1916/2022
Istanbul-Konvention - Kampagne gegen Gewalt an Frauen und Mädchen sowie gegen geschlechtsspezifische Gewalt
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Mitteilung Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle II/03 Vorlagen-Nummer 07.06.2022 1916/2022 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss für die Gleichstellung von Frauen und Männern 13.06.2022 Istanbul-Konvention - Kampagne gegen Gewalt an Frauen und Mädchen sowie gegen geschlechtsspezifische Gewalt Der Ausschuss für die Gleichstellung von Frauen und Männern hat in seiner Sitzung am 25. April 2022 mit dem Beschluss des Antrages betreffend "Istanbulkonvention" (AN/0805/2022) die Verwaltung mit der Erstellung eines Konzeptes zur Durchführung einer Jahreskampagne im Sinne des Artikels 13 der Istanbul-Konvention (Bewusstseinsbildung) beauftragt. Das Amt für Gleichstellung von Frauen und Männern hat hierzu ein Konzept für eine Kampagne ge- gen Gewalt an Frauen und Mädchen sowie gegen geschlechtsspezifische Gewalt entwickelt. Das Konzept ist als Anlage beigefügt. Soweit alle Maßnahmen in 2022 umgesetzt werden, fallen Gesamtkosten in Höhe von ca. 48.000 € an. Davon werden 20.000 € über den politischen Veränderungsnachweis abgedeckt. Die übrigen 28.000 € werden über die Haushaltsstelle 9011.5744.2620.5 des Amtes für Gleichstellung von Frauen und Männern finanziert. Gez. Prof. Dr. Diemert
Kampagne gegen Gewalt an Frauen und Mädchen und gegen geschlechtsspezifische Gewalt
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0 Amt für Gleichstellung von Frauen und Männern Externe Gleichstellung Köln – Augen auf! Kampagne gegen Gewalt an Frauen und Mädchen sowie gegen geschlechtsspezifische Gewalt 1 INHALTSVERZEICHNIS 1. EINLEITUNG ………………………….. 2 2. ZIELSETZUNG ………………………….. 2 3. UMSETZUNGSIDEEN UND –STRATEGIEN …………….. 2 3.1 HÄUSLICHE-/BEZIEHUNGSGEWALT …………………… 3 3.1.1 HOCHRISIKOFÄLLE UND FEMIZID …………………… 3 3.1.2 LEITLINIE GEGEN HÄUSLICHE GEWALT …………………… 4 3.1.3 MÄNNER UND JUNGEN ALS BETROFFENE …………………. 4 3.2 SEXUALISIERTE GEWALT …………………… 5 3.2.1 ANONYME SPURENSICHERUNG …………………… 5 3.2.2 CATCALLING ………………………….. 6 3.2.3 SEXUELLE BELÄSTIGUNG IM ÖPNV …………………… 7 3.2.4 KONSENS ……………..…………… 8 3.3 SPEZIFISCHE GEWALTFORMEN …………………… 8 3.3.1 WEIBLICHE GENITALBESCHNEIDUNG …………………… 8 3.3.2 ZWANGSVERHEIRATUNG …………………… ..9 3.3.3 DIGITALE GEWALT ………………………….. 10 3.3.4 FRAUEN UND KRIEGSSITUATIONEN …………….. 10 3.4 ALLE FORMEN VON GEWALT …………………… 11 3.4.1 INTERNATIONALE AKTIONSTAGE …………………… 11 3.4.2 TÄTER*INNEN ………………………….. 13 3.4.3 PRÄVENTION DURCH BETEILIGUNG VON MÄNNERN ……… 13 3.4.4 WEITERENTWICKLUNG DER BANK ……....…………… 14 3.4.5 WEITERENTWICKLUNG DES KÖLNER HILFESYSTEMS …….... 15 4. KOSTEN ………………………….. 16 5. AUSBLICK ………………………….. 16 2 1. Einleitung: Die Arbeit für die rechtliche und tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern ist ein wesentliches Element in der Verhütung von Gewalt gegen Frauen – so schreibt es die Präambel der Istanbul-Konvention fest. Gewalt gegen Frauen und Mädchen ist der Ausdruck historisch gewachsener ungleicher Machtverhältnisse zwischen Frauen und Männern. Daher wird in diesem Zusammenhang auch eindeutig von struktureller Gewalt gesprochen. Die unterschiedlichen Formen der Gewalt gegen Frauen und Mädchen sowie geschlechtsspezifische Gewalt verhindern eine vollständige Gleichstellung und stellen eine Menschenrechtsverletzung dar. So ergibt sich für die kommunale Gleichstellungsarbeit eine zwingende Notwendigkeit sich dem Thema allumfassend zu widmen. Auch weil Gewaltschutz seit der Ratifizierung der Istanbul- Konvention in Deutschland am 12.10.2017 keine freiwillige Leistung mehr ist. Gleichstellung und Gewaltschutz sind nicht zuletzt Qualitätsmerkmale einer gesamten Kommune und dienen der Verbesserung der Lebenssituation aller Menschen innerhalb der Stadtgesellschaft – so auch in Köln. 2. Zielsetzung: Über den jährlichen Aktionszeitraum der Orange Days (25.11.