VK 6/2026
Antrag der Fraktion Volt und Freie Wähler vom 13.05.2026 zu europäischen Standards für barrierefreien Schienenverkehr im Regierungsbezirk Köln
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Sitzungsvorlage VK (2026-05 VK Antrag Europäische Standards für barrierefreien Schienenverkehr)
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Fraktion Freie Wähler & Volt im Regionalrat Köln Mittwoch, 13. Mai 2026 Antrag zur Sitzung der Kommission für Mobilität und Verkehr am 29.05.2026 Sehr geehrter Herr Schwanitz, Hiermit stellt die Fraktion Freie Wähler & Volt gemäß § 13 der Geschäftsordnung des Regional- rats Köln folgenden Antrag: Europäische Standards für barrierefreien Schienenverkehr im Regierungsbezirk Köln Der Regionalrat des Regierungsbezirks Köln spricht sich dafür aus und bittet die zuständigen Stellen – insbesondere DB InfraGO, go.Rheinland sowie die SPNV-Aufgabenträger –, sicherzu- stellen, dass: 1. Planmäßige Wartungs- und Erneuerungsmaßnahmen an Aufzügen an Knotenpunkten des regionalen Schienen- und ÖPNV-Netzes frühzeitig auch in den Reise-Apps angekün- digt werden - mindestens 4 Wochen im Voraus, sodass mobilitätseingeschränkte Fahrgäs- te ihre Reise rechtzeitig umplanen oder Alternativverbindungen nutzen können. 2. Ersatzlösungen für die Dauer von Aufzugsausfällen oder -sanierungen verbindlich bereit- gestellt werden – z. B. durch temporäre mobile Aufzüge am Gleis oder durch koordinierte Begleitservices mit ausreichend Personal vor Ort. Der Regionalrat empfiehlt, bei War- tungsarbeiten, die länger als fünf Werktage dauern, den Einsatz temporärer mobiler Auf- züge zu prüfen – wie in den Niederlanden und Großbritannien bereits praktiziert – und die- se Möglichkeit in die Planungsstandards der NRW-Grundsatzvereinbarung aufzunehmen. 3. Vandalismus-Schäden an Aufzügen schnellstmöglich behoben werden und die Scha- denszeiten transparent kommuniziert werden – auch digital und in Echtzeit in Fahrgast- Apps. 4. Die barrierefreie Reisekette im Sinne der geltenden Rechtsnormen (PBefG § 8 Abs. 3, UN-BRK Art. 20, TSI PRM, EU-Fahrgastrechteverordnung 2021/782) als verbindlicher Standard betrachtet wird, der auch bei Instandhaltungsmaßnahmen nicht unterbrochen werden darf. Seite 1 von 8 Fraktion Freie Wähler & Volt im Regionalrat Köln | Zeughausstraße 2-10, 50667 Köln Co-Vorsitzende: Friedrich Jeschke (Volt Europa) & Walter Leo Schreinemacher (Freie Wähler) Geschäftsführung: Andrea Browers Freie Wähler & Volt im Regionalrat Köln - Seite 2 von 8 5. Der Regionalrat die Landesregierung NRW und die SPNV-Zweckverbände (go.Rheinland, VRR, NWL) bittet, im Rahmen der laufenden „Grundsatzvereinbarung zur Herstellung der Barrierefreiheit an allen SPNV-Stationen in NRW" (2019–2030) einen verbindlichen Stan- dard für Ersatzmaßnahmen bei Aufzugsausfall zu definieren und umzusetzen.. 6. Der Regionalrat nimmt zur Kenntnis, dass in den Niederlanden (ProRail), der Schweiz (SBB) und Großbritannien (CrossRail) verbindliche Standards für den Erhalt barrierefreier Zugänglichkeit auch während Bauphasen eingeführt wurden. Er bittet die zuständigen Stellen, sich an diesen Vorbildern zu orientieren. Freie Wähler & Volt im Regionalrat Köln - Seite 3 von 8 Begründung Ausgangslage und Anlass Am Bahnhof Köln Messe/Deutz – einem zentralen Knotenpunkt des Fern-, Regional- und S- Bahnverkehrs im Regierungsbezirk Köln – wird der Aufzug zu den Gleisen 9 und 10 seit April 2026 erneuert. Die Bauarbeiten sollen planmäßig bis zum dritten Quartal 2026 andauern. Damit entfällt für mehrere Monate der einzige rollstuhlgerechte Zugang zu diesen S-Bahn-Gleisen – ohne