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A-W/0020/2023

Umwidmung des kombinierten Geh- und Radweges auf dem Schulgelände mit dualer Nutzungsmöglichkeit außerhalb der Unterrichtszeiten der Mosaikschule

Antrag an die BV West 24.08.2023

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-West, Sitzung am 05.06.2025, TOP 7.7.1

Originalantrag

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Ergänzungsantrag

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Stellungnahme A-W-0020-2023

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Originalantrag

1877 Zeichen

STADT MONSTER. 
2 4. AUG. 2023 
Amt für Btii."ger- u. Rati servlce DU-Fraktion in der BV-West Be~irksverwaltu Weat 
Münster, 22.08.2023 
An den 
Bezirksbürgermeister des Stadtbezirks Münster- West 
Herrn Stephan Brinktrine 
Pantaleonplatz 7 
48161 Münster 
Umwidmung des kombinierten Geh- und Radweges auf dem Schulgelände mit dualer 
Nutzungsmöglichkeit außerhalb der Unterrichtszeiten 
Nach bisherigen Planungen soll der Geh- und Radweg über das Pausengelände führen. Dies 
führt zu Konflikten zum Nachteil von Schülerinnen und Schülern. (Bezug: Erweiterung 
Mosaik-Schule in Gievenbeck(V/0669/ 2022)) · 
Der Rad-/ i=ußweg zum Grünen Finger wird auf beiden Seiten mit einem abschließbaren Tor 
versehen (siehe Anlage). Zusätzlich wird an den Toren ein Schild angebracht „Schulgelände­ 
Keine Durchfahrt während der Unterrichtszeiten", um möglichen Nutzern des Weges die 
primäre Funktion als Schulgelände zu verdeutlichen. 
. .J 
Begründung: 
Radfahrer und Rollerfahrer auf dem Schulgelände sind eine Gefahr für spielende Kinder. Der 
Weg über das Schulgelände birgt insofern ein Gefahrenpotential. 
Lehrerinnen und Lehrer der Schule haben außenhalb des Schulgeländes keine 
Weisungsmöglichkeit gegenüber Dritten . 
Eltern von Kindern, die keine Erziehungsberechtigung haben, könnten von dem Weg nicht 
weggeschickt werden, so dass das Kindswohl gefährdet wäre. 
Durch die Verwendung eines Tores kann der Schulhof während der Unterrichtszeiten 
abgesichert werden. Für die Radfahrer und Fußgänger würde temporär ein Umweg von 50 m 
entstehen. 
gezeichnet: 
Peter Hamann 
Christian Hinzmann 
Thomas Lilge 
Karin Park-Luikenga 
Nicholas Reuting 
Nils Schappler 
Peter Wolfgarten 
CDU-Kreisverband Münster e.V. 
Mauritzstraße 4-6 • 48143 Münster 
Telefon (02 51) 4 18 42-0 
Telefax (02 51) 4 18 42-44 
post@cdu-muenster.de • www.cdu-muenster.de

