V/0821/2005
Berücksichtigung von Menschen ausländischer Herkunft bei Personaleinstellungen
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Berichtsvorlage
5161 Zeichen
V/0821/2005 DER OBERBÜRGERMEISTER Personal- und Organisationsamt Betrifft Berücksichtigung von Menschen ausländischer Herkunft bei Personaleinstellungen Beratungsfolge 25.10.2005 Ausschuss für Personal, Recht und Ordnung Bericht 14.12.2005 Ausländerbeirat Bericht Bericht: Sachverhalt Der Rat hat in seiner Sitzung am 11.05.05 beschlossen, Punkt 1 der Anregung des Ausländerbei- rates (AAB/0001/2005) an den Ausschuss für Personal, Recht und Ordnung zu verweisen. Punkt 1 der Anregung lautet: „Der Rat möge beschließen Bei künftigen Personaleinstellungen (Voll- oder Teilzeitbeschäftigung, zeitlich befristete Arbeits- verträge, Projektarbeitsverträge etc.) werden bei gleicher Eignung und Befähigung Menschen ausländischer Herkunft bevorzugt berücksichtigt. Dabei soll ein Modus ausgearbeitet werden, der stufenweise gewährleistet, dass eine angemessene und repräsentative Quote dieses Personen- kreises an der Gesamtzahl der Beschäftigten erreicht wird. Eine rechtzeitige, regelmäßige Einbe- ziehung des Ausländerbeirates halten wir dabei für sehr wichtig.“ Bericht 1. Einstellungsverfahren generell Die Einstellungsverfahren sind an dem in Artikel 33 Abs. 2 GG verankerten Grundsatz der „Bestenauslese“ ausgerichtet. Danach richtet sich der Zugang zu jedem öffentlichen Amt nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung. Daraus ergeben sich subjektive Rechte der Be- werber/innen. Jede/r kann verlangen, bei ihrer/seiner Bewerbung nach den in Art. 33 Abs. 2 GG genannten Kriterien beurteilt zu werden. Bei externen Stellenausschreibungen wird vor diesem Hintergrund an Hand der auf der zu be- setzenden Stelle zu erfüllenden Aufgaben ein Anforderungsprofil erstellt. In das Anforde- rungsprofil werden Kriterien wie Sprachkenntnisse oder besondere kulturelle Hintergründe – Vorlagen-Nr.: V/0821/2005 Auskunft erteilt: Herr Goerke Ruf: 492 11 00 E-Mail: Erwin.Goerke@stadt-muenster.de Datum: 06.10.2005 Öffentliche Berichtsvorlage 2 V/0821/2005 die von Menschen ausländischer Herkunft in der Regel besonders erfüllt werden – aufge- nommen, soweit diese für die zu besetzende Stelle wünschenswert sind. Ist dies der Fall, fließt das in das Anforderungsprofil ein. Dieses Anforderungsprofil ist unter Einbeziehung der Aufgaben sowie des persönlichen Werdeganges der Bewerber/innen (Ausbildung / Studium, bisherige Aufgabenstellungen usw.) Maßstab für das weitere Verfahren. Das Personal- und Organisationsamt prüft im Rahmen der Vorauswahl an Hand der Bewerbungsunterlagen, ob und gegebenenfalls in welchen Punkten die Bewerber/innen die in der Ausschreibung genann- ten Anforderungen erfüllen. Nach der Vorauswahl werden in der Regel mit mehreren geeignet erscheinen Bewerber/innen Vorstellungsgespräche geführt. Zu einem Vorstellungsgespräch werden ausschließlich solche Bewerber/innen eingeladen, die das Anforderungsprofil dem Grunde nach erfüllen und damit auch grundsätzlich für eine Einstellung in Betracht kommen. Sind besondere Sprachkenntnisse oder kulturelle Hintergründe wünschenswert, wird dies im Rahmen der Vorstellungsgespräche abgefragt und fließt ggf. als zusätzliche Qualifikation in die abschließende Bewertung ein. Wenn im Rahmen eines Auswahlverfahrens mehrere Bewerber/innen für die zu besetzende Stelle gleich gut geeignet erscheinen, beeinflussen weitere Kriterien die Einstellungsentschei- dung. Das sind die gesetzlich vorgeschriebene Einstellung schwerbehinderter Bewerber/innen nach dem Sozialgesetzbuch IX und die im Landesgleichstellungsgesetz verankerte Frauenför- derung. Die besonderen Kenntnisse/ Fähigkeiten von Menschen ausländischer Herkunft werden wie oben geschildert bereits über das Anforderungsprofil berücksichtigt, so dass die Einführung einer weiteren Vorrangsregelung entbehrlich ist. 2. Bewerbungen von Menschen ausländischer Herkunft Die Anzahl der aufgrund von Stellenausschreibungen eingehenden Bewerbungen von Men- schen ausländischer Herkunft ist sehr gering. Das Personal- und Organisationsamt prüft diese Bewerbungen in allen Fällen besonders. So ist es in der Vergangenheit immer wieder zu Ein- stellungen von Bewerber/innen mit ausländischer Herkunft gekommen, z.B. im Bereich der Abfallwirtschaftsbetriebe Münster, der Kindergärten/Kindertagesstätten und im Service- und Ordnungsdienst. 3. Einsparungen im Personalkostenbereich Die Stadt Münster befindet sich seit Jahren in einer massiven Konsolidierungsverpflichtung, die sich in besonderem Maße auf die Pe rsonalkosten auswirkt. Diese Sparmaßnahmen haben bereits in den vergangenen Jahren dazu geführt, dass es nur noch in Ausnahmefällen zu ex- ternen Einstellungen gekommen ist. Das wird sich nach den neuesten Beschlüssen des Ver- waltungsvorstandes zur Haushaltskonsolidierung in den kommenden Jahren noch verstärken. 4. Handlungsspielraum Das geschilderte Einstellungsverfahren und die nur noch punktuell möglichen externen Ein- stellungen eröffnen kaum Handlungsspielraum für eine spürbare Steigerung der Quote dieses Personenkreises an der Gesamtbeschäftigtenzahl. I.V. Gez. Dr. Heinrichs
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Vorlagen-Nr.
- V/0821/2005
- Typ
- Vorlage
- Datum
- 06.10.2005
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37