3358/2021
Erweiterter Planungsbeschluss zu Bahnsteiganhebungen an den Haltestellen Subbelrather Straße/Gürtel und Nußbaumerstraße
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Anlage 4 Auszug Verkehrsausschuss 29.03.2022
2509 Zeichen
Anlage 4 Geschäftsführung Verkehrsausschuss Frau Krause Telefon: (0221) 221-25909 Fax : (0221) 221-24447 E-Mail: angela.krause@stadt-koeln.de Datum: 01.04.2022 Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der 12. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 29.03.2022 öffentlich 4.2 Erweiterter Planungsbeschluss zu Bahnsteiganhebungen an den Stadtbahnhaltestellen Subbelrather Straße/Gürtel und Nußbaumerstra- ße 3358/2021 Änderungsantrag der FDP-Fraktion vom 15.02.2022 AN/0368/2022 RM Wahlen weist auf die geplante Sperrfläche in der Verschwenkung in Höhe Nuß- baumerstraße (von Norden kommend) hin und bittet um Mitteilung, ob diese verklei- nert werden könne, um mehr Platz für den Radverkehr zu schaffen. Ggf. könne die Restfläche auch entsiegelt werden, um mehr Grün zu gewinnen. Weiterhin fragt er, ob eine separate Fahrradkreuzung im Bereich der Nußbaumerstraße/Gürtel für die Schüler*innen des Albertus-Magnus-Gymnasiums bzw. der Paul -Klee-Schule einge- richtet werden könne. Letztendlich möchte er noch wissen, ob an der Kreuzung Ei- chendorffstraße/Ehrenfeldgürtel vor dem Linksabbieger auf dem Ehrenfeldgürtel eine Aufstellfläche markiert werden könne. RM Haeming bittet um Stellungnahme der Verwaltung, was mit den wegfallenden Parkplätzen geschehe und ob eine Kompensierung an anderer Stelle möglich und geplant sei. SE Rohata fragt nach einem ungefähren Fertigstellungstermin dieser Maßnahme. Es sei sehr wichtig, dass bis zur Eröffnung der Heliosschule die Barrierefreiheit der bei- den Stationen abgearbeitet sei. SE Fahlenbock zeigt sich irritiert, dass die Fertigstellung – lt. Medienberichten – nicht vor 2030 erfolge. Er bittet um eine Einschätzung der Verwaltung. 2 Frau Rode, Leiterin des Amtes für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau, stellt klar, dass es sich hier um den erweiterten Planungsbeschluss handele. Die heute aufge- worfenen Hinweise und Anregungen werde die Verwaltung mitnehmen. Der Baube- schluss sei für 2024 vorgesehen; im Anschluss werde das Planfeststellungsverfahren eingeleitet, dessen Dauer jedoch nicht absehbar sei, da es in der Hand der Bezirks- regierung liege. Einen Zeitpunkt für den Baubeginn könne sie daher nicht seriös be- nennen. Vorsitzender Hammer bedankt sich für diese Ausführungen und bittet um eine schrift- liche Stellungnahme zu den offen gebliebenen Fragen bis zur Ratssitzung am 05.05.2022. Der Verkehrsausschuss verweist die Vorlage und den Änderungsantrag ohne Votum in den Rat.
Anlage 2 Lageplan Variante A
6553 Zeichen
LWL LWL LWL LWL LWL LWL LWL LWL LWL LWL LWL LWL LWL LWL LWL LWL LWL LWL LWL LWL LWL LWL LWL LWL LWL LWLLWL LWL LWL LWL LWL LWL LWL LWL LWL LWL LWL LWL LWL LWL LWL LWL LWL LWL LWL LWL LWL LWL LWL LWL LWL LWL LWL LWL LWL LWL LWL LWL LWL LWL LWL LWL LWL LWLLWL LWL LWL LWL LWL LWL LWL LWL LWL LWL LWL LWLLWL LWL LWL LWL LWL LWL LWL LWL LWL LWL LWL LWL LWL LWL LWL LWL LWL LWL LWL LWL LWL LWL LWL LWL LWL LWL LWL LWL LWL LWL LWL LWL LWL LWLLWL LWL LWL IV FD249Beb. ab 1.OG Erker V FDab I.OGLSLS IV FDLSLSab I.OGLSLS245-243243 240 IV SD244IV SD242 IV SD248ab I.OGErkerIV SD246ab I.OG VD I PD IV SDIV SDA Erker Erker238IV SD ErkerIV SD IV SDA139 Erker SDAIII SD141 ErkerSDAIII143 221219IV SDAIV SDA217215IV SDA213 ErkerI FDIV MDErker IV SD130 I SD IV SDA132 IV S A134 IIIErkerSDA145 IIIErker SDA41 SDAIII147 III149 SDA III III SDA ErkerSDA III 25 III SDA136 FD VI138 IV140SD FDIII142 SDAIII144 BalkonIII146 Erker151LS ErkerSDA153 SDA III 155LS III ErkerErker157SDA BalkonSDA III SDAErker27 LSLSLS Tr156 LSLSLSBalkonIII SD A SDA III158 III Erker Erker SDA III159 III161SDA SDAErker III 27 GaSDAIIISDAIIISDAIIISDAIII 2323 Ga2525 LS Ga SDA4240SDA44IIISDAIIIIII Ga Balkon ErkerLSSDA23 SDA26 ErkerIII ErkerSDAIII160 ErkerIII162 Erker Erker SDAIII30 Erker ErkerSDA III163 III ErkerSDA III 169 ErkerSDA III167 SDA ErkerSDA III164 III 25Erker ErkerSDA165 III 171 IV45 SDA SDAIII173 III IV SDA ErkerSDAIII28 Erker IIIErkerSDA166 ErkerSDA III168 IIIErker170 ErkerSDA172 IIIErker Erker SDA175 III177 III179 Einfahrt V ab I.OG41 43 86 ab I.OG IV SDAIII SDA27Balkon 174 176 VEinfahrtab I.OG179a V ab I.OG 181 IV41a 84 1 III Einfahrt IV 178 180 IV PD 39b39c Erker80IV SDA78 3-5 IV WDA IV2 IV MD4 IV SDA6 IV 9IV SD V SDA8 I FDIV SDA10 0.4/8 0.1/2 0.1/2 0.1/2 0.5/10 0.5/10 0.2/6 0.35/62*0.2/6 0.3/6 0.7/12 0.7/12 0.6/10 0.1/2 0.1/2 0.6/10 0.5/8 0.5/8 0.1/1 0.5/10 1.0/14 1.0/14 1.0/14 0.1/4 0.6/10 0.5/8 0.5/8 0.5/8 0.7/10 0.7/10 0.5/8 1.0/14 0.4/8 0.7/10 0.7/10 0.7/10 0.8/12 0.8/12 0.1/2 0.8/10 0.8/8 0.7/12 0.6/12 0.6/10 0.6/8 0.6/10 0.15/3 0.1/2 0.1/2 0.15/3 0.3/8 0.6/15 0.4/10 0.5/8 0.5/8 0.15/3 0.15/3 0.5/5 0.5/5 0.5/5 0.5/6 0.5/8 GWP 0.4/8 0.4/8 0.15/3 0.4/8 0.4/8 0.5/7 0.6/11 0.3/6 0.1/3 0.1/12 0.1/12 0.3/6 0.3/6 0.1/2 0.1/2 0.1/2 0.1/2 551 418261 424461 388661 424061 306 366570 343970 344070 388361 388261 388161 618 405661 405761 387861 405561 340 344470 344170380870 386461 452661 440361 452761 6121 457849 395349 457749 419161 399849 399749 Ehrenfeld Flur 71 6123 6124 450661 