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V/0020/2016

Neubau eines Kunstrasengroßspielfeldes auf der kommunalen Sportanlage Brandhoveweg in Münster-Wolbeck

Vorlagen 14.01.2016

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-Südost, Sitzung am 08.03.2016, TOP 3.1

Beschlussvorlage

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Anlage V_0020_2016_Anlage

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Beschlussvorlage

9228 Zeichen

V/0020/2016 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Sportamt 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Neubau eines Kunstrasengroßspielfeldes auf der kommunalen Sportanlage Brandhoveweg in 
Münster-Wolbeck 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
25.02.2016 Sportausschuss Bericht 
08.03.2016 Bezirksvertretung Münster-Südost Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
 
1. Die kommunale Sportaußenanlage Brandhoveweg in Münster-Wolbeck wird aus Finanzmitteln 
des Sportbudgets um ein Kunstrasengroßspielfeld ergänzt. Die Errichtung erfolgt gemäß DIN 
18035. 
 
2. Der Verein VFL Wolbeck e. V. beteiligt sich an dieser Neubaumaßnahme mit einem Betrag 
von 10 %, mindestens aber mit 100.000 € an den reinen Baukosten des Kunstrasenplatzes (s. 
Vorlage V/0064/2014 - Rahmenbedingungen für den Neubau eines Kunstrasenspielfeldes -). 
 
3. Die Stadt übernimmt zu diesem Zweck im Jahr 2016 Baukosten in Höhe von 1.132.000 € aus 
dem Sportetat. Vorbehaltlich der Zustimmung des Rates der Stadt Münster zum Haushalts-
planentwurf 2017 ff. übernimmt sie darüber hinaus die verbleibenden Kosten von ca. 360.000 
€. Die tatsächliche finanzielle Beteiligung des Vereins erfolgt nach Schlussabrechnung der 
Gesamtmaßnahme als Erstattung an die Stadt.   
 
4. Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Grundlage der Vorplanung in Abstimmung mit den 
Planungsbeteiligten die Maßnahme – im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel (einschließ-
lich der finanziellen Vereinsbeteiligung) – durchzuführen.  
 
5. Da sich der Verein VFL Wolbeck e. V. bereit erklärt hat, die Maßnahme für die Stadt Münster 
durchzuführen, schließt die Verwaltung hierzu mit dem Verein einen Errichtungs- und Zu-
schussvertrag ab. 
 
6. Zur Vorbereitung und Beteiligung dieser Maßnahme wird ein projektbezogener Arbeitskreis 
eingerichtet. 
 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0020/2016 
Auskunft erteilt: 
Herr Willnath 
Ruf: 
492 52 10 
E-Mail: 
Willnath@stadt-muenster.de  
Datum: 
28.01.2016 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0020/2016 
7. Es wird ebenfalls zur Kenntnis genommen, dass - nach heutigem Kenntnistand – nach Ab-
schluss der Fußballsaison 2015/2016 (ca. Juni 2016) mit der Maßnahme begonnen wird. Mit 
der Fertigstellung ist ca. September/Oktober 2016 zu rechnen. 
 
 
II. Kosten/Folgekosten 
 
Teilergebnisplan 
 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemer- 
kungen 
Produktgruppe 1601 Allgemeine Finanzwirtschaft    
Zeile 20 Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen 2017 ff. 27.720  
Produktgruppe 0801 Sportentwicklung, Sportanlagen/-stätten    
Zeile 02 Zuwendungen und allgemeine Umlagen 2017 ff. 6.670  
Zeile 14 Bilanzielle Abschreibungen 2017 ff. 102.670  
Summe aller Aufwendungen/Saldo    
 
Der Wert der Zeile 02 ergibt sich auf der Auflösung der Sonderposten für den Eigenanteil des Vereins 
an den Kunstrasen. 
 
– vgl. hierzu die Folgelastenberechnungen zur Sportanlage Brandhoveweg - Anlage 1. 
 
