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2311/2024

Gustav-Nachtigal-Straße - Ergebnisse aus Anwohner*innenbefragung und Öffentlichkeitsbeteiligung

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 19.09.2024

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 5 (Nippes), Sitzung am 07.11.2024, TOP 9.1.1

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

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Ansehen

Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

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Anlage 2

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Ansehen

Gustav-Nachtigal-Straße Gutachten Bechhaus-Gerst

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Beschlussvorlage Bezirksvertretung

6123 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VIII/23/235/1 
 
Vorlagen-Nummer 
 2311/2024 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Gustav-Nachtigal-Straße - Ergebnisse aus Anwohner*innenbefragung und 
Öffentlichkeitsbeteiligung  
Beschlussorgan 
Bezirksvertretung 5 (Nippes) 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Nippes nimmt das Gutachten des Historischen Beirats sowie die 
Ergebnisse aus der Anwohner*innenbefragung und der Öffentlichkeitsbeteiligung zur 
Kenntnis und beschließt, die Gustav-Nachtigal-Straße in Köln -Nippes umzubenennen. 
Alternativ: 
Die Bezirksvertretung Nippes nimmt das Gutachten des Historischen Beirats sowie die 
Ergebnisse aus der Anwohner*innenbefragung und der Öffentlichkeitsbeteiligung zur 
Kenntnis und beschließt, die Gustav-Nachtigal-Straße in Köln -Nippes nicht umzube-
nennen. 
 
 
Bezirksvertretung 5 (Nippes) 19.09.2024

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
In ihrer Sitzung vom 19.10.2023 hat die Bezirksvertretung Nippes die Mitteilung der Verwal-
tung mit der Vorlagennummer 2898/2023 zum Projekt „Überprüfung der Kölner Straßennamen 
auf Zusammenhänge mit Kolonialismus oder Nationalsozialismus" und der Handlungsempfeh-
lung vom Historischen Beirat für die Gustav-Nachtigal-Straße in Köln-Nippes zur Kenntnis ge-
nommen und die Verwaltung beauftragt, eine Beschlussvorlage mit den Ergebnissen aus An-
wohner*innenbefragung sowie Öffentlichkeitsbeteiligung vorzulegen. 
 
a) Ausgangslage 
 
2021 hat der Verwaltungsvorstand das Projekt „Umgang mit dem (post)-kolonialen Erbe 
Kölns“ im Amt für Integration und Vielfalt initiiert.  
In einem Teilprojekt „Straßennamen“ im Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster 
wurde ein Konzept zur Untersuchung aller Kölner Straßennamen mit postkolonialem und nati-
onalsozialistischem Hintergrund erarbeitet mit dem Ziel, kritische und undemokratische Stra-
ßennamen zu identifizieren und den zuständigen Bezirksvertretungen Handlungsempfehlun-
gen zum Umgang mit diesen problematischen Straßennamen zu übermitteln. Die Recherche 
und Begutachtung wurde durch einen eigens hierfür gegründeten Historischen Beirat, beste-
hend aus einem Historiker*innenteam mit nachgewiesener Fach- und Sachkompetenz, durch-
geführt. 
 
Der Historische Beirat hat festgestellt, dass (Auszug aus dem Gutachten) „Nachtigal sowohl 
wissenschaftlich (durch seine Forschungsreisen und Publikationen) als auch politisch (durch 
Übernahme des Amtes Reichskommissar, Flaggenhissungen, etc.), das „koloniale Projekt“ 
des Deutschen Reichs unterstützt und vorangetrieben hat. Verträge und Flaggenhissungen 
erfolgten in Zusammenhang mit Gewaltandrohungen (Kanonenboote) und sogar Geiselnah-
men. Noch zu Nachtigals Lebenszeit kam es zu gewaltsamem Widerstand und kriegerischen 
Auseinandersetzungen in Kamerun. Nachtigal legitimierte Lüderitz‘ betrügerische Verträge, 
die später zur antikolonialen Auflehnung der Nama führte, die von 1904 bis 1908 brutal nie-
dergeschlagen wurde. Die Benennung der Gustav-Nachtigal-Straße steht für den Zusammen-
hang von Kolonialrevisionismus und Nationalsozialismus.“ 
Der Historische Beirat hält den Namen für schwer belastet und nicht haltbar und schlägt eine 
Umbenennung der Straße vor. 
 
Das gesamte Gutachten ist als Beilage beigefügt.  
 
b) Erkenntnisse aus der Anwohner*innenbefragung 
 
Wenn das Anliegen besteht, eine Straße umzubenennen, hat gemäß Punkt 4.4 der Richtlinien 
des Rates der Stadt Köln für die Neu- und Umbenennung von Straßen und Plätzen eine An-
wohner*innenbefragung zu erfolgen. 
 
Gemäß Punkt 4.4.3 der Richtlinien sind die aus der Anwohner*innenbefragung gewonnenen 
Erkenntnisse, insbesondere ein sich ergebendes berechtigtes Interesse an einer Umbenen-
nung oder Beibehaltung der bisherigen Straßenbezeichnung, darzustellen.

3 
 
Die Auswertung der Stellungnahmen hat in der Hauptsache folgende Punkte ergeben: 
 
Zumeist wird von den Anwohner*innen dafür plädiert, im Zeichen der Erinnerungskultur den 
Namen beizubehalten und über eine Erläuterungstafel und/oder QR-Codes über Gustav 
Nachtigal zu informieren. 
 
