Mandari Insight

V/0393/2025

Schaltzeiten adaptive Beleuchtung Kanalpromenade

Vorlagen 30.05.2025

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Hauptausschuss, Sitzung am 11.02.2026, TOP 5

Anlage 3 Brennkalender_V0393_2025

· application/pdf

Ansehen

Anlage A

· application/pdf

Ansehen

Anlage 2_Radverkehrszahlen AS 1 5 V0393_2025_1

· application/pdf

Ansehen

Beschlussvorlage

· application/pdf

Ansehen

Anlage 1 Schaltzeiten_V0393_2025

· application/pdf

Ansehen

Anlage 3 Brennkalender_V0393_2025

46 Zeichen

Brennkalender 
Anlage 3 zu Vorlage V/0393/2025

Anlage A

2782 Zeichen

Anlage A zur V/0393/2025 
Kurzüberblick 
Auf der Kanalpromenade ist aktuell die adaptive Straßenbeleuchtung aufgrund des Artenschutzes 
nur eingeschränkt in Betrieb. Seit der Inbetriebnahme der Kanalpromenade erreicht die 
Verwaltung zunehmend der Wunsch, die Schaltzeiten der adaptiven Beleuchtung der 
Kanalpromenade zu verlängern. Die adaptive Beleuchtung soll einerseits den Nutzern des Rad-
weges eine ausreichende Ausleuchtung des Weges sicherstellen und zum anderen soll der nega-
tive Einfluss der künstlichen Beleuchtung auf die Tierwelt und deren Lebensräume minimal gehal-
ten werden. Auf Grundlage der durchgeführten wissenschaftlichen Untersuchungen wird die Ein-
schaltzeit der adaptiven Beleuchtung für alle Abschnitte ganzjährig einheitlich von 5-24 Uhr ein-
geschaltet. Um den Artenschutz weiterhin im Blick zu haben, werden die Auswirkungen der adap-
tiven Beleuchtung im Abschnitt 1 im Bereich Rieselfelder weiter beobachtet.  
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Mit der Vorlage wird das Ziel „umweltgerechte und wirtschaftliche Bereitstellung von sicheren 
sowie bedarfsgerechten Verkehrsflächen und –anlagen“ verfolgt. Das Projekt soll das Radfahren 
als urbane Mobilität der Zukunft fördern. Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- 
und Erlebnisqualität weiterentwickeln: 
 
 mit hoher Umwelt- und Naturqualität 
 mit breitem Freizeit- und Sportangebot 
 mit hohem Wohnwert, Familienfreundlichkeit und sozialer Balance in der Stadtge-
sellschaft 
  
 
Ziel ist eine einheitliche Schaltzeit der adaptiven Beleuchtung um die Belange der Verkehrsteil-
nehmer*innen und dem Umweltschutz im Einklang zu bringen  
 
 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 1201 Bereitstellung von Verkehrsflächen und -anlagen 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan  Ja X Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja X Nein   
 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
X überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig 
freiwillig 
Rechtliche Grundlagen: 
Grundgesetz (GG), Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), Bundesfernstraßengesetz (FStrG), Straßen- 
und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW), BNatschG,  Beeinflussbarkeit 
der finanziellen Auswirkungen: 
Eine Reduzierung der finanziellen Auswirkungen ist nicht möglich bzw. ist der in der Vorlage auf-
geführten Reduktionsvariante zu entnehmen.

Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Die Querschnittsthemen Klimaschutz und Demographie sind durch den fahrradtauglichen Ausbau 
der Betriebswege entlang des DEK maßgeblich berührt, denn Radverkehrsförderung ist ein zent-
rales Instrument zur Stärkung klimafreundlicher Mobilität bei gleichzeitig steigenden Bevölke-
rungszahlen

Anlage 2_Radverkehrszahlen AS 1 5 V0393_2025_1

68 Zeichen

Adaptive 
Beleuchtung 
ausgeschaltet
Anlage 2 zu Vorlage V/0393/2025

Beschlussvorlage

6662 Zeichen

V/0393/2025 
V/0393/2025 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Schaltzeiten adaptive Beleuchtung Kanalpromenade 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   18.06.2025 Ausschuss für Verkehr und Mobilität Vorberatung 
   24.06.2025 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Vorberatung 
   28.08.2025 Bezirksvertretung Münster-Ost Anhörung 
   28.08.2025 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Anhörung 
   02.09.2025 Bezirksvertretung Münster-Nord Anhörung 
   02.09.2025 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 
   02.09.2025 Bezirksvertretung Münster-Südost Anhörung 
   03.09.2025 Hauptausschuss Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Der Hauptausschuss beschließt die Einschaltzeiten der Kanalpromenade in Abwägung der Natur-
schutzaspekte und dem Radverkehr ganzjährig von 5 Uhr bis Sonnenaufgang und von Sonnenun-
tergang bis 24 Uhr. Zwischen 24 Uhr und 5 Uhr ist die Beleuchtung ganzjährig ausgeschaltet ge-
mäß der Anlage 1.  
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
keine 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Amt für Mobilität und Tiefbau  
Amt für Grünflächen, Umw elt 
und Nachhaltigkei 
 
