Mandari Insight

1916/2022

Istanbul-Konvention - Kampagne gegen Gewalt an Frauen und Mädchen sowie gegen geschlechtsspezifische Gewalt

Mitteilung Ausschuss 24.06.2022

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Nächste Beratung: Ausschuss für die Gleichstellung von Frauen und Männern, Sitzung am 13.06.2022, TOP 4.3

Mitteilung Ausschuss

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Kampagne gegen Gewalt an Frauen und Mädchen und gegen geschlechtsspezifische Gewalt

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Ansehen

Mitteilung Ausschuss

1243 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
II/03 
 
Vorlagen-Nummer 07.06.2022 
 1916/2022 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss für die Gleichstellung von Frauen und Männern 13.06.2022 
 
Istanbul-Konvention - Kampagne gegen Gewalt an Frauen und Mädchen sowie gegen 
geschlechtsspezifische Gewalt 
Der Ausschuss für die Gleichstellung von Frauen und Männern hat in seiner Sitzung am  
25. April 2022 mit dem Beschluss des Antrages betreffend "Istanbulkonvention" (AN/0805/2022) die 
Verwaltung mit der Erstellung eines Konzeptes zur Durchführung einer Jahreskampagne im Sinne 
des Artikels 13 der Istanbul-Konvention (Bewusstseinsbildung) beauftragt. 
 
Das Amt für Gleichstellung von Frauen und Männern hat hierzu ein Konzept für eine Kampagne ge-
gen Gewalt an Frauen und Mädchen sowie gegen geschlechtsspezifische Gewalt entwickelt. 
Das Konzept ist als Anlage beigefügt. 
 
 
Soweit alle Maßnahmen in 2022 umgesetzt werden, fallen Gesamtkosten in Höhe von ca. 48.000 € 
an. Davon werden 20.000 € über den politischen Veränderungsnachweis abgedeckt. Die übrigen 
28.000 € werden über die Haushaltsstelle 9011.5744.2620.5 des Amtes für Gleichstellung von Frauen 
und Männern finanziert. 
 
 
Gez. Prof. Dr. Diemert

Kampagne gegen Gewalt an Frauen und Mädchen und gegen geschlechtsspezifische Gewalt

35905 Zeichen

0  
Amt für Gleichstellung von Frauen und Männern Externe Gleichstellung 
Köln – Augen auf! Kampagne gegen Gewalt an Frauen und Mädchen sowie gegen geschlechtsspezifische Gewalt

1 
 
INHALTSVERZEICHNIS 
 
1. EINLEITUNG    …………………………..    2 
2. ZIELSETZUNG   …………………………..    2 
3. UMSETZUNGSIDEEN UND –STRATEGIEN ……………..    2 
3.1 HÄUSLICHE-/BEZIEHUNGSGEWALT ……………………    3 
3.1.1 HOCHRISIKOFÄLLE UND FEMIZID ……………………    3 
3.1.2 LEITLINIE GEGEN HÄUSLICHE GEWALT ……………………    4 
3.1.3 MÄNNER UND JUNGEN ALS BETROFFENE  ………………….    4 
 
3.2 SEXUALISIERTE GEWALT  ……………………    5 
3.2.1 ANONYME SPURENSICHERUNG  ……………………    5 
3.2.2 CATCALLING    …………………………..    6 
3.2.3 SEXUELLE BELÄSTIGUNG IM ÖPNV  ……………………    7 
3.2.4 KONSENS   ……………..……………    8 
 
3.3 SPEZIFISCHE GEWALTFORMEN  ……………………    8 
3.3.1 WEIBLICHE GENITALBESCHNEIDUNG ……………………    8 
3.3.2 ZWANGSVERHEIRATUNG   ……………………  ..9 
3.3.3 DIGITALE GEWALT  …………………………..  10 
3.3.4 FRAUEN UND KRIEGSSITUATIONEN  ……………..  10 
 
3.4 ALLE FORMEN VON GEWALT  ……………………  11 
3.4.1 INTERNATIONALE AKTIONSTAGE ……………………  11 
3.4.2 TÄTER*INNEN    …………………………..  13 
3.4.3 PRÄVENTION DURCH BETEILIGUNG VON MÄNNERN  ………  13 
3.4.4 WEITERENTWICKLUNG DER BANK ……....……………  14 
3.4.5 WEITERENTWICKLUNG DES KÖLNER HILFESYSTEMS ……....  15  
 
4. KOSTEN    …………………………..  16 
 
5. AUSBLICK     …………………………..  16

2 
 
1. Einleitung: 
Die Arbeit für die rechtliche und tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern ist ein 
wesentliches Element in der Verhütung von Gewalt gegen Frauen – so schreibt es die 
Präambel der Istanbul-Konvention fest.  
Gewalt gegen Frauen und Mädchen ist der Ausdruck historisch gewachsener ungleicher 
Machtverhältnisse zwischen Frauen und Männern. Daher wird in diesem Zusammenhang 
auch eindeutig von struktureller Gewalt gesprochen. Die unterschiedlichen Formen der 
Gewalt gegen Frauen und Mädchen sowie geschlechtsspezifische Gewalt verhindern eine 
vollständige Gleichstellung und stellen eine Menschenrechtsverletzung dar. So ergibt sich für 
die kommunale Gleichstellungsarbeit eine zwingende Notwendigkeit sich dem Thema 
allumfassend zu widmen. Auch weil Gewaltschutz seit der Ratifizierung der Istanbul-
Konvention in Deutschland am 12.10.2017 keine freiwillige Leistung mehr ist. 
Gleichstellung und Gewaltschutz sind nicht zuletzt Qualitätsmerkmale einer gesamten 
Kommune und dienen der Verbesserung der Lebenssituation aller Menschen innerhalb der 
Stadtgesellschaft – so auch in Köln.  
 