Einige Anwohner*innen stellen das Gutachten und die beschriebenen Taten Nachtigals in 
Frage. 
 
Für einige wenige Anwohner*innen sind die mit einer Umbenennung verbundenen Kosten und 
Aufwand die Gründe für die Ablehnung. 
 
c) Auswertung der Öffentlichkeitsbeteiligung  
 
Die Öffentlichkeitsbeteiligung zu einer möglichen Umbenennung der Gustav-Nachtigal-Straße 
in Köln-Nippes hat vom 15. bis 30. Juni 2024 stattgefunden. Es gab die Möglichkeit einer digi-
talen Beteiligung über das Beteiligungsportal „Meinung für Köln“ sowie die, einer analogen Be-
teiligung. Die analoge Beteiligung fand anhand von Postkarten statt.  
620 Rückmeldungen haben die Verwaltung erreicht. Davon sind 583 über das Beteiligungs-
portal und 37 per Postkarte eingegangen. 
 
Von den 620 Rückmeldungen wird sich in 525 Rückmeldungen für und in 87 gegen die Umbe-
nennung ausgesprochen. Das entspricht einen Prozentsatz von 84,68 % für und 14,03 % ge-
gen eine Umbenennung. Acht Rückmeldungen – 1,29 % - können durch fehlende oder dop-
pelte Angaben nicht eindeutig einer Kategorie zugeordnet werden.  
 
Es gibt Rückmeldungen, in denen bereits (konkrete) Vorschläge für einen neuen Namen ge-
macht werden: nicht nach Personen benennen, kurzer Straßennamen, Nachtigall (Vogel) oder 
Benennung nach Opfer der Kolonialzeit. Konkret wird der Name „Manga Bell“ genannt, sowie 
Theodor Michael Wonja oder Ewe(straße), ein Stamm, der unter Nachtigal gelitten hat. 
Ebenso wird eine Straßenbenennung angeregt, die in Zusammenhang mit dem Kolonialismus 
steht (Widerstandskämpfer*in, Opfer, Vorbilder des afrikanischen Kontinents).  
 
Fazit 
 
Insgesamt muss festgehalten werden, dass eine Umbenennung überwiegend befürwortet 
wird, mit dem Hauptargument, dass die Kolonialzeit und ihre Protagonisten in der heutigen 
Zeit nicht mehr geehrt werden sollten. 
 
 
Anlage 
Gutachten zu Gustav Nachtigal

Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

843 Zeichen

Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung 
Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung für Gremien, auf die die 
Leitlinien Öffentlichkeitsbeteiligung Anwendung finden, beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei 
Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. 
 
Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. 
Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? 
- Eine Öffentlichkeitsbeteiligung hat bereits stattgefunden. 
Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): 
 
 
 
Kontakt 
OB/2 Referat für Strategische Steuerung 
Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung 
Brückenstraße 5-11 
50667 Köln 
Telefon: 0221 – 221 25044 
E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de 
Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung

Anlage 2

12600 Zeichen

Anlage 2 
 
Ergebnis der Öffentlichkeitsbeteiligung (ausführlich) 
 
Zu b) Erkenntnisse aus der Anwohner*innenbefragung 
 
Wenn das Anliegen besteht, eine Straße umzubenennen, hat gemäß Punkt 4.4 der 
Richtlinien des Rates der Stadt Köln für die Neu- und Umbenennung von Straßen 
und Plätzen eine Anwohner*innenbefragung zu erfolgen. 
 
Zur Durchführung der Befragung wurden 76 Anwohnerinnen und Anwohner und 
Gewerbetreibende der Gustav-Nachtigal-Straße persönlich angeschrieben.  
7 Schreiben konnten nicht zugestellt werden.  
Von den verbleibenden 69 zugestellten Umfragen, gingen insgesamt 27 
Stellungnahmen bis 31.01.2024 bei der Verwaltung ein. Dies entspricht einer 
Rücklaufquote von 39,13 %. 6 der 27 Stellungnahmen sprechen sich für eine 
Umbenennung aus. Dies entspricht 22,22 % aller Rückläufe. 74,07 % der Rückläufe 
– 20 von 27 Stellungnahmen – stimmen gegen eine Umbenennung. In einem Fall 
gibt es kein eindeutiges Votum. 
 
  
 
Gemäß Punkt 4.4.3 der Richtlinien sind die aus der Anwohner*innenbefragung 
gewonnenen Erkenntnisse, insbesondere ein sich ergebendes berechtigtes Interesse 
an einer Umbenennung oder Beibehaltung der bisherigen Straßenbezeichnung, 
darzustellen.  
 
Die Auswertung der Stellungnahmen hat in der Hauptsache folgende Punkte 
ergeben:

Zumeist wird von den Anwohner*innen dafür plädiert, im Zeichen der 
Erinnerungskultur den Namen beizubehalten und über eine Erläuterungstafel 
und/oder QR-Codes über Gustav Nachtigal zu informieren. 
 
Einige Anwohner*innen stellen das Gutachten und die beschriebenen Taten 
Nachtigals in Frage. 
 
Für einige wenige Anwohner*innen sind die mit einer Umbenennung verbundenen 
Kosten und Aufwand die Gründe für die Ablehnung. 
 
