V/0020/2016
Neubau eines Kunstrasengroßspielfeldes auf der kommunalen Sportanlage Brandhoveweg in Münster-Wolbeck
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Beschlussvorlage
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V/0020/2016 DER OBERBÜRGERMEISTER Sportamt Betrifft Neubau eines Kunstrasengroßspielfeldes auf der kommunalen Sportanlage Brandhoveweg in Münster-Wolbeck Beratungsfolge 25.02.2016 Sportausschuss Bericht 08.03.2016 Bezirksvertretung Münster-Südost Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Die kommunale Sportaußenanlage Brandhoveweg in Münster-Wolbeck wird aus Finanzmitteln des Sportbudgets um ein Kunstrasengroßspielfeld ergänzt. Die Errichtung erfolgt gemäß DIN 18035. 2. Der Verein VFL Wolbeck e. V. beteiligt sich an dieser Neubaumaßnahme mit einem Betrag von 10 %, mindestens aber mit 100.000 € an den reinen Baukosten des Kunstrasenplatzes (s. Vorlage V/0064/2014 - Rahmenbedingungen für den Neubau eines Kunstrasenspielfeldes -). 3. Die Stadt übernimmt zu diesem Zweck im Jahr 2016 Baukosten in Höhe von 1.132.000 € aus dem Sportetat. Vorbehaltlich der Zustimmung des Rates der Stadt Münster zum Haushalts- planentwurf 2017 ff. übernimmt sie darüber hinaus die verbleibenden Kosten von ca. 360.000 €. Die tatsächliche finanzielle Beteiligung des Vereins erfolgt nach Schlussabrechnung der Gesamtmaßnahme als Erstattung an die Stadt. 4. Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Grundlage der Vorplanung in Abstimmung mit den Planungsbeteiligten die Maßnahme – im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel (einschließ- lich der finanziellen Vereinsbeteiligung) – durchzuführen. 5. Da sich der Verein VFL Wolbeck e. V. bereit erklärt hat, die Maßnahme für die Stadt Münster durchzuführen, schließt die Verwaltung hierzu mit dem Verein einen Errichtungs- und Zu- schussvertrag ab. 6. Zur Vorbereitung und Beteiligung dieser Maßnahme wird ein projektbezogener Arbeitskreis eingerichtet. Vorlagen-Nr.: V/0020/2016 Auskunft erteilt: Herr Willnath Ruf: 492 52 10 E-Mail: Willnath@stadt-muenster.de Datum: 28.01.2016 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0020/2016 7. Es wird ebenfalls zur Kenntnis genommen, dass - nach heutigem Kenntnistand – nach Ab- schluss der Fußballsaison 2015/2016 (ca. Juni 2016) mit der Maßnahme begonnen wird. Mit der Fertigstellung ist ca. September/Oktober 2016 zu rechnen. II. Kosten/Folgekosten Teilergebnisplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemer- kungen Produktgruppe 1601 Allgemeine Finanzwirtschaft Zeile 20 Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen 2017 ff. 27.720 Produktgruppe 0801 Sportentwicklung, Sportanlagen/-stätten Zeile 02 Zuwendungen und allgemeine Umlagen 2017 ff. 6.670 Zeile 14 Bilanzielle Abschreibungen 2017 ff. 102.670 Summe aller Aufwendungen/Saldo Der Wert der Zeile 02 ergibt sich auf der Auflösung der Sonderposten für den Eigenanteil des Vereins an den Kunstrasen. – vgl. hierzu die Folgelastenberechnungen zur Sportanlage Brandhoveweg - Anlage 1. Teilfinanzplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemer- kungen Produktgruppe 0801 Sportentwicklung, Sportanlagen/-stätten Investitions- maßnahme 0400 Bauk. Städt. Sportanlagen 08 Auszahlung für Baumaßnahmen 2016 1.132.000 2017 360.000 Summe aller Auszahlungen/Saldo: 1.492.000 Die finanziellen Mittel für diese Maßnahme stehen für das Jahr 2017 unter dem Vorbehalt der Z u- stimmung des Rates zum Haushaltsplanentwurf 2017 ff. Begründung: Ausgangslage Der Sportausschuss hat in seiner Sitzung am 05.10.2011 mit der öffentlichen Beschlussv orlage V/0677/2011 „Nutzwertanalyse Umwandlung Tennenspielfelder in Kunstrasenplätze“ über die g e- meinsam (Politik, SSB und Verwaltung) erarbeiteten und definierten Kriterien der Nutzwertanalyse mit ihren Gewichtungen und mit ihren Klassifizierungen entschi eden. In der eingesetzten Arbeit sgruppe - 3 - V/0020/2016 wurden folgende Aspekte bzw. Unterkriterien als Entscheidungsparameter gewählt und sogenannte Mussziele: - Liquidität des Vereins muss gegeben sein - Mindestens 200 von 501 Punkten müssen erreicht werden und sogenannte Kannziele - Kenngrößen des Vereins - Systemziele (demografische Aspekte) - Wirtschaftliche Ziele - Platz- und Umfeldsituationen kategorisiert und u. a. die Faktoren der Vereinsentwicklung - in die Anzahl der Kinder und Jugendlichen der platznutzenden Vereine (Sparte Fußball) - Anzahl der Mannschaften (Fußball – im Spielbetrieb - sowie Mitgliederentwicklung der letzten 5 Jahre weiter detailliert. Zu Ziffer 1: Aus dem Ergebnis der Nutzwertanalyse (öffentliche Beschlussvorlage Nr. V/0742/2011 „Umwandlung städtischer Rotgrantspielfelder (Tenne) in Kunstrasenplätze hier: Ergebnis der Nutzwertanal yse“ ist zu entnehmen, dass der der Verwaltung vorliegende Antrag zum Neubau eines Kunstrasengroßspie l- feldes auf der kommunalen Sportanlage Brandhoveweg (VFL Wolbeck e. V.) alle o. g. Kriterien zur Errichtung eines neuen Kunstrasengroßspielfeldes angewandt wurden und als erfüllt anzusehen ist. Die Sportverwaltung hat aktuell alle Kriterien der Nutzwertanalyse bezogen auf FVL Wolbeck e. V. überprüft. Der Bedarf eines Kun strasenplatzes besteht auch weiterhin. Für die Maßnahme werden nach vorliegender Kostenschätzung 1.492.000 € als Gesamtkosten veranschlagt. Zu Ziffer 2: In einem gemeinsamen Abstimmungsgespräch zwischen den sportpolitischen Sprecherinnen und Sprecher, Stadtsportbund Münster e.V. und Sportverwaltung wurde festgelegt, dass sich Sportvereine beim Neubau von Kunstrasenspielfelder mit einem Betrag von 10 %, mindestens aber mit 100.000 € an den reinen Baukosten des Kunstrasenplatzes beteiligen. Eine Beteiligung der Sportvereine an den Kosten für infrastrukturelle Maßnahmen wie z. B. Lärmschutz, Ballfangzaun, Par kplätze u. a. wird im Rahmen der Gleichbehandlung nicht gefordert, da sich die Sportvereine bei den Projekten „Umwan d- lung von Tennenspielfelder in Kunstrasenplätze“ an solchen Kosten auch nicht beteiligten mussten. Zu Ziffer 3: Auf den Vorbehalt der Zustimmung des Rates zum Haushaltsplanentwurf 2017 ff. wird an dieser Ste l- le ausdrücklich verwiesen. VFL