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2701/2019

Unfallhäufungsstellen und tödliche Verkehrsunfälle des Jahres 2018 im Kölner Stadtgebiet

Mitteilung Ausschuss 29.08.2019

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Nächste Beratung: Verkehrsausschuss, Sitzung am 10.09.2019, TOP 7.2.9

Anlage 6 - Aktionsfotos und Plakate

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Mitteilung Ausschuss

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Anlage 3 - UHS nach 3JB

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Anlage 1 - UHS nach 1JB

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Anlage 4 - Unfallbericht Polizei 2018 Auszug

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Anlage 5 - Fahrradquiz 2018

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Anlage 2 - Tödliche VU 2018

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Anlage 6 - Aktionsfotos und Plakate

329 Zeichen

Anlage 6 - Kostenloser Fahrradcheck   1
Anlage 7 - Plakat Schulstart   2
Anlage 8 - Aktionsfoto Toter Winkel   3
Anlage 9 - Plakat Köln steht bei rot   4

Anlage 6 - Aktionsfoto Fahrradcheck

Anlage 8 - Aktionfoto Toter Winkel

Köln steht bei Rot. 
Du gehörst dazu!
Foto: Christoph Seelbach
Anlage 9 - Plakat "Köln steht bei rot"

Mitteilung Ausschuss

23052 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VIII/66/660/1 
660/12 
Vorlagen-Nummer 29.08.2019  
 2701/2019 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Verkehrsausschuss 10.09.2019 
 
Unfallhäufungsstellen und tödliche Verkehrsunfälle des Jahres 2018 im Kölner Stadtgebiet 
In den als Anlagen 1 und 3 beigefügten Listen sind alle Unfallhäufungsstellen nach der Einjahres- und 
Dreijahresbetrachtung des Jahres 2018 im Kölner Stadtgebiet aufgeführt. Die detaillierte Aufstellung 
der tödlichen Verkehrsunfälle ergibt sich aus der Aufstellung der Anlage 2. Beigefügt wurden als An-
lage 4 der Gesamtunfallbericht 2018 der Polizei und als Anlagen 5 bis 9 Darstellungen zu Verkehrssi-
cherheitsprogrammen der Stadt Köln.  
 
Zuständig für die erste Auswertung von Verkehrsunfällen ist das Polizeipräsidium Köln. Dort werden 
alle Unfälle nach den Kriterien Unfallkategorie (Schwere des Unfalles) und Unfalltyp (Konfliktsituation, 
aus welcher der Unfall entstanden ist) festgehalten. Laut Erlass des Ministeriums für Bauen, Wohnen, 
Stadtentwicklung und Verkehr vom 25. Juni 2017 liegt eine Unfallhäufungsstelle innerhalb der Einjah-
resbetrachtung grundsätzlich dann vor, wenn sich auf einem Knoten oder einer Strecke drei Unfälle 
der Kategorie 1 – 4 des gleichen Typs ereignen. Sofern dieses Kriterium erreicht ist, wird der Knoten 
bzw. die Strecke durch die Polizei als Unfallhäufungsstelle gemeldet. Aufgrund der Verkehrsbelas-
tung eines Knotens kann sich die Anzahl der Unfälle, die zu einer Identifikation als Unfallhäufungs-
stelle führt, erhöhen. 
 
Die Unfallkategorien sind wie folgt aufgeteilt: 
Kategorie 1: Verkehrsunfall mit Getöteten (Unfallbeteiligte/r verstirbt innerhalb von dreißig Tagen 
nach dem Unfall). 
Kategorie 2: Verkehrsunfall mit Schwerverletzten (Unfallbeteiligte/r wird stationär in ein Krankenhaus 
aufgenommen). 
Kategorie 3: Verkehrsunfall mit Leichtverletzten. 
Kategorie 4: Schwerwiegender Verkehrsunfall mit Sachschaden (Ein beteiligtes Fahrzeug ist nicht 
mehr fahrbereit). 
 
Neben diesen Einjahresbetrachtungen meldet die Polizei grundsätzlich seit dem 01.01.2018 Unfälle 
nach der Dreijahresbetrachtung. Bei dieser Betrachtung sind die Richtwerte für die Meldung als 
Unfallhäufung sehr niedrig angesetzt. Treten beispielsweise in einem Knoten innerhalb von drei Jah-
ren fünf Unfälle auf, bei denen Radfahrende oder Zu Fuß Gehende leicht verletzt wurden, führt diese 
Zahl – unabhängig von den Ursachen oder von der Verkehrsbelastung – zur Meldung. Eine Meldung 
innerhalb der Dreijahresbetrachtung erfolgt ebenfalls, wenn innerhalb dieses Zeitraums in einem Kno-
ten drei Verkehrsteilnehmende schwer verletzt oder getötet wurden. Aufgrund dieser geringen 
Schwellenwerte entscheidet die Unfallkommission darüber, welche Dreijahresbetrachtungen ausführ-
lich diskutiert werden, da es beispielsweise überflüssig wäre, Kreuzungen zu besprechen, in denen 
sich in drei Jahren fünf Unfälle aus vollkommen unterschiedlichen Gründen ereignet haben.  
 
Nach der Meldung erfolgt die Diskussion in der Unfallkommission, an der Vertreterinnen und Vertreter 
des Amtes für Straßen und Verkehrsentwicklung, des Amtes für Verkehrsmanagement und der Ver-
kehrsüberwachung der Stadt Köln, der Polizei, des Landesbetriebs Straßen.NRW, der Bezirksregie-
rung Köln und der KVB AG beteiligt sind. Das Gremium entwickelt hier Vorschläge zur Erhöhung der

2 
 
Verkehrssicherheit an den Kreuzungen, die in den Fachämtern geprüft und möglichst zeitnah umge-
setzt werden.  
 
Laut Auskunft der Polizei Köln ereigneten sich im Jahr 2018 in Köln insgesamt 42.022 polizeilich er-
fasste Verkehrsunfälle (Anlage 4 Seite 3). Im Jahr 2017 betrug diese Gesamtzahl 43.113 - somit sank 
die Gesamtzahl der Unfälle um 2,5 %. Bei diesen Verkehrsunfällen wurden 743 Personen schwer 
verletzt. 28 Menschen starben 2018 auf den Kölner Straßen. (Anlage 4 Seite 6).  
 
Diese Zahl von 28 Verkehrstoten zeigt eine beunruhigende Entwicklung, waren doch die Verkehrsun-
fälle mit tragischem Ausgang in den Vorjahren und seit dem Jahr 2010 kontinuierlich zurückgegan-
gen. Die Betrachtung der einzelnen Unfälle, bei denen ein Mensch verstarb, zeigt aber, dass sich 
keine gemeinsame Ursache und keine Verdichtung bezogen auf eine bestimmte Ursache finden las-
sen. Die aufgetretenen Unfälle beruhten auf vielen unterschiedlichen Faktoren und waren nach der 
Einschätzung der Unfallkommission in verschiedenen Fällen auf menschliches Fehlverhalten der ein-
zelnen Beteiligten zurückzuführen (siehe dazu Anlage 3). Bei schwer verletzten Unfallbeteiligten war 
im Vergleich der Jahre 2017/2018 ein geringer Anstieg zu beobachten; hier erhöhte sich die Anzahl 
um 5,5 % und zwar von 704 auf 743.  
 
Im Gesamtunfallbild sind die Verkehrsunfälle laut Bewertung der Polizei insbesondere auf mangeln-
den Abstand, Missachtungen der Vorfahrt oder des Vorrangs oder auf Fehlern gegenüber zu Fuß 
Gehenden zurückzuführen (Anlage 4 Seite 7). Generell bezeichnete die Polizei aber auch die Prob-
lematik des Alkoholmissbrauchs im Straßenverkehr, die Rotlichtmissachtung und die Unfallursache 
„Abbiegen“ als Gründe für die steigenden Unfallzahlen. Ein besonders deutlicher Zuwachs lässt sich 
in der Unfallursache „Alkohol“ ablesen (Anlage 4 Seite 20). Hier stieg der Anteil der Verunglückten 
seit 2017 um 28,3 %. Rückläufig ist dagegen die Unfallursache „Geschwindigkeit“ bei Kraftfahrzeugen 
(Anlage 4 Seite 22). Seit 2016 ist hier ein rückläufiger Trend eingetreten, der allein zwischen den Jah-
ren 2017 und 2018 einen Rückgang von 16,5 % belegte.  
 
Bei den Unfällen mit Getöteten war insbesondere die Gruppe der zu Fuß Gehenden und der Radfah-
renden betroffen, ereigneten sich in 2018 doch acht Verkehrsunfälle unter ihrer Beteiligung (Anlage 4 
Seiten 13 und 16). Die Hauptunfallursache bei den tödlichen Unfällen mit der Beteiligung von zu Fuß 
Gehenden war in erster Linie das ungesicherte oder unvermittelte Überschreiten der Fahrbahn. Ver-
schiedene Unfälle mit tödlichem Ausgang standen auch in Zusammenhang mit dem Überschreiten 
von Straßenbahngleisen entgegen der Rotsignalisierung, Stürzen vor Fahrzeuge der Kölner Ver-
kehrs-Betriebe (KVB) oder dem Übersteigen von Fahrzeugkupplungen ihrer Fahrzeuge. Bei mindes-
tens drei von diesen Unfällen ließ sich nach Auswertung der Verkehrsunfallanzeigen ebenfalls ein 
Zusammenhang mit Alkoholmissbrauch annehmen. Laut Unfallbericht der Polizei liegt die generelle 
Hauptunfallursache bei allen Unfällen, an denen zu Fuß Gehende beteiligt waren, beim Überschreiten 
der Fahrbahn (Anlage 4 Seite 17). 2018 wurden ebenfalls acht Radfahrende bei Unfällen getötet. Bei 
drei Unfällen wurden geradeausfahrende Radfahrende durch abbiegende Lkw-Fahrer erfasst und 
getötet. Möglicherweise standen diese Unfälle im Zusammenhang mit dem „toten Winkel. Bei vier 
anderen Unfällen stürzten Radfahrende aus ungeklärter Ursache und zogen sich dabei so schwere 
Verletzungen zu, dass sie ihnen erlagen.  
 