-10.12.) hinaus wird in einer Großkampagne das Thema geschlechtsspezifische Gewalt mit unterschiedlichen Maßnahmen bearbeitet. Die Stadt Köln trägt damit insbesondere Artikel 13 der Istanbul- Konvention zur Bewusstseinsbildung in einem ersten Umsetzungsschritt Rechnung. Die Förderung von regelmäßigen Kampagnen oder Programmen, die auch durch das hier beschriebene Gesamtkonzept getragen werden, sollen durch eine aktive Zusammenarbeit von Gleichstellungsorganen, der Zivilgesellschaft und nichtstaatlichen Organisationen, insbesondere mit Frauenorganisationen, den unterschiedlichen Erscheinungsformen von Gewalt gegen Frauen und Mädchen und geschlechtsspezifische Gewalt entgegen treten. Ziel ist eine umfassende Verbreitung von Informationen in der Kölner Stadtgesellschaft. Es geht um das Bewusstsein und das Verständnis für alle Formen von geschlechtsspezifischer Gewalt, die in ihrer Auswirkungen unsere Gesellschaft mitprägen. Dies soll zur Enttabuisierung des Themas und zur Verbesserung der Situation von Betroffenen beitragen. Über das Thema der strukturellen Gewalt gegen Mädchen und Frauen hinaus wird erstmalig das Thema Männer und Jungen – als Betroffene und Täter im Kontext geschlechtsspezifischer Gewalt - zusätzlich in den Blick genommen. Die bundesweite Arbeit und Beschäftigung mit dieser Zielgruppe ist bislang trotz ihrer Bedeutsamkeit im Gesamtkontext noch deutlich unterrepräsentiert, so dass Köln im Zusammenspiel mit allen Beteiligten hier eine Vorreiterinnenrolle einnehmen könnte. 3. Umsetzungsideen und –strategien Nachfolgend ist ein Katalog mit unterschiedlichsten Themenfeldern und Handlungsstrategien aufgeführt, der die aktuellen Problemlagen im Diskurs um Gewalt an Frauen und Mädchen sowie geschlechtsspezifischer Gewalt aufgreift. Die einzelnen Themenfelder sind mit konkreten Umsetzungsideen und einer überschlägigen Kostenkalkulation hinterlegt. 3 Grundidee ist hierbei, dass mit Partner*innen aus dem etablierten Kölner Hilfesystem und Fachexpert*innen zusammen gearbeitet wird. Die nachfolgende Struktur richtet sich nach den verschiedenen Gewaltformen, die sich aus der Istanbul Konvention ergeben. 3.1 Häusliche Gewalt/ Beziehungsgewalt Häusliche Gewalt bezeichnet im Sinne der Istanbul Konvention alle Handlungen körperlicher, sexueller, psychischer oder wirtschaftlicher Gewalt, die innerhalb der Familie oder des Haushalts oder zwischen früheren oder derzeitigen Eheleuten oder Partner*innen vorkommen, unabhängig davon, ob Täter*innen denselben Wohnsitz wie das Opfer haben oder hatten. 3.1.1 Hochrisikofälle und Femizid Jede Woche werden in Deutschland etwa drei Frauen von ihrem aktuellen oder früheren Partner getötet, im Jahr 2020 waren es 139. Das bedeutet an jedem fast zweiten Tag. Und Köln ist hier mittendrin – denn seit Herbst 2021 bis zur Osterzeit 2022 sind vier Fälle, von Partnerschaftsmord – also Femizide bekannt geworden. Außerdem wird mehr als ein Mal pro Stunde in Deutschland eine Frau durch ihren Partner gefährlich körperlich verletzt. Die Trennung bei häuslicher Gewalt stellt eine besondere Hochrisikosituation für Frauen und ihre Kinder dar. Hier besteht eine hohe Gefahr, dass eine schwere bis lebensbedrohliche und –beendende Formen von Gewalt vom Täter ausgehen. Ein nach wie vor komplikationsreiches Thema ist die Frage von der Berücksichtigung dieses Phänomens ins Sorge- und Umgangsrechtsstreitigkeiten. An dieser Stelle braucht es eine gute kommunale Zusammenarbeit im Netzwerk. Alle sind gefragt und können dazu beitragen, hochgefährdete Frauen zu erkennen und zu unterstützen. Da bei Femiziden auch häufig Kinder Mitbetroffene sind, ist dies ein Aufgabenfeld, das auch dem Netzwerk gegen häusliche Gewalt zuzuordnen ist. In diesem Sinne sind die nachfolgenden Maßnahmen/Aktionen zu verstehen: Hochrisikofälle/ Femizid Umsetzungsideen und - strategien Kosten Partner* innen Istanbul Konvention Netzwerkarbeit -Verbesserte Zusammenarbeit bei Hochrisikofällen keine Kosten Netzwerk häusl. Gewalt AK gegen Gewalt an Frauen Art.51 Auswertung der Podiumsdiskussion von 11/21 https://www.youtube.com/watch ?v=ARvVMdQGuqo ca. 2.500 € 4 3.1.2 Leitlinie gegen häusliche Gewalt Die in der Entwicklung befindliche Leitlinie „Häusliche Gewalt „Hinschauen – Ansprechen – Stärken: Eine Leitlinie zur Sensibilisierung sowie Handlungsansätze zur Unterstützung bei Häuslicher Gewalt“ dient der Verankerung der Thematik innerhalb der Stadtverwaltung. So kann ein breites Spektrum an Personen insbesondere auch in den allgemeinen Hilfsdiensten sensibilisiert werden. Multiplikator*innen für das Thema Gewalt an Schnittstellen zu schulen, wie zum Beispiel im Sozialamt. Jobcenter, Wohnungslosenhilfe und Sozialamt sind wichtige Anlaufstellen für von Gewalt betroffene Frauen und wichtige Stützen, um sich aus diesen Beziehungen zu lösen. Mit hoher Wahrscheinlichkeit arbeiten auch im Kollegium der Stadt Köln selbst betroffene Frauen, weshalb es umso wichtiger ist vom Amt für Gleichstellung von Frauen und Männern unter Beteiligung weiterer zuständiger Ämter wegweisende Informationen bereit zu stellen. Mit einer Enttabuisierung des Themas durch eine allgemein bekannte Leitlinie und darin festgeschriebenen Ansatzpunkten zur