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2441/2024

Bildungscampus Kreuzfeld

Mitteilung Ausschuss 22.10.2024

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 6 (Chorweiler), Sitzung am 07.11.2024, TOP 10.2.9

Mitteilung Ausschuss

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Mitteilung Ausschuss

34598 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
IV/IV/2 
 
Vorlagen-Nummer 22.10.2024 
 2441/2024 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss Schule und Weiterbildung 28.10.2024 
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 07.11.2024 
 
Bildungscampus Kreuzfeld 
0 Ausgangslage 
Der Rat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung am 06.02.2024 unter TOP 10.18 die 
„Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2023“ (Session 3033/2023) be-
schlossen und die Verwaltung mit Zusetzung von Beschlusspunkten 4 und 5 wie folgt 
beauftragt:  
4.    Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung beauftragt die Verwaltung, Planungen zu 
einem Bildungscampus in Kreuzfeld mit Förderschule und zu einem Bildungscampus 
ohne Förderschule zu erstellen. 
5.    Die Verwaltung stellt dem Ausschuss für Schule und Weiterbildung diese Planungen zur 
weiteren Diskussion vor. Bei der Variante mit Förderschule soll keine räumliche Trennung 
der Förderschule von den anderen Schulen erfolgen. In allen Varianten sind gemeinsam 
genutzte Räumlichkeiten zu entwickeln (Mensa mit Frischeküche, die ggf. auch die Kitas 
beliefern kann, Bibliothek, Veranstaltungsräume, Räume für externe Bildungsangebote 
wie VHS, Musikschule u. Ä.). 
 
Die Verwaltung dankt dem Ausschuss für Schule und Weiterbildung für seine Anre-
gungen und stellt im Folgenden die in Rede stehenden Planungen der Bildungsland-
schaft für Kreuzfeld in drei Varianten aus Schulträgerperspektive dar: 
 Variante 0 entspricht hierbei der ursprünglichen städtebaulichen Planung, wie 
sie am 30.11.2023 von der Verwaltung im Stadtentwicklungsausschuss vorge-
legt wurde (vgl. Entwicklung des neuen Stadtteils Kreuzfeld – hier: Weiterpla-
nungsbeschluss der Integrierten Planung), Session 1979/2023,  
 Variante 1 entspricht einem Bildungscampus Kreuzfeld ohne Förderschule, 
 Variante 2 entspricht einem Bildungscampus Kreuzfeld mit Förderschule ohne 
räumliche Trennung zum Gesamtschulgebäude. 
 
Hierzu soll im Folgenden zunächst ein schematischer Überblick über die Vor- und

2 
 
Nachteile der verschiedenen Varianten dienen, die auf ihr Realisierungspotenzial hin-
sichtlich städtebaulicher Aspekte sowie ihrer jeweiligen etwaigen Auswirkungen jedoch 
noch geprüft und konkretisiert werden müssen.  
Die vorliegende Mitteilung ist insofern als erster Aufschlag zu verstehen, dem eine 
weitere, stärker städtebaulich qualifizierte Mitteilung folgen wird. Diese weitere Mittei-
lung wird die politischen Gremien Kölns voraussichtlich Anfang des Jahres 2025 errei-
chen und tiefere Einblicke in unterschiedliche Modifikationen eines Bildungscampus 
Kreuzfeld aufzeigen.  
Vorher findet am 16. November 2024 eine weitere Veranstaltung zur Öffentlichkeitsbe-
teiligung statt, um der interessierten Öffentlichkeit erneut die Gelegenheit zur Partizi-
pation zu bieten. Die hier formulierten Beiträge werden im Weiteren geprüft und flie-
ßen nach Möglichkeit und Bedarf konstruktiv mit ein in die städtebauliche Mitteilung 
für Anfang des Jahres 2025. 
 
1. Variante 0 - Ursprüngliche Bildungslandschaft aus Integrierter Pla-
nung Kreuzfeld 
Ziel der Integrierten Planung und der Konkretisierung in der anschließenden so ge-
nannten technischen Masterplanung ist die spätere Baurechtschaffung, in der die Flä-
chen für Schulbedarfe als Flächen für Gemeinbedarf gesichert werden. 
Der städtebauliche Entwurf für Kreuzfeld sieht eine schrittweise Realisierung sowie 
Aufsiedlung in Form von fünf Hoods vor, die in unterschiedlichen Bauphasen entwi-
ckelt werden sollen (vgl. Integrierte Planung Kreuzfeld, S. 176ff. ). 
 
 
Abbildung 1 Aufbau des Siedlungsgebiets Kreuzfeld in unterschiedlichen Hoods 
 
Berücksichtigt wurden in diesem Entwurf dem voraussichtlichen Bedarf entsprechend

3 
 
insgesamt drei Grundschulen, zwei weiterführende Schulen und eine Förderschule, 
deren Lagen in folgender Grafik ersichtlich werden: 
 