Die tödlichen Verkehrsunfälle, die in der Öffentlichkeit 2018 am heftigsten diskutiert wurden, waren 
die Unfälle Nr. 10 (Mathesenhofweg), 16 (Olpener Straße/Höhenberger Straße/Burgstraße) und 20 
(Heinrich-Lübke-Ufer) der Anlage 2. Alle drei Örtlichkeiten wurden durch die Unfallkommission ge-
prüft. Im Bereich des Mathesenhofweges konnten keine angemessenen Maßnahmen festgestellt 
werden, durch die der Unfall hätte vermieden werden können. In der Kreuzung Olpener Stra-
ße/Höhenberger Straße/Burgstraße erfolgte bereits eine Anpassung der Signalisierung, ebenfalls soll 
die Auffrischung der Markierung erfolgen und zusätzliche Piktogramme ergänzt werden. Überprüft 
wird hier ebenfalls die Vergrößerung der vorhandenen Schutzblinker. Am Heinrich-Lübke-Ufer erfolg-
te die Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit im Umfeld der Verkehrsinsel. Eine Über-
prüfung der Beleuchtung wurde durch das Amt für Straßen und Verkehrsmanagement ebenfalls ver-
anlasst, eine Änderung ist hier aber nicht geboten.  
 
Bei der Betrachtung der verschiedenen Verkehrsgruppen soll aufgrund der hohen Unfallbeteiligung 
lediglich auf die Gruppe der Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer eingegangen werden (Anlage 4

3 
 
Seite 13). Nachdem in 2017 ein geringer Rückgang der Unfallzahlen zu verzeichnen war, erhöhte 
sich die Anzahl der verunglückten Radfahrenden im Jahr 2018 wieder um 10,4 %. Waren im Jahr 
2017 insgesamt 1.871 Menschen auf dem Fahrrad an Unfällen beteiligt, belief sich diese Zahl in 2018 
auf 2.065 .Ein massiver Anstieg in der Unfallbeteiligung war im Hinblick auf „Pedelec“-Fahrende fest-
zustellen (Anlage 4 Seite 14). Hier erhöhte sich der Anteil der Unfallbeteiligung von 31 Personen in 
2017 auf 65 und damit um 109,5 %. 16 Pedelec-Fahrende wurden in 2018 schwer verletzt, zwei Pe-
delec-Fahrer wurden getötet.  
 
Die Ursachen für diesen Anstieg waren auf verschiedene Faktoren zurückzuführen. So ist die Anzahl 
der Radfahrenden aber auch der insgesamt am Verkehr teilnehmenden Personen seit Jahren in Köln 
kontinuierlich gestiegen. Bei Betrachtung der generellen Unfallursachen fiel auf, dass bei den Unfäl-
len, die durch Pkw-Fahrerinnen und Pkw-Fahrer verursacht wurden, Fehler beim Abbiegen, Missach-
tungen der Vorfahrt und Fehler beim Ein- und Aussteigen im Vordergrund standen. Verursachten 
Radfahrende einen Unfall, so waren in erster Linie falsche Straßennutzung – zum Beispiel Verstoß 
gegen das Rechtsfahrgebot – oder Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss als Ursache zu nennen 
(Anlage 4 Seite 15). Im Hinblick auf die Ursachen Missachtung der Vorfahrt und Fehler beim Abbie-
gen optimiert die Stadt Köln seit Jahren den Verkehrsraum, um so die Verkehrssicherheit für Radfah-
rerinnen und Radfahrer zu erhöhen. So wurden Schutzstreifen und vorgezogene Aufstellbereiche an 
Ampeln angelegt, um so die Radfahrenden verstärkt in den Sichtbereich der Pkw-Fahrerinnen und 
Pkw-Fahrer zu führen. Tempo 30-Zonen und die Einrichtung von Kreisverkehren trugen zusätzlich zu 
einer Verlangsamung des Verkehrs bei. Problematisch ist bei den aufgetretenen Unfällen, dass viele 
Fehler aller Verkehrsbeteiligten grundsätzlich auf Verstößen gegen Regeln beruhten, die allgemein 
bekannt sind. Pkw-Fahrerinnen und -Fahrer wissen normalerweise, dass sie vor dem Rechtsabbiegen 
den Schulterblick durchführen müssen, Radfahrerinnen und Radfahrer wissen in der Regel, dass 
auch sie dem Rechtsfahrgebot unterliegen und Gehwege nicht befahren dürfen. Diese falschen Ver-
haltensweisen werden also offensichtlich bewusst und vorsätzlich begangen und die dadurch ausge-
lösten Gefahrensituationen unterschätzt. Es ist somit schwierig und langwierig, ein Umdenken oder 
eine Verhaltensänderung durch Verkehrssicherheitskampagnen zu erreichen. Die besondere und 
zusätzliche Problematik bei Pedelec-Fahrenden kann zusätzlich darin gesehen werden, dass die 
Fahrzeuge bei oberflächlicher Betrachtung wie Fahrräder wirken, aber mit einer wesentlich höheren 
Geschwindigkeit gefahren werden. Damit kommt es möglicherweise zu Fehleinschätzungen anderer 
Verkehrsteilnehmenden, die dann zu Unfällen führen können. Auf der anderen Seite ist aber genauso 
fraglich, ob Pedelec-Fahrende tatsächlich erst dann am Straßenverkehr teilnehmen, wenn sie mit 
ihrem Fahrzeug vertraut sind.  
 
In 2018 wurden bau- oder verkehrstechnische Maßnahmen in den Unfallhäufungsstellen sowie die 
Einrichtung von Schutz- und Radfahrstreifen im Stadtgebiet und verstärkte Kontrollen des Fahrrad-
verkehrs durchgeführt. Zusätzlich wurden neben diesen restriktiven Maßnahmen auch die Aspekte 
der Verkehrserziehung berücksichtigt. Die Stadt Köln rief auch im Jahr 2018 wieder dazu auf, sich an 
dem Quiz „Sicheres Fahrradfahren“ zu beteiligen. Bei diversen Fragen hatten die Teilnehmerinnen 
und Teilnehmer Gelegenheit, ihr Wissen über die Regeln im Radverkehr zu erproben und unter Be-
weis zu stellen (Anlage 5 - Quizbogen). An diesem Wettbewerb nahmen in 2018 insgesamt rund 
1.700 Einzelpersonen und 34 Schulklassen aus acht Schulen teil. Für die beteiligten Schulen wurden 
neben den eigentlichen Preisen Sondergewinne für die Klassenkasse ausgelobt. Einen festen Be-
standteil der Verkehrssicherheitsarbeit bilden mittlerweile die kostenlosen Fahrradchecks, die an zwei 
Sonntagen im September 2018 vorgesehen waren (Anlage 6.1 – Aktionsfoto). Einer dieser Checks 
musste aber wegen eines Unwetters abgesagt werden. Die Kölnerinnen und Kölner hatten die Gele-
genheit, ihre Fahrräder durch Fahrradmonteure kostenlos überprüfen zu lassen. Im Anschluss konn-
ten die eventuell festgestellten Schäden in der beteiligten Werkstatt verbilligt beseitigt werden. Das 
Angebot zur Überprüfung erfreute sich am ersten Aktions-Sonntag erheblicher Beteiligung der Rad-
fahrerinnen und Radfahrer und so konnten bis zu 200 Personen über die Verkehrssicherheit ihrer 
Fahrzeuge informiert werden.  
 
Ein Anstieg war ebenfalls bei den Unfällen unter Beteiligung von Seniorinnen und Senioren zu ver-
zeichnen. Waren in 2017 noch insgesamt 538 Seniorinnen und Senioren am Unfallgeschehen betei-
ligt, belief sich diese Zahl im Jahr 2018 auf 637 Personen (Anlage 4 Seite12). Somit ergab sich ein 
Anstieg von 18,4 %. Um dem Unfallgeschehen dieser Altersgruppe entgegenzuwirken und damit Ver-
kehrssicherheitsaktionen für diese Altersgruppe entwickelt werden können, nimmt eine Seniorenver-

4 
 
treterin regelmäßig an den Sitzungen des Arbeitskreises „Sicherheit im Straßenverkehr“ teil. Die Etab-
lierung möglicher Kampagnen stellt sich jedoch als problematisch dar, da Menschen dieser Alters-
gruppe aus diversen unterschiedlichen Gründen im Straßenverkehr verunglücken und ihre Erreich-
barkeit für die Durchführung von Aktionen – anders als bei Schulkindern – wesentlich schwieriger ist. 
Die Stadt Köln führte auch im Jahr 2018 die Verkehrssicherheitsaktion „Ein zweiter Frühling beim 
Fahrradfahren“ fort. Auch in diesem Jahr wurden den Seniorinnen und Senioren kostenlose Fahrrad-
kurse angeboten. Wer sich auf dem Fahrrad nicht mehr sicher fühlte, war im Mai oder Juni 2018 dazu 
aufgerufen, seine Fähigkeiten innerhalb eines einwöchigen Kurses und unter Anleitung einer diplo-
mierten Fahrradlehrerin wieder aufzufrischen. 30 Seniorinnen und Senioren waren bei den Kursen mit 
Spaß und Interesse bei der Sache. Die Stadt Köln beteiligte sich ebenfalls am „Rollatorentag“, den 
die Verkehrsverbände KVB AG und VRS GmbH im September 2018 auf dem Neumarkt durchführten. 
Hier erhielten gehbehinderte Seniorinnen und Senioren wichtige Tipps und Verhaltensregeln zum 
sicheren Umgang mit dem Rollator und zur Nutzung des ÖPNV. 
 