Umgangsweise mit von Gewalt Betroffenen kann die Stadt Köln intern dem Thema ein Gesicht geben. Durch die Sensibilisierung von verschiedenen Führungsebenen und des Kollegiums übernimmt die Stadt Köln als Arbeitgeberin eine Vorbildfunktion. Häusliche Gewalt Umsetzungsideen und - strategien Kosten Partner* innen Istanbul Konvention Leitlinie für die Führungskräfte und Mitarbeiter*innen der Stadt Köln 500 € I/2, 53, 03-01 Art. 13 3.1.3 Männer und Jungen als Betroffene Mindestens eine Million Männer – also ca. jeder 40. Mann - in Deutschland erleidet regelmäßig häusliche Gewalt durch seine Partnerin. Die Gründe, warum sie sich das trotz meist körperlicher Überlegenheit gefallen lassen, sind vielschichtig. So bestätigt die Istanbul Konvention, dass Frauen eindeutig häufiger von häuslicher Gewalt betroffen sind, aber auch Männer dieser Form von Gewalt ausgesetzt sind. Bisher führte dieses Thema eher ein Schattendasein, es ist im Gesamtkontext des Themas aber bedeutsam, auch diesen Aspekt mit aufzunehmen. Arbeiten von Handlungsstrategien z.B. Kurzvideos für Social Media Politik Lesung mit Sarah Kessler (auf der Bank am 11.06.2022) aus Budget IFT 5 Männer und Jungen als Betroffene Umsetzungsideen und - strategien Kosten Partner* innen Istanbul Konvention Aufklärungsarbeit 2.000 € SKM Präambel 3.2 Sexualisiert Gewalt Sexualisierte Gewalt ist eindeutig Ausdruck gesellschaftlicher Machtverhältnisse. Männer benutzen Sexualität bewusst als Mittel zur Diskriminierung, Demütigung und Machtausübung gegenüber Frauen und Mädchen Sie kann mit anzüglichen Bemerkungen oder einem Pfiff beginnen und bis hin zur Ausübung massiver körperlicher Gewalt und Vergewaltigung gehen. Das öffentliche Bewusstsein bei Frauen und Männern ist immer noch mit vielen Vorurteilen, Mythen und Fehleinschätzungen behaftet, was eine Aufklärungsarbeit dringend notwendig macht. 3.2.1 Anonyme Spurensicherung (ASS) Eine effektive Strafverfolgung von sexualisierter Gewalt, insbesondere mit Blick auf Beweiserhebung und Beweissicherung sowie den angemessenen Umgang mit Opferzeug*innen, ist in Deutschland noch nicht lückenlos gegeben. Nach Angaben des Bundesamtes für Justiz werden jährlich ca. 8000 Vergewaltigungen angezeigt. Unterschiedliche Studien kommen zu dem Ergebnis, dass der Anteil der Frauen, die eine erlebte Vergewaltigung nicht anzeigen sich zwischen 95% und 84,5% bewegt. Das heißt, zwischen 5% und 15% werden angezeigt. Die Dunkelziffer liegt hiermit bei über 680.000 Betroffenen. Hinzu kommt, dass die Verurteilungsquote für angezeigte Vergewaltigungen seit Jahren eher sinkt. Nur zwischen 7 und 9% der angezeigten Vergewaltigungen (ca. 640) werden letztendlich verurteilt. Die bessere Bekanntheit und damit verbundene Inanspruchnahme von ASS kann zu einer besseren Beweissicherung in der Strafverfolgung beitragen, was ebenfalls Artikel 25 und 50 der Istanbul-Konvention Rechnung trägt. In Köln gibt es die Anonyme Spurensicherung seit 2011 in 5 Krankenhäusern (2 linksrheinisch, 3 rechtsrheinisch). Bis zum 30.11.2021 haben bereits 266 Betroffene in Köln von der ASS Gebrauch gemacht – in 30 Fällen ist bisher eine Anzeige erstattet worden. Da die Landesförderung eine Pauschalförderung ist und die hohe Fallzahl nur wenig Spielraum in den Geldern für eine kontinuierliche Öffentlichkeitsarbeit zum Thema ermöglicht, ist es wichtig dieses Thema im Gesamtzusammenhang von Gewalt an Frauen aufzugreifen. 6 ASS Umsetzungsideen und - strategien Kosten Partner* innen Istanbul Konvention Infoscreens 2x jährlich (30.05.-05.06.2022 + Nov) Neugestaltung 4.600 € 400 € Notruf Art.25 Weitere Öffentlichkeitarbeit: Auf vorhandene Videos von Bielefeld zurückgreifen und an Köln anpassen https://www.youtube.com/watch ?v=78aQ84_Kzp4 (Vorbereitung 2022/ Umsetzung 2023) In 2022 1500 € Notruf Bielefeld 3.2.2 Catcalling Catcalling bezeichnet sexuell anzügliches Rufen, Reden, Pfeifen oder sonstige Laute im öffentlichen Raum, wie das Hinterherrufen sowie Nachpfeifen für gewöhnlich durch Männer gegenüber Frauen, und stellt eine Form der verbalen sexuellen Belästigung dar. Der Begriff stammt aus der englischen Umgangssprache und bedeutet in etwa „Katzen-Rufen“. Darunter werden alle sexuell konnotierten Verhaltensweisen bzw. verschiedene Arten der sexuellen Belästigung ohne Körperkontakt im öffentlichen Raum zusammengefasst. Trotz einer Petition mit 67.900 Unterschriften, die innerhalb von nur einer Woche in 2020 gesammelt wurden, ist Catcalling in Deutschland nicht eindeutig strafbar. Auch der Deutsche Juristinnenbund forderte in 2021 eine rechtliche Normierung