2851/2017
Entwicklung des Anordnungssolls der Gewerbesteuer und Branchenaufteilung
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Anlage3a
663 Zeichen
Entwicklung der Vorauszahlungen für den Erhebungszeitraum 2017 - Betragsangaben in Mio. EUR Anlage 3a m 30,00 80,00 130,00 180,00 230,00 280,00 330,00 01.01. 01.02. 01.03. 01.04. 01.05. 01.06. 01.07. 01.08. 13. 09. 01.10. 01.11. 01.12. 31.12. Versicherungen - Vorjahr Versicherungen - lfd. Jahr sonstige Dienstleistungen - Vorjahr sonstige Dienstleistungen - lfd. Jahr Finanzdienstleister - Vorjahr Finanzdienstleister - lfd. Jahr Produzierendes Gewerbe - Vorjahr Produzierendes Gewerbe - lfd. Jahr Groß- und Außenhandel - Vorjahr Groß- und Außenhandel - lfd. Jahr Einzelhandel -Vorjahr Einzelhandel - lfd. Jahr Banken - Vorjahr Banken - lfd. Jahr
Anlage5
1188 Zeichen
Anlage 5 Ergebnis Ergebnis Ergebnis Ergebnis Wert Abweichung Abwei chung Rel. Abw. Rel. Abw. 2008 2009 *1) Vorvorjahr Vorjahr lfd. Jahr 2017 zu 2008 2 017 zu 2009 2017 zu 2008 2017 zu 2009 2015 *2) 2016 *2) 2017 *2) 01.01. 764,2 778,8 793,3 840,6 915,2 151,0 136,4 +19,8% +17,5% 31.01. 757,2 814,1 809,4 917,2 1018,7 261,5 204,6 +34,5% +25,1% 28.02. 723,2 851,5 823,9 924,2 1045,0 321,8 193,5 +44,5% +22,7% 31.03. 756,2 858,7 821,8 1012,7 1067,0 310,8 208,3 +41,1% +24,3% 30.04. 803,8 833,4 886,3 1064,9 1138,9 335,1 305,5 +41,7% +36,7% 31.05. 838,9 807,1 917,5 1108,8 1144,0 305,1 336,9 +36,4% +41,7% 30.06. 926,5 800,4 921,0 1146,9 1154,9 228,4 354,5 +24,6% +44,3% 31.07. 970,8 790,0 907,8 1187,3 1245,4 274,6 455,4 +28,3% +57,6% 31.08. 1.034,30 776,8 925,7 1200,8 1224,0 189,7 447,2 +18,3% +57,6 % 30.09. 1.018,10 758,6 956,5 1216,6 31.10. 1.038,60 773,1 965,7 1283,1 30.11. 1.043,30 795,8 997,8 1272,7 31.12. 1.043,20 794,6 923,4 1280,2 *1) Die Folgen der Finanzkrise 2008 und der Unterneh menssteuerreform 2008 wirkten sich erst ab dem Haushaltsjahr 2009 aus. *2) Neben dem laufenden Jahr werden die beiden Vorja hre aufgeführt, um Entwicklungen aufzuzeigen. Stand
Anlage4
330 Zeichen
Anlage 4 m 700,0 750,0 800,0 850,0 900,0 950,0 1.000,0 1.050,0 1.100,0 1.150,0 1.200,0 1.250,0 1.300,0 01.01. 31.01. 28.02. 30.03. 30.04. 31.05. 30.06. 31.07. 31. 08. 30.09. 31.10. 30.11. 31.12. Mehrjährige Entwicklung des Anordnungssolls Vorjahreswert 2014 Vorjahreswert 2015 Vorjahreswert 2016 Jahreswert 2017
Anlage3b
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Entwicklung der Vorauszahlungen für den Erhebungszeitraum 2017 - Betragsangaben in Mio. EUR Anlage 3b n 0,00 10,00 20,00 30,00 40,00 50,00 60,00 01.01. 01.02. 01.03. 01.04. 01.05. 01.06. 01.07. 01.08. 13. 09. 01.10. 01.11. 01.12. 31.12. Verkehr/Postdienste - Vorjahr Verkehr/Postdienste - lfd. Jahr IuK - Vorjahr IuK - lfd. Jahr Medienwirtschaft - Vorjahr Medienwirtschaft - lfd. Jahr Hotel- und Gaststättengewerbe - Vorjahr Hotel- und Gaststättengewerbe - lfd. Jahr
