2350/2025
Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen aus der Sitzung der Bezirksvertretung Kalk am 23.01.2025, betr. "Lichtemissionen Kalker Hauptstraße (Stadtgarten)" (AN/0037/2025)
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Beantwortung einer Anfrage (BV)
2901 Zeichen
Dezernat, Dienststelle III/64/64/2 AN/0037/2025 Vorlagen-Nummer 2350/2025 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 8 (Kalk) 04.09.2025 Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen aus der Sitzung der Bezirksvertretung Kalk am 23.01.2025, betr. "Lichtemissionen Kalker Hauptstraße (Stadtgarten)" (AN/0037/2025) Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bittet um die Beantwortung folgender Fragen: „In der Atacamawüste soll ein riesiger Industriekomplex mit einer hohen Lichtintensität entstehen, der die astronomischen Beobachtungen in Chile unumkehrbar beeinträchti- gen würde. Nun finden von der Kalker Hauptstraße keine astronomischen Beobach- tungen statt, allerdings brauchen die Menschen auf der Kalker Hauptstraße auch mal eine Lichtpause. Daher folgende Fragen: 1. Sind die Lichtemissionen auf der Kalker Hauptstraße ab 22 Uhr besonders erhöht? 2. Welche Maßnahmen könnte die Verwaltung hier ergreifen? 3. Sollten die Lichtemissionen besonders erhöht sein, in wie weit können dadurch ge- sundheitliche Schäden bei Anwohnenden entstehen? 4. Welche Auswirkungen hat das auf die verbliebene Flora und Fauna (Bsp.: Kalker Stadtgarten/ Bäume an der Kalker Hauptstrasse)?“ Antworten der Verwaltung: Zu Frage 1: Die derzeitige Ausleuchtung der Kalker Hauptstraße erfolgt mit Natriumdampflampen wobei Dimmstufen berücksichtigt werden. Die erste Dimmung findet um 23 Uhr statt, von 100 % auf 75 %. Die zweite Dimmung folgt um 1 Uhr auf 50 %. In den Morgen- stunden um 5 Uhr geht die Leuchte wieder zu 100 % in Betrieb bis zur Abschaltung der Straßenbeleuchtung. Der Leuchtenwechsel auf LED -Technik ist von der RheinNetz GmbH für das Jahr 2026 geplant. Zu Frage 2: Die Lichtreduzierungen erfolgen bereits durch die Dimmungen zu den genannten Uhr- zeiten, siehe dazu Beantwortung der Frage 1. Zu Frage 3: 2 Das Kölner Stadtgebiet wird nach den DIN-Normen ausgeleuchtet und den Anforde- rungen der Verkehrssicherheit gerecht. Umwelt-/Klima-/Tierschutz finden hierbei Be- rücksichtigung. Zu vermeiden sind Beeinträchtigungen, die für Anwohner*innen bei- spielsweise durch Blendungen entstehen können. Sofern diese auftreten sollten und gegenüber der Verwaltung vorgebracht werden, erfolgen im Rahmen des Möglichen Maßnahmen zur Abhilfe. Zu der derzeitigen Ausleuchtung der Kalker Hauptstraße in- klusive Durchführung der Dimmstufen liegen der Verwaltung keine Beschwerden der Anwohner*innen vor. Zu Frage 4: Grundsätzlich sind negative Auswirkungen auf Menschen sowie Flora und Fauna zu vermeiden. Sofern neben der Umsetzung von Dimmstufen weitere Maßnahmen zur Linderung von Beeinträchtigungen erforderlich sein sollten, werden Möglichkeiten zur Abhilfe gesucht. Konkrete Untersuchungen der Auswirkungen auf Flora und Fauna lie- gen nicht vor.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2350/2025
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (BV)
- Datum
- 13.08.2025
- Erstellt
- 23.07.2025 11:12