dass eine adäquate Ersatzlösung am Bahnhof selbst bereitgestellt wird. Reisenden mit Mobilitätseinschränkungen wird lediglich empfohlen, die Mobilitätsservice-Zentrale der Deut- schen Bahn zu kontaktieren. Vor Ort konnte die Fraktion festellen, das am Gleis, nicht aber am Zugang / Treppenaufgang Hilfspersonal vor Ort ist. Die Gleise 1-8 haben kar keinen stufenlosen Ab- bzw. Zugang zum Gleis. Auf https://www.bahnhof.de/koeln-messe-deutz/ausstattung- barrierefreiheit wird auf den in Reparatur befindlichen Aufzug nicht hingewiesen. Der stufenfreie Zugang zu den Gleisen 9 und 10 wird als vorhanden angezeigt. Es finden sich auf der Webseite des Bahnhofs keine direkten Hinweise, auf die Reparatur des Aufzuges. Freie Wähler & Volt im Regionalrat Köln - Seite 4 von 8 Screenshot vom 13.05.2026 / https://www.bahnhof.de/koeln-messe-deutz/ausstattung-barrierefreiheit?gleis=9 An NRW-Bahnhöfen kommt es regelmäßig zu Aufzugsstörungen, sowohl durch technische De- fekte als auch durch mutwillige Beschädigung. Neben Wartung und Alterung trägt Vandalismus wesentlich zur eingeschränkten Verfügbarkeit bei. Menschen, die auf Aufzüge angewiesen sind – Rollstuhlfahrende, ältere Menschen, Reisende mit Kinderwagen, Personen mit schwerem Ge- päck oder vorübergehenden Einschränkungen – verlieren ihren gleichberechtigten Zugang zum Schienennetz. Auch wenn der Regionalrat keine direkte Weisungsbefugnis gegenüber DB InfraGO oder go.Rheinland hat, kommt ihm gemäß § 9 Abs. 2 LPlG NRW eine wichtige beratende Funktion zu und er kann Prioritäten bei Förderprogrammen setzen sowie Vorschläge an Land und Zweckverbände richten. Freie Wähler & Volt im Regionalrat Köln - Seite 5 von 8 Rechtlicher Rahmen durch europäisch verankerter Anspruch Die Barrierefreiheit im öffentlichen Verkehr ist ein europäisch und national verbindlich geregel- tes Recht auf allen Ebenen. Europäische Ebene Die TSI PRM (Technische Spezifikation für Interoperabilität – Personen mit eingeschränk- ter Mobilität, EU-Verordnung Nr. 1300/2014, überarbeitet 2019) ist das zentrale europäi- sche Regelwerk für Barrierefreiheit im Bahnverkehr und gilt für das gesamte europäische Eisenbahnnetz. Sie definiert u. a. Anforderungen an Aufzüge, Bahnsteighöhen, hindernis- freie Wege und verlangt nationale Umsetzungspläne zur schrittweisen Beseitigung aller Barrieren. 1 Die EU-Fahrgastrechteverordnung (EU) 2021/782 (in Kraft seit 7. Juni 2023) verpflichtet Eisenbahnunternehmen zur Nichtdiskriminierung von Personen mit Behinderungen und eingeschränkter Mobilität, zur rechtzeitigen Bereitstellung barrierefreier Informationen und zur Hilfeleistung. Artikel 8 verpflichtet zur Information über die Einstellung von Diensten. 2 Die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK), von Deutschland 2009 ratifiziert, ver- pflichtet in Artikel 20 zur Sicherstellung persönlicher Mobilität mit größtmöglicher Unab- hängigkeit. 3 Bundesebene Das Personenbeförderungsgesetz (PBefG) § 8 Abs. 3 schreibt vor, dass Nahverkehrs- pläne die Belange mobilitäts- und sensorisch eingeschränkter Menschen berücksichtigen, mit dem gesetzlichen Ziel der vollständigen Barrierefreiheit bis zum 1. Januar 2022. Die- ses Ziel ist bislang nicht erreicht. 4 Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) sowie das Behindertengleichstellungs- gesetz (BGG) verpflichten Eisenbahnunternehmen, Programme zur weitreichenden Um- setzung von Barrierefreiheit aufzulegen. 