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KRhR 5/2022

Anfrage der Fraktion DIE LINKE./Volt ,,Grünes Netz Rheinisches Revier''

Sitzungsvorlage Kommission Rheinisches Revier 06.05.2022

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Nächste Beratung: Kommission Rheinisches Revier, Sitzung am 06.05.2022, TOP 9.2

Sitzungsvorlage Kommission Rheinisches Revier (Anfrage der Fraktion DIE LINKE./Volt vom 26.04.2022)

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Sitzungsvorlage Kommission Rheinisches Revier (Anfrage der Fraktion DIE LINKE./Volt ,,Grünes Netz Rheinisches Revier'')

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Sitzungsvorlage Kommission Rheinisches Revier (Anfrage der Fraktion DIE LINKE./Volt vom 26.04.2022)

2437 Zeichen

Fraktion DIE LINKE. / Volt im Regionalrat Köln 
Zeughausstraße 2-10 | Zimmer H 454, 50667 Köln 
E-Mail: fraktion@linke-volt-regionalrat.koeln 
 
 Dienstag, 26. April 2022 
 
 
 
 
 
Anfrage Kommission Rheinisches Revier zur 4. Sitzung am 06.05.2022 
Umsetzung „Grünes Netz Rheinisches Revier“   
  
Sehr geehrter Herr Vorsitzender Spinrath,  
  
der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland ist einer der größten Landschafts- und 
Naturschutzverbände Deutschlands. Er hat es sich u. a. zur Aufgabe gemacht, sich für einen 
Biotopverbund zwischen den Tagebauen Inden, Hambach und Garzweiler einzusetzen.  
  
Es wurde eine Projektskizze vorgelegt, mit der der Grundstein für ein revierweites Biotopver-
bundnetzsystem gelegt werden kann. Eine wesentliche Grundlage für das „Grüne Netz“ ist 
der ökologische Fachbeitrag des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz 
NRW. Hier sind auf regionaler Ebene Biotopverbundflächen von herausragender und beson-
derer Bedeutung identifiziert worden.  
   
In diesem Zusammenhang bitten wir um die Beantwortung folgender Fragen wie in der 
schriftlichen Ausführung „BUND – Hintergrund: Grünes Netz Rheinisches Revier“ gestellt:  
   
1) Aus welchem Grund sind auf den Kartenwerken der Bezirksregierung die entspre-
chenden Biotopverbundflächen nicht miteinander verbunden?  
2) Aus welchem Grund gibt es kein Konzept, das die Funktionsfähigkeit des Biotopver-
bundes darstellt und überprüft?   
3) Des Weiteren wird das Fehlen von Perspektiven der noch im Tagebau befindlichen 
Gebiete kritisiert. Warum wurden selbige nicht erarbeitet? Wann ist mit diesen zu 
rechnen?  
4) Wie ist zu erklären, dass die durchgängige Übersetzung auf den kommunalen Maß-
stab nicht erfolgt ist? 
5) Ist geplant, die vom BUND erarbeiteten Maßnahmenpakete weiterzuentwickeln und 
wie kann dies im Detail aussehen? Wenn ja, wie sieht der aktuelle Plan aus?  
6) Wie wird der Wildkatzenwegeplan in die Umsetzung gelangen?  
7) Welche weiteren Ideen, die in dem aussagekräftigen Papier des BUND genannt sind, 
werden zur Umsetzung kommen und wie sieht die Zusammenarbeit mit dem BUND 
bzw. anderen Naturschutzverbänden aus?  
 
Freundliche Grüße 
 
 
 
Friedrich Jeschke    Beate Hane-Knoll 
Fraktionsvorsitzender   stellvertretende Fraktionsvorsitzende 
DIE LINKE. / Volt im RR | Zeughausstraße 2-10, Zimmer H 454 | 50667 Köln  
An den Vorsitzenden der Kommission Rheinisches Revier 
Herrn Norbert Spinrath

Sitzungsvorlage Kommission Rheinisches Revier (Anfrage der Fraktion DIE LINKE./Volt ,,Grünes Netz Rheinisches Revier'')

7597 Zeichen

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Sitzungsvorlage Kommission 
Rheinisches Revier 
- öffentlich - 
KRhR 5/2022 
Dezernat 
Regionalplanung, 
Braunkohlenplanung, 
Geschäftsstelle 
Ansprechperson Marco Schlaeger 
Telefon 0221 147 2373 
BEZIRKSREGIERUNG 
Köln 
 
 
Datum 04.05.2022 
 
Beratungsfolge Termin TOP Beratungsaktion 
Kommission Rheinisches Revier 06.05.2022 9.2 zur Kenntnis 
 
TOP: 
Anfrage der Fraktion DIE LINKE./Volt ,,Grünes Netz Rheinisches Revier'' 
 
Vorschlag: 
Die Kommission Rheinisches Revier nimmt die Antwort zur Kenntnis. 
 