2. Zielsetzung: 
Über den jährlichen Aktionszeitraum der Orange Days (25.11.-10.12.) hinaus wird in einer 
Großkampagne das Thema geschlechtsspezifische Gewalt mit unterschiedlichen 
Maßnahmen bearbeitet. Die Stadt Köln trägt damit insbesondere Artikel 13 der Istanbul-
Konvention zur Bewusstseinsbildung in einem ersten Umsetzungsschritt Rechnung. Die 
Förderung von regelmäßigen Kampagnen oder Programmen, die auch durch das hier 
beschriebene Gesamtkonzept getragen werden, sollen durch eine aktive Zusammenarbeit 
von Gleichstellungsorganen, der Zivilgesellschaft und nichtstaatlichen Organisationen, 
insbesondere mit Frauenorganisationen, den unterschiedlichen Erscheinungsformen von 
Gewalt gegen Frauen und Mädchen und geschlechtsspezifische Gewalt entgegen treten.  
Ziel ist eine umfassende Verbreitung von Informationen in der Kölner Stadtgesellschaft. Es 
geht um das Bewusstsein und das Verständnis für alle Formen von geschlechtsspezifischer 
Gewalt, die in ihrer Auswirkungen unsere Gesellschaft mitprägen. Dies soll zur 
Enttabuisierung des Themas und zur Verbesserung der Situation von Betroffenen beitragen. 
 
Über das Thema der strukturellen Gewalt gegen Mädchen und Frauen hinaus wird erstmalig 
das Thema Männer und Jungen – als Betroffene und Täter im Kontext 
geschlechtsspezifischer Gewalt - zusätzlich in den Blick genommen. Die bundesweite Arbeit 
und Beschäftigung mit dieser Zielgruppe ist bislang trotz ihrer Bedeutsamkeit im 
Gesamtkontext noch deutlich unterrepräsentiert, so dass Köln im Zusammenspiel mit allen 
Beteiligten hier eine Vorreiterinnenrolle einnehmen könnte. 
 
3. Umsetzungsideen und –strategien 
 
Nachfolgend ist ein Katalog mit unterschiedlichsten Themenfeldern und Handlungsstrategien 
aufgeführt, der die aktuellen Problemlagen im Diskurs um Gewalt an Frauen und Mädchen 
sowie geschlechtsspezifischer Gewalt aufgreift. Die einzelnen Themenfelder sind mit 
konkreten Umsetzungsideen und einer überschlägigen Kostenkalkulation hinterlegt.

3 
 
Grundidee ist hierbei, dass mit Partner*innen aus dem etablierten Kölner Hilfesystem und 
Fachexpert*innen zusammen gearbeitet wird. 
Die nachfolgende Struktur richtet sich nach den verschiedenen Gewaltformen, die sich aus 
der Istanbul Konvention ergeben.  
 
 
3.1 Häusliche Gewalt/ Beziehungsgewalt 
 
Häusliche Gewalt bezeichnet im Sinne der Istanbul Konvention alle Handlungen körperlicher, 
sexueller, psychischer oder wirtschaftlicher Gewalt, die innerhalb der Familie oder des 
Haushalts oder zwischen früheren oder derzeitigen Eheleuten oder Partner*innen 
vorkommen, unabhängig davon, ob Täter*innen denselben Wohnsitz wie das Opfer haben 
oder hatten. 
 
3.1.1 Hochrisikofälle und Femizid 
 
Jede Woche werden in Deutschland etwa drei Frauen von ihrem aktuellen oder früheren 
Partner getötet, im Jahr 2020 waren es 139. Das bedeutet an jedem fast zweiten Tag. Und 
Köln ist hier mittendrin – denn seit Herbst 2021 bis zur Osterzeit 2022 sind vier Fälle, von 
Partnerschaftsmord – also Femizide bekannt geworden.  
 
Außerdem wird mehr als ein Mal pro Stunde in Deutschland eine Frau durch ihren Partner 
gefährlich körperlich verletzt. Die Trennung bei häuslicher Gewalt stellt eine besondere 
Hochrisikosituation für Frauen und ihre Kinder dar. Hier besteht eine hohe Gefahr, dass eine 
schwere bis lebensbedrohliche und –beendende Formen von Gewalt vom Täter ausgehen.  
Ein nach wie vor komplikationsreiches Thema ist die Frage von der Berücksichtigung dieses 
Phänomens ins Sorge- und Umgangsrechtsstreitigkeiten. An dieser Stelle braucht es eine 
gute kommunale Zusammenarbeit im Netzwerk.  
Alle sind gefragt und können dazu beitragen, hochgefährdete Frauen zu erkennen und zu 
unterstützen. Da bei Femiziden auch häufig Kinder Mitbetroffene sind, ist dies ein 
Aufgabenfeld, das auch dem Netzwerk gegen häusliche Gewalt zuzuordnen ist. 
 
In diesem Sinne sind die nachfolgenden Maßnahmen/Aktionen zu verstehen:  
Hochrisikofälle/ 
Femizid  
 
Umsetzungsideen  und -
strategien 
Kosten Partner* 
innen 
Istanbul 
Konvention 
Netzwerkarbeit  
-Verbesserte Zusammenarbeit  
  bei  Hochrisikofällen 
 
keine 
Kosten 
Netzwerk 
häusl. 
Gewalt 
 
AK gegen 
Gewalt an 
Frauen 
Art.51 
Auswertung der 
Podiumsdiskussion von 11/21 
https://www.youtube.com/watch
?v=ARvVMdQGuqo 
 
ca. 2.500 €

4 
 
 
3.1.2 Leitlinie gegen häusliche Gewalt 
 
Die in der Entwicklung befindliche Leitlinie „Häusliche Gewalt „Hinschauen – Ansprechen – 
Stärken: Eine Leitlinie zur Sensibilisierung sowie Handlungsansätze zur Unterstützung bei 
Häuslicher Gewalt“ dient der Verankerung der Thematik innerhalb der Stadtverwaltung.  
So kann ein breites Spektrum an Personen insbesondere auch in den allgemeinen 
Hilfsdiensten sensibilisiert werden.  
Multiplikator*innen für das Thema Gewalt an Schnittstellen zu schulen, wie zum Beispiel im 
Sozialamt. Jobcenter, Wohnungslosenhilfe und Sozialamt sind wichtige Anlaufstellen für von 
Gewalt betroffene Frauen und wichtige Stützen, um sich aus diesen Beziehungen zu lösen.  
Mit hoher Wahrscheinlichkeit arbeiten auch im Kollegium der Stadt Köln selbst betroffene 
Frauen, weshalb es umso wichtiger ist vom Amt für Gleichstellung von Frauen und Männern 
unter Beteiligung weiterer zuständiger Ämter wegweisende Informationen bereit zu stellen.  
Mit einer Enttabuisierung des Themas durch eine allgemein bekannte Leitlinie und darin 
festgeschriebenen Ansatzpunkten zur Umgangsweise mit von Gewalt Betroffenen kann die 
Stadt Köln intern dem Thema ein Gesicht geben. Durch die Sensibilisierung von  
verschiedenen Führungsebenen und des Kollegiums übernimmt die Stadt Köln als 
Arbeitgeberin eine Vorbildfunktion. 
 
