0663/2024
Beantwortung einer schriftlichen Einwohneranfrage nach § 39 der Geschäftsordnung des Rates zum Umzug des Autonomen Zentrums nach Köln-Kalk
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Beantwortung e. Einwohneranfrage (BV)
4707 Zeichen
Dezernat, Dienststelle VIII/23/230 230/1/Ob Vorlagen-Nummer 0663/2024 Beantwortung einer Einwohneranfrage nach § 39 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 8 (Kalk) 07.03.2024 Beantwortung einer schriftlichen Einwohneranfrage nach § 39 der Geschäftsordnung des Rates durch den Bürgerverein Kalk e.V. zum Umzug des Autonomen Zentrums nach Köln-Kalk Eingabe einer Bürgeranfrage gemäß § 24 der Geschäftsordnung des Rates durch den Bürger- verein Kalk e.V., die als schriftlichen Einwohneranfrage nach § 39 der Geschäftsordnung des Rates zu werten ist Der Bürgerverein begrüßt jedes neue soziale Engagement im Stadtteil, jedoch sofern und so- lange dies nicht nachteilig für bestehende soziale Strukturen ist. Das heißt, dass aus Sicht des Bürgervereins insbesondere keine Mieterinnen und Mieter der Wohnungen in der Straße In den Reihen verdrängt werden dürfen. Gleiches gilt für unternehmerische Tätigkeiten am Standort (lokale Ökonomie). Vor dem Hintergrund der aktuellen Presseberichterstattung und der aktuellen Gespräche bittet der Bürgerverein um die Beantwortung folgender Fragen: - Inwieweit sind mögliche Verdrängungseffekte hinsichtlich der gewachsenen sozialen und wirtschaftlichen Strukturen (Wohnen und Arbeiten) geprüft und ausgeschlossen worden? - Gab es bereits einen Austausch zwischen den o.g. Parteien und zu welchen Ergebnissen, die für die Öffentlichkeit von Belang sind, hat dies geführt? - Welche Vorgaben und Vorstellungen gibt es hinsichtlich der künftigen Dimension (Größe und Gestaltung) des künftigen Standorts des „AZ“? - Welche Erwartungen gibt es hinsichtlich der künftigen Nutzung sowohl in quantitativer Hinsicht (Besucheraufkommen) als auch qualitativ (Zielgruppen)? - Mit welchen Auswirkungen wird durch den neuen Standort des „AZ“ auf den Stadtteil ins- gesamt gerechnet? Stellungnahme der Verwaltung: Für das Objekt In den Reihen 16 hat die Verwaltung stets eine temporäre Vermietung als Zwi- schennutzung vorgesehen. Durch die dauerhafte Etablierung des Autonomen Zentrums an dem Standort In den Reihen 16 sind Kündigungen der bisherigen Mietverhältnisse notwendig. Die Verwaltung hat in der Vergangenheit alle Mieter*innen darüber informiert, dass die Lie- genschaft In den Reihen 16 perspektivisch umgenutzt werden soll und dass die KölnBusiness Wirtschaftsförderungs-GmbH (KBW) die gewerbetreibenden Mieter*innen bei der Findung neuer Räumlichkeiten unterstützt. Bisher haben kaum Gewerbetreibende das Unterstützungs- angebot angenommen und Kontakt zur KBW aufgenommen. Die überwiegende Anzahl der 2 gewerbetreibenden Mieter*innen haben lediglich Lagerräume, einige wenige haben (kleinere) Räumlichkeiten als Büros angemietet. Eine Verdrängung von „lokaler Ökonomie“ ist nicht er- kennbar. Mit den soziokulturellen Mieter*innen steht die Verwaltung im Austausch, um ihnen alternative Standorte anbieten zu können. Es ist geplant, dem Autonomen Zentrum einen Teilbereich des bebauten Grundstückes In den Reihen 16 zum Betrieb eines soziokulturellen Zentrums und/oder für sonstige gemeinnützige Zwecke durch die Bestellung eines Erbbaurechtes zu überlassen. Die künftige Nutzung an dem Standort Kalk ist angelehnt an die bisherige Nutzung an der Luxemburger Straße in Köln- Sülz. Nach Auskunft des Vereins bietet dieser ein breitgefächertes Angebot im sozialen und kultu- rellen Bereich an. Hierunter fallen u.a. neben Veranstaltungen, Konzerten, Ausstellungen und Workshops auch Werkstätten (wie z.B. Fahrradwerkstatt), (Künstler*innen-) Ateliers und Pro- beräume. Die baugenehmigungsrechtliche Vorprüfung hat ergeben, dass die beabsichtigte soziokultu- relle Nutzung neben der bestehenden Wohnbebauung und den gewerblichen Nutzungen be- stehen kann, so dass weder die Wohnbebauung noch die Gewerbebetriebe verdrängt werden. Weitere Vorgabe wie z.B. die Erstellung eines Lärmgutachtens zum Schutze der Nachbar- schaft bleiben dem Baugenehmigungsverfahren vorbehalten. Mit dem bestehenden Boxclub steht die Stadtverwaltung in engem Austausch, um den Ver- bleib des im Stadtteil etablierten und sozial engagierten Vereins am Standort In den Reihen 16 zu sichern. Abschließend weist die Verwaltung darauf hin, dass sie unter der Vorlage Nr. 0150/2024 ei- nen Sachstandsbericht zur Verlagerung des Autonomen Zentrums in die Liegenschaft In den Reihen 16 in Köln-Kalk in verschiedene Gremien eingebracht hat, so auch in die heutige Sit- zung der Bezirksvertretung Kalk. Auf die Ausführungen in der Mitteilung wird verwiesen. Nachträglich kann noch festgehalten werden, dass der Letter of Intent von allen Beteiligten am 01.02.2024 unterzeichnet wurde.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0663/2024
- Typ
- Beantwortung e. Einwohneranfrage (BV)
- Datum
- 29.02.2024
- Erstellt
- 19.02.2024 14:16