Zu c) Auswertung der Öffentlichkeitsbeteiligung  
 
Die Öffentlichkeitsbeteiligung zu einer möglichen Umbenennung der Gustav-
Nachtigal-Straße in Köln-Nippes hat vom 15. bis 30. Juni 2024 stattgefunden. Es gab 
die Möglichkeit einer digitalen Beteiligung über das Beteiligungsportal „Meinung für 
Köln“ sowie die, einer analogen Beteiligung. Die analoge Beteiligung fand anhand 
von Postkarten statt. Diese wurden den Anwohner*innen der Gustav-Nachtigal-
Straße sowie der Nebenstraßen in einem Radius von 150 Metern als 
Postwurfsendungen in die Briefkästen eingeworfen. Darüber hinaus wurden Flyer im 
Bezirksrathaus Nippes ausgelegt. Diese konnten ausgefüllt und kostenfrei 
zurückgeschickt werden.  
620 Rückmeldungen haben die Verwaltung erreicht. Davon sind 583 über das 
Beteiligungsportal und 37 per Postkarte eingegangen. 
Bei 619 Rückmeldungen gibt es Angaben zur Perspektive aus der die Beteiligung 
stattfand. Im Einzelnen teilen sich die Rückmeldungen wie folgt auf: 
- 155 Anwohner*innen. Unter Anwohner*innen werden die Personen gezählt, 
die in der Gustav-Nachtigal-Straße oder einem 150 -Meter Radius rund um 
diese wohnen (also beispielsweise in der Togo-, Namibia- oder Tangastraße).  
Das sind 25,04 %. 
- 120 Personen, die aufgrund ihrer Geschichte oder ihres familiären 
Hintergrundes einen persönlichen Bezug zu dem aktuellen Namensgeber der 
Straße bzw. zu dem geschichtlichen Kontext haben. 
Das sind 19,39 %. 
- 50 Rückmeldungen von Initiativen, Vereinen etc., welche sich mit der 
Thematik befassen. 
Das sind 8,08 %. 
- 27 Rückmeldungen aus vor Ort ansässigen Einrichtungen bzw. von 
Besucher*innen dieser, die ebenfalls die Möglichkeit erhalten haben, eine 
Rückmeldung zu der möglichen Umbenennung mitzuteilen. 
Das sind 4,36 %. 
- 267 Personen, die keiner der vorherigen Gruppen angehören aber interessiert 
an der Thematik sind.  
Das sind 43,13 %.

Vor der Abfrage der persönlichen Meinung zur Umbenennung, wurden die 
Teilnehmenden um eine Rückmeldung gebeten, ob das erstellte Gutachten als 
nachvollziehbar empfunden wird. Dieses konnte über das städtische 
Beteiligungsportal eingesehen werden.  
In 515 Fällen – 83,20 % - wird das Gutachten zu Gustav Nachtigal als 
nachvollziehbar empfunden, in 102 Fällen – 16,48 % - ist es das nicht. Bei 2 
Rückmeldungen gibt es hierzu keine eindeutige Antwort. In den Rückmeldungen, die 
das Gutachten nachvollziehbar finden und in welchen explizit darauf eingegangen 
wird, wird es als eindeutig, gut argumentiert und absolut überzeugend empfunden. In 
drei Fällen wird allerdings deutlich Kritik an dem Gutachten geäußert. Es wird eine 
strikte Trennung zwischen der objektiven, sachlichen, Darstellung des zu prüfenden 
Sachverhalts und der Beurteilung dieser vermisst. Außerdem wird bemängelt, dass 
es keine eindeutigen Nachweise dafür gebe, dass Nachtigal persönlich in Afrika 
schwere Straftaten begangen hätte. Beschuldigungen würden nur pauschal erhoben; 
es würden keine Beweise folgen. 
Die Gegendarstellungen zum Gutachten wurden der Bezirksvertretung Nippes 
übermittelt.  
Von den 620 Rückmeldungen wird sich in 525 Rückmeldungen für und in 87 gegen 
die Umbenennung ausgesprochen. Das entspricht einen Prozentsatz von 84,68 % 
für und 14,03 % gegen eine Umbenennung. Acht Rückmeldungen – 1,29 % - können 
durch fehlende oder doppelte Angaben nicht eindeutig einer Kategorie zugeordnet 
werden.

Bezogen auf die verschiedenen Perspektiven, aus denen die zum Teil sehr 
ausführlichen Rückmeldungen kommen, ergibt sich folgendes Bild:

- Anwohner*innen 
Aus der Gruppe der teilnehmenden Anwohner*innen gibt es 93 Äußerungen für die 
Umbenennung (60 %) und 60 dagegen (38,71 %). In 2 Fällen gibt es keine klare 
Angabe (leer oder beides angekreuzt) (1,29 %). 
Die angegebenen Gründe bei den Befürworter*innen einer Umbenennung aus dieser 
Gruppe beziehen sich hauptsächlich darauf, dass es keine Ehrung geben sollte, für 
Personen, die mit Verbrechen in Verbindung gebracht werden. Fast genauso viele 
sehen in einer Umbenennung eine wichtige Aufarbeitung der Kolonialzeit und eine 
kritische Auseinandersetzung mit der Vergangenheit. Dennoch wird oft 
vorgeschlagen, mit einem Erläuterungsschild oder mit einem angemessenen 
Ersatznamen auf die Geschichte der Straße hinzuweisen. Eine Umbenennung wird in 
einigen Fällen als Zeichensetzung gegen Diskriminierung und für Demokratie und 
Vielfalt gesehen.  
In den Rückmeldungen, in welchen sich aus der Gruppe der teilnehmenden 
Anwohner*innen gegen eine Umbenennung ausgesprochen wird, wird statt Tilgung 
des Namens die Aufklärung anhand von Erläuterungsschildern vorgeschlagen. Eine 
Umbenennung wird als kontraproduktiv für eine geeignete geschichtliche 
Aufbereitung bzw. Auseinandersetzung mit der Vergangenheit betrachtet. Aus 
einigen Rückmeldungen geht hervor, dass ein Teil der teilnehmenden 
Anwohner*innen sich von dem Thema behelligt fühlt. Viele führen die Begründung 
der Verschwendung von Steuergeldern an, die für Projekte wie Bildung, 
Straßeninstandhaltung u. Ä. eingesetzt werden sollten. Manche Anwohner*innen 
weisen auf die unverhältnismäßigen Kosten und Aufwand hin. Einige beziehen sich 
für ihre Ablehnung auf die Person Gustav Nachtigal. Es wird aufgeführt, dass er in 
erster Instanz Forscher war und dass er im Kontext zu der damaligen Zeit zu 
betrachten sei. Es wird darauf hingewiesen, dass seine politische Tätigkeit „lediglich“ 
zwei Jahre seines Lebens betraf. Es wird mitgeteilt, dass es zu den Anschuldigungen 
keine Beweise gebe. 
 
 
 
- Betroffene

In 116 Beiträgen der persönlichen Betroffenen, welche sich beteiligt haben, wird sich 
für eine Umbenennung ausgesprochen. Das entspricht 96,67 %. 3 sind gegen eine 
Umbenennung – 2,5 %. Und auch hier gab es in einem Fall keine klare Angabe (0,83 
%). 
Bloß eine Begründung gegen eine Umbenennung ging aus der Gruppe der 
Betroffenen ein. Hier wird darauf hingewiesen, dass Nachtigal Forscher und selbst 
Gegner der Sklaverei gewesen sei.  
Die Gründe für eine Umbenennung lagen überwiegend bei der Person Gustav 
Nachtigal und dem Wunsch, keine Ehrungen von Kolonialverbrechern vorzunehmen 
sowie keine Straßennamen zuzulassen, die auf militärische Gewalt und/oder 
Verherrlichung der deutschen Kolonialgeschichte hinweisen. Man sieht eine 
Umbenennung als Aufarbeitung der kolonialen Vergangenheit und eine 
Dekolonialisierung Kölns. 
Nicht wenige Betroffene empfinden den Namen verletzend, diskriminierend und 
traumatisierend und befürworten aus Respekt für die Opfer eine Umbenennung. 
 
 
 
- Mitglieder von Initiativen, Vereinen etc. 
Von den 50 Rückmeldungen aus Initiativen, Vereine etc., welche sich mit der 
Thematik befassen, plädieren 96 % für eine Umbenennung – 48 der 
Rückmeldungen. Nur in einer Rückmeldung wird die Umbenennung abgelehnt (2 %) 
und auch aus dieser Gruppe war eine Rückmeldung (2 %) ohne klare Angabe.  
Die Argumente für eine Umbenennung stehen fast ausschließlich mit der Ehrung von 
„Kolonialhelden“ und der sogenannten „weißen Vorherrschaft“ in Verbindung. Es wird 
für eine Aufarbeitung und Auseinandersetzung mit der Vergangenheit plädiert. Einige 
Rückmeldungen geben die Empfehlung, mehr für die Sichtbarkeit von Minderheiten 
und marginalen Menschen in unserer pluralistischen Gesellschaft zu tun. 
Eine Begründung gegen eine Umbenennung aus der Gruppe von Initiativen und 
Vereinen gibt es nicht.

- Besucher*innen von Einrichtungen vor Ort  
Aus vor Ort ansässigen Einrichtungen (Schulen und Kitas) bzw. von Besucher*innen 
dieser gibt es 23 Beiträge für eine Umbenennung, was einen Prozentsatz von 85,19 
% entspricht. In 3 Rückmeldungen – 11,11 % - wird sich gegen eine Umbenennung 
ausgesprochen. Eine Angabe (3,70 %) war unklar. 
Die genannten Gründe dieser Gruppe beziehen sich hauptsächlich auf den 
pädagogischen Faktor. Mit einer Umbenennung will man ein Denkmal gegen 
Rassismus setzen und den Kindern das „Nie wieder“ vermitteln.  
Als Begründung gegen eine Umbenennung wird Steuergeldverschwendung genannt. 
Außerdem wird angeregt, zu der eigenen Geschichte zu stehen und diese anhand 
von Erläuterungsschildern zu beleuchten.

