0357/2026
Mittelerhöhung Landesförderprogramm NRW "Kulturrucksack" für 2026
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Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung zu 0357-2026
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Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? - Der Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend. Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): Im vorliegenden Fall wird ein Landesförderprogramm umgesetzt, was innerhalb der Vorgaben der Landesrichtlinie zu erfolgen hat. Die Ausschreibung wurde öffentlich bekannt gemacht Förderung: Kulturrucksack | Musenkuss Köln. Die Zielgruppe sind Akteure der Kulturellen Bildung im gesamten Stadtgebiet. Eine dezernatsübergreifende Jury stellt aus den Einsendungen Vorschläge zusammen, deren Umsetzung die Arbeitsstelle Kulturelle Bildung des Landes NRW bestätigt. Die Richtlinie des Landes lässt zu wenig Gestaltungsspielraum für eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung zu und stellt keine notwendigen zeitlichen, finanziellen und personellen Ressourcen zur Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung zur Verfügung. Es handelt sich darüber hinaus um die Schaffung von Angeboten, die freiwillig in Anspruch genommen werden können und keine Maßnahme, von der Kölner*innen unweigerlich betroffen wären. Kontakt OB/1 Büro des Oberbürgermeisters OB/12 Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung Brückenstraße 5-11 50667 Köln Telefon: 0221 – 221 31122 E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung
Anlage 0 Dringlichkeitsbegründung zu 0357-2026
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Mittelerhöhung Landesförderprogramm NRW „Kulturrucksack“ für 2026 hier: Begründung der Dringlichkeit des Beschlusses: Aus terminlichen und organisatorischen Gründen ist eine zeitnahe Beschlussfassung erforderlich. Die Beschlussfassung im Ausschuss für Kunst und Kultur am 07.05.2026 ist notwendig, um die fristgerechte Beantragung sowie die vollständige Abrufung der Fördermittel des Landesprogramms „Kulturrucksack“ für das Jahr 2026 sicherzustellen. Ohne einen entsprechenden Beschluss wäre eine rechtzeitige Mittelbeantragung und die Umsetzung der geplanten Projekte in ihrer vorgesehenen Form gefährdet. Projektnehmende sind in erster Linie freischaffende Kölner Künstler*innen, für die eine verlässliche und rechtzeitige Förderzusage von zentraler Bedeutung ist. Ziel der Beschlussfassung ist somit die rechtssichere und fristgerechte Sicherstellung der Mittelbeantragung sowie der anschließenden Mittelbereitstellung. Die zeitliche Einordnung der Vorlage ergab sich im Rahmen der fortschreitenden fachlichen Konkretisierung und Ausarbeitung. Vor diesem Hintergrund ist die Eilbedürftigkeit der Behandlung der Vorlage in der Sitzung am 07.05.2026 gegeben.
Anlage 2 Zuweisungsschreiben MKW 2026 Stadt Köln
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Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen 02. Februar 2026 Seite 1 von 3 Stadt Köln Amt für Schulentwicklung Frau Franziska Sörgel Willy-Brandt-Platz 3 50679 Köln Pauschalierte Zuweisun g gem. § 30 Haushaltsgesetz 20 26 zur Durchführung von Projekten im Rahmen des Programms Kultur- rucksack NRW Sehr geehrte Damen und Herren, der Haushaltsgesetzgeber hat mit Verabschi edung des Haushaltsgeset- zes (HHG) 2026 insgesamt 4.320.000 € als Zuweisung für die zum Stich- tag 31.12.2025 am Förderprogramm Kulturrucksack NRW teilnehmenden Kommunen zur Durchführung von Projekten im Rahmen des Programms Kulturrucksack NRW zur Verfügung gestellt. Die Verteilung auf die zum Stichtag 31.12.2025 teilnehmenden Kommunen richtet sich nach der An- zahl der Kinder und Jugendlichen in der Altersgruppe 10 bis unter 15 Jah- ren zum 31.12.2023 laut Statistik von IT.NRW. Es werden 6,00 € pro Kind bzw. Jugendlichem der o.a. Altersgr uppe