0925/2017
Zuschussvergabe 2017 zur Förderung von Familienbildungsstätten und interkultureller Elternarbeit sowie Förderung von Angeboten interkultureller Familienbildung
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Mitteilung Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle IV/510/32 IV/510/32 Vorlagen-Nummer 0925/2017 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Integrationsrat 25.04.2017 Zuschussvergabe 2017 zur Förderung von Familienbildungsstätten und interkultureller Elternarbeit sowie Förderung von Angeboten interkultureller Familienbildung Der Jugendhilfeausschuss – Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie – hat in seiner Sitzung am 14.03.2017 die Mittelvergabe für 2017 zur Förderung von Familienbildungsstätten und interkultureller Elternarbeit sowie Förderung von Angeboten interkultureller Familienbildung entsprechend der Be- schlussvorlage Session Nr. 0557/2017 ungeändert beschlossen.
Anlage 2 Mittelverteilung Angebote interkultureller Familienbildung
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Nr. Träger städt. Zuschuss 2017 1 Familienbildung im Ev. Kirchenverband Köln und Region e.V., Kartäuserwall 24b, 50678 Köln 1.654,29 EUR 2 Kath. Familienbildung Köln e.V., Arnold-von-Siegen-Str. 7, 50678 Köln 10.515,28 EUR 3 Progressiver Eltern- und Erzieherverband NW e.V., Stadtverband Köln (PEV), Severinswall 32, 50678 Köln 7.120,58 EUR 4 Begegnungs- und Fortbildungszentrum muslimischer Frauen e.V., Muslimisches Familienbildungswerk, Liebigstr. 120b, 50823 Köln 7.397,95 EUR 5 Elternbildungswerk Köln- Neubrück e.V., An St. Adelheid 5, 51109 Köln 3.311,90 EUR Summe: 30.000,00 EUR JHA-Vorlage Session-Nr. 0557/2017 Anlage 2 Mittelverteilung 2017 Angebote interkultureller Familienbildung
Anlage 1 Mittelverteilung Fam.bild.stätten_Interkult. Elternarbeit
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1 2 3 4 5 lfd. Nr. Familienbildungsstätte/ Träger anerkennungs- fähige Betr.kosten max. Zuschuss (25% von Spalte 3) städt. Zuschuss 2017 inkl. vorherige Erhöhungen Euro Euro Euro 1 Kath. Familienbildung Köln e.V., Arnold-von-Siegen-Str. 7, 50678 Köln ** 1.870.241,00 467.560,25 124.142,14 2 Familienbildung im Ev. Kirchen- verband Köln und Region e.V., Kartäuserwall 24b, 50678 Köln ** 901.639,00 225.409,75 59.848,65 3 Elternbildungswerk Köln-Neubrück e.V., An St. Adelheid 5, 51109 Köln ** 118.484,00 29.621,00 7.864,69 4 Deutsches Rotes Kreuz, Kreisverband Köln e.V., Oskar- Jäger-Str. 101-103, 50825 Köln ** 124.572,00 31.143,00 8.268,79 5 Treffpunkt Familienbildungswerk Köln-Porz e.V., Olpener Str. 946, 51109 Köln ** 178.825,00 44.706,25 11.869,98 Summe lfd. Nrn. 1-5 798.440,25 211.994,25 lfd. Nr. Träger Festbetragsförderungen für (Projekt, Angebot) Euro 6 Familienbildung im Ev. Kirchenverband Köln und Region e.V., Nebenstelle Knauffstr. 1-5, 51063 Köln ** 61.245,00 7 Muslimisches Familienbildungswerk e.V., Liebigstr. 120b, 50823 Köln ** 10.160,00 8 Kath. Familienbildung Köln e.V., Arnold-von-Siegen-Str. 7, 50678 Köln ** 34.711,13 9 Offene Welt e.V., Zugweg 22, 50677 Köln 7.518,40 10 Progressiver Eltern- und Erzieherverband NW (PEV), Severinswall 32, 50678 Köln ** 51.614,06 11 Kath. Familienbildung Köln e.V., Arnold-von-Siegen-Str. 7, 50678 Köln ** 1.270,00 12 Familienbildung im Ev. Kirchenverband Köln und Region e.V., Kartäuserwall 24b, 50678 Köln ** 1.270,00 Summe lfd. Nrn. 6-12 167.788,59 13 Deutsch-Türk. Verein e.V., Abendrothstr. 