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2851/2017

Entwicklung des Anordnungssolls der Gewerbesteuer und Branchenaufteilung

Mitteilung Ausschuss 19.09.2017

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Nächste Beratung: Finanzausschuss, Sitzung am 25.09.2017, TOP 2.15

Anlage3a

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Ansehen

Anlage5

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Ansehen

Anlage4

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Ansehen

Anlage3b

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Ansehen

Anlage1

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Ansehen

Mitteilung Ausschuss

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Ansehen

Anlage2a

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Ansehen

Anlage2b

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Ansehen

Anlage3a

663 Zeichen

Entwicklung der Vorauszahlungen für den Erhebungszeitraum 2017 - Betragsangaben in Mio. EUR 
Anlage 3a    m 
30,00 
80,00 
130,00 
180,00 
230,00 
280,00 
330,00 
01.01. 01.02. 01.03. 01.04. 01.05. 01.06. 01.07. 01.08. 13. 09. 01.10. 01.11. 01.12. 31.12. 
Versicherungen - Vorjahr Versicherungen - lfd. Jahr sonstige Dienstleistungen - Vorjahr sonstige Dienstleistungen - lfd. Jahr 
Finanzdienstleister - Vorjahr Finanzdienstleister - lfd. Jahr Produzierendes Gewerbe - Vorjahr Produzierendes Gewerbe - lfd. Jahr 
Groß- und Außenhandel - Vorjahr Groß- und Außenhandel - lfd. Jahr Einzelhandel -Vorjahr Einzelhandel - lfd. Jahr 
Banken - Vorjahr Banken - lfd. Jahr

Anlage5

1188 Zeichen

Anlage 5 
Ergebnis Ergebnis Ergebnis Ergebnis Wert Abweichung Abwei chung Rel. Abw. Rel. Abw. 
2008 2009 *1) Vorvorjahr Vorjahr lfd. Jahr 2017 zu 2008 2 017 zu 2009 2017 zu 2008 2017 zu 2009 
2015 *2) 2016 *2) 2017 *2) 
01.01. 764,2 778,8 793,3 840,6 915,2 151,0 136,4 +19,8% +17,5% 
31.01. 757,2 814,1 809,4 917,2 1018,7 261,5 204,6 +34,5% +25,1% 
28.02. 723,2 851,5 823,9 924,2 1045,0 321,8 193,5 +44,5% +22,7% 
31.03. 756,2 858,7 821,8 1012,7 1067,0 310,8 208,3 +41,1% +24,3% 
30.04. 803,8 833,4 886,3 1064,9 1138,9 335,1 305,5 +41,7% +36,7% 
31.05. 838,9 807,1 917,5 1108,8 1144,0 305,1 336,9 +36,4% +41,7% 
30.06. 926,5 800,4 921,0 1146,9 1154,9 228,4 354,5 +24,6% +44,3% 
31.07. 970,8 790,0 907,8 1187,3 1245,4 274,6 455,4 +28,3% +57,6% 
31.08. 1.034,30 776,8 925,7 1200,8 1224,0 189,7 447,2 +18,3% +57,6 % 
30.09. 1.018,10 758,6 956,5 1216,6 
31.10. 1.038,60 773,1 965,7 1283,1 
30.11. 1.043,30 795,8 997,8 1272,7 
31.12. 1.043,20 794,6 923,4 1280,2 
*1) Die Folgen der Finanzkrise 2008 und der Unterneh menssteuerreform 2008 wirkten sich erst ab dem Haushaltsjahr 2009 aus. 
*2) Neben dem laufenden Jahr werden die beiden Vorja hre aufgeführt, um Entwicklungen aufzuzeigen. 
Stand

Anlage4

330 Zeichen

Anlage 4    m 
700,0 
750,0 
800,0 
850,0 
900,0 
950,0 
1.000,0 
1.050,0 
1.100,0 
1.150,0 
1.200,0 
1.250,0 
1.300,0 
01.01. 31.01. 28.02. 30.03. 30.04. 31.05. 30.06. 31.07. 31. 08. 30.09. 31.10. 30.11. 31.12. 
Mehrjährige Entwicklung des Anordnungssolls 
Vorjahreswert 2014 Vorjahreswert 2015 Vorjahreswert 2016 Jahreswert 2017