- Interessierte  
Aus der größten Gruppe der Interessierten (267 Rückmeldungen) sprechen sich 
90,64 % für eine Umbenennung aus (242 Rückmeldungen) und 8,24 % (22 
Rückmeldungen) dagegen. 3 Rückmeldungen (1,12 %) enthielten keine klare 
Angabe. 
Die Rückmeldungen der Befürworter*innen aus der Gruppe der Interessierten 
beziehen sich fast ausschließlich darauf, dass es in einer demokratischen und 
freiheitlichen Gesellschaft nicht mehr angebracht sei, kolonialistische und 
gewaltverherrlichende Strukturen oder deren Protagonisten zu ehren und verweisen 
auf eine notwendige Aufarbeitung der Kolonialzeit. Einige weisen auch auf die 
verletzende und diskriminierende Wirkung solcher Straßennamen für von Rassismus 
betroffene Menschen hin. Des Öfteren wird vorschlagen, anhand von 
Erläuterungsschildern auf die Geschichte aufmerksam zu machen. Das befürworten 
auch Gegner*innen der Umbenennung. Diese Personengruppe möchte den Namen 
beibehalten, um Verantwortung für die Vergangenheit zu übernehmen und an die 
Geschichte zu erinnern und schlagen vor, das Thema im Schulunterricht 
aufzugreifen. Es wird darauf hingewiesen, dass die Bewertung der Handlungen 
Gustav Nachtigals auf modernen Sichtweisen basiert und nicht aus der damaligen 
Zeit gesehen werde. Eine Person bemängelt das Gutachten. Einige Rückmeldungen 
mahnen Steuergeldverschwendung an und schlagen vor, diese Gelder in andere 
Projekten zu investieren. Es gibt Rückmeldungen, die sich um die Auffindbarkeit der 
Straße nach einer Umbenennung sorgen. 
 
 
 
Bei der Addition der Rückmeldungen aus den unterschiedlichen Perspektiven wird 
deutlich, dass die Summe dieser und die Anzahl der Rückmeldungen für oder gegen 
die Umbenennung nicht identisch sind. Hierbei handelt es sich nicht um einen 
mathematischen Fehler. Die Zahlen weichen voneinander ab, da es auf der einen 
Seite Rückmeldungen gab, welche eine Meinung zum Gutachten und der 
Umbenennung aber keine Angabe zu der Perspektive beinhalten und es auf der

anderen Seite Rückmeldungen gab, welche zwar eine Perspektive, jedoch keine 
klare Meinung zur Umbenennung beinhalten. 
 
Es gibt Rückmeldungen, in denen bereits (konkrete) Vorschläge für einen neuen 
Namen gemacht werden.  
Aus der Sicht der Anwohner*innen gibt es folgende Anregungen: nicht nach 
Personen benennen, kurzer Straßennamen, Nachtigall (Vogel) oder Benennung 
nach Opfer der Kolonialzeit. Konkret wird der Name „Manga Bell“ genannt.  
Manga Bell wird auch aus den anderen Perspektiven vorgeschlagen, ebenso wie 
Theodor Michael Wonja oder Ewe(straße), ein Stamm, der unter Nachtigal gelitten 
hat. Aus diesen Gruppen wird eine Straßenbenennung angeregt, die in 
Zusammenhang mit dem Kolonialismus steht (Widerstandskämpfer*in, Opfer, 
Vorbilder des afrikanischen Kontinents).

Gustav-Nachtigal-Straße Gutachten Bechhaus-Gerst

14642 Zeichen

1 
 
Gutachten Gustav-Nachtigal-Straße 
Prof. Dr. Marianne Bechhaus-Gerst  
 
Benannt nach Gustav Nachtigal 
Geboren: * 23. Februar 1834 in Eichstedt (Altmark) 
Gestorben: † 20. April 1885 vor der Küste Westafrik as an Bord der „Möwe“ 
Die Benennung der Straße erfolgte am 9.1.1935 
 
Einführung 
Die Gustav-Nachtigal-Straße gehört zum sogenannten Afrika-Viertel in Nippes und ist ein 
kolonialer Gedächtnisraum, dessen Namensgebung mit der in Köln während der NS-Zeit 
starken kolonialrevisionistischen Bewegung zusammenhängt.  Sie gehört zu einem Viertel, das 
zwischen 1935 und 1938 auf dem Gelände der ehemalig en Fabrikanlage Krätzer & Wirtgen 
entstand. Drei Straßen des Viertels erhielten seine rzeit die Namen von drei vermeintlichen 
kolonialen „Helden“: Gustav-Nachtigal-Straße, Carl- Peters-Straße und Lüderitzstraße. Damit 
ehrte man jene Männer, die die afrikanischen Koloni en mehr oder weniger gewaltsam für das 
Deutsche Reich angeeignet hatten. Die Straßenbenenn ung nach Gustav Nachtigal erfolgte 
zudem vermutlich im Kontext seines 100. Geburtstags  sowie des 50. Jahrestag seiner 
Flaggenhissungen in Westafrika.  Zwei Straßen des E nsembles wurden nach den ehemaligen 
Kolonien „Kamerun“ und „Togo “ benannt. Mit der „Tangastraße“ wollte man an die aus deut-
scher Sicht „ruhmreiche“ Schlacht des Ersten Weltkr iegs bei Tanga im damaligen Deutsch-
Ostafrika gegen eine englische Übermacht erinnern. Mit diesem Straßenensemble schuf man 
einen öffentlichen kolonialrevisionistischen Gedenk raum, der das Interesse der Bevölkerung 
am kolonialen Projekt wachhalten sollte.  
Zwei der nach Personen benannten Straßen, Carl-Peters-Straße und Lüderitzstraße, wurden 
bereits 1990 umbenannt. Gustav Nachtigals Wirken wurde vergleichsweise spät einer kritischen 
Betrachtung unterzogen. Im vorherrschenden Diskurs wurde er primär als „Afrikaforscher“ 
verklärt, dessen wissenschaftliche Forschungen im n ördlichen und westlichen Afrika als sein 
eigentliches Verdienst angesehen wurden.