Abbildung 2 geplante Schulstandorte in Kreuzfeld insgesamt  
Festzustellen ist eine gleichmäßige Verteilung der Schulstandorte auf alle Hoods in 
Kreuzfeld. Soweit dies im Rahmen der Schulbaurichtlinie und der schulformabhängi-
gen Erfordernisse eines Schulgebäudes möglich ist, sollen alle Schulgebäude, darun-
ter auch das Förderschulgebäude, städtebaulich so ausgerichtet und architektonisch 
so gestaltet werden, dass eine ggf. in der Zukunft notwendig werdende Folgenutzung 
durch eine andere Schulform möglichst aufwandsarm umsetzbar bleibt. 
1.1 Ausrichtung der Schulen um die Grüne Mitte 
Die Verteilung auf alle Hoods erzeugt eine Bildungslandschaft mit nach innen gerich-
teten Schulhöfen. Alle Bildungseinrichtungen sind rund um die so genannte Grüne 
Mitte angeordnet und formen gemeinsam eine zentrale Lern- und Bewegungsland-
schaft. Mit der grünen Mitte entsteht ein verbindendes Grünelement im Kern des 
neuen Stadtteils. Die Grüne Mitte wird mit Fuß- und Radverbindungen erschlossen. 
Die Grüne Mitte wird wesentlicher Bewegungsraum, Lernlandschaft und Knotenpunkt 
des Quartiers mit hoher Aufenthaltsqualität zwischen den fünf Hoods. Als verbinden-
der Freiraum hat die Grüne Mitte die Aufgabe, Erholungs- und Erlebnisraum mit Ver-
bindungsfunktion zu sein. Die ausgedehnte Fläche von über 5,7 ha allein im inneren 
Bereich kann all das durch ihre spezifische Struktur besonders gut leisten. Eine effizi-
ente Wegeführung verbindet nicht nur die Hoods, sondern auch Sport- und Spielange-
bote sowie die an das Grün angrenzenden Schulen miteinander. 
Mit der Ausrichtung der Grundschulen zur Grünen Mitte haben die Kinder einen direk-
ten Bezug zu den anderen Schulen, können das Treiben auf den anderen Schulhöfen 
mitverfolgen und Kontakt zu ihnen aufnehmen. 
Die weiterführenden Schulen sind die flächenmäßig größten Bildungseinrichtungen in 
Köln-Kreuzfeld. Auch ihre Schulhöfe fließen in die Grüne Mitte hinein. Ebenso richtet 
sich der Pausenhof der Förderschule zur Grünen Mitte hin. Dadurch wird die Grüne 
Mitte T eil der Lernlandschaft. Nach Ende der Schulzeit soll es möglich sein, dass die 
Pausenhöfe von der Öffentlichkeit weitergenutzt werden. Die Grenzen der offenen

4 
 
Schulhöfe werden in der Planung gleichzeitig so gestaltet, dass der Schulhof vom öf-
fentlichen Grün ablesbar ist. 
 
Abbildung 3 Verortung der schulischen Infrastruktur in Hood 1, Hood 2 und Hood 3 im Ursprungsentwurf (Inte-
grierte Planung Kreuzfeld ) 
1.2 Grundschule I 
Die Aufsiedlung des Neubaugebiets Kreuzfeld wird in mehreren Bauabschnitten und 
ihnen zugeordneten Phasen stattfinden.  
In Hood 1, dem ersten Bauabschnitt des Siedlungsgebiets Kreuzfeld und späterem 
Stadtteilzentrum, wird ein erheblicher Anteil Wohnungsbau entstehen. Es ist dement-
sprechend mit dem Zuzug von Familien mit schulpflichtigen Kindern zu rechnen. Ge-
koppelt an den Wohnungsbau-Erstbezug muss deshalb eine Grundschule als schuli-
sche Infrastruktur wohnortnah von Anfang an zur Verfügung stehen. Diesem Umstand 
kann dadurch gerecht werden, dass wie im Ursprungsplanentwurf berücksichtigt eine 
Grundschule in Hood 1 und damit wohnortnah konzipiert wird.  
Diese Grundschule ist mit 3 Zügen vorgesehen und verfügt damit über folgende Kapa-
zitäten: 
Grundschule I Kreuzfeld 
 Anzahl Plätze pro Jahr-
gang, falls Gemeinsames 
Lernen durch die Schulauf-
sichtsbehörde eingerichtet 
wird 
Hiervon Plätze im Ge-
meinsamen Lernen 
Anzahl Plätze pro 
Jahrgang ohne Ge-
meinsames Lernen

5 
 
 75 Werden durch die Schul-
aufsichtsbehörde per 
Verfügung festgelegt. 
81 
Gesamt 300 324 
 
Die neue Grundschule soll gemäß § 9 Abs. 2 Schulgesetz NRW als offene Ganztags-
schule geführt werden. Sie wird außerdem über die baulich-räumlichen Voraussetzun-
gen verfügen, um inklusive Schule zu werden, sofern die Schulaufsichtsbehörde dort 
Gemeinsames Lernen gemäß § 20 Schulgesetz NRW einrichtet.  
Grundsätzlich ist für diese Grundschule auch eine Konzeptionierung als Familien-
grundschulzentrum vorstellbar, was eine intensive Öffnung in den und Verzahnung mit 
dem Sozialraum zum Ziel hätte. Durch die Nähe zum Bürgerhaus+, das partiell auch 
Fortbildungsstätte sein soll, könnten hier beispielsweise Angebote zur Elternbildung in 
Kooperation ausgerichtet werden. 
1.3 Gesamtschule I 
Da auch von Beginn der Aufsiedlung an mit Schulplatzbedarfen in der Sekundarstufe 
zu rechnen ist, soll in Hood 3 vorgezogen auch in Phase 1 ein Schulgebäude der 
Schulform Gesamtschule inklusive der dafür notwendigen Infrastruktur (Wege, Stra-
ßen, ÖPNV) entstehen. Die weiterführende Schule in Hood 3 wird zeitgleich zu Hood 
1 errichtet, um mit Kitas, Grundschulen und Bürgerhaus+ eine städtebauliche Bil-
dungslandschaft für alle bereitzustellen. Aufgrund der schulrechtlich erforderlichen 
Mindestgröße von vier Eingangsklassen werden auch Kinder aus den benachbarten 
Stadtteilen hier einen Schulplatz finden können. Die Gesamtschule muss so in Hood 3 
verortet werden, dass die Baurealisierung der übrigen in Hood 3 gelegenen Bauten 
nicht behindert wird. Wie alle städtischen Gesamtschulen Kölns soll auch diese Ge-
samtschule Gemeinsames Lernen anbieten. 
Die Gesamtschule ist mit 4 Zügen in der Sek I und 4 Zügen in der Sek II konzipiert 
und verfügt damit über folgende Kapazitäten: 
Gesamtschule I Kreuzfeld 
Sek I Anzahl Schüler*in-
nen pro Jahrgang 
gesamt davon im Gemein-
samen Lernen im 
Regelfall pro Jahr-
gang 
davon im Gemein-
samen Lernen ge-
samt 
4 Züge 108 648 12 72 
Sek II 
4 Züge 78 234 
gesamt 186 882