Ein erfreulicher Rückgang  von 8,9 % war im Hinblick auf die Kinderunfallbeteiligung (Verkehrsteil-
nehmende unter 14 Jahren) zu beobachten. Waren im Jahr 2017 404 Kinder an Unfällen beteiligt, 
reduzierte sich deren Beteiligung im Jahr 2018 auf 368 Beteiligte (Anlage 4 Seite 8). Sie verunglück-
ten mehrheitlich als zu Fuß Gehende, als Radfahrende aber auch nach wie vor als Mitfahrende im 
Auto Erwachsener. Wenn auch bei den Gesamtwerten ein Rückgang zu verzeichnen sei, stieg der 
Kinderanteil bei den schweren und schwersten Unfallfolgen. Seit 2008 war der erste tödliche Ver-
kehrsunfall eines Kindes zu beklagen, auch die Anzahl der schwer verletzten Kinder stieg um 25 %, 
nämlich von 36 auf 45 an Unfällen beteiligte Kinder an. Die Stadt Köln unternimmt hier sowohl in der 
Ausgestaltung der Verkehrswege als auch bei der Verkehrserziehung erhebliche Anstrengungen, 
damit Unfälle unter Beteiligung von Kindern vermieden werden können. Ein wichtiger Schwerpunkt 
dieser Arbeit liegt dabei in der Kooperation mit den Schulen. So führt das Amt für Straßen und Ver-
kehrsentwicklung in jedem Jahr Verkehrssicherheitsaktionen zur Einschulung durch, bei dem die Ver-
kehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer zu besonderer Rücksicht auf die Schulkinder aufgeru-
fen werden. Ein Bestandteil dieser Kampagne ist der Plakataufruf „Wir sind wieder unterwegs“ (Anla-
ge 6.2 Plakatmotiv). An neun Grundschulen an verkehrsreichen Straßen im Grundschulumfeld wer-
den Geschwindigkeitsmessanlagen installiert, die Autofahrende auf Geschwindigkeitsüberschreitun-
gen hinweisen, ohne dieses Verhalten direkt zu sanktionieren. Anlässlich der Einschulung der Schul-
neulinge („I-Dötzchen“) führte das Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung ebenfalls die „Elternbe-
fragung“ durch. Die Eltern der eingeschulten Kinder haben dabei die Möglichkeit, im unmittelbaren 
Interview Verbesserungsvorschläge zum Schulweg abzugeben, die anschließend durch Vertreterin-
nen und Vertreter des Amtes für Straßen und Verkehrsentwicklung geprüft werden. Können sinnvolle 
Verbesserungen eingerichtet werden, erfolgen diese zeitnah. Das Amt für Straßen und Verkehrsent-
wicklung ist auch ständiges Mitglied des Arbeitskreises „Verkehrserziehung“ (AVEK) der Schulen und 
beteiligt sich hier auch aktiv und engagiert an den jeweiligen Projekten.  
 
Ein besonderes Augenmerk richtete die Stadt Köln auch im Jahr 2018 wieder auf die Verkehrssicher-
heitsarbeit zur Vermeidung von Unfällen im Zusammenhang mit dem „Toten Winkel“. Oftmals sind 
sich Radfahrende und zu Fuß Gehende der Gefahr nicht bewusst, die ihnen droht, wenn neben ihnen 
fahrende Fahrzeuge nach rechts einbiegen und diese schwachen Verkehrsteilnehmenden im „Toten 
Winkel“ nicht wahrnehmen. So ereignen sich immer wieder tragische Unfälle in diesem Zusammen-
hang. Um die Radfahrenden und zu Fuß Gehenden ausdrücklich auf diese drohende Gefahr auf-
merksam zu machen, wurde gemeinsam mit dem ADAC Nordrhein und der Polizei eine Verkehrssi-
cherheitsaktion entwickelt, bei der Schulkinder für die speziellen Gefahren im „Toten Winkel“ sensibi-
lisiert werden (Analge 6.3- Aktionsfoto). Nach einer kurzen theoretischen Einführung wird den Kindern 
mittels einer ausgelegten Plane und eines Lkw die Größe und Lage dieses nicht einsehbaren Berei-
ches demonstriert. Jedes Kind kann sich anschließend vom Fahrersitz aus von der Größe des Win-
kels überzeugen. Neben dieser Demonstration erhalten die Schülerinnen und Schüler wichtige Tipps, 
wie sie Gefahren im Zusammenhang mit diesem optischen Phänomen vermeiden können. Im Jahr 
2018 wurde die Aktion vor insgesamt 242 Schulklassen demonstriert. Es konnten somit rund 6.000 
Schülerinnen und Schüler erreicht werden. Den Auftakt der Kampagne setzte im März eine gemein-
same Aktion der beteiligen Partner auf dem Gelände der Rennbahn. Wegen der regen Pressebeteili-
gung konnten auch über die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit weitere Bürgerinnen und Bürger über 
den Toten Winkel informiert werden.

5 
 
Die Beteiligung an der Kampagne „Köln steht bei Rot“ wurde im Jahr 2018 ebenfalls fortgesetzt. Unter 
der Federführung der Kölner Verkehrs-Betriebe AG und unter Beteiligung der Stadt Köln, der Polizei 
und der Verkehrswacht wurden lebende „Ampelmänner“ im Stadtgebiet eingesetzt. Die nach ihren 
elektronischen Vorbildern vollständig rot oder grün bekleideten Personen unterstützten die eigentli-
chen Signale pantomimisch. Sie hielten Fußgängerinnen und Fußgänger, die offensichtlich die Fahr-
bahn bei „rot“ betreten wollten, durch energische Zeichen ab und ermunterten genauso zu Fuß Ge-
hende, die bei grün queren wollten. Die Beteiligten schmunzelten über die sympathischen Akteure, 
wurden aber auch gleichzeitig an die Bedeutung der Signalanlagen und an die Notwendigkeit diese 
zu beachten, erinnert. Die Stadt Köln unterstützte die Aktion zusätzlich durch Plakatkampagnen, die 
im April und Oktober 2018 geschaltet wurden. (Anlage 6.4 - Plakat). In Kooperation mit der Grund-
schule Mommsenstraße wurde ebenso die Aktion „Ich verpfeif‘ dich“ durchgeführt. Mit den Schulkin-
dern wurden dabei signalisierte Überwege im Schulumfeld beobachtet. Betraten Verkehrsteilnehme-
rinnen und Verkehrsteilnehmer die Fahrbahn entgegen dem Rotsignal, wurden sie von den Kindern – 
die vorher Trillerpfeifen erhalten hatten – ausgepfiffen. Diejenigen, die bei „Grün“ die Fahrbahn betra-
ten, erhielten dagegen von den Kindern eine kleine Aufmerksamkeit. Auch bei dieser Aktion freute 
sich die Stadt Köln über eine rege Berichterstattung der Zeitungen.  
 
Im Hinblick auf eine neue Art von „Verkehrsneulingen“ schlug die Verwaltung ebenfalls neue Wege 
ein. Seit den Flüchtlingswellen der letzten Jahre wurde der Ruf nach Verkehrssicherheitsaktionen für 
Flüchtlinge immer lauter. Viele der neu Eingereisten sind mit der Problematik des Großstadtverkehrs 
nicht vertraut und so sind gefährliche Situationen möglich. Die bisherigen Unfallstatistiken gaben zwar 
noch keine Hinweise auf verstärkte Unfallbeteiligungen der Neu-Kölnerinnen und –Kölner, dennoch 
waren laut Einschätzung der Stadtverwaltung neue Kampagnen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit 
und der Integration geboten. 
 
Nach mehreren Versuchen des Arbeitskreises „Sicherheit im Straßenverkehr“ selber Schulungen in 
Heimen für Geflüchtete zu etablieren, stellten die Beteiligten früh fest, dass diesem Unterricht enge 
Grenzen gesetzt wurden. So musste wegen der Sprachbarrieren ein Dolmetscher hinzugezogen wer-
den, teilweise waren die Vertreterinnen und Vertreter  aber auch mit den Gewohnheiten der Men-
schen oder mit den Gegebenheiten der Flüchtlingsheime nicht vertraut, so dass teilweise nur wenige 
Personen mit dem Regeltraining erreicht werden konnten. 
 