berührungsloser sexueller Belästigung. In einigen europäischen Ländern, Belgien oder Portugal, ist Catcalling bereits verboten und wird mit Geld- oder Haftstrafe bestraft. Nach einer aktuellen Studie des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend erleben 44 Prozent der Frauen, aber auch 32 Prozent der Männer, in Deutschland Situationen, in denen sexistische Zeichen und Übergriffe an sie adressiert sind. „Catcalling“ richtet sich vornehmlich gegen jüngere Frauen – zwei von drei Betroffene sind unter 25 Jahre alt. Belästigungen auf der Straße wirken sich bei Betroffenen körperlich und emotional aus: Sie berichteten von körperlichen Symptomen wie Muskelverspannungen, Atembeschwerden, Schwindel und Übelkeit sowie starker Angst, z.B. vor Vergewaltigung oder davor, die eigene Privatsphäre nicht schützen zu können. In Köln macht Maresa Dziallas durch Aktionen auf dieses Thema aufmerksam. Sie ist eine der Bewerberinnen für den Kölner Else-Falk-Preis 2022. Gemeinsam mit der Aktivistin und der Gruppierung catcallsofcologne soll eine öffentlichkeitswirksame Aktion für voraussichtlich Juni 2023 vorbereitet werden. Das Ziel ist ein Bewusstsein dafür zu schaffen, dass Frauen und Mädchen sich in der Öffentlichkeit nicht sicher fühlen können. Durch eine weiterhin fehlende Strafbarkeit verbaler sexueller Belästigungen lässt sich diese Form der Gewalt verharmlosen. 7 Durch eine öffentliche Sensibilisierung kann Catcalling so besser als ein Problem wahrgenommen und Frauen und Mädchen im Sinne von Empowerment gestärkt werden. Catcalling Umsetzungsideen und - strategien Kosten Partner* innen Istanbul Konvention Umsetzung von Aktionen gemeinsam mit Maresa Dziallas Kontakt, Vorüberlegungen und Kostenplanung in 2022. Umsetzung in 2023 Keine Kosten in 2022 Maresa Dziallas Art 40 3.2.3 Sexuelle Belästigung im ÖPNV Gibt man „Sexuelle Belästigung Bahn“ bei Google ein, so wird man umgehend überhäuft von aktuellen Berichten über sexuelle Belästigungen von Frauen und Mädchen im Öffentlichen Verkehr. Im Jahr 2019 wies die Bundesstatistik zur Kriminalität im Bereich des öffentlichen Personennahverkehrs 347 Fälle auf, 2020 waren es 358 Fälle. Hierzu zählen auch schwere Verbrechen wie Vergewaltigung oder das Angrapschen von Personen in Bussen und Bahnen. Aber auch die illegale Tat des Masturbierens in der Öffentlichkeit wird in diese Statistik mit aufgenommen. Die Dunkelfeldstudie zum Sicherheitsgefühl und der Gewaltkriminalität des NRW Landeskriminalamtes aus 2020 gibt an, dass sich 69,8 Prozent aller weiblichen Befragten im ÖPNV unsicher fühlen. Frauen und Mädchen haben ein Recht darauf, dass ihre persönlichen Grenzen respektiert werden. Damit es langfristig zu Veränderungen kommt, ist vor allem die öffentliche Auseinandersetzung und allgemeine Ächtung sexueller Belästigung essenziell. Über eine öffentlichkeitswirksame Platzierung der „Kölner Bank – Kein Platz für Gewalt gegen Frauen und Mädchen“ im Hauptbahnhof Köln und medialer Begleitung kann auf dieses Thema speziell aufmerksam gemacht werden. In Kooperation mit der Bahnhofsmission und dem Kölner Hauptbahnhof wird gemeinsam überlegt eine Aktion in 2022 oder 2023 umzusetzen. Sexuelle Belästigung im ÖPNV Umsetzungsideen und - strategien Kosten Partner* innen Istanbu l Konven tion Aktion im HBF Köln mit der Bank „Kein Platz für Gewalt gegen Frauen und Mädchen“ (aufgrund der Kriegssituation in der Ukraine müssen die Zeiten genau abgestimmt werden) Umsetzung in 2022 oder 2023 Keine Kosten Bahnhofsmission Bahnhofs- manager Art 40 8 3.2.4 Konsens Der 1987 vom damaligen Kölner Frauenamt in Kooperation mit den autonomen Frauenprojekten gegründete Arbeitskreis steht heute unter der Federführung des Amtes für Gleichstellung von Frauen und Männern für die erfolgreiche Kooperation und Zusammenarbeit gegen Gewalt an Frauen. Mehr als 20 Einrichtungen der Frauenhilfeinfrastruktur engagieren sich für die Enttabuisierung des Gewaltthemas und die Sensibilisierung der Stadtgesellschaft. Die Vernetzung dient insbesondere der Optimierung und der Transparenz des Hilfesystems und berücksichtigt Artikel 9 der Istanbul-Konvention im Sinne der Förderung der Zusammenarbeit zur aktiven Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen. Zum Zweck der Qualitätssicherung, erhält das Hilfesystem ein Angebot regelmäßiger Fortbildungen zu aktuellen Fragestellungen und Neuerungen in der Arbeit, auch gemäß Artikel 15 der Istanbul-Konvention. So ist eine wiederkehrende aus der Sexualrechtsreform 2016 hervorgehende Thematik die Frage von „Nein heißt nein zu ja heißt ja“, nach