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AN/0568/2024

Gewählten Seniorenvertretungen im Stadtbezirk das Recht vergeben, Anträge, Anregungen und Stellungnahmen der Bezirksvertretung vorzulegen

Antrag nach § 3 der GeschO des Rates 15.04.2024

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Nächste Beratung: Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales, Sitzung am 08.12.2025, TOP 8.1

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2360 Zeichen

Hans Anton Meurers, Im Zollhafen 12, 50678 Köln 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
An den Vorsitzenden des AVR-Ausschusses 
Herrn Bernd Petelkau  
An die Oberbürgermeisterin 
Frau Henriette Reker 
 
 
        Köln, 08.04.2024 
 
 
Antrag gemäß § 3 der Geschäftsordnung 
Betr.:  Hauptsatzung der Stadt Köln 
 
Sehr geehrter Herr Vorsitzender, 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
 
ich bitte Sie um Aufnahme des  beiliegenden Antrages für die nächste Sitzung 
des AVR-Ausschusses.  
 
ich beantrage, 
 
der Ausschuss beantragt beim Rat der Stadt Köln:

Die Hauptsatzung der Stadt Köln vom 10. Februar 2009 in der Fas-
sung der 32. Änderung vom 22. Dezember 2023 wird wie folgt ge-
ändert: 
 
§23 Abs. 2 der Hauptsatzung am Ende lautet:  
 
Die Bezirksarbeitsgemeinschaften Seniorenpoli-
tik und die gewählten Seniorenvertretungen im 
Stadtbezirk haben das Recht, Anträge, Anregun-
gen und Stellungnahmen der Bezirksvertretung vor-
zulegen. 
 
Ergänzungen fett gedruckt. 
 
Begründung:  
 
Nach den bisherigen Regelungen können nur die Arbeitsgemeinschaften An-
träge stellen und nicht die gewählten Seniorenvertreter. Ein Ratsmitglied hatte 
in einer Sitzung der Stadtarbeitsgemeinschaft am 21.03.2021 ausge-
führt: „Frau Hoyer bedauert, dass die Seniorenvertreter/innen bislang kein An-
tragsrecht in der Bezirksvertretung haben. Sie müssten sich eine Fraktion zur 
Unterstützung suchen, was dann die Angelegenheit mit der Fraktion verknüpfe, 
obwohl es ein Anliegen des Mitglieds der Seniorenvertretung sei.“  
 
In der Sitzung des Ausschusses für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Be-
schwerden wurde der Antrag zur Änderung der Hauptsatzung der Bezirksver-
tretung Innenstadt zur Kenntnis genommen und an die zuständigen Aus-
schüsse weitergeleitet. Es war keine Ablehnung zu erkennen. Um den richtigen 
Geschäftsordnungsweg zu gehen, muss zur Änderung der Hauptsatzung der 
Ausschuss dem Rat eine Beschlussempfehlung  vorlegen.  
 
Es ist nicht nachzuvollziehen, dass eine mit erheblichem Aufwand gewählte de-
mokratische Vertretung von nahezu 260.000 Menschen in der Stadt Köln keine 
Möglichkeit haben soll, beispielsweise Bänke oder Toiletten für den jeweiligen 
Stadtbezirk zu beantragen. 
 
Diese Änderung wurde von der Gesamtkonferenz der Seniorenvertretung und 
von der Stadtkonferenz einstimmig so auch beschlossen.

Mit freundlichen Grüßen 
Hans Anton Meurers

Beratungsverlauf (1)

08.12.2025 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales
TOP 8.1 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: endgültig abgelehnt

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/0568/2024
Typ
Antrag nach § 3 der GeschO des Rates
Datum
15.04.2024
Erstellt
15.04.2024 10:29