Anlage 2 zur Vorlage V/0669/2022

Ergänzungsantrag

2718 Zeichen

CDU FRAKTION IN DER BV WEST 
Anden 
Bezirksbürgermeister des Stadtbezirks Münster - West 
Herrn Stephan Brinktrine 
Pantaleonplatz 7 
) 48161 Münster 
lt, W /oOJ,()f :20)3 / 1 
Münster, 19.09.2024 
Ergänzungsantrag zu A-W /0020/2023 - Kombinierter Rad- und Gehweg auf dem Gelände 
der Mosaikschule 
Der o.a. Antrag wird folgendermaßen ergänzt. 
Die Bezirksvertretung Münster-West möge beschließen: 
Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen und zu veranlassen, dass der besagte kombinierte 
Rad- und Gehweg endwidmet und komplett dem Schulgelände zugeschlagen wird. Zudem 
sollte wegen OGS auch der Fachdienst OGS des Jugendamtes in die Abstimmung der Ämter 
mit einbezogen werden. 
Begründung: 
) In der Antwort der Verwaltung auf den Antrag werden nur planungs- und baurechtliche 
Argumente aufgeführt, um den status quo zu rechtfertigen. 
Eine Umwidmung zum reinen Gehweg ist aus unserer Sicht nur eine Scheinlösung. In der 
Radfahrerstadt Münster wird diese Regelung meistens nicht beachtet. Wir gehen nicht davon 
aus, dass die Polizei die 'Gehwegregelung während der Schulzeit konsequent überwachen 
wird. 
Aufgrund des neuen Gebäudeteils und des damit verbundenen Anwachsens der 
Schülerschaft ist die Vergrößerung des Schulhofes unter Einbeziehung der Obstwiese 
zwingend erforderlich. Der Geh- und Radweg oder nur Gehweg ist deshalb ein Störfaktor. 
Wir haben zukünftig mit einem zweigeteilte_n Schulhof, so dass die Aufsichtspflicht der 
lehrenden arg strapaziert wird. Bezüglich eines öffentlichen Weges besteht kein 
Weisungsrecht der Lehrer. 
Mauritzstraße 4-6 • 48143 Münster 
Telefon (02 51) 4 18 42-0 • Telefax (02 51) 4 18 42- 
44 post@cdu-muenster.de • www.cdu-muenster.de 
CDU-SPENDENKONTO: IBAN DE96 4005 0150 0000 131318 • BIC: WELADEDIMST • Sparkasse Ml\nsterland Ost

Die Mosaikschule hat ein Schutzkonzept Prävention, das vorsieht, dass 
Eltern/ Erwachsene/ Schulfremde.während der Schulzeit das Schulgelände nicht betreten 
dürfen. Sie werden konsequent beim Betreten des Schulgeländes angesprochen. Dieses 
Prinzip wird durch einen öffentlichen Weg über das Schulgelände ad absurdum geführt. 
Im Falle eines Unfalls auf dem Geh- und Radweg oder anderen Vorfällen wird den 
Lehrkräften mangelnde Aufsichtspflicht angelastet werden; Wir sehen hier aber eher ein 
Organisationsverschulden seitens der Stadtverwaltung. 
Aus den o.a. Gründen sollte der Geh- und Radweg entwidmet und dem Schulgelände 
zugeschlagen werden.' Ein Zutritt zur Obstwiese - wie auch dem Schulgelände - ist jederzeit 
· nach Schulschluss und während schulfreier Zeiten möglich. 
gezeichnet: 
Peter Hamann 
Christian Hinzrnann 
· Thomas Lilge 
Karin Park-Luikenga 
Nicholas Reuting 
Nils Schappler 
Peter Wolfgarten 
) 
1 •