einem sexuellen Konsens. Die Präventionsarbeit über Konsens soll einer langfristigen Reduktion sexualisierter Gewalt dienen. Damit die Mitarbeiterinnen der Facheinrichtungen dieses Konzept in ihre alltägliche Arbeit adäquat einbeziehen können, benötigt es eine Fortbildungsveranstaltung. Konsens Umsetzungsideen und - strategien Kosten Partner* innen Istanbul Konvention Fortbildung des AK Gegen Gewalt zum Thema Konsens – Prävention sexualisierte Gewalt 23.08.2022 500 € AK gegen Gewalt an Frauen Art 9 und 15 3.3 Spezifische Gewaltformen 3.3.1 Weibliche Genitalbeschneidung (FGM/C) Das Thema weibliche Genitalbeschneidung ist ein weltweites Phänomen mit dem die Gesellschaft durch Migrationsprozesse auch in Europa, Deutschland, NRW und Köln konfrontiert ist. Seit 2013 ist Genitalbeschneidung als schwere Straftat verboten (§ 226a StGB), was Artikel 38 der Istanbul-Konvention gerecht wird. Dies betrifft auch Beschneidungen, die in den Ferien im Ausland vorgenommen werden. Auch International ist FGM/C durch verschiedene Menschenrechtskonventionen und Beschlüsse geächtet. 9 FGM/C kann erhebliche Auswirkungen auf Gesundheit, Sexualität sowie auf Schwangerschaft und Geburt haben. Leben und Alltag betroffener Frauen können stark beeinträchtigt sein. Außerdem kann eine erlittene oder eine drohende Beschneidung Einfluss auf ein eventuelles Asylverfahren haben. Es wird geschätzt, dass bis 2030 weitere 2 Millionen Mädchen und Frauen beschnitten werden könnten. Die Dunkelzifferstatistik von Terre des Femmes aus 2020 geht für Deutschland von 74.899 betroffenen Frauen und 20.182 gefährdete Mädchen aus. Und trotzdem wird über diese Thematik nur selten gesprochen, weil es noch zu den Tabuthemen zählt. Eine lokale Zusammenarbeit mit Betroffenen und ihren Communities, sowie in professionellen Netzwerken ist elementar um dieser Gewalt zu begegnen. FGM/C Umsetzungsideen und - strategien Kosten Partner* innen Istanbul Konventio n Pressegespräch und -mitteilung Keine Kosten Kölner Frauen- und Mädcheor- ganisationen 53 Art.38 Plakatkampagne zum 06.02.23 1.000€ Gestaltung 2023 Umsetzung ca. 5.000€ Werbung und Öffentlichkeitsarbeit für das Thema und YUNA-Webinare Keine Kosten 3.3.2 Zwangsverheiratung Zwangsverheiratungen liegen dann vor, wenn mindestens einer der Eheleute durch die Ausübung von Gewalt oder durch Drohungen zum Eingehen einer formellen oder informellen (also durch eine religiöse oder soziale Zeremonie geschlossenen) Ehe gezwungen wird. Eine mögliche Weigerung einer der Eheleute hat entweder kein Gehör gefunden oder der/die Betroffene hat es nicht gewagt, sich zu widersetzen. Auch die Bedrohung der Betroffenen mit existentiellen finanziellen oder ausländerrechtlichen Konsequenzen kann zu einer Zwangsverheiratung führen. Zwangsheirat ist eine Menschenrechtsverletzung und nach deutschem Recht strafbar (§ 237 StGB). Mädchen und junge Frauen, vereinzelt auch junge Männer, die zumeist aus patriarchalisch geprägten Familien stammen, werden durch physische oder psychische Gewalt dazu gezwungen, eine ungewollte Ehe einzugehen. Die Abgrenzung zur arrangierten Ehe, die legal ist und Traditionen entspricht, ist in der Realität nicht immer einfach. 10 Zwangsverheira tung Umsetzungsideen und - strategien Kosten Partner* innen Istanbul Konvention Kooperation mit lokalen Einrichtungen und Jugendamt 1.000 € Hennamond Agisra 51 Art. 37 3.3.3 Digitale Gewalt Unser heutiges digitales Zeitalter fordert heraus. Nicht nur die Beherrschung neuer Techniken ist gefragt, sondern die digitale Welt offenbart zusätzliche neue Gewaltformen, die sich in besonderer Art und Weise auf Mädchen und Frauen in der Partnerschaftsgewalt auswirken. Die Beratungsstelle „HateAid“, die überregional Betroffene von digitaler Gewalt unterstützt, erfasst Frauen als größte und am schwersten tangierte Gruppe mit Themen wie Vergewaltigungs- und Verstümmelungsfantasien, sexualisierten Beleidigungen oder Stalking. Eine Studie von Plan International aus 2020 ergab, dass Frauen und Mädchen aller Altersstufen zu 70% bereits digitale Gewalt erlebt haben und ca. 55% sexuell belästigt wurden. Weiterhin ist davon auszugehen, dass das Dunkelfeld in Bezug auf diese Delikte besonders groß ist. Fachkräfte in den Einrichtungen vor Ort sind zunehmend mit Fragen zu Digitaler Gewalt gefordert. Den Mitarbeiter*innen wird ein umfassendes Wissen im Hinblick auf den Umgang mit diesen digitalen sich stets weiterentwickelnden Techniken abverlangt. Wie bereits erläutert sind regelmäßige Fortbildungen der Facheinrichtungen ein Mittel für die Qualitätssicherung, auch