400450761 450861 394 421449 4930 399649 397 459949 459849 464649 393549 393649 378049 398649399049 49474947 49484948 4846 468049468149 468249 365649 380149 404449 398549 400449 400349 398349 404149 380049 360649 360549 357649 4017/49 49/34 4058/49 4040/49 4039/49 402749 352449 352349 352549 352649 402649 4933 323 379649 379749 382249 274 96791 459 285691 9126 9111 9112 9113 9114 9137 Gemarkung Müngersdorf 253 9115 HH HH M MM M MM SS WW HH SS SS WW MM WW MM SS Ehrenfeldgürtel Subbelrather Straße Fridolinstr. Subbelrather Straße Merkensstr. Försterstr. Fridolinstr. Eichendorffstr. Nußbaumer Straße Försterstr. Jessestraße Eichendorffstr. Röntgenstr. Ehrenfeldgürtel Ehrenfeldgürtel Nußbaumer Straße 2.952.50503.502.002.87 2.50503.504.305.913.503.50502.002.67 33.10 2.962.00503.503.255.102.986.803.25502.002.81 39.91 60.00 2.202.00503.503.505.914.604.653.504.0639.875.001.50 75 3.502.502.611.942.503.50 73 2.692.503.50 2.622.00503.50 2.642.00503.50 5050 2.31 3.27 503.80 3.215050 3.263.95 503.50 4.08 753.50 5012.00 2.50503.50 3.50502.502.12 4.00 4.00 502.50 3.00 2.50 6.80 1.505.00 1.505.001.505.00 2.002.42 2.504.00 1.672.231.69 50 5050 50 2.85 60° 60° 60° 60° 60° 67° 2.532.00503.506.802.755.253.50502.504.10 2.11 503.50 4.00 4.003.00 3.00 4.00 4.00 4.00 5.80 6.00 22 11 33 HST Subbelrather Str./GürtelHST Nußbaumerstr. 9.00 3.00 5.00 3.00 3.00 3.00 7.47 2.50 3.00 1.00 1.504.00 3.00 50 2.95 2.92 4.602.50 1.853.101.85 1.00 60 2.50 18.00 4.10 3.50 1.00 3.503.85 ca. Ø 40 cmca. Ø 40 cmca. Ø 40 cmca. Ø 80cm ca. Ø 100 cmca. Ø 120 cm ca. Ø 120 cm ca. Ø 120 cm ca. Ø 100 cm ca. Ø 130 cm ca. Ø 40 cmca. Ø 80 cm 1.701.80 2.69 1.51 1.53 2.50 2.63 2.64 1.741.87 1.53 1.852.35 2.27 3.11 3.00 3.50 3.502.25 3.50 3.50 1.191.501.50 4.10 3.50 2.26 1.50 4.40 3.10 2.70 2.853.80 Beispielhafte Ausführung für die Integration vonBestandsbäumen in Haltestellen und RampenHaltestelle Sülzgürtel (Linie 13) lₐgₓ=192.619BABE u=0lₐbₓ=18.119r=1496.900BE r=1503.100lₐbₓ=18.194u=0 lₐgₓ=192.657BAu=0lₐbₓ=18.157r=1500.000 BABE r=1500.000lₐbₓ=18.157u=0 lₐgₓ=15.8791UA UE lₐUₓ=12 r=253lₐbₓ=8.7861u=35 UE UA lₐUₓ=12 lₐgₓ=18.6534 UA UE lₐUₓ=12 r=247lₐbₓ=7.6417u=35 UEUA lₐUₓ=12 lₐgₓ=15.8832UA UE lₐUₓ=12 r=250lₐbₓ=8.5233u=35 UE UAlₐUₓ=12 lₐgₓ=18.6535 UA UE lₐUₓ=12 r=250lₐbₓ=7.8963u=30 UEUA lₐUₓ=12lₐgₓ=117.573UA UEr=278.100lₐbₓ=4.497u=35UE UAlₐgₓ=8.300 UAUE BW u=25lₐbₓ=22.388r=421.900 BEu=25lₐbₓ=10.376r=496.900 lₐgₓ=117.573UA UEr=275.000lₐbₓ=4.335u=35UE UAlₐgₓ=8.300 UAUE BW u=25lₐbₓ=22.572r=425.000 BEu=25lₐbₓ=10.443r=500.000 lₐgₓ=61.600 UAUE BW u=0lₐbₓ=48.474r=27.500 BEu=0lₐbₓ=5.118r=50.000 BABWr=30.000lₐbₓ=4.451u=0 BEr=25.000lₐbₓ=45.644u=0 lₐgₓ=63.803 181716 1514 13 1211 10 9 8 76 5 4 32 119 2021 2423 22 gepr. Projekt-Nr.: bearb.gez.NameDatumGRUPPEBERNARDBERNARD Gruppe ZT GmbHNeue Weyerstraße 650676 Köln, Deutschlandwww.bernard-gruppe.com Auftraggeber: Maßstab:Datum:Größe:Unterlage /Anlage: Projekt:Bahnsteiganhebung der Linie 5 , StadtbahnhaltestellenSubbelrather Str./Gürtel und Nußbaumerstr. in Köln - EhrenfeldStadt Köln K:\500414 Linie 5 Bahnsteiganhebung\03_Planung\500414_Lageplan Baumschutz_Var.3.1_V01.dwg Layout: LP - 3.1 Bahnsteiganhebung der Linie 5 EFG ZeichenerklärungGehweg gepl. / vorh.Radweg / Radfahrsteifen gepl. / vorh. Fahrbahn Asphalt gepl. / vorh.Besondere Bahnkörper gepl. / vorh.Bahnsteiganlage gepl. / vorh. vorh. Gebäude / Bautenvorh. Zaun / Mauervorh. Baum / Baum entfällt vorh. Poller / Beleuchtungvorh. Verkehrsschild / LSA vorh. Straßenablauf / Kanald. Grünstreifen / Beet gepl. / vorh.Parkplatz gepl. / vorh. vorh. Versorgungsschachtd.Nebenweg gepl. Gleisachse gepl.Geländer gepl. LSA gepl.Sharing-Angebot gepl. Schotterfläche gepl.Offene Baumscheibe gepl. Gleisachse vorh. 24Blickrichtung & Standort FotoNummerierung Bestandsbaum Lageplan 3.1 - Baumschutzvariante I Variante B3,50 m Fahrbahn mit baulichem RadwegVorplanung1 : 50020.04.2021297 x 1540LP - 3.1 50041426.05.2021ROCA26.05.2021ROCA26.05.2021HeT / Kn 22.06.2021RoCaAnpassung der Gleisachsen, Abrücken der Bahnsteigkante von Bestandbäumen, Verbreiterung von 3 HST-Rampen, Entfall Baum 2 & 1701
Beschlussvorlage Rat
12498 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin
Dezernat, Dienststelle
III/692/10
Vorlagen-Nummer
3358/2021
Freigabedatum
18.01.2022
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung
Betreff
Erweiterter Planungsbeschluss zu Bahnsteiganhebungen an den Stadtbahnhaltestellen
Subbelrather Straße/Gürtel und Nußbaumerstraße
Beschlussorgan
Rat
Gremium Datum
Beschluss:
Der Rat der Stadt Köln nimmt die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie mit Verkehrsgutachten und der
durchgeführten Öffentlichkeitsbeteiligung zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, die Planung zur
Herstellung der Barrierefreiheit an den Stadtbahnhaltestellen Nußbaumerstraße und Subbelrather
Straße/Gürtel in Seitenlage weiter zu führen, die notwendigen Genehmigungen zu beantragen und
die Planung bis zur Ausschreibung (Leistungsphase 6 HOAI) vorzubereiten. Die Variante A ist hierbei
Vorzugsvariante. Sollte die Variante A nicht genehmigungsfähig sein, wird die Variante C weiterver-
folgt. Im Fortgang der Planung soll der gesamte Straßenraum zwischen der Subbelrather Straße und
der Nußbaumerstraße weiterhin mitbetrachtet werden.
