V/0827/2011
Verkehrsberuhigung auf der Gittruper Straße, Anträge nach § 24 GO NRW (lfd. Nr. 92/2011 vom 25.08.2011 und lfd. Nr. 96/2011) und Antrag Nr. A-O/0017/2011 der CDU-Fraktion der Bezirksvertretung Münster-Ost
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Anlage 1
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Anlage 1 zur Vorlage V/0827/2011 Anregung Nr. 92/2011 AM 94 2/ oA An den I / Oberbürgermeister der Stadt Münster — Herrn Oberbürgermeister Lewe An die or Aberbirgermeiste. | } Damen und Herren Ratsmitglieder "eig: = 8, SEP. or 48127 Münster Münstöf-Gelmer, den 25. August 2011 Anregung gemäß 8 24 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen - Verkehrsberuhigung auf der Gittruper-Straße - Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, sehr geehrte Herren Stadtdirektoren, sehr geehrte Mitglieder des Rates der Stadt Münster, sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantragen wir, die Gittruper-Straße in Gelmer in Höhe der St. Josef-Kirche bzw. des ehemaligen Pfarrhauses verkehrsberuhigt zu gestalten, indem dort auf einem angemessenen Abschnitt vor dieser Stelle die Geschwindigkeit auf 30 km/h herunter reguliert wird und ein Fußgängerüberweg („Zebrastreifen‘) angelegt wird. Denn in dem shemaligen Pfarrhaus ist eine Gruppe der Kindertagesstätte St. Josef in Gelmer bis auf weiteres untergebracht. Die vier anderen Gruppen sind in dem erweiterten Kita-Gebäude auf der anderen Straßenseite (hinter der St. Josef-Kirche) angesiedelt. Immer wieder müssen viele Kinder, die nördlich der Gittruper-Straße wohnen, nicht nur die Straße überqueren, wenn sie zum Kindergarten gebracht oder abgeholt werden. Auch während des Tages besteht immer wieder die Notwendigkeit, dass die Kinder - wenn auch in Begleitung von Erzieherinnen — die Straße queren müssen. Anregung Nr. 92/2011 Darüber hinaus sind ebenfalls alle Kinder und Bürger betroffen, die die Gittruper Straße überqueren müssen, um die Haltestelle der Linie 7 (Stadtbuslinie Richtung Münster) zu erreichen. Die Gittruper-Straße hat sich in den letzten Jahren zu einer beliebten Schleichstrecke zum Zentrum Nord bzw. zum Bröderichweg entwickelt. Die dort gefahrenen Geschwindigkeiten und das Verkehrsaufkommen sind sehr hoch und führen immer wieder zu kritischen Situationen. Auch wenn es sich um eine Kreisstraße handelt, ist unseres Erachtens dem Schutz der Kinder Vorrang vor der Schnelligkeit und Leichtigkeit des Verkehrs zu gewähren. An anderer Stelle, so z.B. am Altersheim in Handorf, ist auch eine Kreisstraße im Interesse besonders schutzbedürftiger Menschen verkehrsberuhigt gestaltet.
Anlage 2
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Anlage 2 zur Vorlage V/0827/2011 Anregung Nr. 96/2011 Anden Oberbürgermeister der Stadt Münster Herrn Oberbürgermeister Markus Lewe An die Damen und Herren Ratsmitglieder 48127 Münster Anregung gemäß $ 24 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen - Verkehrsberuhigung auf der Gittruper-Straße - Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, sehr geehrte Herren Stadtdirektoren, sehr geehrte Mitglieder des Rates der Stadi Münster, sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantragen wir, die Gittruper-Straße in Gelmer in Höhe der St. Josef-Kirche bzw. des ehemaligen Pfarrhauses verkehrsberuhigt zu gestalten, indem dort auf einem angemessenen Abschnitt vor dieser Stelle die Geschwindigkeit auf 30 km/h herunter reguliert wird und ein Fußgängerüberweg („Zebrastreifen”) angelegt wird. Denn in dem ehemaligen Pfarrhaus ist eine Gruppe der Kindertagesstätte St. Josef in Gelmer bis auf weiteres untergebracht. Die vier anderen Gruppen sind in dem erweiterten Kita-Gebäude auf der anderen Straßenseite (hinter der St. Josef- Kirche) angesiedelt. Immer wieder müssen viele Kinder, die nördlich der Gittruper-Straße wohnen, nicht nur die Straße überqueren, wenn sie zum Kindergarten gebracht oder abgeholt werden. Auch während des Tages besteht immer wieder die Notwendigkeit, dass die Kinder - wenn auch in Begleitung von Erzieherinnen - die Straße queren müssen. Darüber hinaus sind ebenfalls alle Kinder und Bürger betroffen, die die Gittruper Straße überqueren müssen, um die Haltestelle der Linie 7 (Stadtbuslinie Richtung Münster) zu erreichen. Die Gittruper-Straßße hat sich in den letzten Jahren zu einer beliebten Schleichstrecke zum Zenirum Nord bzw. zum Bröderichweg entwickelt. Die dort gefahrenen Geschwindigkeiten und das Verkehrsaufkommen sind sehr hoch und führen immer wieder zu kritischen Situationen. Auch wenn es sich um eine Kreisstraße handelt, ist unseres Erachtens dem Schutz der Kinder Vorrang vor der Schnelligkeit und Leichtigkeit des Verkehrs zu gewähren. An anderer Stelle, so z.B. am Altersheim in Handorf, ist auch eine Kreisstraße im Interesse besonders schutzbedürftiger Menschen verkehrsberuhigt gestaltet.
