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AN/1198/2024

Streichung zur Entlastung der Kalker Kleingärtnerinnen

Änderungsantrag BV8 (Linke) 05.09.2024

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 8 (Kalk), Sitzung am 05.09.2024

Änderungsantrag (Die Linke BV8)

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Änderungsantrag (Die Linke BV8)

3210 Zeichen

Kalker Hauptstraße 247 – 273 
51103 Köln 
Linke-BV8@stadt-koeln.de 
 
 
 
 
 
Eingang bei der Bezirksbürgermeisterin: 05.09.2024 
AN/1198/2024 
Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 05.09.2024 
TOP 8.1.6 
 
Streichung zur Entlastung der Kalker Kleingärtnerinnen 
Sehr geehrte Frau Bezirksbürgermeisterin, 
sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
Die Linke Fraktion in der Bezirksvertretung Kalk bittet Sie höflich darum, den 
untenstehenden Änderungsantrag zu TOP 8.1.6 der Ein ladung „Entwurf der 
Fortschreibung des Straßenreinigungsverzeichnisses zur Straßenreinigungssatzung“ 
auf die Tagesordnung der 26. Sitzung der Bezirksvertretung Kalk in der Wahlperiode 
2020/2025 am 05.09.2024 zu setzen.  
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Kalk schlägt der Verwaltung und dem beschlussfassenden 
Betriebsausschuss Abfallwirtschaftsbetrieb vor:  
Aus dem Straßenreinigungsverzeichnis sind sämtliche Straßenabschnitte, die 
an Kleingartenanlagen vorbeiführen zu streichen . 
 
Begründung: 
Frau Bezirksbürgermeisterin  
Claudia Greven-Thürmer 
 
 
Frau Oberbürgermeisterin  
Henriette Reker

- 2 - 
Niemand bezweifelt die Wichtigkeit der Kleingärten in Köln -Kalk als Gesundheitsorte, 
Lernorte, Artenreiche Biotope, Biodiversitätsinseln und auch als Orte des 
multikulturellen Austausches und der sozialen Integration.  
Die Verwaltung bezeichnet schreibt in einer Vorlage se lbst: „Kleingärten sind 
Bestandteile des öffentlichen Grüns “ 
Niemand käme auf die Idee anderen Bestandteilen des öffentlichen Grüns, wie zum 
Beispiel der Merheimer Heide, dem Königsforst oder den Kölner Friedhöfen eine 
Rechnung für die Straßenreinigung zu stellen. Aber die Verwaltung unter Finanzführung 
der Rechtswissenschaftlerin Prof. Dr. Dörte Diemert zieht den kapitalistisch -logischen 
Schluss, dass dort wo Bedarf und Nachfrage hoch seien, die Preise steigen müssten. Da 
der Pachtzins bereits am oberen En de der möglichen Preisspanne liegt und der 
Verwaltungskostenbeitrag auch um 75 Prozent angehoben werden wird, greift man 
jetzt einen Beschluss des Stadtdirektors und Kämmerers aus dem Jahr 1994 an, der 
lautet auf die Rückforderung der Straßenreinigungsgebü hr zu verzichten.  
Die Stadtkämmerin besteht gegenüber dem Dezernat für Liegenschaften, darauf, dass 
auf die der Stadt Köln zustehenden Einnahmen nicht mehr verzichtet werden dürfe und 
das rückwirkend ab 01.01.2024. Also in bestehende Unterpachtverträge hin ein.  
Die Kosten belaufen sich derzeit auf insgesamt rund 164.000 € jährlich. Ein kleiner 
Tropfen im Ozean des Kölner Stadthaushaltes aber je nach Verteilung eine 
Verdoppelung der Kosten für die Pächterinnen.  
Darum sollten Straßen, die an Kleingartenanlag en verlaufen grundsätzlich aus dem 
Straßenreinigungsverzeichnis gestrichen werden. Die Logik dahinter lautet, dass auf 
Gebühren, die nicht anfallen auch nicht verzichtet werden muss.  
So kann der rücksichtslosen und unsozialen Forderung der Kämmerin gefolgt  werden, 
ohne die Pächterinnen zu belasten.  
 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
HP Fischer      gez. Denis Badorf 
Fraktionsv orsitzender       Stellv ertretender  Fraktionsv orsitzende r

Beratungsverlauf (1)

05.09.2024 Bezirksvertretung 8 (Kalk)
Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/1198/2024
Typ
Änderungsantrag BV8 (Linke)
Datum
05.09.2024
Erstellt
05.09.2024 10:29