6 
 
 
Abb. 1 Realisierung von Hood 1 und 3 in Phase 1 
 
1.4 Förderschule 
Der ursprüngliche Planentwurf sieht außerdem eine Verortung eines Förderschulge-
bäudes in Hood 1 vor, dem voraussichtlich ersten fertigzustellenden Bauabschnitt des 
Siedlungsgebiets Kreuzfeld. Auch das Gebäude für die angedachte Förderschule mit 
Schwerpunkt Geistige Entwicklung soll in Phase 1 realisiert werden, um dem akuten 
stadtweiten Bedarf an Schulplätzen für Kinder mit entsprechendem sonderpädagogi-
schem Förderbedarf gerecht zu werden und die bereits zum jetzigen Zeitpunkt pre-
käre Platzsituation an den bestehenden Förderschulen Kölns mit Schwerpunkt Geis-
tige Entwicklung schnellstmöglich zu entlasten. 
Darüber hinaus ist aus pädagogisch-konzeptionellen Gründen von Förderschulen mit 
dem Schwerpunkt Geistige Entwicklung die Orientierung in den Sozialraum, sprich 
eine Lage in unmittelbarer Nachbarschaft zu Orten des alltäglichen sozialen Lebens 
und Miteinanders, anzustreben. Dies ist im Ursprungsentwurf durch die Nähe zu Ein-
kaufsmöglichkeiten, einem Ärztehaus, dem Bürgerhaus+ mit Bibliothek und Veranstal-
tungsräumen, einer Grundschule sowie dem Quartiersplatz in fußläufiger Entfernung 
innerhalb derselben Hood eingelöst.  
Die in Hood 3 verortete Gesamtschule ist laut Entwurf in 50-100 m Entfernung zur 
Förderschule geplant, wobei die Wegeinfrastruktur der Grünen Mitte im Rahmen der 
technischen Masterplanung noch geschärft wird. Die Strecke von der Förderschule 
zur Gesamtschule führt durch den Erholungs- und Erlebnisraum der Grünen Mitte, der 
das Herz- und Verbindungsstück zwischen den Kreuzfelder Schulen und Hoods aus-
macht. 
Die Entscheidung für diese Lage liegt ferner darin begründet, dass für den Schüler-
spezialverkehr eine platzintensive Verkehrsinfrastruktur und gute Erreichbarkeit gege-
ben sein muss. Die Anbindung an eine durch Busse des Schülerspezialverkehrs be-
fahrbare Straße kann durch die Lage am nordwestlichen Rand von Hood 1 im ur-
sprünglichen Planentwurf gewährleistet werden. Auch Parkmöglichkeiten für die im 
Schülerspezialverkehr eingesetzten Busse sind notwendig. Diesem Umstand wurde 
im Ursprungsentwurf durch das auf der anderen Straßenseite liegende Mobilitätshub

7 
 
Rechnung getragen. Sämtliche Kreuzfelder Hoods selbst sind weitestgehend als auto-
verkehrsfreie Zonen konzipiert. Lediglich eine ringförmig um Kreuzfeld herum füh-
rende Erschließungsstraße, der so genannte „Hoodloop“ ist für PKW-Befahrung vor-
gesehen, um so die Aufenthaltsqualität in den einzelnen Hoods durch die Verkehrsbe-
ruhigung zu steigern. 
Konkret wird die Förderschule mit dem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt 
Geistige Entwicklung zweizügig geplant, so dass Kapazitäten für bis zu 200 Schü-
ler*innen mit entsprechendem sonderpädagogischem Förderbedarf in der Primarstufe 
sowie in der Sekundarstufe I geschaffen werden. Die Förderschule soll dabei überre-
gionale Bedarfe insbesondere aus den linksrheinischen, nördlichen Stadtgebieten, 
nicht nur Chorweilers, bedienen. Eine gute verkehrliche Anbindung ist hierzu unerläss-
lich. 
1.5 Weitere Schulen für Kreuzfeld 
Im weiteren Verlauf der Baurealisierung und der Aufsiedlung des neuen Stadtteils 
Kreuzfeld wird durch den zunehmenden Bevölkerungszuzug der Schulplatzbedarf in 
den Primar- und Sekundarstufen steigen. Deshalb sind zwei weitere Grundschulen so-
wie eine weitere weiterführende Schule für Kreuzfeld vorgesehen, die allerdings wie-
derum an die schrittweise erfolgende Aufsiedlung der weiteren Hoods in Kreuzfeld ge-
koppelt sind, um ihre Mindestgröße wie in § 82 Schulgesetz NRW festgeschrieben er-
reichen zu können. Demzufolge ist ein Vorziehen der Realisierung dieser Schulbauten 
nicht zielführend, da aller Voraussicht nach nicht die notwendige Mindestschülerschaft 
zur Errichtung der jeweiligen Schule in den Schulbauten und analog Kitakinder in Kita-
bauten vorliegen wird.   
 