In 2018 wurde daher erstmalig die „RheinFlanke e.V“ mit den Trainings für zu Fuß Gehende beauf-
tragt. Die Trainingseinheiten richteten sich bewusst an die Verkehrsgruppe der zu Fuß Gehenden, da 
damit die grundlegenden Mobilitätsbedürfnisse und die allereinfachste Teilnahme am Straßenverkehr 
angesprochen wurden. Jeder kann überall zu Fuß unterwegs sein – ein Hilfsmittel wird nicht benötigt. 
Daher war es besonders wichtig, die Migrantinnen und Migranten mit den grundlegenden Regeln des 
Straßenverkehrs vertraut zu machen. Die Rheinflanke besuchte aufgrund ihrer Tätigkeit im Bereich 
der integrativen Jugendarbeit bereits diverse große Flüchtlingsheime und bot den Kindern und Ju-
gendlichen spielerische und sportliche Aktionen an. Es bestand daher der immense Vorteil, dass so-
wohl die Institution den Menschen in den Heimen bereits positiv bekannt war als auch, dass die 
RheinFlanke sich in den Heimen auskannte. Das Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung beauf-
tragte daher die RheinFlanke mit der Durchführung von Fußgängerschulungen. Mit Hilfe der Polizei 
bildete der Verein folgend Mitarbeiter aus, die in den Heimen die grundlegenden Kenntnisse im Hin-
blick auf die Verkehrssicherheit für zu Fuß Gehende vermittelten. So wurden die „Safewalkers“ gebo-
ren. Diese Aktion wurde in 2019 auf verschiedene Grundschulen mit hohem Anteil geflüchteter Men-
schen ausgedehnt.  
Anlagen: 
Anlage 1 – Unfallhäufungsstellen 2018 in Köln (Einjahresbetrachtung) 
Anlage 2 – Tödliche Verkehrsunfälle 2018 in Köln 
Anlage 3 – Unfallhäufungsstellen 2018 in Köln (Dreijahresbetrachtung) 
Anlage 4 – Verkehrsunfallbericht 2018 der Polizei 
Anlage 5 – Verkehrssicherheitsaktion „Fahrradquiz“ 
Anlage 6 – Verkehrssicherheitsaktionen und Plakate  
 
Gez. Blome

Anlage 3 - UHS nach 3JB

6839 Zeichen

(Jahre 2015 - 2017) Anlage 3
Unfall-
häufungs-
Nr.
 Lage der Unfallhäufungsstelle/-
linie    Straße 1/Straße 2 Stadt-
bezirk
Beschluss/Vorschlag der 
Unfallkommission
Baulast-
träger
Ausführungs-
termin
1 2 3 4 Σ
2 Aachener Straße/Brüsseler Straße 1 1 2 2 0 5 Keine konkrete Forderung Köln
3
Dellbrücker Hauptstraße/An der 
Ke
mperwiese 9 0 3 5 0 8 Keine konkrete Forderung Köln
4
GustavHeinemann-Ufer/Schönhauser 
St
raße 2 0 2 4 0 6 Keine konkrete Forderung
5
Militärringstraße/Am Eifeltor/Oberer 
Ko
marweg 2 0 3 0 0 3 Auffrischung Markierung NRW 2019
6
Innere Kanalstraße/Aachener 
St
raße/Universitätssttr. 1+3 1 9 23 0 33
Einbeziehung Rechtsabbieger in 
die Signalisierung Köln
7
Bergisch Gladbacher Straße/Carl-
Severing-Straße/Johann-Bensberg-Straße 9 0 1 4 0 5 Keine konkrete Forderung Köln
8
Agrippinaufer/Agrippinawerft/Oberländer 
Wall 1 0 1 4 0 5 Keine konkrete Forderung Köln
9
An den Dominikanern/Domprobst--Ketzer-
Straße/Marzellenstraße 1 0 0 5 0 5 Keine konkrete Forderung Köln
10
Bonner Straße/Alteburger Wall/Bonner 
Wall/SiegfriedStraße 1 0 1 4 0 5 Keine konkrete Forderung Köln
11
Bonner Straße /Rolandstraße/Teutoburger 
Straße 1 0 1 7 0 8 Keine konkrete Forderung Köln
12
Bergisch Gladbacher 
Straße/Carlswerkstraße 9 0 1 5 0 6 Keine konkrete Forderung Köln
14
Lindenthalgürtel/Zülpicher 
Straße/Sülzgürtel 3 0 1 5 0 6 Keine konkrete Forderung Köln
15
Deutzer Brücke/Heumarkt 1 0 2 4 0 6 Pfeilmarkierung Radweg Köln 20. KW 2019
16 Berliner Straße/Im Weidenbruch 9 0 0 5 0 5 Keine konkrete Forderung Köln
17 Universitätsstraße/Zülpicher Straße 3 0 5 5 0 10 Keine konkrete Forderung Köln
Verkehrsunfälle der 
Kategorie 1 - 4
Unfallhäufungsstellen 2018 im Kölner Stadtgebiet 3JB
1
1

Unfall-
häufungs-
Nr.
 Lage der Unfallhäufungsstelle /-
linie    Straße 1/Straße 2
Stadt-
bezirk
Beschluss/Vorschlag der 
Unfallkommission
Baulast-
träger
Ausführungs-
termin
1 2 3 4 Σ
18
Habsburgerring/Lindenstraße/Hohen-
stau
fenring/Schaafenstraße 1 0 4 4 0 8 Keine konkrete Forderung Köln
19
Hohenstaufenring/Beethoven-
stra
ße/Schaevenstraße 1 0 1 4 0 5 Keine konkrete Forderung Köln
20
Habsburgerring/Pilgrimstraße/ Richard-
Wagn
er-Straße 1 0 1 6 0 7 Keine konkrete Forderung Köln
21 Hansaring/Am Kümpchenshof 1 0 0 7 0 7 Kein e konkrete Forderung Köln
22 Habsburgerring/Aachener Straße 1 0 0 5 0 5 Kein e konkrete Forderung Köln
23
Luxemburger 
Stra
ße/Universitätsstraße/Weißhaus-
straße. 3 0 2 11 0 13 Keine konkrete Forderung Köln
24 Hohenzollernring/Friesenplatz 1 0 3 3 0 6 Kein e konkrete Forderung Köln
25 Clevischer Ring/Berliner Straße 9 0 3 4 0 7 Kein e konkrete Forderung Köln
26 Jahnstraße/HumboldtStraße 1 0 3 1 0 4 Kein e konkrete Forderung Köln
27 Universitätsstraße/Bachemer Straße 1 0 1 11 0 12 Kein e konkrete Forderung Köln
28
Kaiser-Wilhelm-Ring/Hermann-Becker-
Stra
ße 1 0 0 5 0 5 Keine konkrete Forderung Köln
29 Richard-Wagner-Straße/Engelbertstraße 1 0 0 5 0 5 Ergä nzung Zeichen Stoppschild Köln
Umsetzung am 
15.05.2018
31 Clevischer Ring/Keupstraße 1 0 1 6 0 7 Kein e konkrete Forderung Köln
32 Sülzgürtel/Berrenrather Straße 3 0 1 8 0 9 Kein e konkrete Forderung Köln
35
Aachener Straße/Klosterstraße/Oskar-
Jäge
r-Straße 3 0 2 5 0 7 Keine konkrete Forderung Köln
36
Zülpicher 
Stra
ße/Engelbertstraße/Roonstraße 1 0 0 9 0 9 Keine konkrete Forderung Köln
38
Zülpicher Straße/Dasselstraße/Kyffhäuser 
Stra
ße 1 0 2 5 0 7 Keine konkrete Forderung Köln
48 Frankfurter Straße/Heidelberger Straße 8 0 1 5 0 6 Einbeziehung RA in Köln 05/19 erneuert
49 Heidelberger Straße/Waldecker Straße 8 0 0 6 0 6 Keine konkrete Forderung Köln
Verkehrsunfälle der 
Kategorie 1 - 4
2
2

Unfall-
häufungs-
Nr.
 Lage der Unfallhäufungsstelle /-
linie    Straße 1/Straße 2 Stadt-
bezirk
Beschluss/Vorschlag der 
Unfallkommission
Baulast-
träger
Ausführungs-
termin
1 2 3 4 Σ
50 Im Weidenbruch / Honschaftsstraße 9 0 1 4 0 5 Ke ine konkrete Forderung Köln
53
Militärringstraße/Friedrich-Schmidt-
St
raße/Junkersdorfer Straße 3 0 2 5 0 7
Keine UHS im Sinne des 
Erlasses Köln
55
Vorgebirgsstraße/Bischofsweg/Vorge-
bi
rgsglacisweg 2 0 0 7 0 7
Einbeziehung RA in die 
Signalisierung (Programm 
Rückbau der RA) Köln
60 Rösrather Straße/Lützerathstraße 8 0 0 5 0 5 Ke ine konkrete Forderung Köln
61 Bachemer Straße/Mommsenstraße 3 0 1 4 0 5 Ke ine konkrete Forderung Köln
62 Kerpener Straße/Robert-Koch-Straße 3 0 0 5 0 5
Au
ffrischung Markierung / 
Ergänzung Beschilderung Köln
Prüfung erfolgt, 
keine Maßnahme
63
Bonner Straße/Bayenthalgürtel / 
Ra
derberggürtel 2 0 4 6 0 10 Keine konkrete Forderung Köln
64 Dürener Straße/Militärringstraße 3 0 4 1 0 5 Ke ine konkrete Forderung Köln
67 Parkgürtel/Anschlussstelle Ehrenfeld 4 0 3 6 0 9 Ke ine konkrete Forderung Köln
69 Venloer Straße/Leyendecker Straße 4 0 0 7 0 7 Ke ine konkrete Forderung Köln
76 Gottesweg/Rhöndorfer Straße 3 1 1 7 0 9 Schutzblinker, Bessere Führung aus Köln Blinker und 
78
V
enloer Straße/Franz-Geuer-
St
raße/Piusstraße 4 0 0 8 0 8 Keine konkrete Forderung Köln
88 Innere Kanalstraße/ Neusser Straße 1 + 5 0 4 13 0 17 Üb erplanung der Kreuzung Köln Planung angefragt
90
Raderthalgürtel/Brühler 
St
raße/Raderberggürtel 2 0 3 5 0 8 Keine konkrete Forderung Köln
Verkehrsunfälle der 
Ka
tegorie 1 - 4
3
3