angesetzt. Davon sind 5,00 € für die Proj ektförderung zu verwenden und 1,00 € steh t für Overhead - Kosten zur Verfügung. Ihrer Stadt bzw. Ihrem Verbund wird gem. § 30 des HHG 2026 im Haus- haltsjahr 2026 eine fachbezogene Pauschale in Höhe von 285.822,00 € (in Worten: Zweihundertfünfundachtzigtausendachthundertzweiundzwanzig/100 Euro). zur Verfügung gestellt. Zur Auszahlung des Förderbetrages wird außerdem das beigefügte Formblatt mit Angaben zu Kontodaten und Kassenzeichen unterschrie- ben und als Scan benötigt, dieses senden Sie bitte ausschließlich per E-Mail an Kulturrucksack-NRW@mkw.nrw.de. Auszahlungstermin der Fördergelder ist der 31.03.2026, sodass eine Zusendung des Formblatts bis spätestens zum 14.02.2026 erforderlich ist. ⎯ ⎯ ⎯ Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen, 40190 Düsseldorf Aktenzeichen: 423 - Rucksack 2026 bei Antwort bitte angeben Candy Verhoeven Telefon 0211 896-4797 Telefax 0211 896- Candy.ver- hoeven@mkw.nrw.de Völklinger Straße 49 40221 Düsseldorf Telefon 0211 896-04 Telefax 0211 896-4555 poststelle@mkw.nrw.de www.mkw.nrw Öffentliche Verkehrsmittel: S-Bahnen S 8, S 11, S 28 (Völklinger Straße) Rheinbahn Linie 709 (Georg-Schulhoff-Platz) Rheinbahn Linien 706, 707 (Wupperstraße) Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen Seite 2 von 3 Zweckbestimmung: Die Mittel werden als fachbezogene Pauschale gemäß § 30 HHG des Landes Nordrhein-Westfalen 2025 zum eigenverantwortlichen Mittelein- satz zur Verfügung gestellt. § 30 HHG 2026 ist zu beachten. Die Mittel sind dabei entsprechend der Ausschreibung zum Programm Kulturrucksack NRW für die Durchführung von zusätzlich aufgenomme- nen kulturellen Angeboten für Kinder und Jugendliche im Alter von 10 bis 14 Jahren zu verwenden, die folgende Kriterien erfüllen: - gut erreichbar, - kostenlos oder deutlich kostenreduziert, - sowohl rezeptiv als auch partizipativ angelegt, - vielfältige Kunst- und Kultursparten einbeziehend und - sowohl Einzelne wie auch Gruppen ansprechend. Darüber hinaus ist zu beachten, dass - Kinder und Jugendliche der Altersgruppe in die Planung und Durchführung des örtlichen Programms einbezogen werden, - Vernetzung von lokalen Akteuren, insbesondere der Bereiche Kul- tur und Jugend, angestrebt wird, - eine möglichst breite Palette von Kunst-, Kultur-, Bildungs- und Ju- gendorten einschließlich solcher freien Träger einbezogen und - gezielt Kinder und Jugendliche mit Benachteiligungen angespro- chen werden. Wünschenswert wäre, wenn die Projekte Kinder und Jugendliche mit Flucht- und Migrationserfahrung einbeziehen würden. Zur Prüfung der Einhaltung der vorgenannten Kriterien ist eine Planungs- liste über die konkreten Projekte des Jahres 2026 vorzulegen. Bei Fragen zur Programmplanung wenden Sie sich bitte an die Koordinierungsstelle Kulturrucksack NRW. Ihre Ansprechpartnerinnen sind Frau Jaqueline Röder und Frau Anke Troschke (02191 - 794 367/-368 oder kulturruck- sack@kulturellebildung-nrw.de). Nicht eingesetzt werden dürfen diese Mittel für in der Kommune oder in den Kommunen eines Verbundes vor Teilnahme am Programm Kultur- rucksack NRW bereits existierende Angebote. Ausgeschlossen ist auch die Förderung von Projekten, die nicht die Altersgruppe der 10- bis 14jäh- rigen berücksichtigt. Darüber hinaus ist die Kommune/der Verbund verpflichtet, die bereitge- stellten Mittel wirtschaftlich und sparsam zu verwenden. Zweckwidrig ver- wendete Mittel sind zurückzuzahlen. Das Land NRW hat ein umfassen- Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen Seite 3 von 3 des Prüfungsre cht, das die Kontrolle der bestimmungsgemäßen, wirt- schaftlichen und sparsamen Verwendung der Mittel sicherstellt. Der Lan- desrechnungshof ist berechtigt, die bestimmungsgemäße und wirtschaft- liche Verwendung der Mittel nach § 91 Landeshaushaltsordnung zu prü- fen. Des Weiteren gehe ich davon aus, dass die Kommune/der