Abb. 2 Realisierung von Hood 2 und Erschließung von Hood 4 in Phase 2 
1.6 Kindertageseinrichtung 
Für Kitabauten gilt grundsätzlich, dass zu ihnen ein exklusiv nutzbares Außengelände 
von 10-12qm pro angebotenem Kitaplatz gehört. Für multifunktionale Nutzungen

8 
 
wurde bisher keine Betriebserlaubnis durch das Landesjugendamt ausgesprochen. 
Kölner Kitabauten entsprechen stets einem inklusiv angelegten Baustandard. 
Zusammenfassung: 
Vorteile Nachteile 
 gleichmäßige Verteilung der Schul-
standorte auf alle Hoods in Kreuz-
feld 
 Alle Schulgebäude orientieren sich 
zur Grünen Mitte hin, werden durch 
diese buchstäblich miteinander ver-
bunden und liegen in fußläufiger 
Entfernung zueinander. Eine Öff-
nung der Schulhöfe wird ermöglicht. 
 Alle Schulgebäude werden gemäß 
den schulbaurechtlichen Standards 
inklusiv gestaltet. Die Grundschulen 
erfüllen also die Voraussetzungen 
dazu, dort Gemeinsames Lernen 
nach Ermessen der Schulaufsichts-
behörde des Landes NRW einrich-
ten zu lassen. 
 Alle Kita-Gebäude werden gemäß 
den Kita-baurechtlichen Standards 
inklusiv gestaltet.  
 Alle städtischen Gesamtschulen 
Kölns bieten Gemeinsames Lernen 
an. Auch die geplante Gesamtschule 
in Kreuzfeld wird Gemeinsames Ler-
nen für grundsätzlich alle sonderpä-
dagogischen Förderschwerpunkte 
anbieten können. 
 Das Förderschulgebäude liegt durch 
seine Verortung in Hood 1 in unmit-
telbarer Nachbarschaft zu Orten des 
alltäglichen sozialen Lebens und 
Miteinanders, wie Einkaufsmöglich-
keiten, einem Ärztehaus, dem Bür-
gerhaus+, einer Grundschule sowie 
dem Quartiersplatz in fußläufiger 
Entfernung. Den besonderen Anfor-
derungen durch den erforderlichen 
Schülerspezialverkehr kann entspro-
chen werden. 
 Das Förderschulgebäude kann in ei-
nem frühen Bauabschnitt fertigge-
stellt werden und bereichert das ge-
samtstädtische Schulplatzangebot 
für Kinder mit sonderpädagogischem 
Förderbedarf im Schwerpunkt Geiste 
Entwicklung um 200 Plätze. 
 Ein Bürogebäude erzeugt eine auf 
den ersten Blick wahrgenommene 
räumliche Trennung von Gesamt-
schulgebäude und Förderschulge-
bäude, die jedoch abhängig von der 
Ausgestaltung ist. 
 Räumliche Synergieeffekte zwischen 
den Schulen und der Kita gering, es 
müsste konzeptionell und kooperativ 
nachjustiert werden 
 Kita-baurechtliche Standards legen 
ein exklusiv nutzbares Außenge-
lände fest, so dass hier Synergien in 
der Nutzung ohnehin beschränkt 
sind.  
 Voraussichtlich begrenzte Synergie-
effekte der Schulen in Bezug auf 
Sporthallen, Schulgärten, 
Aula/Mensa, nur wenn die Nutzung 
gut koordiniert wird

9 
 
2. Variante 1 - Bildungscampus Kreuzfeld ohne Förderschule mit 
dem Schwerpunkt Geistige Entwicklung 
2.1 Gesamtschule I 
Die zuerst zu realisierende der beiden vorgesehenen weiterführenden Schulen im 
Siedlungsgebiet Kreuzfeld ist eine Gesamtschule, die in der Integrierten Planung in 
Hood 3 verortet worden ist und parallel zu Hood 1 baulich fertiggestellt werden soll, 
um damit das Schulplatzangebot der Sekundarstufe I im Moment der Aufsiedlung von 
Hood 1 zu gewährleisten. Baulich und in Bezug auf das Schulplatzangebot ändert sich 
an einer „inklusiven“ Gesamtschule in Hood 3 nichts. Die Kapazitäten und baulichen 
Standards entsprechen denen des Ursprungsentwurfs. Gemeinsames Lernen ist 
Standard an allen städtischen Kölner Gesamtschulen und wird entsprechend auch für 
diese Gesamtschule vorgesehen und baulich vorbereitet. 
2.2 Grundschule in Hood 3 
Die Verortung einer Grundschule in Hood 3 ist aufgrund der insgesamt untergeordne-
ten Anzahl an Wohneinheiten in dieser Hood im Verhältnis zum Gesamtgebiet nicht 
zielführend. Hood 1 macht im Gesamtzusammenhang den größten Anteil an Wohnein-
heiten des Gesamtgebiets aus. Ein Umplanen der bisher in Hood 1 vorgesehenen 
Grundschule würde einen längeren Schulweg für die in Hood 1 wohnenden Kinder be-
deuten. Die Voraussetzung hierfür ist auch, dass die Realisierung eines Grundschul-
gebäudes nebst dem zwingend erforderlichen Gesamtschulgebäude an diesem Ort 
bautechnisch überhaupt möglich ist, ohne 1. die gesamte Baustellenkonstellation in 
Hood 3 zu blockieren und 2. Hood 3 überhaupt über ausreichend Flächenkapazitäten 
und -qualität für ein Gesamtschul- sowie ein Grundschulgebäude vorhält. 
Das Vorziehen der Baufertigstellung eines im späteren Realisierungsprozesses vorge-
sehenen Grundschulgebäudes (z. B. der in Hood 2 vorgesehenen Grundschule) ist in-
sofern nicht sinnvoll, als dass ohne Aufsiedlung, das heißt Zuzug in weiteren Woh-
nungsbau, schlichtweg die Schülerschaft fehlen würde. Es wäre also damit zu rech-
nen, dass das Grundschulgebäude dann zunächst leer stände.  
Wie die in Hood 1 vorgesehene Grundschule würde auch eine hypothetische Grund-
schule in Hood 3 grundsätzlich über die baulich-räumlichen Voraussetzungen verfü-
gen, um inklusive Schule zu werden, sofern die Schulaufsichtsbehörde dort Gemein-
sames Lernen gemäß § 20 Schulgesetz NRW einrichtet, da alle Kölner Grundschulen 
gemäß Schulbaurichtlinie der Stadt Köln dem baulichen Standard einer inklusiven 
Schule entsprechen.  
 
