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3358/2021

Erweiterter Planungsbeschluss zu Bahnsteiganhebungen an den Haltestellen Subbelrather Straße/Gürtel und Nußbaumerstraße

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 18.01.2022

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 05.05.2022, TOP 10.15

Anlage 4 Auszug Verkehrsausschuss 29.03.2022

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Anlage 2 Lageplan Variante A

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Beschlussvorlage Rat

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Anlage 1 Beschreibung der Varianten

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Anlage 5 - Beantwortung von mündlichen Fragen aus der Sitzung des VA

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Sachstandsbericht Rat /Ausschuss (03/2025)

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Anlage 3 Lageplan Variante C

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Anlage 4 Auszug Verkehrsausschuss 29.03.2022

2509 Zeichen

Anlage 4 
 
 
Geschäftsführung  
Verkehrsausschuss 
Frau Krause 
Telefon:  (0221) 221-25909  
Fax       :  (0221) 221-24447 
E-Mail:  angela.krause@stadt-koeln.de 
Datum: 01.04.2022 
Auszug 
aus dem Entwurf der Niederschrift der 12. Sitzung des 
Verkehrsausschusses  vom 29.03.2022  
öffentlich 
4.2 Erweiterter Planungsbeschluss zu Bahnsteiganhebungen an den 
Stadtbahnhaltestellen Subbelrather Straße/Gürtel und Nußbaumerstra-
ße 
3358/2021 
 Änderungsantrag der FDP-Fraktion vom 15.02.2022 
AN/0368/2022 
 
RM Wahlen weist auf die geplante Sperrfläche in der Verschwenkung in Höhe Nuß-
baumerstraße (von Norden kommend) hin und bittet um Mitteilung, ob diese verklei-
nert werden könne, um mehr Platz für den Radverkehr zu schaffen. Ggf. könne die 
Restfläche auch entsiegelt werden, um mehr Grün zu gewinnen. Weiterhin fragt er, 
ob eine separate Fahrradkreuzung im Bereich der Nußbaumerstraße/Gürtel für die 
Schüler*innen des Albertus-Magnus-Gymnasiums bzw. der Paul -Klee-Schule einge-
richtet werden könne. Letztendlich möchte er noch wissen, ob an der Kreuzung Ei-
chendorffstraße/Ehrenfeldgürtel vor dem Linksabbieger auf dem Ehrenfeldgürtel eine 
Aufstellfläche markiert werden könne.  
 
RM Haeming bittet um Stellungnahme der Verwaltung, was mit den wegfallenden 
Parkplätzen geschehe und ob eine Kompensierung an anderer Stelle möglich und 
geplant sei.  
 
SE Rohata fragt nach einem ungefähren Fertigstellungstermin dieser Maßnahme. Es 
sei sehr wichtig, dass bis zur Eröffnung der Heliosschule die Barrierefreiheit der bei-
den Stationen abgearbeitet sei.  
 
SE Fahlenbock zeigt sich irritiert, dass die Fertigstellung – lt. Medienberichten – nicht 
vor 2030 erfolge. Er bittet um eine Einschätzung der Verwaltung.

2 
 
Frau Rode, Leiterin des Amtes für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau, stellt klar, 
dass es sich hier um den erweiterten Planungsbeschluss handele. Die heute aufge-
worfenen Hinweise und Anregungen werde die Verwaltung mitnehmen. Der Baube-
schluss sei für 2024 vorgesehen; im Anschluss werde das Planfeststellungsverfahren 
eingeleitet, dessen Dauer jedoch nicht absehbar sei, da es in der Hand der Bezirks-
regierung liege. Einen Zeitpunkt für den Baubeginn könne sie daher nicht seriös be-
nennen.  
 
Vorsitzender Hammer bedankt sich für diese Ausführungen und bittet um eine schrift-
liche Stellungnahme zu den offen gebliebenen Fragen bis zur Ratssitzung am 
05.05.2022. 
 
 Der Verkehrsausschuss verweist die Vorlage und den Änderungsantrag ohne 
Votum in den Rat.

