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1214/2023

RSV Rath-Heumar

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 28.04.2023

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Nächste Beratung: Stadtentwicklungsausschuss, Sitzung am 31.08.2023, TOP 2.1.1

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

4034 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
IV/52 
 
Vorlagen-Nummer  28.04.2023 
 1214/2023 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Stadtentwicklungsausschuss 04.05.2023 
Sportausschuss 04.05.2023 
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 11.05.2023 
 
RSV Rath-Heumar 
Die AFD-Fraktion bat im Rahmen der Anfrage AN/0485/2023 um die Beantwortung folgender 
Fragen: 
 
1. Wurden Gespräche mit Vertretern des Vereins geführt, und wenn ja, wie viele waren es und 
welche Lösungen wurden seitens der Stadt Köln kommuniziert?  
2. Wie ist der aktuelle Sachstand bzgl. einer Verlängerung des Pachtvertrages oder einer Alter-
native? 
3. Wer ist für die Verzögerung (seit 2012) der Umsetzung verantwortlich und warum wurde die 
Vorlage von der Tagesordnung des STEA genommen?  
4. Welchen zeitlichen Rahmen, bis hin zum Auslaufen des Pachtvertrages im November 2023, 
setzt die Verwaltung an und wie wird das Ziel, en tweder den Pachtvertrag zu verlängern, oder 
zügig eine Alternative zu präsentieren, umgesetzt?  
Ferner bat die AFD-Fraktion die BV Kalk und den Sportausschuss über die Beantwortung der 
Anfrage zu informieren. 
 
Antwort der Verwaltung: 
 
Zu Fragen 1 und 2: 
 
Mit dem Verein werden bereits seit Jahren Gespräche zur Situation der Sportanlage Rather 
Burg bzw. Gröppersgasse und der möglichen städtischen Unterstützung hierbei geführt. Wäh-
rend der Anfangszeit war noch die Umwandlung des vorhandenen Tennenplatzes in einen 
Kunstrasenplatz wesentlicher Gegenstand der Gespräche. Nach dem sich herausstellte, dass 
sowohl der nur bis zum Jahr 2023 befristete Pachtvertrag als auch die unmittelbar an die 
Sportanlage heranreichende Wohnbebauung Hindernisse bei der Förderung der Anlage eines 
Kunstrasenplatzes sind, entwickelte sich die Fragestellung nach einer Verlagerung der Sport-
anlage im weiteren Verlauf zum wesentlichen Gegenstand der Gespräche.   
 
In dem Zusammenhang sind mit dem Verein mindestens 4 Gespräche in Präsenz bzw. in 
Form von einer Videokonferenz geführt worden. Daneben gab es mehrfach telefonische Ge-
spräche. Mindestens einmal hat es eine Videokonferenz mit Vertreter*innen der Bezirksvertre-
tung Kalk und allen beteiligten Vereinen sowie städtischen Vertreter*innen gegeben.  
 
Die Verhandlungen zur Verlängerung des Pachtvertrages werden zwischen dem Grundstück-

2 
 
seigentümer und dem Verein geführt, die Stadt Köln ist kein Vertragspartner.  
 
Die Verwaltung hat folgende alternative Standorte in Rath/Heurmar untersucht: Sie liegen 
vorzugsweise im Westen von Rath am Rather See oder im Einzugsbereich der KVB-
Haltestelle Steinweg der Linie 9. 
 
Zu Frage 3: 
 
Die potentiellen Ausweichstandorte für die Sportplätze entziehen sich der kommunalen Bau-
leitplanung. Das übergeordnete Planwerk, der Regionalplan für den Regierungsbezirk Köln, 
stellt alle potentiellen Flächen als Freiraum dar, zum Teil überlagert mit weiteren Zielen 
(Schutz der Landschaft und landschaftsorientierte Erholung, Regionale Grünzüge, Grundwas-
ser- und Gewässerschutz). Um für die Verlagerung der Sportplätze Planungsrecht zu schaf-
fen, muss im Regionalplan die entsprechende Fläche als Allgemeiner Siedlungsbereich (ASB) 
dargestellt sein.  
 
Aktuell wird der Regionalplan neu aufgestellt. Der Rat hat mit Beschluss zur Stellungnahme 
der Stadt Köln zum Regionalplanentwurf (Beschlussvorlage 1159/2022) eine moderate Ent-
wicklung in bereits siedlungsstrukturell vorgeprägten Bereichen westlich des Ortszentrums 
von Rath nördlich und südlich der Rösrather Straße empfohlen. Ob und in welchem Umfang 
die Bezirksregierung Köln diesem Votum folgt, ist offen.  
 
Aufgrund dieser unklaren Ausgangslage hat sich die Verwaltung entschlossen, die angespro-
chene Beschlussvorlage 3646/2020/1 zurück zu ziehen.  
 
Zu Frage 4: 
 
Auf die obigen Ausführungen zum Pachtvertragsverhältnis wird verwiesen.  
 
Aufgrund der geschilderten planungsrechtlichen Ausgangslage kann kurzfristig für keinen al-
ternativen Standort das Planungsrecht geschaffen werden. 
 
 
Gez. Voigtsberger

Beratungsverlauf (3)

04.05.2023 Sportausschuss
TOP 7.3 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
11.05.2023 Bezirksvertretung 8 (Kalk)
TOP 10.2.7 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
31.08.2023 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 2.1.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1214/2023
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
28.04.2023
Erstellt
12.04.2023 10:52