KRhR 5/2022
Anfrage der Fraktion DIE LINKE./Volt ,,Grünes Netz Rheinisches Revier''
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Sitzungsvorlage Kommission Rheinisches Revier (Anfrage der Fraktion DIE LINKE./Volt vom 26.04.2022)
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Fraktion DIE LINKE. / Volt im Regionalrat Köln Zeughausstraße 2-10 | Zimmer H 454, 50667 Köln E-Mail: fraktion@linke-volt-regionalrat.koeln Dienstag, 26. April 2022 Anfrage Kommission Rheinisches Revier zur 4. Sitzung am 06.05.2022 Umsetzung „Grünes Netz Rheinisches Revier“ Sehr geehrter Herr Vorsitzender Spinrath, der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland ist einer der größten Landschafts- und Naturschutzverbände Deutschlands. Er hat es sich u. a. zur Aufgabe gemacht, sich für einen Biotopverbund zwischen den Tagebauen Inden, Hambach und Garzweiler einzusetzen. Es wurde eine Projektskizze vorgelegt, mit der der Grundstein für ein revierweites Biotopver- bundnetzsystem gelegt werden kann. Eine wesentliche Grundlage für das „Grüne Netz“ ist der ökologische Fachbeitrag des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW. Hier sind auf regionaler Ebene Biotopverbundflächen von herausragender und beson- derer Bedeutung identifiziert worden. In diesem Zusammenhang bitten wir um die Beantwortung folgender Fragen wie in der schriftlichen Ausführung „BUND – Hintergrund: Grünes Netz Rheinisches Revier“ gestellt: 1) Aus welchem Grund sind auf den Kartenwerken der Bezirksregierung die entspre- chenden Biotopverbundflächen nicht miteinander verbunden? 2) Aus welchem Grund gibt es kein Konzept, das die Funktionsfähigkeit des Biotopver- bundes darstellt und überprüft? 3) Des Weiteren wird das Fehlen von Perspektiven der noch im Tagebau befindlichen Gebiete kritisiert. Warum wurden selbige nicht erarbeitet? Wann ist mit diesen zu rechnen? 4) Wie ist zu erklären, dass die durchgängige Übersetzung auf den kommunalen Maß- stab nicht erfolgt ist? 5) Ist geplant, die vom BUND erarbeiteten Maßnahmenpakete weiterzuentwickeln und wie kann dies im Detail aussehen? Wenn ja, wie sieht der aktuelle Plan aus? 6) Wie wird der Wildkatzenwegeplan in die Umsetzung gelangen? 7) Welche weiteren Ideen, die in dem aussagekräftigen Papier des BUND genannt sind, werden zur Umsetzung kommen und wie sieht die Zusammenarbeit mit dem BUND bzw. anderen Naturschutzverbänden aus? Freundliche Grüße Friedrich Jeschke Beate Hane-Knoll Fraktionsvorsitzender stellvertretende Fraktionsvorsitzende DIE LINKE. / Volt im RR | Zeughausstraße 2-10, Zimmer H 454 | 50667 Köln An den Vorsitzenden der Kommission Rheinisches Revier Herrn Norbert Spinrath
Sitzungsvorlage Kommission Rheinisches Revier (Anfrage der Fraktion DIE LINKE./Volt ,,Grünes Netz Rheinisches Revier'')
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Seite 1 von 3 Sitzungsvorlage Kommission Rheinisches Revier - öffentlich - KRhR 5/2022 Dezernat Regionalplanung, Braunkohlenplanung, Geschäftsstelle Ansprechperson Marco Schlaeger Telefon 0221 147 2373 BEZIRKSREGIERUNG Köln Datum 04.05.2022 Beratungsfolge Termin TOP Beratungsaktion Kommission Rheinisches Revier 06.05.2022 9.2 zur Kenntnis TOP: Anfrage der Fraktion DIE LINKE./Volt ,,Grünes Netz Rheinisches Revier'' Vorschlag: Die Kommission Rheinisches Revier nimmt die Antwort zur Kenntnis. Erläuterungen: Soweit sich die Frage auf den aktuellen Regionalplan-Entwurf bezieht, ist zu erläutern, dass dieser bezogen auf die Biotopvernetzung entsprechend der rechtlichen Vorgaben