V/0393/2025
Schaltzeiten adaptive Beleuchtung Kanalpromenade
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Anlage 3 Brennkalender_V0393_2025
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Brennkalender Anlage 3 zu Vorlage V/0393/2025
Anlage A
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Anlage A zur V/0393/2025 Kurzüberblick Auf der Kanalpromenade ist aktuell die adaptive Straßenbeleuchtung aufgrund des Artenschutzes nur eingeschränkt in Betrieb. Seit der Inbetriebnahme der Kanalpromenade erreicht die Verwaltung zunehmend der Wunsch, die Schaltzeiten der adaptiven Beleuchtung der Kanalpromenade zu verlängern. Die adaptive Beleuchtung soll einerseits den Nutzern des Rad- weges eine ausreichende Ausleuchtung des Weges sicherstellen und zum anderen soll der nega- tive Einfluss der künstlichen Beleuchtung auf die Tierwelt und deren Lebensräume minimal gehal- ten werden. Auf Grundlage der durchgeführten wissenschaftlichen Untersuchungen wird die Ein- schaltzeit der adaptiven Beleuchtung für alle Abschnitte ganzjährig einheitlich von 5-24 Uhr ein- geschaltet. Um den Artenschutz weiterhin im Blick zu haben, werden die Auswirkungen der adap- tiven Beleuchtung im Abschnitt 1 im Bereich Rieselfelder weiter beobachtet. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Mit der Vorlage wird das Ziel „umweltgerechte und wirtschaftliche Bereitstellung von sicheren sowie bedarfsgerechten Verkehrsflächen und –anlagen“ verfolgt. Das Projekt soll das Radfahren als urbane Mobilität der Zukunft fördern. Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Erlebnisqualität weiterentwickeln: mit hoher Umwelt- und Naturqualität mit breitem Freizeit- und Sportangebot mit hohem Wohnwert, Familienfreundlichkeit und sozialer Balance in der Stadtge- sellschaft Ziel ist eine einheitliche Schaltzeit der adaptiven Beleuchtung um die Belange der Verkehrsteil- nehmer*innen und dem Umweltschutz im Einklang zu bringen Finanzierung Produktgruppe: 1201 Bereitstellung von Verkehrsflächen und -anlagen Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja X Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja X Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig X überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig freiwillig Rechtliche Grundlagen: Grundgesetz (GG), Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), Bundesfernstraßengesetz (FStrG), Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW), BNatschG, Beeinflussbarkeit der finanziellen Auswirkungen: Eine Reduzierung der finanziellen Auswirkungen ist nicht möglich bzw. ist der in der Vorlage auf- geführten Reduktionsvariante zu entnehmen. Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Die Querschnittsthemen Klimaschutz und Demographie sind durch den fahrradtauglichen Ausbau der Betriebswege entlang des DEK maßgeblich berührt, denn Radverkehrsförderung ist ein zent- rales Instrument zur Stärkung klimafreundlicher Mobilität bei gleichzeitig steigenden Bevölke- rungszahlen
Anlage 2_Radverkehrszahlen AS 1 5 V0393_2025_1
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Adaptive Beleuchtung ausgeschaltet Anlage 2 zu Vorlage V/0393/2025
Beschlussvorlage