eines gesamten kommunalen Hilfesystems. Eine Fortbildung zu diesen Fragen trägt daher dem aktuellen Bedarf Rechnung. Digitale Gewalt Umsetzungsideen und - strategien Kosten Partner* innen Istanbul Konvention Fortbildung des AK Gegen Gewalt 05.04.2022 Keine Kosten Polizei (Dirk Beerhenke) Gewaltschutz zentren Art.9 + 15 Wissen to go am 29.08. Keine Kosten 3.3.4 Frauen in Kriegssituationen Seit vielen Jahren und verstärkt durch die starken Migrationsbewegungen seit 2015 beschäftigt unsere Gesellschaft die Situation geflüchteter Menschen. In wichtiges Thema ist hierbei insbesondere das Thema Frauen in Kriegssituationen und auf der Flucht. Frauen sind in bewaffneten Konflikten häufig geschlechtsspezifischer Gewalt ausgesetzt. Gewalt und im Speziellen sexualisierte Gewalt ist nicht nur ein bewusst eingesetztes Kriegsinstrument sondern auch eine häufige Fluchtursache. Hierbei besteht eine zusätzliche Gefahr darin, auch auf der Flucht geschlechtsspezifische Gewalt zu erleben. 11 Die besondere Situation von Frauen aus und in Syrien, Afghanistan und aktuell der Ukraine zeigt sich in zahlreichen Medienberichten und Erfahrungen von psychosozialen Fachkräften in Köln. Weltweit werden Frauen und insbesondere ihre Körper immer noch als Besitz ihrer Ehemänner, Väter und Familien betrachtet. Und in Kriegen wird sexualisierte Gewalt gegen Frauen auch mit der Absicht ausgeübt, die Männer der gegnerischen Gruppe zu demütigen. Darüber hinaus werden besonders vulnerable Gruppen, wie fliehende Frauen und Kinder Opfer von Ausbeutung und Zwangsprostitution. Das Amt für Gleichstellung von Frauen und Männern steht auch bei diesem Thema im engen Kontakt zu dem etablierten Hilfesystem. Aktuell geht es vorrangig darum Bedarfe zu eruieren und Kapazitäten sinnvoll in den Gesamtprozess einzubringen. Ein erster konkreter Bedarf hat sich zum Thema „Retraumatisierung von kriegserfahrenen Frauen in Deutschland ergeben“. Auch die deutsche Gesellschaft ist geprägt durch Kriege und somit bestehenden Traumatisierungen. Durch die Berichterstattung insbesondere durch die Kriegssituation in der Ukraine können zurückliegende Erfahrungen reaktiviert werden und es kommt zu Symptomen, wie Schlafstörungen, Hypernervösität und Anspannung. Pflegeeinrichtungen melden daher neuen Bedarf an Unterstützung für die Begleitung von traumatisierten Frauen. Frauen in Kriegssitutationen Umsetzungsideen und - strategien Kosten Partner* innen Istanbul Konvention Abordnung einer Kollegin zur Unterstützung der Erstaufnahme in Köln-Deutz Keine Kosten Krisenstab Stadt Köln Felderkundung am Bahnhof und Abfrage bei relevanten Stelle – AK gegen Gewalt an Frauen Keine Kosten Bahnhofs- mission und AK gegen Gewalt an Frauen Art.9 WS „Retraumatisierung“ mit Paula e. V. 2.500€ Paula e. V. Art.9 3.4 Alle Formen von Gewalt 3.4.1 Internationale Aktionstage Es gibt eine Fülle an internationalen Aktionstagen, die an vielen Stellen auch das Thema Gleichstellung, sowie insbesondere Gewalt gegen Frauen weltweit platzieren. In Köln haben sich vor allem drei Termine etabliert: 12 - 06.02. Internationaler Tag gegen weibliche Genitalverstümmelung s.o. Punkt 3.3.1 - 14.02. One Billion Rising Der 14.02. ist ein weltweiter Aktionstag gegen Gewalt an Mädchen und Frauen, zu dem es an vielen Orten eine Tanzdemo gibt, um auf das Thema aufmerksam zu machen. Getragen wird die Aktion in Köln vom Bündnis Lila, dem Arbeitskreis Kölner Frauenvereinigungen, dem femme total Netzwerk, rubicon, Medica Mondiale, INVIA Köln und mit monetärer Unterstützung der Stadt Köln. - 25.11. Internationaler Tag gegen Gewalt an Frauen (Orange Days bis 10.12.) Seit 1981 setzen weltweit Menschenrechtsorganisationen und Frauenrechtsbewegungen am 25.11. ein deutliches Zeichen gegen Diskriminierung, Gewalt und Unterdrückung von Frauen und Mädchen. Die UN Women haben dies erweitert zu einem internationalen Aktionszeitraum vom 25.11. bis zum 10.12. (dem internationalen Tag der Menschenrechte). Auch in Deutschland beteiligen sich in vielen Städten verschiedene Bündnisse mit vielfältigen Aktionen, so auch Köln. Sechs Frauenserviceclubs, der Arbeitskreis gegen Gewalt an Frauen und das Amt für Gleichstellung von Frauen und Männern der Stadt Köln verbünden sich im Sinne des Artikel 9 der Istanbul-Konvention mit dem Ziel der Enttabuisierung des Themas Gewalt gegen Frauen und Mädchen und der Sensibilisierung der Kölner Stadtgesellschaft und Öffentlichkeit. Diese Tage im Jahr bieten Anlass, um Programme und Aktivitäten zur Stärkung der Rechte der Frauen zu fördern, wie Artikel 12 der Istanbul-Konvention