2701/2019
Unfallhäufungsstellen und tödliche Verkehrsunfälle des Jahres 2018 im Kölner Stadtgebiet
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Anlage 6 - Aktionsfotos und Plakate
329 Zeichen
Anlage 6 - Kostenloser Fahrradcheck 1 Anlage 7 - Plakat Schulstart 2 Anlage 8 - Aktionsfoto Toter Winkel 3 Anlage 9 - Plakat Köln steht bei rot 4 Anlage 6 - Aktionsfoto Fahrradcheck Anlage 8 - Aktionfoto Toter Winkel Köln steht bei Rot. Du gehörst dazu! Foto: Christoph Seelbach Anlage 9 - Plakat "Köln steht bei rot"
Mitteilung Ausschuss
23052 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/66/660/1 660/12 Vorlagen-Nummer 29.08.2019 2701/2019 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Verkehrsausschuss 10.09.2019 Unfallhäufungsstellen und tödliche Verkehrsunfälle des Jahres 2018 im Kölner Stadtgebiet In den als Anlagen 1 und 3 beigefügten Listen sind alle Unfallhäufungsstellen nach der Einjahres- und Dreijahresbetrachtung des Jahres 2018 im Kölner Stadtgebiet aufgeführt. Die detaillierte Aufstellung der tödlichen Verkehrsunfälle ergibt sich aus der Aufstellung der Anlage 2. Beigefügt wurden als An- lage 4 der Gesamtunfallbericht 2018 der Polizei und als Anlagen 5 bis 9 Darstellungen zu Verkehrssi- cherheitsprogrammen der Stadt Köln. Zuständig für die erste Auswertung von Verkehrsunfällen ist das Polizeipräsidium Köln. Dort werden alle Unfälle nach den Kriterien Unfallkategorie (Schwere des Unfalles) und Unfalltyp (Konfliktsituation, aus welcher der Unfall entstanden ist) festgehalten. Laut Erlass des Ministeriums für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr vom 25. Juni 2017 liegt eine Unfallhäufungsstelle innerhalb der Einjah- resbetrachtung grundsätzlich dann vor, wenn sich auf einem Knoten oder einer Strecke drei Unfälle der Kategorie 1 – 4 des gleichen Typs ereignen. Sofern dieses Kriterium erreicht ist, wird der Knoten bzw. die Strecke durch die Polizei als Unfallhäufungsstelle gemeldet. Aufgrund der Verkehrsbelas- tung eines Knotens kann sich die Anzahl der Unfälle, die zu einer Identifikation als Unfallhäufungs- stelle führt, erhöhen. Die Unfallkategorien sind wie folgt aufgeteilt: Kategorie 1: Verkehrsunfall mit Getöteten (Unfallbeteiligte/r verstirbt innerhalb von dreißig Tagen nach dem Unfall). Kategorie 2: Verkehrsunfall mit Schwerverletzten (Unfallbeteiligte/r wird stationär in ein Krankenhaus aufgenommen). Kategorie 3: Verkehrsunfall mit Leichtverletzten. Kategorie 4: Schwerwiegender Verkehrsunfall mit Sachschaden (Ein beteiligtes Fahrzeug ist nicht mehr fahrbereit). Neben diesen Einjahresbetrachtungen meldet die Polizei grundsätzlich seit dem 01.01.2018 Unfälle nach der Dreijahresbetrachtung. Bei dieser Betrachtung sind die Richtwerte für die Meldung als Unfallhäufung sehr niedrig angesetzt. Treten beispielsweise in einem Knoten innerhalb von drei Jah- ren fünf Unfälle auf, bei denen Radfahrende oder Zu Fuß Gehende leicht verletzt wurden, führt diese Zahl – unabhängig von den Ursachen oder von der Verkehrsbelastung – zur Meldung. Eine Meldung innerhalb der Dreijahresbetrachtung erfolgt ebenfalls, wenn innerhalb dieses Zeitraums in einem Kno- ten drei Verkehrsteilnehmende schwer verletzt oder getötet wurden. Aufgrund dieser geringen Schwellenwerte entscheidet die Unfallkommission darüber, welche Dreijahresbetrachtungen ausführ- lich diskutiert werden, da es beispielsweise überflüssig wäre, Kreuzungen zu besprechen, in denen sich in drei Jahren fünf Unfälle aus vollkommen unterschiedlichen Gründen ereignet haben. Nach der Meldung erfolgt die Diskussion in der Unfallkommission, an der Vertreterinnen und Vertreter des Amtes für Straßen und Verkehrsentwicklung, des Amtes für Verkehrsmanagement und der Ver- kehrsüberwachung der Stadt Köln, der Polizei, des Landesbetriebs Straßen.NRW, der Bezirksregie- rung Köln und der KVB AG beteiligt sind. Das Gremium entwickelt hier Vorschläge zur Erhöhung der 2 Verkehrssicherheit an den Kreuzungen, die in den Fachämtern geprüft und möglichst zeitnah umge- setzt werden. Laut Auskunft der Polizei Köln ereigneten sich im Jahr 2018 in Köln insgesamt 42.022 polizeilich er- fasste Verkehrsunfälle (Anlage 4 Seite 3). Im Jahr 2017 betrug diese Gesamtzahl 43.113 - somit sank die Gesamtzahl der Unfälle um 2,5 %. Bei diesen Verkehrsunfällen wurden 743 Personen schwer verletzt. 28 Menschen starben 2018 auf den Kölner Straßen. (Anlage 4 Seite 6). Diese Zahl von 28 Verkehrstoten zeigt eine beunruhigende Entwicklung, waren doch die Verkehrsun- fälle mit tragischem Ausgang in den Vorjahren und seit dem Jahr 2010 kontinuierlich zurückgegan- gen. Die Betrachtung der einzelnen Unfälle, bei denen ein Mensch verstarb, zeigt aber, dass sich keine gemeinsame Ursache und keine Verdichtung bezogen auf eine bestimmte Ursache finden las- sen. Die aufgetretenen Unfälle beruhten auf vielen unterschiedlichen Faktoren und waren nach der Einschätzung der Unfallkommission in verschiedenen Fällen auf menschliches Fehlverhalten der ein- zelnen Beteiligten zurückzuführen (siehe dazu Anlage 3). Bei schwer verletzten Unfallbeteiligten war im Vergleich der Jahre 2017/2018 ein geringer Anstieg zu beobachten; hier erhöhte sich die Anzahl um 5,5 % und zwar von 704 auf 743. Im Gesamtunfallbild sind die Verkehrsunfälle laut Bewertung der Polizei insbesondere auf mangeln- den Abstand, Missachtungen der Vorfahrt oder des Vorrangs oder auf Fehlern gegenüber zu Fuß Gehenden zurückzuführen (Anlage 4 Seite 7). Generell bezeichnete die Polizei aber auch die Prob- lematik des Alkoholmissbrauchs im Straßenverkehr, die Rotlichtmissachtung und die Unfallursache „Abbiegen“ als Gründe für die steigenden Unfallzahlen. Ein besonders deutlicher Zuwachs lässt sich in der Unfallursache „Alkohol“ ablesen (Anlage 4 Seite 20). Hier stieg der Anteil der Verunglückten seit 2017 um 28,3 %. Rückläufig ist dagegen die Unfallursache „Geschwindigkeit“ bei Kraftfahrzeugen (Anlage 4 Seite 22). Seit 2016 ist hier ein rückläufiger Trend eingetreten, der allein zwischen den Jah- ren 2017 und 2018 einen Rückgang von 16,5 % belegte. Bei den Unfällen mit Getöteten war insbesondere die Gruppe der zu Fuß Gehenden und der Radfah- renden betroffen, ereigneten sich in 2018 doch acht Verkehrsunfälle unter ihrer Beteiligung (Anlage 4 Seiten 13 und 16). Die Hauptunfallursache bei den tödlichen Unfällen mit der Beteiligung von zu Fuß Gehenden war in erster Linie das ungesicherte oder unvermittelte Überschreiten der Fahrbahn. Ver- schiedene Unfälle mit tödlichem Ausgang standen auch in Zusammenhang mit dem Überschreiten von Straßenbahngleisen entgegen der Rotsignalisierung, Stürzen vor Fahrzeuge der Kölner Ver- kehrs-Betriebe (KVB) oder dem Übersteigen von Fahrzeugkupplungen ihrer Fahrzeuge. Bei mindes- tens drei von diesen Unfällen ließ sich nach Auswertung der Verkehrsunfallanzeigen ebenfalls ein Zusammenhang mit Alkoholmissbrauch annehmen. Laut Unfallbericht der Polizei liegt die generelle Hauptunfallursache bei allen Unfällen, an denen zu Fuß Gehende beteiligt waren, beim Überschreiten der Fahrbahn (Anlage 4 Seite 17). 