5 Landesebene NRW 1 https://fops.de/wp-content/uploads/2023/11/FE70.0898-Anhang-1-Grundlagenanalyse.pdf https://accessible-eu-centre.ec.europa.eu/accessible-railway-stations-barrierefreie-bahnhofe-germany_en https://www.eba.bund.de/DE/RechtRegelwerk/TSI/tsi_node.html 2 https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/ALL/?uri=CELEX:32021R0782 3 https://www.behindertenbeauftragter.de/DE/AS/rechtliches/un-brk/un-brk-node.html 4 https://www.gesetze-im-internet.de/pbefg/__8.html 5 https://www.gesetze-im-internet.de/bfsg/ & https://www.gesetze-im-internet.de/bgg/ Freie Wähler & Volt im Regionalrat Köln - Seite 6 von 8 Die Grundsatzvereinbarung zur Herstellung der Barrierefreiheit an allen SPNV-Stati- onen in NRW befindet sich seit dem 7. November 2019 in Umsetzung. Bis Ende 2024 sind von den rund 1.800 Bahnsteigkanten im Land erst 1.060 Kanten umgebaut oder ohne Umbaubedarf, bis 2030 sollen weitere 758 folgen. Laut Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage der SPD (Drucksache 18/13684, April 2025) liegen für den kommuna- len ÖPNV keine vollständigen Daten vor, da keine Meldepflicht durch die Kommunen be- steht. 6 Das Institut für Menschenrechte empfiehlt der Landesregierung NRW ausdrücklich, Stan- dards zum Lückenschluss im ÖPNV bei Unterbrechung der Reisekette festzulegen und bei Neuabschluss von Verkehrsverträgen Barrierefreiheit als Bedingung zu verankern. 7 Betroffene Aufzugsausfälle treffen Menschen, für die das Treppensteigen aus unterschiedlichen Gründen keine Option ist. Rollstuhlfahrende (manuell wie elektrisch) – oft ohne jede Alternative Menschen mit vorübergehenden Einschränkungen (wie z.B. Krücken, Gips, Reha) Ältere Menschen, deren Selbstständigkeit und Teilhabe direkt von funktionierender Infra- struktur abhängt Eltern mit Kinderwagen, insbesondere Alleinreisende Reisende mit schwerem Gepäck (Koffer, Instrumente, Transportmittel) Blinde und sehbehinderte Menschen, die auf taktile Leitsysteme und barrierefreie Zu- gänge angewiesen sind Für all diese Gruppen bedeutet ein ausgefallener Aufzug nicht eine Unannehmlichkeit, sondern den faktischen Ausschluss aus dem öffentlichen Verkehr. Dies widerspricht dem Geist und dem Buchstaben der UN-BRK sowie dem Ziel barrierefreier Reiseketten. 6 https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD18-13684.pdf 7 https://www.institut-fuer-menschenrechte.de/fileadmin/user_upload/Publikationen/Fact_Sheet/ Factsheet_NRW_Recht_auf_Mobilitaet.pdf Freie Wähler & Volt im Regionalrat Köln - Seite 7 von 8 Europäische Best-Practice-Beispiele Andere europäische Länder zeigen, dass Barrierefreiheit auch während Wartungsarbeiten auf- rechterhalten werden kann: 2016: Niederlande – Temporäre Aufzüge am Bahnhof (ProRail / Reco Lift Solutions) Am Bahnhof Amsterdam Sloterdijk installierte ProRail bei der Aufzugserneuerung zwei tempo- räre Personenaufzüge (RECO Plug & Play), die innerhalb einer einzigen Nacht – in nur drei Stunden Nettobauzeit – aufgestellt wurden. Das System basiert auf dem Plug-and-Play-Prinzip: Der komplette Aufzug wird in einem einzigen Hubvorgang installiert. So blieb der barrierefreie Gleiszugang während der gesamten Bauzeit erhalten. (Datum ergänzen, wann war das?) 2021: Gleiches erfolgte am Bahnhof Geldermalsen, wo ein provisorischer Personenaufzug in- nerhalb eines Arbeitstages einsatzbereit war. Auch am Bahnhof Schiphol wurden bei einer mehrmonatigen Aufzugsrenovierung (Januar–April) Ersatzmaßnahmen eingesetzt: Reisenden mit Behinderungen wurde ein NS Travel Assistance-Service angeboten, der Taxi-Transfers zu alternativen Bahnhöfen organisierte. (Datum ergänzen, wann war das?) 2023: Deutschland (Region Berlin) – Temporärer Außenaufzug Am Bahnhof Wünsdorf-Waldstadt (Berliner Umland) installierte Reco Lift Solutions innerhalb einer Woche