 
Teilfinanzplan 
 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemer-
kungen 
Produktgruppe 0801 Sportentwicklung, Sportanlagen/-stätten    
Investitions-
maßnahme 0400 Bauk. Städt. Sportanlagen    
 08 Auszahlung für Baumaßnahmen 
2016 1.132.000  
2017 360.000  
Summe aller Auszahlungen/Saldo:  1.492.000  
 
Die finanziellen Mittel für diese Maßnahme stehen für das Jahr  2017 unter dem Vorbehalt der Z u-
stimmung des Rates zum Haushaltsplanentwurf 2017 ff. 
 
 
 
Begründung: 
 
Ausgangslage 
Der Sportausschuss hat in seiner Sitzung am 05.10.2011 mit der öffentlichen Beschlussv orlage 
V/0677/2011 „Nutzwertanalyse Umwandlung Tennenspielfelder in Kunstrasenplätze“ über die g e-
meinsam (Politik, SSB und Verwaltung) erarbeiteten und definierten Kriterien der Nutzwertanalyse mit 
ihren Gewichtungen und mit ihren Klassifizierungen entschi eden. In der eingesetzten Arbeit sgruppe

- 3 - 
V/0020/2016 
wurden folgende Aspekte bzw. Unterkriterien als Entscheidungsparameter gewählt und sogenannte 
Mussziele: 
 
- Liquidität des Vereins muss gegeben sein 
- Mindestens 200 von 501 Punkten müssen erreicht werden 
 
und sogenannte Kannziele 
 
- Kenngrößen des Vereins 
- Systemziele (demografische Aspekte) 
- Wirtschaftliche Ziele 
- Platz- und Umfeldsituationen 
 
kategorisiert und u. a. die Faktoren der Vereinsentwicklung 
 
- in die Anzahl der Kinder und Jugendlichen der platznutzenden Vereine (Sparte Fußball) 
- Anzahl der Mannschaften (Fußball – im Spielbetrieb 
- sowie Mitgliederentwicklung der letzten 5 Jahre  
 
weiter detailliert.         
 
Zu Ziffer 1: 
Aus dem Ergebnis der Nutzwertanalyse (öffentliche Beschlussvorlage Nr. V/0742/2011 „Umwandlung 
städtischer Rotgrantspielfelder (Tenne) in Kunstrasenplätze hier: Ergebnis der Nutzwertanal yse“ ist 
zu entnehmen, dass der der Verwaltung vorliegende Antrag zum Neubau eines Kunstrasengroßspie l-
feldes auf der kommunalen Sportanlage Brandhoveweg (VFL Wolbeck e. V.) alle o. g. Kriterien zur 
Errichtung eines neuen Kunstrasengroßspielfeldes angewandt wurden und als erfüllt anzusehen ist.  
 
Die Sportverwaltung hat aktuell alle Kriterien der Nutzwertanalyse bezogen auf FVL Wolbeck e. V. 
überprüft. Der Bedarf eines Kun strasenplatzes besteht auch weiterhin. Für die Maßnahme werden 
nach vorliegender Kostenschätzung 1.492.000 € als Gesamtkosten veranschlagt.  
 
Zu Ziffer 2: 
In einem gemeinsamen Abstimmungsgespräch zwischen den sportpolitischen Sprecherinnen und 
Sprecher, Stadtsportbund Münster e.V. und Sportverwaltung wurde festgelegt, dass sich Sportvereine 
beim Neubau von Kunstrasenspielfelder mit einem Betrag von 10 %, mindestens aber mit 100.000 € 
an den reinen Baukosten des Kunstrasenplatzes beteiligen. Eine Beteiligung der Sportvereine an den 
Kosten für infrastrukturelle Maßnahmen wie z. B. Lärmschutz, Ballfangzaun, Par kplätze u. a. wird im 
Rahmen der Gleichbehandlung nicht gefordert, da sich die Sportvereine bei den Projekten „Umwan d-
lung von Tennenspielfelder in Kunstrasenplätze“ an solchen Kosten auch nicht beteiligten mussten. 
 
Zu Ziffer 3: 
Auf den Vorbehalt der Zustimmung des Rates zum Haushaltsplanentwurf 2017 ff. wird an dieser Ste l-
le ausdrücklich verwiesen. 
 