Häusliche 
Gewalt 
 
Umsetzungsideen  und -
strategien 
Kosten Partner* 
innen 
Istanbul 
Konvention 
Leitlinie für die Führungskräfte 
und Mitarbeiter*innen der Stadt 
Köln 
500 € 
 
 
I/2, 53, 
03-01 
Art. 13 
 
 
3.1.3 Männer und Jungen als Betroffene 
 
Mindestens eine Million Männer – also ca. jeder 40. Mann - in Deutschland erleidet 
regelmäßig häusliche Gewalt durch seine Partnerin. Die Gründe, warum sie sich das trotz 
meist körperlicher Überlegenheit gefallen lassen, sind vielschichtig. 
So bestätigt die Istanbul Konvention, dass Frauen eindeutig häufiger von häuslicher Gewalt 
betroffen sind, aber auch Männer dieser Form von Gewalt ausgesetzt sind.  
Bisher führte dieses Thema eher ein Schattendasein, es ist im Gesamtkontext des Themas 
aber bedeutsam, auch diesen Aspekt mit aufzunehmen. 
Arbeiten von 
Handlungsstrategien z.B. 
Kurzvideos für Social Media 
 
Politik 
Lesung mit Sarah Kessler (auf 
der Bank am 11.06.2022) 
aus Budget 
IFT

5 
 
Männer und 
Jungen als 
Betroffene 
 
Umsetzungsideen  und -
strategien 
Kosten Partner* 
innen 
Istanbul 
Konvention 
 
Aufklärungsarbeit 
 
2.000 € 
 
 
SKM 
 
Präambel 
 
 
3.2 Sexualisiert Gewalt 
 
Sexualisierte Gewalt ist eindeutig Ausdruck gesellschaftlicher Machtverhältnisse. Männer 
benutzen Sexualität bewusst als Mittel zur Diskriminierung, Demütigung und Machtausübung 
gegenüber Frauen und Mädchen 
Sie kann mit anzüglichen Bemerkungen oder einem Pfiff beginnen und bis hin zur Ausübung 
massiver körperlicher Gewalt und Vergewaltigung gehen. Das öffentliche Bewusstsein bei 
Frauen und Männern ist immer noch mit vielen Vorurteilen, Mythen und Fehleinschätzungen 
behaftet, was eine Aufklärungsarbeit dringend notwendig macht. 
 
3.2.1 Anonyme Spurensicherung (ASS) 
Eine effektive Strafverfolgung von sexualisierter Gewalt, insbesondere mit Blick auf 
Beweiserhebung und Beweissicherung sowie den angemessenen Umgang mit 
Opferzeug*innen, ist in Deutschland noch nicht lückenlos gegeben.  
Nach Angaben des Bundesamtes für Justiz werden jährlich ca. 8000 Vergewaltigungen 
angezeigt. Unterschiedliche Studien kommen zu dem Ergebnis, dass der Anteil der Frauen, 
die eine erlebte Vergewaltigung nicht anzeigen sich zwischen 95% und 84,5% bewegt. Das 
heißt, zwischen 5% und 15% werden angezeigt. Die Dunkelziffer liegt hiermit bei über 
680.000 Betroffenen. Hinzu kommt, dass die Verurteilungsquote für angezeigte 
Vergewaltigungen seit Jahren eher sinkt. Nur zwischen 7 und 9% der angezeigten 
Vergewaltigungen (ca. 640) werden letztendlich verurteilt.  
Die bessere Bekanntheit und damit verbundene Inanspruchnahme von ASS kann zu einer 
besseren Beweissicherung in der Strafverfolgung beitragen, was ebenfalls Artikel 25 und 50 
der Istanbul-Konvention Rechnung trägt.  
In Köln gibt es die Anonyme Spurensicherung seit 2011 in 5 Krankenhäusern (2 
linksrheinisch, 3 rechtsrheinisch). Bis zum 30.11.2021 haben bereits 266 Betroffene in Köln 
von der ASS Gebrauch gemacht – in 30 Fällen ist bisher eine Anzeige erstattet worden. Da 
die Landesförderung eine Pauschalförderung ist und die hohe Fallzahl nur wenig Spielraum 
in den Geldern für eine kontinuierliche Öffentlichkeitsarbeit zum Thema ermöglicht, ist es 
wichtig dieses Thema im Gesamtzusammenhang von Gewalt an Frauen aufzugreifen.

6 
 
ASS 
 
Umsetzungsideen  und -
strategien 
Kosten Partner* 
innen 
Istanbul 
Konvention 
Infoscreens 2x jährlich 
(30.05.-05.06.2022 + Nov) 
Neugestaltung 
4.600 € 
400 € 
Notruf  Art.25 
Weitere Öffentlichkeitarbeit: 
Auf vorhandene Videos von 
Bielefeld zurückgreifen und an 
Köln anpassen 
https://www.youtube.com/watch
?v=78aQ84_Kzp4 
 
(Vorbereitung 2022/ 
 Umsetzung 2023) 
 