2018 wurden ebenfalls acht Radfahrende bei Unfällen getötet. Bei drei Unfällen wurden geradeausfahrende Radfahrende durch abbiegende Lkw-Fahrer erfasst und getötet. Möglicherweise standen diese Unfälle im Zusammenhang mit dem „toten Winkel. Bei vier anderen Unfällen stürzten Radfahrende aus ungeklärter Ursache und zogen sich dabei so schwere Verletzungen zu, dass sie ihnen erlagen. Die tödlichen Verkehrsunfälle, die in der Öffentlichkeit 2018 am heftigsten diskutiert wurden, waren die Unfälle Nr. 10 (Mathesenhofweg), 16 (Olpener Straße/Höhenberger Straße/Burgstraße) und 20 (Heinrich-Lübke-Ufer) der Anlage 2. Alle drei Örtlichkeiten wurden durch die Unfallkommission ge- prüft. Im Bereich des Mathesenhofweges konnten keine angemessenen Maßnahmen festgestellt werden, durch die der Unfall hätte vermieden werden können. In der Kreuzung Olpener Stra- ße/Höhenberger Straße/Burgstraße erfolgte bereits eine Anpassung der Signalisierung, ebenfalls soll die Auffrischung der Markierung erfolgen und zusätzliche Piktogramme ergänzt werden. Überprüft wird hier ebenfalls die Vergrößerung der vorhandenen Schutzblinker. Am Heinrich-Lübke-Ufer erfolg- te die Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit im Umfeld der Verkehrsinsel. Eine Über- prüfung der Beleuchtung wurde durch das Amt für Straßen und Verkehrsmanagement ebenfalls ver- anlasst, eine Änderung ist hier aber nicht geboten. Bei der Betrachtung der verschiedenen Verkehrsgruppen soll aufgrund der hohen Unfallbeteiligung lediglich auf die Gruppe der Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer eingegangen werden (Anlage 4 3 Seite 13). Nachdem in 2017 ein geringer Rückgang der Unfallzahlen zu verzeichnen war, erhöhte sich die Anzahl der verunglückten Radfahrenden im Jahr 2018 wieder um 10,4 %. Waren im Jahr 2017 insgesamt 1.871 Menschen auf dem Fahrrad an Unfällen beteiligt, belief sich diese Zahl in 2018 auf 2.065 .Ein massiver Anstieg in der Unfallbeteiligung war im Hinblick auf „Pedelec“-Fahrende fest- zustellen (Anlage 4 Seite 14). Hier erhöhte sich der Anteil der Unfallbeteiligung von 31 Personen in 2017 auf 65 und damit um 109,5 %. 16 Pedelec-Fahrende wurden in 2018 schwer verletzt, zwei Pe- delec-Fahrer wurden getötet. Die Ursachen für diesen Anstieg waren auf verschiedene Faktoren zurückzuführen. So ist die Anzahl der Radfahrenden aber auch der insgesamt am Verkehr teilnehmenden Personen seit Jahren in Köln kontinuierlich gestiegen. Bei Betrachtung der generellen Unfallursachen fiel auf, dass bei den Unfäl- len, die durch Pkw-Fahrerinnen und Pkw-Fahrer verursacht wurden, Fehler beim Abbiegen, Missach- tungen der Vorfahrt und Fehler beim Ein- und Aussteigen im Vordergrund standen. Verursachten Radfahrende einen Unfall, so waren in erster Linie falsche Straßennutzung – zum Beispiel Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot – oder Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss als Ursache zu nennen (Anlage 4 Seite 15). Im Hinblick auf die Ursachen Missachtung der Vorfahrt und Fehler beim Abbie- gen optimiert die Stadt Köln seit Jahren den Verkehrsraum, um so die Verkehrssicherheit für Radfah- rerinnen und Radfahrer zu erhöhen. So wurden Schutzstreifen und vorgezogene Aufstellbereiche an Ampeln angelegt, um so die Radfahrenden verstärkt in den Sichtbereich der Pkw-Fahrerinnen und Pkw-Fahrer zu führen. Tempo 30-Zonen und die Einrichtung von Kreisverkehren trugen zusätzlich zu einer Verlangsamung des Verkehrs bei. Problematisch ist bei den aufgetretenen Unfällen, dass viele Fehler aller Verkehrsbeteiligten grundsätzlich auf Verstößen gegen Regeln beruhten, die allgemein bekannt sind. Pkw-Fahrerinnen und -Fahrer wissen normalerweise, dass sie vor dem Rechtsabbiegen den Schulterblick durchführen müssen, Radfahrerinnen und Radfahrer wissen in der Regel, dass auch sie dem Rechtsfahrgebot unterliegen und Gehwege nicht befahren dürfen. Diese falschen Ver- haltensweisen werden also offensichtlich bewusst und vorsätzlich begangen und die dadurch ausge- lösten Gefahrensituationen unterschätzt. Es ist somit schwierig und langwierig, ein Umdenken oder eine Verhaltensänderung durch Verkehrssicherheitskampagnen zu erreichen. Die besondere und zusätzliche Problematik bei Pedelec-Fahrenden kann zusätzlich darin gesehen werden, dass die Fahrzeuge bei oberflächlicher Betrachtung wie Fahrräder wirken, aber mit einer wesentlich höheren Geschwindigkeit gefahren werden. Damit kommt es möglicherweise zu Fehleinschätzungen anderer Verkehrsteilnehmenden, die dann zu Unfällen führen können. Auf der anderen Seite ist aber genauso fraglich, ob Pedelec-Fahrende tatsächlich erst dann am Straßenverkehr teilnehmen, wenn sie mit ihrem Fahrzeug vertraut sind. In 2018 wurden bau- oder verkehrstechnische Maßnahmen in den Unfallhäufungsstellen sowie die Einrichtung von Schutz- und Radfahrstreifen im Stadtgebiet und verstärkte Kontrollen des Fahrrad- verkehrs durchgeführt. Zusätzlich wurden neben diesen restriktiven Maßnahmen auch die Aspekte der Verkehrserziehung berücksichtigt. Die Stadt Köln rief auch im Jahr 2018 wieder dazu auf, sich an dem Quiz „Sicheres Fahrradfahren“ zu beteiligen. Bei diversen Fragen hatten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer Gelegenheit, ihr Wissen über die Regeln im Radverkehr zu erproben und unter Be- weis zu stellen (Anlage 5 - Quizbogen). An diesem Wettbewerb nahmen in 2018 insgesamt rund 1.700 Einzelpersonen und 34 Schulklassen aus acht Schulen teil. Für die beteiligten Schulen wurden neben den eigentlichen Preisen Sondergewinne für die Klassenkasse ausgelobt. Einen festen Be- standteil der Verkehrssicherheitsarbeit bilden mittlerweile die kostenlosen Fahrradchecks, die an zwei Sonntagen im September 2018 vorgesehen waren (Anlage 6.1 – Aktionsfoto). Einer dieser Checks musste aber wegen eines Unwetters abgesagt werden. Die Kölnerinnen und Kölner hatten die Gele- genheit, ihre Fahrräder durch Fahrradmonteure kostenlos überprüfen zu lassen. Im Anschluss konn- ten die eventuell festgestellten Schäden in der beteiligten Werkstatt verbilligt beseitigt werden. Das Angebot zur Überprüfung erfreute sich am ersten Aktions-Sonntag erheblicher Beteiligung der Rad- fahrerinnen und Radfahrer und so konnten bis zu 200 Personen über die Verkehrssicherheit ihrer Fahrzeuge informiert werden. Ein Anstieg war ebenfalls bei den Unfällen unter Beteiligung von Seniorinnen und Senioren zu ver- zeichnen. Waren in 2017 noch insgesamt 538 Seniorinnen und Senioren am Unfallgeschehen betei- ligt, belief sich diese Zahl im Jahr 2018 auf 637 Personen (Anlage 4 Seite12). Somit ergab sich ein Anstieg von 18,4 %. Um dem Unfallgeschehen dieser Altersgruppe entgegenzuwirken und damit Ver- kehrssicherheitsaktionen für diese Altersgruppe entwickelt werden können, nimmt eine Seniorenver- 4 treterin regelmäßig an den Sitzungen des Arbeitskreises „Sicherheit im Straßenverkehr“ teil. Die Etab- lierung möglicher Kampagnen stellt sich jedoch als problematisch dar, da Menschen dieser Alters- gruppe aus diversen unterschiedlichen Gründen im Straßenverkehr verunglücken und ihre Erreich- barkeit für die Durchführung von Aktionen – anders als bei Schulkindern – wesentlich schwieriger ist. Die Stadt Köln führte auch im Jahr 2018 die Verkehrssicherheitsaktion „Ein zweiter Frühling beim Fahrradfahren“ fort. Auch in diesem Jahr wurden den Seniorinnen und Senioren kostenlose Fahrrad- kurse angeboten. Wer sich auf dem Fahrrad nicht mehr sicher fühlte, war im Mai oder Juni 2018 dazu aufgerufen, seine Fähigkeiten innerhalb eines einwöchigen Kurses und unter Anleitung einer diplo- mierten Fahrradlehrerin wieder aufzufrischen. 