VFL Wolbeck e. V. teilt in einem Schreiben vom 06.11.2015  mit, dass sich der Verein seit vielen Ja h-
ren mit dem Projekt beschäftigt und den Kunstrasenplatz zum Beginn der Fußballsaison 2016/2017 
nutzen möchte. Sofern das vom Rat der Stadt Münster im Jahr 2016 zur Verfügung gestellte Spor t-
budget die Kosten des Neu baus nicht vollständig deckt, ist der Verein willens und in der Lage, die 2. 
Rate der Gesamtkosten zwischenzufinanzieren, wobei der Verein die Zinsen trägt.  
 
Gemäß Beschlussvorlage V/0024/2016 „Budget zum Ausbau und Erhalt der Sportstätteninfrastru ktur 
(ohne Turn- und Sporthallen sowie Großinvestitionen z. B. Verlagerung von Sportanlagen)  Maßnah-
men 2016 und Planung 2017 - 2019“ stellt die Stadt im Jahr 2016 für die Baukosten des Kunstrase n-
platzes einen Betrag von 720.000 € und für die infrastrukturellen Maßnahmen einen Betrag von 
412.000 € zur Verfügung. Für das Jahr 2017 ist der Restbetrag von 360.000 € eingeplant.

- 4 - 
V/0020/2016 
 
Der vom Verein zu erbringende Eigenanteil kann erst nach Abschluss der Maß nahme in Ansatz g e-
bracht werden.     
 
Zu Ziffer 4: 
Die Vorplanung stellt die Grundlage für die weiteren Planungsschritte dar. Die Sportverwaltung wird in 
Zusammenarbeit mit VFL Wolbeck e. V. die endgültige Planung weiterentwickeln, um die Umsetzung 
der Maßnahme vorzunehmen. Zu diesem Zweck wird die Sportverwaltung ein Pflic htenheft erstellen 
lassen, in dem festgeschrieben wird, wie die Bauausführung sportfachlich und bautechnisch nach den 
einschlägigen DIN- und Bauvorschriften zu erfolgen hat. Außerdem wird hiermit ein einheitlicher Qua-
litätsstandard von Seiten der Verwaltung vorgegeben, der für derartige Baumaßnahmen bindend ist. 
 
Zu Ziffer 5: 
Der Vorstand von VFL Wolbeck e. V. teilt mit Schreiben vom 06.11.2015 folgenden Sachstand mit: 
 
- die aktuell gültige Vereinssatzung ermächtigt den geschäftsführenden Vorstand, alle nöti-
gen Schritte zur Umsetzung des Projektes Kunstrasenplatz zu tätigen, 
 
- dazu gehört explizit der Abschluss eines Errichtungs- und Zuschussvertrages mit der Stadt 
Münster, in dem der Verein die Bauträgerschaft übernimmt und 
 
- der Verein bereit ist, sich an den Baukosten für einen Kunstrasenplatz mit dem geforderten 
Eigenanteil zu beteiligen. 
 
Zu Ziffer 6: 
Die Maßnahme wird entsprechend des zu schließenden Errichtungs - und Zuschussvertrages unt er 
der Leitung eines projektbezogenen Arbeitskreises geplant und umgesetzt. Dieser Arbeitskreis setzt 
sich aus Vertretern des Vereins, des Planers und Vertretern der Verwaltung (Amt für Grünfl ächen, 
Umwelt und Nachhaltigkeit, Sportamt) zusammen. 
 
Zu Ziffer 7: 
In den bisherigen Abstimmungsgesprächen zwischen Vertretern des VFL Wolbeck e. V.  und Spor t-
verwaltung äußerte der Verein den Wunsch, mit der Maßnahme nach Abschluss der Fu ßballsaison 
2015/2016 (ca. Juni 2016) zu beginnen. Die Fertigstellung ist für ca . September/Oktober 2016 beab-
sichtigt. Da Teilflächen der vorhandenen Ballwiese für den Neubau in Anspruch g enommen werden, 
ist kurzfristig im Trainingsbetrieb mit Einschränkungen zu rechnen. 
 
