AN/0526/2017
Unterhaltung und Pflege des öffentlichen Raums aus einer Hand
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Gem. Anfrage nach § 4 (CDU)
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CDU-Fraktion im Rat der Stadt Köln Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Kölner Rat FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln An die Vorsitzende des Rates Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Eingang beim Büro der Oberbürgermeisterin: 28.03.2017 AN/0526/2017 Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Rat 04.04.2017 Unterhaltung und Pflege des öffentlichen Raums aus einer Hand Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, die o. g. Fraktionen bitten Sie, folgende Anfrage au f die Tagesordnung der Sitzung des R a- tes am 04.04.2016 zu nehmen: Die betriebliche Unterhaltung und Pflege öffentlicher Räume in Köln ist durch eine hohe D i- versifikation geprägt. Abhängig vom jeweiligen Ort oder auch nur mit Blick auf die jeweilige Aufgabe sind ganz unterschiedliche städtische Dienststellen oder Dienstleister zustä ndig. Viele Akteure bedeuten auch eine Vielzahl an Schnittstellen für die Abstimmung der einze l- nen Tätigkeiten und die Gefahr von Steuerungs - und Informationsverlusten. Zudem fehlt den Kölner Bürgerinnen und Bürgern ein einheitlicher Ansprechpartner für ihre Bedürfnisse. Die Pflege der Grünflächen liegt in der Hand des Amtes für Landschaftspflege und Grünfl ä- chen, während die Mülleimer von den Abfallwirtschaftsbetrieben geleert werden. Noch ko m- plizierter stellt sich die Lage bei einem ersten Blick auf den öffentlichen Straßenraum, z. B. einen Abschnitt einer Kölner Fußgängerzone, dar: Straße nreinigung und das Leeren der Abfallbehälter ist Sache der Abfallwirtschaftsbetriebe, die Pflege von Straßenbäumen erfolgt durch das Grünflächenamt, Genehmigung und Überwachung baulicher Ei nrichtungen ist Sache des Bauordnungsamtes. Um die Beleuchtung kümmert sich die Rheinenergie, Fah r- radständer und verbogene Poller sind Sache des Amtes für St raßen- und Verkehrstechnik, Litfaßsäulen fallen jedoch in die Zuständigkeit des Bauverwaltungsamtes und Ansprechpar t- ner bei illegalen Graffiti ist die KASA Köln. Auch das Thema Winterdienst trifft je nach Qual i- fizierung des Ortes Anliegende, das Amt für Landschaftspflege und Grünflächen, das Amt für Straßen und Verkehrstechnik, die Kölner Verkehrsbetriebe, die Deutsche Bahn oder den landeseigenen Betrieb Straßen NRW. Offensichtlich ist eine Vielzahl von Fachämtern im Verbund mit diversen Dienstleistern zu r Pflege des öffentlichen Raums aktiv. Eine bedarfsgerechte Bemessung und Steuerung der - 2 - notwendigen finanziellen und personellen Ressourcen ist so kaum möglich. Oftmals we rden gleiche Vorgänge durch unterschiedliche Fachämter geprüft, was wiederum zu lange n Bear- beitungszeiten innerhalb der Verwaltung und intransparentem Handeln gegenüber den Kö l- ner Bürgerinnen und Bürgern führt. Vor dem geschilderten Hintergrund bitten die o. g. Fraktionen um die Beantwortung folgender Fragen: 1. Wie sehen die aktuellen Organisationsstrukturen und Zuständigkeiten zur Wahrneh- mung der betrieblichen Unterhaltung (z. B. Pflege, Reinigung, Winterdienst, bauliche Unterhaltung, Verkehrssicherung) im öffentlichen Raum (Straßen, Wege, Plätze, Grünflächen, Spiel- und Bolzplätze usw.) aus? Die Beantwortung soll in geeigneter Form (z. B. tabellarisch) erfolgen und muss neben städtischen Dienststellen auch stadtbeteiligte Unternehmen, z. B. Abfallwirtschaftsbetriebe Köln, RheinEnergie AG, Kölner Verkehrsbetriebe AG, berücksichtigen. Schnittstellen sind deutlich zu machen. 2. Welche Flächen in Köln (z. B. Straßenbegleitgrün an Bundes- oder Landesstraßen) fallen nicht in den Zuständigkeitsbereich der Stadt bzw. eines stadtbeteiligten Unter- nehmens und wer ist dort (z. B. Deutsche Bahn, Straßen.NRW) für die betriebliche Unterhaltung zuständig? 3. Welche Ansprechpartner stehen den Kölner Bürgerinnen und Bürgern für Anregun- gen im Zusammenhang mit der betrieblichen Unterhaltung öffentlichen Raums in der Stadt zur Verfügung und wie werden die Kölnerinnen und Kölner darüber Informiert, wer für welches Anliegen der richtige Ansprechpartner ist? 4. Auf welchen Wegen werden Meldungen der Kölner Bürgerinnen und Bürger an die jeweils zuständigen Stellen für die betriebliche Unterhaltung des öffentlichen Raumes weitergegeben und wie wird sichergestellt, dass Bürgerbeschwerden über das Bür- gertelefon, die Kölner App „sag’s uns“ oder die verschiedenen Hotlines stadtbeteilig- ter Unternehmen abgearbeitet werden? 5. Welchen Sachstand hat die Umsetzung des Ratsbeschlusses vom 10.12.2015 (Ver- tragsverlängerung AWB GmbH, 2823/2015 u. AN/1922/2015) – insbesondere die mit der AWB vereinbarten Maßnahmen zur Verbesserung der Stadtsauberkeit (Ziffer 4 des Beschlusses) – erreicht? Mit freundlichen Grüßen gez. Niklas Kienitz gez. Jörg Frank gez. Ulrich Breite CDU-Fraktionsgeschäftsführer GRÜNE-Fraktionsgeschäftsführer FDP-Fraktionsgeschäftsführer
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- AN/0526/2017
- Typ
- Gem. Anfrage nach § 4 (CDU)
- Datum
- 28.03.2017
- Erstellt
- 03.08.2017 00:27