In 2022 
1500 € 
 
 
Notruf 
Bielefeld 
 
 
3.2.2 Catcalling 
Catcalling bezeichnet sexuell anzügliches Rufen, Reden, Pfeifen oder sonstige Laute im 
öffentlichen Raum, wie das Hinterherrufen sowie Nachpfeifen für gewöhnlich durch Männer 
gegenüber Frauen, und stellt eine Form der verbalen sexuellen Belästigung dar. Der Begriff 
stammt aus der englischen Umgangssprache und bedeutet in etwa „Katzen-Rufen“. 
Darunter werden alle sexuell konnotierten Verhaltensweisen bzw. verschiedene Arten der 
sexuellen Belästigung ohne Körperkontakt im öffentlichen Raum zusammengefasst. Trotz 
einer Petition mit 67.900 Unterschriften, die innerhalb von nur einer Woche in 2020 
gesammelt wurden, ist Catcalling in Deutschland nicht eindeutig strafbar. Auch der 
Deutsche Juristinnenbund forderte in 2021 eine rechtliche Normierung berührungsloser 
sexueller Belästigung. In einigen europäischen Ländern, Belgien oder Portugal, ist 
Catcalling bereits verboten und wird mit Geld- oder Haftstrafe bestraft.   
Nach einer aktuellen Studie des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und 
Jugend erleben 44 Prozent der Frauen, aber auch 32 Prozent der Männer, in Deutschland 
Situationen, in denen sexistische Zeichen und Übergriffe an sie adressiert sind. „Catcalling“ 
richtet sich vornehmlich gegen jüngere Frauen – zwei von drei Betroffene sind unter 25 
Jahre alt. Belästigungen auf der Straße wirken sich bei Betroffenen körperlich und 
emotional aus: Sie berichteten von körperlichen Symptomen wie Muskelverspannungen, 
Atembeschwerden, Schwindel und Übelkeit sowie starker Angst, z.B. vor Vergewaltigung 
oder davor, die eigene Privatsphäre nicht schützen zu können. 
In Köln macht Maresa Dziallas durch Aktionen auf dieses Thema aufmerksam. Sie ist eine 
der Bewerberinnen für den Kölner Else-Falk-Preis 2022. Gemeinsam mit der Aktivistin und 
der Gruppierung catcallsofcologne soll eine öffentlichkeitswirksame Aktion für 
voraussichtlich Juni 2023 vorbereitet werden.  
Das Ziel ist ein Bewusstsein dafür zu schaffen, dass Frauen und Mädchen sich in der 
Öffentlichkeit nicht sicher fühlen können. Durch eine weiterhin fehlende Strafbarkeit verbaler 
sexueller Belästigungen lässt sich diese Form der Gewalt verharmlosen.

7 
 
Durch eine öffentliche Sensibilisierung kann Catcalling so besser als ein Problem 
wahrgenommen und Frauen und Mädchen im Sinne von Empowerment gestärkt werden. 
 
Catcalling 
 
Umsetzungsideen  und -
strategien 
Kosten Partner* 
innen 
Istanbul 
Konvention 
Umsetzung von Aktionen 
gemeinsam mit Maresa Dziallas 
 
Kontakt, Vorüberlegungen und 
Kostenplanung in 2022.  
Umsetzung in 2023 
Keine 
Kosten in 
2022 
 
 
Maresa 
Dziallas 
Art 40 
 
3.2.3 Sexuelle Belästigung im ÖPNV 
Gibt man „Sexuelle Belästigung Bahn“ bei Google ein, so wird man umgehend überhäuft von 
aktuellen Berichten über sexuelle Belästigungen von Frauen und Mädchen im Öffentlichen 
Verkehr.  
Im Jahr 2019 wies die Bundesstatistik zur Kriminalität im Bereich des öffentlichen 
Personennahverkehrs 347 Fälle auf, 2020 waren es 358 Fälle. Hierzu zählen auch schwere 
Verbrechen wie Vergewaltigung oder das Angrapschen von Personen in Bussen und 
Bahnen. Aber auch die illegale Tat des Masturbierens in der Öffentlichkeit wird in diese 
Statistik mit aufgenommen. Die Dunkelfeldstudie zum Sicherheitsgefühl und der 
Gewaltkriminalität des NRW Landeskriminalamtes aus 2020 gibt an, dass sich 69,8 Prozent 
aller weiblichen Befragten im ÖPNV unsicher fühlen. 
Frauen und Mädchen haben ein Recht darauf, dass ihre persönlichen Grenzen respektiert 
werden. Damit es langfristig zu Veränderungen kommt, ist vor allem die öffentliche 
Auseinandersetzung und allgemeine Ächtung sexueller Belästigung essenziell. 
Über eine öffentlichkeitswirksame Platzierung der „Kölner Bank – Kein Platz für Gewalt 
gegen Frauen und Mädchen“ im Hauptbahnhof Köln und medialer Begleitung kann auf dieses 
Thema speziell aufmerksam gemacht werden. In Kooperation mit der Bahnhofsmission und 
dem Kölner Hauptbahnhof wird gemeinsam überlegt eine Aktion in 2022 oder 2023 
umzusetzen. 
 
Sexuelle 
Belästigung im 
ÖPNV 
 
Umsetzungsideen  und -
strategien 
Kosten Partner* 
innen 
Istanbu
l 
Konven
tion 
Aktion im HBF Köln mit der 
Bank „Kein Platz für Gewalt 
gegen Frauen und Mädchen“ 
(aufgrund der Kriegssituation in 
der Ukraine müssen die Zeiten 
genau abgestimmt werden) 
Umsetzung in 2022 oder 2023 
Keine 
Kosten  
 
Bahnhofsmission  
 
Bahnhofs-
manager  
 
Art 40

8 
 
3.2.4 Konsens 
Der 1987 vom damaligen Kölner Frauenamt in Kooperation mit den autonomen 
Frauenprojekten gegründete Arbeitskreis steht heute unter der Federführung des Amtes für 
Gleichstellung von Frauen und Männern für die erfolgreiche Kooperation und 
Zusammenarbeit gegen Gewalt an Frauen. Mehr als 20 Einrichtungen der 
Frauenhilfeinfrastruktur engagieren sich für die Enttabuisierung des Gewaltthemas und die 
Sensibilisierung der Stadtgesellschaft. Die Vernetzung dient insbesondere der Optimierung 
und der Transparenz des Hilfesystems und berücksichtigt Artikel 9 der Istanbul-Konvention 
im Sinne der Förderung der Zusammenarbeit zur aktiven Bekämpfung von Gewalt gegen 
Frauen.  
Zum Zweck der Qualitätssicherung, erhält das Hilfesystem ein Angebot regelmäßiger 
Fortbildungen zu aktuellen Fragestellungen und Neuerungen in der Arbeit, auch gemäß 
Artikel 15 der Istanbul-Konvention.  
So ist eine wiederkehrende aus der Sexualrechtsreform 2016 hervorgehende Thematik die 
Frage von „Nein heißt nein zu ja heißt ja“, nach einem sexuellen Konsens. Die 
Präventionsarbeit über Konsens soll einer langfristigen Reduktion sexualisierter Gewalt 
dienen.  
Damit die Mitarbeiterinnen der Facheinrichtungen dieses Konzept in ihre alltägliche Arbeit 
adäquat einbeziehen können, benötigt es eine Fortbildungsveranstaltung.  
 
