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Gewählten Seniorenvertretungen im Stadtbezirk das Recht vergeben, Anträge, Anregungen und Stellungnahmen der Bezirksvertretung vorzulegen

Antrag nach § 3 der GeschO des Rates AN/0568/2024 vom 15.04.2024

Stand: Am 08.12.2025 im Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales endgültig abgelehnt.

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    Hans Anton Meurers, Im Zollhafen 12, 50678 Köln An den Vorsitzenden des AVR-Ausschusses Herrn Bernd Petelkau An die Oberbürgermeisterin Frau Henriette Reker Köln, 08.04.2024 Antrag gemäß § 3 der Geschäftsordnung Betr.: Hauptsatzung der Stadt Köln Sehr geehrter Herr Vorsitzender, Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, ich bitte Sie um Aufnahme des beiliegenden Antrages für die nächste Sitzung des AVR-Ausschusses. ich beantrage, der Ausschuss beantragt beim Rat der Stadt Köln: Die Hauptsatzung der Stadt Köln vom 10. Februar 2009 in der Fas- sung der 32. Änderung vom 22. Dezember 2023 wird wie folgt ge- ändert: §23 Abs. 2 der Hauptsatzung am Ende lautet: Die Bezirksarbeitsgemeinschaften Seniorenpoli- tik und die gewählten Seniorenvertretungen im Stadtbezirk haben das Recht, Anträge, Anregun- gen und Stellungnahmen der Bezirksvertretung vor- zulegen. Ergänzungen fett gedruckt. Begründung: Nach den bisherigen Regelungen können nur die Arbeitsgemeinschaften An- träge stellen und nicht die gewählten Seniorenvertreter. Ein Ratsmitglied hatte in einer Sitzung der Stadtarbeitsgemeinschaft am 21.03.2021 ausge- führt: „Frau Hoyer bedauert, dass die Seniorenvertreter/innen bislang kein An- tragsrecht in der Bezirksvertretung haben. Sie müssten sich eine Fraktion zur Unterstützung suchen, was dann die Angelegenheit mit der Fraktion verknüpfe, obwohl es ein Anliegen des Mitglieds der Seniorenvertretung sei.“ In der Sitzung des Ausschusses für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Be- schwerden wurde der Antrag zur Änderung der Hauptsatzung der Bezirksver- tretung Innenstadt zur Kenntnis genommen und an die zuständigen Aus- schüsse weitergeleitet. Es war keine Ablehnung zu erkennen. Um den richtigen Geschäftsordnungsweg zu gehen, muss zur Änderung der Hauptsatzung der Ausschuss dem Rat eine Beschlussempfehlung vorlegen. Es ist nicht nachzuvollziehen, dass eine mit erheblichem Aufwand gewählte de- mokratische Vertretung von nahezu 260.000 Menschen in der Stadt Köln keine Möglichkeit haben soll, beispielsweise Bänke oder Toiletten für den jeweiligen Stadtbezirk zu beantragen. Diese Änderung wurde von der Gesamtkonferenz der Seniorenvertretung und von der Stadtkonferenz einstimmig so auch beschlossen. Mit freundlichen Grüßen Hans Anton Meurers

Beratungsverlauf

  1. 08.12.2025

    Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales

    TOP 8.1, Antrag / Anfrage. Ergebnis: endgültig abgelehnt

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