2441/2024
Bildungscampus Kreuzfeld
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Mitteilung Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle IV/IV/2 Vorlagen-Nummer 22.10.2024 2441/2024 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss Schule und Weiterbildung 28.10.2024 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 07.11.2024 Bildungscampus Kreuzfeld 0 Ausgangslage Der Rat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung am 06.02.2024 unter TOP 10.18 die „Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2023“ (Session 3033/2023) be- schlossen und die Verwaltung mit Zusetzung von Beschlusspunkten 4 und 5 wie folgt beauftragt: 4. Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung beauftragt die Verwaltung, Planungen zu einem Bildungscampus in Kreuzfeld mit Förderschule und zu einem Bildungscampus ohne Förderschule zu erstellen. 5. Die Verwaltung stellt dem Ausschuss für Schule und Weiterbildung diese Planungen zur weiteren Diskussion vor. Bei der Variante mit Förderschule soll keine räumliche Trennung der Förderschule von den anderen Schulen erfolgen. In allen Varianten sind gemeinsam genutzte Räumlichkeiten zu entwickeln (Mensa mit Frischeküche, die ggf. auch die Kitas beliefern kann, Bibliothek, Veranstaltungsräume, Räume für externe Bildungsangebote wie VHS, Musikschule u. Ä.). Die Verwaltung dankt dem Ausschuss für Schule und Weiterbildung für seine Anre- gungen und stellt im Folgenden die in Rede stehenden Planungen der Bildungsland- schaft für Kreuzfeld in drei Varianten aus Schulträgerperspektive dar: Variante 0 entspricht hierbei der ursprünglichen städtebaulichen Planung, wie sie am 30.11.2023 von der Verwaltung im Stadtentwicklungsausschuss vorge- legt wurde (vgl. Entwicklung des neuen Stadtteils Kreuzfeld – hier: Weiterpla- nungsbeschluss der Integrierten Planung), Session 1979/2023, Variante 1 entspricht einem Bildungscampus Kreuzfeld ohne Förderschule, Variante 2 entspricht einem Bildungscampus Kreuzfeld mit Förderschule ohne räumliche Trennung zum Gesamtschulgebäude. Hierzu soll im Folgenden zunächst ein schematischer Überblick über die Vor- und 2 Nachteile der verschiedenen Varianten dienen, die auf ihr Realisierungspotenzial hin- sichtlich städtebaulicher Aspekte sowie ihrer jeweiligen etwaigen Auswirkungen jedoch noch geprüft und konkretisiert werden müssen. Die vorliegende Mitteilung ist insofern als erster Aufschlag zu verstehen, dem eine weitere, stärker städtebaulich qualifizierte Mitteilung folgen wird. Diese weitere Mittei- lung wird die politischen Gremien Kölns voraussichtlich Anfang des Jahres 2025 errei- chen und tiefere Einblicke in unterschiedliche Modifikationen eines Bildungscampus Kreuzfeld aufzeigen. Vorher findet am 16. November 2024 eine weitere Veranstaltung zur Öffentlichkeitsbe- teiligung statt, um der interessierten Öffentlichkeit erneut die Gelegenheit zur Partizi- pation zu bieten. Die hier formulierten Beiträge werden im Weiteren geprüft und flie- ßen nach Möglichkeit und Bedarf konstruktiv mit ein in die städtebauliche Mitteilung für Anfang des Jahres 2025. 1. Variante 0 - Ursprüngliche Bildungslandschaft aus Integrierter Pla- nung Kreuzfeld Ziel der Integrierten Planung und der Konkretisierung in der anschließenden so ge- nannten technischen Masterplanung ist die spätere Baurechtschaffung, in der die Flä- chen für Schulbedarfe als Flächen für Gemeinbedarf gesichert werden. Der städtebauliche Entwurf für Kreuzfeld sieht eine schrittweise Realisierung sowie Aufsiedlung in Form von fünf Hoods vor, die in unterschiedlichen Bauphasen entwi- ckelt werden sollen (vgl. Integrierte Planung Kreuzfeld, S. 176ff. ). Abbildung 1 Aufbau des Siedlungsgebiets Kreuzfeld in unterschiedlichen Hoods Berücksichtigt wurden in diesem Entwurf dem voraussichtlichen Bedarf entsprechend 3 insgesamt drei Grundschulen, zwei weiterführende Schulen und eine Förderschule, deren Lagen in folgender Grafik ersichtlich werden: Abbildung 2 geplante Schulstandorte in Kreuzfeld insgesamt Festzustellen ist eine gleichmäßige Verteilung der Schulstandorte auf alle Hoods in Kreuzfeld. Soweit dies im Rahmen der Schulbaurichtlinie und der schulformabhängi- gen Erfordernisse eines Schulgebäudes möglich ist, sollen alle Schulgebäude, darun- ter auch das Förderschulgebäude, städtebaulich so ausgerichtet und architektonisch so gestaltet werden, dass eine ggf. in der Zukunft notwendig werdende Folgenutzung durch eine andere Schulform möglichst aufwandsarm umsetzbar bleibt. 