Anlage 2 Lageplan Variante A

6553 Zeichen

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LWLLWL
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LWLLWL
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LWL
LWL
LWL
LWLLWL
LWL
LWL
IV FD249Beb. ab 1.OG
Erker
V FDab I.OGLSLS IV FDLSLSab I.OGLSLS245-243243
240 IV SD244IV SD242 IV SD248ab I.OGErkerIV SD246ab I.OG
VD
I PD
IV SDIV SDA
Erker
Erker238IV SD
ErkerIV SD
IV SDA139
Erker
SDAIII SD141
ErkerSDAIII143
221219IV SDAIV SDA217215IV SDA213
ErkerI FDIV MDErker
IV SD130
I SD IV SDA132
IV S A134
IIIErkerSDA145
IIIErker
SDA41
SDAIII147
III149
SDA
III
III
SDA
ErkerSDA
III
25
III
SDA136
FD
VI138
IV140SD
FDIII142
SDAIII144
BalkonIII146 Erker151LS
ErkerSDA153
SDA
III
155LS
III
ErkerErker157SDA
BalkonSDA
III
SDAErker27
LSLSLS
Tr156
LSLSLSBalkonIII SD A
SDA
III158
III
Erker
Erker
SDA
III159
III161SDA
SDAErker
III
27
GaSDAIIISDAIIISDAIIISDAIII
2323 Ga2525
LS
Ga
SDA4240SDA44IIISDAIIIIII
Ga
Balkon
ErkerLSSDA23
SDA26
ErkerIII
ErkerSDAIII160
ErkerIII162
Erker
Erker
SDAIII30
Erker
ErkerSDA
III163
III
ErkerSDA
III
169
ErkerSDA
III167
SDA
ErkerSDA
III164
III
25Erker
ErkerSDA165
III
171
IV45
SDA
SDAIII173
III
IV
SDA
ErkerSDAIII28
Erker
IIIErkerSDA166
ErkerSDA
III168
IIIErker170
ErkerSDA172
IIIErker
Erker
SDA175
III177
III179
Einfahrt
V
ab I.OG41 43
86
ab I.OG
IV
SDAIII
SDA27Balkon
174
176
VEinfahrtab I.OG179a
V
ab I.OG
181 IV41a
84
1
III
Einfahrt
IV
178
180
IV PD
39b39c
Erker80IV SDA78
3-5
IV WDA
IV2
IV MD4
IV SDA6
IV
9IV SD
V SDA8
I FDIV SDA10
0.4/8
0.1/2
0.1/2
0.1/2
0.5/10
0.5/10
0.2/6
0.35/62*0.2/6
0.3/6
0.7/12
0.7/12
0.6/10
0.1/2
0.1/2
0.6/10
0.5/8
0.5/8
0.1/1
0.5/10
1.0/14
1.0/14
1.0/14
0.1/4
0.6/10
0.5/8
0.5/8
0.5/8
0.7/10
0.7/10 0.5/8
1.0/14
0.4/8
0.7/10
0.7/10
0.7/10
0.8/12
0.8/12
0.1/2
0.8/10
0.8/8
0.7/12
0.6/12
0.6/10
0.6/8
0.6/10
0.15/3 0.1/2
0.1/2
0.15/3
0.3/8
0.6/15
0.4/10
0.5/8
0.5/8
0.15/3
0.15/3
0.5/5
0.5/5
0.5/5
0.5/6
0.5/8
GWP
0.4/8
0.4/8
0.15/3
0.4/8
0.4/8
0.5/7 0.6/11
0.3/6
0.1/3
0.1/12
0.1/12
0.3/6
0.3/6
0.1/2
0.1/2
0.1/2
0.1/2
551
418261
424461
388661
424061
306
366570
343970
344070
388361
388261
388161
618
405661
405761
387861 405561
340
344470 344170380870
386461
452661
440361
452761
6121
457849
395349
457749
419161
399849
399749
Ehrenfeld
Flur 71
6123
6124
450661
400450761
450861
394
421449
4930
399649
397
459949
459849
464649
393549
393649
378049
398649399049
49474947
49484948
4846
468049468149
468249
365649
380149
404449
398549
400449
400349
398349
404149
380049
360649
360549
357649
4017/49
49/34
4058/49
4040/49
4039/49
402749
352449
352349
352549
352649
402649
4933
323
379649
379749
382249
274
96791
459
285691
9126
9111
9112
9113
9114
9137
Gemarkung Müngersdorf
253
9115
HH
HH
M
MM
M
MM
SS
WW
HH
SS
SS
WW
MM
WW
MM
SS
Ehrenfeldgürtel
Subbelrather Straße
Fridolinstr.
Subbelrather Straße
Merkensstr.
Försterstr.
Fridolinstr.
Eichendorffstr.
Nußbaumer Straße
Försterstr.
Jessestraße
Eichendorffstr.
Röntgenstr.
Ehrenfeldgürtel Ehrenfeldgürtel
Nußbaumer Straße
2.952.50503.502.002.87
2.50503.504.305.913.503.50502.002.67 33.10
2.962.00503.503.255.102.986.803.25502.002.81 39.91
60.00
2.202.00503.503.505.914.604.653.504.0639.875.001.50
75
3.502.502.611.942.503.50
73
2.692.503.50
2.622.00503.50
2.642.00503.50
5050
2.31
3.27
503.80
3.215050
3.263.95
503.50
4.08
753.50
5012.00
2.50503.50
3.50502.502.12
4.00
4.00
502.50
3.00
2.50
6.80
1.505.00
1.505.001.505.00
2.002.42
2.504.00
1.672.231.69
50
5050
50
2.85
60°
60°
60°
60°
60°
67°
2.532.00503.506.802.755.253.50502.504.10
2.11
503.50
4.00
4.003.00
3.00
4.00
4.00
4.00
5.80
6.00
22
11
33
HST Subbelrather Str./GürtelHST Nußbaumerstr.
9.00
3.00 5.00
3.00
3.00
3.00
7.47
2.50
3.00
1.00
1.504.00
3.00
50
2.95
2.92
4.602.50
1.853.101.85
1.00
60
2.50 18.00
4.10
3.50
1.00
3.503.85
ca. Ø 40 cmca. Ø 40 cmca. Ø 40 cmca. Ø 80cm
ca. Ø 100 cmca. Ø 120 cm
ca. Ø 120 cm ca. Ø 120 cm
ca. Ø 100 cm ca. Ø 130 cm
ca. Ø 40 cmca. Ø 80 cm
1.701.80
2.69
1.51
1.53
2.50
2.63
2.64
1.741.87
1.53
1.852.35
2.27
3.11
3.00
3.50
3.502.25
3.50
3.50
1.191.501.50
4.10
3.50
2.26
1.50
4.40
3.10
2.70
2.853.80
Beispielhafte Ausführung für die Integration vonBestandsbäumen in Haltestellen und RampenHaltestelle Sülzgürtel
 (Linie 13)
lₐgₓ=192.619BABE
u=0lₐbₓ=18.119r=1496.900BE
r=1503.100lₐbₓ=18.194u=0
lₐgₓ=192.657BAu=0lₐbₓ=18.157r=1500.000
BABE
r=1500.000lₐbₓ=18.157u=0
lₐgₓ=15.8791UA
UE
lₐUₓ=12
r=253lₐbₓ=8.7861u=35
UE
UA
lₐUₓ=12
lₐgₓ=18.6534
UA
UE
lₐUₓ=12
r=247lₐbₓ=7.6417u=35
UEUA
lₐUₓ=12 lₐgₓ=15.8832UA
UE
lₐUₓ=12
r=250lₐbₓ=8.5233u=35
UE
UAlₐUₓ=12
lₐgₓ=18.6535
UA
UE
lₐUₓ=12
r=250lₐbₓ=7.8963u=30
UEUA
lₐUₓ=12lₐgₓ=117.573UA
UEr=278.100lₐbₓ=4.497u=35UE
UAlₐgₓ=8.300
UAUE
BW
u=25lₐbₓ=22.388r=421.900
BEu=25lₐbₓ=10.376r=496.900
lₐgₓ=117.573UA
UEr=275.000lₐbₓ=4.335u=35UE
UAlₐgₓ=8.300
UAUE
BW
u=25lₐbₓ=22.572r=425.000
BEu=25lₐbₓ=10.443r=500.000
lₐgₓ=61.600
UAUE
BW
u=0lₐbₓ=48.474r=27.500
BEu=0lₐbₓ=5.118r=50.000
BABWr=30.000lₐbₓ=4.451u=0
BEr=25.000lₐbₓ=45.644u=0
lₐgₓ=63.803
181716
1514
13
1211 10 9
8 76 5 4
32 119
2021
2423 22
gepr.
Projekt-Nr.:
bearb.gez.NameDatumGRUPPEBERNARDBERNARD Gruppe ZT GmbHNeue Weyerstraße 650676 Köln, Deutschlandwww.bernard-gruppe.com
Auftraggeber:
Maßstab:Datum:Größe:Unterlage /Anlage:
Projekt:Bahnsteiganhebung der Linie 5 , StadtbahnhaltestellenSubbelrather Str./Gürtel und Nußbaumerstr. in Köln - EhrenfeldStadt Köln
K:\500414 Linie 5 Bahnsteiganhebung\03_Planung\500414_Lageplan Baumschutz_Var.3.1_V01.dwg   Layout: LP - 3.1
Bahnsteiganhebung der Linie 5  EFG
ZeichenerklärungGehweg gepl. / vorh.Radweg / Radfahrsteifen gepl. / vorh.
Fahrbahn Asphalt  gepl. / vorh.Besondere Bahnkörper  gepl. / vorh.Bahnsteiganlage gepl. / vorh.
vorh. Gebäude / Bautenvorh. Zaun / Mauervorh. Baum / Baum entfällt
vorh. Poller / Beleuchtungvorh. Verkehrsschild / LSA
vorh. Straßenablauf / Kanald.
Grünstreifen / Beet gepl. / vorh.Parkplatz  gepl. / vorh.
vorh. Versorgungsschachtd.Nebenweg gepl.
Gleisachse gepl.Geländer gepl.
LSA gepl.Sharing-Angebot gepl.
Schotterfläche gepl.Offene Baumscheibe gepl.
Gleisachse vorh.
24Blickrichtung & Standort FotoNummerierung Bestandsbaum
Lageplan 3.1 - Baumschutzvariante I Variante B3,50 m Fahrbahn mit baulichem RadwegVorplanung1 : 50020.04.2021297 x 1540LP - 3.1
50041426.05.2021ROCA26.05.2021ROCA26.05.2021HeT / Kn
22.06.2021RoCaAnpassung der Gleisachsen, Abrücken der Bahnsteigkante von Bestandbäumen, Verbreiterung von 3 HST-Rampen, Entfall Baum 2 & 1701

