Mandari Insight

3408/2020

Zebrastreifen am Liverpooler Platz

Beantwortung einer Anfrage (BV) 01.12.2020

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Bezirksvertretung 6 (Chorweiler), Sitzung am 03.12.2020, TOP 7.1.7

Beantwortung einer Anfrage (BV)

· application/pdf

Ansehen

Beantwortung einer Anfrage (BV)

2598 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
III/66/662 
 
Vorlagen-Nummer 
 3408/2020 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 03.12.2020 
 
Zebrastreifen am Liverpooler Platz 
hier: Anfrage der SPD-Fraktion aus der Sitzung Bezirksvertretung Chorweiler vom 20.08.2020, 
TOP 7.2.4 
Die SPD-Fraktion bittet um die Beantwortung folgender Fragen: 
 
1. „Wann plant die Stadtverwaltung den einstimmigen Beschluss der Bezirksvertretung aus 2014 
umzusetzen? 
 
2. Plant die Stadtverwaltung weitere Zebrastreifen am Liverpooler Platz einzurichten (z.B. vor 
dem City-Center und vor der S-Bahnstation am ehemaligen Taxistand)? Wenn nein, wieso 
nicht? 
 
3. In welchem Zeitraum sollen die Zebrastreifen am Liverpooler Platz umgesetzt werden?“ 
 
 
Antwort der Verwaltung: 
 
Die Einrichtung von Fußgängerüberwegen ist gemäß § 2 der Zuständigkeitsordnung der Stadt Köln in 
Verbindung mit § 41 der Gemeindeordnung NRW ein Geschäft der laufenden Verwaltung. Die Ver-
waltung hat den Beschluss der Bezirksvertretung Chorweiler daher als Prüfauftrag angesehen und ist 
zu folgendem Ergebnis gekommen: 
 
Die Einrichtung von Fußgängerüberwegen ist durch den Gesetzgeber an strenge Kriterien gebunden. 
Fußgängerüberwege müssen beispielsweise ausreichend weit voneinander entfernt sein und sollen 
nur angelegt werden, wenn es erforderlich ist, dem zu Fuß Gehenden Vorrang zu geben, weil er 
sonst nicht sicher über die Straße kommt. Mit dem Umbau des Liverpooler Platzes wurde die Aufent-
haltsfunktion auf der Platzfläche gestärkt und die Verkehrsmenge (i. d. R. Parksuchverkehr) durch 
den Wegfall von Stellplätzen deutlich reduziert. Im gesamten Bereich gilt weiterhin eine zulässige 
Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h. Rund um die Platzfläche wird zudem an verschiedenen Stellen 
mit einem Materialwechsel und den Verkehrszeichen „Fußgänger“ auf die Querung von Passantinnen 
und Passanten und Besuchenden hingewiesen. Damit ist eine sichere Querung von zu Fuß Gehen-
den jederzeit gewährleistet. Dem Fußgängeraufkommen entsprechend wurden vor dem Hauptein-
gang des Einkaufszentrums und in Höhe der KVB-Haltestelle Londoner Platz die ursprünglich vor-
handenen Fußgängerüberwege wieder angelegt. Die Prüfung durch die Verwaltung hat an den ande-
ren beiden Querungsstellen zunächst keinen weiteren ähnlich hohen Querungsbedarf wie an den 
beiden nun mit FGÜ ausgestatteten Überwegen ergeben. Dennoch wird die Verwaltung den Bereich 
weiter beobachten und entsprechende vertiefte Verkehrsuntersuchungen veranlassen.

Beratungsverlauf (1)

03.12.2020 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)
TOP 7.1.7 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3408/2020
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
01.12.2020
Erstellt
25.11.2020 09:25