1.1 Ausrichtung der Schulen um die Grüne Mitte Die Verteilung auf alle Hoods erzeugt eine Bildungslandschaft mit nach innen gerich- teten Schulhöfen. Alle Bildungseinrichtungen sind rund um die so genannte Grüne Mitte angeordnet und formen gemeinsam eine zentrale Lern- und Bewegungsland- schaft. Mit der grünen Mitte entsteht ein verbindendes Grünelement im Kern des neuen Stadtteils. Die Grüne Mitte wird mit Fuß- und Radverbindungen erschlossen. Die Grüne Mitte wird wesentlicher Bewegungsraum, Lernlandschaft und Knotenpunkt des Quartiers mit hoher Aufenthaltsqualität zwischen den fünf Hoods. Als verbinden- der Freiraum hat die Grüne Mitte die Aufgabe, Erholungs- und Erlebnisraum mit Ver- bindungsfunktion zu sein. Die ausgedehnte Fläche von über 5,7 ha allein im inneren Bereich kann all das durch ihre spezifische Struktur besonders gut leisten. Eine effizi- ente Wegeführung verbindet nicht nur die Hoods, sondern auch Sport- und Spielange- bote sowie die an das Grün angrenzenden Schulen miteinander. Mit der Ausrichtung der Grundschulen zur Grünen Mitte haben die Kinder einen direk- ten Bezug zu den anderen Schulen, können das Treiben auf den anderen Schulhöfen mitverfolgen und Kontakt zu ihnen aufnehmen. Die weiterführenden Schulen sind die flächenmäßig größten Bildungseinrichtungen in Köln-Kreuzfeld. Auch ihre Schulhöfe fließen in die Grüne Mitte hinein. Ebenso richtet sich der Pausenhof der Förderschule zur Grünen Mitte hin. Dadurch wird die Grüne Mitte T eil der Lernlandschaft. Nach Ende der Schulzeit soll es möglich sein, dass die Pausenhöfe von der Öffentlichkeit weitergenutzt werden. Die Grenzen der offenen 4 Schulhöfe werden in der Planung gleichzeitig so gestaltet, dass der Schulhof vom öf- fentlichen Grün ablesbar ist. Abbildung 3 Verortung der schulischen Infrastruktur in Hood 1, Hood 2 und Hood 3 im Ursprungsentwurf (Inte- grierte Planung Kreuzfeld ) 1.2 Grundschule I Die Aufsiedlung des Neubaugebiets Kreuzfeld wird in mehreren Bauabschnitten und ihnen zugeordneten Phasen stattfinden. In Hood 1, dem ersten Bauabschnitt des Siedlungsgebiets Kreuzfeld und späterem Stadtteilzentrum, wird ein erheblicher Anteil Wohnungsbau entstehen. Es ist dement- sprechend mit dem Zuzug von Familien mit schulpflichtigen Kindern zu rechnen. Ge- koppelt an den Wohnungsbau-Erstbezug muss deshalb eine Grundschule als schuli- sche Infrastruktur wohnortnah von Anfang an zur Verfügung stehen. Diesem Umstand kann dadurch gerecht werden, dass wie im Ursprungsplanentwurf berücksichtigt eine Grundschule in Hood 1 und damit wohnortnah konzipiert wird. Diese Grundschule ist mit 3 Zügen vorgesehen und verfügt damit über folgende Kapa- zitäten: Grundschule I Kreuzfeld Anzahl Plätze pro Jahr- gang, falls Gemeinsames Lernen durch die Schulauf- sichtsbehörde eingerichtet wird Hiervon Plätze im Ge- meinsamen Lernen Anzahl Plätze pro Jahrgang ohne Ge- meinsames Lernen 5 75 Werden durch die Schul- aufsichtsbehörde per Verfügung festgelegt. 81 Gesamt 300 324 Die neue Grundschule soll gemäß § 9 Abs. 2 Schulgesetz NRW als offene Ganztags- schule geführt werden. Sie wird außerdem über die baulich-räumlichen Voraussetzun- gen verfügen, um inklusive Schule zu werden, sofern die Schulaufsichtsbehörde dort Gemeinsames Lernen gemäß § 20 Schulgesetz NRW einrichtet. Grundsätzlich ist für diese Grundschule auch eine Konzeptionierung als Familien- grundschulzentrum vorstellbar, was eine intensive Öffnung in den und Verzahnung mit dem Sozialraum zum Ziel hätte. Durch die Nähe zum Bürgerhaus+, das partiell auch Fortbildungsstätte sein soll, könnten hier beispielsweise Angebote zur Elternbildung in Kooperation ausgerichtet werden. 