91 Innere Kanalstraße/Niehler Straße 1+5 0 1 6 0 7 Keine konkrete Forderung Köln
97 Lindenthalgürtel/Franzstraße 3 0 0 5 0 5 Keine konkrete Forderung Köln
Unfall-
häufungs-
Nr.
 Lage der Unfallhäufungsstelle /-
linie    Straße 1/Straße 2
Stadt-
bezirk
Beschluss/Vorschlag der 
Unfallkommission
Baulast-
träger
Ausführungs-
termin
1 2 3 4 Σ
98 Mindener Straße/Auenweg/Ottoplatz 1rr 0 2 4 0 6 Ke ine Unfallhäufung Köln
100
Östliche Zubringerstraße/Deutz-Kalker-
St
raße/Opladener Straße 1rr 0 4 9 0 13 Prüfung Rückbau RA Köln
104
Barbarossaplatz/Hohenstaufen-
ri
ng/Luxemburger Straße/Roonstraße 1 0 2 7 0 9 Entfernung Quadriga Köln
119 Kalker HauptStraße/Vietorstraße 8 0 1 4 0 5 Ke ine konkrete Forderung Köln
121 Weinsbergstraße/Piusstraße 4 0 0 6 0 6 Ke ine konkrete Forderung Köln
125 Melatengürtel/Weinsbergstraße 4 0 2 10 0 12 Ke ine konkrete Forderung Köln
129 Venloer Straße/Ehrenfeldgürtel 4 0 2 12 0 14 Ke ine konkrete Forderung Köln
130
Frankfurter Straße/Höhenberger 
Ri
ng/Höhenberger Straße 8 1 2 0 0 3
Separate Signalisierung 
Linksabbieger Köln
132 Ostheimer Straße/Burgstraße/Kuthstraße 8 0 2 4 0 6 Keine k o nkrete Forderung Köln
133 Innere Kanalstraße/Venloer Straße 4 0 0 7 0 7 Keine konkrete  Forderung Köln
134
Olpener Straße/Ostmerheimer 
St
raße/Kieskauler Weg 8 0 0 5 0 5 Keine konkrete Forderung Köln
135
Ostheimer 
St
raße/HomarStraße/Würzburger Straße 8 0 1 7 0 8 Prüfung Schutzblinker Köln
136 Olpener Straße/GermaniaStraße 8 0 1 6 0 7
Ortstermin zur Prüfung der 
S
ichtbeziehungen ist erfolgt, keine 
Optimierung erkennbar Köln 19.02.2019
R
A - frei laufender 
Rechtsabbieger
Verkehrsunfälle der 
Kategorie 1 - 4
4
4

Anlage 1 - UHS nach 1JB

6201 Zeichen

Unfallhäufungsstellen 2018 im Kölner Stadtgebiet Anlage 1
Nr. S tandort Stadtteil
Verkehrs-
unfälle der 
Kategorie 
1 - 4
davon 
Verkehrs-
unfälle 
mit zu Fuß 
Gehenden
davon 
Verkehrs-
unfälle mit 
Rad-
fahrenden
Unfallfolgen 
(T - Getötet / 
SV - Schwer-
verletzt / 
LV - Leicht-
verletzt
Maß-
nahmen 
sind 
erfolgt
Maß-
nahmen in 
Vor-
bereitung/ 
werden 
geprüft
Kreuzung 
wurde 
überprüft - 
keine 
geeigneten 
Maßnahmen 
ersichtlich 
1
Wilhelm-Sollmann-Straße/Herforder 
Straße/Rambouxstraße Bezirk 5 (Longerich) 10 1 0 5 SV, 10 LV X
2 Chlodwigplatz Bezirk 1 (Neustadt-Süd) 14 5 5 1 SV, 10 LBV X
3
Deutz-Mülheimer-Straße/Messe-Kreisel/Pfälzischer 
Ring Bezirk 1 (Deutz) 16 0 1 1 SV; 11 LV X X²
4 Domstraße/Machabäerstraße Bezirk 1(Altstadt-Nord) 3 0 0 4 LV X
5 Robert-Bosch-Straße/Feldkasseler Weg Bezirk 6 (Merkenich) 5 0 0 1 SV, 4 LV X
6 Brückenstraße/Frankstraße Bezirk 2 (Rodenkirchen) 4 0 0 3 LV X
7
Bonner Landstraße/Friedrich-Ebert-
Straße/Rodenkirchener Straße Bezirk 2 (Hahnwald) 10 0 4 2 SV, 8 LV X
8 Emdener Straße/Geestemünder Straße Bezirk 5 (Niehl) 7 1 0 1 SV, 10 LV X
9 Venloer Straße/Äußere Kanalstraße/Helmholtzstraße Bezirk 4 (Ehrenfeld) 5 0 1 3 LV X
10 Rochusstraße/Subbelrather Straße/ Bezirk 4 (Bickendorf) 5 0 2 3 LV X
11 Venloer Straße/Auf dem Paulsacker
Bezirk 4 (Bocklemünd-
Mengenich) 9 0 0 1 SV, 6 LV X
12
Neuenhofstraße/Ettore-Bugatti-Straße/Wilhelm-Jacob-
von-der-Wettern-Straße Bezirk 7 (Gremberghoven) 6 1 0 1 SV, 5 LV X
13 Bergerstraße/Bochumer Straße/ Neue Eiler Straße Bezirk 7 (Eil) 7 0 0 1 SV, 6 LV X
14
Rösrather Straße/Neubrücker Ring/Pauline-
Christmann-Straße Bezirk 8 (Rath-Heumar) 3 0 0 1 LV X
15
Weißhausstraße/Rhöndorfer 
Straße/Pohligstraße/Rudolf-Amelunxen-Straße Bezrk 3 (Sülz) 6 0 3 6 SV, 2 LV X
16 Höninger Weg/Am Vorgebirgstor/Pohligstraße Bezirk 2 (Zollstock) 9 1 3 1 SV, 8 LV X
17 Heinrich-Steinmann-Straße/Waldstraße Bezirk 7 (Grengel) 3 0 0 1 LV X
18 Odenthaler Straße/Dünnwalder Mauspfad Bezirk 9 (Dünnwald) 3 0 0 1 LV X X
19 Zeisbuschweg/Birkenweg Bezirk 9 (Höhenhaus) 4 0 2 3 LV X X
1
1

Nr. Standort Stadtteil
Verkehrs-
unfälle der 
Kategorie 
1 - 4
davon 
Verkehrs-
unfälle 
mit zu Fuß 
gehenden
davon 
Verkehrs-
unfälle mit 
Rad-
fahrenden
Unfallfolgen 
(T - Getötet / 
SV - Schwer-
verletzt / 
LV - Leicht-
verletzt
Maß-
nahmen 
sind 
erfolgt
Maß-
nahmen in 
Vor-
bereitung/ 
werden 
geprüft
Kreuzung 
wurde 
überprüft - 
keine 
geeigneten 
Maßnahmen 
ersichtlich 
20 Liburer Landstraße/Wahner Straße Bezirk 7 (Libur) 5 0 1 1 SV, 6 LV X
21 Neurather Ring/Cottbuser Straße Bezirk 9 (Mülheim) 3 0 2 2 LV X
22 Industriestraße/Bunsenstraße Bezirk 2 (Godorf) 4 0 0 7 LV X
23 Innere Kanalstraße/Herkulesstraße Bezirk 4 (Neuehrenfeld) 7 0 0 5 LV X
24 Deutzer Ring / Im Hasental Bezirk 1 (Deutz) 5 0 0 8 LV X
25 Clevischer Ring / Seidenstraße Bezirk 9 (Mülheim) 8 0 4 9 LV X
26 Keupstraße/Markgrafenstraße Bezirk 9 (Mülheim) 5 0 0 8 LV X
27 Militärringstraße/Heinrich-Lübke-Ufer/Oberländer Ufer Bezirk 2 (Marienburg) 5 0 0 5 LV X
28 Kerkrader Straße / Anschlussstelle Godorf Ost Bezirk 2 (Immendorf) 5 0 0 1 SV, 5 LV X
29 Innere Kanalstraße/Weinsbergstraße
Bezirke 1 und 4 (Neustadt-
Nord und Ehrenfeld) 9 0 2 12 LV X
30 Iltisstraße/Äußere Kanalstraße Bezirk 4 /Neuehrenfeld) 7 3 1 4 SV, 7 LV X
31 Maarweg/Widdersdorfer Straße Bezirk 4 (Ehrenfeld) 4 1 2 1 SV, 4 LV X
32 Venloer Straße/Anschlussstelle Bocklemünd Ost
Bezirk 4 (Bocklemünd-
Mengenich) 6 0 1 1 SV, 7 LV X
33
Militärringstraße/Konrad-Adenauer-
Straße/Leyboldstraße Bezirk 2 (Marienburg) 7 0 0 3 SV, 5 LV X X
34 Niehler Straße/Friedrich-Karl-Straße Bezirk 5 (Niehl) 6 2 1 7 LV X
35 Bayenthalgürtel/Goethestraße/Schillerstraße Bezirk 2 (Marienburg 8 0 0 1 SV, 9 LV X
36 Am Schnellert/Poller Kirchweg Bezirk 1 (Deutz) 3 0 1 2 LV X
37 Paffrather Straße/Waltherstraße Bezirk 9 (Dellbrück) 3 0 1 3 LV X
38 Neumarkt gesamt Bezirk 1 (Altstadt-Süd) 21 7 8 3 SV, 19  LV X
39 Eifelplatz gesamt Bezirk 1 (Neustadt-Süd) 7 1 4 6 LV X
40 Bayenstraße/Mechtildisstraße/Holzmarkt Bezirk 1 (Altstadt-Süd) 5 0 0 1 SV, 3 LV X
2
2