auf dem Fachbeitrag Na- turschutz und Landschaftspflege des LANUV NRW fußt. Dabei werden Biotopverbundflächen „her- ausragender Bedeutung“ (Stufe 1) i.d.R. als BSN (Schutz der Natur) und Flächen besonderer Be - deutung (Stufe II) i.d.R. als BSLE (Schutz der Landschaft und landschaftsorientierte Erholung) ge - plant. Wie in der Erläuterungskarte „Regionaler Biotopverbund“ (Karte F5) zum Regionalplan-Ent - wurf zu erkennen ist, wurde der Fachbeitrag des LANUV NRW sehr weitgehend umgesetzt, sodass sich aus den BSN und BSLE-Festlegungen eine intensive räumliche Vernetzung auf regionaler Ebene ergibt. Ebenfalls wird aus dieser Karte ersichtlich, dass zur Sicherung eines zusammenhän- genden regionalen Verbundnetzes über die von der LANUV vorgesehenen Flächen hinaus teils auch zusätzliche Flächen in die BSN einbezogen wurden. Flächenmäßig gehen die BSN des Planentwurfs daher aktuell über die vom LANUV NRW gemäß Fachbeitrag vorgesehenen Flächen hinaus. Im Rheinischen Revier sind diesbezüglich beispielhaft die geplanten BSN–Festlegungen im Vorfeld bzw. Umfeld des Tagebaus Hambach (Biotopverbund Merzenicher Erbwald/Steinheide/Hambacher Forst/Dickbusch/Lörsfelder Busch) zu nennen. Neben den v.g. Festlegungen werden weitere Berei- che für den Biotopverbund über die Regionalen Grünzüge gesichert, die gem. LEP NRW (Ziel 7.1- 5) auch dieser Funktion dienen. Ein Zurückbleiben der dem Biotopverbund dienenden Festlegungen des Planentwurfs hinter den Vorschlägen des Fachbeitrags ergibt sich i.d.R. nur in Einzelfällen auf- grund des Planungsmaßstabs. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass der Fachbeitrag der LANUV NRW gem. § 8 LNatSchG NRW Biotopverbundflächen sowohl für den regionalen Maßstab (Land - Sitzungsvorlage Kommission Rheinisches Revier KRhR 5/2022 Seite 2 von 3 schaftsrahmenplan) als auch für den lokalen Maßstab (Landschaftsplan, vgl. Frage 4) enthält, somit naturgemäß bestimmte Flächenvorschläge auf örtlicher Ebene zu sichern sind. In Ziel 20 des Pla - nentwurfs Regionalplan wird dementsprechend die Fachplanung beauftragt das im Regionalplan abgebildete Biotopverbundsystem durch Sicherung und Entwicklung von Flächen unterhalb des re- gionalplanerischen Maßstabs zu ergänzen. Für weitere Informationen zur Umsetzung der Zielset - zungen des Biotopverbunds wird auf die Planbegründung zum Regionalplan-Entwurf (Kapitel Schutz der Natur und Landschaft, Seite 139ff) verwiesen. Die Anfrage wurde zuständigkeitshalber zur Beantwortung auch an das LANUV weitergeleitet, das die Fragen wie folgt beantwortet hat: Die weitergehenden Fragen der Fraktion Linke/Volt beziehen sich i.W. auf den Fachbeitrag Natur - schutz und Landschaftspflege des LANUV NRW bzw. dessen Weiterentwicklung und planerische Basis. Vor diesem Hintergrund wurde die Anfrage der Fraktion LINKE/Volt an das LANUV NRW weitergeleitet. Das LANUV NRW weist mit Schreiben vom 03.05.2022 darauf hin, dass die Darstel- lungen in den Papieren „Grünes Netz“, auf die sich die Anfrage bezieht, nicht die uneingeschränkte Zustimmung des LANUV NRW finden, weil Sachverhalte verkürzt dargestellt sind, wenngleich das Projekt seinerzeit mit entsprechenden Hinweisen des LANUV NRW versehen, für umsetzbar und zielführend eingestuft wurde – insbesondere wenn es die Ermittlung der Verfügbarkeit und Verfüg - barmachung von Verbundflächen verfolgt. Aus Sicht des LANUV NRW verkürzt dargestellt sind Aussagen zur Verbundstruktur, zu den Inhalten mindestens eines der beiden Fachbeiträge (Köln) in Bezug auf das