Wolbeck e. V. teilt in einem Schreiben vom 06.11.2015 mit, dass sich der Verein seit vielen Ja h- ren mit dem Projekt beschäftigt und den Kunstrasenplatz zum Beginn der Fußballsaison 2016/2017 nutzen möchte. Sofern das vom Rat der Stadt Münster im Jahr 2016 zur Verfügung gestellte Spor t- budget die Kosten des Neu baus nicht vollständig deckt, ist der Verein willens und in der Lage, die 2. Rate der Gesamtkosten zwischenzufinanzieren, wobei der Verein die Zinsen trägt. Gemäß Beschlussvorlage V/0024/2016 „Budget zum Ausbau und Erhalt der Sportstätteninfrastru ktur (ohne Turn- und Sporthallen sowie Großinvestitionen z. B. Verlagerung von Sportanlagen) Maßnah- men 2016 und Planung 2017 - 2019“ stellt die Stadt im Jahr 2016 für die Baukosten des Kunstrase n- platzes einen Betrag von 720.000 € und für die infrastrukturellen Maßnahmen einen Betrag von 412.000 € zur Verfügung. Für das Jahr 2017 ist der Restbetrag von 360.000 € eingeplant. - 4 - V/0020/2016 Der vom Verein zu erbringende Eigenanteil kann erst nach Abschluss der Maß nahme in Ansatz g e- bracht werden. Zu Ziffer 4: Die Vorplanung stellt die Grundlage für die weiteren Planungsschritte dar. Die Sportverwaltung wird in Zusammenarbeit mit VFL Wolbeck e. V. die endgültige Planung weiterentwickeln, um die Umsetzung der Maßnahme vorzunehmen. Zu diesem Zweck wird die Sportverwaltung ein Pflic htenheft erstellen lassen, in dem festgeschrieben wird, wie die Bauausführung sportfachlich und bautechnisch nach den einschlägigen DIN- und Bauvorschriften zu erfolgen hat. Außerdem wird hiermit ein einheitlicher Qua- litätsstandard von Seiten der Verwaltung vorgegeben, der für derartige Baumaßnahmen bindend ist. Zu Ziffer 5: Der Vorstand von VFL Wolbeck e. V. teilt mit Schreiben vom 06.11.2015 folgenden Sachstand mit: - die aktuell gültige Vereinssatzung ermächtigt den geschäftsführenden Vorstand, alle nöti- gen Schritte zur Umsetzung des Projektes Kunstrasenplatz zu tätigen, - dazu gehört explizit der Abschluss eines Errichtungs- und Zuschussvertrages mit der Stadt Münster, in dem der Verein die Bauträgerschaft übernimmt und - der Verein bereit ist, sich an den Baukosten für einen Kunstrasenplatz mit dem geforderten Eigenanteil zu beteiligen. Zu Ziffer 6: Die Maßnahme wird entsprechend des zu schließenden Errichtungs - und Zuschussvertrages unt er der Leitung eines projektbezogenen Arbeitskreises geplant und umgesetzt. Dieser Arbeitskreis setzt sich aus Vertretern des Vereins, des Planers und Vertretern der Verwaltung (Amt für Grünfl ächen, Umwelt und Nachhaltigkeit, Sportamt) zusammen. Zu Ziffer 7: In den bisherigen Abstimmungsgesprächen zwischen Vertretern des VFL Wolbeck e. V. und Spor t- verwaltung äußerte der Verein den Wunsch, mit der Maßnahme nach Abschluss der Fu ßballsaison 2015/2016 (ca. Juni 2016) zu beginnen. Die Fertigstellung ist für ca . September/Oktober 2016 beab- sichtigt. Da Teilflächen der vorhandenen Ballwiese für den Neubau in Anspruch g enommen werden, ist kurzfristig im Trainingsbetrieb mit Einschränkungen zu rechnen. In Vertretung gez. Wilkens Stadträtin Anlage: Folgelastenberechnung