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 31.01.2022
Verkehrsausschuss 15.02.2022
Rat 17.03.2022
2
Haushaltsmäßige Auswirkungen
Nein
Ja, investiv Investitionsauszahlungen ca. 1,6 Mio. €
Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja siehe Förderung
%
Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme €
Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja %
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:
a) Personalaufwendungen €
b) Sachaufwendungen etc. €
c) bilanzielle Abschreibungen €
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:
a) Erträge €
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten €
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:
a) Personalaufwendungen €
b) Sachaufwendungen etc. €
Beginn, Dauer
Auswirkungen auf den Klimaschutz
Nein
Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)
Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)
Begründung
Die Stadtbahnhaltestellen Nußbaumerstraße und Subbelrather Straße/Gürtel befinden sich auf dem
Ehrenfeldgürtel. Die Haltestelle Nußbaumerstraße liegt zwischen der Röntgenstraße und der Nuß-
baumerstraße und die Haltestelle Subbelrather Straße/Gürtel zwischen der Fridolinstraße und Förs-
terstraße.
Die Stadtbahntrasse wird in diesem Streckenabschnitt auf einem besonderen Bahnkörper in Mittella-
ge geführt und neben der Stadtbahnlinie 5 auch von der Linie 13 befahren.
Um ein barrierefreies Ein-, Aus- und Umsteigen an den beiden Haltestellen zu gewährleisten, sollen
die Seitenbahnsteige auf eine Höhe von 90 cm über Schienenoberkante angehoben werden. Darüber
hinaus werden zukünftig zur Kapazitätssteigerung von der Kölner Verkehrs-Betriebe AG (KVB AG)
auf der Linie 13 längere Züge eingesetzt. Daher ist neben der Bahnsteiganhebung auch eine Bahn-
steigverlängerung von 50 m auf 60 m Nutzlänge erforderlich.
Der Straßenraum auf dem Ehrenfeldgürtel zwischen Nußbaumerstraße und Subbelrather Straße wird
ganzheitlich betrachtet und soll sich in das zukünftige Gesamtbild des Gürtels integrieren. Deshalb ist
es notwendig den gesamten ca. 500 m langen Teilabschnitt des Ehrenfeldgürtels planerisch mit zu
berücksichtigen.
3
Auf Basis des Grundsatzbeschlusses zu den Bahnsteiganhebungen an den Haltestellen Subbelrather
Straße/Gürtel und Nußbaumerstraße (Vorlagen-Nr. 3911/2015) wurden daher eine Machbarkeitsstu-
die und ein Verkehrsgutachten für die Bahnsteiganhebungen der beiden Haltestellen beauftragt und
angefertigt.
Ergebnisse Machbarkeitsstudie und Verkehrsgutachten
In dieser Machbarkeitsstudie wurden verschiedene Varianten untersucht. Sie unterscheiden sich be-
züglich der Anordnung der Bahnsteige in Seiten- und Mittelbahnsteigvarianten. Im Hinblick auf die
übrigen Verkehrsteilnehmer*innen (zu Fuß Gehende, Radfahrende, MIV) lag der Fokus auf einer
möglichen Verbesserung des Angebots für den nicht-motorisierenden Individualverkehr. Hieraus re-
sultieren Unterschiede in den Varianten, die sich u. a. in der Gehwegbreite, der Radverkehrsführung
(baulicher Radweg oder Radfahrstreifen), sowie in der Anzahl der durchgehenden Fahrstreifen für
den Kfz-Verkehr darstellen.
Die planerischen Ausarbeitungen wurden unter Berücksichtigung des Radverkehrskonzeptes durch-
geführt, welches am 31. Mai 2021 von der Bezirksvertretung Ehrenfeld beschlossen wurde (Vorlagen-
Nr. AN/0885/2021).
Die Varianten waren auch dahingehend abzuwägen, wie sie sich in Bezug auf weitere Aspekte eig-
nen, darunter z. B. Baumschutz, ruhender Verkehr und Flächen für weitere Angebote (Car-Sharing,
Fahrradabstellanlagen und dergleichen).
Varianten
Aus den Erkenntnissen aller Fachdisziplinen wurden drei Varianten abgeleitet, von denen zwei für
eine spätere Umsetzung als weiter zu verfolgen gelten. Im Planungsbereich treten deutliche Zielkon-
flikte auf, so dass der jeweilige Fokus der Varianten diese Zielkonflikte widerspiegelt.
• Variante A Einstreifigkeit des MIV und Bahnsteige in Seitenlage. Fokus liegt auf dem
Baumschutz.
• Variante B Zweistreifigkeit des MIV und Bahnsteige in Seitenlage. Fokus liegt auf der Leis-
tungsfähigkeit der Straßen.
• Variante C Mischvariante als Kompromiss aus Variante A und B. Zweistreifigkeit in Fahrt-
richtung Ehrenfeld und Einstreifigkeit in Fahrtrichtung Bundesautobahn sowie
Bahnsteige in Seitenlage.
Ein Ergebnis des Verkehrsgutachtens ist, dass auf Basis bestimmter Annahmen ein Rückstau von
Fahrzeugen entstehen kann, der die Autobahn BAB 57 in stadteinwärtiger Fahrtrichtung in den Spit-
zenstunden beeinträchtigt. Die Problematik des Rückstaus besteht bei allen untersuchten Varianten
und ist auch bereits in der IST-Situation vorhanden. Im Zuge der weiteren Planung sind Lösungen zu
entwickeln, welche eine Vermeidung des Rückstaus auf der Autobahn zum Ziel haben.
Eine genauere Beschreibung der jeweiligen Variante kann der Anlage 1 entnommen werden.