1.3 Gesamtschule I Da auch von Beginn der Aufsiedlung an mit Schulplatzbedarfen in der Sekundarstufe zu rechnen ist, soll in Hood 3 vorgezogen auch in Phase 1 ein Schulgebäude der Schulform Gesamtschule inklusive der dafür notwendigen Infrastruktur (Wege, Stra- ßen, ÖPNV) entstehen. Die weiterführende Schule in Hood 3 wird zeitgleich zu Hood 1 errichtet, um mit Kitas, Grundschulen und Bürgerhaus+ eine städtebauliche Bil- dungslandschaft für alle bereitzustellen. Aufgrund der schulrechtlich erforderlichen Mindestgröße von vier Eingangsklassen werden auch Kinder aus den benachbarten Stadtteilen hier einen Schulplatz finden können. Die Gesamtschule muss so in Hood 3 verortet werden, dass die Baurealisierung der übrigen in Hood 3 gelegenen Bauten nicht behindert wird. Wie alle städtischen Gesamtschulen Kölns soll auch diese Ge- samtschule Gemeinsames Lernen anbieten. Die Gesamtschule ist mit 4 Zügen in der Sek I und 4 Zügen in der Sek II konzipiert und verfügt damit über folgende Kapazitäten: Gesamtschule I Kreuzfeld Sek I Anzahl Schüler*in- nen pro Jahrgang gesamt davon im Gemein- samen Lernen im Regelfall pro Jahr- gang davon im Gemein- samen Lernen ge- samt 4 Züge 108 648 12 72 Sek II 4 Züge 78 234 gesamt 186 882 6 Abb. 1 Realisierung von Hood 1 und 3 in Phase 1 1.4 Förderschule Der ursprüngliche Planentwurf sieht außerdem eine Verortung eines Förderschulge- bäudes in Hood 1 vor, dem voraussichtlich ersten fertigzustellenden Bauabschnitt des Siedlungsgebiets Kreuzfeld. Auch das Gebäude für die angedachte Förderschule mit Schwerpunkt Geistige Entwicklung soll in Phase 1 realisiert werden, um dem akuten stadtweiten Bedarf an Schulplätzen für Kinder mit entsprechendem sonderpädagogi- schem Förderbedarf gerecht zu werden und die bereits zum jetzigen Zeitpunkt pre- käre Platzsituation an den bestehenden Förderschulen Kölns mit Schwerpunkt Geis- tige Entwicklung schnellstmöglich zu entlasten. Darüber hinaus ist aus pädagogisch-konzeptionellen Gründen von Förderschulen mit dem Schwerpunkt Geistige Entwicklung die Orientierung in den Sozialraum, sprich eine Lage in unmittelbarer Nachbarschaft zu Orten des alltäglichen sozialen Lebens und Miteinanders, anzustreben. Dies ist im Ursprungsentwurf durch die Nähe zu Ein- kaufsmöglichkeiten, einem Ärztehaus, dem Bürgerhaus+ mit Bibliothek und Veranstal- tungsräumen, einer Grundschule sowie dem Quartiersplatz in fußläufiger Entfernung innerhalb derselben Hood eingelöst. Die in Hood 3 verortete Gesamtschule ist laut Entwurf in 50-100 m Entfernung zur Förderschule geplant, wobei die Wegeinfrastruktur der Grünen Mitte im Rahmen der technischen Masterplanung noch geschärft wird. Die Strecke von der Förderschule zur Gesamtschule führt durch den Erholungs- und Erlebnisraum der Grünen Mitte, der das Herz- und Verbindungsstück zwischen den Kreuzfelder Schulen und Hoods aus- macht. Die Entscheidung für diese Lage liegt ferner darin begründet, dass für den Schüler- spezialverkehr eine platzintensive Verkehrsinfrastruktur und gute Erreichbarkeit gege- ben sein muss. Die Anbindung an eine durch Busse des Schülerspezialverkehrs be- fahrbare Straße kann durch die Lage am nordwestlichen Rand von Hood 1 im ur- sprünglichen Planentwurf gewährleistet werden. Auch Parkmöglichkeiten für die im Schülerspezialverkehr eingesetzten Busse sind notwendig. Diesem Umstand wurde im Ursprungsentwurf durch das auf der anderen Straßenseite liegende Mobilitätshub 7 Rechnung getragen. Sämtliche Kreuzfelder Hoods selbst sind weitestgehend als auto- verkehrsfreie Zonen konzipiert. Lediglich eine ringförmig um Kreuzfeld herum füh- rende Erschließungsstraße, der so genannte „Hoodloop“ ist für PKW-Befahrung vor- gesehen, um so die Aufenthaltsqualität in den einzelnen Hoods durch die Verkehrsbe- ruhigung zu steigern. Konkret wird die Förderschule mit dem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung zweizügig geplant, so dass Kapazitäten für bis zu 200 Schü- ler*innen mit entsprechendem sonderpädagogischem Förderbedarf in der Primarstufe sowie in der Sekundarstufe I geschaffen werden. Die Förderschule soll dabei überre- gionale Bedarfe insbesondere aus den linksrheinischen, nördlichen Stadtgebieten, nicht nur Chorweilers, bedienen. Eine gute verkehrliche Anbindung ist hierzu unerläss- lich. 1.5 Weitere Schulen für Kreuzfeld Im weiteren Verlauf der Baurealisierung und der Aufsiedlung des neuen Stadtteils Kreuzfeld wird durch den zunehmenden Bevölkerungszuzug der Schulplatzbedarf in den Primar- und Sekundarstufen steigen. Deshalb sind zwei weitere Grundschulen so- wie eine weitere weiterführende Schule für Kreuzfeld vorgesehen, die allerdings wie- derum an die schrittweise erfolgende Aufsiedlung der weiteren Hoods in Kreuzfeld ge- koppelt sind, um ihre Mindestgröße