AN/1198/2024
Streichung zur Entlastung der Kalker Kleingärtnerinnen
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Änderungsantrag (Die Linke BV8)
3210 Zeichen
Kalker Hauptstraße 247 – 273 51103 Köln Linke-BV8@stadt-koeln.de Eingang bei der Bezirksbürgermeisterin: 05.09.2024 AN/1198/2024 Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 8 (Kalk) 05.09.2024 TOP 8.1.6 Streichung zur Entlastung der Kalker Kleingärtnerinnen Sehr geehrte Frau Bezirksbürgermeisterin, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, Die Linke Fraktion in der Bezirksvertretung Kalk bittet Sie höflich darum, den untenstehenden Änderungsantrag zu TOP 8.1.6 der Ein ladung „Entwurf der Fortschreibung des Straßenreinigungsverzeichnisses zur Straßenreinigungssatzung“ auf die Tagesordnung der 26. Sitzung der Bezirksvertretung Kalk in der Wahlperiode 2020/2025 am 05.09.2024 zu setzen. Beschluss: Die Bezirksvertretung Kalk schlägt der Verwaltung und dem beschlussfassenden Betriebsausschuss Abfallwirtschaftsbetrieb vor: Aus dem Straßenreinigungsverzeichnis sind sämtliche Straßenabschnitte, die an Kleingartenanlagen vorbeiführen zu streichen . Begründung: Frau Bezirksbürgermeisterin Claudia Greven-Thürmer Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker - 2 - Niemand bezweifelt die Wichtigkeit der Kleingärten in Köln -Kalk als Gesundheitsorte, Lernorte, Artenreiche Biotope, Biodiversitätsinseln und auch als Orte des multikulturellen Austausches und der sozialen Integration. Die Verwaltung bezeichnet schreibt in einer Vorlage se lbst: „Kleingärten sind Bestandteile des öffentlichen Grüns “ Niemand käme auf die Idee anderen Bestandteilen des öffentlichen Grüns, wie zum Beispiel der Merheimer Heide, dem Königsforst oder den Kölner Friedhöfen eine Rechnung für die Straßenreinigung zu stellen. Aber die Verwaltung unter Finanzführung der Rechtswissenschaftlerin Prof. Dr. Dörte Diemert zieht den kapitalistisch -logischen Schluss, dass dort wo Bedarf und Nachfrage hoch seien, die Preise steigen müssten. Da der Pachtzins bereits am oberen En de der möglichen Preisspanne liegt und der Verwaltungskostenbeitrag auch um 75 Prozent angehoben werden wird, greift man jetzt einen Beschluss des Stadtdirektors und Kämmerers aus dem Jahr 1994 an, der lautet auf die Rückforderung der Straßenreinigungsgebü hr zu verzichten. Die Stadtkämmerin besteht gegenüber dem Dezernat für Liegenschaften, darauf, dass auf die der Stadt Köln zustehenden Einnahmen nicht mehr verzichtet werden dürfe und das rückwirkend ab 01.01.2024. Also in bestehende Unterpachtverträge hin ein. Die Kosten belaufen sich derzeit auf insgesamt rund 164.000 € jährlich. Ein kleiner Tropfen im Ozean des Kölner Stadthaushaltes aber je nach Verteilung eine Verdoppelung der Kosten für die Pächterinnen. Darum sollten Straßen, die an Kleingartenanlag en verlaufen grundsätzlich aus dem Straßenreinigungsverzeichnis gestrichen werden. Die Logik dahinter lautet, dass auf Gebühren, die nicht anfallen auch nicht verzichtet werden muss. So kann der rücksichtslosen und unsozialen Forderung der Kämmerin gefolgt werden, ohne die Pächterinnen zu belasten. Mit freundlichen Grüßen HP Fischer gez. Denis Badorf Fraktionsv orsitzender Stellv ertretender Fraktionsv orsitzende r
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/1198/2024
- Typ
- Änderungsantrag BV8 (Linke)
- Datum
- 05.09.2024
- Erstellt
- 05.09.2024 10:29