2.3 Kindertageseinrichtung 
Für Kölner Kitabauten gilt grundsätzlich, dass der Baustandard immer inklusiv ange-
legt ist, insofern verändert die Idee einer inklusiven Kita auf einem inklusiven Bil-
dungscampus Kreuzfeld zunächst nichts an den Ausgangsbedingungen, die die Kita 
auch im Ursprungsentwurf bereitgestellt hat. In den städtischen Kitas sind alle Kinder 
gleichermaßen willkommen. Durch die inklusive Planung der neuen Gebäude ist si-
chergestellt, dass jedes Kind unabhängig seines Förderschwerpunktes betreut werden 
kann. Aufgrund der inklusiven Arbeit gibt es in städtisch betrieben Kitas zudem keine

10 
 
sonderpädagogischen Schwerpunktsetzungen. Die Mitarbeitenden erhalten kontinu-
ierlich Fortbildungen und standortbezogene Beratungsangebote, sollte hierfür ein Be-
darf bestehen.  
Zu jeder Kita gehört ein exklusiv nutzbares Außengelände von 10-12 qm pro angebo-
tenem Kitaplatz. Für multifunktionale Nutzungen wurde bisher keine Betriebserlaubnis 
durch das Landesjugendamt ausgesprochen. Dennoch könnten sich Synergieeffekte 
in Bezug auf die Versorgung durch eine gemeinsame Schul- und Kita-Mensa ergeben. 
Diese Versorgung muss lediglich auch während der Schulferienzeiten sichergestellt 
sein, was auch eine Küchennutzung durch die Kita in der Ferienzeit erforderlich 
macht. Grundsätzlich ist eine gemeinsame Nutzung einer Küche durch Kita und 
Schule nur dann gesichert, wenn von Vornherein eine städtische Kita geplant und eine 
freie Trägerschaft ausgeschlossen wird. 
2.4 Förderschule 
Der Verzicht auf ein Förderschulgebäude in Kreuzfeld bedeutet den Verzicht auf 200 
Schulplätze für Kinder mit dem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt Geistige 
Entwicklung. 
 
Zusammenfassung: 
Vorteile Nachteile 
 Alle Schulgebäude orientieren sich 
zur Grünen Mitte hin, werden durch 
diese buchstäblich miteinander ver-
bunden und liegen in fußläufiger 
Entfernung zueinander. Eine Öff-
nung der Schulhöfe wird ermöglicht. 
 Alle Schulgebäude werden gemäß 
den schulbaurechtlichen Standards 
inklusiv gestaltet. Die Grundschulen 
erfüllen also die Voraussetzungen 
dazu, dort Gemeinsames Lernen 
nach Ermessen der Schulaufsichts-
behörde des Landes NRW einrich-
ten zu lassen. 
 Alle Kita-Gebäude werden gemäß 
den Kita-baurechtlichen Standards 
inklusiv gestaltet. 
 Alle städtischen Gesamtschulen 
Kölns bieten Gemeinsames Lernen 
an. Auch die geplante Gesamtschule 
in Kreuzfeld wird Gemeinsames Ler-
nen für grundsätzlich alle sonderpä-
dagogischen Förderschwerpunkte 
anbieten können. 
 Voraussichtlich größere Synergieef-
fekte der Schulen in Bezug auf 
Sporthallen, Schulgärten, 
Aula/Mensa 
 Gemeinsame Nutzung einer Küche 
durch Kita und Schule(n) konzipier-
bar, wenn von vornherein die Kita 
als städtische Einrichtung gedacht 
wird 
 Verzicht auf 200 Schulplätze für Kin-
der mit dem sonderpädagogischen 
Förderschwerpunkt Geistige Ent-
wicklung (Alternative erforderlich) 
 Verortung eines Grundschulgebäu-
des in Hood 3 entspricht nicht den 
Phasen der Aufsiedlung, so dass 
das Grundschulgebäude entweder 
weiter weg vom Wohnort der Kinder 
läge (wenn Grundschule aus Hood 1 
umgeplant wird) oder zunächst leer 
stünde, bis weitere Wohnbebauung 
realisiert wird (wenn Grundschule 
aus Hood 2 oder Hood 5 vorgezo-
gen würde) 
 Das würde zu einer ungleichmäßi-
gen Verteilung der Schulstandorte 
auf die Hoods in Kreuzfeld führen. 
 Für einen Bildungscampus im ei-
gentlichen Sinne müsste konzeptio-
nell und kooperativ nachjustiert wer-
den. 
 Kita-baurechtliche Standards legen 
ein exklusiv nutzbares Außenge-
lände fest, so dass hier Synergien in 
der Nutzung beschränkt sind.

