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AN/0526/2017

Unterhaltung und Pflege des öffentlichen Raums aus einer Hand

Gem. Anfrage nach § 4 (CDU) 28.03.2017

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 04.04.2017, TOP 4.7

Gem. Anfrage nach § 4 (CDU)

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Gem. Anfrage nach § 4 (CDU)

4870 Zeichen

CDU-Fraktion im Rat der Stadt Köln 
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Kölner Rat 
FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln 
 
 
An die  
Vorsitzende des Rates 
 
 
Frau  
Oberbürgermeisterin Henriette Reker 
 
 
 
 
Eingang beim Büro der Oberbürgermeisterin: 28.03.2017 
 
AN/0526/2017 
 
Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Rat 04.04.2017 
 
Unterhaltung und Pflege des öffentlichen Raums aus einer Hand 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
 
die o. g. Fraktionen bitten Sie, folgende Anfrage au f die Tagesordnung der Sitzung des R a-
tes am 04.04.2016 zu nehmen: 
 
Die betriebliche Unterhaltung und Pflege öffentlicher Räume in Köln ist durch eine hohe D i-
versifikation geprägt. Abhängig vom jeweiligen Ort oder auch nur mit Blick auf die jeweilige 
Aufgabe sind ganz unterschiedliche städtische Dienststellen oder Dienstleister zustä ndig. 
Viele Akteure bedeuten auch eine Vielzahl an  Schnittstellen für die Abstimmung der einze l-
nen Tätigkeiten und die Gefahr von Steuerungs - und Informationsverlusten. Zudem fehlt den 
Kölner Bürgerinnen und Bürgern ein einheitlicher Ansprechpartner für ihre Bedürfnisse.  
 
Die Pflege der Grünflächen liegt in der Hand des Amtes für Landschaftspflege und Grünfl ä-
chen, während die Mülleimer von den Abfallwirtschaftsbetrieben geleert werden. Noch ko m-
plizierter stellt sich die Lage bei einem ersten Blick auf den öffentlichen Straßenraum, z. B. 
einen Abschnitt einer Kölner Fußgängerzone, dar: Straße nreinigung und das Leeren der 
Abfallbehälter ist Sache der Abfallwirtschaftsbetriebe, die Pflege von Straßenbäumen erfolgt 
durch das Grünflächenamt, Genehmigung und Überwachung baulicher Ei nrichtungen ist 
Sache des Bauordnungsamtes. Um die Beleuchtung kümmert sich die Rheinenergie, Fah r-
radständer und verbogene Poller sind Sache des Amtes für St raßen- und Verkehrstechnik, 
Litfaßsäulen fallen jedoch in die Zuständigkeit des Bauverwaltungsamtes und Ansprechpar t-
ner bei illegalen Graffiti ist die KASA Köln. Auch das Thema Winterdienst trifft je nach Qual i-
fizierung des Ortes Anliegende, das Amt für Landschaftspflege und Grünflächen, das Amt für 
Straßen und Verkehrstechnik, die Kölner Verkehrsbetriebe, die Deutsche Bahn oder den 
landeseigenen Betrieb Straßen NRW.  
 
Offensichtlich ist eine Vielzahl von Fachämtern im Verbund mit diversen Dienstleistern zu r 
Pflege des öffentlichen Raums aktiv. Eine bedarfsgerechte Bemessung und Steuerung der

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notwendigen finanziellen und personellen Ressourcen ist so kaum möglich. Oftmals we rden 
gleiche Vorgänge durch unterschiedliche Fachämter geprüft, was wiederum zu lange n Bear-
beitungszeiten innerhalb der Verwaltung und intransparentem Handeln gegenüber den Kö l-
ner Bürgerinnen und Bürgern führt.  
 
Vor dem geschilderten Hintergrund bitten die o. g. Fraktionen um die Beantwortung 
folgender Fragen: 
 
1. Wie sehen die aktuellen Organisationsstrukturen und Zuständigkeiten zur Wahrneh-
mung der betrieblichen Unterhaltung (z. B. Pflege, Reinigung, Winterdienst, bauliche 
Unterhaltung, Verkehrssicherung) im öffentlichen Raum (Straßen, Wege, Plätze, 
Grünflächen, Spiel- und Bolzplätze usw.) aus? Die Beantwortung soll in geeigneter 
Form (z. B. tabellarisch) erfolgen und muss neben städtischen Dienststellen auch 
stadtbeteiligte Unternehmen, z. B. Abfallwirtschaftsbetriebe Köln, RheinEnergie AG, 
Kölner Verkehrsbetriebe AG, berücksichtigen. Schnittstellen sind deutlich zu machen.  
2. Welche Flächen in Köln (z. B. Straßenbegleitgrün an Bundes- oder Landesstraßen) 
fallen nicht in den Zuständigkeitsbereich der Stadt bzw. eines stadtbeteiligten Unter-
nehmens und wer ist dort (z. B. Deutsche Bahn, Straßen.NRW) für die betriebliche 
Unterhaltung zuständig? 
3. Welche Ansprechpartner stehen den Kölner Bürgerinnen und Bürgern für Anregun-
gen im Zusammenhang mit der betrieblichen Unterhaltung öffentlichen Raums in der 
Stadt zur Verfügung und wie werden die Kölnerinnen und Kölner darüber Informiert, 
wer für welches Anliegen der richtige Ansprechpartner ist? 
4. Auf welchen Wegen werden Meldungen der Kölner Bürgerinnen und Bürger an die 
jeweils zuständigen Stellen für die betriebliche Unterhaltung des öffentlichen Raumes 
weitergegeben und wie wird sichergestellt, dass Bürgerbeschwerden über das Bür-
gertelefon, die Kölner App „sag’s uns“ oder die verschiedenen Hotlines stadtbeteilig-
ter Unternehmen abgearbeitet werden? 
5. Welchen Sachstand hat die Umsetzung des Ratsbeschlusses vom 10.12.2015 (Ver-
tragsverlängerung AWB GmbH, 2823/2015 u. AN/1922/2015) – insbesondere die mit 
der AWB vereinbarten Maßnahmen zur Verbesserung der Stadtsauberkeit (Ziffer 4 
des Beschlusses) – erreicht? 
 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
gez. Niklas Kienitz  gez. Jörg Frank   gez. Ulrich Breite 
CDU-Fraktionsgeschäftsführer GRÜNE-Fraktionsgeschäftsführer  FDP-Fraktionsgeschäftsführer

Beratungsverlauf (1)

04.04.2017 Rat
TOP 4.7 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: zurückgestellt

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/0526/2017
Typ
Gem. Anfrage nach § 4 (CDU)
Datum
28.03.2017
Erstellt
03.08.2017 00:27