Abwägung der Varianten:
Die oben beschriebenen Varianten wurden unter den Gesichtspunkten der zu Fuß Gehenden, des
Radverkehrs, des MIV, des ÖPNV, sonstiger verkehrlicher Aspekte, des Baumbestandes und der
Kosten verglichen und bewertet. Die Ergebnisse lassen sich wie folgt zusammenfassen:
- Die zweistreifige Variante B unterstützt eine höhere Leistungsfähigkeit auf den Straßen. Dies
geht zu Lasten der Zielsetzungen für eine Förderung des Fuß- und Radverkehrs und des
Baumschutzes. Daher wird diese Variante nicht weiterverfolgt.
- Die Varianten A und C sind hinsichtlich der Bewertung des ÖPNV, des Baumschutzes und der
Kosten vergleichbar.
4
- die Variante A führt zu einer Bevorzugung des Fuß- und Radverkehrs, die Variante C zu einer
Reduktion des Rückstaus auf der Autobahn und des Parkgürtels gegenüber der Variante A,
wobei Fuß- und Radverkehr weniger Fläche erhalten.
Alle untersuchten Varianten können sowohl mit einem baulichen Radweg als auch mit einem Rad-
fahrstreifen realisiert werden.
Nach Abwägung aller Varianten wurde die Variante A als Vorzugsvariante der Verwaltung gewählt.
Durch Minimierung des MIV (ein Fahrstreifen je Fahrtrichtung) können Geh- und Radwege mit ausrei-
chenden Breiten geplant und ausgebaut werden. Die Variante A ist genehmigungsfähig, wenn diese
keine negativen verkehrlichen Auswirkungen auf die Bundesautobahn hat. Hierzu sind weitere Ver-
kehrsuntersuchungen erforderlich, die im nächsten Planungsschritt erfolgen. Sollte sich dabei her-
ausstellen, dass eine Genehmigungsfähigkeit nicht gegeben ist, wird die Variante C weiterverfolgt.
Öffentlichkeitsbeteiligung
Im Zuge der Vorplanung wurde eine Öffentlichkeitsbeteiligung auf der Homepage
https://www.meinungfuer.koeln/ durchgeführt, die vom 25.08.2021 bis zum 15.09.2021 zur Beteiligung
freigeschaltet war. Innerhalb dieser Zeit hatten die Bürger*innen die Möglichkeit, ihre Anmerkungen
zu der geplanten Vorzugsvariante (Variante A) und der Mischvariante (Variante C) darzulegen. Ziel
der Öffentlichkeitsbeteiligung war es herauszufinden, was den Bürger*innen bei der verkehrlichen
Umgestaltung des Straßenraumes und den Haltestellen zwischen der Subbelrather Straße/Gürtel und
Nußbaumerstraße wichtig ist.
Ergebnisse der Öffentlichkeitsbeteiligung
• Zahlreiche Beteiligung der Bürger*innen mit 354 Rückmeldungen
• Gute Hinweise der Bürger*innen, viele wichtige Themen wurden angemerkt, Hinweise auf
Probleme im derzeitigen Straßenraum
• Vorzugsvariante A ergab positiveres Meinungsbild als die Mischvariante C
• Die Bürger*innen wünschen sich den barrierefreien Ausbau der Haltestellen
Geäußerte Kritik/Sorgen/Ängste:
• Mangelnde Parkraumbewirtschaftung in Neuehrenfeld
• Enormer Rückstau ist bereits schon heute vorhanden, keine Verbesserung durch
1 Fahrstreifen
• Erschwertes Vorbeikommen von Krankenwagen, Feuerwehr, etc.
• beengte Querungsmöglichkeiten gefährden die Sicherheit der zu Fuß Gehenden und Fahrrad-
fahrenden
Weiteres Vorgehen
Nach dem erweiterten Planungsbeschluss wird die Verwaltung die Ausschreibung der Planungsleis-
tungen vorbereiten und veröffentlichen. Im Anschluss daran beginnt die Erarbeitung der Entwurfspla-
nung, die voraussichtlich Ende 2023 abgeschlossen werden kann. In dieser Planungsphase werden
vor allem vertiefte Untersuchungen und Abstimmungen zu den verkehrlichen Randbedingungen so-
wie weitere Untersuchungen zum Erhalt der Bäume an den Haltestellen durchgeführt. Ein besonderer
Fokus wird dabei auf dem Themenfeld der Vereinbarkeit des Rückstaus auf die BAB 57 und dem
Radverkehrskonzept liegen.
Nach Abschluss der Entwurfsplanung wird neben dem Einholen des Baubeschlusses das Genehmi-
gungsverfahren eingeleitet.
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Termine:
2023 Abschluss der Entwurfsplanung
2024 Baubeschluss
2024 Genehmigungsplanung mit anschließendem Genehmigungsverfahren
im Anschluss daran Ausschreibung und Bauausführung
Erläuterung zu den Auswirkungen auf den Klimaschutz
Das Dezernat für Mobilität verfolgt das Ziel, die sektorspezifischen Beiträge zum Klimaschutz zu erfül-
len.
Die hier beschriebene Maßnahme wird sich positiv auf die Umwelt auswirken, da durch den barriere-
freien Ein- und Ausstieg an den Haltestellen Nußbaumerstraße und Subbelrather Str./Gürtel der
ÖPNV attraktiver wird. Somit trägt dies indirekt zu einer Reduktion des Treibhausgasausstoßes bei.
Insgesamt kann die hier dargestellte Maßnahme als positiver Beitrag zum Klimaschutz bewertet wer-
den.
Kosten
Der prognostizierte Kostenorientierungswert für die Herstellung der Barrierefreiheit der Stadtbahnhal-
testellen Nußbaumerstraße und Subbelrather Straße/Gürtel und die Neugestaltung des Straßen-
raums liegen gemäß der Kostenschätzung aus der Machbarkeitsstudie für die Varianten A und C je-
weils bei ca. 9,1 Millionen € brutto.
Vergaben
Die Verwaltung beabsichtigt, Ingenieurverträge mit einem geschätzten Gesamtvolumen von ca.
1,6 Millionen € brutto unter Berücksichtigung der städtischen Vergaberichtlinien zu vergeben. Es wird
darauf hingewiesen, dass die genannten Planungskosten auf Grundlage der Kostenschätzung aus
der Machbarkeitsstudie ermittelt worden sind.
Finanzierung
Das geschätzte Gesamtvolumen der externen Vergabe der Planungsleistungen beträgt ca. 1,6 Mio. €.
Im Hpl. 2022 sind im Teilfinanzplan 1202 - Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV, Teilplanzeile 8, Aus-
zahlungen für Baumaßnahmen bei Finanzstelle 6903-1202-5-6011, Hst. Nußbaumer Subbelr.-Str.
Bhst- Anh. keine Mittel eingeplant, da in dem Haushaltsjahr ausschließlich die europaweite Aus-
schreibung geplant ist.
Die Mittel i.H.v. ca. 1,6 Mio. € werden im Rahmen der Hpl. -Aufstellungsverfahren 2023 ff. entspre-
chend des Projektfortschrittes angemeldet.
Sollten in der Planungsphase entgegen der dargestellten Erwartung unterjährig Mehrbedarfe entste-
hen, werden diese im Dezernatsbudget gedeckt.
