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Übersicht über die Erstellung von Jahresabschlüssen und Wirtschaftsplänen der eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen

Mitteilung Ausschuss 1967/2024 vom 20.06.2024

Stand: Am 24.06.2024 im Finanzausschuss beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

Dokumente

  • Mitteilung Ausschuss

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    Dezernat, Dienststelle II/II/2 Vorlagen-Nummer 20.06.2024 1967/2024 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Finanzausschuss 24.06.2024 Übersicht über die Erstellung von Jahresabschlüssen und Wirtschaftsplänen der eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen Die Verwaltung hat zuletzt in der Sitzung des Finanzausschusses am 31.01.2022 über den Stand der zu diesem Zeitpunkt erstellten bzw. noch nicht vorliegenden Jahresab- schlüsse und Wirtschaftspläne der eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen berichtet (Vorlagen-Nr. 0207/2022). Grundsätzlich werden die eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen der Stadt Köln nach den Vorschriften der Eigenbetriebsordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (EigVO NRW) geführt. Hiervon abweichende Regelungen sind zulässig (vgl. § 107 Abs. 2 GO NRW). In Bezug auf Wirtschaftspläne sieht § 14 Abs. 1 Satz 1 EigVO NRW vor, dass der Ei- genbetrieb spätestens einen Monat vor Beginn eines jeden Wirtschaftsjahres einen Wirtschaftsplan aufzustellen hat. Hinsichtlich der Erstellung von Jahresabschlüssen regelt § 26 Abs. 1 Satz 1 EigVO NRW, dass die Betriebsleitung den Jahresabschluss und den Lagebericht bis zum Ab- lauf von drei Monaten nach Ende des Wirtschaftsjahres aufzustellen hat. Bei der ei- genbetriebsähnlichen Einrichtung Wallraf-Richartz-Museum & Fondation Corboud sieht die Betriebssatzung in § 18 eine 6-monatige Frist vor. Der Rat der Gemeinde stellt den Jahresabschluss nach § 26 Abs. 3 Satz 1 EigVO NRW innerhalb eines Jah- res nach Ende des Wirtschaftsjahres fest. Die nun der vorliegenden Berichterstattung beigefügte Übersicht mit Stand 06/2024 macht deutlich, dass weiterhin die Terminvorgaben der EigVO NRW nicht flächende- ckend eingehalten werden. Auch in der Vergangenheit wurden die Wirtschaftspläne und Jahresabschlüsse von der Mehrzahl der eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen mit erheblicher Verspätung vorgelegt. Die Betriebsleitungen sind weiterhin aufgefordert, verbliebene Rückstände zügig abzuarbeiten und zukünftig die Terminvorgaben der EigVO NRW einzuhalten. Der Finanzausschuss wird um Kenntnisnahme gebeten. Gez. Prof. Dr. Diemert
  • Anlage 1 - 2024-06 -FA Terminliste Eigenbetriebe_Anlage 1

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    Anlage 1 Übersicht zu den Jahresabschlüssen und Wirtschaftsplänen der eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen Stand 06/ 2024 Gesetzliche Grundlage § 21 EigVO NRW § 14 EigVO NRW eigenbetr. Einrichtung Jahr Jahres- abschlüsse (JA) Wirtschafts- pläne (WPL) Anmerkungen Veranstaltungszentrum Köln 2021 X X 2022 X X 2023 X Vorlage JA 2023 voraussichtlich Rat 01.10.2024 2024 X Abfallwirtschaftsbetrieb 2021 X X 2022 X Vorlage JA 2022 voraussichtlich Rat 01.10.2024 2023 X Vorlage JA 2023 voraussichtlich Rat 12.12.2024 2024 X Gebäudewirtschaft 2021 X X 2022 X Vorlage JA 2022 , Rat 27.06.2024 2023 X Vorlage JA 2023 , voraussichtlich Rat 01.10.2024 2024 X Bühnen 2020/21 X X 2021/22 X Vorlage JA 2021/22 voraussichtlich Rat 01.10.2024 2022/23 X 2023/24 X 2024/25 WPL 2024/25 in verwaltungsinterner Abstimmung Gürzenich - Orchester 2020/21 X X 2021/22 X X 2022/23 X Vorlage JA 2022/23, voraussichtlich Rat 01.10.2024 2023/24 X 2024/25 Vorlage WPL 2024/25, Rat 27.06.24 2021 X Vorlage JA 2021 Rat 12.12.2024 2022 X 2023 2024 Vorlage WPL 2024, voraussichtlich Rat 01.10.2024 X liegt vor ohne Verspätung X liegt vor mit Verspätung liegt nicht vor und ist verspätet liegt nicht vor und ist noch nicht verspätet Wallraf-Richartz Museum & Fondation Corboud

Beratungsverlauf

  1. 24.06.2024

    Finanzausschuss

    TOP 2.7, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen

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