Konsens 
 
Umsetzungsideen  und -
strategien 
Kosten Partner* 
innen 
Istanbul 
Konvention 
 
Fortbildung des AK Gegen 
Gewalt zum Thema Konsens – 
Prävention sexualisierte Gewalt 
23.08.2022 
 
500 € 
 
 
 
AK gegen 
Gewalt an 
Frauen 
 
 
Art 9 und 15 
 
 
3.3 Spezifische Gewaltformen 
 
3.3.1 Weibliche Genitalbeschneidung (FGM/C)  
 
Das Thema weibliche Genitalbeschneidung ist ein weltweites Phänomen mit dem die 
Gesellschaft durch Migrationsprozesse auch in Europa, Deutschland, NRW und Köln 
konfrontiert ist.  
 
Seit 2013 ist Genitalbeschneidung als schwere Straftat verboten (§ 226a StGB), was Artikel 
38 der Istanbul-Konvention gerecht wird. Dies betrifft auch Beschneidungen, die in den 
Ferien im Ausland vorgenommen werden. Auch International ist FGM/C durch verschiedene 
Menschenrechtskonventionen und Beschlüsse geächtet.

9 
 
FGM/C kann erhebliche Auswirkungen auf Gesundheit, Sexualität sowie auf 
Schwangerschaft und Geburt haben. Leben und Alltag betroffener Frauen können stark 
beeinträchtigt sein. Außerdem kann eine erlittene oder eine drohende Beschneidung Einfluss 
auf ein eventuelles Asylverfahren haben.  
Es wird geschätzt, dass bis 2030 weitere 2 Millionen Mädchen und Frauen beschnitten 
werden könnten. Die Dunkelzifferstatistik von Terre des Femmes aus 2020 geht für 
Deutschland von 74.899 betroffenen Frauen und 20.182 gefährdete Mädchen aus. 
Und trotzdem wird über diese Thematik nur selten gesprochen, weil es noch zu den 
Tabuthemen zählt. Eine lokale Zusammenarbeit mit Betroffenen und ihren Communities, 
sowie in professionellen Netzwerken ist elementar um dieser Gewalt zu begegnen.  
 
 
FGM/C 
 
Umsetzungsideen  und -
strategien 
Kosten Partner* 
innen 
Istanbul 
Konventio
n 
Pressegespräch und -mitteilung 
 
 
Keine 
Kosten  
Kölner 
Frauen- und 
Mädcheor-
ganisationen 
53 
 
 
Art.38 
Plakatkampagne zum 06.02.23 
 
1.000€ 
Gestaltung  
2023 
Umsetzung 
ca. 5.000€ 
Werbung und 
Öffentlichkeitsarbeit für das 
Thema und YUNA-Webinare  
Keine 
Kosten 
 
3.3.2 Zwangsverheiratung 
 
Zwangsverheiratungen liegen dann vor, wenn mindestens einer der Eheleute durch die 
Ausübung von Gewalt oder durch Drohungen zum Eingehen einer formellen oder informellen 
(also durch eine religiöse oder soziale Zeremonie geschlossenen) Ehe gezwungen wird.  
Eine mögliche Weigerung einer der Eheleute hat entweder kein Gehör gefunden oder der/die 
Betroffene hat es nicht gewagt, sich zu widersetzen. Auch die Bedrohung der Betroffenen mit 
existentiellen finanziellen oder ausländerrechtlichen Konsequenzen kann zu einer 
Zwangsverheiratung führen. 
Zwangsheirat ist eine Menschenrechtsverletzung und nach deutschem Recht strafbar (§ 237 
StGB). Mädchen und junge Frauen, vereinzelt auch junge Männer, die zumeist aus 
patriarchalisch geprägten Familien stammen, werden durch physische oder psychische 
Gewalt dazu gezwungen, eine ungewollte Ehe einzugehen. Die Abgrenzung zur arrangierten 
Ehe, die legal ist und Traditionen entspricht, ist in der Realität nicht immer einfach.

10 
 
Zwangsverheira
tung 
 
Umsetzungsideen  und -
strategien 
Kosten Partner* 
innen 
Istanbul 
Konvention 
 
Kooperation mit lokalen 
Einrichtungen und Jugendamt 
 
1.000 € 
 
Hennamond 
Agisra  
51 
Art. 37 
 
3.3.3 Digitale Gewalt  
Unser heutiges digitales Zeitalter fordert heraus. Nicht nur die Beherrschung neuer 
Techniken ist gefragt, sondern die digitale Welt offenbart zusätzliche neue Gewaltformen, die 
sich in besonderer Art und Weise auf Mädchen und Frauen in der Partnerschaftsgewalt 
auswirken. Die Beratungsstelle „HateAid“, die überregional Betroffene von digitaler Gewalt 
unterstützt, erfasst Frauen als größte und am schwersten tangierte Gruppe mit Themen wie 
Vergewaltigungs- und Verstümmelungsfantasien, sexualisierten Beleidigungen oder Stalking. 
Eine Studie von Plan International aus 2020 ergab, dass Frauen und Mädchen aller 
Altersstufen zu 70% bereits digitale Gewalt erlebt haben und ca. 55% sexuell belästigt 
wurden. Weiterhin ist davon auszugehen, dass das Dunkelfeld in Bezug auf diese Delikte 
besonders groß ist.  
Fachkräfte in den Einrichtungen vor Ort sind zunehmend mit Fragen zu Digitaler Gewalt 
gefordert. Den Mitarbeiter*innen wird ein umfassendes Wissen im Hinblick auf den Umgang 
mit diesen digitalen sich stets weiterentwickelnden Techniken abverlangt. Wie bereits 
erläutert sind regelmäßige Fortbildungen der Facheinrichtungen ein Mittel für die 
Qualitätssicherung, auch eines gesamten kommunalen Hilfesystems.  
Eine Fortbildung zu diesen Fragen trägt daher dem aktuellen Bedarf Rechnung. 
 