Förderung
Die Maßnahme wurde bereits in 2017 nach dem ÖPNVG NRW für eine Förderung angemeldet und
anschließend durch den Zuwendungsgeber in das Förderprogramm aufgenommen. Der derzeit gülti-
ge Fördersatz beträgt 90 % der zuwendungsfähigen Baukosten.
RPA
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Das Rechnungsprüfungsamt hat im Zuge des Grundsatzbeschluss im Jahr 2015 den Bedarf für die
Vergabe von o.g. freiberuflichen Leistungen unter der RPA-Nr.: BD 2015/1111 anerkannt.
Anlagen
Anlage 1: Beschreibung der Varianten
Anlage 2: Lageplan Variante A
Anlage 3: Lageplan Variante C
Anlage 1 Beschreibung der Varianten
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Anlage 1: Beschreibung der Varianten: Variante A: Bei der Variante A liegt der Fokus auf dem Erhalt möglichst aller 47 Bestandsbäume in dem Planungsabschnitt. Entlang der Stadtbahnachse wurden Einschätzungen bezüglich möglicher zutreffender Maßnahmen zu den Bestandsbäumen getroffen. Um einen Baumschutz während der Ausführung und des Betriebs zu gewährleisten, wurde ein Mindestabstand von 1,50 m zwischen den Bestandsbäumen und jeglichem baulichen Eingriff als notwendig angesehen. Zu Bestandsbäumen, die im Bereich von Rampen oder Zuwegungen stehen, muss eine Mindestdurchgangsbreite von 1,50 m eingehalten werden. Zwischen der Bahnsteigkante und festen Einbauten sind mindestens 1,50 m zu gewährleisten. Die Variante A (s. Anlage 2) sieht für beide Haltestellen Seitenbahnsteige vor. Auf beiden Seiten der Bahnsteige sind rund 18 m lange Rampen vorgesehen, die aus einer maximalen Neigung von 6 % und jeweils 2 waagerechten Zwischenpodesten bestehen. Die nördliche Rampe in Fahrtrichtung Süd der Haltestelle Subbelrather Straße/Gürtel hat eine Breite von 4,40 m, da ein Baum (Baum 3) integriert wird. Die südliche Rampe der Haltestelle Nußbaumerstraße wird im Bereich der Bestandsbäume 11 und 12 ausgespart. Die nördliche Rampe wird für den Bestandsbaum 16 ausgespart. Da die Haltestellen durch 3 Schulen in unmittelbarer Umgebung hoch ausgelastet sind, werden die Bahnsteige verbreitert. Der Bahnsteig der Haltestelle Subbelrather Straße/Gürtel in Fahrtrichtung Süd variiert zwischen 3,85 und 4,30 m Breite, da ein Bestandsbaum (Baum 1) im Haltestellenbereich erhalten werden soll. Der Bahnsteig in Fahrtrichtung Nord weist eine gleichbleibende Breite von 3,50 m auf. Nördlich und östlich der geplanten Haltestelle befinden sich 4 m breite signalisierte Querungsstellen für den Fußgängerverkehr. Diese werden in Z-Form ausgebildet und durch den Einsatz von Geländern wird eine sichere Führung der Fußgänger gewährleistet. Die Bahnsteigbreite der Haltestelle Nußbaumerstraße beträgt in Fahrtrichtung Süden 4,60 m, da insgesamt drei Bestandsbäume (Bäume 13-15) integriert werden. Die beidseitige Querung für den Fußgängerverkehr wird entsprechend der Haltestelle Subbelrather Straße/Gürtel ausgeführt, lediglich für die nördliche Querung ist wegen des Schüleraufkommens eine Breite von 5,80 m vorgesehen. Beide Aufstellflächen im Bereich der nördlichen Querung, sind flächenmäßig großzügig gestaltet, da hier eine hohe Anzahl an Schülerverkehr zu berücksichtigen ist. Der MIV wird in beide Richtungen auf einer einstreifigen 3,50 m breiten Fahrbahn geführt. Das Parken auf den Seitenstreifen wird für beide Fahrtrichtungen wegfallen. Die Parkbuchten (34 Stellplätze) neben der 1. Baumreihe bleiben weiterhin bestehen. Durch diese Maßnahme kann ein vergrößerter Gehweg sowie ein baulicher Radweg oder ein Radfahrstreifen in den Straßenraum integriert werden. Der Gehwegbereich weist in 98 % der Strecke die Mindestgehwegbreite auf. Nur am Knotenpunkt Subbelrather Str./Ehrenfeldgürtel in Fahrtrichtung Nord kann die Mindestbreite nicht eingehalten werden. Aufgrund der einstreifigen Führung hat der Gehweg in den meisten Bereichen des betrachteten Abschnitts des Ehrenfeldgürtels eine nutzbare Breite von 2,50 m, die streckenweise bis zu über 4,20 m ansteigt. Diese Variante kann sowohl mit einem baulichen Radweg, als auch mit Radfahrstreifen aufgeführt werden. Da aufgrund der abzurückenden Gleise der Straßenraum der anderen Verkehrsarten reduziert werden muss und ein Abstand von 1,50 m zu den Bestandsbäumen einzuhalten ist, wird hier nur eine einstreifige Variante dargestellt. Die verkehrlichen Auswirkungen (z. B. Rückstaubildung) müssen noch mit weiteren Planungsträgern in der Entwurfsplanung abgestimmt werden. Im Folgenden werden aus Sicht der Verwaltung Vorteile der Variante A „Seitenbahnsteige und ein Fahrstreifen pro Fahrtrichtung“, gegenüber den bereits ausgeschlossenen Planungsvarianten, aufgelistet: - Breitere Bahnsteige (ca. 3,50 m bis 4,30 m) und Zugangsbreiten (ca. 3,0 m bis 4,0 m) - Verkehrssichere Querung der Gleise durch Z-Querungen und Aufstellflächen in der Mitte des Straßenraumes - Breitere Gehwege (ca. 1,87 m bis 4,10 m; überwiegende Einhaltung der Mindestbreite von 2,50 m) - Breitere bauliche Radwege / Radfahrstreifen (ca. 2,50 m) entlang des gesamten Straßenabschnittes - Variante mit Erhalt der meisten Bäume - Beachtung des Radverkehrskonzeptes - Schritt in Richtung Verkehrswende durch Minimierung des Kfz-Verkehrs (ein Fahrstreifen) und Ausbau der Geh- und Radwege sowie der Bahnsteige Die Planung der Variante A kann der folgenden Abbildung entnommen werden. Es handelt sich hierbei um eine Presseskizze, die den Lageplan in einer vereinfachteren und übersichtlicheren Darstellung wiedergibt. Abbildung 1: Presseskizze- vereinfachte Darstellung des Lageplans Variante A Variante B: Die Variante B beinhaltet eine zweistreifige Verkehrsführung. Diese Variante hat den Fokus auf eine möglichste hohe Leistungsfähigkeit im Verkehrsablauf des MIV. Obwohl der Fokus auf der Leistungsfähigkeit liegt, steht die städtebauliche Entwicklung mit der damit verbundenen Verkehrszunahme einer ausreichenden Leistungsfähigkeit an allen Knotenpunkten entgegen. Zwar kann der Rückstau gegenüber der einstreifigen Lösung reduziert, aber nicht vollständig vermieden werden. Der höhere Flächenbedarf für die zwei durchgehenden Fahrstreifen geht zu Lasten der Flächen, die für zu Fuß gehende und Radfahrende zur Verfügung stehen. Ruhender Verkehr entlang des Ehrenfeldgürtels in Fahrtrichtung der Autobahn ist in dieser Variante B ausgeschlossen, um zu Fuß gehenden und Radfahrenden eine angemessene Breite zur Verfügung