2269/2024
Mitteilung zum Änderungsantrag des Integrationsrats zu TOP 6.2 in der Sitzung des Integrationsrats am 16.04.2024 Änderung der Richtlinie zur Förderung rassismuskritischer Projekte zur Stärkung von Demokratie und Akzeptanz. AN/0583/2024
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Mitteilung Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle OB/16/162/3 Vorlagen-Nummer 02.09.2024 2269/2024 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Integrationsrat 03.09.2024 Mitteilung zum Änderungsantrag des Integrationsrats zu TOP 6.2 in der Sitzung des Integrationsrates am 16.04.2024 Änderung der Richtlinie zur Förderung rassismuskritischer Projekte zur Stärkung von Demokratie und Akzeptanz. AN/0583/2024 Zusammenfassung in einfacher Sprache: Der Integrationsrat hat die Verwaltung mit einer Prüfung beauftragt, wie Mitglieder des Integrationsrates noch mehr in die Entscheidung darüber einbezogen werden können, welche Antirassismus-Projekte finanziell gefördert werden. Dazu möchte der Integrati- onsrat wissen, ob dies zum Beispiel durch eine neue Arbeitsgruppe, einen Arbeits- kreis oder einen Beirat erreicht werden kann. Bisher schlägt die Verwaltung, Amt für Integration und Vielfalt, dem Integrationsrat die Projekte vor, die eine Förderung erhalten sollen. Die Verwaltung prüft die Anträge und informiert den Integrationsrat über das Ergebnis. Der Integrationsrat entscheidet über die Mittelverteilung. Ihm werden künftig alle grundsätzlich förderfähigen Anträge vorgelegt. Der Integrationsrat hat in seiner Sitzung am 16.04.2024 auf Basis eines Änderungsan- trages zur Vorlage 4071/2024 nebst Anlage mit Darstellung der vorgeschlagenen Pro- jekte unter TOP 6.2 folgenden Beschluss gefasst: „Die Verwaltung möge • prüfen, welche Formate (AK, AG, Beirat o.ä.) geeignet sind, um den Integrati- onsrat angemessen an der Auswahl und Entscheidung der Fördermittelempfän- ger bzgl. der o.g. Förderrichtlinie zu beteiligen. • dabei die Transparenz in Bezug auf die Befangenheit von Mitgliedern des In- tegrationsrates und in Bezug auf die Entscheidungswege berücksichtigen. • prüfen, inwieweit die Richtlinie zur Vergabe der Fördermittel in diesem Zusam- menhang angepasst werden müsste.“ Stellungnahme der Verwaltung: Dem Integrationsrecht obliegt das Entscheidungsrecht über die Mittelverteilung zur 2 Förderung rassismuskritischer Projekte gemäß § 22 Absatz 7 der Hauptsatzung der Stadt Köln auf Grundlage der Vorgaben der Förderrichtlinie. Diese legt fest, dass das Kommunale Integrationszentrum des Amtes für Integration und Vielfalt die Anträge in- haltlich prüft und fachlich sowie unter Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel bewertet. Das derzeit bestehende Procedere zielt darauf ab, in der kürzest möglichen Zeit eine Auswahlempfehlung für den Integrationsrat zu erarbeiten. Die Verwaltung wird den Integrationsrat künftig zusammen mit dem Vorschlag zur För- derung auch über alle weiteren eingegangenen Förderanträge informieren, sofern diese grundsätzlich förderfähig sind. Und zwar auch dann, wenn deren Berücksichti- gung und finanzielle Förderung nicht vorgeschlagen wird. Dazu werden dem Integrati- onsrat die von den Antragstellenden eingereichten Steckbriefe zur Verfügung gestellt. Die Vergabe der Fördermittel erfolgt regelmäßig zweimal jährlich. Einmal in der ersten Integrationsratssitzung des Jahres sowie in der ersten Sitzung des Integrationsrates nach der sitzungsfreien Zeit im Sommer. Der Integrationsrat kann in beiden Sitzungen von seinem Entscheidungsrecht Gebrauch machen. Entsprechend ist dabei eine Stimmabgabe möglichweise befangener Integrationsratsmitglieder auszuschließen. Durch das o. g. Entscheidungsrecht ist eine darüberhinausgehende weitere Beteili- gung einzelner Integrationsratsmitglieder, beispielsweise im Rahmen eines Arbeits- kreises, einer Arbeitsgruppe oder eines Beirates obsolet. Eine Veränderung der Förderrichtlinie ist aus diesem Grund nicht erforderlich. gez. i.V. Blome
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2269/2024
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 02.09.2024
- Erstellt
- 22.07.2024 12:05