Digitale Gewalt 
 
Umsetzungsideen  und -
strategien 
Kosten Partner* 
innen 
Istanbul 
Konvention 
Fortbildung des AK Gegen 
Gewalt 
05.04.2022 
 
Keine 
Kosten 
 
Polizei (Dirk 
Beerhenke) 
 
Gewaltschutz
zentren 
Art.9 + 15 
 
Wissen to go am 29.08.  
Keine 
Kosten  
 
3.3.4 Frauen in Kriegssituationen 
Seit vielen Jahren und verstärkt durch die starken Migrationsbewegungen seit 2015 
beschäftigt unsere Gesellschaft die Situation geflüchteter Menschen. In wichtiges Thema ist 
hierbei insbesondere das Thema Frauen in Kriegssituationen und auf der Flucht.  
Frauen sind in bewaffneten Konflikten häufig geschlechtsspezifischer Gewalt ausgesetzt. 
Gewalt und im Speziellen sexualisierte Gewalt ist nicht nur ein bewusst eingesetztes 
Kriegsinstrument sondern auch eine häufige Fluchtursache. Hierbei besteht eine zusätzliche 
Gefahr darin, auch auf der Flucht geschlechtsspezifische Gewalt zu erleben.

11 
 
Die besondere Situation von Frauen aus und in Syrien, Afghanistan und aktuell der Ukraine 
zeigt sich in zahlreichen Medienberichten und Erfahrungen von psychosozialen Fachkräften 
in Köln.  
Weltweit werden Frauen und insbesondere ihre Körper immer noch als Besitz ihrer 
Ehemänner, Väter und Familien betrachtet. Und in Kriegen wird sexualisierte Gewalt gegen 
Frauen auch mit der Absicht ausgeübt, die Männer der gegnerischen Gruppe zu demütigen. 
Darüber hinaus werden besonders vulnerable Gruppen, wie fliehende Frauen und Kinder 
Opfer von Ausbeutung und Zwangsprostitution. 
Das Amt für Gleichstellung von Frauen und Männern steht auch bei diesem Thema im engen 
Kontakt zu dem etablierten Hilfesystem. Aktuell geht es vorrangig darum Bedarfe zu eruieren 
und Kapazitäten sinnvoll in den Gesamtprozess einzubringen. Ein erster konkreter Bedarf hat 
sich zum Thema „Retraumatisierung von kriegserfahrenen Frauen in Deutschland ergeben“.  
Auch die deutsche Gesellschaft ist geprägt durch Kriege und somit bestehenden 
Traumatisierungen. Durch die Berichterstattung insbesondere durch die Kriegssituation in der 
Ukraine können zurückliegende Erfahrungen reaktiviert werden und es kommt zu 
Symptomen, wie Schlafstörungen, Hypernervösität und Anspannung.  
Pflegeeinrichtungen melden daher neuen Bedarf an Unterstützung für die Begleitung von 
traumatisierten Frauen.  
 
Frauen in 
Kriegssitutationen 
 
Umsetzungsideen  und -
strategien 
Kosten Partner* 
innen 
Istanbul 
Konvention 
Abordnung einer Kollegin zur 
Unterstützung der 
Erstaufnahme in Köln-Deutz 
Keine 
Kosten 
 
Krisenstab 
Stadt Köln 
 
Felderkundung am Bahnhof 
und Abfrage bei relevanten 
Stelle – AK gegen Gewalt an 
Frauen 
Keine 
Kosten  
Bahnhofs-
mission 
und AK 
gegen 
Gewalt an 
Frauen 
Art.9 
WS „Retraumatisierung“ mit 
Paula e. V. 
2.500€ Paula e. V. Art.9 
 
 
3.4 Alle Formen von Gewalt  
 
3.4.1 Internationale Aktionstage 
Es gibt eine Fülle an internationalen Aktionstagen, die an vielen Stellen auch das Thema 
Gleichstellung, sowie insbesondere Gewalt gegen Frauen weltweit platzieren. In Köln haben 
sich vor allem drei Termine etabliert:

12 
 
- 06.02. Internationaler Tag gegen weibliche Genitalverstümmelung 
s.o. Punkt 3.3.1 
 
- 14.02. One Billion Rising 
Der 14.02. ist ein weltweiter Aktionstag gegen Gewalt an Mädchen und Frauen, zu dem 
es an vielen Orten eine Tanzdemo gibt, um auf das Thema aufmerksam zu machen. 
Getragen wird die Aktion in Köln vom Bündnis Lila, dem Arbeitskreis Kölner 
Frauenvereinigungen, dem femme total Netzwerk, rubicon, Medica Mondiale, INVIA Köln 
und mit monetärer Unterstützung der Stadt Köln.  
 
- 25.11. Internationaler Tag gegen Gewalt an Frauen (Orange Days bis 10.12.) 
Seit 1981 setzen weltweit Menschenrechtsorganisationen und Frauenrechtsbewegungen 
am 25.11. ein deutliches Zeichen gegen Diskriminierung, Gewalt und Unterdrückung von 
Frauen und Mädchen. 
Die UN Women haben dies erweitert zu einem internationalen Aktionszeitraum vom 
25.11. bis zum 10.12. (dem internationalen Tag der Menschenrechte). Auch in 
Deutschland beteiligen sich in vielen Städten verschiedene Bündnisse mit vielfältigen 
Aktionen, so auch Köln.  
Sechs Frauenserviceclubs, der Arbeitskreis gegen Gewalt an Frauen und das Amt für 
Gleichstellung von Frauen und Männern der Stadt Köln verbünden sich im Sinne des 
Artikel 9 der Istanbul-Konvention mit dem Ziel der Enttabuisierung des Themas Gewalt 
gegen Frauen und Mädchen und der Sensibilisierung der Kölner Stadtgesellschaft und 
Öffentlichkeit.  
Diese Tage im Jahr bieten Anlass, um Programme und Aktivitäten zur Stärkung der 
Rechte der Frauen zu fördern, wie Artikel 12 der Istanbul-Konvention beschreibt. Ebenso 
werden diese Zeitpunkte in Köln verstärkt genutzt, um den privaten Sektor und den 
Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologien und Medien zu ermutigen, 
sich unter gebührender Beachtung der freien Meinungsäußerung und ihrer 
Unabhängigkeit an der Sensibilisierung der Öffentlichkeit zu diesen Themen zu beteiligen 
(Artikel 17, Istanbul-Konvention).  
Vorrangig wird hier die in Artikel 13 beschriebene Bewusstseinsbildung fokussiert. 
Umfassende Informationen und eine differenzierte Öffentlichkeitsarbeit tragen rund um 
diese Tage zu dem eingangs beschriebenen Ziel bei.

