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V/0827/2011

Verkehrsberuhigung auf der Gittruper Straße, Anträge nach § 24 GO NRW (lfd. Nr. 92/2011 vom 25.08.2011 und lfd. Nr. 96/2011) und Antrag Nr. A-O/0017/2011 der CDU-Fraktion der Bezirksvertretung Münster-Ost

Vorlagen 03.11.2011

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Nächste Beratung: Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft, Sitzung am 02.02.2012, TOP 7.4

Anlage 1

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Anlage 2

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Beschlussvorlage

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Anlage 3

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Anlage 1

2263 Zeichen

Anlage 1 zur Vorlage V/0827/2011
Anregung Nr. 92/2011

AM 94

2/ oA
An den I /
Oberbürgermeister der Stadt Münster —

Herrn Oberbürgermeister Lewe

An die or Aberbirgermeiste. | }
Damen und Herren Ratsmitglieder "eig: = 8, SEP. or

48127 Münster

Münstöf-Gelmer, den 25. August 2011

Anregung gemäß 8 24 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen
- Verkehrsberuhigung auf der Gittruper-Straße -

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

sehr geehrte Herren Stadtdirektoren,

sehr geehrte Mitglieder des Rates der Stadt Münster,
sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit beantragen wir, die Gittruper-Straße in Gelmer in Höhe der St. Josef-Kirche bzw.
des ehemaligen Pfarrhauses verkehrsberuhigt zu gestalten, indem dort auf einem
angemessenen Abschnitt vor dieser Stelle die Geschwindigkeit auf 30 km/h herunter
reguliert wird und ein Fußgängerüberweg („Zebrastreifen‘) angelegt wird. Denn in dem
shemaligen Pfarrhaus ist eine Gruppe der Kindertagesstätte St. Josef in Gelmer bis auf
weiteres untergebracht. Die vier anderen Gruppen sind in dem erweiterten Kita-Gebäude
auf der anderen Straßenseite (hinter der St. Josef-Kirche) angesiedelt. Immer wieder
müssen viele Kinder, die nördlich der Gittruper-Straße wohnen, nicht nur die Straße
überqueren, wenn sie zum Kindergarten gebracht oder abgeholt werden. Auch während
des Tages besteht immer wieder die Notwendigkeit, dass die Kinder - wenn auch in
Begleitung von Erzieherinnen — die Straße queren müssen.

Anregung Nr. 92/2011

Darüber hinaus sind ebenfalls alle Kinder und Bürger betroffen, die die Gittruper Straße
überqueren müssen, um die Haltestelle der Linie 7 (Stadtbuslinie Richtung Münster) zu
erreichen.

Die Gittruper-Straße hat sich in den letzten Jahren zu einer beliebten Schleichstrecke zum
Zentrum Nord bzw. zum Bröderichweg entwickelt. Die dort gefahrenen Geschwindigkeiten
und das Verkehrsaufkommen sind sehr hoch und führen immer wieder zu kritischen
Situationen. Auch wenn es sich um eine Kreisstraße handelt, ist unseres Erachtens dem
Schutz der Kinder Vorrang vor der Schnelligkeit und Leichtigkeit des Verkehrs zu
gewähren. An anderer Stelle, so z.B. am Altersheim in Handorf, ist auch eine Kreisstraße
im Interesse besonders schutzbedürftiger Menschen verkehrsberuhigt gestaltet.

Anlage 2

2148 Zeichen

Anlage 2 zur Vorlage V/0827/2011
Anregung Nr. 96/2011

Anden
Oberbürgermeister der Stadt Münster
Herrn Oberbürgermeister Markus Lewe

An die
Damen und Herren Ratsmitglieder

48127 Münster

Anregung gemäß $ 24 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen
- Verkehrsberuhigung auf der Gittruper-Straße -

