Beantwortung folgender Fragen: 
 
1. „Wie ist der aktuelle Planungsstand für einen S-Bahn-Haltepunkt „Deutzer Feld“?“ 
 
Antwort der Verwaltung: 
Der S-Bahn-Haltepunkt „Deutzer Feld“ ist unter der Bezeichnung „Köln-Kalk West“ (weitere ehemali-
ge Arbeitstitel waren „CFK-Gelände“, „Odysseum“) integraler Bestandteil der Ausbaupläne zur Linie S 
11 bzw. der S-Bahnstammstrecke Köln. 
 
Für das Projekt „Ausbau der S11/S-Bahn-Stammstrecke Köln“ wurde am 09.09.2016 die Finanzie-
rungsvereinbarung für die Erstellung der Vorplanung (Leistungsphase 1+2 HOAI) untergezeichnet. 
Die Vorplanung wird derzeit erstellt. Die Stadt Köln ist über einen regelmäßigen Arbeitskreis und mit 
einem Sitz im Lenkungskreis des Projekts direkt eingebunden. 
 
2. „Wann kann der S-Bahn-Haltepunkt „Deutzer Feld“ realisiert werden?“ 
 
Antwort der Verwaltung: 
Der neue S-Bahn-Haltepunkt „Köln-Kalk West“ kann nur im Zusammenhang mit der Ertüchtigung der 
S-Bahn-Stammstrecke Hansaring–Köln-Messe/Deutz einschließlich der beiden neuen Bahnsteige in 
Köln Hbf. und Köln-Messe/Deutz sowie dem Ausbau der Leit- und Sicherungstechnik für einen dichte-
ren S-Bahn-Takt sinnvoll in das S-Bahnnetz Köln integriert werden. Diese Bausteine sind ebenfalls 
Bestandteil des eben genannten Projekts. 
 
Aufgrund der Komplexität des Planungsprozesses und des noch durchzuführenden Planfeststel-
lungsverfahrens kann derzeit keine belastbare Aussage zu einer Inbetriebnahme des neuen Halte-
punktes getätigt werden. 
 
3. „Sind seitens der Verwaltung Beschlüsse, insbesondere hinsichtlich des Baurechts, für eine 
Realisierung des Haltepunktes notwendig?“ 
 
Antwort der Verwaltung: 
Zum Neubau des Haltepunktes wird ein Planfeststellungsverfahren notwendig werden. Die Stadt Köln 
ist dabei ein wichtiger Träger öffentlicher Belange und wird im Verfahren von der Anhörungsbehörde, 
der Bezirksregierung Köln, zur gegebenen Zeit zu einer Stellungnahme aufgefordert werden.

Beratungsverlauf (1)

25.01.2018 Bezirksvertretung 8 (Kalk)
TOP 9.1.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3749/2017
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
02.01.2018
Erstellt
29.11.2017 10:50