Nr. Standort Stadtteil
Verkehrs-
unfälle der 
Kategorie 
1 - 4
davon 
Verkehrs-
unfälle 
mit zu Fuß 
gehenden
davon 
Verkehrs-
unfälle mit 
Rad-
fahrenden
Unfallfolgen 
(T - Getötet / 
SV - Schwer-
verletzt / 
LV - Leicht-
verletzt
Maß-
nahmen 
sind 
erfolgt
Maß-
nahmen in 
Vor-
bereitung/ 
werden 
geprüft
Kreuzung 
wurde 
überprüft - 
keine 
geeigneten 
Maßnahmen 
ersichtlich 
41 Bensberger Straße/Anschlussstelle Königsforst-Nord Bezirk 7 (Eil) 5 0 0 7 LV
42 Dünnwalder Kommunalweg/Am Flachsrosterweg Bezirk 9 (Höhenhaus) 3 0 0 3 SV, 3 LV X
43
Am Baggerfeld/Auweilerstraße/Chorbusch-
straße/Weilerstraße Bezirk 6 (Esch-Auweiler) 3 1 0 1 SV, 4 LV X
44 Neusser Straße/Bergstraße Bezirk 5 (Weidenpesch) 3 0 2 2 LV X
45 Universitätsstraße/Gyrhofstraße Bezirk 3 (Lindenthal) 4 0 3 4 LV X
46 Frankfurter Straße/Anschlussstelle Lind Süd Bezirk 7 (Lind) 11 0 0 13 LV X
47 Bonner Straße/Bayenthalgürtel Bezirk 2 (Marienburg) 14 2 3 2 SV, 11 LV X
48 Industriestraße/Emil-Hoffmann-Straße Bezirk 2 (Rodenkirchen) 6 0 3 2 SV, 4 LV X
49 Höninger Weg/Gottesweg Bezirk 2 (Zollstock) 4 1 1 4 LV X
50
Dürener Straße/Decksteiner Straße/Kitschburger 
Straße/Mommsenstraße Bezirk 3 (Lindenthal) 11 2 0 1 SV, 9 LV X
51 Siegburger Straße/Allerseelenstraße Bezirk 7 (Poll) 3 0 0 2 LV X
52 Frohnhofstraße/Rochusstraße Bezirk 4 (Ossendorf) 3 0 3 3 LV X
53 Venloer Straße/Anschlussstelle Bocklemünd-West
Bezirk 4 (Bocklemünd/ 
Mengenich) 7 0 0 7 LV X²
54 Frankfurter Straße/Maarhäuser Weg/ Steinstraße Bezirk 7 (Gremberghoven) 11 0 0 13 LV X
55 Olpener Straße/Burgstraße/Höhenberger Straße Bezirk 8 (Höhenberg) 4 3 0
1 T, 1 SV, 3
LV X
56 Mathias-Brüggen-Straße/Von-Hünefeld-Straße Bezirk 4 (Ossendorf) 5 0 1 2 LV X
57 Eiler Straße/Maarhäuser Weg/Theodor-Heuss-Straße Bezirk 8 (Rath/Heumar) 3 0 0 Sachschäden X
58 Maarhäuser Weg/Steinstraße Bezirk 7 (Gremberghoven) 6 1 0 1 SV, 3 LV X
59 Deutzer Weg/Steinstraße/Urbacher Weg Bezirk 7 (Porz) 4 0 2 3 LV X
² Rotlichtüberwachung und Prüfung ortsfeste Überwachung
Kategorie
1 3 Unfall mit Leichtverletzten (LV)
2 Unfall mit Schwerverletzten (SV) 4
* mobile Geschwindigkeitskontrollen
Unfall mit Getöteten (T)
Unfall mit erheblichem Sachschaden
3
3

Anlage 4 - Unfallbericht Polizei 2018 Auszug

2949 Zeichen

bürgerorientiert · professionell · rechtsstaatlich
Verkehrsunfallentwicklung
Stadtgebiet Köln
Polizeipräsidium Köln
Direktion Verkehr
Unfallhäufungsstellen und tödliche Unfälle 2018 in Köln - Anlage 4
Anlage 4
1

Verkehrsunfallentwicklung 2018 Stadtgebiet Köln
Verkehrsunfälle
2018: Verkehrsunfälle minus 1.091 (-2,5 %) 
3

Verunglückte mit schweren Unfallfolgen
2018: Verunglückte mit schweren Unfallfolgen plus 39 (+5,5 %)
28 getötete Verkehrsteilnehmer 
Verkehrsunfallentwicklung 2018 Stadtgebiet Köln
© OpenStreetMapcontributors
6

Unfallursachen bei Verkehrsunfällen mit Verunglückten
Verkehrsunfallentwicklung 2018 Stadtgebiet Köln
7

Verunglückte Kinder
2018: verunglückte Kinder minus 36 (-8,9 %)
Verkehrsunfallentwicklung 2018 Stadtgebiet Köln
© OpenStreetMapcontributors
8

Verunglückte Senioren
2018: verunglückte Senioren plus 99 (+18,4 %)
Verkehrsunfallentwicklung 2018 Stadtgebiet Köln
© OpenStreetMapcontributors
12

Verunglückte Rad Fahrende
2018: verunglückte Rad Fahrende plus 194 (+10,4 %)
Verkehrsunfallentwicklung 2018 Stadtgebiet Köln
© OpenStreetMapcontributors
13

Verunglückte Pedelec Fahrende
2018: verunglückte Pedelec Fahrende plus 34 (+109,5 %)
Verkehrsunfallentwicklung 2018 Stadtgebiet Köln
14

Unfallursachen bei Verkehrsunfällen mit verunglückten 
Rad Fahrenden
Verkehrsunfallentwicklung 2018 Stadtgebiet Köln
Fehler von Rad Fahrenden
Fehler gegenüber Rad Fahrenden
15

Verunglückte zu Fuß Gehende
2018: verunglückte zu Fuß Gehende minus 65 (-8,9 %)
Verkehrsunfallentwicklung 2018 Stadtgebiet Köln
© OpenStreetMapcontributors
16

Hauptunfallursachen von zu Fuß Gehenden bei 
Verkehrsunfällen mit Verunglückten
Verkehrsunfallentwicklung 2018 Stadtgebiet Köln
17

Unfallursache Alkohol
2018: Verunglückte plus 58 (+28,3 %)
Verkehrsunfallentwicklung 2018 Stadtgebiet Köln
© OpenStreetMapcontributors
20

Unfallursache Geschwindigkeit bei Kfz.
2018: Verunglückte minus 43 (-16,5 %)
Verkehrsunfallentwicklung 2018 Stadtgebiet Köln
© OpenStreetMapcontributors
22

Erläuterungen/Definitionen
Verkehrsunfall:
Ein Verkehrsunfall ist jedes plötzliche und zumindest für einen Beteiligten ungewollte, mit dem öffentlichen Straßenverkehr und seinen typischen 
Gefahren ursächlich zusammenhängende Ereignis, bei dem Personen- oder Sachschaden entstanden ist.
Verunglückte:
Als Verunglückte gelten alle Personen, die bei einem Verkehrsunfall einen Körperschaden erlitten haben.
Schwerverletzte:
Diejenigen Verunglückten, die in Folge eines Verkehrsunfalles zur stationären Behandlung in einem Krankenhaus aufgenommen werden, gelten
als Schwerverletze. 
Getötete: 
Als Getötete im Sinne des Straßenverkehrsunfallstatistikgesetzes werden alle Personen gezählt, die innerhalb von 30 Tagen nach einem
Verkehrsunfall an den Unfallfolgen verstorben sind. 
Altersgruppen:
Die Altersgruppen umfassen folgende Altersspannen:
Kinder <= 14 Jahre
Jugendliche 15-17 Jahre
Junge Erwachsene 18-24 Jahre
Erwachsene 25-64 Jahre
Senioren >= 65 Jahre