Beschlussvorlage Rat

12498 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
III/692/10 
 
Vorlagen-Nummer 
 3358/2021 
Freigabedatum 
 18.01.2022 
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Erweiterter Planungsbeschluss zu Bahnsteiganhebungen an den Stadtbahnhaltestellen 
Subbelrather Straße/Gürtel und Nußbaumerstraße 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Rat der Stadt Köln nimmt die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie mit Verkehrsgutachten und der 
durchgeführten Öffentlichkeitsbeteiligung zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, die Planung zur 
Herstellung der Barrierefreiheit an den Stadtbahnhaltestellen Nußbaumerstraße und Subbelrather 
Straße/Gürtel in Seitenlage weiter zu führen, die notwendigen Genehmigungen zu beantragen und 
die Planung bis zur Ausschreibung (Leistungsphase 6 HOAI) vorzubereiten. Die Variante A ist hierbei 
Vorzugsvariante. Sollte die Variante A nicht genehmigungsfähig sein, wird die Variante C weiterver-
folgt. Im Fortgang der Planung soll der gesamte Straßenraum zwischen der Subbelrather Straße und 
der Nußbaumerstraße weiterhin mitbetrachtet werden. 
 
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 31.01.2022 
Verkehrsausschuss 15.02.2022 
Rat 17.03.2022

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen   ca. 1,6 Mio. € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja siehe Förderung 
     % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme        € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung 
Die Stadtbahnhaltestellen Nußbaumerstraße und Subbelrather Straße/Gürtel befinden sich auf dem 
Ehrenfeldgürtel. Die Haltestelle Nußbaumerstraße liegt zwischen der Röntgenstraße und der Nuß-
baumerstraße und die Haltestelle Subbelrather Straße/Gürtel zwischen der Fridolinstraße und Förs-
terstraße. 
Die Stadtbahntrasse wird in diesem Streckenabschnitt auf einem besonderen Bahnkörper in Mittella-
ge geführt und neben der Stadtbahnlinie 5 auch von der Linie 13 befahren. 
Um ein barrierefreies Ein-, Aus- und Umsteigen an den beiden Haltestellen zu gewährleisten, sollen 
die Seitenbahnsteige auf eine Höhe von 90 cm über Schienenoberkante angehoben werden. Darüber 
hinaus werden zukünftig zur Kapazitätssteigerung von der Kölner Verkehrs-Betriebe AG (KVB AG) 
auf der Linie 13 längere Züge eingesetzt. Daher ist neben der Bahnsteiganhebung auch eine Bahn-
steigverlängerung von 50 m auf 60 m Nutzlänge erforderlich. 
Der Straßenraum auf dem Ehrenfeldgürtel zwischen Nußbaumerstraße und Subbelrather Straße wird 
ganzheitlich betrachtet und soll sich in das zukünftige Gesamtbild des Gürtels integrieren. Deshalb ist 
es notwendig den gesamten ca. 500 m langen Teilabschnitt des Ehrenfeldgürtels planerisch mit zu 
berücksichtigen.

3 
Auf Basis des Grundsatzbeschlusses zu den Bahnsteiganhebungen an den Haltestellen Subbelrather 
Straße/Gürtel und Nußbaumerstraße (Vorlagen-Nr. 3911/2015) wurden daher eine Machbarkeitsstu-
die und ein Verkehrsgutachten für die Bahnsteiganhebungen der beiden Haltestellen beauftragt und 
angefertigt.  
 
Ergebnisse Machbarkeitsstudie und Verkehrsgutachten 
In dieser Machbarkeitsstudie wurden verschiedene Varianten untersucht. Sie unterscheiden sich be-
züglich der Anordnung der Bahnsteige in Seiten- und Mittelbahnsteigvarianten. Im Hinblick auf die 
übrigen Verkehrsteilnehmer*innen (zu Fuß Gehende, Radfahrende, MIV) lag der Fokus auf einer 
möglichen Verbesserung des Angebots für den nicht-motorisierenden Individualverkehr. Hieraus re-
sultieren Unterschiede in den Varianten, die sich u. a. in der Gehwegbreite, der Radverkehrsführung 
(baulicher Radweg oder Radfahrstreifen), sowie in der Anzahl der durchgehenden Fahrstreifen für 
den Kfz-Verkehr darstellen.  
Die planerischen Ausarbeitungen wurden unter Berücksichtigung des Radverkehrskonzeptes durch-
geführt, welches am 31. Mai 2021 von der Bezirksvertretung Ehrenfeld beschlossen wurde (Vorlagen-
Nr. AN/0885/2021). 
Die Varianten waren auch dahingehend abzuwägen, wie sie sich in Bezug auf weitere Aspekte eig-
nen, darunter z. B. Baumschutz, ruhender Verkehr und Flächen für weitere Angebote (Car-Sharing, 
Fahrradabstellanlagen und dergleichen). 
 
Varianten 
Aus den Erkenntnissen aller Fachdisziplinen wurden drei Varianten abgeleitet, von denen zwei für 
eine spätere Umsetzung als weiter zu verfolgen gelten. Im Planungsbereich treten deutliche Zielkon-
flikte auf, so dass der jeweilige Fokus der Varianten diese Zielkonflikte widerspiegelt.  
• Variante A  Einstreifigkeit des MIV und Bahnsteige in Seitenlage. Fokus liegt auf dem  
Baumschutz. 
• Variante B  Zweistreifigkeit des MIV und Bahnsteige in Seitenlage. Fokus liegt auf der Leis-
tungsfähigkeit der Straßen. 
• Variante C  Mischvariante als Kompromiss aus Variante A und B. Zweistreifigkeit in Fahrt-
richtung Ehrenfeld und Einstreifigkeit in Fahrtrichtung Bundesautobahn sowie 
Bahnsteige in Seitenlage. 
 
Ein Ergebnis des Verkehrsgutachtens ist, dass auf Basis bestimmter Annahmen ein Rückstau von 
Fahrzeugen entstehen kann, der die Autobahn BAB 57 in stadteinwärtiger Fahrtrichtung in den Spit-
zenstunden beeinträchtigt. Die Problematik des Rückstaus besteht bei allen untersuchten Varianten 
und ist auch bereits in der IST-Situation vorhanden. Im Zuge der weiteren Planung sind Lösungen zu 
entwickeln, welche eine Vermeidung des Rückstaus auf der Autobahn zum Ziel haben. 
 
Eine genauere Beschreibung der jeweiligen Variante kann der Anlage 1 entnommen werden.  
 