Anlage1
365 Zeichen
Anlage 1 m 0,0 100,0 200,0 300,0 400,0 500,0 600,0 700,0 800,0 900,0 1.000,0 1.100,0 1.200,0 1.300,0 1.400,0 01.01. 31.01. 28.02. 31.03. 30.04. 31.05. 28.06. 31.07. 31. 08. 13.09. 31.10. 30.11. 31.12. Hpl-Ansatz 2017 Vorauszahlungen 2017 Nachzahlungen für Vorjahre Insgesamt lfd. Jahr 2017 Vorjahreswert 2016 Entwicklung des Anordnungssolls 2017
Mitteilung Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle II/21/212/1 212/1-00.05.01 Vorlagen-Nummer 2851/2017 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Finanzausschuss 25.09.2017 Entwicklung des Anordnungssolls der Gewerbesteuer und Branchenaufteilung Die Verwaltung ist beauftragt, den Finanzausschuss regelmäßig über die Entwicklung des Anord- nungssolls der Gewerbesteuer zu unterrichten und gleichzeitig eine aktuelle (mehrjährige) Verteilung auf Branchen darzustellen. Für das Haushaltsjahr 2017 sind nachfolgende Gewerbesteuerforderungen (Vorauszahlungen für den Erhebungszeitraum 2017 und Nachforderungen für Vorjahre) angeordnet: Hpl.-Ansatz 941,90 Mio. EUR 250,00 Mio. EUR 1.191,90 Mio. EUR Stand: 13.09.2017 962,70 Mio. EUR 258,94 Mio. EUR 1.221,64 Mio. EUR % vom Ansatz 102,21 % 103,57 % 102,49 % Vorauszahlungen Nachforderungen Insgesamt In Anlage 1 wird die Entwicklung des Anordnungssolls aufgeteilt nach Haushaltsplanansatz, Voraus- zahlungen des lfd. Erhebungsraumes und Veränderungen für ältere Veranlagungsjahre im Vergleich zur Vorjahresentwicklung dargestellt. Die Einschätzung der wirtschaftlichen Lage durch die in Köln tätigen Unternehmen wirkt sich im Teil- ansatz für Vorauszahlungen aus. Die Höhe der Vorauszahlungen entspricht grundsätzlich der Steuer, die sich bei der letzten Veranlagung ergeben hat. Die Vorauszahlungen zielen auf die Steuerhöhe, die sich für den laufenden Erhebungszeitraum voraussichtlich ergeben wird. Viele Steuerschuldner nutzen die Möglichkeit der Anpassung von Vorauszahlungen vor allem dann zeitnah, wenn mit einem schlechteren Ergebnis gerechnet wird. Die Anpassung an eine verbesserte Ertragssituation erfolgt dagegen oftmals erst im letzten Quartal des Erhebungszeitraumes oder nach Ablauf des Wirtschafts- jahres. Das aktuelle Anordnungssoll für die Vorauszahlungen 2017 hat bereits den Teilansatz von 941,90 Mio. EUR um 20,8 Mio. EUR überschritten. Nach der Einschätzung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie zur wirtschaftlichen Lage in Deutschland im September 2017 setzt sich das Wachstum der deutschen Wirtschaft im zweiten Halbjahr 2017 fort. Die Dynamik wird aber etwas ge- ringer ausfallen als im ersten Halbjahr. Diese Bewertung spiegelt sich in der Entwicklung des Gewer- besteueraufkommens in Köln in den letzten Monaten wieder. So liegt das Anordnungssoll hinsichtlich der