Stellungnahme A-W-0020-2023

3882 Zeichen

66.31.0113 
Herr Hollenberq 
STADT MÜNSTER 
t... 1 2 .. SEP. 2024 
Amt für Bürger- u. Ratsservice 
Bezirksverwaltung West 
Amt für Bürger- und Ratsservice 
Bezirksvertretung.Münster -West 
Bezirksverwaltung Münster- West 
. über Herrn Stadtbaurat Densförff · 
A-w f 0010- J 2oi.J 
22.08.2024 
6699 
Umwidmung des kombinierten Geh- und Radweges auf dem Schulgelände mit 
dualer Nutzungsmöglichkeit außerhalb der Unterrichtszeiten 
Antrag lfd. Nr.: A-W/0020/2023 der cou-·Fraktion vom 22.08.2023 
Mit dem Antrag (A-W/0020/2023) der CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Münster-West 
vom 22.08.2023 wurde die Verwaltung beauftragt den vorhandenen Geh- und Radweg entlang 
des Schulhofes der Mosalkschule umzuwidmen, damit künftig kein Geh- und Radweg mehr 
entlan~ des Schulgrundstückes verläuft. 
Im Bestand ist der in Rede stehende Geh- und Radweg Te'il des öffentlichen Wem~netzes 
(nicht Teil des Schulgrundstücks) und stellt eine direkte Verbindung aus den. nördlichen 
Stadtteilen in den grünen Trichter dar, der das neu entstehende Oxford-Quartier mit dem 
Stadtteil verbindet. Die angrenzende Grünfläche ist im rechtsverbindlichen Bebauungsplan 
VEP 2 als öffentliche Grünfläche festgesetzt. 
Der vorliegende Antrag sieht vor, den östlich der Mosaik-Schule verlaufenden Geh- und 
Radweg mit Toren zu versehen, um diesen während der Schulzeiten verschließen zu können. 
Diesem Vorschlag der CDU-Fraktion kann aus folgenden Gründen nicht zugestimmt werden: · 
Der Antrag wiederspricht den Festsetzungen des rechtsverbindlichen Bebauungsplans und 
der Widmung nach dem Straßen- und Wegegesetz (StrWG NRW), da so sowohl der Geh­ 
Radweg, als auch die öffentliche Grünfläche nicht mehr öffentlich zug.änglich waren. 
Die Verwaltung beabsichtigt jedoch zum Schutz der im Nahbereich spielenden Kinder, dem 
sich zwischen Schule- und Spielfläche befindenden Teil des Geh-Radweges, die Eigenschaft 
eines öffentlichen Weges für den Radverkehr nach § 7 StrWG NRW zu entziehen und damit 
in einen reinen Gehweg umzuwandeln, sodass eine dauerhafte öffentliche Zugänglichkeit 
gewahrt bleibt. Für den Radverkehr entsteht ein zumutbarer Umweg, da dieser die Grünfläche 
künftig umfahren muss. 
. i i

Die Planung sieht vor, wie in der Vorlage · V/0669/2022 vorgestellt, außerdem eine 
Verschwerikung der Wegeverbindung zwischen Schulgrundstück und umgestalteter 
Grünfläche, um auf die veränderte Situation aufmerksam zu machen und vor allem den 
Radverkehr aktiv anders zu leiten. 
Ferner sieht das planerische Konzept vor, die östliche Grünfläche unter Beibehaltung der 
vorhandenen Obstbäume als naturnahen Schulhofbereich zu gestalten· und somit einen 
Beitrag zur· Schulhof-Kompensation, der durch die Erweiterung auf vier Züge reduzierten 
Schulhoffläche, . zu · leisten. Dies ist lediglich unter der Voraussetzung möglich, dass die 
öffentliche Zugänglichkeit der Grünfläche außerhalb des Schulbetriebes dauerhaft 
gewährleistet ist und der prägende Charakter der Grüntläche gern. der Planung des Amtes für 
Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit, erhalten bleibt. Alle Verär,derungen an der· 1 • ' • 
· ehemaligen Grünfläche müssen mit. dem Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit 
abgesprochen · werden. Unter den · genannten Voraussetzungen kann die öffentliche 
Grünfläche ohne Änderung des Bebauungsplans in eine Schulhoffläche urnqewandelt werden. 
Die vorgeschlagene Lösung ist mit allen beteiligten Städtischen Ämtern (Ordnungsamt, Amt 
für Schule und Weiterbildung, Stadtplanungsamt, Vermessungs- und Katasteramt, Amt für. 
Mobilität und Tiefbau und Amt für' Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit) sowie der Polizei 
. abgestimmt und wird einheitlich als zielführendste Lösung angesehen, um sowohl den 
geänderten örtlichen Anforderungen, als auch · den bestehenden planungsrechtlichen 
Vorgaben zu entsprechen. · · 
Der o.g. Antrag ird als erledigt ·angesehen. . ..

Beratungsverlauf (1)

05.06.2025 Bezirksvertretung Münster-West
TOP 7.7.1 Antrag Entscheidung

Beschluss: beantwortet

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Mauritzstraße 4

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Details

Aktenzeichen
A-W/0020/2023
Typ
Antrag an die BV West
Datum
24.08.2023
Erstellt
24.08.2023 14:57