2 
 
 
Gustav Nachtigal 
Gustav Nachtigal wurde 1834 in eine Pfarrersfamilie  geboren. Er studierte nach dem Abitur 
Medizin, schloss sein Studium 1857 mit der Promotio n ab und war anschließend bis 1861 als 
Militärarzt in Köln tätig. 
1 Über seine berufliche Tätigkeit hinaus war er Köln  eng verbunden, 
da er hier einen größeren Kreis an Verwandten hatte. Sein Onkel Johann Dietrich Nachtigal und 
seine Tante Henriette, geb. Brügelmann, unterstützt en Nachtigal finanziell und ermöglichten 
ihm seine erste Reise auf den afrikanischen Kontinent. 2 
Wegen einer Lungenerkrankung reiste Nachtigal 1862 zur Genesung an die algerische 
Küste. Von dort kehrte er nicht nach Hause zurück – „die Festigung der bürgerlichen Existenz 
will nicht recht gelingen“, schreibt Theodor Heuss in seiner Würdigung von Nachtigals Wirken 
als Begründung 3 – sondern reiste nach Tunis, wo er Arabisch lernte  und schließlich Leibarzt 
des Bey von Tunis wurde. 1869 erhielt er den Auftrag, dem Sultan Omar von Bornu Geschenke 
König Wilhelms I. von Preußen als Dank für die frühere Unterstützung deutscher Reisender zu 
überbringen. 4 Nachtigals Unternehmung sollte schließlich fünfeinhalb Jahr dauern, die er nicht 
zuletzt für geografische, völkerkundliche und naturkundliche Forschungen nutzte. Dabei muss 
festgehalten werden, dass Nachtigal keinerlei Vorkenntnisse in diesen Fachgebieten besaß. 5 Er 
reiste in dieser Zeit von Libyen über Nigeria, Tschad und Sudan nach Ägypten, machte sich vor 
allem mit seinen Forschungen im Tibesti, über den T schadsee, über Darfur und Kordofan 
verdient. Die Ergebnisse seiner Forschungen veröffe ntlichte er in zahlreichen Publikationen, 
darunter sein Hauptwerk „Sahara und Sudan“, dessen dritter Band erst posthum erschien.  
Nach seiner Rückkehr nach Deutschland 1875 wurde er  als einer der bedeutendsten 
„Afrikaforscher“ gefeiert. Er wurde sowohl zum Präs identen der Berliner „Gesellschaft für 
Erdkunde“ als auch zum stellvertretenden Vorsitzend en der pro-kolonialen „Afrikanischen 
Gesellschaft von Deutschland“ ernannt. 6 Zahlreiche Vortragsreisen machten ihn im ganzen 
Land bekannt.  
                                                 
1 Zur Biografie Nachtigals siehe z.B. Berlin, Doroth ea: Erinnerungen an Gustav Nachtigal, Berlin 1887; Wiese, 
Josef: Gustav Nachtigal: Ein deutsches Forscherleben im dunklen Erdteil, Berlin 1914.  
2 Vgl. Horstmann, Anne-Kathrin: Gustav Nachtigal – „ … ein Held für Deutschlands Ruhm und Größe!“, in: 
Marianne Bechhaus-Gerst & Anne-Kathrin Horstmann: Köln und der deutsche Kolonialismus. Eine Spurensuche, 
Köln 2013, S. 89-94. 
3 Heuss, Theodor: Gustav Nachtigal, in: ders.: Deuts che Gestalten. Studien zum 19. Jahrhundert, Stuttga rt, 
Tübingen 1947, S. 222-229, hier. S. 225. 
4 Vgl. Tunis, Angelika: Gustav Nachtigal – Gefeierter Afrikaforscher und umstrittener Kolonialpionier, in: Ulrich 
van der Heyden & Joachim Zeller: Kolonialmetropole Berlin. Eine Spurensuche, Berlin 2002, S. 97-102.  
5 Vgl. Priesner, Claus: Nachtigal, Gustav, in: Neue Deutsche Biographie 18 (1997), S. 682-684, hier S. 683. 
6 Ebd. S. 91.