Abwägung der Varianten: 
Die oben beschriebenen Varianten wurden unter den Gesichtspunkten der zu Fuß Gehenden, des 
Radverkehrs, des MIV, des ÖPNV, sonstiger verkehrlicher Aspekte, des Baumbestandes und der 
Kosten verglichen und bewertet. Die Ergebnisse lassen sich wie folgt zusammenfassen: 
- Die zweistreifige Variante B unterstützt eine höhere Leistungsfähigkeit auf den Straßen. Dies 
geht zu Lasten der Zielsetzungen für eine Förderung des Fuß- und Radverkehrs und des 
Baumschutzes. Daher wird diese Variante nicht weiterverfolgt. 
- Die Varianten A und C sind hinsichtlich der Bewertung des ÖPNV, des Baumschutzes und der 
Kosten vergleichbar.

4 
- die Variante A führt zu einer Bevorzugung des Fuß- und Radverkehrs, die Variante C zu einer 
Reduktion des Rückstaus auf der Autobahn und des Parkgürtels gegenüber der Variante A, 
wobei Fuß- und Radverkehr weniger Fläche erhalten. 
Alle untersuchten Varianten können sowohl mit einem baulichen Radweg als auch mit einem Rad-
fahrstreifen realisiert werden. 
Nach Abwägung aller Varianten wurde die Variante A als Vorzugsvariante der Verwaltung gewählt. 
Durch Minimierung des MIV (ein Fahrstreifen je Fahrtrichtung) können Geh- und Radwege mit ausrei-
chenden Breiten geplant und ausgebaut werden. Die Variante A ist genehmigungsfähig, wenn diese 
keine negativen verkehrlichen Auswirkungen auf die Bundesautobahn hat. Hierzu sind weitere Ver-
kehrsuntersuchungen erforderlich, die im nächsten Planungsschritt erfolgen. Sollte sich dabei her-
ausstellen, dass eine Genehmigungsfähigkeit nicht gegeben ist, wird die Variante C weiterverfolgt. 
 
Öffentlichkeitsbeteiligung 
Im Zuge der Vorplanung wurde eine Öffentlichkeitsbeteiligung auf der Homepage 
https://www.meinungfuer.koeln/ durchgeführt, die vom 25.08.2021 bis zum 15.09.2021 zur Beteiligung 
freigeschaltet war. Innerhalb dieser Zeit hatten die Bürger*innen die Möglichkeit, ihre Anmerkungen 
zu der geplanten Vorzugsvariante (Variante A) und der Mischvariante (Variante C) darzulegen. Ziel 
der Öffentlichkeitsbeteiligung war es herauszufinden, was den Bürger*innen bei der verkehrlichen 
Umgestaltung des Straßenraumes und den Haltestellen zwischen der Subbelrather Straße/Gürtel und 
Nußbaumerstraße wichtig ist.  
 
Ergebnisse der Öffentlichkeitsbeteiligung  
• Zahlreiche Beteiligung der Bürger*innen mit 354 Rückmeldungen 
• Gute Hinweise der Bürger*innen, viele wichtige Themen wurden angemerkt, Hinweise auf 
Probleme im derzeitigen Straßenraum  
• Vorzugsvariante A ergab positiveres Meinungsbild als die Mischvariante C 
• Die Bürger*innen wünschen sich den barrierefreien Ausbau der Haltestellen 
 
Geäußerte Kritik/Sorgen/Ängste:  
• Mangelnde Parkraumbewirtschaftung in Neuehrenfeld 
• Enormer Rückstau ist bereits schon heute vorhanden, keine Verbesserung durch 
1 Fahrstreifen 
• Erschwertes Vorbeikommen von Krankenwagen, Feuerwehr, etc.  
• beengte Querungsmöglichkeiten gefährden die Sicherheit der zu Fuß Gehenden und Fahrrad-
fahrenden 
 
Weiteres Vorgehen 
Nach dem erweiterten Planungsbeschluss wird die Verwaltung die Ausschreibung der Planungsleis-
tungen vorbereiten und veröffentlichen. Im Anschluss daran beginnt die Erarbeitung der Entwurfspla-
nung, die voraussichtlich Ende 2023 abgeschlossen werden kann. In dieser Planungsphase werden 
vor allem vertiefte Untersuchungen und Abstimmungen zu den verkehrlichen Randbedingungen so-
wie weitere Untersuchungen zum Erhalt der Bäume an den Haltestellen durchgeführt. Ein besonderer 
Fokus wird dabei auf dem Themenfeld der Vereinbarkeit des Rückstaus auf die BAB 57 und dem 
Radverkehrskonzept liegen.  
Nach Abschluss der Entwurfsplanung wird neben dem Einholen des Baubeschlusses das Genehmi-
gungsverfahren eingeleitet.

5 
Termine: 
 
2023    Abschluss der Entwurfsplanung 
2024   Baubeschluss 
2024    Genehmigungsplanung mit anschließendem Genehmigungsverfahren 
im Anschluss daran  Ausschreibung und Bauausführung 
 
 
Erläuterung zu den Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
Das Dezernat für Mobilität verfolgt das Ziel, die sektorspezifischen Beiträge zum Klimaschutz zu erfül-
len. 
 
Die hier beschriebene Maßnahme wird sich positiv auf die Umwelt auswirken, da durch den barriere-
freien Ein- und Ausstieg an den Haltestellen Nußbaumerstraße und Subbelrather Str./Gürtel der 
ÖPNV attraktiver wird. Somit trägt dies indirekt zu einer Reduktion des Treibhausgasausstoßes bei.  
 
Insgesamt kann die hier dargestellte Maßnahme als positiver Beitrag zum Klimaschutz bewertet wer-
den. 
 
Kosten 
Der prognostizierte Kostenorientierungswert für die Herstellung der Barrierefreiheit der Stadtbahnhal-
testellen Nußbaumerstraße und Subbelrather Straße/Gürtel und die Neugestaltung des Straßen-
raums liegen gemäß der Kostenschätzung aus der Machbarkeitsstudie für die Varianten A und C je-
weils bei ca. 9,1 Millionen € brutto. 
 
Vergaben 
Die Verwaltung beabsichtigt, Ingenieurverträge mit einem geschätzten Gesamtvolumen von ca. 
1,6 Millionen € brutto unter Berücksichtigung der städtischen Vergaberichtlinien zu vergeben. Es wird 
darauf hingewiesen, dass die genannten Planungskosten auf Grundlage der Kostenschätzung aus 
der Machbarkeitsstudie ermittelt worden sind.  
 
Finanzierung 
Das geschätzte Gesamtvolumen der externen Vergabe der Planungsleistungen beträgt ca. 1,6 Mio. €. 
Im Hpl. 2022 sind im Teilfinanzplan 1202 - Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV, Teilplanzeile 8, Aus-
zahlungen für Baumaßnahmen bei Finanzstelle 6903-1202-5-6011, Hst. Nußbaumer Subbelr.-Str. 
Bhst- Anh. keine Mittel eingeplant, da in dem Haushaltsjahr ausschließlich die europaweite Aus-
schreibung geplant ist. 
Die Mittel i.H.v. ca. 1,6 Mio. € werden im Rahmen der Hpl. -Aufstellungsverfahren 2023 ff. entspre-
chend des Projektfortschrittes angemeldet. 
Sollten in der Planungsphase entgegen der dargestellten Erwartung unterjährig Mehrbedarfe entste-
hen, werden diese im Dezernatsbudget gedeckt. 
 