nach Auftragserteilung einen temporären Außenaufzug im Fußgängertunnel, der den barrierefreien Zugang zu beiden Bahnsteigseiten wiederherstellte. (Datum ergänzen, wann war das?) Großbritannien – CrossRail London Im Rahmen des CrossRail-Umbaus am Bahnhof Custom House in London wurde ein temporä- rer Aufzug als kosteneffiziente Übergangslösung eingesetzt. Schweiz – SBB Ersatz- und Übergangslösungen: Die Schweizer Bundesbahnen (SBB) bieten an allen Bahnhöfen, die (noch) nicht vollständig barrierefrei sind, organisatorische Ersatzlösungen an: Personalhilfe beim Ein- und Aussteigen, Mobilift/Faltrampe (Voranmeldung 1 Stunde), oder Shuttle-Fahrdienst zum nächsten barriere- freien Bahnhof (Voranmeldung 2 Stunden). Ab 2024 gilt dieses System schweizweit für alle nicht barrierefreien Bahnhöfe. Entscheidend: Das Konzept für Hilfestellungen ist standardisiert, transparent kommuniziert und im digitalen Fahrplan integriert.8 Österreich – ÖBB Etappenplanung: Die Österreichischen Bundesbahnen haben in ihrem Umsetzungsplan festgelegt, dass an allen 8 https://www.enableme.ch/countrys/switzerland/sponsors-partner/sbb/behindertenbeirat- sbb_jahresbericht-2022.pdf Freie Wähler & Volt im Regionalrat Köln - Seite 8 von 8 Bahnhöfen mit über 1.000 Reisenden pro Tag die Barrierefreiheit bis 2025 hergestellt wird. Da- bei gelten Übergangsmaßnahmen als verbindlicher Bestandteil – nicht als optionaler Goodwill. Handlungsrahmen des Regionalrats Gemäß § 9 Abs. 2 LPlG NRW berät die Regionalplanungsbehörde gemeinsam mit dem Regio- nalrat raumbedeutsame und strukturwirksame Planungen, darunter ausdrücklich den Verkehr. Gemäß § 9 Abs. 3 LPlG kann der Regionalrat Vorschläge für Förderprogramme und -maßnah- men von regionaler Bedeutung unterbreiten, wobei das zuständige Ministerium bei Abweichung eine Begründung schuldet. Die Geschäftsordnung des Regionalrats (2026) hält fest, dass die Kommission für Mobilität und Verkehr u. a. Fragen des Bahn- und Schienenverkehrs berät – einschließlich Großmaßnahmen im Bahnbereich. Der Regionalrat kann zudem die Bezirksregierung um Auskunft über Förder- programme und Maßnahmen ersuchen. Ein Antrag des Regionalrats, der sich positiv und konstruktiv für Mindeststandards bei der Auf- rechterhaltung barrierefreier Infrastruktur ausspricht, ist daher ein legitimes und wirksames In- strument – auch wenn die Durchführungsentscheidungen bei der DB und den Zweckverbänden liegen. Für eventuelle Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Freundliche Grüße Friedrich Jeschke Walter Leo Schreinemacher Co-Vorsitzender Co-Vorsitzender
Sitzungsvorlage VK (Antrag der Fraktion Volt und Freie Wähler vom 13.05.2026 zu europäischen Standards für barrierefreien Schienenverkehr im Regierungsbezirk Köln)
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Seite 1 von 1 Sitzungsvorlage VK - öffentlich - VK 6/2026 Dezernat Regionalplanung, Braunkohlenplanung, Geschäftsstelle Ansprechperson Frau Sengül Telefon 0221-147-4020 BEZIRKSREGIERUNG Köln Datum 15.05.2026 Beratungsfolge Termin TOP Beratungsaktion Kommission für Mobilität und Verkehr im Regio- nalrat des Regierungsbezirkes Köln 29.05.2026 5.2 beschließend TOP: Antrag der Fraktion Volt und Freie Wähler vom 13.05.2026 zu europäischen Standards für barrierefreien Schienenverkehr im Regierungsbezirk Köln Beschlussvorschlag: Der Antrag wird angenommen/abgelehnt. Erläuterungen: Anlage(n): 1. 2026-05 VK Antrag Europäische Standards für barrierefreien Schienenverkehr
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- VK 6/2026
- Typ
- Sitzungsvorlage VK
- Datum
- 29.05.2026
- Erstellt
- 15.05.2026 14:57