wie in § 82 Schulgesetz NRW festgeschrieben er- reichen zu können. Demzufolge ist ein Vorziehen der Realisierung dieser Schulbauten nicht zielführend, da aller Voraussicht nach nicht die notwendige Mindestschülerschaft zur Errichtung der jeweiligen Schule in den Schulbauten und analog Kitakinder in Kita- bauten vorliegen wird. Abb. 2 Realisierung von Hood 2 und Erschließung von Hood 4 in Phase 2 1.6 Kindertageseinrichtung Für Kitabauten gilt grundsätzlich, dass zu ihnen ein exklusiv nutzbares Außengelände von 10-12qm pro angebotenem Kitaplatz gehört. Für multifunktionale Nutzungen 8 wurde bisher keine Betriebserlaubnis durch das Landesjugendamt ausgesprochen. Kölner Kitabauten entsprechen stets einem inklusiv angelegten Baustandard. Zusammenfassung: Vorteile Nachteile gleichmäßige Verteilung der Schul- standorte auf alle Hoods in Kreuz- feld Alle Schulgebäude orientieren sich zur Grünen Mitte hin, werden durch diese buchstäblich miteinander ver- bunden und liegen in fußläufiger Entfernung zueinander. Eine Öff- nung der Schulhöfe wird ermöglicht. Alle Schulgebäude werden gemäß den schulbaurechtlichen Standards inklusiv gestaltet. Die Grundschulen erfüllen also die Voraussetzungen dazu, dort Gemeinsames Lernen nach Ermessen der Schulaufsichts- behörde des Landes NRW einrich- ten zu lassen. Alle Kita-Gebäude werden gemäß den Kita-baurechtlichen Standards inklusiv gestaltet. Alle städtischen Gesamtschulen Kölns bieten Gemeinsames Lernen an. Auch die geplante Gesamtschule in Kreuzfeld wird Gemeinsames Ler- nen für grundsätzlich alle sonderpä- dagogischen Förderschwerpunkte anbieten können. Das Förderschulgebäude liegt durch seine Verortung in Hood 1 in unmit- telbarer Nachbarschaft zu Orten des alltäglichen sozialen Lebens und Miteinanders, wie Einkaufsmöglich- keiten, einem Ärztehaus, dem Bür- gerhaus+, einer Grundschule sowie dem Quartiersplatz in fußläufiger Entfernung. Den besonderen Anfor- derungen durch den erforderlichen Schülerspezialverkehr kann entspro- chen werden. Das Förderschulgebäude kann in ei- nem frühen Bauabschnitt fertigge- stellt werden und bereichert das ge- samtstädtische Schulplatzangebot für Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf im Schwerpunkt Geiste Entwicklung um 200 Plätze. Ein Bürogebäude erzeugt eine auf den ersten Blick wahrgenommene räumliche Trennung von Gesamt- schulgebäude und Förderschulge- bäude, die jedoch abhängig von der Ausgestaltung ist. Räumliche Synergieeffekte zwischen den Schulen und der Kita gering, es müsste konzeptionell und kooperativ nachjustiert werden Kita-baurechtliche Standards legen ein exklusiv nutzbares Außenge- lände fest, so dass hier Synergien in der Nutzung ohnehin beschränkt sind. Voraussichtlich begrenzte Synergie- effekte der Schulen in Bezug auf Sporthallen, Schulgärten, Aula/Mensa, nur wenn die Nutzung gut koordiniert wird 9 2. Variante 1 - Bildungscampus Kreuzfeld ohne Förderschule mit dem Schwerpunkt Geistige Entwicklung 2.1 Gesamtschule I Die zuerst zu realisierende der beiden vorgesehenen weiterführenden Schulen im Siedlungsgebiet Kreuzfeld ist eine Gesamtschule, die in der Integrierten Planung in Hood 3 verortet worden ist und parallel zu Hood 1 baulich fertiggestellt werden soll, um damit das Schulplatzangebot der Sekundarstufe I im Moment der Aufsiedlung von Hood 1 zu gewährleisten. Baulich und in Bezug auf das Schulplatzangebot ändert sich an einer „inklusiven“ Gesamtschule in Hood 3 nichts. Die Kapazitäten und baulichen Standards entsprechen denen des Ursprungsentwurfs. Gemeinsames Lernen ist Standard an allen städtischen Kölner Gesamtschulen und wird entsprechend auch für diese Gesamtschule vorgesehen und baulich vorbereitet. 