Anlage3b

481 Zeichen

Entwicklung der Vorauszahlungen für den Erhebungszeitraum 2017 - Betragsangaben in Mio. EUR 
Anlage 3b  n 
0,00 
10,00 
20,00 
30,00 
40,00 
50,00 
60,00 
01.01. 01.02. 01.03. 01.04. 01.05. 01.06. 01.07. 01.08. 13. 09. 01.10. 01.11. 01.12. 31.12. 
Verkehr/Postdienste -  Vorjahr Verkehr/Postdienste - lfd. Jahr 
IuK - Vorjahr IuK - lfd. Jahr 
Medienwirtschaft - Vorjahr Medienwirtschaft - lfd. Jahr 
Hotel- und Gaststättengewerbe - Vorjahr Hotel- und Gaststättengewerbe - lfd. Jahr

Anlage1

365 Zeichen

Anlage 1    m
0,0 
100,0 
200,0 
300,0 
400,0 
500,0 
600,0 
700,0 
800,0 
900,0 
1.000,0 
1.100,0 
1.200,0 
1.300,0 
1.400,0 
01.01. 31.01. 28.02. 31.03. 30.04. 31.05. 28.06. 31.07. 31. 08. 13.09. 31.10. 30.11. 31.12. 
Hpl-Ansatz 2017 Vorauszahlungen 2017 Nachzahlungen für Vorjahre Insgesamt lfd. Jahr 2017 Vorjahreswert 2016 
Entwicklung des Anordnungssolls 2017

Mitteilung Ausschuss

5127 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
II/21/212/1 
212/1-00.05.01 
Vorlagen-Nummer 
 2851/2017 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Finanzausschuss 25.09.2017 
 
Entwicklung des Anordnungssolls der Gewerbesteuer und Branchenaufteilung 
Die Verwaltung ist beauftragt, den Finanzausschuss regelmäßig über die Entwicklung des Anord-
nungssolls der Gewerbesteuer zu unterrichten und gleichzeitig eine aktuelle (mehrjährige) Verteilung 
auf Branchen darzustellen. 
Für das Haushaltsjahr 2017 sind nachfolgende Gewerbesteuerforderungen (Vorauszahlungen für den 
Erhebungszeitraum 2017 und Nachforderungen für Vorjahre) angeordnet: 
Hpl.-Ansatz 941,90 Mio. EUR 250,00 Mio. EUR 1.191,90 Mio. EUR
Stand: 13.09.2017 962,70 Mio. EUR 258,94 Mio. EUR 1.221,64 Mio. EUR
% vom Ansatz 102,21  % 103,57  % 102,49  %
Vorauszahlungen Nachforderungen Insgesamt
 
 
In Anlage 1 wird die Entwicklung des Anordnungssolls aufgeteilt nach Haushaltsplanansatz, Voraus-
zahlungen des lfd. Erhebungsraumes und Veränderungen für ältere Veranlagungsjahre im Vergleich 
zur Vorjahresentwicklung dargestellt. 
Die Einschätzung der wirtschaftlichen Lage durch die in Köln tätigen Unternehmen wirkt sich im Teil-
ansatz für Vorauszahlungen aus. Die Höhe der Vorauszahlungen entspricht grundsätzlich der Steuer, 
die sich bei der letzten Veranlagung ergeben hat. Die Vorauszahlungen zielen auf die Steuerhöhe, 
die sich für den laufenden Erhebungszeitraum voraussichtlich ergeben wird. Viele Steuerschuldner 
nutzen die Möglichkeit der Anpassung von Vorauszahlungen vor allem dann zeitnah, wenn mit einem 
schlechteren Ergebnis gerechnet wird. Die Anpassung an eine verbesserte Ertragssituation erfolgt 
dagegen oftmals erst im letzten Quartal des Erhebungszeitraumes oder nach Ablauf des Wirtschafts-
jahres. Das aktuelle Anordnungssoll für die Vorauszahlungen 2017 hat bereits den Teilansatz von 
941,90 Mio. EUR um 20,8 Mio. EUR überschritten. Nach der Einschätzung des Bundesministeriums 
für Wirtschaft und Energie zur wirtschaftlichen Lage in Deutschland im September 2017 setzt sich das 
Wachstum der deutschen Wirtschaft im zweiten Halbjahr 2017 fort. Die Dynamik wird aber etwas ge-
ringer ausfallen als im ersten Halbjahr. Diese Bewertung spiegelt sich in der Entwicklung des Gewer-
besteueraufkommens in Köln in den letzten Monaten wieder. So liegt das Anordnungssoll hinsichtlich 
der Vorauszahlungen gegenwärtig um 11,47 Mio. EUR niedriger als am 28.06.2017 (Bericht zur Sit-
zung des Finanzausschusses am 10.07.2017). Der Planansatz von 941,90 Mio. EUR wird nach dem 
derzeitigen Stand bis zum Jahresende nicht unterschritten, jedoch voraussichtlich nicht erheblich 
übertroffen. 
Für das Jahr 2017 ist eine Steigerung des Vorauszahlungssolls gegenüber dem Ansatz 2016 von 
860,0 Mio. EUR um ca. 9,52 % berücksichtigt. Das aktuelle Anordnungssoll für Vorauszahlungen liegt