Vorauszahlungen gegenwärtig um 11,47 Mio. EUR niedriger als am 28.06.2017 (Bericht zur Sit- zung des Finanzausschusses am 10.07.2017). Der Planansatz von 941,90 Mio. EUR wird nach dem derzeitigen Stand bis zum Jahresende nicht unterschritten, jedoch voraussichtlich nicht erheblich übertroffen. Für das Jahr 2017 ist eine Steigerung des Vorauszahlungssolls gegenüber dem Ansatz 2016 von 860,0 Mio. EUR um ca. 9,52 % berücksichtigt. Das aktuelle Anordnungssoll für Vorauszahlungen liegt 2 mit 39,14 Mio. EUR oberhalb des Vorjahresniveaus (Endstand 2016 in Höhe von 923,56 Mio. EUR). Der Teilansatz für Nachforderungen wird auf der Grundlage eines mehrjährigen Durchschnittswertes qualifiziert geschätzt. Die im Verlauf eines Jahres zwar tendenziell progressive, aber nicht lineare Entwicklung des Teilansatzes lässt letztlich keine belastbare Prognose zu. Neben Veranlagungen (erstmalige Festsetzung der Gewerbesteuer) und nachträglichen Anpassungen der Vorjahresvoraus- zahlungen schlagen sich in diesem Teilansatz Berichtigungen im Rahmen von anhängigen Ein- spruchs- bzw. Klageverfahren und Betriebsprüfungen für alle Erhebungszeiträume nieder. Im Jahres- verlauf ist daher die aktuelle Entwicklung des Anordnungssoll für Nachforderungen nicht vorherseh- bar. Die Anlagen 2a und 2b enthalten mehrjährige Branchenaufteilungen, bezogen auf die tatsächlichen Festsetzungen des jeweiligen Veranlagungszeitraumes. Diese Aufteilungen basieren auf den bis zum 13.09.2017 festgesetzten Forderungen. Infolge der gewerbesteuerspezifischen Verfahrensbesonder- heiten verändern sich die Festsetzungen der Erhebungszeiträume 2013 - 2015 noch fortwährend. Die Festsetzungen für den Veranlagungszeitraum 2016 werden verfahrensbedingt erst in der zweiten Jahreshälfte in einem erheblichen Umfang abgeschlossen. Berichtigungen sind jedoch für alle Erhe- bungszeiträume möglich. Als Zusatzinformationen werden in dieser Anlage auch die Summen der in den einzelnen Haushaltsjahren angeordneten Beträge (unterste Zeile) ausgewiesen. In den Anlagen 3a und 3b ist die Entwicklung der Vorauszahlungen für den letzten und den laufenden Erhebungszeitraum branchenmäßig grafisch dargestellt. Anlage 4 zeigt grafisch einen mehrjährigen Vergleich des Anordnungssolls. In Anlage 5 wird die stich- tagsbezogene mehrjährige Entwicklung des Anordnungssolls im jeweiligen Haushaltsjahr betragsmä- ßig dargestellt. Die hier dargestellten Beträge ergeben sich als Summe der im betreffenden Haus- haltsjahr angeordneten Vorauszahlungen des laufenden Jahres und der angeordneten Veränderun- gen älterer Erhebungszeiträume. Die absoluten und relativen Abweichungen zu den Basisjahren 2008 und 2009 sind in dieser Tabelle ebenfalls enthalten. gez. Klug
Anlage2a