2.2 Grundschule in Hood 3 Die Verortung einer Grundschule in Hood 3 ist aufgrund der insgesamt untergeordne- ten Anzahl an Wohneinheiten in dieser Hood im Verhältnis zum Gesamtgebiet nicht zielführend. Hood 1 macht im Gesamtzusammenhang den größten Anteil an Wohnein- heiten des Gesamtgebiets aus. Ein Umplanen der bisher in Hood 1 vorgesehenen Grundschule würde einen längeren Schulweg für die in Hood 1 wohnenden Kinder be- deuten. Die Voraussetzung hierfür ist auch, dass die Realisierung eines Grundschul- gebäudes nebst dem zwingend erforderlichen Gesamtschulgebäude an diesem Ort bautechnisch überhaupt möglich ist, ohne 1. die gesamte Baustellenkonstellation in Hood 3 zu blockieren und 2. Hood 3 überhaupt über ausreichend Flächenkapazitäten und -qualität für ein Gesamtschul- sowie ein Grundschulgebäude vorhält. Das Vorziehen der Baufertigstellung eines im späteren Realisierungsprozesses vorge- sehenen Grundschulgebäudes (z. B. der in Hood 2 vorgesehenen Grundschule) ist in- sofern nicht sinnvoll, als dass ohne Aufsiedlung, das heißt Zuzug in weiteren Woh- nungsbau, schlichtweg die Schülerschaft fehlen würde. Es wäre also damit zu rech- nen, dass das Grundschulgebäude dann zunächst leer stände. Wie die in Hood 1 vorgesehene Grundschule würde auch eine hypothetische Grund- schule in Hood 3 grundsätzlich über die baulich-räumlichen Voraussetzungen verfü- gen, um inklusive Schule zu werden, sofern die Schulaufsichtsbehörde dort Gemein- sames Lernen gemäß § 20 Schulgesetz NRW einrichtet, da alle Kölner Grundschulen gemäß Schulbaurichtlinie der Stadt Köln dem baulichen Standard einer inklusiven Schule entsprechen. 2.3 Kindertageseinrichtung Für Kölner Kitabauten gilt grundsätzlich, dass der Baustandard immer inklusiv ange- legt ist, insofern verändert die Idee einer inklusiven Kita auf einem inklusiven Bil- dungscampus Kreuzfeld zunächst nichts an den Ausgangsbedingungen, die die Kita auch im Ursprungsentwurf bereitgestellt hat. In den städtischen Kitas sind alle Kinder gleichermaßen willkommen. Durch die inklusive Planung der neuen Gebäude ist si- chergestellt, dass jedes Kind unabhängig seines Förderschwerpunktes betreut werden kann. Aufgrund der inklusiven Arbeit gibt es in städtisch betrieben Kitas zudem keine 10 sonderpädagogischen Schwerpunktsetzungen. Die Mitarbeitenden erhalten kontinu- ierlich Fortbildungen und standortbezogene Beratungsangebote, sollte hierfür ein Be- darf bestehen. Zu jeder Kita gehört ein exklusiv nutzbares Außengelände von 10-12 qm pro angebo- tenem Kitaplatz. Für multifunktionale Nutzungen wurde bisher keine Betriebserlaubnis durch das Landesjugendamt ausgesprochen. Dennoch könnten sich Synergieeffekte in Bezug auf die Versorgung durch eine gemeinsame Schul- und Kita-Mensa ergeben. Diese Versorgung muss lediglich auch während der Schulferienzeiten sichergestellt sein, was auch eine Küchennutzung durch die Kita in der Ferienzeit erforderlich macht. Grundsätzlich ist eine gemeinsame Nutzung einer Küche durch Kita und Schule nur dann gesichert, wenn von Vornherein eine städtische Kita geplant und eine freie Trägerschaft ausgeschlossen wird. 2.4 Förderschule Der Verzicht auf ein Förderschulgebäude in Kreuzfeld bedeutet den Verzicht auf 200 Schulplätze für Kinder mit dem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung. Zusammenfassung: Vorteile Nachteile Alle Schulgebäude orientieren sich zur Grünen Mitte hin, werden durch diese buchstäblich miteinander ver- bunden und liegen in fußläufiger Entfernung zueinander. Eine Öff- nung der Schulhöfe wird ermöglicht. Alle Schulgebäude werden gemäß den schulbaurechtlichen Standards inklusiv gestaltet. Die Grundschulen erfüllen also die Voraussetzungen dazu, dort Gemeinsames Lernen nach Ermessen der Schulaufsichts- behörde des Landes NRW einrich- ten zu lassen. Alle Kita-Gebäude werden gemäß den Kita-baurechtlichen Standards inklusiv gestaltet. Alle städtischen Gesamtschulen Kölns bieten Gemeinsames Lernen an. Auch die geplante Gesamtschule in Kreuzfeld wird Gemeinsames Ler- nen für grundsätzlich alle sonderpä- dagogischen Förderschwerpunkte anbieten können. Voraussichtlich größere Synergieef- fekte der Schulen in Bezug auf Sporthallen, Schulgärten, Aula/Mensa Gemeinsame Nutzung einer Küche durch Kita und Schule(n) konzipier- bar, wenn von vornherein die Kita als städtische Einrichtung gedacht wird Verzicht auf 200 Schulplätze für Kin- der mit dem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt Geistige Ent- wicklung (Alternative erforderlich) Verortung eines Grundschulgebäu- des in Hood 3 entspricht nicht den Phasen der Aufsiedlung, so dass das Grundschulgebäude entweder weiter weg vom Wohnort der Kinder läge (wenn Grundschule aus Hood 1 umgeplant wird) oder zunächst leer stünde, bis weitere Wohnbebauung realisiert wird (wenn Grundschule aus Hood 2 oder Hood 5 vorgezo- gen würde) Das würde zu einer ungleichmäßi- gen Verteilung der Schulstandorte auf die