Anlage V_0020_2016_Anlage
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Anlage 1 zur Vorlage V/0020/2016 Folgelastenberechnung (Ermittlung der haushaltsrelevanten Erträge und Aufwendungen) Aufgestellt am: 14.01.16 Amt: 52 A Investitionsmaßnahme Produktgruppe: 0801 Sportentwicklung, Sportanlagen/-stätten - 1601 Allg. Finanzwirtschaft Investitionsmaßnahme: Sportanlage Brandhoveweg Jahr der Fertigstellung: 2017 Nutzungsdauer Außenanlagen: 15 Jahre B Kapitalbedarf/ Finanzierung Euro % 1. Zuschüsse und Zuweisungen 100.000,00 6,49 2. Beiträge 0,00 0,00 3. Eigenanteil Stadt Münster 1.440.000,00 93,51 Gesamt-Kapitalbedarf 1.540.000,00 100,00 C Gesamtkosten der Investitionsmaßnahme Euro % 1. Grund und Boden 0,00 0,00 2. Baukosten 1.540.000,00 100,00 3. Beschaffungen (ohne Fahrzeuge) 0,00 0,00 4. Fahrzeug (e) 0,00 0,00 Gesamtkosten 1.540.000,00 100,00 D Folgeaufwendungen pro Jahr Einmalig im Haushaltsjahr: Fortlaufend ab dem Haushaltsjahr: Euro % Personal- und Versorgungsaufwendungen, Zeilen 11, 12 Ergebnisplan 0,00 0,00 Sach- und Dienstleistungen, Zeile 13 Ergebnisplan 1. Instandhaltung der Grundstücke und baul. Anlagen 0,00 0,00 2. Instandhaltung des Infrastrukturvermögens 0,00 0,00 3. Instandhaltung des sonstigen unbewegl. Vermögens 0,00 0,00 4. Haltung von Fahrzeugen 0,00 0,00 5. Bewirtschaftung der Grundstücke und baul. Anlagen 0,00 0,00 Zwischensumme 2017 0,00 0,00 Bilanzielle Abschreibungen, Zeile 14 Ergebnisplan 6. Bilanzielle Abschreibungen 2017 102.670,00 78,74 Sonstige ordentliche Aufwendungen, Zeile 16 Ergebnisplan 7. Mieten und Pachten 0,00 0,00 8. Sonstige Verwaltungs- und Betriebsaufwendungen 0,00 0,00 Zwischensumme 2017 0,00 0,00 Zinsen, Zeile 20 Ergebnisplan 9. Fremdkapitalzinsen 2017 27.720,00 21,26 NACHRICHTLICH: Zinsen (3,85 %) 27.720 € p.a. + Tilgung (3 %) 43.200 € p.a. = Schuldendienst 70.920 € p.a. Summe Folgeaufwendungen 130.390,00 100,00 E Folgeerträge pro Jahr Einmalig im Haushaltsjahr: Fortlaufend ab dem Haushaltsjahr: Euro % 1. Zuweisungen und Zuschüsse für lfd. Zwecke 0,00 0,00 2. Auflösung Sonderposten 2017 6.670,00 100,00 3. Benutzungsgebühren und ähnliche Entgelte 0,00 0,00 4. Mieten und Pachten 0,00 0,00 5. Sonstige Verwaltungs- und Betriebserträge 0,00 0,00 Summe Folgeerträge 6.670,00 100,00 Einmalig im Haushaltsjahr: Fortlaufend ab dem Haushaltsjahr: Euro F Entfallende Aufwendungen pro Jahr 0,00 G Entfallende Erträge pro Jahr 0,00 H Folgelasten (D-E-F+G) pro Jahr Euro insgesamt 123.720,00 in % der Gesamtkosten (vgl. C) 8,03 I Folgeinvestitionen Zeitpunkt Euro J Erläuterungen Die einzelnen Beträge sind kaufmännisch auf ganze Zahlen gerundet; Zwischen- und Gesamtsummen zum Ausweis im Teilergebnisplan sind kaufmännisch auf volle 10 €-Beträge gerundet.
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (1)
- Brandhoveweg
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Details
- Aktenzeichen
- V/0020/2016
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 14.01.2016
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37