Anlage 5 - Fahrradquiz 2018

10529 Zeichen

D
ie Oberbürgermeisterin  
Das Fahrradquiz 2018 – Rita Rostisch radelt weiter! 
E
rinnern Sie sich an die Rad fahrende Kölnerin Rita Rostisch? Rita holte im vergangenen Jahr ihr Fahrrad aus dem Keller und stellte fest, dass sie doch 
einige Fragen zu den Radregeln hatte. Als schlaue Kölnerin hatte Rita aber eine Idee: Sie führte einen Blog über ihre Fahrten und so konnten ihr viele 
Kölnerinnen und Kölner Ratschläge und Tipps geben. Aber Rita weiß noch lange nicht alles und so wendet sie sich auch in diesem Jahr wieder Hilfe 
suchend an alle Radfahrerinnen und Radfahrer. Machen Sie Rita mit Ihrem Wissen fit für den Straßenverkehr. Und Ihr Gewinn? Mehr Sicherheit, 
Verständnis und die Chance auf einen unserer tollen Preise!  
Im folgenden Text finden Sie Ritas Blog mit zehn Beiträgen und Fragen zum Radverkehr. Hier muss nicht nur eine Antwort richtig sein, sondern es 
können auch mehrere richtige Antworten möglich sein. Alle vollständig richtig ausgefüllten Bögen nehmen nach dem Einsendeschluss am 31.05.2018 
(Poststempel) an der Verlosung von drei tollen Gewinnen teil. Mit ein wenig Glück können Sie sich dieses Jahr über eine dreitägige Reise auf dem 
Rurufer-Radweg in der Nordeifel (inklusive drei Übernachtungen mit Frühstück und Gepäcktransfer) für zwei Personen, ein Original Hollandrad oder 
eine schöne Fahrradtasche von Ortlieb freuen!  
Teilnahmeberechtigt sind alle Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer über 12 Jahre, mit Ausnahme der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des 
Amtes für Straßen und Verkehrstechnik. Der Rechtsweg ist wie immer ausgeschlossen.  
Im Internet finden Sie das Quiz und weitere interessante Informationen zum Radfahren unter www.stadt-koeln.de/radfahren 
1. Eintrag – 7. Januar 2018
Gestern Morgen, als ich schnell mal zum Büdchen ging, fuhr mir auf 
dem Gehweg der kleine Severin mit seinem Rädchen entgegen, aber 
hinter ihm fuhr seine Oma, die Frau Mösch. „Nanu“ sagte ich, „Frau 
Mösch, sind Sie jetzt auch wieder im Kindergarten, dass sie auf dem 
Gehweg fahren dürfen?“ Darauf antwortet sie „Frau Rostisch, auch die 
Straßenverkehrsordnung kann sich mal ändern.“ Da habe ich nix mehr 
gesagt – aber was meint die denn?  
Leev Rita, 
 Kinder unter acht Jahren, die auf dem Gehweg fahren, dürfen von 
e
iner Aufsichtsperson auf dem Fahrrad begleitet werden. Frau 
Mösch macht daher alles richtig.  
 Frau Mösch hat sich nur herausgeredet: Kinder unter zehn 
J
ahren müssen immer auf dem Gehweg fahren, Erwachsenen ist 
das nicht gestattet. 
2. Eintrag – 15. Januar 2018
Wissen Sie eigentlich, was es mit dem „Toten Winkel“ auf sich hat? 
Also: Wenn ich an der Kreuzung geradeaus und ein Lkw-Fahrer nach 
rechts will, dann kann das sehr gefährlich werden. Ich habe die 
Vorfahrt, aber es kann passieren, dass mich der Fahrer nicht sieht. Ich 
kann viel für meine eigene Sicherheit tun, wenn ich mich richtig 
aufstelle, wenn der Lkw schon an der Ampel steht. Aber wo war das 
jetzt noch? 
Leev Rita, 
 Radfahrerin A macht alles richtig – sie steht schräg hinter dem 
L
kw. 
 Radfahrerin B macht alles richtig – sie steht direkt neben dem 
L
kw. 
3. Eintrag, 7. Februar 2018
Wenn ich so mit dem Fahrrad durch Köln fahre, werde ich ja auch
immer wieder mal von Autos überholt. Ich habe aber schon das Gefühl,
dass die manchmal ganz schön nah an mir vorbeifahren. Da müsste es
doch eigentlich auch eine Regel geben, wie groß der Abstand sein
muss, oder?
Leev Rita, 
 Autofahrende müssen innerorts einen Abstand von 1,5 m 
e
inhalten, wenn sie dich überholen. Kann dieser Abstand nicht 
gewährleistet werden, dann müssen sie ein Stück hinter dir 
fahren, bis sich eine Überholmöglichkeit bietet. 
 In Köln sind die Straßen manchmal so eng, da fahren Autos eben 
e
in bisschen dichter vorbei. Ist doch nicht schlimm. 
4. Eintrag – 19. Februar 2018
Manchmal nervt mich ja mein Nachbar Hennes mit seiner
Besserwisserei - immerhin, vom FC sagt er nicht mehr so viel. Aber
eines muss ich ihm ja lassen, wenn er die Autotür öffnet, ist er immer
sehr vorsichtig. Der passt auf, ob ein Radfahrer neben ihm fährt. „Ja,“
hat er ganz stolz gesagt, „das liegt am „Holländischen Griff“. Damit
haben Autofahrer die Radfahrer besser im Blick, wenn sie die Tür
öffnen“. Ich wollte es nicht zugeben, aber ich weiß nicht, was das ist.
Leev Rita, 
 beim „Holländischen Griff“ öffnet Hennes die Tür mit der rechten 
–
also der Tür abgewandten –- Hand und dreht sich damit
automatisch in Richtung Schulterblick und damit zum Radverkehr!
 der „Holländische Griff“ kann dazu beitragen, dass Unfälle 
z
wischen Menschen auf dem Fahrrad und plötzlich sich 
öffnenden Autotüren vermieden werden. 
 beim „Holländischen Griff“ greift Hennes zum Blinker, bevor er 
a
us einer Parklücke fährt. Menschen auf dem Fahrrad müssen 
dann bremsen oder auch anhalten.  
5. Eintrag – 28. Februar 2018
Gestern haben wir uns beim Sonntags-Kaffee über Kreisverkehre
unterhalten. Die Schmitze-Billa fährt ja mit dem Auto, ich mit dem
Fahrrad und da haben wir über einem Stückchen Kuchen mal so richtig
besprochen, was für jeden wichtig ist. Ich glaube, das hat echt was
gebracht. Heute Morgenkonnte ich mich aber nicht an alles erinnern,
was wir besprochen haben. Was könnten wir wohl gesagt haben?
Leev Rita, 
 für dich als Radfahrerin ist wichtig, die Fahrbahn im Kreisel zu 
d
einer eigenen Sicherheit selbstbewusst mittig überfahren. Dann 
kann sich kein Auto neben dich drängen und besser gesehen 
wirst du auch! 
 für Billa als Autofahrerin ist wichtig, dass sie bei Ausfahrt aus dem 
K
reisel mit dem Schulterblick kontrolliert, ob ein Fahrrad neben 
ihr fährt! 
 für Euch beide ist wichtig, dass Ihr die Vorfahrt beachtet. 
Q
uetsche du dich bei der Einfahrt in den Kreisel nicht neben 
Fahrzeuge, die schon im Kreisel sind. Billa muss dagegen bei der 
Einfahrt in den Kreisel besonders auf die vorfahrtsberechtigten 
Radfahrenden achten.  
Anlage 5 - Fahrradquiz

6. Eintrag – 7. März 2018 
Heute bin ich über die Bonner Straße gefahren und da hat die Stadt 
den Radweg quasi auf die Fahrbahn gemalt. Heißt auch nicht mehr 
Radweg sondern „Schutzstreifen“. Kaum fahre ich da, hält vor mir die 
Schmitze Billa mit ihrem Smart und sagt, sie darf das, weil sie nur 
schnell ein Brötchen kaufen geht. Ich frage mich aber jetzt doch, ob das 
so richtig war und was ich als Radfahrerin sonst auf dem Streifen darf. 
 
Leev Rita  
 Radfahrerinnen und Radfahrer dürfen den Streifen zum 
Linksabbiegen und zum Überholen verlassen. 
 Autofahrerinnen und Autofahrer dürfen ihr Fahrzeug ganz kurz 
abstellen, um schnelle Erledigungen zu machen (Brötchenholen, 
fix zur Bank etc.) 
 die Schmitze Billa darf den Schutzstreifen mit dem Auto dann 
überfahren, wenn es - zum Beispiel beim Ausweichen - nötig ist 
und sie Radfahrerinnen und Radfahrer nicht behindert.  
 
7. Eintrag, 10. März 2018 
Ich fahre ja mit dem Fahrrad gerne über die Hohenzollernbrücke. Da ist 
es aber manchmal ganz schön voll mit den ganzen Touristen und ihren 
Liebesschlössern. Die Stadt hat da einen gemeinsamen Geh- und 
Radweg eingerichtet. Aber wie schnell darf ich denn hier fahren, auch 
verliebte Touristen sind ja manchmal ganz schön krakeelig, wenn ich an 
ihnen vorbeiflitze?  
 
Leev Rita, 
 auch für dich als Radfahrerin gilt die „angepasste Fahrweise“. Du 
darfst also nur so schnell fahren, wie du niemanden gefährdest. 
Manchmal ist das dann eben sehr langsam – oder du solltest 
schieben. 
 wozu hast du eine Klingel? Gas geben und den Weg freiklingeln! 
 wenn du hier fährst, dann bitte immer nur in 
Schrittgeschwindigkeit – ist es voll, dann musst du dein Rad 
schieben! 
 
8. Eintrag, 12. März 2018 
Mittlerweile gibt es ja in Köln immer mehr „Fahrradstraßen“. Ehrlich 
gesagt – ist ja schön. Aber wofür sind die denn eigentlich gut? Kriegt 
die Schmitze Billa ein Knöllchen, wenn sie hier mit ihrem Smart 
reinfährt? Unter uns – ich würde mich ja kaputtlachen.  
 
Leev Rita, 
 grundsätzlich sind Fahrradstraßen nur für Radfahrer und 
Radfahrerinnen vorgesehen. Hier in dieser Straße dürfen nach der 
Beschilderung aber auch Autos und Motorräder fahren. Also hat 
Billa nochmal Glück. 
 Fahrradstraßen sind gut für die Sicherheit, denn Autos und 
Motorräder dürfen nicht schneller als 30 km/h fahren und müssen 
ihre Geschwindigkeit sogar noch weiter reduzieren und sich dem 
Radverkehr anpassen, wenn es nötig ist! 
 Fahrradstraßen sind gut für Menschen auf dem Fahrrad, denn sie 
dürfen immer nebeneinander fahren. 
 
Das Quiz wird freundlich unterstützt von                      
9. Eintrag, 17. März 2018 
Ab und zu nehme ich beim Radfahren den Möpp mit. Wenn ich dann in 
Nippes so schön durch‘s Grüne fahre und die Merheimer Straße 
überqueren will, dann fahre ich über den Zebrastreifen. Vor kurzem 
komme ich da angefahren und – was denken Sie – kommt da der 
Hennes mit dem Auto und fährt einfach durch! Als ich ihn darauf 
angesprochen habe, sagt er „Nix für ungut – aber für Radfahrer, die den 
Zebrastreifen überfahren wollen, muss ich nicht halten.“ Das kann doch 
wohl nicht wahr sein? 
 