Verbund zur Durchführung des Programms Kulturrucksack NRW einen angemesse- nen Eigenanteil erbringt. Die Gemeinden oder Gemeindeverbände weisen den Einsatz der Pau- schalmittel nach Abschluss des Ha ushaltsjahres unverzüglich durch rechtsverbindliche Bestätigung nach (§ 30 Abs. 4 HHG 2026). Bitte ver- wenden Sie hierfür das als Anlage beigefügte Muster. Damit bescheinigen Sie, dass Sie die Fördermittel zweckentsprechend verwendet haben und weisen ggf. aus, in welcher Höhe Sie eine Rück- zahlung zu tätigen haben. Gemäß § 30 Abs. 5 HHG 202 6 haben Gemeinden und Gemeindever- bände nicht verbrauchte oder nicht nachgewiesene Pauschalmittel bis zum 31. März des Folgejahres unaufgefordert an die Landeskasse zu- rückzuzahlen. Nicht fristgemäß zurückgezahlte Beträge sind, darauf wird ausdrücklich hingewiesen, mit 3Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Bitte tätigen Sie keine Teilrückzahlungen oder Zahlungen ohne die vorherige Mitteilung des notwendigen Kassenzeichens. Im Falle einer Rückzahlung teilen Sie bitte dem Ministerium für Kul- tur und Wissenschaft den Rückzahlungsbetrag per Mail (Kulturruck- sack-NRW@mkw.nrw.de) mit. Der elektronischen Mitteilung ist au- ßerdem die oben erwähnte rechtsverbindliche Bestätigung sowie die finale Liste der umgesetzten Projekte beizufügen Kontoverbin- dung und Kassenzeichen werden Ihnen dann mitgeteilt . Das Kas- senzeichen geben Sie bitte bei der Rückzahlung an, ohne dieses ist eine Zuordnung des Betrages nicht möglich. Sollten sich zu diesem Verfahren Fragen ergeben, wenden Sie sich bitte an Frau Candy Verhoeven (0211 – 896 – 4797 oder Kulturrucksack- NRW@mkw.nrw.de). Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag gez. Catrin Boß
Beschlussvorlage Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle IV/40/404 Vorlagen-Nummer 0357/2026 Freigabedatum 05.05.2026 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Mittelerhöhung Landesförderprogramm NRW "Kulturrucksack" für 2026 Beschlussorgan Ausschuss Kunst und Kultur Gremium Datum Beschluss: Der Ausschuss Kunst und Kultur beschließt für das Haushaltsjahr 2026 die Erhöhung der im Teilergebnisplan des Amtes für Schulentwicklung in der Produktgruppe 0416 – Kulturförde- rung, in Teilplanzeile 15 – Transferaufwendungen veranschlagten Mittel für das Landespro- gramm Kulturrucksack um 91.196,80 Euro. Dieser Betrag wird durch Mehrerträge bei Teilplan- zeile 02 – Zuwendungen und allgemeine Umlagen in der Produktgruppe 0416 – Kulturförde- rung kompensiert. Ausschuss Kunst und Kultur 07.05.2026 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 91.196,80 € € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja 91.196,80 € 100 % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: In Köln wird das Landesprogramm „Kulturrucksack NRW“ seit 2012 durchgeführt. Das Pro- gramm richtet sich an 10-14jährige Kinder und Jugendliche vor allem in Sozialräumen. Es werden Projekte aller Kunstsparten für Kinder und Jugendliche in benachteiligten Lebenssitu- ationen durchgeführt und so das Interesse der Kinder und Jugendlichen am kulturellen Leben in Köln geweckt. Im Haushaltsplan 2025/2026 (Band 3) ist im Produktbereich 0416 die Kulturförderung eigens mit dem Wirkungsziel versehen „Förderung der Kulturellen Bildung und kreativen Eigentätig- keit von Kindern und Jugendlichen.