 
In Vertretung 
 
gez. 
Wilkens 
Stadträtin 
 
Anlage: Folgelastenberechnung

Anlage V_0020_2016_Anlage

2650 Zeichen

Anlage 1 zur Vorlage V/0020/2016
Folgelastenberechnung (Ermittlung der haushaltsrelevanten Erträge und Aufwendungen) Aufgestellt am: 14.01.16
Amt: 52
A Investitionsmaßnahme
Produktgruppe: 0801 Sportentwicklung, Sportanlagen/-stätten - 1601 Allg. Finanzwirtschaft
Investitionsmaßnahme: Sportanlage Brandhoveweg
Jahr der Fertigstellung: 2017
Nutzungsdauer Außenanlagen: 15 Jahre
B Kapitalbedarf/ Finanzierung Euro %
1. Zuschüsse und Zuweisungen 100.000,00 6,49
2. Beiträge 0,00 0,00
3. Eigenanteil Stadt Münster 1.440.000,00 93,51
Gesamt-Kapitalbedarf 1.540.000,00 100,00
C Gesamtkosten der Investitionsmaßnahme Euro %
1. Grund und Boden 0,00 0,00
2. Baukosten 1.540.000,00 100,00
3. Beschaffungen (ohne Fahrzeuge) 0,00 0,00
4. Fahrzeug (e) 0,00 0,00
Gesamtkosten 1.540.000,00 100,00
D Folgeaufwendungen pro Jahr
Einmalig im
Haushaltsjahr:
Fortlaufend ab dem
Haushaltsjahr: Euro %
Personal- und Versorgungsaufwendungen, Zeilen 11, 12 Ergebnisplan 0,00 0,00
Sach- und Dienstleistungen, Zeile 13 Ergebnisplan
1. Instandhaltung der Grundstücke und baul. Anlagen 0,00 0,00
2. Instandhaltung des Infrastrukturvermögens 0,00 0,00
3. Instandhaltung des sonstigen unbewegl. Vermögens 0,00 0,00
4. Haltung von Fahrzeugen 0,00 0,00
5. Bewirtschaftung der Grundstücke und baul. Anlagen 0,00 0,00
Zwischensumme 2017 0,00 0,00
Bilanzielle Abschreibungen, Zeile 14 Ergebnisplan
6. Bilanzielle Abschreibungen 2017 102.670,00 78,74
Sonstige ordentliche Aufwendungen, Zeile 16 Ergebnisplan
7. Mieten und Pachten 0,00 0,00
8. Sonstige Verwaltungs- und Betriebsaufwendungen 0,00 0,00
Zwischensumme 2017 0,00 0,00
Zinsen, Zeile 20 Ergebnisplan
9. Fremdkapitalzinsen 2017 27.720,00 21,26
NACHRICHTLICH: Zinsen (3,85 %) 27.720 € p.a.
+ Tilgung (3 %) 43.200 € p.a.
= Schuldendienst 70.920 € p.a.
Summe Folgeaufwendungen 130.390,00 100,00
E Folgeerträge pro Jahr
Einmalig im
Haushaltsjahr:
Fortlaufend ab dem
Haushaltsjahr: Euro %
1. Zuweisungen und Zuschüsse für lfd. Zwecke 0,00 0,00
2. Auflösung Sonderposten 2017 6.670,00 100,00
3. Benutzungsgebühren und ähnliche Entgelte 0,00 0,00
4. Mieten und Pachten 0,00 0,00
5. Sonstige Verwaltungs- und Betriebserträge 0,00 0,00
Summe Folgeerträge 6.670,00 100,00
Einmalig im
Haushaltsjahr:
Fortlaufend ab dem
Haushaltsjahr: Euro
F Entfallende Aufwendungen pro Jahr 0,00
G Entfallende Erträge pro Jahr 0,00
H Folgelasten (D-E-F+G) pro Jahr Euro
insgesamt 123.720,00
in % der Gesamtkosten (vgl. C) 8,03
I Folgeinvestitionen Zeitpunkt Euro
J Erläuterungen
Die einzelnen Beträge sind kaufmännisch auf ganze Zahlen gerundet; 
Zwischen- und Gesamtsummen zum Ausweis im Teilergebnisplan sind kaufmännisch auf volle 10 €-Beträge gerundet.

Beratungsverlauf (2)

25.02.2016 Sportausschuss
TOP 2.1 Bericht

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
08.03.2016 Bezirksvertretung Münster-Südost
TOP 3.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Brandhoveweg

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Details

Aktenzeichen
V/0020/2016
Typ
Vorlagen
Datum
14.01.2016
Erstellt
06.10.2020 14:37