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1967/2024

Übersicht über die Erstellung von Jahresabschlüssen und Wirtschaftsplänen der eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen

Mitteilung Ausschuss 20.06.2024

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Nächste Beratung: Finanzausschuss, Sitzung am 24.06.2024, TOP 2.7

Mitteilung Ausschuss

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Anlage 1 - 2024-06 -FA Terminliste Eigenbetriebe_Anlage 1

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Mitteilung Ausschuss

2143 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
II/II/2 
 
Vorlagen-Nummer 20.06.2024 
 1967/2024 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Finanzausschuss 24.06.2024 
 
Übersicht über die Erstellung von Jahresabschlüssen und Wirtschaftsplänen der 
eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen 
Die Verwaltung hat zuletzt in der Sitzung des Finanzausschusses am 31.01.2022 über 
den Stand der zu diesem Zeitpunkt erstellten bzw. noch nicht vorliegenden Jahresab-
schlüsse und Wirtschaftspläne der eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen berichtet 
(Vorlagen-Nr. 0207/2022). 
 
Grundsätzlich werden die eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen der Stadt Köln nach 
den Vorschriften der Eigenbetriebsordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (EigVO 
NRW) geführt. Hiervon abweichende Regelungen sind zulässig (vgl. § 107 Abs. 2 GO 
NRW). 
 
In Bezug auf Wirtschaftspläne sieht § 14 Abs. 1 Satz 1 EigVO NRW vor, dass der Ei-
genbetrieb spätestens einen Monat vor Beginn eines jeden Wirtschaftsjahres einen 
Wirtschaftsplan aufzustellen hat.  
 
Hinsichtlich der Erstellung von Jahresabschlüssen regelt § 26 Abs. 1 Satz 1 EigVO 
NRW, dass die Betriebsleitung den Jahresabschluss und den Lagebericht bis zum Ab-
lauf von drei Monaten nach Ende des Wirtschaftsjahres aufzustellen hat. Bei der ei-
genbetriebsähnlichen Einrichtung Wallraf-Richartz-Museum & Fondation Corboud  
sieht die Betriebssatzung in § 18 eine 6-monatige Frist vor. Der Rat der Gemeinde 
stellt den Jahresabschluss nach § 26 Abs. 3 Satz 1 EigVO NRW innerhalb eines Jah-
res nach Ende des Wirtschaftsjahres fest. 
 
Die nun der vorliegenden Berichterstattung beigefügte Übersicht mit Stand 06/2024 
macht deutlich, dass weiterhin die Terminvorgaben der EigVO NRW nicht flächende-
ckend eingehalten werden. 
Auch in der Vergangenheit wurden die Wirtschaftspläne und Jahresabschlüsse von 
der Mehrzahl der eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen mit erheblicher Verspätung 
vorgelegt. Die Betriebsleitungen sind weiterhin aufgefordert, verbliebene Rückstände 
zügig abzuarbeiten und zukünftig die Terminvorgaben der EigVO NRW einzuhalten. 
 
Der Finanzausschuss wird um Kenntnisnahme gebeten. 
 
Gez. Prof. Dr. Diemert

Anlage 1 - 2024-06 -FA Terminliste Eigenbetriebe_Anlage 1

1243 Zeichen

Anlage 1
Übersicht  zu den Jahresabschlüssen und Wirtschaftsplänen der eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen
Stand 06/ 2024
Gesetzliche Grundlage § 21 EigVO NRW § 14 EigVO NRW
eigenbetr. Einrichtung Jahr Jahres-
abschlüsse (JA)
Wirtschafts-
pläne (WPL) Anmerkungen
Veranstaltungszentrum Köln 2021 X X
2022 X X
2023 X Vorlage JA 2023 voraussichtlich Rat 01.10.2024
2024 X
Abfallwirtschaftsbetrieb 2021 X X
2022 X Vorlage JA 2022 voraussichtlich Rat 01.10.2024
2023 X Vorlage JA 2023 voraussichtlich Rat 12.12.2024
2024 X
Gebäudewirtschaft 2021 X X
2022 X Vorlage JA 2022 , Rat 27.06.2024
2023 X Vorlage JA 2023 , voraussichtlich Rat 01.10.2024
2024 X
Bühnen 2020/21 X X
2021/22 X Vorlage JA 2021/22 voraussichtlich Rat 01.10.2024
2022/23 X
2023/24 X
2024/25 WPL 2024/25 in verwaltungsinterner Abstimmung
Gürzenich - Orchester 2020/21 X X
2021/22 X X
2022/23 X Vorlage JA 2022/23, voraussichtlich Rat 01.10.2024
2023/24 X
2024/25 Vorlage WPL 2024/25, Rat 27.06.24
2021 X Vorlage JA 2021 Rat 12.12.2024
2022 X
2023
2024 Vorlage WPL 2024, voraussichtlich Rat 01.10.2024
X liegt vor ohne Verspätung
X liegt vor mit Verspätung
liegt nicht vor und ist verspätet
liegt nicht vor und ist noch nicht verspätet
Wallraf-Richartz Museum & 
Fondation Corboud

Beratungsverlauf (1)

24.06.2024 Finanzausschuss
TOP 2.7 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

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Details

Aktenzeichen
1967/2024
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
20.06.2024
Erstellt
17.06.2024 12:27