11 
 
3. Variante 2 - Bildungscampus Kreuzfeld mit integriertem Förder-
schulgebäude 
3.1 Förderschule 
Die Realisierbarkeit einer direkten Nachbarschaft von Gesamtschulgebäude und För-
derschulgebäude ist abhängig von den städtebaulichen Gegebenheiten vor Ort. In die-
sem Falle müssen Anordnung und Kubaturen der Gebäude für beide Schulbaukörper 
in dem zur Verfügung stehenden Flächenrahmen geprüft, angepasst und ggf. neu ge-
ordnet werden. Der für Gewerbe vorgesehene Gebäuderiegel umfasst eine weitaus 
kleinere Dimensionierung als der Bedarf und aktuelle Vorschlag der Kubatur der För-
derschule. 
Einerseits müssen demnach die Volumina der unterschiedlichen Gebäude auf der zur 
Verfügung stehenden Fläche überhaupt abbildbar sein. Andererseits ist insbesondere 
für Förderschulen mit dem Schwerpunkt Geistige Entwicklung eine Lage in der Nähe 
des „alltäglichen Lebens“ pädagogisch-konzeptionell von hoher Bedeutung. Die di-
rekte Nachbarschaft zur Gesamtschule bedeutet auch eine Lage in direkter Nachbar-
schaft zu einem Wohngebiet mit hohem Gewerbeanteil, u. a. auch den Handwerker-
höfen. Hood 3 ist insofern als deutlich „unbelebter“ zu bewerten als Hood 1, die als 
Stadtteilzentrum fungieren und eine Vielzahl an sozialräumlichen Nutzungen und Nut-
zungen für den Gemeinbedarf (Bürgerhaus+, Ärztehaus, Supermarkt) vereinen wird. 
Daher muss eine Anordnung in direkter Nachbarschaft von Gesamtschule und Förder-
schule innerhalb Hood 3 mit sämtlichen einhergehenden Parametern (z. B. Flächen-
bedarf, Verkehrssicherheit, Andienbarkeit, Stellplatzbedarfe in kleinster Hood 3, Sy-
nergie zu benachbarten Nutzungen) erst in einer zu erstellenden Variante 2 städte-
baulich und funktional geprüft werden. 
Die besonderen Anforderungen an den Standort einer Förderschule Geistige Entwick-
lung im Zusammenhang mit Schülerspezialverkehr-Bussen müssen stets berücksich-
tigt werden. Es sollten 25 Kleinbusse für die Förderschule untergebracht werden kön-
nen. 
3.2 Grundschule 
Zur Verortung einer Grundschule in Hood 3 gelten dieselben Bedingungen wie zu Va-
riante 1 ausgeführt: 
Die Verortung einer Grundschule in Hood 3 ist aufgrund der insgesamt untergeordne-
ten Anzahl an Wohneinheiten in dieser Hood im Verhältnis zum Gesamtgebiet nicht 
zielführend. Hood 1 macht im Gesamtzusammenhang den größten Anteil an Wohnein-
heiten des Gesamtgebiets aus. Ein Umplanen der bisher in Hood 1 vorgesehenen 
Grundschule würde einen längeren Schulweg für die in Hood 1 wohnenden Kinder be-
deuten, sofern die Realisierung eines Grundschulgebäudes nebst dem zwingend er-
forderlichen Gesamtschulgebäude an diesem Ort bautechnisch überhaupt möglich ist, 
ohne 1. die gesamte Baustellenkonstellation in Hood 3 zu blockieren und 2. sofern 
Hood 3 ausreichend Flächenkapazitäten und -qualität für ein Gesamtschul- sowie ein 
Grundschulgebäude vorhält. 
Das Vorziehen der Baufertigstellung eines im späteren Realisierungsprozesses vorge-
sehenen Grundschulgebäudes (z. B. in Hood 2) ist insofern nicht sinnvoll, als dass 
ohne Aufsiedlung, das heißt Zuzug in weiteren Wohnungsbau, schlichtweg die Schü-
lerschaft fehlen würde. Es wäre also damit zu rechnen, dass das Grundschulgebäude