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

sehr geehrte Herren Stadtdirektoren,

sehr geehrte Mitglieder des Rates der Stadi Münster,
sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit beantragen wir, die Gittruper-Straße in Gelmer in Höhe der St. Josef-Kirche bzw. des
ehemaligen Pfarrhauses verkehrsberuhigt zu gestalten, indem dort auf einem angemessenen
Abschnitt vor dieser Stelle die Geschwindigkeit auf 30 km/h herunter reguliert wird und ein
Fußgängerüberweg („Zebrastreifen”) angelegt wird. Denn in dem ehemaligen Pfarrhaus ist eine
Gruppe der Kindertagesstätte St. Josef in Gelmer bis auf weiteres untergebracht. Die vier anderen
Gruppen sind in dem erweiterten Kita-Gebäude auf der anderen Straßenseite (hinter der St. Josef-
Kirche) angesiedelt. Immer wieder müssen viele Kinder, die nördlich der Gittruper-Straße
wohnen, nicht nur die Straße überqueren, wenn sie zum Kindergarten gebracht oder abgeholt
werden. Auch während des Tages besteht immer wieder die Notwendigkeit, dass die Kinder -
wenn auch in Begleitung von Erzieherinnen - die Straße queren müssen.

Darüber hinaus sind ebenfalls alle Kinder und Bürger betroffen, die die Gittruper Straße
überqueren müssen, um die Haltestelle der Linie 7 (Stadtbuslinie Richtung Münster) zu erreichen.

Die Gittruper-Straßße hat sich in den letzten Jahren zu einer beliebten Schleichstrecke zum
Zenirum Nord bzw. zum Bröderichweg entwickelt. Die dort gefahrenen Geschwindigkeiten und
das Verkehrsaufkommen sind sehr hoch und führen immer wieder zu kritischen Situationen.
Auch wenn es sich um eine Kreisstraße handelt, ist unseres Erachtens dem Schutz der Kinder
Vorrang vor der Schnelligkeit und Leichtigkeit des Verkehrs zu gewähren. An anderer Stelle, so
z.B. am Altersheim in Handorf, ist auch eine Kreisstraße im Interesse besonders schutzbedürftiger
Menschen verkehrsberuhigt gestaltet.

Beschlussvorlage

5723 Zeichen

V/0827/2011 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Verkehrsberuhigung auf der Gittruper Straße,  
Anträge nach § 24 GO NRW (lfd. Nr. 92/2011 vom 25.08.2011 und lfd. Nr. 96/2011) und Antrag 
Nr. A-O/0017/2011 der CDU-Fraktion der Bezirksvertretung Münster-Ost 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
01.12.2011 Bezirksvertretung Münster-Ost Anhörung 
02.02.2012 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Es wird zur Kenntnis genommen, dass keine Tempo-30-Zone und kein Fußgängerüberweg 
auf der Gittruper Straße eingerichtet werden.  
2. Die Anregungen lfd. Nr. 92/2011 und 96/2011 nach § 24 GO NRW und der Antrag Nr. A-
O/0017/2011 der CDU-Fraktion der Bezirksvertretung Münster-Ost sind damit erledigt. 
 
 
Begründung: 
Mit den Anregungen nach § 24 GO NRW (lfd. Nr. 92/2011 und 96/2011) wurden durch die Einge-
ber die Einrichtung einer Tempo-30-Zone auf der Gittruper Straße und eines Fußgängerüberweges 
in Höhe der St. Josef-Kirche beantragt. Die CDU-Fraktion der Bezirksvertretung Münster-Ost be-
antragte nur die Einrichtung eines Fußgängerüberweges. 
 
Um die Querungssituation für die Kinder des katholischen Kindergartens St. Josef zu verbessern, 
hat die CDU-Fraktion bereits einen Antrag (Nr. A-O/0015/2011) in die Sitzung der Bezirksvertre-
tung Münster-Ost am 08.09.2011 eingebracht. Daraufhin fand am 09.09.2011 ein Ortstermin mit 
Vertretern der CDU-Fraktion, des Kindergartens, der  Polizei und der Verwaltung statt. Es wurden 
verschiedene Maßnahmen wie die Reduzierung der Ge schwindigkeit, die Einrichtung von Que-
rungsanlagen, die Aufstellung eines Dialog-Displays, die Optimierung der Beschilderung sowie 
eine bessere Kennzeichnung der Erzieherinnen und Kinder diskutiert. Die Stellungnahme des Am-
tes für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Verkehrsplanung liegt den Mitgliedern der Bezirksver-
tretung Münster-Ost vor.  
Inzwischen wurde die Beschilderung optimiert, indem die Verkehrszeichen "Achtung Kinder" in 
unmittelbarer Nähe der Einmündung Gelmerheide aufgestellt wurden. Den Erzieherinnen des Kin-
dergartens wurden 15 reflektierende Warnwesten übergeben.  
 