20, 50769 Köln 62.551,87 14 Vingster Treff e.V., Würzburger Str. 11, 51107 Köln 62.488,52 Summe lfd. Nrn. 13-14 125.040,39 504.823,23 **Förderung erfolgt auch über das Land NW (Weiterbildungsgesetz) Insgesamt lfd. Nrn. 1-14 JHA-Vorlage Session Nr.: 0557/2017 Anlage 1 Mittelverteilung 2017 Familienbildungsstätten und Interkulturelle Elternarbeit Familienbildungsangebote in Kooperation mit der CSH; niederschwellige und sozialraumorientierte Angebote in Kernbereichen der Familienbildungsarbeit in der Aussenstelle Knauffstr. sowie dezentrale Angebote im Sozialraum Köln-Mülheim Familienbildungsangebote für Mütter und Kinder in multinationaler Zusammensetzung Angebote der interkulturellen Elternbildung in Kooperation mit Gesamt- , Haupt- und Förderschulen Niederschwellige Angebote und Sozialraumprojekte in Kooperation mit Familienzentren, Entbindungsstationen in Kliniken und Stadtteilzentren Niederschwelliges Projekt zur Förderung der Elternkompetenz in Kooperation mit der Kath. Grundschule Zugweg Familienbildungsprojekt in Kooperation mit den Grundschulen Mainzer Str. und Zwirnerstr. Initiative "Guter Start mit Baby" Offenes Angebot: "FBS am Sonntag" und "Interkultureller Elterntreff"
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle IV/510/32 IV/510/32 Vorlagen-Nummer 0557/2017 Freigabedatum 01.03.2017 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Zuschussvergabe 2017 zur Förderung von Familienbildungsstätten und interkultureller Elternarbeit, Förderung von Angeboten interkultureller Familienbildung und Förderung von Hausaufgabengruppen für bildungsbenachteiligte Kinder und Jugendliche Beschlussorgan Jugendhilfeausschuss Gremium Datum Beschluss: Der Jugendhilfeausschuss – Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie – beschließt, die im Haus- haltsjahr 2017 zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel in Höhe von 948.776,34 Euro an die Träger gemäß Anlagen 1 – 3 zur Förderung der aufgeführten Maßnahmen wie folgt zu gewähren: 1. Förderung von Familienbildungsstätten und interkultureller Elternarbeit an die gemäß Anlage 1 aufgeführten Träger in Höhe von insgesamt 504.823,23 Euro; 2. Förderung von Angeboten interkultureller Familienbildung in Familienbildungsstätten an die gemäß Anlage 2 aufgeführten Träger in Höhe von insgesamt 30.000,00 Euro; 3. Förderung von Hausaufgabengruppen für bildungsbenachteiligte Kinder und Jugendliche an die gemäß Anlage 3 aufgeführten Träger in Höhe von insgesamt 413.953,11 Euro; Jugendhilfeausschuss 14.03.2017 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 948.776,34 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Begründung: Die Familienbildungsstätten werden ausschließlich hinsichtlich ihrer Angebote und Veranstaltun- gen, die inhaltlich den Kernbereichen der Familienbildung zuzuordnen sind, gefördert. Berücksichtigt werden können nur Eltern bzw. Familien, die ihren Wohnsitz in Köln haben. Bei internatsmäßig durchgeführten Veranstaltungen werden analog dem Gesetz zur Ordnung und Förderung der Weiter- bildung in NRW (Weiterbildungsgesetz) nur die durchgeführten Unterrichtsstunden bezuschusst. Die vorgesehene Mittelvergabe gliedert sich inhaltlich wie folgt (die Ziffern beziehen sich auf die lau- fende Nummer in der Anlage 1): Ziffern 1-5 Förderung maximal 25 % der anerkennungsfähigen Betriebskosten auf der Basis der zur Verfügung stehenden Mittel für die fünf genannten Familienbildungsstätten; Ziffern 6-10 Förderung von: niederschwelligen, sozialraumorientierten Angeboten (zum Teil in Kooperationen) sowie einem Familienbildungsprojekt; Ziffer 11 Förderung der Initiative „Guter Start mit Baby“, Ziffer 12 Förderung der Angebote „FBS am Sonntag“ und „Interkultureller Elterntreff“, Ziffern 13-14 Förderung der interkulturellen Elternarbeit des „Deutsch-türkischen Vereins e.V.“ und des „Vingster Treff“; Die jeweiligen Zuschussbeträge, die auch die pauschalen Betriebskostenerhöhungen 2016 beinhal- ten, ergeben sich aus der Anlage 1. Angebote der interkulturellen Familienbildung: Im Rahmen des Maßnahmenprogramms zur Förderung ausländischer Arbeitnehmer und ihrer Fami- lien wurden die Familienbildungsstätten beauftragt, ihre interkulturellen Angebote weiterzuentwickeln und auszuweiten. Hierfür stehen im Jahr 2017 Mittel in Höhe von 30.000 Euro zur Verfügung. Viele, vor allem sozialräumlich organisierte Angebote werden von jungen Eltern, hier überwiegend Mütter, die im Zuge der Eheschließung nach Köln