Förderung 
Die Maßnahme wurde bereits in 2017 nach dem ÖPNVG NRW für eine Förderung angemeldet und 
anschließend durch den Zuwendungsgeber in das Förderprogramm aufgenommen. Der derzeit gülti-
ge Fördersatz beträgt 90 % der zuwendungsfähigen Baukosten. 
 
RPA

6 
Das Rechnungsprüfungsamt hat im Zuge des Grundsatzbeschluss im Jahr 2015 den Bedarf für die 
Vergabe von o.g. freiberuflichen Leistungen unter der RPA-Nr.: BD 2015/1111 anerkannt. 
Anlagen 
 
 Anlage 1: Beschreibung der Varianten 
 Anlage 2: Lageplan Variante A 
 Anlage 3: Lageplan Variante C

Anlage 1 Beschreibung der Varianten

7615 Zeichen

Anlage 1:  
 
Beschreibung der Varianten: 
Variante A:  
Bei der Variante A liegt der Fokus auf dem Erhalt möglichst aller 47 Bestandsbäume in dem 
Planungsabschnitt. Entlang der Stadtbahnachse wurden Einschätzungen bezüglich 
möglicher zutreffender Maßnahmen zu den Bestandsbäumen getroffen. Um einen 
Baumschutz während der Ausführung und des Betriebs zu gewährleisten, wurde ein 
Mindestabstand von 1,50 m zwischen den Bestandsbäumen und jeglichem baulichen Eingriff 
als notwendig angesehen. Zu Bestandsbäumen, die im Bereich von Rampen oder 
Zuwegungen stehen, muss eine Mindestdurchgangsbreite von 1,50 m eingehalten werden. 
Zwischen der Bahnsteigkante und festen Einbauten sind mindestens 1,50 m zu 
gewährleisten. 
Die Variante A (s. Anlage 2) sieht für beide Haltestellen Seitenbahnsteige vor. Auf beiden 
Seiten der Bahnsteige sind rund 18 m lange Rampen vorgesehen, die aus einer maximalen 
Neigung von 6 % und jeweils 2 waagerechten Zwischenpodesten bestehen. Die nördliche 
Rampe in Fahrtrichtung Süd der Haltestelle Subbelrather Straße/Gürtel hat eine Breite von 
4,40 m, da ein Baum (Baum 3) integriert wird. Die südliche Rampe der Haltestelle 
Nußbaumerstraße wird im Bereich der Bestandsbäume 11 und 12 ausgespart. Die nördliche 
Rampe wird für den Bestandsbaum 16 ausgespart. Da die Haltestellen durch 3 Schulen in 
unmittelbarer Umgebung hoch ausgelastet sind, werden die Bahnsteige verbreitert.  
Der Bahnsteig der Haltestelle Subbelrather Straße/Gürtel in Fahrtrichtung Süd variiert 
zwischen 3,85 und 4,30 m Breite, da ein Bestandsbaum (Baum 1) im Haltestellenbereich 
erhalten werden soll. Der Bahnsteig in Fahrtrichtung Nord weist eine gleichbleibende Breite 
von 3,50 m auf. Nördlich und östlich der geplanten Haltestelle befinden sich 4 m breite 
signalisierte Querungsstellen für den Fußgängerverkehr. Diese werden in Z-Form 
ausgebildet und durch den Einsatz von Geländern wird eine sichere Führung der Fußgänger 
gewährleistet.  
Die Bahnsteigbreite der Haltestelle Nußbaumerstraße beträgt in Fahrtrichtung Süden 4,60 m, 
da insgesamt drei Bestandsbäume (Bäume 13-15) integriert werden. Die beidseitige 
Querung für den Fußgängerverkehr wird entsprechend der Haltestelle Subbelrather 
Straße/Gürtel ausgeführt, lediglich für die nördliche Querung ist wegen des 
Schüleraufkommens eine Breite von 5,80 m vorgesehen. Beide Aufstellflächen im Bereich 
der nördlichen Querung, sind flächenmäßig großzügig gestaltet, da hier eine hohe Anzahl an 
Schülerverkehr zu berücksichtigen ist. 
Der MIV wird in beide Richtungen auf einer einstreifigen 3,50 m breiten Fahrbahn geführt.  
Das Parken auf den Seitenstreifen wird für beide Fahrtrichtungen wegfallen. Die 
Parkbuchten (34 Stellplätze) neben der 1. Baumreihe bleiben weiterhin bestehen. Durch 
diese Maßnahme kann ein vergrößerter Gehweg sowie ein baulicher Radweg oder ein 
Radfahrstreifen in den Straßenraum integriert werden. Der Gehwegbereich weist in 98 % der 
Strecke die Mindestgehwegbreite auf. Nur am Knotenpunkt Subbelrather Str./Ehrenfeldgürtel 
in Fahrtrichtung Nord kann die Mindestbreite nicht eingehalten werden. Aufgrund der 
einstreifigen Führung hat der Gehweg in den meisten Bereichen des betrachteten Abschnitts 
des Ehrenfeldgürtels eine nutzbare Breite von 2,50 m, die streckenweise bis zu über 4,20 m 
ansteigt.  
Diese Variante kann sowohl mit einem baulichen Radweg, als auch mit Radfahrstreifen 
aufgeführt werden. 
Da aufgrund der abzurückenden Gleise der Straßenraum der anderen Verkehrsarten 
reduziert werden muss und ein Abstand von 1,50 m zu den Bestandsbäumen einzuhalten ist, 
wird hier nur eine einstreifige Variante dargestellt.

Die verkehrlichen Auswirkungen (z. B. Rückstaubildung) müssen noch mit weiteren 
Planungsträgern in der Entwurfsplanung abgestimmt werden. 
Im Folgenden werden aus Sicht der Verwaltung Vorteile der Variante A „Seitenbahnsteige 
und ein Fahrstreifen pro Fahrtrichtung“, gegenüber den bereits ausgeschlossenen 
Planungsvarianten, aufgelistet: 
- Breitere Bahnsteige (ca. 3,50 m bis 4,30 m) und Zugangsbreiten (ca. 3,0 m 
bis 4,0 m) 
- Verkehrssichere Querung der Gleise durch Z-Querungen und Aufstellflächen 
in der Mitte des Straßenraumes 
- Breitere Gehwege (ca. 1,87 m bis 4,10 m; überwiegende Einhaltung der 
Mindestbreite von 2,50 m) 
- Breitere bauliche Radwege / Radfahrstreifen (ca. 2,50 m) entlang des 
gesamten Straßenabschnittes 
- Variante mit Erhalt der meisten Bäume 
- Beachtung des Radverkehrskonzeptes 
- Schritt in Richtung Verkehrswende durch Minimierung des Kfz-Verkehrs (ein 
Fahrstreifen) und Ausbau der Geh- und Radwege sowie der Bahnsteige 
 
Die Planung der Variante A kann der folgenden Abbildung entnommen werden. Es handelt 
sich hierbei um eine Presseskizze, die den Lageplan in einer vereinfachteren und 
übersichtlicheren Darstellung wiedergibt.