Vorlagen-Nr.: 
V/0827/2011 
Auskunft erteilt: 
Herr Böhme 
Ruf: 
492 61 56 
E-Mail: 
Boehme@stadt-muenster.de  
Datum: 
17.11.2011 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0827/2011 
Nach Aussage der Kita-Leitung ist die fünfte Gruppe seit ca. einem Jahr in dem ehemaligen Pfarr-
haus untergebracht und bisher wurden keine Gefährdungen beobachtet. Dennoch ist aus deren 
Sicht ein Fußgängerüberweg zwingend erforderlich.  
 
Die Straßenverkehrsordnung (§ 3 Absatz 3, Nr. 1 StVO) sieht innerhalb geschlossener Ortschaften 
eine Regelgeschwindigkeit von 50 km/h vor. Für einzelne Straßenabschnitte können die Straßen-
verkehrsbehörden nur bei Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit (konkrete Gefahrenlage), also 
nur in bestimmten Fällen, eine Geschwindigkeit von 30 km/h anordnen. Die Verwaltungsvorschrif-
ten zu Zeichen 274 StVO besagen, dass Geschwindigkeitsbeschränkungen aus Sicherheitsgrün-
den nur angeordnet werden, wenn Unfalluntersuchungen ergeben haben, dass häufig geschwin-
digkeitsbedingte Unfälle aufgetreten sind.  
Nach Auskunft der Polizei haben wir auf der Gittruper Straße eine erfreulicherweise unfallunauffäl-
lige Unfalllage. Die Anordnung von 30 km/ ist demnach nicht gerechtfertigt und kann nicht vorge-
nommen werden.  
 
Nach den Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung (StVO) in Verbindung mit den Richtlinien 
für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ 2001), müssen bestimmte Vor-
aussetzungen vorliegen, um die Anlage eines Fußgängerüberweges (FGÜ) zu rechtfertigen. 
Gemäß den VwV zu § 26 der StVO sollten FGÜs nur angelegt werden, wenn es erforderlich ist, 
dem Fußgänger Vorrang zu geben, weil er sonst nicht über die Straße kommt.  
Im September 2011 wurden die Verkehrsstärken über 1 Woche mit dem Seitenradarmessgerät 
gemessen. In der Morgenspitze, zwischen 08:00 und 09:00 Uhr, wurden im Querschnitt max. 
200 Kfz/h erfasst und in der Abendspitze, zwischen 18:00 und 19:00 Uhr, waren es max. 250 Kfz/h 
bzw. 4 Autos in der Minute. Bei dieser Querschnittsbelastung sind in der Hauptverkehrszeit somit 
ausreichend Zeitlücken vorhanden, um die Straße gefahrlos queren zu können.  
Unfallforschungen haben gezeigt, dass bei geringen Querungszahlen der Fußgängerüberweg nicht 
ernst genommen wird. Eine Scheinsicherheit für den Fußgänger, die schnell zur Gefahr wird, kann 
seitens der Verwaltung nicht befürwortet werden. 
Nach den R-FGÜ gilt: Halten Busse auf der Fahrbahn, so ist die Anordnung von FGÜ nur hinter 
der Haltestelle und nur dann zulässig, wenn das Vorbeifahren an dem haltenden Bus zuverlässig 
verhindert werden kann, z.B. durch Mittelinseln. Aufgrund der vorhandenen Straßenbreite ist der 
Bau einer Mittelinsel o.Ä. nicht möglich. Die Markierung eines durchgehenden Fahrstreifens ist 
keine verlässliche Maßnahme, da die Kontrollmöglichkeit fehlt.  
Der FGÜ auf der Dorbaumstraße, südlich der Einmündung Middelfeld, liegt im Vergleich zur Situa-
tion auf der Gittruper Straße nicht im Bereich einer Haltestelle (ca. 50m entfernt), daher konnte der 
FGÜ auf der Dorbaumstraße mit einfachen Mitteln (Markierung und Beschilderung) realisiert wer-
den.  
Die Verwaltung kommt zu dem Ergebnis, dass ein Fußgängerüberweg nach den R-FGÜ 2001 
nicht in Betracht kommt.  
 