11.06.2025 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Herr Rüller 
Telefon: 492-6920 
Rueller@stadt-muenster.de 
 
Herr Driesch 
Tel:0251/492-6700 
Driesch@stadt-muenter.de

- 2 - 
V/0393/2025 
Begründung: 
Seit der Inbetriebnahme der Kanalpromenade erreicht die Verwaltung zunehmend der Wunsch von 
Bürgerinnen und Bürgern sowie der Politik, die Schaltzeiten der adaptiven Beleuchtung der 
Kanalpromenade zu verlängern. Die Schaltzeit im Bereich der Rieselfelder ist mit der UNB vom Amt 
für Grünflächen Umweltschutz und Nachhaltigkeit ( 67), dem NABU und der Biologischen Station 
festgelegt worden. Aus Sicht einer nachhaltigen Mobilität ist eine Ausweitung der Schaltzeiten grund-
sätzlich sinnvoll und wünschenswert.  
 
Mit der Vorlage V/0526/2021 sind durch die Verwaltung die faunistischen Untersuchungen zu den 
Artengruppen Vögel und Fledermäuse (Hamann & Schulte 2021, öKon 2021) vorgestellt worden, um 
eine adaptive Beleuchtung der Kanalpromenade im Einklang mit dem Artens chutz zu ermöglichen. 
Aufgrund der geringen Datengrundlage und der fehlenden Erkenntnisse bezüglich der Auswirkungen 
von adaptiver Beleuchtung insbesondere auf Fledermausvorkommen haben das Amt 66 und das Amt 
67 eine Zusammenarbeit mit den führenden deutsc hen Leibniz -Instituten auf dem Gebiet 
"Fledermäuse und Licht" (IZW und IGB) von Mai 2022 – Mai 2023 und Juni 2024 – Oktober 2024 
durchgeführt.    
 
Es wurde untersucht, ob die Beeinträchtigung von Fledermäusen durch andere Lichtfarben und kür-
zere Anschaltzeiten, wenn Radfahrende die Leuchten passieren, verringert werden könnten. Wäre 
dieses der Fall, so der Ansatz der Studie, könnten die Schaltzeiten zugunsten der Radfahrenden oh-
ne Artenschutzprobleme morgens und abends verlängert werden. Die Untersuchungen ergaben je-
doch, dass durch diese Maßnahmen keine signifikante Abnahme der Störung der Fledermäuse er-
reichbar ist. Das Projekt FLEBEFA (FLEdermausfreundliches adaptives BEleuchtungskonzept für 
FAhrradwege) ist im Ergebnis daher zu dem Schluss gekommen, dass  die adaptive Beleuchtung für 
Fledermäuse im Bereich Rieselfelder komplett abgeschaltet werden sollte.  Im Abschnitt 1 Bereich 
Rieselfelder ist durch den Ölhafen auf einer Teilstrecke schon eine Vorbelastung durch Lichtemissio-
nen vorhanden. Weiterhin sind im Abschnitt 4 (Asphaltmischwerk – Ballonstartplatz) und im Abschnitt 
5 (Ballonstartplatz-Osttor) zwei Abschnitte mit relativ starker Vorbelastung durch Lichtemissionen 
vorhanden. Für den vom Leibniz Institut untersuchten Abschnitt 5 wird eine ganzjährige Einschaltung 
der adaptiven Beleuchtung von 5- 23 Uhr empfohlen.  
 
Der Bereich der Rieselfelder ist artenschutzfachlich von herausragender Bedeutung - sowohl im Hin-
blick auf die Avifauna (Vogelschutzgebiet) als auch auf das Fledermausvorkommen.  
 
