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0166/2023

Einrichtung des Bewohnerparkgebietes Bayenthal

Mitteilung BV 03.02.2023

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen), Sitzung am 13.03.2023, TOP 10.2.5

Mitteilung BV

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Mitteilung BV

2669 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
III/68/681/3 
 
Vorlagen-Nummer 
 0166/2023 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 13.03.2023 
 
Einrichtung des Bewohnerparkgebietes Bayenthal 
Am 02.11.2022 hat das Verwaltungsgericht Köln in seinem Beschluss im Eilverfahren die Ver-
kehrserhebungen des ruhenden Verkehrs im Pauliviertel in Köln-Braunsfeld als nicht ausrei-
chend bewertet. Hierbei verweist die Verwaltung auf den Beschluss unter Az.18 L 1522/22. 
Aufgrund dieses Beschlusses wurde die Inbetriebnahme des Bewohnerparkgebietes Pauli 
zurückgenommen und ausgesetzt. Der Beschluss zur Einrichtung der Bewohnerparkgebiete in 
Bayenthal basiert auf einer Parkraumerhebung, welche der des Pauliviertels gleicht. 
 
Daher wird die Einrichtung der Bewohnerparkgebiete in Bayenthal vorerst ausgesetzt, da eine 
neue Parkraumerhebung durchgeführt werden muss. Ohne eine bessere Datengrundlage 
könnte auch gegen die Einrichtung der Bewohnerparkgebiete in Bayenthal geklagt werden 
und das Bewohnerparkgebiet müsste wie im Pauliviertel (temporär) aufgehoben werden. 
 
Aufgrund des Beschlusses im Eilverfahren des Verwaltungsgerichtes Köln vom 02.11.2022 
hat sich die Verwaltung hierzu bereits mit Fachverwaltungen anderer Großstädte ausge-
tauscht, um deren Methoden und Erfahrungen zu eruieren. Die Durchführung von Verkehrser-
hebungen im Rahmen der Planung von Bewohnerparkgebieten wird in Anlehnung an die Vor-
gehensweise anderer Städte künftig um die Empfehlungen erweitert, die in den Empfehlungen 
für Verkehrserhebungen der Forschungsgemeinschaft für Straßen- und Verkehrswesen (EVE) 
enthalten sind. Derzeit bereitet die Verwaltung eine erneute Erhebung des ruhenden Verkehrs 
vor, die durch ein Ingenieurbüro durchgeführt und genauere Daten erfassen wird.  
 
Um ein möglichst genaues Ergebnis des Parkdruckes zu erhalten, erfolgen Zählungen des 
ruhenden Verkehrs ausschließlich montags bis donnerstags in den Monaten März bis Oktober 
in Wochen ohne Feiertage und außerhalb der Ferien. Die Zählintervalle werden je nach Lage 
und Beschaffenheit des Zählgebietes auf 3-8 Zählungen pro Tag (auch in den Abend-und ge-
gebenenfalls Nachtstunden) zu unterschiedlichen Zeiten ausgeweitet. Ebenfalls wird die Ver-
waltung in Bayenthal die Zählung auch auf einen Samstag und in die Nachtstunden auswei-
ten. 
 
Im Rahmen der Zählungen wird eine anonymisierte Kennzeichenerfassung erfolgen, anhand 
derer eine Unterscheidung nach auswärtigen Stellplatznachfragenden und Bewohnenden 
vorgenommen werden soll. Anhand dieser Daten kann dann festgestellt werden, wie hoch der 
Anteil an gebietsfremd abgestellten Fahrzeugen in Bayenthal ist.

Beratungsverlauf (1)

13.03.2023 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 10.2.5 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0166/2023
Typ
Mitteilung BV
Datum
03.02.2023
Erstellt
12.01.2023 15:54