AN/0568/2024
Gewählten Seniorenvertretungen im Stadtbezirk das Recht vergeben, Anträge, Anregungen und Stellungnahmen der Bezirksvertretung vorzulegen
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Antrag Dokument
2360 Zeichen
Hans Anton Meurers, Im Zollhafen 12, 50678 Köln
An den Vorsitzenden des AVR-Ausschusses
Herrn Bernd Petelkau
An die Oberbürgermeisterin
Frau Henriette Reker
Köln, 08.04.2024
Antrag gemäß § 3 der Geschäftsordnung
Betr.: Hauptsatzung der Stadt Köln
Sehr geehrter Herr Vorsitzender,
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,
ich bitte Sie um Aufnahme des beiliegenden Antrages für die nächste Sitzung
des AVR-Ausschusses.
ich beantrage,
der Ausschuss beantragt beim Rat der Stadt Köln:
Die Hauptsatzung der Stadt Köln vom 10. Februar 2009 in der Fas-
sung der 32. Änderung vom 22. Dezember 2023 wird wie folgt ge-
ändert:
§23 Abs. 2 der Hauptsatzung am Ende lautet:
Die Bezirksarbeitsgemeinschaften Seniorenpoli-
tik und die gewählten Seniorenvertretungen im
Stadtbezirk haben das Recht, Anträge, Anregun-
gen und Stellungnahmen der Bezirksvertretung vor-
zulegen.
Ergänzungen fett gedruckt.
Begründung:
Nach den bisherigen Regelungen können nur die Arbeitsgemeinschaften An-
träge stellen und nicht die gewählten Seniorenvertreter. Ein Ratsmitglied hatte
in einer Sitzung der Stadtarbeitsgemeinschaft am 21.03.2021 ausge-
führt: „Frau Hoyer bedauert, dass die Seniorenvertreter/innen bislang kein An-
tragsrecht in der Bezirksvertretung haben. Sie müssten sich eine Fraktion zur
Unterstützung suchen, was dann die Angelegenheit mit der Fraktion verknüpfe,
obwohl es ein Anliegen des Mitglieds der Seniorenvertretung sei.“
In der Sitzung des Ausschusses für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Be-
schwerden wurde der Antrag zur Änderung der Hauptsatzung der Bezirksver-
tretung Innenstadt zur Kenntnis genommen und an die zuständigen Aus-
schüsse weitergeleitet. Es war keine Ablehnung zu erkennen. Um den richtigen
Geschäftsordnungsweg zu gehen, muss zur Änderung der Hauptsatzung der
Ausschuss dem Rat eine Beschlussempfehlung vorlegen.
Es ist nicht nachzuvollziehen, dass eine mit erheblichem Aufwand gewählte de-
mokratische Vertretung von nahezu 260.000 Menschen in der Stadt Köln keine
Möglichkeit haben soll, beispielsweise Bänke oder Toiletten für den jeweiligen
Stadtbezirk zu beantragen.
Diese Änderung wurde von der Gesamtkonferenz der Seniorenvertretung und
von der Stadtkonferenz einstimmig so auch beschlossen.
Mit freundlichen Grüßen
Hans Anton Meurers
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: endgültig abgelehnt
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/0568/2024
- Typ
- Antrag nach § 3 der GeschO des Rates
- Datum
- 15.04.2024
- Erstellt
- 15.04.2024 10:29