Hoods in Kreuzfeld führen. Für einen Bildungscampus im ei- gentlichen Sinne müsste konzeptio- nell und kooperativ nachjustiert wer- den. Kita-baurechtliche Standards legen ein exklusiv nutzbares Außenge- lände fest, so dass hier Synergien in der Nutzung beschränkt sind. 11 3. Variante 2 - Bildungscampus Kreuzfeld mit integriertem Förder- schulgebäude 3.1 Förderschule Die Realisierbarkeit einer direkten Nachbarschaft von Gesamtschulgebäude und För- derschulgebäude ist abhängig von den städtebaulichen Gegebenheiten vor Ort. In die- sem Falle müssen Anordnung und Kubaturen der Gebäude für beide Schulbaukörper in dem zur Verfügung stehenden Flächenrahmen geprüft, angepasst und ggf. neu ge- ordnet werden. Der für Gewerbe vorgesehene Gebäuderiegel umfasst eine weitaus kleinere Dimensionierung als der Bedarf und aktuelle Vorschlag der Kubatur der För- derschule. Einerseits müssen demnach die Volumina der unterschiedlichen Gebäude auf der zur Verfügung stehenden Fläche überhaupt abbildbar sein. Andererseits ist insbesondere für Förderschulen mit dem Schwerpunkt Geistige Entwicklung eine Lage in der Nähe des „alltäglichen Lebens“ pädagogisch-konzeptionell von hoher Bedeutung. Die di- rekte Nachbarschaft zur Gesamtschule bedeutet auch eine Lage in direkter Nachbar- schaft zu einem Wohngebiet mit hohem Gewerbeanteil, u. a. auch den Handwerker- höfen. Hood 3 ist insofern als deutlich „unbelebter“ zu bewerten als Hood 1, die als Stadtteilzentrum fungieren und eine Vielzahl an sozialräumlichen Nutzungen und Nut- zungen für den Gemeinbedarf (Bürgerhaus+, Ärztehaus, Supermarkt) vereinen wird. Daher muss eine Anordnung in direkter Nachbarschaft von Gesamtschule und Förder- schule innerhalb Hood 3 mit sämtlichen einhergehenden Parametern (z. B. Flächen- bedarf, Verkehrssicherheit, Andienbarkeit, Stellplatzbedarfe in kleinster Hood 3, Sy- nergie zu benachbarten Nutzungen) erst in einer zu erstellenden Variante 2 städte- baulich und funktional geprüft werden. Die besonderen Anforderungen an den Standort einer Förderschule Geistige Entwick- lung im Zusammenhang mit Schülerspezialverkehr-Bussen müssen stets berücksich- tigt werden. Es sollten 25 Kleinbusse für die Förderschule untergebracht werden kön- nen. 3.2 Grundschule Zur Verortung einer Grundschule in Hood 3 gelten dieselben Bedingungen wie zu Va- riante 1 ausgeführt: Die Verortung einer Grundschule in Hood 3 ist aufgrund der insgesamt untergeordne- ten Anzahl an Wohneinheiten in dieser Hood im Verhältnis zum Gesamtgebiet nicht zielführend. Hood 1 macht im Gesamtzusammenhang den größten Anteil an Wohnein- heiten des Gesamtgebiets aus. Ein Umplanen der bisher in Hood 1 vorgesehenen Grundschule würde einen längeren Schulweg für die in Hood 1 wohnenden Kinder be- deuten, sofern die Realisierung eines Grundschulgebäudes nebst dem zwingend er- forderlichen Gesamtschulgebäude an diesem Ort bautechnisch überhaupt möglich ist, ohne 1. die gesamte Baustellenkonstellation in Hood 3 zu blockieren und 2. sofern Hood 3 ausreichend Flächenkapazitäten und -qualität für ein Gesamtschul- sowie ein Grundschulgebäude vorhält. Das Vorziehen der Baufertigstellung eines im späteren Realisierungsprozesses vorge- sehenen Grundschulgebäudes (z. B. in Hood 2) ist insofern nicht sinnvoll, als dass ohne Aufsiedlung, das heißt Zuzug in weiteren Wohnungsbau, schlichtweg die Schü- lerschaft fehlen würde. Es wäre also damit zu rechnen, dass das Grundschulgebäude 12 dann zunächst leer stände. Wie die in Hood 1 vorgesehene Grundschule würde auch eine hypothetische Grund- schule in Hood 3 grundsätzlich über die baulich-räumlichen Voraussetzungen verfü- gen, um inklusive Schule zu werden, sofern die Schulaufsichtsbehörde dort Gemein- sames Lernen gemäß § 20 Schulgesetz NRW einrichtet, da alle Kölner Grundschulen gemäß Schulbaurichtlinie (Link einfügen) dem baulichen Standard einer inklusiven Schule entsprechen. Alle Schulgebäude und das Kita-Gebäude wären auch in dieser Variante inklusiv ge- mäß den Baustandards der Stadt Köln aufgestellt (vgl. Schulbaurichtlinie der Stadt Köln). Synergieeffekte ergeben sich insbesondere hinsichtlich der gemeinsamen Nutzung von Mensa und Küche durch die Schulen und die Kita. Benachbarte Schulen könnten durch einen gemeinsamen Sporthallenkomplex, zusammenhängende Schulgärten und möglicherweise eine gemeinsame Aula profitieren, die allerdings keine wesentli- chen Flächeneinsparungen mit sich bringen können, da sie dann für eine größere Per- sonenanzahl entworfen werden müssten. 