mandari
Datenstand: 12.09.2026 — die Daten dieser Kommune konnten seit 37 Tagen nicht aktualisiert werden, weil das Ratsinformationssystem derzeit nicht erreichbar ist. Inhalte können veraltet sein.

Interkommunaler Vergleich zur Umsetzung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts hinsichtlich beruflich bedingter Übernachtungen

Mitteilung Ausschuss 2733/2023 vom 19.10.2023

Stand: Am 23.10.2023 im Finanzausschuss beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

Dokumente

  • Mitteilung Ausschuss

    PDF

    Herunterladen: Mitteilung Ausschuss

    Automatisch aus dem PDF ausgelesen, Lesefehler sind möglich.

    Dezernat, Dienststelle II/21/212/3 Vorlagen-Nummer 19.10.2023 2733/2023 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Finanzausschuss 23.10.2023 Interkommunaler Vergleich zur Umsetzung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts hinsichtlich beruflich bedingter Übernachtungen Die Stadt Köln war im Jahr 2010 Vorreiter bei der Einführung einer Kulturförderab- gabe. Im Jahr der Einführung der Kulturförderabgabe wurden alle Übernachtungen besteuert - auch beruflich bedingte Übernachtungen. Der Steuersatz beträgt bis zum heutigen Tag 5 % auf den Übernachtungspreis. Das Bundesverwaltungsgericht entschied mit Grundsatzurteil vom 11.07.2012, dass beruflich veranlasste Übernachtungen aus verfassungsrechtlichen Gründen von der Steuer auszunehmen seien. Seither nahmen deutschlandweit sämtliche „Übernach- tungsteuergesetze“ solche Übernachtungen von der Besteuerung aus, so auch die Stadt Köln. Wie in der Sitzung des Finanzausschusses vom 13.06.2022 mitgeteilt (Vorlage 1808/2022) entschied das Bundesverfassungsgericht mit Beschluss von 22.03.2022, dass die Vorschriften mit dem Grundgesetz vereinbar sind. Die Länder haben die der Besteuerung zugrundeliegenden Gesetze kompetenzgemäß erlassen, auch seien die Regelungen materiell mit dem Grundgesetz vereinbar. Eine übermäßige Belastung der betroffenen Beherbergungsbetriebe ist nicht gegeben. Zudem kann der Gesetzgeber beruflich veranlasste Übernachtungen von der Auf- wandbesteuerung ausnehmen, muss dies aber nicht. Aufgrund der erwartenden Einnahmen – für Köln werden derzeit zusätzliche Erträge von rund 7 Millionen berechnet – und des erheblichen Bürokratieabbaus für die Gäste, die Beherbergungsbetriebe und auch die Verwaltung haben inzwischen zahlreiche Städte die Übernachtungssteuer auf die berufsbedingten Übernachtungen ausgewei- tet. Der anliegende interkommunale Vergleich zeigt, wie andere Städte und Gemeinden, in denen eine vergleichbare Steuer erhoben wird, mit der Entscheidung des Bundes- verfassungsgerichtes und dem eröffneten Weg, beruflich bedingte Übernachtungen zu besteuern, umgegangen sind. Die Städte Hamburg, Darmstadt, Wuppertal, Leipzig, Dortmund, Konstanz, Dresden und die Hansestadt Stralsund haben noch zum 01.01.2023 oder unterjährig in 2023 die Besteuerung der berufsbedingten Übernachtungen eingeführt. Die Städte Frei- burg, Bonn, Münster, Düsseldorf, Mannheim, Hannover und Trier gehen den Weg 2 zum 01.01.2024. Teilweise wurde in diesem Zusammenhang auch der Steuersatz ins- gesamt angehoben. Gez. Prof. Dr. Diemert
  • Anlage-Einbeziehung beruflich bedingter Übernachtungen

    PDF

    Herunterladen: Anlage-Einbeziehung beruflich bedingter Übernachtungen

    Automatisch aus dem PDF ausgelesen, Lesefehler sind möglich.

    Einbeziehung berufl. bedingter Übernachtung erfolgte zum: Stadt Satzungsänderung mit privaten und beruflich bedingten Übernachtungen Hamburg 01.01.2023 Darmstadt 01.01.2023 Wuppertal 01.03.2023 Leipzig 01.04.2023 Dortmund 01.04.2023 Konstanz 01.04.2023 Dresden 01.07.2023 Hansestadt Stralsund 01.09.2023 Freiburg 01.01.2024 Bonn 01.01.2024 Münster 01.01.2024 Düsseldorf 01.01.2024 Mannheim 01.01.2024 Hannover 01.01.2024 Trier 01.01.2024

Beratungsverlauf

  1. 23.10.2023

    Finanzausschuss

    TOP 2.10, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen

War diese Seite hilfreich?

Zur Rückmeldung speichern wir nur Ihre Antwort, die Seite und den Tag. Eine IP-Adresse speichern wir dazu nicht, und wir setzen kein Cookie. Mehr zum Datenschutz