12 
 
dann zunächst leer stände.  
Wie die in Hood 1 vorgesehene Grundschule würde auch eine hypothetische Grund-
schule in Hood 3 grundsätzlich über die baulich-räumlichen Voraussetzungen verfü-
gen, um inklusive Schule zu werden, sofern die Schulaufsichtsbehörde dort Gemein-
sames Lernen gemäß § 20 Schulgesetz NRW einrichtet, da alle Kölner Grundschulen 
gemäß Schulbaurichtlinie (Link einfügen) dem baulichen Standard einer inklusiven 
Schule entsprechen. 
Alle Schulgebäude und das Kita-Gebäude wären auch in dieser Variante inklusiv ge-
mäß den Baustandards der Stadt Köln aufgestellt (vgl. Schulbaurichtlinie der Stadt 
Köln). 
Synergieeffekte ergeben sich insbesondere hinsichtlich der gemeinsamen Nutzung 
von Mensa und Küche durch die Schulen und die Kita. Benachbarte Schulen könnten 
durch einen gemeinsamen Sporthallenkomplex, zusammenhängende Schulgärten 
und möglicherweise eine gemeinsame Aula profitieren, die allerdings keine wesentli-
chen Flächeneinsparungen mit sich bringen können, da sie dann für eine größere Per-
sonenanzahl entworfen werden müssten. 
3.3 Gesamtschule I 
Die zuerst zu realisierende der beiden vorgesehenen weiterführenden Schulen im 
Siedlungsgebiet Kreuzfeld ist eine Gesamtschule, die in der Integrierten Planung in 
Hood 3 verortet worden ist und parallel zu Hood 1 baulich fertiggestellt werden soll, 
um damit das Schulplatzangebot der Sekundarstufe I zum Zeitpunkt der Aufsiedlung 
von Hood 1 zu gewährleisten. Baulich und in Bezug auf das Schulplatzangebot ändert 
sich an einer „inklusiven“ Gesamtschule in Hood 3 nichts. Die Kapazitäten und bauli-
chen Standards entsprechen denen des Ursprungsentwurfs. Gemeinsames Lernen ist 
Standard an allen städtischen Kölner Gesamtschulen und wird entsprechend auch für 
diese Gesamtschule vorgesehen und baulich vorbereitet. 
Zusammenfassung: 
Vorteile Nachteile 
 Alle Schulgebäude orientieren sich zur 
Grünen Mitte hin, werden durch diese 
buchstäblich miteinander verbunden 
und liegen in fußläufiger Entfernung zu-
einander. Eine Öffnung der Schulhöfe 
wird ermöglicht. 
 Alle Schulgebäude werden gemäß den 
schulbaurechtlichen Standards inklusiv 
gestaltet. Die Grundschulen erfüllen 
also die Voraussetzungen dazu, dort 
Gemeinsames Lernen nach Ermessen 
der Schulaufsichtsbehörde des Landes 
NRW einrichten zu lassen. 
 Alle Kita-Gebäude werden gemäß den 
Kita-baurechtlichen Standards inklusiv 
gestaltet. 
 Alle städtischen Gesamtschulen Kölns 
bieten Gemeinsames Lernen an. Auch 
die geplante Gesamtschule in Kreuz-
feld wird Gemeinsames Lernen für 
 Das Förderschulgebäude liegt 
durch seine Verortung in Hood 3 
nicht mehr in unmittelbarer Nach-
barschaft zu Orten des alltägli-
chen sozialen Lebens und Mitei-
nanders, wie Einkaufsmöglichkei-
ten, einem Ärztehaus, dem Bür-
gerhaus+, einer Grundschule so-
wie dem Quartiersplatz in fußläu-
figer Entfernung, sondern zwi-
schen Grüner Mitte und einem 
Wohn- bzw. Mischgebiet mit nicht 
unerheblichem Gewerbeanteil. 
 Das Förderschulgebäude kann 
ggf. erst in einem späteren Bau-
abschnitt fertiggestellt werden.  
 Flächenverfügbarkeit in kleinster 
Hood 3 bringt u. U. Restriktionen 
für Baukörper Gesamt- und För-
derschule mit sich

13 
 
grundsätzlich alle sonderpädagogi-
schen Förderschwerpunkte anbieten 
können. 
 Das Förderschulgebäude liegt durch 
seine Verortung in Hood 3 in unmittel-
barer Nachbarschaft zum Gesamt-
schulgebäude. 
 Das Förderschulgebäude bereichert 
das gesamtstädtische Schulplatzange-
bot für Kinder mit sonderpädagogi-
schem Förderbedarf im Schwerpunkt 
Geistige Entwicklung um 200 Plätze. 
 Voraussichtlich Synergieeffekte der 
Schulen in Bezug auf Sporthallen, 
Schulgärten, Aula/M ensa, sofern die 
Nutzung gut koordiniert wird  
 Gemeinsame Nutzung einer Küche 
durch Kita und Schule(n) konzipierbar, 
wenn von vornherein die Kita als städti-
sche Einrichtung gedacht wird 
 Verortung eines Grundschulge-
bäudes in Hood 3 entspricht nicht 
den Phasen der Aufsiedlung, so 
dass das Grundschulgebäude 
entweder weiter weg vom Woh-
nort der Kinder und in der Nähe 
von größeren Baustellen läge 
(wenn Grundschule aus Hood 1 
umgeplant wird) oder zunächst 
leer stünde, bis weitere Wohnbe-
bauung realisiert wird (wenn 
Grundschule aus Hood 2 oder 
Hood 5 vorgezogen würde) 
 Das würde zu einer ungleichmä-
ßigen Verteilung der Schulstand-
orte auf die Hoods in Kreuzfeld 
führen. 
 