 
Erläuterungen: 
Soweit sich die Frage auf den aktuellen Regionalplan-Entwurf bezieht, ist zu erläutern, dass dieser 
bezogen auf die Biotopvernetzung entsprechend der rechtlichen Vorgaben auf dem Fachbeitrag Na-
turschutz und Landschaftspflege des LANUV NRW fußt. Dabei werden Biotopverbundflächen „her-
ausragender Bedeutung“ (Stufe 1) i.d.R. als BSN (Schutz der Natur) und Flächen besonderer Be -
deutung (Stufe II) i.d.R. als BSLE (Schutz der Landschaft und landschaftsorientierte Erholung) ge -
plant. Wie in der Erläuterungskarte „Regionaler Biotopverbund“ (Karte F5) zum Regionalplan-Ent -
wurf zu erkennen ist, wurde der Fachbeitrag des LANUV NRW sehr weitgehend umgesetzt, sodass 
sich aus den BSN und BSLE-Festlegungen eine intensive räumliche Vernetzung auf regionaler 
Ebene ergibt. Ebenfalls wird aus dieser Karte  ersichtlich, dass zur Sicherung eines zusammenhän-
genden regionalen Verbundnetzes über die von der LANUV vorgesehenen Flächen hinaus teils auch 
zusätzliche Flächen in die BSN einbezogen wurden. Flächenmäßig gehen die BSN des Planentwurfs 
daher aktuell über die vom LANUV NRW gemäß Fachbeitrag vorgesehenen Flächen hinaus. Im 
Rheinischen Revier sind diesbezüglich beispielhaft die geplanten BSN–Festlegungen im Vorfeld 
bzw. Umfeld des Tagebaus Hambach (Biotopverbund Merzenicher Erbwald/Steinheide/Hambacher 
Forst/Dickbusch/Lörsfelder Busch) zu nennen. Neben den v.g. Festlegungen werden weitere Berei-
che für den Biotopverbund über die Regionalen Grünzüge gesichert, die gem. LEP NRW (Ziel 7.1-
5) auch dieser Funktion dienen. Ein Zurückbleiben der dem Biotopverbund dienenden Festlegungen 
des Planentwurfs hinter den Vorschlägen des Fachbeitrags ergibt sich i.d.R. nur in Einzelfällen auf-
grund des Planungsmaßstabs. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass der Fachbeitrag der LANUV 
NRW gem. § 8 LNatSchG NRW Biotopverbundflächen sowohl für den regionalen Maßstab (Land -

Sitzungsvorlage Kommission Rheinisches Revier KRhR 5/2022 Seite 2 von 3 
schaftsrahmenplan) als auch für den lokalen Maßstab (Landschaftsplan, vgl. Frage 4) enthält, somit 
naturgemäß bestimmte Flächenvorschläge auf örtlicher Ebene zu sichern sind. In Ziel 20 des Pla -
nentwurfs Regionalplan wird dementsprechend die Fachplanung beauftragt das im Regionalplan 
abgebildete Biotopverbundsystem durch Sicherung und Entwicklung von Flächen unterhalb des re-
gionalplanerischen Maßstabs zu ergänzen. Für weitere Informationen zur Umsetzung der Zielset -
zungen des Biotopverbunds wird auf die Planbegründung zum Regionalplan-Entwurf (Kapitel Schutz 
der Natur und Landschaft, Seite 139ff) verwiesen. 
 
Die Anfrage wurde zuständigkeitshalber zur Beantwortung auch an das LANUV weitergeleitet, das 
die Fragen wie folgt beantwortet hat: 
 
Die weitergehenden Fragen der Fraktion Linke/Volt beziehen sich i.W. auf den Fachbeitrag Natur -
schutz und Landschaftspflege des LANUV NRW bzw. dessen Weiterentwicklung und planerische 
Basis. Vor diesem Hintergrund wurde die Anfrage der Fraktion LINKE/Volt an das LANUV NRW 
weitergeleitet. Das LANUV NRW weist mit Schreiben vom 03.05.2022 darauf hin, dass die Darstel-
lungen in den Papieren „Grünes Netz“, auf die sich die Anfrage bezieht, nicht die uneingeschränkte 
Zustimmung des LANUV NRW finden, weil Sachverhalte verkürzt dargestellt sind, wenngleich das 
Projekt seinerzeit mit entsprechenden Hinweisen des LANUV NRW versehen, für umsetzbar und 
zielführend eingestuft wurde – insbesondere wenn es die Ermittlung der Verfügbarkeit und Verfüg -
barmachung von Verbundflächen verfolgt. 
 