Offenland (Acker und Grünland) und zu Umsetzungen auf der örtlichen Planungsebene. Eine Umsetzung auf allen Planungsebenen wird durch die Landschaftsplanung als Naturschutzfachplanung sichergestellt. Deren abschließende Bearbeitung ist aber durch die noch im Abbau befindlichen Tagebaue (siehe FIS Landschaftspla - nung) seit den 80-iger Jahren ausgesetzt. Aktuell kann dazu aber wenigstens auf Leitbilder, Braun- kohlepläne und Planungen im Rahmen erteilter Einzelgenehmigungen in Bezug auf Kompensation und Wiederherstellung verwiesen werden. Bei den Verbundstrukturen und Fragen zur Notwendigkeit ihrer Durchgängigkeit ist gemäß LANUV NRW auf den Gesamttext des Fachbeitrages Köln zu ver - weisen. Kapitel II und Anhang B beinhalten zielartengenaue Aussagen dazu, die Bezug nehmen auf den aktuellen Stand wissenschaftlicher Arbeiten und Studien zur Biotopverbundplanung, die ent - sprechend auch im Literaturverzeichnis aufgeführt sind. Darüber hinaus liegen den Fachbeiträgen Erfahrungswissen und Abstimmungsergebnisse mit den Naturschutzbehörden und -verbänden, Fachabteilungen und Fachbereichen des LANUV NRW zugrunde, die begründet annehmen lassen, dass eine Funktionalität gegeben ist. So sind in den Zielartenverbund die im Fundortkataster des LANUV NRW abgelegten und verifizierten Fundpunkte (mit Aktualitätsbezug) ausgewählter Zielarten Sitzungsvorlage Kommission Rheinisches Revier KRhR 5/2022 Seite 3 von 3 sowie durch die von beauftragten Büros bei den Behörden und Verbänden angefragten Daten, so - weit sie bereitgestellt wurden, nach fachlicher Prüfung im LANUV NRW eingeflossen. Bei der Wahl von Flächen für den Zielartenverbund und die Vernetzung von Lebensräumen werden Flächen ein- bezogen, die (noch) erwarten lassen, dass sie eine Eignung für die genannten Arten und / oder Vorkommen von diesen besitzen. Die hierbei zugrunde gelegten Kriterien und Aspekte, die Bezug nehmen auf die dazu ausgewerteten Datenbestände, ergeben sich ebenfalls aus dem Kapitel II des Gesamttextes zum Fachbeitrag Köln und können in Teilen sinngemäß auch auf den Fachbeitrag Düsseldorf übertragen werden. Für den Fachbeitrag Düsseldorf ist fachlich noch auszuführen, dass z. B. für das angesprochene Gebiet der Braunkohlerekultivierung nachzulesen ist, dass es sich dort um eine waldstrukturierte Landschaft handelt (mehr als 15 bis ca. 40 % Waldanteil) für die eine Vernetzung von Offenland-Biotopen fachlich anders eingeordnet werden muss. Abschließend ver - weist das LANUV NRW noch auf ihr „Entschneidungskonzept für das Bergland“, das weite Teile des Regierungsbezirkes Köln erfasst und in das der Wildkatzenwegeplan seinerzeit bereits integriert wurde. Für ein Erfolgsmonitoring von Biotopverbünden auf Ebene einer Region ist zu bedenken, dass es flächendeckender Erhebungen von Zielarten und Methoden, wie der Besenderung oder des Fangens und Wiederfangens von Individuen an Ausgangs- und Endpunkten der Wanderung etc. bedarf. Regional eher umsetzbar, teilweise vorhanden und konzeptionell aufbereitet sind Lösungen, wie das v.g. Entschneidungskonzept des LANUV für das Bergland (für das Flachland in Aufstellung befindlich) oder Untersuchungen und Indikatoren Bildungen mit mathematisch, statistischen Verfah- ren, wie u. a. der „Effektiven Maschenweite“. Anlage(n): 1. Anfrage der Fraktion DIE LINKE./Volt vom 26.04.2022
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- KRhR 5/2022
- Typ
- Sitzungsvorlage Kommission Rheinisches Revier
- Datum
- 06.05.2022
- Erstellt
- 29.04.2022 09:33