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V/0821/2005

Berücksichtigung von Menschen ausländischer Herkunft bei Personaleinstellungen

Vorlage 06.10.2005

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Nächste Beratung: Sitzung, Sitzung am 30.11.2005, TOP 2.1

Berichtsvorlage

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Berichtsvorlage

5161 Zeichen

V/0821/2005 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Personal- und Organisationsamt 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Berücksichtigung von Menschen ausländischer Herkunft bei Personaleinstellungen 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
25.10.2005 Ausschuss für Personal, Recht und Ordnung Bericht 
14.12.2005 Ausländerbeirat Bericht 
 
 
Bericht: 
 
Sachverhalt 
 
Der Rat hat in seiner Sitzung am 11.05.05 beschlossen, Punkt 1 der Anregung des Ausländerbei-
rates (AAB/0001/2005) an den Ausschuss für Personal, Recht und Ordnung zu verweisen.  
 
Punkt 1 der Anregung lautet: 
 
„Der Rat möge beschließen 
 
Bei künftigen Personaleinstellungen (Voll- oder Teilzeitbeschäftigung, zeitlich befristete Arbeits-
verträge, Projektarbeitsverträge etc.) werden bei gleicher Eignung und Befähigung Menschen 
ausländischer Herkunft bevorzugt berücksichtigt. Dabei soll ein Modus ausgearbeitet werden, der 
stufenweise gewährleistet, dass eine angemessene und repräsentative Quote dieses Personen-
kreises an der Gesamtzahl der Beschäftigten erreicht wird. Eine rechtzeitige, regelmäßige Einbe-
ziehung des Ausländerbeirates halten wir dabei für sehr wichtig.“ 
 
Bericht 
 
1. Einstellungsverfahren generell 
 
Die Einstellungsverfahren sind an 
dem in Artikel 33 Abs. 2 GG verankerten Grundsatz der 
„Bestenauslese“ ausgerichtet. Danach richtet sich der Zugang zu jedem öffentlichen Amt nach  
Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung. Daraus ergeben sich subjektive Rechte der Be-
werber/innen. Jede/r kann verlangen, bei ihrer/seiner Bewerbung nach den in Art. 33 Abs. 2 
GG genannten Kriterien beurteilt zu werden. 
 
Bei externen Stellenausschreibungen wird vor diesem Hintergrund an Hand der auf der zu be-
setzenden Stelle zu erfüllenden Aufgaben ein Anforderungsprofil erstellt. In das Anforde-
rungsprofil werden Kriterien wie Sprachkenntnisse oder besondere kulturelle Hintergründe – 
Vorlagen-Nr.: 
V/0821/2005 
Auskunft erteilt: 
Herr  Goerke 
Ruf: 
492 11 00 
E-Mail: 
Erwin.Goerke@stadt-muenster.de 
Datum: 
06.10.2005 
Öffentliche Berichtsvorlage

2 
V/0821/2005 
 
die von Menschen ausländischer Herkunft in der Regel besonders erfüllt werden – aufge-
nommen, soweit diese für die zu besetzende Stelle wünschenswert sind. Ist dies der Fall, 
fließt das in das Anforderungsprofil ein.  Dieses Anforderungsprofil ist unter Einbeziehung der 
Aufgaben sowie des persönlichen Werdeganges der Bewerber/innen (Ausbildung / Studium, 
bisherige Aufgabenstellungen usw.) Maßstab für das weitere Verfahren. Das  Personal- und 
Organisationsamt prüft im Rahmen der Vorauswahl  an Hand der Bewerbungsunterlagen, ob 
und gegebenenfalls in welchen Punkten die Bewerber/innen die in der Ausschreibung genann-
ten Anforderungen erfüllen. Nach der Vorauswahl werden in der Regel mit mehreren geeignet 
erscheinen Bewerber/innen Vorstellungsgespräche geführt. Zu einem Vorstellungsgespräch 
werden ausschließlich solche Bewerber/innen eingeladen, die das Anforderungsprofil dem 
Grunde nach erfüllen und damit auch grundsätzlich für eine Einstellung in Betracht kommen. 
Sind besondere Sprachkenntnisse oder kulturelle Hintergründe wünschenswert, wird dies im 
Rahmen der Vorstellungsgespräche abgefragt und fließt ggf. als zusätzliche Qualifikation in 
die abschließende Bewertung ein. 
 
Wenn im Rahmen eines Auswahlverfahrens mehrere Bewerber/innen für die zu besetzende 
Stelle gleich gut geeignet erscheinen,  beeinflussen weitere Kriterien die Einstellungsentschei-
dung. Das sind die gesetzlich vorgeschriebene 
Einstellung schwerbehinderter Bewerber/innen 
nach dem Sozialgesetzbuch IX und die im Landesgleichstellungsgesetz verankerte Frauenför-
derung. 
 
Die besonderen Kenntnisse/ Fähigkeiten von Menschen ausländischer Herkunft werden wie 
oben geschildert bereits über das Anforderungsprofil berücksichtigt, so dass die Einführung 
einer weiteren Vorrangsregelung entbehrlich ist. 
 
2.  Bewerbungen von Menschen ausländischer Herkunft 
 
Die Anzahl der aufgrund von Stellenausschreibungen eingehenden Bewerbungen von Men-
schen ausländischer Herkunft ist sehr gering. Das Personal- und Organisationsamt prüft diese 
Bewerbungen in allen Fällen besonders. So ist es in der Vergangenheit immer wieder  zu Ein-
stellungen von Bewerber/innen mit ausländischer Herkunft gekommen,  z.B. im  Bereich der 
Abfallwirtschaftsbetriebe Münster, der Kindergärten/Kindertagesstätten und im Service- und 
Ordnungsdienst. 
 
3. Einsparungen im Personalkostenbereich 
 
 Die Stadt Münster befindet sich seit Jahren in einer massiven Konsolidierungsverpflichtung, 
die sich in besonderem Maße auf die Pe rsonalkosten auswirkt. Diese Sparmaßnahmen haben 
bereits in den vergangenen Jahren dazu geführt, dass es nur noch in Ausnahmefällen zu ex-
ternen Einstellungen gekommen ist. Das wird sich nach den neuesten Beschlüssen des Ver-
waltungsvorstandes zur Haushaltskonsolidierung in den kommenden Jahren noch verstärken. 
  
4.  Handlungsspielraum 
 
 Das geschilderte Einstellungsverfahren und die nur noch punktuell möglichen externen Ein-
stellungen eröffnen kaum Handlungsspielraum für eine spürbare Steigerung der Quote dieses 
Personenkreises an der Gesamtbeschäftigtenzahl. 
 
I.V. 
Gez. 
Dr. Heinrichs

Beratungsverlauf (2)

25.10.2005 Ausschuss für Personal, Recht und Ordnung
TOP 4 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
30.11.2005 Sitzung
TOP 2.1 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Vorlagen-Nr.
V/0821/2005
Typ
Vorlage
Datum
06.10.2005
Erstellt
06.10.2020 14:37