beschreibt. Ebenso werden diese Zeitpunkte in Köln verstärkt genutzt, um den privaten Sektor und den Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologien und Medien zu ermutigen, sich unter gebührender Beachtung der freien Meinungsäußerung und ihrer Unabhängigkeit an der Sensibilisierung der Öffentlichkeit zu diesen Themen zu beteiligen (Artikel 17, Istanbul-Konvention). Vorrangig wird hier die in Artikel 13 beschriebene Bewusstseinsbildung fokussiert. Umfassende Informationen und eine differenzierte Öffentlichkeitsarbeit tragen rund um diese Tage zu dem eingangs beschriebenen Ziel bei. 13 Internationale Aktionstage Umsetzungsideen und - strategien Kosten Partner*innen Istanbul Konvention 06.02 FGM/C – s.o.3.3.1 Keine Kosten YUNA 53 Art.9, 12, 13 + 17 14.02.OneBillionRising (Beitrag zu Edelgard) 1.000€ Bündnis Lila 25.11. Orange Days - Einsatz Video - Beleuchtung - Aktion mit AK - Veranstaltungen (aus der Gesamtliste) - Öffentlichkeitsarbeit 20.000€ AK gegen Gewalt, FSCs 3.4.2 Täter*innen Gewalttaten sind zumeist kein spontanes, aus der Situation heraus auftretendes Verhalten, sondern sind in der Regel Teil eines inneren Systems, insbesondere im Kontext geschlechtsspezifischer Gewalt und Gewalt gegen Frauen. Zugrunde liegt ein ungleiches Machtverhältnis im System. Dieses allein begründet jedoch noch keine Gewaltbeziehung. Erst wenn eine körperliche, ökonomische etc. Überlegenheit von Täter*innen gezielt ausgenutzt und eingesetzt wird, um die eigenen Interessen gegen den Willen einer Person durchzusetzen, spricht man von Gewalt. Gewalt gegen Frauen und Mädchen ist hinzukommend ein strukturelles Problem. Umso wichtiger ist es auch (potentielle) Täter*innen als Zielgruppe für Öffentlichkeitsarbeit und Maßnahmen in der Bekämpfung von Gewalt in den Blick zu nehmen. So heißt es in der Istanbul-Konvention in Artikel 16, dass Programme einzurichten oder zu unterstützen sind, die darauf abzielen, Täter*innen häuslicher Gewalt zu lehren, in zwischenmenschlichen Beziehungen ein gewaltfreies Verhalten anzunehmen, um weitere Gewalt zu verhüten und von Gewalt geprägte Verhaltensmuster zu verändern. Durch eine Kooperation mit der örtlichen Beratungslandschaft für Täter*innen sollen Bedarfe eruiert und daraus gemeinsame Maßnahmen abgeleitet werden. Täter*innen Umsetzungsideen und - strategien Kosten Partner* innen Istanbul Konvention Veranstaltung in Kooperation mit der AWO 01.06.2022 1.000 € AWO (Marc Thomas) Art. 12 Nr.4 14 3.4.3 Prävention durch Beteiligung von Männern Ein aus Studien hervorgehender wichtiger Aspekt in der Prävention von Gewalt gegen Frauen und geschlechtsspezifischer Gewalt ist die Beteiligung und Aktivierung der Zielgruppe Männer. In verschiedenen Konzepten, wie beispielsweise „STOP – Stadtteile ohne Partnerschaftsgewalt“ werden Männer beispielsweise über Handlungsempfehlungen angesprochen, um eine Gewalttätigkeit gegenüber Frauen zu verhindern. Auch die Istanbul-Konvention sieht in Artikel 12 Nr.4 vor Maßnahmen zu entwickeln, die alle Mitglieder der Gesellschaft, insbesondere Männer und Jungen, zur aktiven Beteiligung an der Verhütung aller Formen von Gewalt ermutigen. Als Vorbild kann die Plakatkampagne „Männlichkeit entscheidest du!“ des Bündnis zur Umsetzung der Istanbul-Konvention in Schleswig-Holstein dienen (https://ab- jetzt.org/mannlichkeit-entscheidest-du-2/). Fokus ist das Aufbrechen der toxischen Männlichkeit, die eine Gewaltbereitschaft fördert. Hier werden klare Botschaften und Vorbilder geschaffen, die verdeutlichen, dass auch Männer - im Gegensatz zu einer immer noch weit verbreiteten Meinung - nicht dem prototypischen Männlichkeitsbild entsprechen müssen. Wenn es Männern gelingt, sich von toxischer Männlichkeit zu emanzipieren, wäre dies ein großer Zugewinn im Kampf gegen geschlechtsspezifische Gewalt. Denn die sogenannte toxische Männlichkeit ist eine bedeutungsvolle Wurzel für Abwertung, Sexismus und letztlich körperliche Gewalt gegen Frauen und Mädchen, aber auch Männer und Jungen. Prävention unter Beteiligung von Männer Umsetzungsideen und - strategien Kosten Partner* innen Istanbul Konvention Plakatkampagne (angelehnt an „Männlichkeit entscheidest du“) https://ab-jetzt.org/mannlichkeit- entscheidest-du-2/ 500 € Gestaltung 2.000 € CLP Umsetzung LFSH Art.12+13 Vorbereitung weiterer Schritte zur Kampagne, z.B. Video – Don`t be that guy https://www.youtube.com/watch? v=wf-rOrOXoRI In 2023 8.000 € SKM Vielleicht über prominente Kölner – Sport, usw. 3.4.4 Weiterentwicklung der Kölner Bank „Kein Platz für…“ Auf Initiative des Amts für Gleichstellung von