2 
 
mit 39,14 Mio. EUR oberhalb des Vorjahresniveaus (Endstand 2016 in Höhe von 923,56 Mio. EUR). 
Der Teilansatz für Nachforderungen wird auf der Grundlage eines mehrjährigen Durchschnittswertes 
qualifiziert geschätzt. Die im Verlauf eines Jahres zwar tendenziell progressive, aber nicht lineare 
Entwicklung des Teilansatzes lässt letztlich keine belastbare Prognose zu. Neben Veranlagungen 
(erstmalige Festsetzung der Gewerbesteuer) und nachträglichen Anpassungen der Vorjahresvoraus-
zahlungen schlagen sich in diesem Teilansatz Berichtigungen im Rahmen von anhängigen Ein-
spruchs- bzw. Klageverfahren und Betriebsprüfungen für alle Erhebungszeiträume nieder. Im Jahres-
verlauf ist daher die aktuelle Entwicklung des Anordnungssoll für Nachforderungen nicht vorherseh-
bar. 
Die Anlagen 2a und 2b enthalten mehrjährige Branchenaufteilungen, bezogen auf die tatsächlichen 
Festsetzungen des jeweiligen Veranlagungszeitraumes. Diese Aufteilungen basieren auf den bis zum 
13.09.2017 festgesetzten Forderungen. Infolge der gewerbesteuerspezifischen Verfahrensbesonder-
heiten verändern sich die Festsetzungen der Erhebungszeiträume 2013 - 2015 noch fortwährend. Die 
Festsetzungen für den Veranlagungszeitraum 2016 werden verfahrensbedingt erst in der zweiten 
Jahreshälfte in einem erheblichen Umfang abgeschlossen. Berichtigungen sind jedoch für alle Erhe-
bungszeiträume möglich. Als Zusatzinformationen werden in dieser Anlage auch die Summen der in 
den einzelnen Haushaltsjahren angeordneten Beträge (unterste Zeile) ausgewiesen. 
In den Anlagen 3a und 3b ist die Entwicklung der Vorauszahlungen für den letzten und den laufenden 
Erhebungszeitraum branchenmäßig grafisch dargestellt. 
Anlage 4 zeigt grafisch einen mehrjährigen Vergleich des Anordnungssolls. In Anlage 5 wird die stich-
tagsbezogene mehrjährige Entwicklung des Anordnungssolls im jeweiligen Haushaltsjahr betragsmä-
ßig dargestellt. Die hier dargestellten Beträge ergeben sich als Summe der im betreffenden Haus-
haltsjahr angeordneten Vorauszahlungen des laufenden Jahres und der angeordneten Veränderun-
gen älterer Erhebungszeiträume. Die absoluten und relativen Abweichungen zu den Basisjahren 2008 
und 2009 sind in dieser Tabelle ebenfalls enthalten. 
 