30 Seniorinnen und Senioren waren bei den Kursen mit Spaß und Interesse bei der Sache. Die Stadt Köln beteiligte sich ebenfalls am „Rollatorentag“, den die Verkehrsverbände KVB AG und VRS GmbH im September 2018 auf dem Neumarkt durchführten. Hier erhielten gehbehinderte Seniorinnen und Senioren wichtige Tipps und Verhaltensregeln zum sicheren Umgang mit dem Rollator und zur Nutzung des ÖPNV. Ein erfreulicher Rückgang von 8,9 % war im Hinblick auf die Kinderunfallbeteiligung (Verkehrsteil- nehmende unter 14 Jahren) zu beobachten. Waren im Jahr 2017 404 Kinder an Unfällen beteiligt, reduzierte sich deren Beteiligung im Jahr 2018 auf 368 Beteiligte (Anlage 4 Seite 8). Sie verunglück- ten mehrheitlich als zu Fuß Gehende, als Radfahrende aber auch nach wie vor als Mitfahrende im Auto Erwachsener. Wenn auch bei den Gesamtwerten ein Rückgang zu verzeichnen sei, stieg der Kinderanteil bei den schweren und schwersten Unfallfolgen. Seit 2008 war der erste tödliche Ver- kehrsunfall eines Kindes zu beklagen, auch die Anzahl der schwer verletzten Kinder stieg um 25 %, nämlich von 36 auf 45 an Unfällen beteiligte Kinder an. Die Stadt Köln unternimmt hier sowohl in der Ausgestaltung der Verkehrswege als auch bei der Verkehrserziehung erhebliche Anstrengungen, damit Unfälle unter Beteiligung von Kindern vermieden werden können. Ein wichtiger Schwerpunkt dieser Arbeit liegt dabei in der Kooperation mit den Schulen. So führt das Amt für Straßen und Ver- kehrsentwicklung in jedem Jahr Verkehrssicherheitsaktionen zur Einschulung durch, bei dem die Ver- kehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer zu besonderer Rücksicht auf die Schulkinder aufgeru- fen werden. Ein Bestandteil dieser Kampagne ist der Plakataufruf „Wir sind wieder unterwegs“ (Anla- ge 6.2 Plakatmotiv). An neun Grundschulen an verkehrsreichen Straßen im Grundschulumfeld wer- den Geschwindigkeitsmessanlagen installiert, die Autofahrende auf Geschwindigkeitsüberschreitun- gen hinweisen, ohne dieses Verhalten direkt zu sanktionieren. Anlässlich der Einschulung der Schul- neulinge („I-Dötzchen“) führte das Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung ebenfalls die „Elternbe- fragung“ durch. Die Eltern der eingeschulten Kinder haben dabei die Möglichkeit, im unmittelbaren Interview Verbesserungsvorschläge zum Schulweg abzugeben, die anschließend durch Vertreterin- nen und Vertreter des Amtes für Straßen und Verkehrsentwicklung geprüft werden. Können sinnvolle Verbesserungen eingerichtet werden, erfolgen diese zeitnah. Das Amt für Straßen und Verkehrsent- wicklung ist auch ständiges Mitglied des Arbeitskreises „Verkehrserziehung“ (AVEK) der Schulen und beteiligt sich hier auch aktiv und engagiert an den jeweiligen Projekten. Ein besonderes Augenmerk richtete die Stadt Köln auch im Jahr 2018 wieder auf die Verkehrssicher- heitsarbeit zur Vermeidung von Unfällen im Zusammenhang mit dem „Toten Winkel“. Oftmals sind sich Radfahrende und zu Fuß Gehende der Gefahr nicht bewusst, die ihnen droht, wenn neben ihnen fahrende Fahrzeuge nach rechts einbiegen und diese schwachen Verkehrsteilnehmenden im „Toten Winkel“ nicht wahrnehmen. So ereignen sich immer wieder tragische Unfälle in diesem Zusammen- hang. Um die Radfahrenden und zu Fuß Gehenden ausdrücklich auf diese drohende Gefahr auf- merksam zu machen, wurde gemeinsam mit dem ADAC Nordrhein und der Polizei eine Verkehrssi- cherheitsaktion entwickelt, bei der Schulkinder für die speziellen Gefahren im „Toten Winkel“ sensibi- lisiert werden (Analge 6.3- Aktionsfoto). Nach einer kurzen theoretischen Einführung wird den Kindern mittels einer ausgelegten Plane und eines Lkw die Größe und Lage dieses nicht einsehbaren Berei- ches demonstriert. Jedes Kind kann sich anschließend vom Fahrersitz aus von der Größe des Win- kels überzeugen. Neben dieser Demonstration erhalten die Schülerinnen und Schüler wichtige Tipps, wie sie Gefahren im Zusammenhang mit diesem optischen Phänomen vermeiden können. Im Jahr 2018 wurde die Aktion vor insgesamt 242 Schulklassen demonstriert. Es konnten somit rund 6.000 Schülerinnen und Schüler erreicht werden. Den Auftakt der Kampagne setzte im März eine gemein- same Aktion der beteiligen Partner auf dem Gelände der Rennbahn. Wegen der regen Pressebeteili- gung konnten auch über die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit weitere Bürgerinnen und Bürger über den Toten Winkel informiert werden. 5 Die Beteiligung an der Kampagne „Köln steht bei Rot“ wurde im Jahr 2018 ebenfalls fortgesetzt. Unter der Federführung der Kölner Verkehrs-Betriebe AG und unter Beteiligung der Stadt Köln, der Polizei und der Verkehrswacht wurden lebende „Ampelmänner“ im Stadtgebiet eingesetzt. Die nach ihren elektronischen Vorbildern vollständig rot oder grün bekleideten Personen unterstützten die eigentli- chen Signale pantomimisch. Sie hielten Fußgängerinnen und Fußgänger, die offensichtlich die Fahr- bahn bei „rot“ betreten wollten, durch energische Zeichen ab und ermunterten genauso zu Fuß Ge- hende, die bei grün queren wollten. Die Beteiligten schmunzelten über die sympathischen Akteure, wurden aber auch gleichzeitig an die Bedeutung der Signalanlagen und an die Notwendigkeit diese zu beachten, erinnert. Die Stadt Köln unterstützte die Aktion zusätzlich durch Plakatkampagnen, die im April und Oktober 2018 geschaltet wurden. (Anlage 6.4 - Plakat). In Kooperation mit der Grund- schule Mommsenstraße wurde ebenso die Aktion „Ich verpfeif‘ dich“ durchgeführt. Mit den Schulkin- dern wurden dabei signalisierte Überwege im Schulumfeld beobachtet. Betraten Verkehrsteilnehme- rinnen und Verkehrsteilnehmer die Fahrbahn entgegen dem Rotsignal, wurden sie von den Kindern – die vorher Trillerpfeifen erhalten hatten – ausgepfiffen. Diejenigen, die bei „Grün“ die Fahrbahn betra- ten, erhielten dagegen von den Kindern eine kleine Aufmerksamkeit. Auch bei dieser Aktion freute sich die Stadt Köln über eine rege Berichterstattung der Zeitungen. Im Hinblick auf eine neue Art von „Verkehrsneulingen“ schlug die Verwaltung ebenfalls neue Wege ein. Seit den Flüchtlingswellen der letzten Jahre wurde der Ruf nach Verkehrssicherheitsaktionen für Flüchtlinge immer lauter. Viele der neu Eingereisten sind mit der Problematik des Großstadtverkehrs nicht vertraut und so sind gefährliche Situationen möglich. Die bisherigen Unfallstatistiken gaben zwar noch keine Hinweise auf verstärkte Unfallbeteiligungen der Neu-Kölnerinnen und –Kölner, dennoch waren laut Einschätzung der Stadtverwaltung neue Kampagnen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit und der Integration geboten. Nach mehreren Versuchen des Arbeitskreises „Sicherheit im Straßenverkehr“ selber Schulungen in Heimen für Geflüchtete zu etablieren, stellten die Beteiligten früh fest, dass diesem Unterricht enge Grenzen gesetzt wurden. So musste wegen der Sprachbarrieren ein Dolmetscher hinzugezogen wer- den, teilweise waren die Vertreterinnen und Vertreter aber auch mit den Gewohnheiten der Men- schen oder mit den Gegebenheiten der Flüchtlingsheime nicht vertraut, so dass teilweise nur wenige Personen mit dem Regeltraining erreicht werden konnten. In 2018 wurde daher erstmalig die „RheinFlanke e.V“ mit den Trainings für zu Fuß Gehende beauf- tragt. Die Trainingseinheiten richteten sich bewusst an die Verkehrsgruppe der zu Fuß Gehenden, da damit die grundlegenden Mobilitätsbedürfnisse und die allereinfachste Teilnahme am Straßenverkehr angesprochen wurden. Jeder kann überall zu Fuß unterwegs sein – ein Hilfsmittel wird nicht benötigt. Daher war es besonders wichtig, die Migrantinnen und Migranten mit den grundlegenden Regeln des Straßenverkehrs vertraut zu machen. Die Rheinflanke besuchte aufgrund ihrer Tätigkeit im Bereich der integrativen Jugendarbeit bereits diverse große Flüchtlingsheime und bot den Kindern und Ju- gendlichen spielerische und sportliche Aktionen an. Es bestand daher der immense Vorteil, dass so- wohl die Institution den Menschen in den Heimen bereits positiv bekannt war als auch, dass die RheinFlanke sich in den Heimen auskannte. Das Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung beauf- tragte daher die RheinFlanke mit der Durchführung von Fußgängerschulungen. Mit Hilfe der Polizei bildete der Verein folgend Mitarbeiter aus, die in den Heimen die grundlegenden Kenntnisse im Hin- blick auf die Verkehrssicherheit für zu Fuß Gehende vermittelten. So wurden die „Safewalkers“ gebo- ren. Diese Aktion wurde in 2019 auf verschiedene Grundschulen mit hohem Anteil geflüchteter Men- schen ausgedehnt. Anlagen: Anlage 1 – Unfallhäufungsstellen 2018 in Köln (Einjahresbetrachtung) Anlage 2 – Tödliche Verkehrsunfälle 2018 in Köln Anlage 3 – Unfallhäufungsstellen 2018 in Köln (Dreijahresbetrachtung) Anlage 4 – Verkehrsunfallbericht 2018 der Polizei Anlage 5 – Verkehrssicherheitsaktion „Fahrradquiz“ Anlage 6 – Verkehrssicherheitsaktionen und Plakate Gez. Blome
Anlage 3 - UHS nach 3JB
6839 Zeichen
(Jahre 2015 - 2017) Anlage 3 Unfall- häufungs- Nr. Lage der Unfallhäufungsstelle/- linie Straße 1/Straße 2 Stadt- bezirk Beschluss/Vorschlag der Unfallkommission Baulast- träger Ausführungs- termin 1 2 3 4 Σ 2 Aachener Straße/Brüsseler Straße 1 1 2 2 0 5 Keine konkrete Forderung Köln 3 Dellbrücker Hauptstraße/An der Ke mperwiese 9 0 3 5 0 8 Keine konkrete Forderung Köln 4 GustavHeinemann-Ufer/Schönhauser St raße 2 0 2 4 0 6 Keine konkrete Forderung 5 Militärringstraße/Am Eifeltor/Oberer Ko marweg 2 0 3 0 0 3 Auffrischung Markierung NRW 2019 6 Innere Kanalstraße/Aachener St raße/Universitätssttr. 1+3 1 9 23 0 33 Einbeziehung Rechtsabbieger in die Signalisierung Köln 7 Bergisch Gladbacher Straße/Carl- Severing-Straße/Johann-Bensberg-Straße 9 0 1 4 0 5 Keine konkrete Forderung Köln 8 Agrippinaufer/Agrippinawerft/Oberländer Wall 1 0 1 4 0 5 Keine konkrete Forderung Köln 9 An den Dominikanern/Domprobst--Ketzer- Straße/Marzellenstraße 1 0 0 5 0 5 Keine konkrete Forderung Köln 10 Bonner Straße/Alteburger Wall/Bonner Wall/SiegfriedStraße 1 0 1 4 0 5 Keine konkrete Forderung Köln 11 Bonner Straße /Rolandstraße/Teutoburger Straße 1 0 1 7 0 8 Keine konkrete Forderung Köln 12 Bergisch Gladbacher Straße/Carlswerkstraße 9 0 1 5 0 6 Keine konkrete Forderung Köln 14 Lindenthalgürtel/Zülpicher Straße/Sülzgürtel 3 0 1 5 0 6 Keine konkrete Forderung Köln 15 Deutzer Brücke/Heumarkt 1 0 2 4 0 6 Pfeilmarkierung Radweg Köln 20. KW 2019 16 Berliner Straße/Im Weidenbruch 9 0 0 5 0 5 Keine konkrete Forderung Köln 17 Universitätsstraße/Zülpicher Straße 3 0 5 5 0 10 Keine konkrete Forderung Köln Verkehrsunfälle der Kategorie 1 - 4 Unfallhäufungsstellen 2018 im Kölner Stadtgebiet 3JB 1 1 Unfall- häufungs- Nr. Lage der Unfallhäufungsstelle /- linie Straße 1/Straße 2 Stadt- bezirk Beschluss/Vorschlag der Unfallkommission Baulast- träger Ausführungs- termin 1 2 3 4 Σ 18 Habsburgerring/Lindenstraße/Hohen- stau fenring/Schaafenstraße 1 0 4 4 0 8 Keine konkrete Forderung Köln 19 Hohenstaufenring/Beethoven- stra ße/Schaevenstraße 1 0 1 4 0 5 Keine konkrete Forderung Köln 20 Habsburgerring/Pilgrimstraße/ Richard- Wagn er-Straße 1 0 1 6 0 7 Keine konkrete Forderung Köln 21 Hansaring/Am Kümpchenshof 1 0 0 7 0 7 Kein e konkrete Forderung Köln 22 Habsburgerring/Aachener Straße 1 0 0 5 0 5 Kein e konkrete Forderung Köln 23 Luxemburger Stra ße/Universitätsstraße/Weißhaus- straße. 3 0 2 11 0 13 Keine konkrete Forderung Köln 24 Hohenzollernring/Friesenplatz 1 0 3 3 0 6 Kein e konkrete Forderung Köln 25 Clevischer Ring/Berliner Straße 9 0 3 4 0 7 Kein e konkrete Forderung Köln 26 Jahnstraße/HumboldtStraße 1 0 3 1 0 4 Kein e konkrete Forderung Köln 27 Universitätsstraße/Bachemer Straße 1 0 1 11 0 12 Kein e konkrete Forderung Köln 28 Kaiser-Wilhelm-Ring/Hermann-Becker- Stra ße 1 0 0 5 0 5 Keine konkrete Forderung Köln 29 Richard-Wagner-Straße/Engelbertstraße 1 0 0 5 0 5 Ergä nzung Zeichen Stoppschild Köln Umsetzung am 15.05.2018 31 Clevischer Ring/Keupstraße 1 0 1 6 0 7 Kein e konkrete Forderung Köln 32 Sülzgürtel/Berrenrather Straße 3 0 1 8 0 9 Kein e konkrete Forderung Köln 35 Aachener Straße/Klosterstraße/Oskar- Jäge r-Straße 3 0 2 5 0 7 Keine konkrete Forderung Köln 36 Zülpicher Stra ße/Engelbertstraße/Roonstraße 1 0 0 9 0 9 Keine konkrete Forderung Köln 38 Zülpicher Straße/Dasselstraße/Kyffhäuser Stra ße 1 0 2 5 0 7 Keine konkrete Forderung Köln 48 Frankfurter Straße/Heidelberger Straße 8 0 1 5 0 6 Einbeziehung RA in Köln 05/19 erneuert 49 Heidelberger Straße/Waldecker Straße 8 0 0 6 0 6 Keine konkrete Forderung Köln Verkehrsunfälle der Kategorie 1 - 4 2 2 Unfall- häufungs- Nr. Lage der Unfallhäufungsstelle /- linie Straße 1/Straße 2 Stadt- bezirk Beschluss/Vorschlag der Unfallkommission Baulast- träger Ausführungs- termin 1 2 3 4 Σ 50 Im Weidenbruch / Honschaftsstraße 9 0 1 4 0 5 Ke ine konkrete Forderung Köln 53 Militärringstraße/Friedrich-Schmidt- St raße/Junkersdorfer Straße 3 0 2 5 0 7 Keine UHS im Sinne des Erlasses Köln 55 Vorgebirgsstraße/Bischofsweg/Vorge- bi rgsglacisweg 2 0 0 7 0 7 Einbeziehung RA in die Signalisierung (Programm Rückbau der RA) Köln 60 Rösrather Straße/Lützerathstraße 8 0 0 5 0 5 Ke ine konkrete Forderung Köln 61 Bachemer Straße/Mommsenstraße 3 0 1 4 0 5 Ke ine konkrete Forderung Köln 62 Kerpener Straße/Robert-Koch-Straße 3 0 0 5 0 5 Au ffrischung Markierung / Ergänzung Beschilderung Köln Prüfung erfolgt, keine Maßnahme 63 Bonner Straße/Bayenthalgürtel / Ra derberggürtel 2 0 4 6 0 10 Keine konkrete Forderung Köln 64 Dürener Straße/Militärringstraße 3 0 4 1 0 5 Ke ine konkrete Forderung Köln 67 Parkgürtel/Anschlussstelle Ehrenfeld 4 0 3 6 0 9 Ke ine konkrete Forderung Köln 69 Venloer Straße/Leyendecker Straße 4 0 0 7 0 7 Ke ine konkrete Forderung Köln 76 Gottesweg/Rhöndorfer Straße 3 1 1 7 0 9 Schutzblinker, Bessere Führung aus Köln Blinker und 78 V enloer Straße/Franz-Geuer- St raße/Piusstraße 4 0 0 8 0 8 Keine konkrete Forderung Köln 88 Innere Kanalstraße/ Neusser Straße 1 + 5 0 4 13 0 17 Üb erplanung der Kreuzung Köln Planung angefragt 90 Raderthalgürtel/Brühler St raße/Raderberggürtel 2 0 3 5 0 8 Keine konkrete Forderung Köln Verkehrsunfälle der Ka tegorie 1 - 4 3 3 91 Innere Kanalstraße/Niehler Straße 1+5 0 1 6 0 7 Keine konkrete Forderung Köln 97 Lindenthalgürtel/Franzstraße 3 0 0 5 0 5 Keine konkrete Forderung Köln Unfall- häufungs- Nr. Lage der Unfallhäufungsstelle /- linie Straße 1/Straße 2 Stadt- bezirk Beschluss/Vorschlag der Unfallkommission Baulast- träger Ausführungs- termin 1 2 3 4 Σ 98 Mindener Straße/Auenweg/Ottoplatz 1rr 0 2 4 0 6 Ke ine Unfallhäufung Köln 100 Östliche Zubringerstraße/Deutz-Kalker- St raße/Opladener Straße 1rr 0 4 9 0 13 Prüfung Rückbau RA Köln 104 Barbarossaplatz/Hohenstaufen- ri ng/Luxemburger Straße/Roonstraße 1 0 2 7 0 9 Entfernung Quadriga Köln 119 Kalker HauptStraße/Vietorstraße 8 0 1 4 0 5 Ke ine konkrete Forderung Köln 121 Weinsbergstraße/Piusstraße 4 0 0 6 0 6 Ke ine konkrete Forderung Köln 125 Melatengürtel/Weinsbergstraße 4 0 2 10 0 12 Ke ine konkrete Forderung Köln 129 Venloer Straße/Ehrenfeldgürtel 4 0 2 12 0 14 Ke ine konkrete Forderung Köln 130 Frankfurter Straße/Höhenberger Ri ng/Höhenberger Straße 8 1 2 0 0 3 Separate Signalisierung Linksabbieger Köln 132 Ostheimer Straße/Burgstraße/Kuthstraße 8 0 2 4 0 6 Keine k o nkrete Forderung Köln 133 Innere Kanalstraße/Venloer Straße 4 0 0 7 0 7 Keine konkrete Forderung Köln 134 Olpener Straße/Ostmerheimer St raße/Kieskauler Weg 8 0 0 5 0 5 Keine konkrete Forderung Köln 135 Ostheimer St raße/HomarStraße/Würzburger Straße 8 0 1 7 0 8 Prüfung Schutzblinker Köln 136 Olpener Straße/GermaniaStraße 8 0 1 6 0 7 Ortstermin zur Prüfung der S ichtbeziehungen ist erfolgt, keine Optimierung erkennbar Köln 19.02.2019 R A - frei laufender Rechtsabbieger Verkehrsunfälle der Kategorie 1 - 4 4 4