Unter Berücksichtigung der politischen Anregungen und der Wünsche der Nutzer*innen werden die 
Einschaltzeiten für alle Abschnitte zukünftig vereinheitlicht, um diese für alle Nutzenden 
verständlicher zu machen. Die beigefügte Grafik in der Anlage 2 zeigt, dass die Nu tzung der 
Kanalpromenade von Radfahrenden am Morgen gegen 5 Uhr beginnt und am Abend gegen 2 4 Uhr 
deutlich abnimmt. Es wird daher als Kompromiss zwischen Nutzung und Naturschutz vorgeschlagen, 
dass die adaptive Beleuchtung um 5 Uhr bis zum Sonnenaufgang so wie vom Sonnenuntergang bis 
um 24 Uhr eingeschaltet wird. Zwischen 24 Uhr bis 5 Uhr wird die adaptive Beleuchtung im Hinblick 
auf den Artenschutz ganzjährig abgeschaltet. Somit können alle Berufspendelnden, die im 
Schichtdienst arbeiten, die Kanalpromenade sicher beleuchtet nutzen. 
Gerade in den Sommermonaten von Anfang Mai bis Anfang August ist die adaptive Beleuchtung mit 
den geplanten Schaltzeiten morgens und abends nur kurzzeitig in Betrieb (siehe Anlage 3). Auch für 
den Abschnitt 1 Bereich Rieselfelder wird eine einheitliche Schaltzeit wie in den anderen Abschnitten 
vorgeschlagen und stellt somit eine Harmonisierung da, die die Nutzbarkeit, Nachvollziehbarkeit und 
Kommunikation gegenüber der Öffentlichkeit deutlich erleichtern wird (siehe Anlage 1). 
Aktuell ist die Nutzung in diesem Bereich in den Dunkelstunden noch gering (siehe Anlage 2). 
Aufgrund der Nähe zum Kanal u nd der fehlenden Absturzsicherung ist eine sichere Nutzung der  
Kanalpromenade in den Dunkelstunden durch eine adaptive Beleuchtung während der 
Berufspendlerzeiten von 5-24 Uhr ganzjährig sicherzustellen. 
Um die Verkehrsmittel des Umweltverbundes zu stärken  und im konkreten Fall den Umstieg aufs 
Fahrrad zu unterstützen, muss eine komfortable Wegeverbindung zur Verfügung gestellt werden. 
Hierzu gehört neben einer ebenen und breiten Trasse auch eine Beleuchtung. Nur so schaffen wir es 
gemeinsam die Verkehrsteilnehmenden aufs Rad zu bewegen.

- 3 - 
V/0393/2025 
 
Um den Artenschutz weiterhin im Blick zu haben, werden die Auswirkungen der adaptiven Beleuch-
tung im Abschnitt 1 im Bereich Rieselfelder weiter beobachtet. Sollten hier Erkenntnisse festgestellt 
werden, wird das Beleuchtungskonzept entsprechend angepasst. 
 
Durch die Änderung der Schaltzeiten wird nicht gegen die artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände 
verstoßen. 
 
Eine weitere Anpassung (mögliche Erweiterung / notwendige Reduzierung) der Schaltzeiten der 
adaptiven Beleuchtung kann seitens der Verwaltung vorgenommen werden. 
 
 
 
 
 
 
gez.       gez. 
 
 
Robin Denstorff    Arno Minas 
Stadtbaurat     Dezernent  
 
 
Anlagen: 
Anlage1 Übersicht Schaltzeiten Kanalpromenade  
Anlage 2 Zähldaten Radverkehr  
Anlage 3 Brennkalender Straßenbeleuchtung

Anlage 1 Schaltzeiten_V0393_2025

805 Zeichen

umgebaute Kanalpromenade
(inkl. Dingstiege)
Bereich Rieselfelder
(Königsberger Str. bis Gittruper Str.)
Aktuell Zukünftig Aktuell Zukünftig
Januar SU – SA 5.00 - SA 
SU - 24.00
SU – SA 5.00 - SA 
SU - 24.00
Februar SU – SA 5.00 - SA 
SU - 24.00
SU – SA 5.00 - SA 
SU - 24.00
März SU – SA 5.00 - SA 
SU - 24.00
keine Einschaltung 5.00 - SA 
SU - 24.00
April bis 
September
Einschaltung nur 
morgens, ab 5.30
5.00 - SA 
SU - 24.00
keine Einschaltung 5.00 - SA 
SU - 24.00
Oktober SU – SA 5.00 - SA 
SU - 24.00
keine Einschaltung 5.00 - SA 
SU - 24.00
November SU – SA 5.00 - SA 
SU - 24.00
keine Einschaltung 5.00 - SA 
SU - 24.00
Dezember SU – SA 5.00 - SA 
SU - 24.00
SU – SA 5.00 - SA 
SU - 24.00
SA = Sonnenaufgang   SU=Sonnenuntergang 
Schaltzeiten Aktuell und Zukünftig
Anlage 1 zu Vorlage V/0393/2025

Beratungsverlauf (9)

18.06.2025 Ausschuss für Verkehr und Mobilität
TOP 5.7 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
02.12.2025 Bezirksvertretung Münster-Nord
TOP 4.1 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung
15.01.2026 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup
TOP 2.1 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung
15.01.2026 Bezirksvertretung Münster-Ost
TOP 4.1 Anhörung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich geändert beschlossen

Zur Sitzung
20.01.2026 Bezirksvertretung Münster-Südost
TOP 4.1 Anhörung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich geändert beschlossen

Zur Sitzung
20.01.2026 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 6.1 Anhörung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich abgelehnt

Zur Sitzung
28.01.2026 Ausschuss für Verkehr und Mobilität
TOP 7.5 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig abgelehnt

Zur Sitzung
03.02.2026 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen
TOP 6.4 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig abgelehnt

Zur Sitzung
11.02.2026 Hauptausschuss
TOP 5 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig abgelehnt

Zur Sitzung

Orte (5)

  • Königsberger Straße
  • Gittruper Straße
  • Kanalpromenade
  • Dingstiege
  • Osttor

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
V/0393/2025
Typ
Vorlagen
Datum
30.05.2025
Erstellt
26.05.2025 10:42