Abbildung 1: Presseskizze- vereinfachte Darstellung des Lageplans Variante A 
 
Variante B:  
Die Variante B beinhaltet eine zweistreifige Verkehrsführung. Diese Variante hat den Fokus 
auf eine möglichste hohe Leistungsfähigkeit im Verkehrsablauf des MIV. Obwohl der Fokus 
auf der Leistungsfähigkeit liegt, steht die städtebauliche Entwicklung mit der damit 
verbundenen Verkehrszunahme einer ausreichenden Leistungsfähigkeit an allen 
Knotenpunkten entgegen. Zwar kann der Rückstau gegenüber der einstreifigen Lösung 
reduziert, aber nicht vollständig vermieden werden. Der höhere Flächenbedarf für die zwei 
durchgehenden Fahrstreifen geht zu Lasten der Flächen, die für zu Fuß gehende und 
Radfahrende zur Verfügung stehen. Ruhender Verkehr entlang des Ehrenfeldgürtels in 
Fahrtrichtung der Autobahn ist in dieser Variante B ausgeschlossen, um zu Fuß gehenden 
und Radfahrenden eine angemessene Breite zur Verfügung zu stellen. Hinsichtlich des 
Baumschutzes schneidet diese Variante am schlechtesten unter den beschriebenen 
Varianten ab, da die Baumreihe entlang der heutigen Gleisachse komplett entfallen müsste. 
 
Variante C:  
Da die Verkehrssimulation der Vorzugsvariante einen Rückstau auf den Parkgürtel und der 
BAB (Bundesautobahn) ergab, wurde eine Alternativlösung ausgearbeitet, um den Rückstau 
zu minimieren. Die Alternativlösung (Variante C, Lageplan s. Anlage 3) beinhaltet in 
Fahrtrichtung Ehrenfeld zwei Fahrstreifen und in Fahrtrichtung Bundesautobahn ein 
Fahrstreifen.  
Die Bahnsteigbreiten und Bahnsteiglänge sowie der Baumerhalt sind mit der Variante A

vergleichbar und können der Planungsbeschreibung der Variante A entnommen werden. 
Eine Änderung gegenüber der Variante A ergibt sich in dieser Variante C in den Gehweg- 
und Radwegbreiten. Der Komfort wird für die zu Fuß gehenden und Radfahrenden 
vermindert. Die Fahrradwege können auf der zweistreifigen Straßenseite in Fahrtrichtung 
Ehrenfeld je nach Abschnitt nur noch in Breiten zwischen 1,60 m und 2,00 m realisiert 
werden und die Gehwege werden auf die Maße 1,85 m bis 3,60 m verringert. Somit können 
die Mindestbreiten von 2,50 m in der Variante C überwiegend nicht eingehalten und die 
Vorgaben des Radverkehrskonzepts nicht umgesetzt werden. 
Bei der Mischvariante (Variante C) wird keine der einzelnen Verkehrsarten (Fußverkehr, 
Radverkehr, ÖV, MIV) oder ein Planungsaspekt grundsätzlich höher gewichtet als andere. 
Die Zielsetzung der Variante ist ein Kompromiss, bei der alle Verkehrsteilnehmenden ihren 
Beitrag leisten. Auch in dieser Variante werden zeitweise Einschränkungen mit Rückstau auf 
der Autobahn gemäß vorliegender Verkehrsprognose nicht zu vermeiden sein. 
 
Alle drei Varianten können sowohl mit einem baulichen Radweg, als auch mit einem 
Radfahrstreifen realisiert werden.

Anlage 5 - Beantwortung von mündlichen Fragen aus der Sitzung des VA

4423 Zeichen

Anlage 5 
 
Erweiterter Planungsbeschluss zu Bahnsteiganhebungen an den Stadtbahnhaltestellen Sub-
belrather Straße/Gürtel und Nußbaumerstraße (Vorlage 3385/2021) 
 
Mündliche Anfragen aus der Sitzung des Verkehrsausschusses vom 29.03.2022 
 
 
1. RM Wahlen weist auf die geplante Sperrfläche in der Verschwenkung in Höhe Nußbaumer-
straße (von Norden kommend) hin und bittet um Mitteilung, ob diese verkleinert werden kön-
ne, um mehr Platz für den Radverkehr zu schaffen. Ggf. könne die Restfläche auch entsiegelt 
werden, um mehr Grün zu gewinnen. 
 
2. Weiterhin fragt er, ob eine separate Fahrradkreuzung im Bereich der Nußbaumerstraße/Gürtel 
für die Schüler*innen des Albertus-Magnus-Gymnasiums bzw. der Paul-Klee-Schule einge-
richtet werden könne. 
 
3. Letztendlich möchte er noch wissen, ob an der Kreuzung Eichendorffstraße/Ehrenfeldgürtel 
vor dem Linksabbieger auf dem Ehrenfeldgürtel eine Aufstellfläche markiert werden könne.  
 
4. RM Haeming bittet um Stellungnahme der Verwaltung, was mit den wegfallenden Parkplätzen 
geschehe und ob eine Kompensierung an anderer Stelle möglich und geplant sei.  
 
5. SE Rohata fragt nach einem ungefähren Fertigstellungstermin dieser Maßnahme. Es sei sehr 
wichtig, dass bis zur Eröffnung der Heliosschule die Barrierefreiheit der beiden Stationen ab-
gearbeitet sei.  
 
6. SE Fahlenbock zeigt sich irritiert, dass die Fertigstellung – lt. Medienberichten – nicht vor 2030 
erfolge. Er bittet um eine Einschätzung der Verwaltung. 
 
Die Verwaltung antwortet wie folgt: 
Zu 1.) 
Die aufgeführte Sperrfläche ist nur in der Variante A (eine Fahrspur je Fahrtrichtung) vorhanden. Zu-
nächst muss im weiteren Planungsverlauf untersucht werden, ob die einspurige Variante A realisiert 
werden kann oder ob eine 2-streifige Verkehrsführung (Variante C) umgesetzt werden wird.  
Sollte sich als Ergebnis des ergänzenden Verkehrsgutachtens herausstellen, dass die Variante A 
umgesetzt wird, ist im weiteren Planungsverlauf zu prüfen, ob die Sperrfläche verkleinert werden 
kann, um Platz für den Radverkehr zu schaffen oder eine Entsiegelung der Fläche zu realisieren. 
 
Zu 2.) 
Der komplexe Knotenpunkt Nußbaumerstraße/Gürtel wird ein Planungsschwerpunkt im weiteren Pla-
nungsverlauf sein. Das Thema der teilweise fehlenden und umständlichen Radquerungen ist u.a. 
durch die Öffentlichkeitsbeteiligung bekannt. Im Zuge der weiteren Planung erfolgt eine detaillierte 
Prüfung der Radverkehrsführung, ob und in welcher Art eine Querung des Gürtels realisiert werden 
kann. Aufgrund der komplexen Verkehrsbeziehungen und der Abzweigung der Linie 5 können an 
dieser Stelle voraussichtlich jedoch nicht alle gewünschten direkten Querungen umgesetzt werden.  
 
Zu 3.) 
Während der kommenden Entwurfsplanung (Leistungsphase 3 nach HOAI) wird geprüft, ob und in 
welcher Form eine Aufstellfläche für Radfahrende an der Kreuzung Eichendorffstraße/Ehrenfeldgürtel 
integriert werden kann. Im gesamten Straßenabschnitt ist es das Ziel eine verbesserte Radverkehrs-
führung zu erreichen.  
 