Beschlussvorlage
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V/0827/2011 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung Betrifft Verkehrsberuhigung auf der Gittruper Straße, Anträge nach § 24 GO NRW (lfd. Nr. 92/2011 vom 25.08.2011 und lfd. Nr. 96/2011) und Antrag Nr. A-O/0017/2011 der CDU-Fraktion der Bezirksvertretung Münster-Ost Beratungsfolge 01.12.2011 Bezirksvertretung Münster-Ost Anhörung 02.02.2012 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Es wird zur Kenntnis genommen, dass keine Tempo-30-Zone und kein Fußgängerüberweg auf der Gittruper Straße eingerichtet werden. 2. Die Anregungen lfd. Nr. 92/2011 und 96/2011 nach § 24 GO NRW und der Antrag Nr. A- O/0017/2011 der CDU-Fraktion der Bezirksvertretung Münster-Ost sind damit erledigt. Begründung: Mit den Anregungen nach § 24 GO NRW (lfd. Nr. 92/2011 und 96/2011) wurden durch die Einge- ber die Einrichtung einer Tempo-30-Zone auf der Gittruper Straße und eines Fußgängerüberweges in Höhe der St. Josef-Kirche beantragt. Die CDU-Fraktion der Bezirksvertretung Münster-Ost be- antragte nur die Einrichtung eines Fußgängerüberweges. Um die Querungssituation für die Kinder des katholischen Kindergartens St. Josef zu verbessern, hat die CDU-Fraktion bereits einen Antrag (Nr. A-O/0015/2011) in die Sitzung der Bezirksvertre- tung Münster-Ost am 08.09.2011 eingebracht. Daraufhin fand am 09.09.2011 ein Ortstermin mit Vertretern der CDU-Fraktion, des Kindergartens, der Polizei und der Verwaltung statt. Es wurden verschiedene Maßnahmen wie die Reduzierung der Ge schwindigkeit, die Einrichtung von Que- rungsanlagen, die Aufstellung eines Dialog-Displays, die Optimierung der Beschilderung sowie eine bessere Kennzeichnung der Erzieherinnen und Kinder diskutiert. Die Stellungnahme des Am- tes für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Verkehrsplanung liegt den Mitgliedern der Bezirksver- tretung Münster-Ost vor. Inzwischen wurde die Beschilderung optimiert, indem die Verkehrszeichen "Achtung Kinder" in unmittelbarer Nähe der Einmündung Gelmerheide aufgestellt wurden. Den Erzieherinnen des Kin- dergartens wurden 15 reflektierende Warnwesten übergeben. Vorlagen-Nr.: V/0827/2011 Auskunft erteilt: Herr Böhme Ruf: 492 61 56 E-Mail: Boehme@stadt-muenster.de Datum: 17.11.2011 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0827/2011 Nach Aussage der Kita-Leitung ist die fünfte Gruppe seit ca. einem Jahr in dem ehemaligen Pfarr- haus untergebracht und bisher wurden keine Gefährdungen beobachtet. Dennoch ist aus deren Sicht ein Fußgängerüberweg zwingend erforderlich. Die Straßenverkehrsordnung (§ 3 Absatz 3, Nr. 1 StVO) sieht innerhalb geschlossener Ortschaften eine Regelgeschwindigkeit von 50 km/h vor. Für einzelne Straßenabschnitte können die Straßen- verkehrsbehörden nur bei Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit (konkrete Gefahrenlage), also nur in bestimmten Fällen, eine Geschwindigkeit von 30 km/h anordnen. Die Verwaltungsvorschrif- ten zu Zeichen 274 StVO besagen, dass Geschwindigkeitsbeschränkungen aus Sicherheitsgrün- den nur angeordnet werden, wenn Unfalluntersuchungen ergeben haben, dass häufig geschwin- digkeitsbedingte Unfälle aufgetreten sind. Nach Auskunft der Polizei haben wir auf der Gittruper Straße eine erfreulicherweise unfallunauffäl- lige Unfalllage. Die Anordnung von 30 km/ ist demnach nicht gerechtfertigt und kann nicht vorge- nommen werden. Nach den Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung (StVO) in Verbindung mit den Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ 2001), müssen bestimmte Vor- aussetzungen vorliegen, um die Anlage eines Fußgängerüberweges (FGÜ) zu rechtfertigen. Gemäß den VwV zu § 26 der StVO sollten FGÜs nur angelegt werden, wenn es erforderlich ist, dem Fußgänger Vorrang zu geben, weil er sonst nicht über die Straße kommt. Im September 2011 wurden die Verkehrsstärken über 1 Woche mit dem Seitenradarmessgerät gemessen. In der Morgenspitze, zwischen 08:00 und 09:00 Uhr, wurden