Die Antragsteller erhalten ein abschließendes Antwortschreiben. 
 
 
i.V.  
 
 
gez. 
Schultheiß 
Stadtdirektor 
 
 
Anlagen: 
1     Anregung Nr. 92/2011 vom 25.08.2011 
2     Anregung Nr. 96/2011  
3     Antrag Nr. A-O/0017/2011 vom 05.10.2011

Anlage 3

1913 Zeichen

A&-0/0017/2911

de

Anlage 3 zur Vorlage V/0827/2011

CDU-Fraktion in der
Bezirksvertretung Münster-Ost Münster, 05.10.2011

Planauftrag
Die Bezirksvertretung Münster-Ost möge beschließen:

Die Verwaltung wird aufgefordert Planungen für die Errichtung eines Fußgänger-
überweges (FGU) in der Gittruper Strasse, in Höhe des alten Pfarrhauses, baugleich/-
ähnlich dem FGU Middelfeld in Handorf, zu erarbeiten und der BV-Ost vorzustellen.

Die Intention der BV-Ost ist die Kosten für diese Maßnahme zu übernehmen.

Begründung:

Um Möglichkeiten zur sichereren Querung der Gittruper Strasse für die Kindergarten-
Kinder im Bereich des alten Pfarrhauses zu überprüfen (Antrag A-0/0015/2011) fand am
09.09.2011 ein Ortstermin statt.

In der Stellungnahme der Verwaltung ist eine Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 Km/h
ausgeschlossen worden, und Querungsanlagen werden aufgrund fehlender Voraus-
setzungen nicht empfohlen.

Der Einschätzung der Verwaltung zur Errichtung von Querungsanlagen wird nur in Teilen
zugestimmt.

Nach Aussagen der Stadtverwaltung hat eine Verkehrsstärkezählung in Höhe Gittruper
Strasse/Coermühle im letzten Jahr, eine Verkehrsstärke von 200 KFZ/h in der Spitze
ergeben. Da davon auszugehen ist, dass die Verkehrsstärke auf der Gittruperstrasse in
den nächsten Jahren weiter zunehmen wird, und das höchste Fußgängeraufkommen mit
dem höchsten Verkehrsaufkommen im Berufsverkehr zusammentinfit, werden diese
Kraftfahrer sehr wohl regelmäßige Querungen wahrnehmen.

Deshalb bittet die BV-Ost die Verwaltung, Planungen für die Errichtung eines FGÜ
aufzunehmen, und diese Pläne der BV-Ost in einer der nächsten Sitzungen vorzustellen.

Für die Frakti
Dh

CDU-Kreisverband Münster e.V. Kreisgeschäftsstelle
Mauritzsirasse 4-6 * 48143 Münste Telefon (0251) 41842-0 * Telefax (0251) 41842-44r
Post@cdu-muensier.de Konto 13 13 18 * BLZ 400 501 50
http. /Iwww.cdu-muenster.de Sparkasse Mlinsterland Ost

Beratungsverlauf (2)

01.12.2011 Bezirksvertretung Münster-Ost
TOP 4.3 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig abgelehnt

Zur Sitzung
02.02.2012 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft
TOP 7.4 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung

Orte (6)

  • Gittruper Straße
  • Dorbaumstraße
  • Bröderichweg
  • Gelmerheide
  • Middelfeld
  • Coermühle

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Details

Vorlagen-Nr.
V/0827/2011
Typ
Vorlagen
Datum
03.11.2011
Erstellt
06.10.2020 14:37