Zu 4.) 
Im Zuge der Maßnahme kann eine Reduzierung der seitlichen Parkflächen im Straßenabschnitt nicht 
vermieden werden. Die Parkbuchten zwischen den Bäumen bleiben erhalten.

2 
 
 
Mit Einrichtung der Bewohnerparkgebiete Ehrenfeld I-IV ist die Verwaltung von der Bezirksvertretung 
Ehrenfeld beauftragt worden, „im Umfeld der neuen Bewohnerparkgebiete Verkehrserhebungen 
durchzuführen und diese auszuwerten. Im Anschluss sollen die Ergebnisse der Verkehrserhebung in 
Form eines Konzeptes der Bezirksregierung vorgelegt werden.“ Die Einrichtung der Bewohnerpark-
gebiete ist im November 2019 erfolgt. Die Erhebungen haben in der Zwischenzeit stattgefunden und 
werden ausgewertet. Die Integrierung von Ladezonen im Straßenabschnitt wird im Zuge der weiteren 
Planung separat untersucht.  
 
Zu 5. und 6.) 
Es wird auf die mündlichen Aussage von Frau Rode im Verkehrsausschuss verwiesen:  
 
Frau Rode, Leiterin des Amtes für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau, stellt klar, dass es sich hier 
um den erweiterten Planungsbeschluss handele. Die heute aufgeworfenen Hinweise und Anregungen 
werde die Verwaltung mitnehmen. Der Baubeschluss sei für 2024 vorgesehen; im Anschluss werde 
das Planfeststellungsverfahren eingeleitet, dessen Dauer jedoch nicht absehbar sei, da es in der 
Hand der Bezirksregierung liege. Einen Zeitpunkt für den Baubeginn könne sie daher nicht seriös 
benennen.

Sachstandsbericht Rat /Ausschuss (03/2025)

1918 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
III/692/10 
 
 
Vorlagen-Nummer 
3358/2021
Stand: 24.03.2025 
Sachstandsbericht  
Erweiterter Planungsbeschluss zu Bahnsteiganhebungen an den Stadtbahnhaltestellen 
Subbelrather Straße/Gürtel und Nußbaumerstraße 
Beschluss: 
 
Der Rat der Stadt Köln nimmt die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie mit Verkehrsgutachten 
und der durchgeführten Öffentlichkeitsbeteiligung zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, 
die Planung zur Herstellung der Barrierefreiheit an den Stadtbahnhaltestellen Nußbaumer-
straße und Subbelrather Straße/Gürtel in Seitenlage weiter zu führen, die notwendigen Ge-
nehmigungen zu beantragen und die Planung bis zur Ausschreibung (Leistungsphase 6 
HOAI) vorzubereiten. Die Variante A ist hierbei Vorzugsvariante. Sollte die Variante A nicht 
genehmigungsfähig sein, wird die Variante C weiterverfolgt. Im Fortgang der Planung soll der 
gesamte Straßenraum zwischen der Subbelrather Straße und der Nußbaumerstraße weiterhin 
mitbetrachtet werden. 
 
Stellflächen, die im Rahmen der Umsetzung dauerhaft wegfallen, sind möglichst im ortnahen 
Umfeld zu kompensieren. Dabei ist die Möglichkeit der Nutzung der Stellplätze des Albertus-
Magnus-Gymnasiums (AMG) in Betracht zu ziehen. Dies ggf. als Pilotprojekt zur Bewirtschaf-
ten von Schulparkplätzen; insbesondere für die nächtliche Nutzung (Digitale Bewirtschaftung). 
 
 
Status    in Bearbeitung 
 
    erledigt 
 
 
Aktueller Bearbeitungsstand: 
Nach Abschluss der Bearbeitung der Entwurfsplanung (LP 3) wurde ein Beschluss zur „Fest-
legung der Variante zur Planung der Bahnsteiganhebungen an den Haltestellen Nußbaumer-
str. und Subbelrather Str./Gürtel“ (3118/2023) eingeholt. In diesem Beschluss wurden die 
nächsten Planungsschritte aufgezeigt und beschlossen.  
 
Die weitere Berichterstattung erfolgt im Rahmen der Vorlage 3118/2023. 
Nächste Schritte: / 
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den: /