Frauen und Männern hat das Handwerkerinnenhaus Köln mit Mädchen im Projekt "Pfiffigunde – Prävention von Schulverweigerung" eine orangene Parkbank entworfen und gebaut. Die Bank ist ein lokales Symbol gegen Gewalt an Frauen und Mädchen. Nachdem sie im Rahmen der Orange Days eine Woche lang an einem prominenten Platz in der Kölner 15 Innenstadt stand und dies auch medial sehr aktiv begleitet wurde, genießt die Aktion einen großen öffentlichen Zuspruch. Um Vereinnahmungen zu vermeiden und einen Exklusivitätsanspruch möglichst zu gewährleisten, wird eine Rahmennutzungsvereinbarung formuliert, die die Grundsätze im Umgang mit der Aktion und Weiterentwicklung festschreibt. In Kooperation mit dem Handwerkerinnenhaus sollen weitere Bänke gebaut werden. Alle Bänke sollen ein individuelles Design erhalten, jedoch in ihren Grundsätzen wie orangener Farbe und der Aufschrift „Kein Platz für…“ einen Wiedererkennungswert erhalten. Ziel ist es bis 2025 möglichst neun Bänke bauen zu lassen und im gesamten Kölner Stadtbild, in jedem Stadtbezirk eine, als sichtbares Zeichen gegen geschlechtsspezifische Gewalt, insbesondere an Frauen und Mädchen zu platzieren. Weiterentwick- lung Kölner Bank Umsetzungsideen und - strategien Kosten Partner* innen Istanbul Konvention Grundsätzlichen Rahmen festlegen Keine Kosten Art.12+13 Neue Bänke mit Themen aus Konzept ca. 5.000 € incl. Transport- kosten Handwer- kerinnen- haus Konzept zu Bankaktionen 3.500 € AK und Netzwerk 3.4.5 Weiterentwicklung des Kölner Hilfesystems Schutz und Unterstützung nach erlebter Gewalt sind ein zentrales Thema in der Istanbul- Konvention. Die Stadt Köln hat bereits eine breit ausgebaute, professionelle und etablierte Unterstützungsstruktur vorzuweisen. So verfügt sie über eine Vielzahl spezialisierter Angebote für betroffene Frauen und Männer, sowie auch Täter*innen. Die Struktur deckt vielfältige Zielgruppen und Themen ab und ist auf lokaler Ebene gut vernetzt. Hier bestehen feste Kooperationsmodelle und langjährige Arbeitskreise, die auch dazu führen die Angebote stetig weiterzuentwickeln. Trotzdem ist bekannt, dass die Angebotsstruktur bislang nicht ausreichende Kapazitäten, insbesondere im stationären Bereich der Frauenhäuser aufweist. Der Istanbul-Konvention zufolge fehlen in Deutschland knapp 15.000 Frauenhausplätze. Die Anzahl der Plätze in Frauenhäusern liegt bei etwa 6.800. Es müsste allerdings mindestens ein Familienplatz pro 10.000 Einwohner zur Verfügung stehen. Der Rat der Stadt Köln hat mit Beschluss vom 10.09.2020 ein vorgelegtes Konzept zur Umsetzung eines 3. Frauenhauses zustimmend zur Kenntnis genommen. Das Umsetzungskonzept muss jedoch vom Land und Bund vorgegebene Rahmenbedingungen berücksichtigen, da hierüber die Finanzierung abgewickelt wird. In einem langwierigen Prozess mit vielfältigen Austausch- und Workshoptreffen konnte, Stand Juni 2022, noch keine Einigung über den Fortgang der Umsetzung des 3.Frauenhauses erzielt werden. 16 Das Amt für Gleichstellung von Frauen und Männern sieht sich auch vor dem Hintergrund der Istanbul-Konvention in der Pflicht diesen Umsetzungsprozess weiter zu begleiten. Artikel 18 gibt dabei vor sicherzustellen, dass alle getroffenen Maßnahmen auf einem geschlechtsbewussten Verständnis von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt beruhen und die Menschenrechte und die Sicherheit der Betroffenen in den Mittelpunkt gestellt werden. Weiterentwick- lung Kölner Hilfesystem Umsetzungsideen und - strategien Kosten Partner* innen Istanbul Konvention 3. Frauenhaus/ Powerhaus aktuell nicht kalkulierbar Netzwerk Häusliche Gewalt Art.18 4. Kosten Soweit alle Maßnahmen in 2022 umgesetzt werden, fallen Gesamtkosten in Höhe von ca. 48.000 € an. Davon werden 20.000 € über den politischen Veränderungsnachweis abgedeckt. Die 20.000 € für die Orange Days, sowie die Restkosten von 8000€ werden über die Haushaltstelle 9011.5744.2620.5 finanziert. 5. Ausblick: In die obige Zusammenfassung sind die Themen aufgenommen worden, die realistisch umsetzbar erscheinen. Jedoch ist die Umsetzung von den vorhandenen fiskalischen Mitteln abhängig. Zur möglichen Umsetzung wird in Anlage 1 ein Kostenplan festgeschrieben. Weitere Themen für die kommenden Jahre können sein: Sexarbeiter*innen Obdachlose Frauen Alte und pflegebedürftige Frauen Psychische Gewalt
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (1)
- Am Bahnhof
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Details
- Aktenzeichen
- 1916/2022
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 24.06.2022
- Erstellt
- 03.06.2022 11:40