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Anlage 2a m Aktuelles Soll *1) Aktuelles Soll *1) Aktuelles Soll *1) Aktuelles Soll *1) Aktuelles VZ-Soll Produzierendes Gewerbe 134,97 14,57% 121,68 12,95% 133,1 2 12,04% 125,41 12,46% 127,04 13,20% Einzelhandel 57,15 6,17% 60,54 6,44% 71,72 6,48% 58,31 5,79 % 60,12 6,24% Hotel- & Gaststättengewerbe 14,86 1,60% 16,36 1,74% 18,6 0 1,68% 20,19 2,01% 18,20 1,89% Groß- & Außenhandel 67,79 7,32% 78,05 8,31% 88,07 7,96% 75 ,82 7,53% 80,12 8,32% Verkehr/Postdienste 19,52 2,11% 20,98 2,23% 23,75 2,15% 16 ,86 1,68% 23,88 2,48% Banken 67,24 7,26% 66,09 7,04% 54,66 4,94% 72,12 7,17% 58,03 6,03% Versicherungen 90,96 9,82% 100,73 10,72% 130,22 11,77% 108 ,87 10,82% 124,86 12,97% Finanzdienstleister 288,69 31,16% 281,48 29,96% 359,27 32 ,48% 336,87 33,47% 280,37 29,12% Medienwirtschaft 54,21 5,85% 53,69 5,72% 50,87 4,60% 46,24 4,59% 46,50 4,83% Information & Kommunikation 29,79 3,22% 33,96 3,62% 38,9 6 3,52% 36,56 3,63% 32,85 3,41% Sonstige Dienstleistungen *2) 101,15 10,92% 105,85 11,2 7% 136,79 12,37% 109,15 10,85% 110,73 11,50% Summe 926,33 100,00% 939,41 100,00% 1.106,03 100,00% 1.006 ,40 100,00% 962,70 100,00% Soll im Haushaltsjahr *3) 1.007,80 Mio. EUR 1.028,50 Mio. EUR 923,43 Mio. EUR 1.280,24 Mio. EUR 1.221,64 M io. EUR 2015 2016 2017 *1) und zwar unabhängig davon, in welchem Haushaltsjahr die Festsetzung erfolgte *2) Aufteilung - siehe Anlage 2b *3) insgesamt im Haushaltsjahr, also sowohl der Vorauszahlungen als auch der Nachforderungen (für Vorjahre) Festsetzung für den Erhebungszeitraum (absoluter Betrag in Mio. EURO und relativer Anteil zum Gesamtbetrag) - Stand: 13.09.2017 Branchen 2013 2014
Anlage2b
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Anlage 2b m Aktuelles Soll *1) Aktuelles Soll *1) Aktuelles Soll *1) Aktuelles Soll *1) Aktuelles VZ-Soll Sonstige Dienstleistungen *2) 101,15 100,00% 105,85 100 ,00% 136,79 100,00% 109,15 100,00% 110,73 100,00% "Freiberufliche Tätigkeiten" 37,63 37,20% 41,27 38,99% 5 2,13 38,11% 40,74 37,32% 43,27 39,07% Daseinsvorsorge 26,78 26,48% 29,46 27,83% 39,33 28,75% 31, 54 28,90% 33,35 30,11% Umwelt 19,77 19,55% 18,13 17,13% 24,93 18,23% 20,21 18,52% 1 7,88 16,14% Kulturelle Tätigkeiten 8,80 8,70% 8,90 8,41% 11,23 8,21% 9 ,60 8,80% 10,03 9,05% Weitere Dienstleistungen 8,17 8,08% 8,09 7,64% 9,17 6,70% 7,06 6,47% 6,22 5,61% Summe 101,15 100,00% 105,85 100,00% 136,79 100,00% 109,15 1 00,00% 110,73 100,00% *1) und zwar unabhängig davon, in welchem Haushaltsjahr die Festsetzung erfolgte *2) siehe Anlage 2a Festsetzung für den Erhebungszeitraum (absoluter Betrag in Mio. EURO und relativer Anteil zum Gesamtbetrag) - Stand: 13.09.2017 Unterbranchen Sonstige Dienstleistungen 2013 2014 2015 2016 2017
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2851/2017
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 19.09.2017
- Erstellt
- 13.09.2017 15:21