Anlage 1 - UHS nach 1JB
6201 Zeichen
Unfallhäufungsstellen 2018 im Kölner Stadtgebiet Anlage 1 Nr. S tandort Stadtteil Verkehrs- unfälle der Kategorie 1 - 4 davon Verkehrs- unfälle mit zu Fuß Gehenden davon Verkehrs- unfälle mit Rad- fahrenden Unfallfolgen (T - Getötet / SV - Schwer- verletzt / LV - Leicht- verletzt Maß- nahmen sind erfolgt Maß- nahmen in Vor- bereitung/ werden geprüft Kreuzung wurde überprüft - keine geeigneten Maßnahmen ersichtlich 1 Wilhelm-Sollmann-Straße/Herforder Straße/Rambouxstraße Bezirk 5 (Longerich) 10 1 0 5 SV, 10 LV X 2 Chlodwigplatz Bezirk 1 (Neustadt-Süd) 14 5 5 1 SV, 10 LBV X 3 Deutz-Mülheimer-Straße/Messe-Kreisel/Pfälzischer Ring Bezirk 1 (Deutz) 16 0 1 1 SV; 11 LV X X² 4 Domstraße/Machabäerstraße Bezirk 1(Altstadt-Nord) 3 0 0 4 LV X 5 Robert-Bosch-Straße/Feldkasseler Weg Bezirk 6 (Merkenich) 5 0 0 1 SV, 4 LV X 6 Brückenstraße/Frankstraße Bezirk 2 (Rodenkirchen) 4 0 0 3 LV X 7 Bonner Landstraße/Friedrich-Ebert- Straße/Rodenkirchener Straße Bezirk 2 (Hahnwald) 10 0 4 2 SV, 8 LV X 8 Emdener Straße/Geestemünder Straße Bezirk 5 (Niehl) 7 1 0 1 SV, 10 LV X 9 Venloer Straße/Äußere Kanalstraße/Helmholtzstraße Bezirk 4 (Ehrenfeld) 5 0 1 3 LV X 10 Rochusstraße/Subbelrather Straße/ Bezirk 4 (Bickendorf) 5 0 2 3 LV X 11 Venloer Straße/Auf dem Paulsacker Bezirk 4 (Bocklemünd- Mengenich) 9 0 0 1 SV, 6 LV X 12 Neuenhofstraße/Ettore-Bugatti-Straße/Wilhelm-Jacob- von-der-Wettern-Straße Bezirk 7 (Gremberghoven) 6 1 0 1 SV, 5 LV X 13 Bergerstraße/Bochumer Straße/ Neue Eiler Straße Bezirk 7 (Eil) 7 0 0 1 SV, 6 LV X 14 Rösrather Straße/Neubrücker Ring/Pauline- Christmann-Straße Bezirk 8 (Rath-Heumar) 3 0 0 1 LV X 15 Weißhausstraße/Rhöndorfer Straße/Pohligstraße/Rudolf-Amelunxen-Straße Bezrk 3 (Sülz) 6 0 3 6 SV, 2 LV X 16 Höninger Weg/Am Vorgebirgstor/Pohligstraße Bezirk 2 (Zollstock) 9 1 3 1 SV, 8 LV X 17 Heinrich-Steinmann-Straße/Waldstraße Bezirk 7 (Grengel) 3 0 0 1 LV X 18 Odenthaler Straße/Dünnwalder Mauspfad Bezirk 9 (Dünnwald) 3 0 0 1 LV X X 19 Zeisbuschweg/Birkenweg Bezirk 9 (Höhenhaus) 4 0 2 3 LV X X 1 1 Nr. Standort Stadtteil Verkehrs- unfälle der Kategorie 1 - 4 davon Verkehrs- unfälle mit zu Fuß gehenden davon Verkehrs- unfälle mit Rad- fahrenden Unfallfolgen (T - Getötet / SV - Schwer- verletzt / LV - Leicht- verletzt Maß- nahmen sind erfolgt Maß- nahmen in Vor- bereitung/ werden geprüft Kreuzung wurde überprüft - keine geeigneten Maßnahmen ersichtlich 20 Liburer Landstraße/Wahner Straße Bezirk 7 (Libur) 5 0 1 1 SV, 6 LV X 21 Neurather Ring/Cottbuser Straße Bezirk 9 (Mülheim) 3 0 2 2 LV X 22 Industriestraße/Bunsenstraße Bezirk 2 (Godorf) 4 0 0 7 LV X 23 Innere Kanalstraße/Herkulesstraße Bezirk 4 (Neuehrenfeld) 7 0 0 5 LV X 24 Deutzer Ring / Im Hasental Bezirk 1 (Deutz) 5 0 0 8 LV X 25 Clevischer Ring / Seidenstraße Bezirk 9 (Mülheim) 8 0 4 9 LV X 26 Keupstraße/Markgrafenstraße Bezirk 9 (Mülheim) 5 0 0 8 LV X 27 Militärringstraße/Heinrich-Lübke-Ufer/Oberländer Ufer Bezirk 2 (Marienburg) 5 0 0 5 LV X 28 Kerkrader Straße / Anschlussstelle Godorf Ost Bezirk 2 (Immendorf) 5 0 0 1 SV, 5 LV X 29 Innere Kanalstraße/Weinsbergstraße Bezirke 1 und 4 (Neustadt- Nord und Ehrenfeld) 9 0 2 12 LV X 30 Iltisstraße/Äußere Kanalstraße Bezirk 4 /Neuehrenfeld) 7 3 1 4 SV, 7 LV X 31 Maarweg/Widdersdorfer Straße Bezirk 4 (Ehrenfeld) 4 1 2 1 SV, 4 LV X 32 Venloer Straße/Anschlussstelle Bocklemünd Ost Bezirk 4 (Bocklemünd- Mengenich) 6 0 1 1 SV, 7 LV X 33 Militärringstraße/Konrad-Adenauer- Straße/Leyboldstraße Bezirk 2 (Marienburg) 7 0 0 3 SV, 5 LV X X 34 Niehler Straße/Friedrich-Karl-Straße Bezirk 5 (Niehl) 6 2 1 7 LV X 35 Bayenthalgürtel/Goethestraße/Schillerstraße Bezirk 2 (Marienburg 8 0 0 1 SV, 9 LV X 36 Am Schnellert/Poller Kirchweg Bezirk 1 (Deutz) 3 0 1 2 LV X 37 Paffrather Straße/Waltherstraße Bezirk 9 (Dellbrück) 3 0 1 3 LV X 38 Neumarkt gesamt Bezirk 1 (Altstadt-Süd) 21 7 8 3 SV, 19 LV X 39 Eifelplatz gesamt Bezirk 1 (Neustadt-Süd) 7 1 4 6 LV X 40 Bayenstraße/Mechtildisstraße/Holzmarkt Bezirk 1 (Altstadt-Süd) 5 0 0 1 SV, 3 LV X 2 2 Nr. Standort Stadtteil Verkehrs- unfälle der Kategorie 1 - 4 davon Verkehrs- unfälle mit zu Fuß gehenden davon Verkehrs- unfälle mit Rad- fahrenden Unfallfolgen (T - Getötet / SV - Schwer- verletzt / LV - Leicht- verletzt Maß- nahmen sind erfolgt Maß- nahmen in Vor- bereitung/ werden geprüft Kreuzung wurde überprüft - keine geeigneten Maßnahmen ersichtlich 41 Bensberger Straße/Anschlussstelle Königsforst-Nord Bezirk 7 (Eil) 5 0 0 7 LV 42 Dünnwalder Kommunalweg/Am Flachsrosterweg Bezirk 9 (Höhenhaus) 3 0 0 3 SV, 3 LV X 43 Am Baggerfeld/Auweilerstraße/Chorbusch- straße/Weilerstraße Bezirk 6 (Esch-Auweiler) 3 1 0 1 SV, 4 LV X 44 Neusser Straße/Bergstraße Bezirk 5 (Weidenpesch) 3 0 2 2 LV X 45 Universitätsstraße/Gyrhofstraße Bezirk 3 (Lindenthal) 4 0 3 4 LV X 46 Frankfurter Straße/Anschlussstelle Lind Süd Bezirk 7 (Lind) 11 0 0 13 LV X 47 Bonner Straße/Bayenthalgürtel Bezirk 2 (Marienburg) 14 2 3 2 SV, 11 LV X 48 Industriestraße/Emil-Hoffmann-Straße Bezirk 2 (Rodenkirchen) 6 0 3 2 SV, 4 LV X 49 Höninger Weg/Gottesweg Bezirk 2 (Zollstock) 4 1 1 4 LV X 50 Dürener Straße/Decksteiner Straße/Kitschburger Straße/Mommsenstraße Bezirk 3 (Lindenthal) 11 2 0 1 SV, 9 LV X 51 Siegburger Straße/Allerseelenstraße Bezirk 7 (Poll) 3 0 0 2 LV X 52 Frohnhofstraße/Rochusstraße Bezirk 4 (Ossendorf) 3 0 3 3 LV X 53 Venloer Straße/Anschlussstelle Bocklemünd-West Bezirk 4 (Bocklemünd/ Mengenich) 7 0 0 7 LV X² 54 Frankfurter Straße/Maarhäuser Weg/ Steinstraße Bezirk 7 (Gremberghoven) 11 0 0 13 LV X 55 Olpener Straße/Burgstraße/Höhenberger Straße Bezirk 8 (Höhenberg) 4 3 0 1 T, 1 SV, 3 LV X 56 Mathias-Brüggen-Straße/Von-Hünefeld-Straße Bezirk 4 (Ossendorf) 5 0 1 2 LV X 57 Eiler Straße/Maarhäuser Weg/Theodor-Heuss-Straße Bezirk 8 (Rath/Heumar) 3 0 0 Sachschäden X 58 Maarhäuser Weg/Steinstraße Bezirk 7 (Gremberghoven) 6 1 0 1 SV, 3 LV X 59 Deutzer Weg/Steinstraße/Urbacher Weg Bezirk 7 (Porz) 4 0 2 3 LV X ² Rotlichtüberwachung und Prüfung ortsfeste Überwachung Kategorie 1 3 Unfall mit Leichtverletzten (LV) 2 Unfall mit Schwerverletzten (SV) 4 * mobile Geschwindigkeitskontrollen Unfall mit Getöteten (T) Unfall mit erheblichem Sachschaden 3 3
Anlage 4 - Unfallbericht Polizei 2018 Auszug
2949 Zeichen