im Querschnitt max. 200 Kfz/h erfasst und in der Abendspitze, zwischen 18:00 und 19:00 Uhr, waren es max. 250 Kfz/h bzw. 4 Autos in der Minute. Bei dieser Querschnittsbelastung sind in der Hauptverkehrszeit somit ausreichend Zeitlücken vorhanden, um die Straße gefahrlos queren zu können. Unfallforschungen haben gezeigt, dass bei geringen Querungszahlen der Fußgängerüberweg nicht ernst genommen wird. Eine Scheinsicherheit für den Fußgänger, die schnell zur Gefahr wird, kann seitens der Verwaltung nicht befürwortet werden. Nach den R-FGÜ gilt: Halten Busse auf der Fahrbahn, so ist die Anordnung von FGÜ nur hinter der Haltestelle und nur dann zulässig, wenn das Vorbeifahren an dem haltenden Bus zuverlässig verhindert werden kann, z.B. durch Mittelinseln. Aufgrund der vorhandenen Straßenbreite ist der Bau einer Mittelinsel o.Ä. nicht möglich. Die Markierung eines durchgehenden Fahrstreifens ist keine verlässliche Maßnahme, da die Kontrollmöglichkeit fehlt. Der FGÜ auf der Dorbaumstraße, südlich der Einmündung Middelfeld, liegt im Vergleich zur Situa- tion auf der Gittruper Straße nicht im Bereich einer Haltestelle (ca. 50m entfernt), daher konnte der FGÜ auf der Dorbaumstraße mit einfachen Mitteln (Markierung und Beschilderung) realisiert wer- den. Die Verwaltung kommt zu dem Ergebnis, dass ein Fußgängerüberweg nach den R-FGÜ 2001 nicht in Betracht kommt. Die Antragsteller erhalten ein abschließendes Antwortschreiben. i.V. gez. Schultheiß Stadtdirektor Anlagen: 1 Anregung Nr. 92/2011 vom 25.08.2011 2 Anregung Nr. 96/2011 3 Antrag Nr. A-O/0017/2011 vom 05.10.2011
Anlage 3
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A&-0/0017/2911 de Anlage 3 zur Vorlage V/0827/2011 CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Münster-Ost Münster, 05.10.2011 Planauftrag Die Bezirksvertretung Münster-Ost möge beschließen: Die Verwaltung wird aufgefordert Planungen für die Errichtung eines Fußgänger- überweges (FGU) in der Gittruper Strasse, in Höhe des alten Pfarrhauses, baugleich/- ähnlich dem FGU Middelfeld in Handorf, zu erarbeiten und der BV-Ost vorzustellen. Die Intention der BV-Ost ist die Kosten für diese Maßnahme zu übernehmen. Begründung: Um Möglichkeiten zur sichereren Querung der Gittruper Strasse für die Kindergarten- Kinder im Bereich des alten Pfarrhauses zu überprüfen (Antrag A-0/0015/2011) fand am 09.09.2011 ein Ortstermin statt. In der Stellungnahme der Verwaltung ist eine Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 Km/h ausgeschlossen worden, und Querungsanlagen werden aufgrund fehlender Voraus- setzungen nicht empfohlen. Der Einschätzung der Verwaltung zur Errichtung von Querungsanlagen wird nur in Teilen zugestimmt. Nach Aussagen der Stadtverwaltung hat eine Verkehrsstärkezählung in Höhe Gittruper Strasse/Coermühle im letzten Jahr, eine Verkehrsstärke von 200 KFZ/h in der Spitze ergeben. Da davon auszugehen ist, dass die Verkehrsstärke auf der Gittruperstrasse in den nächsten Jahren weiter zunehmen wird, und das höchste Fußgängeraufkommen mit dem höchsten Verkehrsaufkommen im Berufsverkehr zusammentinfit, werden diese Kraftfahrer sehr wohl regelmäßige Querungen wahrnehmen. Deshalb bittet die BV-Ost die Verwaltung, Planungen für die Errichtung eines FGÜ aufzunehmen, und diese Pläne der BV-Ost in einer der nächsten Sitzungen vorzustellen. Für die Frakti Dh CDU-Kreisverband Münster e.V. Kreisgeschäftsstelle Mauritzsirasse 4-6 * 48143 Münste Telefon (0251) 41842-0 * Telefax (0251) 41842-44r Post@cdu-muensier.de Konto 13 13 18 * BLZ 400 501 50 http. /Iwww.cdu-muenster.de Sparkasse Mlinsterland Ost
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: einstimmig abgelehnt
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungOrte (6)
- Gittruper Straße
- Dorbaumstraße
- Bröderichweg
- Gelmerheide
- Middelfeld
- Coermühle
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0827/2011
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 03.11.2011
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37