4. Fazit aus Sicht der Verwaltung 
Alle drei vorgestellten Varianten weisen sowohl Vor- als auch Nachteile auf, die es in 
der weiteren Planung zu berücksichtigen gilt.  
Die Verwaltung betont mit Nachdruck den stadtweiten Bedarf an Schulplätzen für den 
Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung bereits zum jetzigen Zeitpunkt, der sich al-
lein aus der Schaffung von Plätzen im Gemeinsamen Lernen an Regelschulen im 
Rahmen der grundsätzlich schulrechtlich möglichen Kapazitäten nicht erschöpfend 
darstellen lässt (vgl. hierzu Stellungnahme Session 0236/2024 sowie Anzahl der Ab-
lehnungen im Gemeinsamen Lernen 2023, Session 0670/2024).  
Die Verwaltung spricht sich für Variante 2 aus, mit der die Gebäude der geplanten Ge-
samtschule und der geplanten Förderschule Geistige Entwicklung unmittelbar neben-
einander positioniert bis teilweise integriert werden. Voraussetzung hierfür ist, dass die 
notwendigen städtebaulichen und funktionalen Voraussetzungen erfüllt werden kön-
nen, was aktuell geprüft wird. Wenn Variante 2 städtebaulich nicht umsetzbar wäre, 
käme weiterhin die ursprüngliche Variante 0 in Betracht, wobei die relative Entfernung 
von 50-100m zwischen Gesamtschule und Förderschule Geistige Entwicklung in Ab-
hängigkeit einer Konzept- und Gebäudeausarbeitung adäquat „überbrückt“ werden 
könnte und sich gleichzeitig auch Vorteile bzw. Synergien durch die Verortung der För-
derschule im geplanten Stadtteilzentrum der Hood 1 ergeben würden. Variante 1 er-
scheint der Schulverwaltung als keine geeignete Handlungsoption, da die Möglichkei-
ten, inklusive Schulplätze im Gemeinsamen Lernen zu schaffen, schulrechtlich be-
grenzt sind, jedoch der Bedarf im Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung das Schul-
platzangebot deutlich überschreitet.  
Eine unmittelbare Nähe von Gesamtschule und Förderschule Geistige Entwicklung 
stellt aus Sicht der Schulverwaltung eine sehr günstige räumlich-gebäudliche Voraus-
setzung für intensive Kooperationsbeziehungen der Schulen und (auch umgekehrter) 
Inklusion der Schüler*innen beider Schulen dar. Die Stadt Köln als Schulträgerin emp-
fiehlt der Schulaufsichtsbehörde des Landes NRW, den Campusgedanken bereits bei 
der Besetzung der Schulleitungsstellen der zukünftig ansässigen Schulen zu betonen

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und eine entsprechende Konzeptionierung zu fördern. Die neuen Schulleitungen soll-
ten gebeten werden, ihre schulischen Konzeptionen von Anfang an aufeinander abzu-
stimmen und zu verschränken, Kurse und Aktivitäten für die Schülerschaft beider 
Schulen einzuplanen und Räume intensiv gemeinsam zu nutzen. Das erfordert Aufge-
schlossenheit aller Beteiligten und entsprechende Ressourcen für die konzeptionelle 
Entwicklung und Umsetzung.  
Ggf. ließe sich mit Unterstützung des Landes unter Modellversuchsbedingungen ein 
wechselseitig durchlässiges schulisches Arrangement erproben, dass dem wichtigen 
Inklusionsgedanken auch in erweitert innovativen Formen Rechnung trägt.  
Der Bildungscampus Bockmühle in Essen beispielsweise, der in Kooperation mit dem 
Ministerium für Schule und Bildung NRW und unter wissenschaftlicher Begleitung ent-
steht, verfolgt den Campus-Ansatz ganzheitlich und setzt zwecks Koordination einen 
designierten Campusmanager ein. Innovative Erkenntnisse aus dieser Vorgehens-
weise sind womöglich auch auf Kölner Bildungslandschaften adaptierbar. Die zugrun-
deliegende städtebauliche Konzeption der Bildungslandschaft Kreuzfelds (Variante 0) 
bietet hierfür bereits eine konstruktive Grundlage, die in einer vertiefenden Schulbau- 
und Gebäudekonzeption mit Leben gefüllt werden und den grundlegenden Campus-
gedanken etablieren könnte. Variante 2 könnte die entscheidende konzeptionelle Bil-
dungscampusarbeit noch erleichtern. 
Im Übrigen sollten die Gebäudeteile für eine Förderschule Geistige Entwicklung unbe-
dingt so multifunktional und flexibel konzipiert werden, dass das Gebäude zukünftig – 
wenn die schulische Inklusionsentwicklung weiter voranschreitet und gesonderte För-
derschulen immer weniger erforderlich werden sollten – auch für andere schulische 
Verwendungen nutzbar ist. 
Aufbauend auf dem Gedanken eines Bildungscampus sollte zudem die Kooperation 
zwischen der (Offenen) Jugendarbeit und Schule mitgedacht werden. Insbesondere 
im Zusammenhang mit der Schülerschaft einer Förderschule lassen sich Potenziale 
zur Förderung des Kindes/des Jugendlichen in einer guten Zusammenarbeit gestal-
ten. Im Rahmen der Umplanung bietet sich zudem eine frühzeitige zielgruppenorien-
tierte Beteiligung an (§ 3 BauGB).  
 
5. Ausblick 
Wie eingangs vorweggenommen findet am 16. November 2024 eine Veranstaltung zur 
Öffentlichkeitsbeteiligung zu Kreuzfeld statt, in der auch Beiträge zur Bildungscampus-
Thematik willkommen sind. 
Anfang des nächsten Jahres folgt dann eine stärker städtebaulich qualifizierte Mittei-
lung, die die unterschiedlichen Varianten bereits intensiver untersuchen konnte. Diese 
soll sowohl dem Ausschuss für Schule und Weiterbildung als auch dem Stadtentwick-
lungsausschuss vorgelegt werden. 
 
Gez. Voigtsberger

Beratungsverlauf (2)

28.10.2024 Ausschuss Schule und Weiterbildung
TOP 8.17 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
07.11.2024 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)
TOP 10.2.9 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2441/2024
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
22.10.2024
Erstellt
09.08.2024 12:10