Leev Rita, 
 in der Straßenverkehrsordnung heißt der Zebrastreifen 
„Fußgängerüberweg“. Steige ab und schiebe, dann bist du eine 
Fußgängerin und Hennes muss halten! Der Möpp allein zählt 
leider nicht als Fußgänger.  
 Hennes sollte noch ein paar Fahrstunden nehmen. Natürlich 
muss er für dich halten, wenn du mit dem Rad über den 
Zebrastreifen fahren willst. 
 
10. Eintrag – 02. April 2018 
Gestern Abend habe ich mich mal wieder mit Hennes gestritten. Es 
ging um das Bild hier und er sagt, die Radfahrer hätten gegenüber dem 
Fahrer im roten Auto Vorfahrt, auch wenn sie den Radweg in der 
falschen Richtung befahren. Ich kann das aber nicht glauben. Wer hat 
denn hier alles Vorfahrt?  
 
Leev Rita, 
 der Radverkehr, der den Radweg in der vorgegebenen 
Fahrtrichtung befährt, hat Vorfahrt.  
 Radfahrerinnen und Radfahrer, die den Radweg entgegen der 
erlaubten Fahrtrichtung befahren, haben ebenfalls Vorfahrt. Sie 
bringen sich aber in erhebliche Unfallgefahr. 
 der Fahrer des roten Pkw hat gegenüber dem Radverkehr 
Vorfahrt.  
 
Haben Sie alle Fragen beantwortet? Sehr schön! Dann ab die Post an die 
Stadt Köln (Amt für Straßen und Verkehrstechnik - 660/12 , Willy-Brandt-
Platz 2, 50679 Köln - Fax. Nr. 0221/221-27801; Email: Fahrradquiz@stadt-
koeln.de) und mit etwas Glück heißt die glückliche Gewinnerin oder der 
glückliche Gewinner: 
 
Vorname und 
Name 
 
Geburtsdatum   
Adresse  
 
 
 
 
Telefon /Email   
Schule,  
Klasse, Lehrer 
Nur bei angemeldeten Schulklassen:

Anlage 2 - Tödliche VU 2018

5010 Zeichen

Anlage 2
Nr Datum Zeit Bezirk Straße Beteiligung (Alter) Folgen Ursache
1 15.01.2018 10:00 8 (Buchheim) Bergisch Gladbacher Str. 190 F (92) - Lkw (50) 1 T (92) - 1 LV (50)
F betritt die Fahrbahn unmittelbar vor wartendem Lkw 
und wird überrollt als dieser anfährt
2 28.01.2018 03:33 8 (Merheim) Kratzweg 2 F (26) - StraB (37) 1 T (26) - 1 LV (37) Auf den Schienen liegender F wird von StraB erfasst
3 07.02.2018 22:15 4 (Ossendorf)
Butzweilerstraße/Franziska-Anneke-
Straße Pkw (19) - Pkw (36) 1 T (19), 1 LV (36)
Pkw-Fahrer überschreitet erheblich die zulässige 
Höchstgeschwindigkeit und kollidiert mit abbiegendem 
Gegenverkehr
4 17.03.2018 04:07 1 (Neustadt-Nord) Zülpicher Straße 298 F (53) - Pkw (48) 1 T (53)
Alkoholisierter F betritt unvermittelt die Fahrbahn und 
wird von Pkw erfasst. 
5 20.04.2018 09:00 1 (Deutz) Siegburger Straße 147 R (75) 1 T (75) Radfahrer übersieht Bordstein und stürzt. 
6 22.04.2018 04:55 8 (Rath/Heumar) Rösrather Straße 768 Pkw (?) - Pkw (30) 1 T, 1 SV (30)
Zwei Pkw stoßen auf gerader Strecke frontal 
zusammen- unklare Umstände
7 24.04.2018 08:15 5 (Riehl) Boltensternstraße/Niehler Gürtel Lkw (37) - R (57) 1 LV (37), 1 T (57)
Rechts abbiegender Lkw kollidiert mit geradeaus 
fahrender R - Möglicherweise "Toter Winkel"-Unfall
8 26.04.2018 22:27 2 (Zollstock)
Militärringstraße/Oberer 
Komarweg/Am Eifeltor Pkw (22) - KKrad (50) 1 T (50)
Linksabbiebender Pkw-Fahrer kollidiert mit dem Kkrad, 
Kkrad möglicherweise nicht beleuchtet
9 06.05.2018 17:38 5 (Longerich) Militärringstraße/Herforder Straße Pkw (55) - Krad (22) 1 SV (55), 1 T (22)
Pkw fährt vorschriftswidrig in Straße ein und kollidiert 
bei der Ausfahrt mit Krad
10 28.05.2018 07:45 3 (Widdersdorf) Mathesenhofweg 141 Lkw (38) - R (7) 1 LV (38) - 1 T (7)
Rechts abbiegender Lkw kollidiert mit geradeaus 
fahrendem R - Möglicherweise "Toter Winkel"-Unfall
11 08.06.2018 19:23 4 (Ossendorf) Mühlenweg/Mathias-Brüggen-Straße Pkw (39) - Krad 42 1 T (42)
Links abbiegende Pkw-Fahrerin übersieht 
vorfahrtsberechtigen Krad-Fahrer und kollidiert mit ihm.
12 16.06.2018 01:59 1 (Neustadt-Nord)
Aachener Straße - Haltestelle 
Moltkestraße F (56) - StraB (49) 1 T (56) - 1 LV (49) Stark alkoholisierter F stürzt unter anfahrende StraB 
13 16.06.2018 04:08 1 (Neustadt-Süd) Zülpicher Platz 6 F (25) - StraB (48) 1 T (25) - 1 LV (48)
F versucht Fahrzeugkupplung zu übersteigen und stürzt 
unter anfahrende Bahn
14 18.06.2018 16:35 6 (Chorweiler) Stolpestraße 6 Lkw (38) - F (36) 1 T (38)
Lkw bricht aus, streift F, Fahrer wird aus dem Wagen 
geschleudert und schwer verletzt. 
15 18.06.2018 18:50 5 (Longerich)
Wilhelm-Sollmann-Straße/Neusser 
Straße F (94) - StraB (55) 1 T (94) - 1 LV (55)
F quert Schienenbereit entgegen Rotsignal und wird 
von StraB erfasst.
Tödliche Verkehrsunfälle 2018 im Kölner Stadtgebiet
1

Nr Datum Zeit Bezirk Straße Beteiligung (Alter) Folgen Ursache
16 20.06.2018 09:30 8 (Höhenberg)
Olpener Straße / Höhenberger 
Straße Pkw (51) - R (81) 1 T (81)
Rechtsabbiegender Pkw kollidiert mit geradeaus 
fahrendem Radfahrer (Pedelec)
17 24.06.2018 03:00 3 (Braunsfeld) Friedrich-Schmidt-Straße R (41) 1 T (41)
Alleinunfall - R stürzt und erleidet schwere 
Kopferverletzungen
18 07.07.2018 19:32 8 (Buchheim) Elisabeth-Schäfer-Weg R (47) 1 T (47)
Alleinunfall - R stürzt und erleidet Kopferverletzungen - 
wegen blutverdünnendender Mittel treten Kompliationen 
ein
19 13.07.2018 10:50 2 (Godorf) Kerkrader Straße Lkw (35) - Pkw (26) 1 T (35) - 1 SV (26)
Lkw kippt auf Zubringer um, trifft Pkw, der in Leitplanke 
fährt
20 16.07.2018 11:18 2 (Marienburg)
Heinrich-Lübke-Ufer unterhalb 
Rodenkirchener Brücke R (58) - Pkw (21) 1 T (58) - 1 LV (21)
R (Pedelec) überquert unvermittelt die Fahrbahn und 
wird von Pkw erfasst
21 20.07.2018 21:17 3 (Lindenthal)
Bachemer Landstraße 
Bahnübergang F (45) - StraB (56) 1 T (45) F betritt unvermittelt den Gleisbereich
22 29.08.2018 15:05 3 (Lindenthal) Fürst-Pückler-Straße 45 R (88) 1 T (88) Alleinunfall - R stürzt und erleidet Kopfverletzungen
23 04.09.2018 23:39 4 (Vogelsang)
Venloer Straße 1152 - Haltestelle 
"Bocklemünd" F (60) - StraB (29) 1 T (60) - 1 LV (29)
Rollstuhlfahrer befährt Gleisbeeich entgegen dem 
Rotsignal und wird von StraB erfasst 
24 11.09.2018 17:50 3 (Lindenthal) Militärringstraße/Dürener Straße R (53) 1 T (53) Alleinunfall - R stürzt und erleidet Kopfverletzungen
25 14.10.2018 15:17 7 (Porz) Hauptstraße/Karlstraße Krad (38) 1T (38)
Alleinunfall - möglicherweise Fahrfehler - ausbrechenes 
Krad kollidiert mit LZA
26 30.10.2018 20:45 2 (Raderthal) Brühler Landstraße/Militärringstraße Krad (24) - Pkw (42) 1 T (24), 1 LV (42) Pkw-Fahrer touchiert Krad-Fahrer beim Spurwechsel. 
27 09.11.2018 00:00 6 (Worringen) Benderstraße 35 F (59) 1 T (59) Stark alkoholisierter F wird schwer verletzt aufgefunden 
T - Getötete Person
SV - Schwerverletzte Person
LV - Leichtverletzte Person
F - Zu Fuß gehende Person
Krad - Motorradfahrende Person
Kkrad - Mofa oder Motorroller fahrende Person
R - Radfahrende Person
StraB - Straßenbahn
2

Beratungsverlauf (1)

10.09.2019 Verkehrsausschuss
TOP 7.2.9 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

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Details

Aktenzeichen
2701/2019
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
29.08.2019
Erstellt
07.08.2019 12:26