3.3 Gesamtschule I Die zuerst zu realisierende der beiden vorgesehenen weiterführenden Schulen im Siedlungsgebiet Kreuzfeld ist eine Gesamtschule, die in der Integrierten Planung in Hood 3 verortet worden ist und parallel zu Hood 1 baulich fertiggestellt werden soll, um damit das Schulplatzangebot der Sekundarstufe I zum Zeitpunkt der Aufsiedlung von Hood 1 zu gewährleisten. Baulich und in Bezug auf das Schulplatzangebot ändert sich an einer „inklusiven“ Gesamtschule in Hood 3 nichts. Die Kapazitäten und bauli- chen Standards entsprechen denen des Ursprungsentwurfs. Gemeinsames Lernen ist Standard an allen städtischen Kölner Gesamtschulen und wird entsprechend auch für diese Gesamtschule vorgesehen und baulich vorbereitet. Zusammenfassung: Vorteile Nachteile Alle Schulgebäude orientieren sich zur Grünen Mitte hin, werden durch diese buchstäblich miteinander verbunden und liegen in fußläufiger Entfernung zu- einander. Eine Öffnung der Schulhöfe wird ermöglicht. Alle Schulgebäude werden gemäß den schulbaurechtlichen Standards inklusiv gestaltet. Die Grundschulen erfüllen also die Voraussetzungen dazu, dort Gemeinsames Lernen nach Ermessen der Schulaufsichtsbehörde des Landes NRW einrichten zu lassen. Alle Kita-Gebäude werden gemäß den Kita-baurechtlichen Standards inklusiv gestaltet. Alle städtischen Gesamtschulen Kölns bieten Gemeinsames Lernen an. Auch die geplante Gesamtschule in Kreuz- feld wird Gemeinsames Lernen für Das Förderschulgebäude liegt durch seine Verortung in Hood 3 nicht mehr in unmittelbarer Nach- barschaft zu Orten des alltägli- chen sozialen Lebens und Mitei- nanders, wie Einkaufsmöglichkei- ten, einem Ärztehaus, dem Bür- gerhaus+, einer Grundschule so- wie dem Quartiersplatz in fußläu- figer Entfernung, sondern zwi- schen Grüner Mitte und einem Wohn- bzw. Mischgebiet mit nicht unerheblichem Gewerbeanteil. Das Förderschulgebäude kann ggf. erst in einem späteren Bau- abschnitt fertiggestellt werden. Flächenverfügbarkeit in kleinster Hood 3 bringt u. U. Restriktionen für Baukörper Gesamt- und För- derschule mit sich 13 grundsätzlich alle sonderpädagogi- schen Förderschwerpunkte anbieten können. Das Förderschulgebäude liegt durch seine Verortung in Hood 3 in unmittel- barer Nachbarschaft zum Gesamt- schulgebäude. Das Förderschulgebäude bereichert das gesamtstädtische Schulplatzange- bot für Kinder mit sonderpädagogi- schem Förderbedarf im Schwerpunkt Geistige Entwicklung um 200 Plätze. Voraussichtlich Synergieeffekte der Schulen in Bezug auf Sporthallen, Schulgärten, Aula/M ensa, sofern die Nutzung gut koordiniert wird Gemeinsame Nutzung einer Küche durch Kita und Schule(n) konzipierbar, wenn von vornherein die Kita als städti- sche Einrichtung gedacht wird Verortung eines Grundschulge- bäudes in Hood 3 entspricht nicht den Phasen der Aufsiedlung, so dass das Grundschulgebäude entweder weiter weg vom Woh- nort der Kinder und in der Nähe von größeren Baustellen läge (wenn Grundschule aus Hood 1 umgeplant wird) oder zunächst leer stünde, bis weitere Wohnbe- bauung realisiert wird (wenn Grundschule aus Hood 2 oder Hood 5 vorgezogen würde) Das würde zu einer ungleichmä- ßigen Verteilung der Schulstand- orte auf die Hoods in Kreuzfeld führen. 4. Fazit aus Sicht der Verwaltung Alle drei vorgestellten Varianten weisen sowohl Vor- als auch Nachteile auf, die es in der weiteren Planung zu berücksichtigen gilt. Die Verwaltung betont mit Nachdruck den stadtweiten Bedarf an Schulplätzen für den Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung bereits zum jetzigen Zeitpunkt, der sich al- lein aus der Schaffung von Plätzen im Gemeinsamen Lernen an Regelschulen im Rahmen der grundsätzlich schulrechtlich möglichen Kapazitäten nicht erschöpfend darstellen lässt (vgl. hierzu Stellungnahme Session 0236/2024 sowie Anzahl der Ab- lehnungen im Gemeinsamen Lernen 2023, Session 0670/2024). Die Verwaltung spricht sich für Variante 2 aus, mit der die Gebäude der geplanten Ge- samtschule und der geplanten Förderschule Geistige Entwicklung unmittelbar neben- einander positioniert bis teilweise integriert werden. Voraussetzung hierfür