bürgerorientiert · professionell · rechtsstaatlich Verkehrsunfallentwicklung Stadtgebiet Köln Polizeipräsidium Köln Direktion Verkehr Unfallhäufungsstellen und tödliche Unfälle 2018 in Köln - Anlage 4 Anlage 4 1 Verkehrsunfallentwicklung 2018 Stadtgebiet Köln Verkehrsunfälle 2018: Verkehrsunfälle minus 1.091 (-2,5 %) 3 Verunglückte mit schweren Unfallfolgen 2018: Verunglückte mit schweren Unfallfolgen plus 39 (+5,5 %) 28 getötete Verkehrsteilnehmer Verkehrsunfallentwicklung 2018 Stadtgebiet Köln © OpenStreetMapcontributors 6 Unfallursachen bei Verkehrsunfällen mit Verunglückten Verkehrsunfallentwicklung 2018 Stadtgebiet Köln 7 Verunglückte Kinder 2018: verunglückte Kinder minus 36 (-8,9 %) Verkehrsunfallentwicklung 2018 Stadtgebiet Köln © OpenStreetMapcontributors 8 Verunglückte Senioren 2018: verunglückte Senioren plus 99 (+18,4 %) Verkehrsunfallentwicklung 2018 Stadtgebiet Köln © OpenStreetMapcontributors 12 Verunglückte Rad Fahrende 2018: verunglückte Rad Fahrende plus 194 (+10,4 %) Verkehrsunfallentwicklung 2018 Stadtgebiet Köln © OpenStreetMapcontributors 13 Verunglückte Pedelec Fahrende 2018: verunglückte Pedelec Fahrende plus 34 (+109,5 %) Verkehrsunfallentwicklung 2018 Stadtgebiet Köln 14 Unfallursachen bei Verkehrsunfällen mit verunglückten Rad Fahrenden Verkehrsunfallentwicklung 2018 Stadtgebiet Köln Fehler von Rad Fahrenden Fehler gegenüber Rad Fahrenden 15 Verunglückte zu Fuß Gehende 2018: verunglückte zu Fuß Gehende minus 65 (-8,9 %) Verkehrsunfallentwicklung 2018 Stadtgebiet Köln © OpenStreetMapcontributors 16 Hauptunfallursachen von zu Fuß Gehenden bei Verkehrsunfällen mit Verunglückten Verkehrsunfallentwicklung 2018 Stadtgebiet Köln 17 Unfallursache Alkohol 2018: Verunglückte plus 58 (+28,3 %) Verkehrsunfallentwicklung 2018 Stadtgebiet Köln © OpenStreetMapcontributors 20 Unfallursache Geschwindigkeit bei Kfz. 2018: Verunglückte minus 43 (-16,5 %) Verkehrsunfallentwicklung 2018 Stadtgebiet Köln © OpenStreetMapcontributors 22 Erläuterungen/Definitionen Verkehrsunfall: Ein Verkehrsunfall ist jedes plötzliche und zumindest für einen Beteiligten ungewollte, mit dem öffentlichen Straßenverkehr und seinen typischen Gefahren ursächlich zusammenhängende Ereignis, bei dem Personen- oder Sachschaden entstanden ist. Verunglückte: Als Verunglückte gelten alle Personen, die bei einem Verkehrsunfall einen Körperschaden erlitten haben. Schwerverletzte: Diejenigen Verunglückten, die in Folge eines Verkehrsunfalles zur stationären Behandlung in einem Krankenhaus aufgenommen werden, gelten als Schwerverletze. Getötete: Als Getötete im Sinne des Straßenverkehrsunfallstatistikgesetzes werden alle Personen gezählt, die innerhalb von 30 Tagen nach einem Verkehrsunfall an den Unfallfolgen verstorben sind. Altersgruppen: Die Altersgruppen umfassen folgende Altersspannen: Kinder <= 14 Jahre Jugendliche 15-17 Jahre Junge Erwachsene 18-24 Jahre Erwachsene 25-64 Jahre Senioren >= 65 Jahre
Anlage 5 - Fahrradquiz 2018
10529 Zeichen
D ie Oberbürgermeisterin Das Fahrradquiz 2018 – Rita Rostisch radelt weiter! E rinnern Sie sich an die Rad fahrende Kölnerin Rita Rostisch? Rita holte im vergangenen Jahr ihr Fahrrad aus dem Keller und stellte fest, dass sie doch einige Fragen zu den Radregeln hatte. Als schlaue Kölnerin hatte Rita aber eine Idee: Sie führte einen Blog über ihre Fahrten und so konnten ihr viele Kölnerinnen und Kölner Ratschläge und Tipps geben. Aber Rita weiß noch lange nicht alles und so wendet sie sich auch in diesem Jahr wieder Hilfe suchend an alle Radfahrerinnen und Radfahrer. Machen Sie Rita mit Ihrem Wissen fit für den Straßenverkehr. Und Ihr Gewinn? Mehr Sicherheit, Verständnis und die Chance auf einen unserer tollen Preise! Im folgenden Text finden Sie Ritas Blog mit zehn Beiträgen und Fragen zum Radverkehr. Hier muss nicht nur eine Antwort richtig sein, sondern es können auch mehrere richtige Antworten möglich sein. Alle vollständig richtig ausgefüllten Bögen nehmen nach dem Einsendeschluss am 31.05.2018 (Poststempel) an der Verlosung von drei tollen Gewinnen teil. Mit ein wenig Glück können Sie sich dieses Jahr über eine dreitägige Reise auf dem Rurufer-Radweg in der Nordeifel (inklusive drei Übernachtungen mit Frühstück und Gepäcktransfer) für zwei Personen, ein Original Hollandrad oder eine schöne Fahrradtasche von Ortlieb freuen! Teilnahmeberechtigt sind alle Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer über 12 Jahre, mit Ausnahme der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Amtes für Straßen und Verkehrstechnik. Der Rechtsweg ist wie immer ausgeschlossen. Im Internet finden Sie das Quiz und weitere interessante Informationen zum Radfahren unter www.stadt-koeln.de/radfahren 1. Eintrag – 7. Januar 2018 Gestern Morgen, als ich schnell mal zum Büdchen ging, fuhr mir auf dem Gehweg der kleine Severin mit seinem Rädchen entgegen, aber hinter ihm fuhr seine Oma, die Frau Mösch. „Nanu“ sagte ich, „Frau Mösch, sind Sie jetzt auch wieder im Kindergarten, dass sie auf dem Gehweg fahren dürfen?“ Darauf antwortet sie „Frau Rostisch, auch die Straßenverkehrsordnung kann sich mal ändern.“ Da habe ich nix mehr gesagt – aber was meint die denn? Leev Rita, Kinder unter acht Jahren, die auf dem Gehweg fahren, dürfen von e iner Aufsichtsperson auf dem Fahrrad begleitet werden. Frau Mösch macht daher alles richtig. Frau Mösch hat sich nur herausgeredet: Kinder unter zehn J ahren müssen immer auf dem Gehweg fahren, Erwachsenen ist das nicht gestattet. 2. Eintrag – 15. Januar 2018 Wissen Sie eigentlich, was es mit dem „Toten Winkel“ auf sich hat? Also: Wenn ich an der Kreuzung geradeaus und ein Lkw-Fahrer nach rechts will, dann kann das sehr gefährlich werden. Ich habe die Vorfahrt, aber es kann passieren, dass mich der Fahrer nicht sieht. Ich kann viel für meine eigene Sicherheit tun, wenn ich mich richtig aufstelle, wenn der Lkw schon an der Ampel steht. Aber wo war das jetzt noch? Leev Rita, Radfahrerin A macht alles richtig – sie steht schräg hinter dem L kw. Radfahrerin B macht alles richtig – sie steht direkt neben dem L kw. 3. Eintrag, 7. Februar 2018 Wenn ich so mit dem Fahrrad durch Köln fahre, werde ich ja auch immer wieder mal von Autos überholt. Ich habe aber schon das Gefühl, dass die manchmal ganz schön nah an mir vorbeifahren. Da müsste es doch eigentlich auch eine Regel geben, wie groß der Abstand sein muss, oder? Leev Rita, Autofahrende müssen innerorts einen Abstand von 1,5 m e inhalten, wenn sie dich überholen. Kann dieser Abstand nicht gewährleistet werden, dann müssen sie ein Stück hinter dir fahren, bis sich eine Überholmöglichkeit bietet. In Köln sind die Straßen manchmal so eng, da fahren Autos eben e in bisschen dichter vorbei. Ist doch nicht schlimm. 4. Eintrag – 19. Februar 2018 Manchmal nervt mich ja mein Nachbar Hennes mit seiner Besserwisserei - immerhin, vom FC sagt er nicht mehr so viel. Aber eines muss ich ihm ja lassen, wenn er die Autotür öffnet, ist er immer sehr vorsichtig. Der passt auf, ob ein Radfahrer neben ihm fährt. „Ja,“ hat er ganz stolz gesagt, „das liegt am „Holländischen Griff“. Damit haben Autofahrer die Radfahrer besser im Blick, wenn sie die Tür öffnen“. Ich wollte es nicht zugeben, aber ich weiß nicht, was das ist. Leev Rita, beim „Holländischen Griff“ öffnet Hennes die Tür mit der rechten – also der Tür abgewandten –- Hand und dreht sich damit automatisch in Richtung Schulterblick und damit zum Radverkehr! der „Holländische Griff“ kann dazu beitragen, dass Unfälle z wischen Menschen auf dem Fahrrad und plötzlich sich öffnenden Autotüren vermieden werden. beim „Holländischen Griff“ greift Hennes zum Blinker, bevor er a us einer Parklücke fährt. Menschen auf dem Fahrrad müssen dann bremsen oder auch anhalten. 