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Musik-Veranstaltungen am Fühlinger See

Anfrage nach § 4 BV6 (Grüne) AN/1397/2017 vom 27.09.2017

Stand: Am 05.10.2017 in der Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

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  • Anfrage (Grüne BV6)

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    Auweiler - Blumenberg - Chorweiler - Esch - Fühlingen - Heimersdorf - Kasselberg - Langel - Lindweiler - Merkenich - Pesch - Rheinkassel - Roggendorf - Seeberg - Thenhoven - Vokhoven - Weiler - Worringen Die Fraktion Bündnis90/Die Grünen in der BV Köln-Chorweiler Pariser Platz 1 50765 Köln Bezirksrathaus Chorweiler Eingang beim Bezirksbürgermeister: AN/1397/2017 Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 05.10.2017 Musik-Veranstaltungen am Fühlinger See Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, Am Fühlinger See finden jährlich mehrere große Musik-Veranstaltungen, wie z. B. das Summer Jam, statt. Die Anwohner haben sich damit arrangiert, dass es dann zu Lärm und anderen Beeinträchtigungen kommt. Neu dazu gekommen ist ein weiteres Musikspektakel, das sich „Spring ins Feld“ nennt und laute elektronische Musik mit extrem basslastiger Tanzmusik bietet, die meist nicht Live gespielt wird, sondern von CD oder Computern kommt. Hier fiel den Anwohnern in Rheinkassel zum ersten Mal auf, dass trotz bestätigter Einhaltung der genehmigten Musiklautstärke, vor allem Bässe als ungewöhnlich laut und störend empfunden wurden, die sogar in Leverkusen noch zu hören waren. Wir fragen die Verwaltung: 1.) Welchen Frequenzbereich erfassen, die bei der Stadt Köln eingesetzten Messgeräte? a) Wann wurde die letzte Messung durchgeführt? b) Wie lange dauerte die Veranstaltung? 2.) Sind die Bass-Anteile der Musik im Bereich zwischen 20-200 Hz gesondert erfasst worden oder auf dem Messprotokoll klar erkennbar? a) Wenn ja, waren Auffälligkeiten in dem Bereich erkennbar? b) Wenn nein, warum nicht? Herrn Bezirksbürgermeister Reinhard Zöllner Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker 3.) Welche städtische oder andere Verordnung regelt die einzuhaltenden Lärm- oder Lautstärkegrenzen bei Veranstaltungen am Fühlinger See? Mit freundlichen Grüßen Bündnis`90 / Die Grünen Wolfgang Kleinjans Inan Metinoglu Lilo Heinrichs Fraktionsvorsitzender stellv. Fraktionsvors. Bezirksvertreterin

Beratungsverlauf

  1. 05.10.2017

    Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)

    TOP 7.2.3, Entscheidung. Ergebnis: Kenntnis genommen

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