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Einrichtung des Bewohnerparkgebietes Bayenthal

Mitteilung BV 0166/2023 vom 03.02.2023

Stand: Am 13.03.2023 in der Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

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    Dezernat, Dienststelle III/68/681/3 Vorlagen-Nummer 0166/2023 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 13.03.2023 Einrichtung des Bewohnerparkgebietes Bayenthal Am 02.11.2022 hat das Verwaltungsgericht Köln in seinem Beschluss im Eilverfahren die Ver- kehrserhebungen des ruhenden Verkehrs im Pauliviertel in Köln-Braunsfeld als nicht ausrei- chend bewertet. Hierbei verweist die Verwaltung auf den Beschluss unter Az.18 L 1522/22. Aufgrund dieses Beschlusses wurde die Inbetriebnahme des Bewohnerparkgebietes Pauli zurückgenommen und ausgesetzt. Der Beschluss zur Einrichtung der Bewohnerparkgebiete in Bayenthal basiert auf einer Parkraumerhebung, welche der des Pauliviertels gleicht. Daher wird die Einrichtung der Bewohnerparkgebiete in Bayenthal vorerst ausgesetzt, da eine neue Parkraumerhebung durchgeführt werden muss. Ohne eine bessere Datengrundlage könnte auch gegen die Einrichtung der Bewohnerparkgebiete in Bayenthal geklagt werden und das Bewohnerparkgebiet müsste wie im Pauliviertel (temporär) aufgehoben werden. Aufgrund des Beschlusses im Eilverfahren des Verwaltungsgerichtes Köln vom 02.11.2022 hat sich die Verwaltung hierzu bereits mit Fachverwaltungen anderer Großstädte ausge- tauscht, um deren Methoden und Erfahrungen zu eruieren. Die Durchführung von Verkehrser- hebungen im Rahmen der Planung von Bewohnerparkgebieten wird in Anlehnung an die Vor- gehensweise anderer Städte künftig um die Empfehlungen erweitert, die in den Empfehlungen für Verkehrserhebungen der Forschungsgemeinschaft für Straßen- und Verkehrswesen (EVE) enthalten sind. Derzeit bereitet die Verwaltung eine erneute Erhebung des ruhenden Verkehrs vor, die durch ein Ingenieurbüro durchgeführt und genauere Daten erfassen wird. Um ein möglichst genaues Ergebnis des Parkdruckes zu erhalten, erfolgen Zählungen des ruhenden Verkehrs ausschließlich montags bis donnerstags in den Monaten März bis Oktober in Wochen ohne Feiertage und außerhalb der Ferien. Die Zählintervalle werden je nach Lage und Beschaffenheit des Zählgebietes auf 3-8 Zählungen pro Tag (auch in den Abend-und ge- gebenenfalls Nachtstunden) zu unterschiedlichen Zeiten ausgeweitet. Ebenfalls wird die Ver- waltung in Bayenthal die Zählung auch auf einen Samstag und in die Nachtstunden auswei- ten. Im Rahmen der Zählungen wird eine anonymisierte Kennzeichenerfassung erfolgen, anhand derer eine Unterscheidung nach auswärtigen Stellplatznachfragenden und Bewohnenden vorgenommen werden soll. Anhand dieser Daten kann dann festgestellt werden, wie hoch der Anteil an gebietsfremd abgestellten Fahrzeugen in Bayenthal ist.

Beratungsverlauf

  1. 13.03.2023

    Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)

    TOP 10.2.5, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen

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