5. Eintrag – 28. Februar 2018 Gestern haben wir uns beim Sonntags-Kaffee über Kreisverkehre unterhalten. Die Schmitze-Billa fährt ja mit dem Auto, ich mit dem Fahrrad und da haben wir über einem Stückchen Kuchen mal so richtig besprochen, was für jeden wichtig ist. Ich glaube, das hat echt was gebracht. Heute Morgenkonnte ich mich aber nicht an alles erinnern, was wir besprochen haben. Was könnten wir wohl gesagt haben? Leev Rita, für dich als Radfahrerin ist wichtig, die Fahrbahn im Kreisel zu d einer eigenen Sicherheit selbstbewusst mittig überfahren. Dann kann sich kein Auto neben dich drängen und besser gesehen wirst du auch! für Billa als Autofahrerin ist wichtig, dass sie bei Ausfahrt aus dem K reisel mit dem Schulterblick kontrolliert, ob ein Fahrrad neben ihr fährt! für Euch beide ist wichtig, dass Ihr die Vorfahrt beachtet. Q uetsche du dich bei der Einfahrt in den Kreisel nicht neben Fahrzeuge, die schon im Kreisel sind. Billa muss dagegen bei der Einfahrt in den Kreisel besonders auf die vorfahrtsberechtigten Radfahrenden achten. Anlage 5 - Fahrradquiz 6. Eintrag – 7. März 2018 Heute bin ich über die Bonner Straße gefahren und da hat die Stadt den Radweg quasi auf die Fahrbahn gemalt. Heißt auch nicht mehr Radweg sondern „Schutzstreifen“. Kaum fahre ich da, hält vor mir die Schmitze Billa mit ihrem Smart und sagt, sie darf das, weil sie nur schnell ein Brötchen kaufen geht. Ich frage mich aber jetzt doch, ob das so richtig war und was ich als Radfahrerin sonst auf dem Streifen darf. Leev Rita Radfahrerinnen und Radfahrer dürfen den Streifen zum Linksabbiegen und zum Überholen verlassen. Autofahrerinnen und Autofahrer dürfen ihr Fahrzeug ganz kurz abstellen, um schnelle Erledigungen zu machen (Brötchenholen, fix zur Bank etc.) die Schmitze Billa darf den Schutzstreifen mit dem Auto dann überfahren, wenn es - zum Beispiel beim Ausweichen - nötig ist und sie Radfahrerinnen und Radfahrer nicht behindert. 7. Eintrag, 10. März 2018 Ich fahre ja mit dem Fahrrad gerne über die Hohenzollernbrücke. Da ist es aber manchmal ganz schön voll mit den ganzen Touristen und ihren Liebesschlössern. Die Stadt hat da einen gemeinsamen Geh- und Radweg eingerichtet. Aber wie schnell darf ich denn hier fahren, auch verliebte Touristen sind ja manchmal ganz schön krakeelig, wenn ich an ihnen vorbeiflitze? Leev Rita, auch für dich als Radfahrerin gilt die „angepasste Fahrweise“. Du darfst also nur so schnell fahren, wie du niemanden gefährdest. Manchmal ist das dann eben sehr langsam – oder du solltest schieben. wozu hast du eine Klingel? Gas geben und den Weg freiklingeln! wenn du hier fährst, dann bitte immer nur in Schrittgeschwindigkeit – ist es voll, dann musst du dein Rad schieben! 8. Eintrag, 12. März 2018 Mittlerweile gibt es ja in Köln immer mehr „Fahrradstraßen“. Ehrlich gesagt – ist ja schön. Aber wofür sind die denn eigentlich gut? Kriegt die Schmitze Billa ein Knöllchen, wenn sie hier mit ihrem Smart reinfährt? Unter uns – ich würde mich ja kaputtlachen. Leev Rita, grundsätzlich sind Fahrradstraßen nur für Radfahrer und Radfahrerinnen vorgesehen. Hier in dieser Straße dürfen nach der Beschilderung aber auch Autos und Motorräder fahren. Also hat Billa nochmal Glück. Fahrradstraßen sind gut für die Sicherheit, denn Autos und Motorräder dürfen nicht schneller als 30 km/h fahren und müssen ihre Geschwindigkeit sogar noch weiter reduzieren und sich dem Radverkehr anpassen, wenn es nötig ist! Fahrradstraßen sind gut für Menschen auf dem Fahrrad, denn sie dürfen immer nebeneinander fahren. Das Quiz wird freundlich unterstützt von 9. Eintrag, 17. März 2018 Ab und zu nehme ich beim Radfahren den Möpp mit. Wenn ich dann in Nippes so schön durch‘s Grüne fahre und die Merheimer Straße überqueren will, dann fahre ich über den Zebrastreifen. Vor kurzem komme ich da angefahren und – was denken Sie – kommt da der Hennes mit dem Auto und fährt einfach durch! Als ich ihn darauf angesprochen habe, sagt er „Nix für ungut – aber für Radfahrer, die den Zebrastreifen überfahren wollen, muss ich nicht halten.“ Das kann doch wohl nicht wahr sein? Leev Rita, in der Straßenverkehrsordnung heißt der Zebrastreifen „Fußgängerüberweg“. Steige ab und schiebe, dann bist du eine Fußgängerin und Hennes muss halten! Der Möpp allein zählt leider nicht als Fußgänger. Hennes sollte noch ein paar Fahrstunden nehmen. Natürlich muss er für dich halten, wenn du mit dem Rad über den Zebrastreifen fahren willst. 10. Eintrag – 02. April 2018 Gestern Abend habe ich mich mal wieder mit Hennes gestritten. Es ging um das Bild hier und er sagt, die Radfahrer hätten gegenüber dem Fahrer im roten Auto Vorfahrt, auch wenn sie den Radweg in der falschen Richtung befahren. Ich kann das aber nicht glauben. Wer hat denn hier alles Vorfahrt? Leev Rita, der Radverkehr, der den Radweg in der vorgegebenen Fahrtrichtung befährt, hat Vorfahrt. Radfahrerinnen und Radfahrer, die den Radweg entgegen der erlaubten Fahrtrichtung befahren, haben ebenfalls Vorfahrt. Sie bringen sich aber in erhebliche Unfallgefahr. der Fahrer des roten Pkw hat gegenüber dem Radverkehr Vorfahrt. Haben Sie alle Fragen beantwortet? Sehr schön! Dann ab die Post an die Stadt Köln (Amt für Straßen und Verkehrstechnik - 660/12 , Willy-Brandt- Platz 2, 50679 Köln - Fax. Nr. 0221/221-27801; Email: Fahrradquiz@stadt- koeln.de) und mit etwas Glück heißt die glückliche Gewinnerin oder der glückliche Gewinner: Vorname und Name Geburtsdatum Adresse Telefon /Email Schule, Klasse, Lehrer Nur bei angemeldeten Schulklassen:
Anlage 2 - Tödliche VU 2018
5010 Zeichen
Anlage 2 Nr Datum Zeit Bezirk Straße Beteiligung (Alter) Folgen Ursache 1 15.01.2018 10:00 8 (Buchheim) Bergisch Gladbacher Str. 190 F (92) - Lkw (50) 1 T (92) - 1 LV (50) F betritt die Fahrbahn unmittelbar vor wartendem Lkw und wird überrollt als dieser anfährt 2 28.01.2018 03:33 8 (Merheim) Kratzweg 2 F (26) - StraB (37) 1 T (26) - 1 LV (37) Auf den Schienen liegender F wird von StraB erfasst 3 07.02.2018 22:15 4 (Ossendorf) Butzweilerstraße/Franziska-Anneke- Straße Pkw (19) - Pkw (36) 1 T (19), 1 LV (36) Pkw-Fahrer überschreitet erheblich die zulässige Höchstgeschwindigkeit und kollidiert mit abbiegendem Gegenverkehr 4 17.03.2018 04:07 1 (Neustadt-Nord) Zülpicher Straße 298 F (53) - Pkw (48) 1 T (53) Alkoholisierter F betritt unvermittelt die Fahrbahn und wird von Pkw erfasst. 5 20.04.2018 09:00 1 (Deutz) Siegburger Straße 147 R (75) 1 T (75) Radfahrer übersieht Bordstein und stürzt. 6 22.04.2018 04:55 8 (Rath/Heumar) Rösrather Straße 768 Pkw (?) - Pkw (30) 1 T, 1 SV (30) Zwei Pkw stoßen auf gerader Strecke frontal zusammen- unklare Umstände 7 24.04.2018 08:15 5 (Riehl) Boltensternstraße/Niehler Gürtel Lkw (37) - R (57) 1 LV (37), 1 T (57) Rechts abbiegender Lkw kollidiert mit geradeaus fahrender R - Möglicherweise "Toter Winkel"-Unfall 8 26.04.2018 22:27 2 (Zollstock) Militärringstraße/Oberer Komarweg/Am Eifeltor Pkw (22) - KKrad (50) 1 T (50) Linksabbiebender Pkw-Fahrer kollidiert mit dem Kkrad, Kkrad möglicherweise nicht beleuchtet 9 06.05.2018 17:38 5 (Longerich) Militärringstraße/Herforder Straße Pkw (55) - Krad (22) 1 SV (55), 1 T (22) Pkw fährt vorschriftswidrig in Straße ein und kollidiert bei der Ausfahrt mit Krad 10 28.05.2018 07:45 3 (Widdersdorf) Mathesenhofweg 141 Lkw (38) - R (7) 1 LV (38) - 1 T (7) Rechts abbiegender Lkw kollidiert mit geradeaus fahrendem R - Möglicherweise "Toter Winkel"-Unfall 11 08.06.2018 19:23 4 (Ossendorf) Mühlenweg/Mathias-Brüggen-Straße Pkw (39) - Krad 42 1 T (42) Links abbiegende Pkw-Fahrerin übersieht vorfahrtsberechtigen Krad-Fahrer und kollidiert mit ihm. 12 16.06.2018 01:59 1 (Neustadt-Nord) Aachener Straße - Haltestelle Moltkestraße F (56) - StraB (49) 1 T (56) - 1 LV (49) Stark alkoholisierter F stürzt unter anfahrende StraB 13 16.06.2018 04:08 1 (Neustadt-Süd) Zülpicher Platz 6 F (25) - StraB (48) 1 T (25) - 1 LV (48) F versucht Fahrzeugkupplung zu übersteigen und stürzt unter anfahrende Bahn 14 18.06.2018 16:35 6 (Chorweiler) Stolpestraße 6 Lkw (38) - F (36) 1 T (38) Lkw bricht aus, streift F, Fahrer wird aus dem Wagen geschleudert und schwer verletzt. 