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Zebrastreifen am Liverpooler Platz

Beantwortung einer Anfrage (BV) 3408/2020 vom 01.12.2020

Stand: Am 03.12.2020 in der Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle III/66/662 Vorlagen-Nummer 3408/2020 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 03.12.2020 Zebrastreifen am Liverpooler Platz hier: Anfrage der SPD-Fraktion aus der Sitzung Bezirksvertretung Chorweiler vom 20.08.2020, TOP 7.2.4 Die SPD-Fraktion bittet um die Beantwortung folgender Fragen: 1. „Wann plant die Stadtverwaltung den einstimmigen Beschluss der Bezirksvertretung aus 2014 umzusetzen? 2. Plant die Stadtverwaltung weitere Zebrastreifen am Liverpooler Platz einzurichten (z.B. vor dem City-Center und vor der S-Bahnstation am ehemaligen Taxistand)? Wenn nein, wieso nicht? 3. In welchem Zeitraum sollen die Zebrastreifen am Liverpooler Platz umgesetzt werden?“ Antwort der Verwaltung: Die Einrichtung von Fußgängerüberwegen ist gemäß § 2 der Zuständigkeitsordnung der Stadt Köln in Verbindung mit § 41 der Gemeindeordnung NRW ein Geschäft der laufenden Verwaltung. Die Ver- waltung hat den Beschluss der Bezirksvertretung Chorweiler daher als Prüfauftrag angesehen und ist zu folgendem Ergebnis gekommen: Die Einrichtung von Fußgängerüberwegen ist durch den Gesetzgeber an strenge Kriterien gebunden. Fußgängerüberwege müssen beispielsweise ausreichend weit voneinander entfernt sein und sollen nur angelegt werden, wenn es erforderlich ist, dem zu Fuß Gehenden Vorrang zu geben, weil er sonst nicht sicher über die Straße kommt. Mit dem Umbau des Liverpooler Platzes wurde die Aufent- haltsfunktion auf der Platzfläche gestärkt und die Verkehrsmenge (i. d. R. Parksuchverkehr) durch den Wegfall von Stellplätzen deutlich reduziert. Im gesamten Bereich gilt weiterhin eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h. Rund um die Platzfläche wird zudem an verschiedenen Stellen mit einem Materialwechsel und den Verkehrszeichen „Fußgänger“ auf die Querung von Passantinnen und Passanten und Besuchenden hingewiesen. Damit ist eine sichere Querung von zu Fuß Gehen- den jederzeit gewährleistet. Dem Fußgängeraufkommen entsprechend wurden vor dem Hauptein- gang des Einkaufszentrums und in Höhe der KVB-Haltestelle Londoner Platz die ursprünglich vor- handenen Fußgängerüberwege wieder angelegt. Die Prüfung durch die Verwaltung hat an den ande- ren beiden Querungsstellen zunächst keinen weiteren ähnlich hohen Querungsbedarf wie an den beiden nun mit FGÜ ausgestatteten Überwegen ergeben. Dennoch wird die Verwaltung den Bereich weiter beobachten und entsprechende vertiefte Verkehrsuntersuchungen veranlassen.

Beratungsverlauf

  1. 03.12.2020

    Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)

    TOP 7.1.7, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen

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