 
 
gez. Klug

Anlage2a

1657 Zeichen

Anlage 2a    m 
Aktuelles 
Soll *1) 
Aktuelles 
Soll *1) 
Aktuelles 
Soll *1) 
Aktuelles 
Soll *1) 
Aktuelles 
VZ-Soll 
Produzierendes Gewerbe 134,97 14,57% 121,68 12,95% 133,1 2 12,04% 125,41 12,46% 127,04 13,20% 
Einzelhandel 57,15 6,17% 60,54 6,44% 71,72 6,48% 58,31 5,79 % 60,12 6,24% 
Hotel- & Gaststättengewerbe 14,86 1,60% 16,36 1,74% 18,6 0 1,68% 20,19 2,01% 18,20 1,89% 
Groß- & Außenhandel 67,79 7,32% 78,05 8,31% 88,07 7,96% 75 ,82 7,53% 80,12 8,32% 
Verkehr/Postdienste 19,52 2,11% 20,98 2,23% 23,75 2,15% 16 ,86 1,68% 23,88 2,48% 
Banken 67,24 7,26% 66,09 7,04% 54,66 4,94% 72,12 7,17% 58,03 6,03% 
Versicherungen 90,96 9,82% 100,73 10,72% 130,22 11,77% 108 ,87 10,82% 124,86 12,97% 
Finanzdienstleister 288,69 31,16% 281,48 29,96% 359,27 32 ,48% 336,87 33,47% 280,37 29,12% 
Medienwirtschaft 54,21 5,85% 53,69 5,72% 50,87 4,60% 46,24 4,59% 46,50 4,83% 
Information & Kommunikation 29,79 3,22% 33,96 3,62% 38,9 6 3,52% 36,56 3,63% 32,85 3,41% 
Sonstige Dienstleistungen *2) 101,15 10,92% 105,85 11,2 7% 136,79 12,37% 109,15 10,85% 110,73 11,50% 
Summe 926,33 100,00% 939,41 100,00% 1.106,03 100,00% 1.006 ,40 100,00% 962,70 100,00% 
Soll im Haushaltsjahr  *3) 1.007,80  Mio. EUR 1.028,50  Mio. EUR 923,43  Mio. EUR 1.280,24  Mio. EUR 1.221,64  M io. EUR 
2015 2016 2017 
*1) und zwar unabhängig davon, in welchem Haushaltsjahr die Festsetzung erfolgte 
*2) Aufteilung - siehe Anlage 2b 
*3) insgesamt im Haushaltsjahr, also sowohl der Vorauszahlungen als auch der Nachforderungen (für Vorjahre) 
Festsetzung für den Erhebungszeitraum (absoluter Betrag in Mio. EURO und relativer Anteil zum Gesamtbetrag) - Stand: 13.09.2017 
Branchen 
2013 2014

Anlage2b

1039 Zeichen

Anlage 2b   m 
Aktuelles 
Soll *1) 
Aktuelles 
Soll *1) 
Aktuelles 
Soll *1) 
Aktuelles 
Soll *1) 
Aktuelles 
VZ-Soll 
Sonstige Dienstleistungen *2) 101,15 100,00% 105,85 100 ,00% 136,79 100,00% 109,15 100,00% 110,73 100,00% 
"Freiberufliche Tätigkeiten" 37,63 37,20% 41,27 38,99% 5 2,13 38,11% 40,74 37,32% 43,27 39,07% 
Daseinsvorsorge 26,78 26,48% 29,46 27,83% 39,33 28,75% 31, 54 28,90% 33,35 30,11% 
Umwelt 19,77 19,55% 18,13 17,13% 24,93 18,23% 20,21 18,52% 1 7,88 16,14% 
Kulturelle Tätigkeiten 8,80 8,70% 8,90 8,41% 11,23 8,21% 9 ,60 8,80% 10,03 9,05% 
Weitere Dienstleistungen 8,17 8,08% 8,09 7,64% 9,17 6,70% 7,06 6,47% 6,22 5,61% 
Summe 101,15 100,00% 105,85 100,00% 136,79 100,00% 109,15 1 00,00% 110,73 100,00% 
*1) und zwar unabhängig davon, in welchem Haushaltsjahr die Festsetzung erfolgte 
*2) siehe Anlage 2a 
Festsetzung für den Erhebungszeitraum (absoluter Betrag in Mio. EURO und relativer Anteil zum Gesamtbetrag) - Stand: 13.09.2017 
Unterbranchen                 
Sonstige Dienstleistungen 
2013 2014 2015 2016 2017

Beratungsverlauf (1)

25.09.2017 Finanzausschuss
TOP 2.15 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2851/2017
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
19.09.2017
Erstellt
13.09.2017 15:21