15 18.06.2018 18:50 5 (Longerich) Wilhelm-Sollmann-Straße/Neusser Straße F (94) - StraB (55) 1 T (94) - 1 LV (55) F quert Schienenbereit entgegen Rotsignal und wird von StraB erfasst. Tödliche Verkehrsunfälle 2018 im Kölner Stadtgebiet 1 Nr Datum Zeit Bezirk Straße Beteiligung (Alter) Folgen Ursache 16 20.06.2018 09:30 8 (Höhenberg) Olpener Straße / Höhenberger Straße Pkw (51) - R (81) 1 T (81) Rechtsabbiegender Pkw kollidiert mit geradeaus fahrendem Radfahrer (Pedelec) 17 24.06.2018 03:00 3 (Braunsfeld) Friedrich-Schmidt-Straße R (41) 1 T (41) Alleinunfall - R stürzt und erleidet schwere Kopferverletzungen 18 07.07.2018 19:32 8 (Buchheim) Elisabeth-Schäfer-Weg R (47) 1 T (47) Alleinunfall - R stürzt und erleidet Kopferverletzungen - wegen blutverdünnendender Mittel treten Kompliationen ein 19 13.07.2018 10:50 2 (Godorf) Kerkrader Straße Lkw (35) - Pkw (26) 1 T (35) - 1 SV (26) Lkw kippt auf Zubringer um, trifft Pkw, der in Leitplanke fährt 20 16.07.2018 11:18 2 (Marienburg) Heinrich-Lübke-Ufer unterhalb Rodenkirchener Brücke R (58) - Pkw (21) 1 T (58) - 1 LV (21) R (Pedelec) überquert unvermittelt die Fahrbahn und wird von Pkw erfasst 21 20.07.2018 21:17 3 (Lindenthal) Bachemer Landstraße Bahnübergang F (45) - StraB (56) 1 T (45) F betritt unvermittelt den Gleisbereich 22 29.08.2018 15:05 3 (Lindenthal) Fürst-Pückler-Straße 45 R (88) 1 T (88) Alleinunfall - R stürzt und erleidet Kopfverletzungen 23 04.09.2018 23:39 4 (Vogelsang) Venloer Straße 1152 - Haltestelle "Bocklemünd" F (60) - StraB (29) 1 T (60) - 1 LV (29) Rollstuhlfahrer befährt Gleisbeeich entgegen dem Rotsignal und wird von StraB erfasst 24 11.09.2018 17:50 3 (Lindenthal) Militärringstraße/Dürener Straße R (53) 1 T (53) Alleinunfall - R stürzt und erleidet Kopfverletzungen 25 14.10.2018 15:17 7 (Porz) Hauptstraße/Karlstraße Krad (38) 1T (38) Alleinunfall - möglicherweise Fahrfehler - ausbrechenes Krad kollidiert mit LZA 26 30.10.2018 20:45 2 (Raderthal) Brühler Landstraße/Militärringstraße Krad (24) - Pkw (42) 1 T (24), 1 LV (42) Pkw-Fahrer touchiert Krad-Fahrer beim Spurwechsel. 27 09.11.2018 00:00 6 (Worringen) Benderstraße 35 F (59) 1 T (59) Stark alkoholisierter F wird schwer verletzt aufgefunden T - Getötete Person SV - Schwerverletzte Person LV - Leichtverletzte Person F - Zu Fuß gehende Person Krad - Motorradfahrende Person Kkrad - Mofa oder Motorroller fahrende Person R - Radfahrende Person StraB - Straßenbahn 2
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (217)
- Wilhelm-Sollmann-Straße
- Deutz-Mülheimer Straße
- Domstraße
- Robert-Bosch-Straße
- Brückenstraße
- Bonner Landstraße
- Emdener Straße
- Venloer Straße 1152
- Rochusstraße
- Neuenhofstraße
- Bergerstraße
- Neue Eiler Straße
- Rösrather Straße 768
- Weißhausstraße
- Odenthaler Straße
- Liburer Landstraße
- Industriestraße
- Innere Kanalstraße
- Seidenstraße
- Keupstraße 1
- Militärringstraße 3
- Kerkrader Straße
- Iltisstraße
- Niehler Straße 1
- Paffrather Straße
- Bayenstraße
- Bensberger Straße
- Neusser Straße 1
- Universitätsstraße
- Frankfurter Straße
- Bonner Straße
- Dürener Straße
- Siegburger Straße 147R
- Frohnhofstraße
- Steinstraße
- Olpener Straße
- Mathias-Brüggen-Straße
- Eiler Straße
- Aachener Straße 1
- Dellbrücker Hauptstraße
- Bergisch Gladbacher Straße 190F
- Berliner Straße 9
- Jahnstraße
- Richard-Wagner-Straße
- Zülpicher Straße 298F
- Heidelberger Straße 8
- Honschaftsstraße 9
- Bachemer Straße 1
- Kerpener Straße
- Mindener Straße
- Östliche Zubringerstraße
- Kalker Hauptstraße
- Weinsbergstraße 4
- Ostheimer Straße
- Mommsenstraße 3
- Merheimer Straße
- Butzweilerstraße
- Boltensternstraße
- Moltkestraße
- Stolpestraße 6
- Friedrich-Schmidt-Straße
- Bachemer Landstraße
- Fürst-Pückler-Straße 45R
- Brühler Landstraße
- Benderstraße 35F
- Chlodwigplatz
- Höninger Weg
- Zeisbuschweg
- Neurather Ring
- Deutzer Ring
- Clevischer Ring
- Maarweg
- Kirchweg
- Eifelplatz
- Dünnwalder Kommunalweg
- Maarhäuser Weg
- Deutzer Weg
- Agrippinaufer
- Deutzer Brücke
- Habsburgerring
- Hohenstaufenring
- Hansaring
- Hohenzollernring
- Kaiser-Wilhelm-Ring
- Gottesweg
- Barbarossaplatz
- Mathesenhofweg 141
- Heinrich-Lübke-Ufer
- Hohenzollernbrücke
- Kratzweg 2F
- Mühlenweg
- Zülpicher Platz 6F
- Elisabeth-Schäfer-Weg
- Am Vorgebirgstor
- Am Schnellert
- Am Baggerfeld
- Am Eifeltor
- Am Kümpchenshof 1
- Friedrich-Ebert-Straße
- Rodenkirchener Straße
- Von-der-Wettern-Straße
- Pauline-Christmann-Straße
- Rudolf-Amelunxen-Straße
- Widdersdorfer Straße
- Konrad-Adenauer-Straße
- Friedrich-Karl-Straße
- Emil-Hoffmann-Straße
- Johann-Bensberg-Straße 9
- Junkersdorfer Straße 3
- Franziska-Anneke-Straße
- Geestemünder Straße
- Äußere Kanalstraße
- Subbelrather Straße
- Dünnwalder Mauspfad
- Decksteiner Straße
- Kitschburger Straße
- Von-Hünefeld-Straße
- Theodor-Heuss-Straße
- An den Dominikanern
- Teutoburger Straße 1
- Berrenrather Straße 3
- Robert-Koch-Straße 3
- Luxemburger Straße
- Auf dem Paulsacker
- Rhöndorfer Straße 3
- Am Flachsrosterweg
- Allerseelenstraße
- Höhenberger Straße 8
- Brüsseler Straße 1
- Opladener Straße
- Würzburger Straße 8
- Willy-Brandt-Platz 2
- Herforder Straße
- Pfälzischer Ring
- Helmholtzstraße
- Cottbuser Straße
- Markgrafenstraße
- Mechtildisstraße
- Marzellenstraße 1
- Siegfriedstraße 1
- Lindenthalgürtel
- Engelbertstraße 1
- Waldecker Straße 8
- Machabäerstraße
- Feldkasseler Weg
- Bochumer Straße
- Herkulesstraße
- Bayenthalgürtel
- Carlswerkstraße 9
- Lützerathstraße 8
- Raderthalgürtel
- Raderberggürtel 2
- Ehrenfeldgürtel 4
- Neubrücker Ring
- Wahner Straße
- Oberländer Ufer
- Schillerstraße
- Poller Kirchweg
- Waltherstraße
- Auweilerstraße
- Oberländer Wall 1
- Alteburger Wall
- Im Weidenbruch 9
- Schaafenstraße 1
- Schaevenstraße 1
- Humboldtstraße 1
- Klosterstraße
- Germaniastraße 8
- Niehler Gürtel
- Oberer Komarweg
- Rambouxstraße
- Pohligstraße
- Leyboldstraße
- Goethestraße
- Weilerstraße
- Pilgrimstraße
- Melatengürtel
- Messe-Kreisel
- Frankstraße
- Bunsenstraße
- Gyrhofstraße
- Urbacher Weg
- Rolandstraße
- Lindenstraße
- Friesenplatz 1
- Dasselstraße
- Franzstraße 3
- Vietorstraße 8
- Hauptstraße
- Waldstraße
- Im Hasental
- Bergstraße
- Bonner Wall
- Bischofsweg
- Piusstraße 4
- Homarstraße
- Karlstraße
- Birkenweg
- Holzmarkt
- Burgstraße
- Sülzgürtel 3
- Parkgürtel
- Kuthstraße 8
- Straße 19
- Straße 14
- Straße 11
- Neumarkt
- Straße 1 1
- Straße 2
- Straße 9 0
- Heumarkt 1
- Straße 3 0
- Straße 8 0
- Straße 4 0
- Auenweg
- Ottoplatz
- Straße 7
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- 2701/2019
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 29.08.2019
- Erstellt
- 07.08.2019 12:26