3 
 
1877 berichtete Nachtigal in einem Vortrag auf einer Münchner Naturforscherversammlung 
über die praktische Aufgabe der deutschen Afrikafor schung für den Handel und Verkehr im 
Sudan. Im darauffolgenden Jahr sicherte er dem sich  neu gegründeten „Verein für 
Handelsgeografie“ seine Unterstützung zu. Als Mitgl ied der „Commission internationale 
d’exploration et de civilisation de l’Afrique centr ale“ beriet er den belgischen König Leopold 
II. bezüglich der Erschließung des Kongo. 7 Spätestens zu diesem Zeitpunkt wird deutlich, dass 
koloniale bzw. kolonial-wirtschaftliche Interessen bei Nachtigals Wirken eine Rolle spielten. 
Seine Bekanntheit und sein Status als „Afrika-Exper te“ trug ihm 1882 die Ernennung zum 
deutschen Generalkonsul in Tunis ein, womit Nachtig al in den auswärtigen Dienst des 
Kaiserreichs eintrat. Zwei Jahre später wurde er zum Reichskommissar für Westafrika ernannt 
und mit der Aufgabe betraut, „Freundschafts-, Handels- und Protecorats-Verträge“ entlang der 
Küste zwischen dem Nigerdelta und Gabun, aber auch in Angra Pequena (Namibia) 
abzuschließen. 8 Nicht zuletzt hanseatische Kaufleute hatten in die sen Regionen bereits 
Handelsstützpunkte errichtet und Land „erworben“. D iese „Erwerbungen“ sollten nun durch 
Nachtigal unter den „Schutz“ durch das Deutsche Reich gestellt, der deutsche Handel gesichert 
werden. Mit der Drohkulisse von kaiserlichen Kanonenbooten reiste er im Frühjahr 1884 nach 
Westafrika und traf an Bord der „Möwe“ Anfang Juli 1884 in Togo ein. Zur Sicherung der 
wirtschaftlichen Interessen des Deutschen Reichs st ellte er das Gebiet bei Baguida und Lome 
„unter kaiserlichen Schutz“. Dabei griff Nachtigal offenbar auch zu erpresserischen Methoden. 
So versuchte er in Klein Popo den ersten „Schutzver trag“ vom einheimischen „King“ G.A. 
Lawson III. zu erpressen, indem er zwei von der deu tschen Marine nach Berlin entführte 
westafrikanische Geiseln Gomez und Wilson länger al s beauftragt an Bord seines 
Kriegsschiffes gefangen hielt. 9 Am 11. Juli erreichte Nachtigal die Kamerunbucht, wo der 
Hamburger Handelskaufmann Adolf Woermann schon seit 1849 eine Niederlassung besaß und 
um „Schutz“ des Deutschen Reichs gebeten hatte. Unt er Druck gesetzt durch Kanonenboote 
und unter Zusicherung des Zwischenhandelsmonopols k am es zur Vertragsunterzeichnung 
zwischen Nachtigal und den Duala-„Königen“ Bell und Akwa. 10  
 Im „Westdeutschen Beobachter“ heißt es dazu: „Dr. Nachtigal hatte durch seine 
Forschungsexpeditionen in die Sahara und seine Tätigkeit als Generalkonsul in Nordafrika sich 
                                                 
7 Vgl. Ratzel, F.: Nachtigal, Gustav, in: Historische Kommission bei der königlichen Akademie der Wissenschaft 
(Hrsg.): Allgemeine Deutsche Biografie. Band 23. Leipzig 1886. S. 193-199, hier S. 196. 
8 Wie Anm. 4, hier S. 98.  
9 https://eineweltstadt.berlin/publikationen/stadtneulesen/nachtigalplatz/  [01.05.2023]. 
10  Zu den Vorgängen in Kamerun siehe vor allem: Auste n, Ralph A. & Derrick, Jonathan: Middlemen of the 
Cameroons Rivers. The Duala and their Hinterland, c. 1600- c. 1960, Cambridge 1999, S. 93-137.

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das Zeug erworben, als Reichskommissar in Südwestaf rika Erwerbungen vorzunehmen. Er 
führte dabei das bekannte Wettrennen auf einem deutschen Kanonenboot mit Engländern durch, 
die ihm kurz auf den Fersen saßen. Am 5. Juli hißte  er in Bagida in Togo und am 14. 7. 1884 
in Duala in Kamerun die deutsche Flagge.“ 11  
Anfang Oktober schließlich erreichte Nachtigal Angra Pequena (Lüderitzbucht) im heutigen 
Namibia, um die durch den Bremer Kaufmann Adolf Lüd eritz „erworbenen“ Gebiete unter 
„Reichsschutz“ zu stellen. Dabei beglaubigte er ein deutig betrügerisch erworbene 
„Landerwerbungen“, obwohl bereits eine offizielle B eschwerde des Nama-Chiefs Josef 
Fredericks dagegen vorlag. Fredericks war bei den in den Verträgen genannten Meilenangaben 
von der englischen Meile (1,6 km) ausgegangen, Lüde ritz aber rechnete wissentlich mit der 
deutschen Meile (7,4 km) und sah sich im Besitz ein es wesentlich größeren Gebietes als von 
Fredericks zugestanden. Trotzdem und in dem Wissen um die Problematik beglaubigte 
Nachtigal die von Lüderitz betrügerisch „erworbenen“ Landrechte. 12   
Insgesamt ließ Nachtigal zwischen Juni 1884 und Feb ruar 1885 mehr als ein Dutzend Mal 
in West- und Südwestafrika die Flagge des Deutschen Kaiserreichs hissen. 
 
Noch während Nachtigal in Angra Pequena war, kam es in Kamerun zu ersten militärischen 
Auseinandersetzungen mit Widerstand leistenden Dual a-Chiefs. Nachtigal schiffte sich 
daraufhin wieder ein und eilte kurzzeitig nach Kamerun zurück. Dort traf er den pro-kolonialen 
Redakteur der Kölnischen Zeitung, Hugo Zöller, und beauftragte diesen, weitere 
„Schutzverträge“ abzuschließen. „Die in der Folge b etriebene Kanonenbootpolitik der 
Deutschen markierte den Anfang einer rücksichtslos betriebenen Politik der Unterdrückung und 
Gewalt.“ 13   
Nachtigal selbst musste im April 1885 aufgrund seines schlechten Gesundheitszustands die 
Heimreise antreten. Wenige Tage später, am 20. Apri l 1885, starb Nachtigal vor der 
Guineaküste an Bord der „Möwe“ an Malariafieber. Er  wurde zunächst auf Kap Palmas 
(Liberia) beerdigt, 1888 ließ das Auswärtige Amt ih n nach Duala überführen, wo er neben 
seinem Denkmal – gestiftet von der in Westafrika tä tigen deutschen Kaufmannschaft – 
begraben wurde. 
 
 
                                                 
11  Kölner Straßen mit kolonialen Namen, Westdeutscher Beobachter vom 8. Juni 1936. 
12  Vgl. Anm. 2, hier S. 93; Anm. 4, hier S. 99.  
13  Wie Anm. 2, hier S. 93.