gekommen sind, wahrgenommen. In diesen Ange- boten hat sich eine Doppeldozentur, Fachkraft der Familienbildung plus muttersprachliche Fachkraft, 3 als äußerst positiv und erfolgreich erwiesen. Die Einrichtungen der Familienbildung öffnen ihre Häuser an Wochenenden für Angebote für die ge- samte Familie in Form von Familiencafés, Spiel- und Bewegungsangeboten sowie der Kontaktauf- nahme von Familien untereinander. Diese Angebote richten sich auch und vor allem an Flüchtlings- familien, die in der näheren Umgebung untergebracht sind. Hier ist aufgrund mangelnder Deutschkenntnisse der Familien eine Doppeldozentur in unterschiedli- chen Sprachen unerlässlich zur Förderung der Kommunikation untereinander. Eingebettet in lokale Strukturen wird ein breit gefächertes Unterstützungssystem aufgebaut, das Fa- milien fördert und aktivierende Impulse im Gemeinwesen setzt. Damit werden sowohl Bildungs- und Entwicklungsprozesse von Kindern gefördert als auch Eltern/Familien unterstützt. Ziel ist die Vermittlung von Kompetenzen, die Erwachsene und Kinder brauchen, um unter den ge- genwärtigen Bedingungen von Gesellschaft, Arbeit und Kindheit „Familie zu leben“ und die mit Fami- lie verbundenen Aufgaben sicher, gelassen und mit Freude zu erfüllen. Bei den gesetzten Zielen muss berücksichtigt werden, dass Familien eine heterogene Zielgruppe sind, die sich differenziert durch eine Vielfalt von divergierenden Bildungsbarrieren, Partnerschafts- konstellationen, ethnischen Abstammungen und unterschiedlichen ökonomischen Grundlagen unter- scheiden. Die Arbeit ist durch das Wissen geprägt, dass Kinder optimal aufwachsen und gefördert werden, wenn Eltern aktiv einbezogen werden. Deswegen wird die Beteiligungsbereitschaft der Eltern an den Bildungs- und Erziehungsprozessen ihrer Kinder gefördert. Es entsteht für die Familien eine sichtbare Verbindlichkeit und Verlässlichkeit der Angebote: Niederschwellige familienstärkende und – unterstützende Angebote und Hilfen für Eltern, Kinder und Jugendliche aller Altersstufen. Die Mittel in Höhe von 30.000 Euro sind in Produktbereich 0504, Freiwillige Sozialleistungen und In- terkulturelle Hilfen, Teilplanzeile 15 (Transferaufwendungen) veranschlagt, jedoch laut Anlage zum Ratsbeschluss vom 20.12.2016 (Session-Nr. 3686/2016 „Integrationsbudget“ – Verteilung der Fi- nanzmittel in den Jahren 2016/2017) im Rahmen der Bewirtschaftung bereits sachgerecht für den Produktbereich 0604, Teilplanzeile 15 (Transferaufwendungen) abgebildet. Die erforderliche Umbuchung wird veranlasst. Die jeweiligen Zuschussbeträge an die fünf beteiligen Träger ergeben sich aus Anlage 2. Die Förderung von Schülerinnen und Schülern im Rahmen der Hausaufgabenhilfe soll gemäß § 1 SGB VIII „junge Menschen in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung fördern und dazu beitragen, Benachteiligungen zu vermeiden oder abzubauen“. Kinder und Jugendliche aus bildungsbenachteiligten Familien erleben ihren Schulbesuch häufig als problematisch. Geringe Sprachkenntnisse oder fehlende Unterstützung bei den Hausaufgaben führen zu frühen Misserfolgserlebnissen und Resignation. Die jeweiligen Zuschussbeträge an die 23 Träger, die auch die pauschalen Betriebskostenerhöhun- gen 2016 beinhalten, ergeben sich aus der Anlage 3. Im Haushaltsjahr 2017 stehen im Produktbereich 0604, Kinder- und Jugendarbeit, Teilplanzeile 15 (Transferaufwendungen) entsprechende Mittel zur Verfügung.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (17)
- Liebigstraße 120b
- Olpener Straße 946
- Abendrothstraße 20
- Zwirnerstraße
- Arnold-von-Siegen-Straße 7
- Oskar-Jäger-Straße 101
- Würzburger Straße 11
- An St. Adelheid 5
- Mainzer Straße
- Kartäuserwall 24b
- Knauffstraße 1
- Severinswall 32
- Straße 10
- Straße 11
- Straße 7
- Straße 9
- Zugweg 22
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- 0925/2017
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 06.04.2017
- Erstellt
- 03.08.2017 00:27