13 
 
Internationale 
Aktionstage 
 
Umsetzungsideen  und -
strategien 
Kosten Partner*innen Istanbul 
Konvention 
06.02 FGM/C – s.o.3.3.1 Keine 
Kosten  
YUNA 
53 
Art.9, 12, 13 
+ 17 
14.02.OneBillionRising 
(Beitrag zu Edelgard) 
1.000€ 
 
Bündnis Lila 
25.11. Orange Days 
- Einsatz Video 
- Beleuchtung 
- Aktion mit AK 
- Veranstaltungen  
  (aus der Gesamtliste) 
- Öffentlichkeitsarbeit 
20.000€ AK gegen 
Gewalt, FSCs 
 
3.4.2 Täter*innen  
Gewalttaten sind zumeist kein spontanes, aus der Situation heraus auftretendes Verhalten, 
sondern sind in der Regel Teil eines inneren Systems, insbesondere im Kontext 
geschlechtsspezifischer Gewalt und Gewalt gegen Frauen.  
Zugrunde liegt ein ungleiches Machtverhältnis im System. Dieses allein begründet jedoch 
noch keine Gewaltbeziehung. Erst wenn eine körperliche, ökonomische etc. Überlegenheit 
von Täter*innen gezielt ausgenutzt und eingesetzt wird, um die eigenen Interessen gegen 
den Willen einer Person durchzusetzen, spricht man von Gewalt. 
Gewalt gegen Frauen und Mädchen ist hinzukommend ein strukturelles Problem.  
Umso wichtiger ist es auch (potentielle) Täter*innen als Zielgruppe für Öffentlichkeitsarbeit 
und Maßnahmen in der Bekämpfung von Gewalt in den Blick zu nehmen. So heißt es in der 
Istanbul-Konvention in Artikel 16, dass Programme einzurichten oder zu unterstützen sind, 
die darauf abzielen, Täter*innen häuslicher Gewalt zu lehren, in zwischenmenschlichen 
Beziehungen ein gewaltfreies Verhalten anzunehmen, um weitere Gewalt zu verhüten und 
von Gewalt geprägte Verhaltensmuster zu verändern. 
Durch eine Kooperation mit der örtlichen Beratungslandschaft für Täter*innen sollen Bedarfe 
eruiert und daraus gemeinsame Maßnahmen abgeleitet werden.  
 
Täter*innen 
 
Umsetzungsideen  und -
strategien 
Kosten Partner* 
innen 
Istanbul 
Konvention 
 
Veranstaltung in Kooperation 
mit der AWO 
01.06.2022 
 
1.000 € 
 
 
 
AWO (Marc 
Thomas) 
 
Art. 12 Nr.4

14 
 
3.4.3 Prävention durch Beteiligung von Männern  
Ein aus Studien hervorgehender wichtiger Aspekt in der Prävention von Gewalt gegen 
Frauen und geschlechtsspezifischer Gewalt ist die Beteiligung und Aktivierung der 
Zielgruppe Männer.  
In verschiedenen Konzepten, wie beispielsweise „STOP – Stadtteile ohne 
Partnerschaftsgewalt“ werden Männer beispielsweise über Handlungsempfehlungen 
angesprochen, um eine Gewalttätigkeit gegenüber Frauen zu verhindern.  
Auch die Istanbul-Konvention sieht in Artikel 12 Nr.4 vor Maßnahmen zu entwickeln, die alle 
Mitglieder der Gesellschaft, insbesondere Männer und Jungen, zur aktiven Beteiligung an 
der Verhütung aller Formen von Gewalt ermutigen. 
Als Vorbild kann die Plakatkampagne „Männlichkeit entscheidest du!“ des Bündnis zur 
Umsetzung der Istanbul-Konvention in Schleswig-Holstein dienen (https://ab-
jetzt.org/mannlichkeit-entscheidest-du-2/). Fokus ist das Aufbrechen der toxischen 
Männlichkeit, die eine Gewaltbereitschaft fördert. Hier werden klare Botschaften und 
Vorbilder geschaffen, die verdeutlichen, dass auch Männer - im Gegensatz zu einer immer 
noch weit verbreiteten Meinung - nicht dem prototypischen Männlichkeitsbild entsprechen 
müssen.  
Wenn es Männern gelingt, sich von toxischer Männlichkeit zu emanzipieren, wäre dies ein 
großer Zugewinn im Kampf gegen geschlechtsspezifische Gewalt. Denn die sogenannte 
toxische Männlichkeit ist eine bedeutungsvolle Wurzel für Abwertung, Sexismus und 
letztlich körperliche Gewalt gegen Frauen und Mädchen, aber auch Männer und Jungen.  
 
Prävention 
unter 
Beteiligung 
von Männer 
 
Umsetzungsideen  und -
strategien 
Kosten Partner* 
innen 
Istanbul 
Konvention 
Plakatkampagne (angelehnt an 
„Männlichkeit entscheidest du“) 
https://ab-jetzt.org/mannlichkeit-
entscheidest-du-2/ 
500 € 
Gestaltung 
2.000 € 
CLP 
Umsetzung 
LFSH Art.12+13 
Vorbereitung weiterer Schritte zur 
Kampagne, z.B. Video – Don`t be 
that guy 
https://www.youtube.com/watch?
v=wf-rOrOXoRI 
In 2023  
8.000 € 
SKM 
Vielleicht 
über 
prominente 
Kölner – 
Sport, usw. 
 
