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0663/2024

Beantwortung einer schriftlichen Einwohneranfrage nach § 39 der Geschäftsordnung des Rates zum Umzug des Autonomen Zentrums nach Köln-Kalk

Beantwortung e. Einwohneranfrage (BV) 29.02.2024

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 8 (Kalk), Sitzung am 07.03.2024, TOP 10.2.19

Beantwortung e. Einwohneranfrage (BV)

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Beantwortung e. Einwohneranfrage (BV)

4707 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VIII/23/230 
230/1/Ob 
Vorlagen-Nummer 
 0663/2024 
Beantwortung einer Einwohneranfrage nach  
§ 39 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 07.03.2024 
 
Beantwortung einer schriftlichen Einwohneranfrage nach § 39 der Geschäftsordnung 
des Rates durch den Bürgerverein Kalk e.V. zum Umzug des Autonomen Zentrums 
nach Köln-Kalk 
Eingabe einer Bürgeranfrage gemäß § 24 der Geschäftsordnung des Rates durch den Bürger-
verein Kalk e.V., die als schriftlichen Einwohneranfrage nach § 39 der Geschäftsordnung des 
Rates zu werten ist  
 
Der Bürgerverein begrüßt jedes neue soziale Engagement im Stadtteil, jedoch sofern und so-
lange dies nicht nachteilig für bestehende soziale Strukturen ist. Das heißt, dass aus Sicht des 
Bürgervereins insbesondere keine Mieterinnen und Mieter der Wohnungen in der Straße In 
den Reihen verdrängt werden dürfen. Gleiches gilt für unternehmerische Tätigkeiten am 
Standort (lokale Ökonomie).  
 
Vor dem Hintergrund der aktuellen Presseberichterstattung und der aktuellen Gespräche bittet 
der Bürgerverein um die Beantwortung folgender Fragen:  
 
- Inwieweit sind mögliche Verdrängungseffekte hinsichtlich der gewachsenen sozialen und 
wirtschaftlichen Strukturen (Wohnen und Arbeiten) geprüft und ausgeschlossen worden? 
- Gab es bereits einen Austausch zwischen den o.g. Parteien und zu welchen Ergebnissen, 
die für die Öffentlichkeit von Belang sind, hat dies geführt? 
- Welche Vorgaben und Vorstellungen gibt es hinsichtlich der künftigen Dimension (Größe 
und Gestaltung) des künftigen Standorts des „AZ“?  
- Welche Erwartungen gibt es hinsichtlich der künftigen Nutzung sowohl in quantitativer 
Hinsicht (Besucheraufkommen) als auch qualitativ (Zielgruppen)? 
- Mit welchen Auswirkungen wird durch den neuen Standort des „AZ“ auf den Stadtteil ins-
gesamt gerechnet? 
 
Stellungnahme der Verwaltung: 
 
Für das Objekt In den Reihen 16 hat die Verwaltung stets eine temporäre Vermietung als Zwi-
schennutzung vorgesehen. Durch die dauerhafte Etablierung des Autonomen Zentrums an 
dem Standort In den Reihen 16 sind Kündigungen der bisherigen Mietverhältnisse notwendig.  
Die Verwaltung hat in der Vergangenheit alle Mieter*innen darüber informiert, dass die Lie-
genschaft In den Reihen 16 perspektivisch umgenutzt werden soll und dass die KölnBusiness 
Wirtschaftsförderungs-GmbH (KBW) die gewerbetreibenden Mieter*innen bei der Findung 
neuer Räumlichkeiten unterstützt. Bisher haben kaum Gewerbetreibende das Unterstützungs-
angebot angenommen und Kontakt zur KBW aufgenommen. Die überwiegende Anzahl der

2 
 
gewerbetreibenden Mieter*innen haben lediglich Lagerräume, einige wenige haben (kleinere) 
Räumlichkeiten als Büros angemietet. Eine Verdrängung von „lokaler Ökonomie“ ist nicht er-
kennbar. Mit den soziokulturellen Mieter*innen steht die Verwaltung im Austausch, um ihnen 
alternative Standorte anbieten zu können.  
 
Es ist geplant, dem Autonomen Zentrum einen Teilbereich des bebauten Grundstückes In den 
Reihen 16 zum Betrieb eines soziokulturellen Zentrums und/oder für sonstige gemeinnützige 
Zwecke durch die Bestellung eines Erbbaurechtes zu überlassen. Die künftige Nutzung an 
dem Standort Kalk ist angelehnt an die bisherige Nutzung an der Luxemburger Straße in Köln-
Sülz. 
 
Nach Auskunft des Vereins bietet dieser ein breitgefächertes Angebot im sozialen und kultu-
rellen Bereich an. Hierunter fallen u.a. neben Veranstaltungen, Konzerten, Ausstellungen und 
Workshops auch Werkstätten (wie z.B. Fahrradwerkstatt), (Künstler*innen-) Ateliers und Pro-
beräume.  
 
Die baugenehmigungsrechtliche Vorprüfung hat ergeben, dass die beabsichtigte soziokultu-
relle Nutzung neben der bestehenden Wohnbebauung und den gewerblichen Nutzungen be-
stehen kann, so dass weder die Wohnbebauung noch die Gewerbebetriebe verdrängt werden. 
Weitere Vorgabe wie z.B. die Erstellung eines Lärmgutachtens zum Schutze der Nachbar-
schaft bleiben dem Baugenehmigungsverfahren vorbehalten.   
 
Mit dem bestehenden Boxclub steht die Stadtverwaltung in engem Austausch, um den Ver-
bleib des im Stadtteil etablierten und sozial engagierten Vereins am Standort In den Reihen 
16 zu sichern. 
 
Abschließend weist die Verwaltung darauf hin, dass sie unter der Vorlage Nr. 0150/2024 ei-
nen Sachstandsbericht zur Verlagerung des Autonomen Zentrums in die Liegenschaft In den 
Reihen 16 in Köln-Kalk in verschiedene Gremien eingebracht hat, so auch in die heutige Sit-
zung der Bezirksvertretung Kalk.  
 
Auf die Ausführungen in der Mitteilung wird verwiesen. Nachträglich kann noch festgehalten 
werden, dass der Letter of Intent von allen Beteiligten am 01.02.2024 unterzeichnet wurde.

Beratungsverlauf (1)

07.03.2024 Bezirksvertretung 8 (Kalk)
TOP 10.2.19 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0663/2024
Typ
Beantwortung e. Einwohneranfrage (BV)
Datum
29.02.2024
Erstellt
19.02.2024 14:16