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Bewertung und Zusammenfassung gemäß Kriterienkatalog: 
Nach seinem Tod wurde Nachtigal als „kolonialer Hel d“ konstruiert und gefeiert, dem das 
Deutsche Reich drei Kolonien auf dem afrikanischen Kontinent (mit) zu verdanken habe und 
der den „Märtyrertod“ für das koloniale Projekt ges torben sei. In der NS-Zeit erlebte die 
„Heldenverehrung“ einen neuen Aufschwung und in ver schiedenen Städten wurden Straßen 
nach Nachtigal benannt (neben Köln z.B. in Halle und Mannheim). 
„Nachtigal hat als Reichskommissar in Togo, Südwest, Kamerun die Verhandlungen geführt 
und die deutsche Flagge gehißt. In seinem Namen ver sinnbildlicht sich der Weg von der 
wissenschaftlichen Hingabe des Einzelmenschen zu dem politischen Willen der Staatsführung 
und einer wenn auch zunächst noch zögernden Nation“, würdigte der spätere Bundespräsident 
Theodor Heuss Nachtigals Wirken in einem bereits während des Zweiten Weltkriegs verfassten 
Beitrag.14  
In den letzten zwanzig Jahren wurden Person und Wirken Gustav Nachtigals einer kritischen 
Neubewertung unterzogen. Noch relativierend resümie rt Tunis in Anlehnung an Christoph 
Marx, dass Nachtigal wohl unter den Afrikaforschern  zu den menschlichsten gehörte, trotz 
seiner kolonialen Tätigkeit. 15  Ähnliche Bewertungen sowie die lange vorherrschend e 
Betrachtung Nachtigals als verdienter „Afrikaforsch er“ dürften dazu beigetragen haben, dass 
die „Gustav-Nachtigal-Straße“ nicht in die Umbenenn ungsdiskussion zum Ende der 1980er 
Jahre einbezogen wurde.  
Für Essner 16  und Horstmann 17  dagegen trugen frühe Reisende wie Nachtigal berets  
entscheidend zu der in den 1870er Jahre im Deutsche n Reich entstehenden 
Kolonialbegeisterung bei und schufen ein „politisches Meinungsklima“ 18 , das den Weg für die 
spätere Aneignung von Kolonien ebnete. Nachtigal sah sich selber zweifellos schon bei seinen 
Forschungen als Wegbereiter eines zukünftigen deutschen Kolonialreichs.  
Nachtigals Flaggenhissungen in West- und Südwestafrika in den Jahren 1884/1885 müssen 
darüber hinaus als grundlegende erste Schritte zur Aneignung eines bedeutenden Teils des 
deutschen Kolonialreichs gewertet werden. Dabei schreckte Nachtigal zu keinem Zeitpunkt vor 
der Androhung von Gewalt, Geiselhaft und Unterdrucksetzung der Vertragspartner zurück. 
                                                 
14  Wie Anm. 3, hier S. 225. 
15  Wie Anm. 4, hier S. 102; vgl. Christoph Marx: Völker ohne Schrift und Geschichte: Zur historischen Erfassung 
des vorkolonialen Schwarzafrika in der deutschen Forschung des 19. Und 20. Jahrhunderts, Beiträge zur Kolonial- 
und Überseegeschichte, Bd. 4, Stuttgart 1988, S. 40-61, hier S. 61. 
16  Essner, Cornelia: Deutsche Afrikareisende im neunz ehnten Jahrhundert. Zur Sozialgeschichte des Reisen s, 
Stuttgart 1985, S. 121. 
17  Siehe Anm. 2, hier S. 91.  
18  Wie Anm. 6.

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Das vorliegende Gutachten schließt sich deshalb ver gleichbaren Bewertungen in Berlin 
(2016) und Mannheim (2022) an und empfiehlt ebenfal ls die Umbenennung der Gustav-
Nachtigal-Straße. 
 
1)  Nachtigal hat sowohl wissenschaftlich (durch seine Forschungsreisen und 
Publikationen) als auch politisch (durch Übernahme des Amtes Reichskommissar, 
Flaggenhissungen, etc.), das „koloniale Projekt“ de s Deutschen Reichs unterstützt 
und vorangetrieben.  
2)  Verträge und Flaggenhissungen erfolgten in Zusammenhang mit Gewaltandrohungen 
(Kanonenboote) und sogar Geiselnahmen. Noch zu Nachtigals Lebenszeit kam es zu 
gewaltsamem Widerstand und kriegerischen Auseinande rsetzungen in Kamerun. 
Nachtigal legitimierte Lüderitz‘ betrügerische Verträge, die später zur antikolonialen 
Auflehnung der Nama führte, die von 1904 bis 1908 brutal niedergeschlagen wurde. 
5)   Die Benennung der Gustav-Nachtigal-Straße steht für den Zusammenhang von  
Kolonialrevisionismus und Nationalsozialismus.  
 
Kategorie: schwer belastet/nicht haltbar  
 
 
(Mai 2023)

Beratungsverlauf (1)

07.11.2024 Bezirksvertretung 5 (Nippes)
TOP 9.1.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (3)

  • Gustav-Nachtigal-Straße
  • Brückenstraße 5
  • Tangastraße

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Details

Aktenzeichen
2311/2024
Typ
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
Datum
19.09.2024
Erstellt
25.07.2024 13:39