zu stellen. Hinsichtlich des Baumschutzes schneidet diese Variante am schlechtesten unter den beschriebenen Varianten ab, da die Baumreihe entlang der heutigen Gleisachse komplett entfallen müsste. Variante C: Da die Verkehrssimulation der Vorzugsvariante einen Rückstau auf den Parkgürtel und der BAB (Bundesautobahn) ergab, wurde eine Alternativlösung ausgearbeitet, um den Rückstau zu minimieren. Die Alternativlösung (Variante C, Lageplan s. Anlage 3) beinhaltet in Fahrtrichtung Ehrenfeld zwei Fahrstreifen und in Fahrtrichtung Bundesautobahn ein Fahrstreifen. Die Bahnsteigbreiten und Bahnsteiglänge sowie der Baumerhalt sind mit der Variante A vergleichbar und können der Planungsbeschreibung der Variante A entnommen werden. Eine Änderung gegenüber der Variante A ergibt sich in dieser Variante C in den Gehweg- und Radwegbreiten. Der Komfort wird für die zu Fuß gehenden und Radfahrenden vermindert. Die Fahrradwege können auf der zweistreifigen Straßenseite in Fahrtrichtung Ehrenfeld je nach Abschnitt nur noch in Breiten zwischen 1,60 m und 2,00 m realisiert werden und die Gehwege werden auf die Maße 1,85 m bis 3,60 m verringert. Somit können die Mindestbreiten von 2,50 m in der Variante C überwiegend nicht eingehalten und die Vorgaben des Radverkehrskonzepts nicht umgesetzt werden. Bei der Mischvariante (Variante C) wird keine der einzelnen Verkehrsarten (Fußverkehr, Radverkehr, ÖV, MIV) oder ein Planungsaspekt grundsätzlich höher gewichtet als andere. Die Zielsetzung der Variante ist ein Kompromiss, bei der alle Verkehrsteilnehmenden ihren Beitrag leisten. Auch in dieser Variante werden zeitweise Einschränkungen mit Rückstau auf der Autobahn gemäß vorliegender Verkehrsprognose nicht zu vermeiden sein. Alle drei Varianten können sowohl mit einem baulichen Radweg, als auch mit einem Radfahrstreifen realisiert werden.
Anlage 5 - Beantwortung von mündlichen Fragen aus der Sitzung des VA
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Anlage 5 Erweiterter Planungsbeschluss zu Bahnsteiganhebungen an den Stadtbahnhaltestellen Sub- belrather Straße/Gürtel und Nußbaumerstraße (Vorlage 3385/2021) Mündliche Anfragen aus der Sitzung des Verkehrsausschusses vom 29.03.2022 1. RM Wahlen weist auf die geplante Sperrfläche in der Verschwenkung in Höhe Nußbaumer- straße (von Norden kommend) hin und bittet um Mitteilung, ob diese verkleinert werden kön- ne, um mehr Platz für den Radverkehr zu schaffen. Ggf. könne die Restfläche auch entsiegelt werden, um mehr Grün zu gewinnen. 2. Weiterhin fragt er, ob eine separate Fahrradkreuzung im Bereich der Nußbaumerstraße/Gürtel für die Schüler*innen des Albertus-Magnus-Gymnasiums bzw. der Paul-Klee-Schule einge- richtet werden könne. 3. Letztendlich möchte er noch wissen, ob an der Kreuzung Eichendorffstraße/Ehrenfeldgürtel vor dem Linksabbieger auf dem Ehrenfeldgürtel eine Aufstellfläche markiert werden könne. 4. RM Haeming bittet um Stellungnahme der Verwaltung, was mit den wegfallenden Parkplätzen geschehe und ob eine Kompensierung an anderer Stelle möglich und geplant sei. 5. SE Rohata fragt nach einem ungefähren Fertigstellungstermin dieser Maßnahme. Es sei sehr wichtig, dass bis zur Eröffnung der Heliosschule die Barrierefreiheit der beiden Stationen ab- gearbeitet sei. 6. SE Fahlenbock zeigt sich irritiert, dass die Fertigstellung – lt. Medienberichten – nicht vor 2030 erfolge. Er bittet um eine Einschätzung der Verwaltung. Die Verwaltung antwortet wie folgt: Zu 1.) Die aufgeführte Sperrfläche ist nur in der Variante A (eine Fahrspur je Fahrtrichtung) vorhanden. Zu- nächst muss im weiteren Planungsverlauf untersucht werden, ob die einspurige Variante A realisiert werden kann oder ob eine 2-streifige Verkehrsführung (Variante C) umgesetzt werden wird. Sollte sich als Ergebnis des ergänzenden Verkehrsgutachtens herausstellen, dass die Variante A umgesetzt wird, ist im weiteren Planungsverlauf zu prüfen, ob die Sperrfläche verkleinert werden kann, um Platz für den Radverkehr zu schaffen oder eine Entsiegelung der Fläche zu realisieren. Zu 2.) Der komplexe Knotenpunkt Nußbaumerstraße/Gürtel wird ein Planungsschwerpunkt im weiteren Pla- nungsverlauf sein. Das Thema der teilweise fehlenden und umständlichen Radquerungen ist u.a. durch die Öffentlichkeitsbeteiligung bekannt. Im Zuge der weiteren Planung erfolgt eine detaillierte Prüfung der Radverkehrsführung, ob und in welcher Art eine Querung des Gürtels realisiert werden kann. Aufgrund der komplexen Verkehrsbeziehungen und der Abzweigung der Linie 5 können an dieser Stelle voraussichtlich jedoch nicht alle gewünschten direkten Querungen umgesetzt werden. Zu 3.) Während der kommenden Entwurfsplanung (Leistungsphase 3 nach HOAI) wird geprüft, ob und in welcher Form eine Aufstellfläche für Radfahrende an der Kreuzung Eichendorffstraße/Ehrenfeldgürtel integriert werden kann. Im gesamten Straßenabschnitt ist es das Ziel eine verbesserte Radverkehrs- führung zu erreichen. Zu 4.) Im Zuge der Maßnahme kann eine Reduzierung der seitlichen Parkflächen im Straßenabschnitt nicht vermieden werden. Die Parkbuchten zwischen den Bäumen bleiben erhalten. 2 Mit Einrichtung der Bewohnerparkgebiete Ehrenfeld I-IV ist die Verwaltung von der Bezirksvertretung Ehrenfeld beauftragt worden, „im Umfeld der neuen Bewohnerparkgebiete Verkehrserhebungen durchzuführen und diese auszuwerten. Im Anschluss sollen die Ergebnisse der Verkehrserhebung in Form eines Konzeptes der Bezirksregierung vorgelegt werden.“ Die Einrichtung der Bewohnerpark- gebiete ist im November 2019 erfolgt. Die Erhebungen haben in der Zwischenzeit stattgefunden und werden ausgewertet. Die Integrierung von Ladezonen im Straßenabschnitt wird im Zuge der weiteren Planung separat untersucht. Zu 5. und 6.) Es wird auf die mündlichen Aussage von Frau Rode im Verkehrsausschuss verwiesen: Frau Rode, Leiterin des Amtes für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau, stellt klar, dass es sich hier um den erweiterten Planungsbeschluss handele. Die heute aufgeworfenen Hinweise und Anregungen werde die Verwaltung mitnehmen. Der Baubeschluss sei für 2024 vorgesehen; im Anschluss werde das Planfeststellungsverfahren eingeleitet, dessen Dauer jedoch nicht absehbar sei, da es in der Hand der Bezirksregierung liege. Einen Zeitpunkt für den Baubeginn könne sie daher nicht seriös benennen.