3.4.4  Weiterentwicklung der Kölner Bank „Kein Platz für…“ 
Auf Initiative des Amts für Gleichstellung von Frauen und Männern hat das 
Handwerkerinnenhaus Köln mit Mädchen im Projekt "Pfiffigunde – Prävention von 
Schulverweigerung" eine orangene Parkbank entworfen und gebaut. 
Die Bank ist ein lokales Symbol gegen Gewalt an Frauen und Mädchen. Nachdem sie im 
Rahmen der Orange Days eine Woche lang an einem prominenten Platz in der Kölner

15 
 
Innenstadt stand und dies auch medial sehr aktiv begleitet wurde, genießt die Aktion einen 
großen öffentlichen Zuspruch.  
Um Vereinnahmungen zu vermeiden und einen Exklusivitätsanspruch möglichst zu 
gewährleisten, wird eine Rahmennutzungsvereinbarung formuliert, die die Grundsätze im 
Umgang mit der Aktion und Weiterentwicklung festschreibt.  
In Kooperation mit dem Handwerkerinnenhaus sollen weitere Bänke gebaut werden. Alle 
Bänke sollen ein individuelles Design erhalten, jedoch in ihren Grundsätzen wie orangener 
Farbe und der Aufschrift „Kein Platz für…“ einen Wiedererkennungswert erhalten.  
Ziel ist es bis 2025 möglichst neun Bänke bauen zu lassen und im gesamten Kölner 
Stadtbild, in jedem Stadtbezirk eine, als sichtbares Zeichen gegen geschlechtsspezifische 
Gewalt, insbesondere an Frauen und Mädchen zu platzieren.  
 
Weiterentwick-
lung Kölner 
Bank 
 
Umsetzungsideen  und -
strategien 
Kosten Partner* 
innen 
Istanbul 
Konvention 
Grundsätzlichen Rahmen 
festlegen 
Keine 
Kosten 
 Art.12+13 
Neue Bänke mit Themen aus 
Konzept 
ca. 5.000 € 
incl. Transport-
kosten 
Handwer-
kerinnen-
haus 
Konzept zu Bankaktionen 3.500 € AK und 
Netzwerk  
 
3.4.5 Weiterentwicklung des Kölner Hilfesystems 
Schutz und Unterstützung nach erlebter Gewalt sind ein zentrales Thema in der Istanbul-
Konvention. Die Stadt Köln hat bereits eine breit ausgebaute, professionelle und etablierte 
Unterstützungsstruktur vorzuweisen. So verfügt sie über eine Vielzahl spezialisierter 
Angebote für betroffene Frauen und Männer, sowie auch Täter*innen.  
Die Struktur deckt vielfältige Zielgruppen und Themen ab und ist auf lokaler Ebene gut 
vernetzt. Hier bestehen feste Kooperationsmodelle und langjährige Arbeitskreise, die auch 
dazu führen die Angebote stetig weiterzuentwickeln. 
Trotzdem ist bekannt, dass die Angebotsstruktur bislang nicht ausreichende Kapazitäten, 
insbesondere im stationären Bereich der Frauenhäuser aufweist. Der Istanbul-Konvention 
zufolge fehlen in Deutschland knapp 15.000 Frauenhausplätze. Die Anzahl der Plätze in 
Frauenhäusern liegt bei etwa 6.800. Es müsste allerdings mindestens ein Familienplatz pro 
10.000 Einwohner zur Verfügung stehen. 
Der Rat der Stadt Köln hat mit Beschluss vom 10.09.2020 ein vorgelegtes Konzept zur 
Umsetzung eines 3. Frauenhauses zustimmend zur Kenntnis genommen. Das 
Umsetzungskonzept muss jedoch vom Land und Bund vorgegebene Rahmenbedingungen 
berücksichtigen, da hierüber die Finanzierung abgewickelt wird.  
In einem langwierigen Prozess mit vielfältigen Austausch- und Workshoptreffen konnte, 
Stand Juni 2022, noch keine Einigung über den Fortgang der Umsetzung des 
3.Frauenhauses erzielt werden.

16 
 
Das Amt für Gleichstellung von Frauen und Männern sieht sich auch vor dem Hintergrund 
der Istanbul-Konvention in der Pflicht diesen Umsetzungsprozess weiter zu begleiten.  
Artikel 18 gibt dabei vor sicherzustellen, dass alle getroffenen Maßnahmen auf einem 
geschlechtsbewussten Verständnis von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt 
beruhen und die Menschenrechte und die Sicherheit der Betroffenen in den Mittelpunkt 
gestellt werden. 
 
Weiterentwick-
lung Kölner 
Hilfesystem  
 
Umsetzungsideen  und -
strategien 
Kosten Partner* 
innen 
Istanbul 
Konvention 
3. Frauenhaus/ Powerhaus aktuell nicht 
kalkulierbar 
 
Netzwerk 
Häusliche 
Gewalt 
Art.18 
 
 
4. Kosten 
 
Soweit alle Maßnahmen in 2022 umgesetzt werden, fallen Gesamtkosten in Höhe von ca. 
48.000 € an. Davon werden 20.000 € über den politischen Veränderungsnachweis 
abgedeckt. Die 20.000 € für die Orange Days, sowie die Restkosten von 8000€ werden über 
die Haushaltstelle 9011.5744.2620.5 finanziert.  
 
5. Ausblick: 
In die obige Zusammenfassung sind die Themen aufgenommen worden, die realistisch 
umsetzbar erscheinen. Jedoch ist die Umsetzung von den vorhandenen fiskalischen Mitteln 
abhängig. Zur möglichen Umsetzung wird in Anlage 1 ein Kostenplan festgeschrieben. 
Weitere Themen für die kommenden Jahre können sein: 
 Sexarbeiter*innen 
 Obdachlose Frauen 
 Alte und pflegebedürftige Frauen 
 Psychische Gewalt

Beratungsverlauf (1)

13.06.2022 Ausschuss für die Gleichstellung von Frauen und Männern
TOP 4.3 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Am Bahnhof

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Details

Aktenzeichen
1916/2022
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
24.06.2022
Erstellt
03.06.2022 11:40