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V/0393/2025 V/0393/2025 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Schaltzeiten adaptive Beleuchtung Kanalpromenade Beratungsfolge 18.06.2025 Ausschuss für Verkehr und Mobilität Vorberatung 24.06.2025 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Vorberatung 28.08.2025 Bezirksvertretung Münster-Ost Anhörung 28.08.2025 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Anhörung 02.09.2025 Bezirksvertretung Münster-Nord Anhörung 02.09.2025 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 02.09.2025 Bezirksvertretung Münster-Südost Anhörung 03.09.2025 Hauptausschuss Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Der Hauptausschuss beschließt die Einschaltzeiten der Kanalpromenade in Abwägung der Natur- schutzaspekte und dem Radverkehr ganzjährig von 5 Uhr bis Sonnenaufgang und von Sonnenun- tergang bis 24 Uhr. Zwischen 24 Uhr und 5 Uhr ist die Beleuchtung ganzjährig ausgeschaltet ge- mäß der Anlage 1. II. Finanzielle Auswirkungen: keine Amt für Mobilität und Tiefbau Amt für Grünflächen, Umw elt und Nachhaltigkei 11.06.2025 Ihr/e Ansprechpartner/in: Herr Rüller Telefon: 492-6920 Rueller@stadt-muenster.de Herr Driesch Tel:0251/492-6700 Driesch@stadt-muenter.de - 2 - V/0393/2025 Begründung: Seit der Inbetriebnahme der Kanalpromenade erreicht die Verwaltung zunehmend der Wunsch von Bürgerinnen und Bürgern sowie der Politik, die Schaltzeiten der adaptiven Beleuchtung der Kanalpromenade zu verlängern. Die Schaltzeit im Bereich der Rieselfelder ist mit der UNB vom Amt für Grünflächen Umweltschutz und Nachhaltigkeit ( 67), dem NABU und der Biologischen Station festgelegt worden. Aus Sicht einer nachhaltigen Mobilität ist eine Ausweitung der Schaltzeiten grund- sätzlich sinnvoll und wünschenswert. Mit der Vorlage V/0526/2021 sind durch die Verwaltung die faunistischen Untersuchungen zu den Artengruppen Vögel und Fledermäuse (Hamann & Schulte 2021, öKon 2021) vorgestellt worden, um eine adaptive Beleuchtung der Kanalpromenade im Einklang mit dem Artens chutz zu ermöglichen. Aufgrund der geringen Datengrundlage und der fehlenden Erkenntnisse bezüglich der Auswirkungen von adaptiver Beleuchtung insbesondere auf Fledermausvorkommen haben das Amt 66 und das Amt 67 eine Zusammenarbeit mit den führenden deutsc hen Leibniz -Instituten auf dem Gebiet "Fledermäuse und Licht" (IZW und IGB) von Mai 2022 – Mai 2023 und Juni 2024 – Oktober 2024 durchgeführt. Es wurde untersucht, ob die Beeinträchtigung von Fledermäusen durch andere Lichtfarben und kür- zere Anschaltzeiten, wenn Radfahrende die Leuchten passieren, verringert werden könnten. Wäre dieses der Fall, so der Ansatz der Studie, könnten die Schaltzeiten zugunsten der Radfahrenden oh- ne Artenschutzprobleme morgens und abends verlängert werden. Die Untersuchungen ergaben je- doch, dass durch diese Maßnahmen keine signifikante Abnahme der Störung der Fledermäuse er- reichbar ist. Das Projekt FLEBEFA (FLEdermausfreundliches adaptives BEleuchtungskonzept für FAhrradwege) ist im Ergebnis daher zu dem Schluss gekommen, dass die adaptive Beleuchtung für Fledermäuse im Bereich Rieselfelder komplett abgeschaltet werden sollte. Im Abschnitt 1 Bereich Rieselfelder ist durch den Ölhafen auf einer Teilstrecke schon eine Vorbelastung durch Lichtemissio- nen vorhanden. Weiterhin sind im Abschnitt 4 (Asphaltmischwerk – Ballonstartplatz) und im Abschnitt 5 (Ballonstartplatz-Osttor) zwei Abschnitte mit relativ starker Vorbelastung durch Lichtemissionen vorhanden. Für den vom Leibniz Institut untersuchten Abschnitt 5 wird eine ganzjährige Einschaltung der adaptiven Beleuchtung von 5- 23 Uhr empfohlen. Der Bereich der Rieselfelder ist artenschutzfachlich von herausragender Bedeutung - sowohl im Hin- blick auf die Avifauna (Vogelschutzgebiet) als auch auf das Fledermausvorkommen. Unter Berücksichtigung der politischen Anregungen und der Wünsche der Nutzer*innen werden die Einschaltzeiten für alle Abschnitte zukünftig vereinheitlicht, um diese für alle Nutzenden verständlicher zu machen. Die beigefügte Grafik in der Anlage 2 zeigt, dass die Nu tzung der Kanalpromenade von Radfahrenden am Morgen gegen 5 Uhr beginnt und am Abend gegen 2 4 Uhr deutlich abnimmt. Es wird daher als Kompromiss