Anlage 3 Lageplan Variante C

6414 Zeichen

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LWLLWL
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Erker
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240 IV SD244IV SD242 IV SD248ab I.OGErkerIV SD246ab I.OG
VD
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Erker238IV SD
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Erker
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221219IV SDAIV SDA217215IV SDA213
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IV SD130
I SD IV SDA132
IV S A134
IIIErkerSDA145
IIIErker
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III149
SDA
III
III
SDA
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III
25
III
SDA136
FD
VI138
IV140SD
FDIII142
SDAIII144
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SDA
III
155LS
III
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III
SDAErker27
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LSLSLSBalkonIII SD A
SDA
III158
III
Erker
Erker
SDA
III159
III161SDA
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III
27
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2323 Ga2525
LS
Ga
SDA4240SDA44IIISDAIIIIII
Ga
Balkon
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SDA26
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ErkerSDAIII160
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Erker
Erker
SDAIII30
Erker
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III163
III
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III
169
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III167
SDA
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III164
III
25Erker
ErkerSDA165
III
171
IV45
SDA
SDAIII173
III
IV
SDA
ErkerSDAIII28
Erker
IIIErkerSDA166
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III168
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III177
III179
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V
ab I.OG41 43
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ab I.OG
IV
SDAIII
SDA27Balkon
174
176
VEinfahrtab I.OG179a
V
ab I.OG
181 IV41a
84
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III
Einfahrt
IV
178
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IV2
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IV SDA6
IV
9IV SD
V SDA8
I FDIV SDA10
0.4/8
0.1/2
0.1/2
0.1/2
0.5/10
0.5/10
0.2/6
0.35/62*0.2/6
0.3/6
0.7/12
0.7/12
0.6/10
0.1/2
0.1/2
0.6/10
0.5/8
0.5/8
0.1/1
0.5/10
1.0/14
1.0/14
1.0/14
0.1/4
0.6/10
0.5/8
0.5/8
0.5/8
0.7/10
0.7/10 0.5/8
1.0/14
0.4/8
0.7/10
0.7/10
0.7/10
0.8/12
0.8/12
0.1/2
0.8/10
0.8/8
0.7/12
0.6/12
0.6/10
0.6/8
0.6/10
0.15/3 0.1/2
0.1/2
0.15/3
0.3/8
0.6/15
0.4/10
0.5/8
0.5/8
0.15/3
0.15/3
0.5/5
0.5/5
0.5/5
0.5/6
0.5/8
GWP
0.4/8
0.4/8
0.15/3
0.4/8
0.4/8
0.5/7 0.6/11
0.3/6
0.1/3
0.1/12
0.1/12
0.3/6
0.3/6
0.1/2
0.1/2
0.1/2
0.1/2
551
418261
424461
388661
424061
306
366570
343970
344070
388361
388261
388161
618
405661
405761
387861 405561
340
344470 344170380870
386461
452661
440361
452761
6121
457849
395349
457749
419161
399849
399749
Ehrenfeld
Flur 71
6123
6124
450661
400450761
450861
394
421449
4930
399649
397
459949
459849
464649
393549
393649
378049
398649399049
49474947
49484948
4846
468049468149
468249
365649
380149
404449
398549
400449
400349
398349
404149
380049
360649
360549
357649
4017/49
49/34
4058/49
4040/49
4039/49
402749
352449
352349
352549
352649
402649
4933
323
379649
379749
382249
274
96791
459
285691
9126
9111
9112
9113
9114
9137
Gemarkung Müngersdorf
253
9115
HH
HH
M
MM
M
MM
SS
WW
HH
SS
SS
WW
MM
WW
MM
SS
Ehrenfeldgürtel
Subbelrather Straße
Fridolinstr.
Subbelrather Straße
Merkensstr.
Försterstr.
Fridolinstr.
Eichendorffstr.
Nußbaumer Straße
Försterstr.
Jessestraße
Eichendorffstr.
Röntgenstr.
Ehrenfeldgürtel
Ehrenfeldgürtel
Nußbaumer Straße
2.002.87
4.305.913.503.50502.002.67 33.10
5.042.986.803.25502.002.81 39.91
60.00
2.202.00503.503.505.914.604.5939.875.001.50
1.942.503.50
73
2.622.00503.50
2.642.00503.50
50
3.27
3.80
50
3.263.95
503.50
3.50
5012.00
3.50502.502.12
4.00
4.00
3.00
2.50
6.80
1.505.00
1.505.001.505.00
2.002.42
1.672.231.69
50
50502.85
2.532.00503.506.802.75
2.11
4.003.00
3.00
4.004.00
5.80
22
11
33
HST Subbelrather Str./GürtelHST Nußbaumerstr.
9.00 3.00
3.00
3.00
2.50
1.00
1.504.00
3.00
50
2.95
2.92
4.602.50
1.853.101.85
1.00
60
2.50 18.00
4.10
3.50
1.00
3.503.85
ca. Ø 40 cmca. Ø 40 cmca. Ø 40 cmca. Ø 80cm
ca. Ø 100 cmca. Ø 120 cm
ca. Ø 120 cm ca. Ø 120 cm
ca. Ø 100 cm ca. Ø 130 cm
ca. Ø 40 cmca. Ø 80 cm
1.701.80
2.69
1.51
1.53
2.50
2.63
2.64
1.741.87
1.53
1.852.35
2.27
3.11
3.00
3.50
3.502.25
3.50
3.50
1.191.501.50
4.10
3.50
2.26
1.50
4.40
3.10
2.70
2.853.803.003.00502.002.74
6.00
60°
3.00502.002.873.00
60°
3.003.00502.002.984.00
3.00
2.755.50502.002.27
60°
5.50502.003.60
4.00
3.00
505.50501.60
50
505.50501.602.13
50501.601.853.005.501.00
5.50501.601.92
1.851.60504.00
Beispielhafte Ausführung für die Integration vonBestandsbäumen in Haltestellen und RampenHaltestelle Sülzgürtel
 (Linie 13)
lₐgₓ=192.619BABE
u=0lₐbₓ=18.119r=1496.900BE
r=1503.100lₐbₓ=18.194u=0
lₐgₓ=192.657BAu=0lₐbₓ=18.157r=1500.000
BABE
r=1500.000lₐbₓ=18.157u=0
lₐgₓ=15.8791UA
UE
lₐUₓ=12
r=253lₐbₓ=8.7861u=35
UE
UA
lₐUₓ=12
lₐgₓ=18.6534
UA
UE
lₐUₓ=12
r=247lₐbₓ=7.6417u=35
UEUA
lₐUₓ=12 lₐgₓ=15.8832UA
UE
lₐUₓ=12
r=250lₐbₓ=8.5233u=35
UE
UAlₐUₓ=12
lₐgₓ=18.6535
UA
UE
lₐUₓ=12
r=250lₐbₓ=7.8963u=30
UEUA
lₐUₓ=12lₐgₓ=117.573UA
UEr=278.100lₐbₓ=4.497u=35UE
UAlₐgₓ=8.300
UAUE
BW
u=25lₐbₓ=22.388r=421.900
BEu=25lₐbₓ=10.376r=496.900
lₐgₓ=117.573UA
UEr=275.000lₐbₓ=4.335u=35UE
UAlₐgₓ=8.300
UAUE
BW
u=25lₐbₓ=22.572r=425.000
BEu=25lₐbₓ=10.443r=500.000
lₐgₓ=61.600
UAUE
BW
u=0lₐbₓ=48.474r=27.500
BEu=0lₐbₓ=5.118r=50.000
BABWr=30.000lₐbₓ=4.451u=0
BEr=25.000lₐbₓ=45.644u=0
lₐgₓ=63.803
181716
1514
13
1211 10 9
8 76 5 4
32 119
2021
2423 22
gepr.
Projekt-Nr.:
bearb.gez.NameDatumGRUPPEBERNARDBERNARD Gruppe ZT GmbHNeue Weyerstraße 650676 Köln, Deutschlandwww.bernard-gruppe.com
Auftraggeber:
Maßstab:Datum:Größe:Unterlage /Anlage:
Projekt:Bahnsteiganhebung der Linie 5 , StadtbahnhaltestellenSubbelrather Str./Gürtel und Nußbaumerstr. in Köln - EhrenfeldStadt Köln
K:\500414 Linie 5 Bahnsteiganhebung\03_Planung\500414_Lageplan Baumschutz_Var.C.dwg   Layout: LP - 3.2
Bahnsteiganhebung der Linie 5  EFG
ZeichenerklärungGehweg gepl. / vorh.Radweg / Radfahrsteifen gepl. / vorh.
Fahrbahn Asphalt  gepl. / vorh.Besondere Bahnkörper  gepl. / vorh.Bahnsteiganlage gepl. / vorh.
vorh. Gebäude / Bautenvorh. Zaun / Mauervorh. Baum / Baum entfällt
vorh. Poller / Beleuchtungvorh. Verkehrsschild / LSA
vorh. Straßenablauf / Kanald.
Grünstreifen / Beet gepl. / vorh.Parkplatz  gepl. / vorh.
vorh. Versorgungsschachtd.Nebenweg gepl.
Gleisachse gepl.Geländer gepl.
LSA gepl.Sharing-Angebot gepl.
Schotterfläche gepl.Offene Baumscheibe gepl.
Gleisachse vorh.
24Blickrichtung & Standort FotoNummerierung Bestandsbaum
Lageplan 3.2 - Umweltszenario Variante C2 Fahrstreifen FR Ehrenfeld I 1 Fahrstreifen FR BABVorplanung1 : 50008.07.2021297 x 1540LP - 3.2
50041408.07.2021ROCA08.07.2021ROCA08.07.2021HeT / Kn
-

Beratungsverlauf (3)

07.03.2022 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)
TOP 10.3 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
29.03.2022 Verkehrsausschuss
TOP 4.2 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien

Zur Sitzung
05.05.2022 Rat
TOP 10.15 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3358/2021
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
18.01.2022
Erstellt
21.09.2021 09:38