ist, dass die notwendigen städtebaulichen und funktionalen Voraussetzungen erfüllt werden kön- nen, was aktuell geprüft wird. Wenn Variante 2 städtebaulich nicht umsetzbar wäre, käme weiterhin die ursprüngliche Variante 0 in Betracht, wobei die relative Entfernung von 50-100m zwischen Gesamtschule und Förderschule Geistige Entwicklung in Ab- hängigkeit einer Konzept- und Gebäudeausarbeitung adäquat „überbrückt“ werden könnte und sich gleichzeitig auch Vorteile bzw. Synergien durch die Verortung der För- derschule im geplanten Stadtteilzentrum der Hood 1 ergeben würden. Variante 1 er- scheint der Schulverwaltung als keine geeignete Handlungsoption, da die Möglichkei- ten, inklusive Schulplätze im Gemeinsamen Lernen zu schaffen, schulrechtlich be- grenzt sind, jedoch der Bedarf im Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung das Schul- platzangebot deutlich überschreitet. Eine unmittelbare Nähe von Gesamtschule und Förderschule Geistige Entwicklung stellt aus Sicht der Schulverwaltung eine sehr günstige räumlich-gebäudliche Voraus- setzung für intensive Kooperationsbeziehungen der Schulen und (auch umgekehrter) Inklusion der Schüler*innen beider Schulen dar. Die Stadt Köln als Schulträgerin emp- fiehlt der Schulaufsichtsbehörde des Landes NRW, den Campusgedanken bereits bei der Besetzung der Schulleitungsstellen der zukünftig ansässigen Schulen zu betonen 14 und eine entsprechende Konzeptionierung zu fördern. Die neuen Schulleitungen soll- ten gebeten werden, ihre schulischen Konzeptionen von Anfang an aufeinander abzu- stimmen und zu verschränken, Kurse und Aktivitäten für die Schülerschaft beider Schulen einzuplanen und Räume intensiv gemeinsam zu nutzen. Das erfordert Aufge- schlossenheit aller Beteiligten und entsprechende Ressourcen für die konzeptionelle Entwicklung und Umsetzung. Ggf. ließe sich mit Unterstützung des Landes unter Modellversuchsbedingungen ein wechselseitig durchlässiges schulisches Arrangement erproben, dass dem wichtigen Inklusionsgedanken auch in erweitert innovativen Formen Rechnung trägt. Der Bildungscampus Bockmühle in Essen beispielsweise, der in Kooperation mit dem Ministerium für Schule und Bildung NRW und unter wissenschaftlicher Begleitung ent- steht, verfolgt den Campus-Ansatz ganzheitlich und setzt zwecks Koordination einen designierten Campusmanager ein. Innovative Erkenntnisse aus dieser Vorgehens- weise sind womöglich auch auf Kölner Bildungslandschaften adaptierbar. Die zugrun- deliegende städtebauliche Konzeption der Bildungslandschaft Kreuzfelds (Variante 0) bietet hierfür bereits eine konstruktive Grundlage, die in einer vertiefenden Schulbau- und Gebäudekonzeption mit Leben gefüllt werden und den grundlegenden Campus- gedanken etablieren könnte. Variante 2 könnte die entscheidende konzeptionelle Bil- dungscampusarbeit noch erleichtern. Im Übrigen sollten die Gebäudeteile für eine Förderschule Geistige Entwicklung unbe- dingt so multifunktional und flexibel konzipiert werden, dass das Gebäude zukünftig – wenn die schulische Inklusionsentwicklung weiter voranschreitet und gesonderte För- derschulen immer weniger erforderlich werden sollten – auch für andere schulische Verwendungen nutzbar ist. Aufbauend auf dem Gedanken eines Bildungscampus sollte zudem die Kooperation zwischen der (Offenen) Jugendarbeit und Schule mitgedacht werden. Insbesondere im Zusammenhang mit der Schülerschaft einer Förderschule lassen sich Potenziale zur Förderung des Kindes/des Jugendlichen in einer guten Zusammenarbeit gestal- ten. Im Rahmen der Umplanung bietet sich zudem eine frühzeitige zielgruppenorien- tierte Beteiligung an (§ 3 BauGB). 5. Ausblick Wie eingangs vorweggenommen findet am 16. November 2024 eine Veranstaltung zur Öffentlichkeitsbeteiligung zu Kreuzfeld statt, in der auch Beiträge zur Bildungscampus- Thematik willkommen sind. Anfang des nächsten Jahres folgt dann eine stärker städtebaulich qualifizierte Mittei- lung, die die unterschiedlichen Varianten bereits intensiver untersuchen konnte. Diese soll sowohl dem Ausschuss für Schule und Weiterbildung als auch dem Stadtentwick- lungsausschuss vorgelegt werden. Gez. Voigtsberger
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2441/2024
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 22.10.2024
- Erstellt
- 09.08.2024 12:10