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AN/1397/2017

Musik-Veranstaltungen am Fühlinger See

Anfrage nach § 4 BV6 (Grüne) 27.09.2017

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 6 (Chorweiler), Sitzung am 05.10.2017, TOP 7.2.3

Anfrage (Grüne BV6)

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Anfrage (Grüne BV6)

2160 Zeichen

Auweiler - Blumenberg - Chorweiler - Esch - Fühlingen - Heimersdorf - Kasselberg - Langel - Lindweiler - Merkenich - Pesch - Rheinkassel - Roggendorf - Seeberg - Thenhoven - Vokhoven - Weiler - Worringen 
  
 Die Fraktion  
 Bündnis90/Die Grünen 
in der BV Köln-Chorweiler 
 Pariser Platz 1 
 50765 Köln 
 Bezirksrathaus Chorweiler 
 Eingang beim Bezirksbürgermeister:  
AN/1397/2017 
Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 05.10.2017 
 
Musik-Veranstaltungen am Fühlinger See 
Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, 
sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
Am Fühlinger See finden jährlich mehrere große Musik-Veranstaltungen, wie z. B. das Summer 
Jam, statt. Die Anwohner haben sich damit arrangiert, dass es dann zu Lärm und anderen 
Beeinträchtigungen kommt.  
Neu dazu gekommen ist ein weiteres Musikspektakel, das sich „Spring ins Feld“ nennt und laute 
elektronische Musik mit extrem basslastiger Tanzmusik bietet, die meist nicht Live gespielt wird, 
sondern von CD oder Computern kommt. Hier fiel den Anwohnern in Rheinkassel zum ersten Mal 
auf, dass trotz bestätigter Einhaltung der genehmigten Musiklautstärke, vor allem Bässe als 
ungewöhnlich laut und störend empfunden wurden, die sogar in Leverkusen noch zu hören waren.  
 
Wir fragen die Verwaltung:  
1.) Welchen Frequenzbereich erfassen, die bei der Stadt Köln eingesetzten Messgeräte? 
a)  Wann wurde die letzte Messung durchgeführt? 
b)  Wie lange dauerte die Veranstaltung? 
 
2.) Sind die Bass-Anteile der Musik im Bereich zwischen 20-200 Hz gesondert erfasst worden 
oder auf dem Messprotokoll klar erkennbar?  
a) Wenn ja, waren Auffälligkeiten in dem Bereich erkennbar? 
b) Wenn nein, warum nicht? 
 
Herrn Bezirksbürgermeister 
Reinhard Zöllner 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker

3.) Welche städtische oder andere Verordnung regelt die einzuhaltenden Lärm- oder 
Lautstärkegrenzen bei Veranstaltungen am Fühlinger See? 
 
 
Mit freundlichen Grüßen 
Bündnis`90 / Die Grünen 
 
Wolfgang Kleinjans  Inan Metinoglu         Lilo Heinrichs 
Fraktionsvorsitzender  stellv. Fraktionsvors.  Bezirksvertreterin

Beratungsverlauf (1)

05.10.2017 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)
TOP 7.2.3 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/1397/2017
Typ
Anfrage nach § 4 BV6 (Grüne)
Datum
27.09.2017
Erstellt
26.09.2017 19:02