zwischen Nutzung und Naturschutz vorgeschlagen, dass die adaptive Beleuchtung um 5 Uhr bis zum Sonnenaufgang so wie vom Sonnenuntergang bis um 24 Uhr eingeschaltet wird. Zwischen 24 Uhr bis 5 Uhr wird die adaptive Beleuchtung im Hinblick auf den Artenschutz ganzjährig abgeschaltet. Somit können alle Berufspendelnden, die im Schichtdienst arbeiten, die Kanalpromenade sicher beleuchtet nutzen. Gerade in den Sommermonaten von Anfang Mai bis Anfang August ist die adaptive Beleuchtung mit den geplanten Schaltzeiten morgens und abends nur kurzzeitig in Betrieb (siehe Anlage 3). Auch für den Abschnitt 1 Bereich Rieselfelder wird eine einheitliche Schaltzeit wie in den anderen Abschnitten vorgeschlagen und stellt somit eine Harmonisierung da, die die Nutzbarkeit, Nachvollziehbarkeit und Kommunikation gegenüber der Öffentlichkeit deutlich erleichtern wird (siehe Anlage 1). Aktuell ist die Nutzung in diesem Bereich in den Dunkelstunden noch gering (siehe Anlage 2). Aufgrund der Nähe zum Kanal u nd der fehlenden Absturzsicherung ist eine sichere Nutzung der Kanalpromenade in den Dunkelstunden durch eine adaptive Beleuchtung während der Berufspendlerzeiten von 5-24 Uhr ganzjährig sicherzustellen. Um die Verkehrsmittel des Umweltverbundes zu stärken und im konkreten Fall den Umstieg aufs Fahrrad zu unterstützen, muss eine komfortable Wegeverbindung zur Verfügung gestellt werden. Hierzu gehört neben einer ebenen und breiten Trasse auch eine Beleuchtung. Nur so schaffen wir es gemeinsam die Verkehrsteilnehmenden aufs Rad zu bewegen. - 3 - V/0393/2025 Um den Artenschutz weiterhin im Blick zu haben, werden die Auswirkungen der adaptiven Beleuch- tung im Abschnitt 1 im Bereich Rieselfelder weiter beobachtet. Sollten hier Erkenntnisse festgestellt werden, wird das Beleuchtungskonzept entsprechend angepasst. Durch die Änderung der Schaltzeiten wird nicht gegen die artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände verstoßen. Eine weitere Anpassung (mögliche Erweiterung / notwendige Reduzierung) der Schaltzeiten der adaptiven Beleuchtung kann seitens der Verwaltung vorgenommen werden. gez. gez. Robin Denstorff Arno Minas Stadtbaurat Dezernent Anlagen: Anlage1 Übersicht Schaltzeiten Kanalpromenade Anlage 2 Zähldaten Radverkehr Anlage 3 Brennkalender Straßenbeleuchtung
Anlage 1 Schaltzeiten_V0393_2025
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umgebaute Kanalpromenade (inkl. Dingstiege) Bereich Rieselfelder (Königsberger Str. bis Gittruper Str.) Aktuell Zukünftig Aktuell Zukünftig Januar SU – SA 5.00 - SA SU - 24.00 SU – SA 5.00 - SA SU - 24.00 Februar SU – SA 5.00 - SA SU - 24.00 SU – SA 5.00 - SA SU - 24.00 März SU – SA 5.00 - SA SU - 24.00 keine Einschaltung 5.00 - SA SU - 24.00 April bis September Einschaltung nur morgens, ab 5.30 5.00 - SA SU - 24.00 keine Einschaltung 5.00 - SA SU - 24.00 Oktober SU – SA 5.00 - SA SU - 24.00 keine Einschaltung 5.00 - SA SU - 24.00 November SU – SA 5.00 - SA SU - 24.00 keine Einschaltung 5.00 - SA SU - 24.00 Dezember SU – SA 5.00 - SA SU - 24.00 SU – SA 5.00 - SA SU - 24.00 SA = Sonnenaufgang SU=Sonnenuntergang Schaltzeiten Aktuell und Zukünftig Anlage 1 zu Vorlage V/0393/2025
Beratungsverlauf (9)
Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungBeschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich abgelehnt
Zur SitzungBeschluss: einstimmig abgelehnt
Zur SitzungBeschluss: einstimmig abgelehnt
Zur SitzungBeschluss: einstimmig abgelehnt
Zur SitzungOrte (5)
- Königsberger Straße
- Gittruper Straße
- Kanalpromenade
- Dingstiege
- Osttor
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- V/0393/2025
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 30.05.2025
- Erstellt
- 26.05.2025 10:42