Sachstandsbericht Rat /Ausschuss (03/2025)
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Dezernat, Dienststelle
III/692/10
Vorlagen-Nummer
3358/2021
Stand: 24.03.2025
Sachstandsbericht
Erweiterter Planungsbeschluss zu Bahnsteiganhebungen an den Stadtbahnhaltestellen
Subbelrather Straße/Gürtel und Nußbaumerstraße
Beschluss:
Der Rat der Stadt Köln nimmt die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie mit Verkehrsgutachten
und der durchgeführten Öffentlichkeitsbeteiligung zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung,
die Planung zur Herstellung der Barrierefreiheit an den Stadtbahnhaltestellen Nußbaumer-
straße und Subbelrather Straße/Gürtel in Seitenlage weiter zu führen, die notwendigen Ge-
nehmigungen zu beantragen und die Planung bis zur Ausschreibung (Leistungsphase 6
HOAI) vorzubereiten. Die Variante A ist hierbei Vorzugsvariante. Sollte die Variante A nicht
genehmigungsfähig sein, wird die Variante C weiterverfolgt. Im Fortgang der Planung soll der
gesamte Straßenraum zwischen der Subbelrather Straße und der Nußbaumerstraße weiterhin
mitbetrachtet werden.
Stellflächen, die im Rahmen der Umsetzung dauerhaft wegfallen, sind möglichst im ortnahen
Umfeld zu kompensieren. Dabei ist die Möglichkeit der Nutzung der Stellplätze des Albertus-
Magnus-Gymnasiums (AMG) in Betracht zu ziehen. Dies ggf. als Pilotprojekt zur Bewirtschaf-
ten von Schulparkplätzen; insbesondere für die nächtliche Nutzung (Digitale Bewirtschaftung).
Status in Bearbeitung
erledigt
Aktueller Bearbeitungsstand:
Nach Abschluss der Bearbeitung der Entwurfsplanung (LP 3) wurde ein Beschluss zur „Fest-
legung der Variante zur Planung der Bahnsteiganhebungen an den Haltestellen Nußbaumer-
str. und Subbelrather Str./Gürtel“ (3118/2023) eingeholt. In diesem Beschluss wurden die
nächsten Planungsschritte aufgezeigt und beschlossen.
Die weitere Berichterstattung erfolgt im Rahmen der Vorlage 3118/2023.
Nächste Schritte: /
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den: /
Anlage 3 Lageplan Variante C
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LWL LWL LWL LWL LWL LWL LWL LWL LWL LWL LWL LWL LWL LWL LWL LWL LWL LWL LWL LWL LWL LWL LWL LWL LWL LWLLWL LWL LWL LWL LWL LWL LWL LWL LWL LWL LWL LWL LWL LWL LWL LWL LWL LWL LWL LWL LWL LWL LWL LWL LWL LWL LWL LWL LWL LWL LWL LWL LWL LWL LWL LWL LWL LWLLWL LWL LWL LWL LWL LWL LWL LWL LWL LWL LWL LWLLWL LWL LWL LWL LWL LWL LWL LWL LWL LWL LWL LWL LWL LWL LWL LWL LWL LWL LWL LWL LWL LWL LWL LWL LWL LWL LWL LWL LWL LWL LWL LWL LWL LWLLWL LWL LWL IV FD249Beb. ab 1.OG Erker V FDab I.OGLSLS IV FDLSLSab I.OGLSLS245-243243 240 IV SD244IV SD242 IV SD248ab I.OGErkerIV SD246ab I.OG VD I PD IV SDIV SDA Erker Erker238IV SD ErkerIV SD IV SDA139 Erker SDAIII SD141 ErkerSDAIII143 221219IV SDAIV SDA217215IV SDA213 ErkerI FDIV MDErker IV SD130 I SD IV SDA132 IV S A134 IIIErkerSDA145 IIIErker SDA41 SDAIII147 III149 SDA III III SDA ErkerSDA III 25 III SDA136 FD VI138 IV140SD FDIII142 SDAIII144 BalkonIII146 Erker151LS ErkerSDA153 SDA III 155LS III ErkerErker157SDA BalkonSDA III SDAErker27 LSLSLS Tr156 LSLSLSBalkonIII SD A SDA III158 III Erker Erker SDA III159 III161SDA SDAErker III 27 GaSDAIIISDAIIISDAIIISDAIII 2323 Ga2525 LS Ga SDA4240SDA44IIISDAIIIIII Ga Balkon ErkerLSSDA23 SDA26 ErkerIII ErkerSDAIII160 ErkerIII162 Erker Erker SDAIII30 Erker ErkerSDA III163 III ErkerSDA III 169 ErkerSDA III167 SDA ErkerSDA III164 III 25Erker ErkerSDA165 III 171 IV45 SDA SDAIII173 III IV SDA ErkerSDAIII28 Erker IIIErkerSDA166 ErkerSDA III168 IIIErker170 ErkerSDA172 IIIErker Erker SDA175 III177 III179 Einfahrt V ab I.OG41 43 86 ab I.OG IV SDAIII SDA27Balkon 174 176 VEinfahrtab I.OG179a V ab I.OG 181 IV41a 84 1 III Einfahrt IV 178 180 IV PD 39b39c Erker80IV SDA78 3-5 IV WDA IV2 IV MD4 IV SDA6 IV 9IV SD V SDA8 I FDIV SDA10 0.4/8 0.1/2 0.1/2 0.1/2 0.5/10 0.5/10 0.2/6 0.35/62*0.2/6 0.3/6 0.7/12 0.7/12 0.6/10 0.1/2 0.1/2 0.6/10 0.5/8 0.5/8 0.1/1 0.5/10 1.0/14 1.0/14 1.0/14 0.1/4 0.6/10 0.5/8 0.5/8 0.5/8 0.7/10 0.7/10 0.5/8 1.0/14 0.4/8 0.7/10 0.7/10 0.7/10 0.8/12 0.8/12 0.1/2 0.8/10 0.8/8 0.7/12 0.6/12 0.6/10 0.6/8 0.6/10 0.15/3 0.1/2 0.1/2 0.15/3 0.3/8 0.6/15 0.4/10 0.5/8 0.5/8 0.15/3 0.15/3 0.5/5 0.5/5 0.5/5 0.5/6 0.5/8 GWP 0.4/8 0.4/8 0.15/3 0.4/8 0.4/8 0.5/7 0.6/11 0.3/6 0.1/3 0.1/12 0.1/12 0.3/6 0.3/6 0.1/2 0.1/2 0.1/2 0.1/2 551 418261 