Aus Sicht des LANUV NRW verkürzt dargestellt sind Aussagen zur Verbundstruktur, zu den Inhalten 
mindestens eines der beiden Fachbeiträge (Köln) in Bezug auf das Offenland (Acker und Grünland) 
und zu Umsetzungen auf der örtlichen Planungsebene. Eine Umsetzung auf allen Planungsebenen 
wird durch die Landschaftsplanung als Naturschutzfachplanung sichergestellt. Deren abschließende 
Bearbeitung ist aber durch die noch im Abbau befindlichen Tagebaue (siehe FIS Landschaftspla -
nung) seit den 80-iger Jahren ausgesetzt. Aktuell kann dazu aber wenigstens auf Leitbilder, Braun-
kohlepläne und Planungen im Rahmen erteilter Einzelgenehmigungen in Bezug auf Kompensation 
und Wiederherstellung verwiesen werden. Bei den Verbundstrukturen und Fragen zur Notwendigkeit 
ihrer Durchgängigkeit ist gemäß LANUV NRW auf den Gesamttext des Fachbeitrages Köln zu ver -
weisen. Kapitel II und Anhang B beinhalten zielartengenaue Aussagen dazu, die Bezug nehmen auf 
den aktuellen Stand wissenschaftlicher Arbeiten und Studien zur Biotopverbundplanung, die ent -
sprechend auch im Literaturverzeichnis aufgeführt sind. Darüber hinaus liegen den Fachbeiträgen 
Erfahrungswissen und Abstimmungsergebnisse mit den Naturschutzbehörden und -verbänden, 
Fachabteilungen und Fachbereichen des LANUV NRW zugrunde, die begründet annehmen lassen, 
dass eine Funktionalität gegeben ist. So sind in den Zielartenverbund die im Fundortkataster des 
LANUV NRW abgelegten und verifizierten Fundpunkte (mit Aktualitätsbezug) ausgewählter Zielarten

Sitzungsvorlage Kommission Rheinisches Revier KRhR 5/2022 Seite 3 von 3 
sowie durch die von beauftragten Büros bei den Behörden und Verbänden angefragten Daten, so -
weit sie bereitgestellt wurden, nach fachlicher Prüfung im LANUV NRW eingeflossen. Bei der Wahl 
von Flächen für den Zielartenverbund und die Vernetzung von Lebensräumen werden Flächen ein-
bezogen, die (noch) erwarten lassen, dass sie eine Eignung für die genannten Arten und / oder 
Vorkommen von diesen besitzen. Die hierbei zugrunde gelegten Kriterien und Aspekte, die Bezug 
nehmen auf die dazu ausgewerteten Datenbestände, ergeben sich ebenfalls aus dem Kapitel II des 
Gesamttextes zum Fachbeitrag Köln und können in Teilen sinngemäß auch auf den Fachbeitrag 
Düsseldorf übertragen werden. Für den Fachbeitrag Düsseldorf ist fachlich noch auszuführen, dass 
z. B. für das angesprochene Gebiet der Braunkohlerekultivierung nachzulesen ist, dass es sich dort 
um eine waldstrukturierte Landschaft handelt (mehr als 15 bis ca. 40 % Waldanteil) für die eine 
Vernetzung von Offenland-Biotopen fachlich anders eingeordnet werden muss. Abschließend ver -
weist das LANUV NRW noch auf ihr „Entschneidungskonzept für das Bergland“, das weite Teile des 
Regierungsbezirkes Köln erfasst und in das der Wildkatzenwegeplan seinerzeit bereits integriert 
wurde. Für ein Erfolgsmonitoring von Biotopverbünden auf Ebene einer Region ist zu bedenken, 
dass es flächendeckender Erhebungen von Zielarten und Methoden, wie der Besenderung oder des 
Fangens und Wiederfangens von Individuen an Ausgangs- und Endpunkten der Wanderung etc. 
bedarf. Regional eher umsetzbar, teilweise vorhanden und konzeptionell aufbereitet sind Lösungen, 
wie das v.g. Entschneidungskonzept des LANUV für das Bergland (für das Flachland in Aufstellung 
befindlich) oder Untersuchungen und Indikatoren Bildungen mit mathematisch, statistischen Verfah-
ren, wie u. a. der „Effektiven Maschenweite“. 
 
 
Anlage(n): 
1. Anfrage der Fraktion DIE LINKE./Volt vom 26.04.2022

Beratungsverlauf (1)

06.05.2022 Kommission Rheinisches Revier
TOP 9.2
Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
KRhR 5/2022
Typ
Sitzungsvorlage Kommission Rheinisches Revier
Datum
06.05.2022
Erstellt
29.04.2022 09:33