V/0530/2008
Waltruper Weg / Beerwiede - Bebauungsplan Nr. 507
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Beschlussvorlage
3713 Zeichen
V/0530/2008 DER OBERBÜRGERMEISTER Tiefbauamt Betrifft Waltruper Weg / Beerwiede - Bebauungsplan Nr. 507 1. Aufhebung des Baubeschlusses Straßenbau vom 17.01.2008 (Vorlage V/1050/2007) 2. Neuer Baubeschluss Straßenbau Beratungsfolge 21.08.2008 Bezirksvertretung Münster-West Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der am 17.01.2008 durch die Bezirksvertretung Münster-West gefasste Baubeschluss (Be- schlussvorlage V/1050/2007) wird aufgehoben. 2. Die Straßen und Wege im Bebauungsplangebiet Waltruper Weg / Beerwiede – Bebauungs- plan Nr. 507 – werden auf der Grundlage der vom Tiefbauamt der Stadt Münster aufgestell- ten Ausführungsplanung (Lageplan Nr. 9736 – Blatt 1(2) vom 12.12.2007, Blatt 2(2) vom 03.06.2008) ausgebaut. II. Kosten/Folgekosten Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Münster durch die ergänzte Planung anteilige Kosten in Höhe von ca. 115.000,00 € entstehen. III. Finanzierung/Mittelbereitstellung Die wegen der Beteiligung der Stadt Münster erforderlichen Mittel sind im Teilfinanzplan wie folgt veranschlagt: Auszahlungen Nr. Bezeichnung Haus h.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 1201 Bereitst ellung von Verkehrs- flächen und –anlagen 115.000 Teilfinanzplan (Zeile) 08 Auszahlungen für Baumaß- nahmen Investitionsmaßnahme 0007 Verkehrsflächen, Neubau und Erneuerung 2009 Vorlagen-Nr.: V/0530/2008 Auskunft erteilt: Frau Vissing Ruf: 492 66 44 E-Mail: Vissing@stadt-muenster.de Datum: 16.06.2008 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0530/2008 Insgesamt: 115.000 Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Maßnahmen unter dem Vorbehalt der Mittelbereitstel- lung durch den Rat im Rahmen der Haushaltssatzung 2009 bzw. der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung 2008 – 2012 stehen. Begründung: 1. Voraussetzungen Der Ausbau des Baugebietes und die Anbindung des Waltruper Weges an den Von-Schonebeck- Ring und die Hülshoffstraße erfolgt auf der Grundlage des im Dezember 2007 unterzeichneten Durchführungsvertrages mit der Wohn- und Stadtbau. 2. Beschreibung der Baumaßnahme Die Planung der Straßen im Baugebiet ist unverändert. Sie wurde um die Umgestaltung des Ein- mündungsbereiches des Von-Schonebeck-Rings in die Hülshoffstraße erweitert: Um die Verkehrsströme aus dem Von-Schonebeck-Ri ng bzw. dem Waltruper Weg sicher in die Hülshoffstraße abfließen zu lassen, ist eine Aufweitung der Abbiegespuren auf 6,50 m geplant. So entstehen eine Rechts- und Geradeaus-Spur und eine Linksabbieger-Spur von der Straße Von- Schonebeck-Ring in die Hülshoffstraße. 2 KFZ können nun gleichzeitig an der roten Ampel neben- einander stehen. Durch diese Aufweitung der Fahrbahn muss ein Signalmast der vorhandenen Lichtsignalanlage versetzt werden. Ebenfalls geändert ist die Wegeführung der Fußgänger auf den Nebenanlagen, die nun zielgerich- tet und direkt an die Ampelanlage herangeführt werden. 3. Ausschreibung und Bau Der vorzeitige Baubeginn der Maßnahme wurde in der Sitzung der Bezirksvertretung Münster- West am 29.05.2008 genehmigt. Die Baudurchführung hat bereits durch die Wohn- & Stadtbau begonnen. Die Kostenbeteiligung der Stadt Münster erfolgt gemäß dem unterzeichneten Durchfüh- rungsvertrag nach Abschluss der einzelnen Gewerke in 2009. 4. Beiträge / Zuschüsse Beiträge fallen nicht an. 5. Genehmigungen / Vereinbarungen Für die Maßnahme sind keine Genehmigungen erforderlich. 6. Liegenschaftliche Regelungen Liegenschaftliche Regelungen waren erforderlich und sind bereits abgewickelt. In Vertretung gez. Schultheiß Stadtdirektor - 3 - V/0530/2008 V/0530/2008
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (6)
- Bebauungsplan Nr. 507 (amtlicher Umring) amtlich
- Hülshoffstraße
- Waltruper Weg
- Von-Schonebeck-Ring
- Beerwiede
- Schonebeck
Bebauungsplan Nr. 507
Amtlicher Umring, Rechtskräftig – Nienberge - Waltruper Weg / Beerwiede
Planseite der KommuneQuelle: Land NRW (Bauleitplanung), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – 2.0 (Lizenz)
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0530/2008
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 16.06.2008
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37