424461 388661 424061 306 366570 343970 344070 388361 388261 388161 618 405661 405761 387861 405561 340 344470 344170380870 386461 452661 440361 452761 6121 457849 395349 457749 419161 399849 399749 Ehrenfeld Flur 71 6123 6124 450661 400450761 450861 394 421449 4930 399649 397 459949 459849 464649 393549 393649 378049 398649399049 49474947 49484948 4846 468049468149 468249 365649 380149 404449 398549 400449 400349 398349 404149 380049 360649 360549 357649 4017/49 49/34 4058/49 4040/49 4039/49 402749 352449 352349 352549 352649 402649 4933 323 379649 379749 382249 274 96791 459 285691 9126 9111 9112 9113 9114 9137 Gemarkung Müngersdorf 253 9115 HH HH M MM M MM SS WW HH SS SS WW MM WW MM SS Ehrenfeldgürtel Subbelrather Straße Fridolinstr. Subbelrather Straße Merkensstr. Försterstr. Fridolinstr. Eichendorffstr. Nußbaumer Straße Försterstr. Jessestraße Eichendorffstr. Röntgenstr. Ehrenfeldgürtel Ehrenfeldgürtel Nußbaumer Straße 2.002.87 4.305.913.503.50502.002.67 33.10 5.042.986.803.25502.002.81 39.91 60.00 2.202.00503.503.505.914.604.5939.875.001.50 1.942.503.50 73 2.622.00503.50 2.642.00503.50 50 3.27 3.80 50 3.263.95 503.50 3.50 5012.00 3.50502.502.12 4.00 4.00 3.00 2.50 6.80 1.505.00 1.505.001.505.00 2.002.42 1.672.231.69 50 50502.85 2.532.00503.506.802.75 2.11 4.003.00 3.00 4.004.00 5.80 22 11 33 HST Subbelrather Str./GürtelHST Nußbaumerstr. 9.00 3.00 3.00 3.00 2.50 1.00 1.504.00 3.00 50 2.95 2.92 4.602.50 1.853.101.85 1.00 60 2.50 18.00 4.10 3.50 1.00 3.503.85 ca. Ø 40 cmca. Ø 40 cmca. Ø 40 cmca. Ø 80cm ca. Ø 100 cmca. Ø 120 cm ca. Ø 120 cm ca. Ø 120 cm ca. Ø 100 cm ca. Ø 130 cm ca. Ø 40 cmca. Ø 80 cm 1.701.80 2.69 1.51 1.53 2.50 2.63 2.64 1.741.87 1.53 1.852.35 2.27 3.11 3.00 3.50 3.502.25 3.50 3.50 1.191.501.50 4.10 3.50 2.26 1.50 4.40 3.10 2.70 2.853.803.003.00502.002.74 6.00 60° 3.00502.002.873.00 60° 3.003.00502.002.984.00 3.00 2.755.50502.002.27 60° 5.50502.003.60 4.00 3.00 505.50501.60 50 505.50501.602.13 50501.601.853.005.501.00 5.50501.601.92 1.851.60504.00 Beispielhafte Ausführung für die Integration vonBestandsbäumen in Haltestellen und RampenHaltestelle Sülzgürtel (Linie 13) lₐgₓ=192.619BABE u=0lₐbₓ=18.119r=1496.900BE r=1503.100lₐbₓ=18.194u=0 lₐgₓ=192.657BAu=0lₐbₓ=18.157r=1500.000 BABE r=1500.000lₐbₓ=18.157u=0 lₐgₓ=15.8791UA UE lₐUₓ=12 r=253lₐbₓ=8.7861u=35 UE UA lₐUₓ=12 lₐgₓ=18.6534 UA UE lₐUₓ=12 r=247lₐbₓ=7.6417u=35 UEUA lₐUₓ=12 lₐgₓ=15.8832UA UE lₐUₓ=12 r=250lₐbₓ=8.5233u=35 UE UAlₐUₓ=12 lₐgₓ=18.6535 UA UE lₐUₓ=12 r=250lₐbₓ=7.8963u=30 UEUA lₐUₓ=12lₐgₓ=117.573UA UEr=278.100lₐbₓ=4.497u=35UE UAlₐgₓ=8.300 UAUE BW u=25lₐbₓ=22.388r=421.900 BEu=25lₐbₓ=10.376r=496.900 lₐgₓ=117.573UA UEr=275.000lₐbₓ=4.335u=35UE UAlₐgₓ=8.300 UAUE BW u=25lₐbₓ=22.572r=425.000 BEu=25lₐbₓ=10.443r=500.000 lₐgₓ=61.600 UAUE BW u=0lₐbₓ=48.474r=27.500 BEu=0lₐbₓ=5.118r=50.000 BABWr=30.000lₐbₓ=4.451u=0 BEr=25.000lₐbₓ=45.644u=0 lₐgₓ=63.803 181716 1514 13 1211 10 9 8 76 5 4 32 119 2021 2423 22 gepr. Projekt-Nr.: bearb.gez.NameDatumGRUPPEBERNARDBERNARD Gruppe ZT GmbHNeue Weyerstraße 650676 Köln, Deutschlandwww.bernard-gruppe.com Auftraggeber: Maßstab:Datum:Größe:Unterlage /Anlage: Projekt:Bahnsteiganhebung der Linie 5 , StadtbahnhaltestellenSubbelrather Str./Gürtel und Nußbaumerstr. in Köln - EhrenfeldStadt Köln K:\500414 Linie 5 Bahnsteiganhebung\03_Planung\500414_Lageplan Baumschutz_Var.C.dwg Layout: LP - 3.2 Bahnsteiganhebung der Linie 5 EFG ZeichenerklärungGehweg gepl. / vorh.Radweg / Radfahrsteifen gepl. / vorh. Fahrbahn Asphalt gepl. / vorh.Besondere Bahnkörper gepl. / vorh.Bahnsteiganlage gepl. / vorh. vorh. Gebäude / Bautenvorh. Zaun / Mauervorh. Baum / Baum entfällt vorh. Poller / Beleuchtungvorh. Verkehrsschild / LSA vorh. Straßenablauf / Kanald. Grünstreifen / Beet gepl. / vorh.Parkplatz gepl. / vorh. vorh. Versorgungsschachtd.Nebenweg gepl. Gleisachse gepl.Geländer gepl. LSA gepl.Sharing-Angebot gepl. Schotterfläche gepl.Offene Baumscheibe gepl. Gleisachse vorh. 24Blickrichtung & Standort FotoNummerierung Bestandsbaum Lageplan 3.2 - Umweltszenario Variante C2 Fahrstreifen FR Ehrenfeld I 1 Fahrstreifen FR BABVorplanung1 : 50008.07.2021297 x 1540LP - 3.2 50041408.07.2021ROCA08.07.2021ROCA08.07.2021HeT / Kn -
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3358/2021
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 18.01.2022
- Erstellt
- 21.09.2021 09:38