“ Die Maßnahme Kulturrucksack liefert für dieses Wir- kungsziel Kennzahlen, die auch für 2026 mit 1020 erreichten Kindern und Jugendlichen ange- geben ist. Dieses Wirkungsziel kann nur erreicht werden, wenn die volle Fördersumme des Landes ausgeschöpft werden kann. Grundlage für die Bemessung der Zuwendung ist die Anzahl der 10-14jährigen Kinder und Ju- gendlichen, die das Land NRW mit einer eigenen Statistik jährlich erhebt. Das Ministerium für Kultur und Wissenschaft NRW bewilligte auf dieser Grundlage auch in 2026 für die Umset- zung des Landesförderprogramms „Kulturrucksack“ in Köln höhere zweckgebundene Finanz- mittel, als ursprünglich im Haushaltsplan vorgesehen sind. 3 Die Fördermittel des Landes wurden bereits vereinnahmt und sind zu 100 % zur Aufgabener- füllung an die projektdurchführenden Kooperationspartner*innen weiterzuleiten. Finanzierung Bedingt durch einen höheren Förderbetrag in 2026 für das Landesförderprogramm Kulturruck- sack ist eine Erhöhung der im Teilergebnisplan des Amtes für Schulentwicklung der Produkt- gruppe 0416 – Kulturförderung, in Teilplanzeile 15, Transferaufwendungen veranschlagten Mittel erforderlich. Die Deckung erfolgt i. H. v. 91.196,80 € durch Mehrerträge bei Teilplanzeile 02 - Zuwendungen und allgemeine Umlagen in der Produktgruppe 0416 – Kulturförderung. Bewirtschaftungsverfügung Vor dem Hintergrund der Vorgaben zur Bewirtschaftung vom 18.12.2025 wird darauf hinge- wiesen, dass es sich bei dem Landesprogramm Kulturrucksack grundsätzlich um Zuschüsse handelt, denen zweckgebundene Erträge in gleicher Höhe gegenüberstehen. Die fachbezo- gene Pauschale in Höhe von 285.822 € ist bereits vereinnahmt. Sie muss entweder zweckge- bunden an die Projektträger auszahlt werden oder an das Land zurückgegeben. Es werden daher in jedem Fall Auszahlungen in Höhe der Zuwendungssumme erfolgen müssen. Es handelt sich dabei nicht um eine Ausweitung der Aufgabe, sondern um eine demographi- sche Anpassung der Maßnahme, die zu einer höheren Fördersumme führt, da das Land zweckgebunden für jedes Kind in der Altersgruppe (10-14 Jahre) 6 € pauschalierte Zuweisung an die jeweilige Kommune auszahlt. Die Kulturelle Bildung in öffentlicher Verantwortung ist den Zielen der Chancengerechtigkeit und der Teilhabe besonders verpflichtet. Gezielte Maßnahmen für mehr Bildungsgerechtigkeit sind daher erforderlich, um allen Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen von Anfang an und lebensbegleitend Zugang zu Bildung und kulturell-künstlerischer Entfaltung zu eröffnen. Dass kulturelle Bildung integraler Bestandteil kommunaler Bildungskonzeptionen ist, betont der Deutsche Städtetag in seinem aktuellen Positionspapier (vergl. Positionspapier des Deut- schen Städtetages zur kulturellen Bildung, S. 4 f). Auch trägt die Förderung kommunaler Kul- tureller Bildung wesentlich zur Erreichung der SDG 11 (Nachhaltige Städte und Gemeinden) bei, indem sie soziale Integration, gesellschaftlichen Zusammenhalt und kulturelle Vielfalt stärkt – unabdingbar für eine lebenswerte und nachhaltige Stadt. Auseinandersetzung mit Kunst und ihren Fragestellungen schärft die Wahrnehmung, das Ausdrucksvermögen, krea- tive Lösungsansätze und stärkt in Gruppenformaten den sozialen Zusammenhalt. Bei den ge- förderten Projekten des Kulturrucksack handelt es sich ausschließlich um Gruppenangebote für ca. 10 bis 15 Teilnehmende, die pädagogisch und künstlerisch intensiv betreut werden. Für die Stadtgesellschaft ist der wesentliche Beitrag zur kulturellen Teilhabe unterschiedlicher Bevölkerungsgruppen unverzichtbar. Insbesondere eröffnet die Angebotssteuerung aus öf- fentlicher Hand niedrigschwellige Zugänge zu Kunst und Kultur auch jenen Personenkreisen, die bislang nur unzureichend erreicht wurden. Die Personengruppe der 10-14jährigen ist vom Landesprogramm Kulturrucksack als Zielgruppe identifiziert worden, die besonders schwer erreicht wird: Die Jugendlichen haben selbst keine Kenntnis der Angebotsszene, können kos- tenpflichtige Programme nicht selbst buchen, suchen aber gleichzeitig altersangemessene Formate, die für sie unabhängig vom Elternhaus zugänglich sind. Gleichzeitig befinden sie sich in einer Phase der Identitätsfindung und Krisenanfälligkeit, in der gezielte konstruktive, begleitete kreative Angebote besonders effektiv und nachhaltig wirken. Der Einsatz der Kultur- rucksackprojekte erfolgt gezielt nach sozialräumlichem Bedarf in Kooperation mit qualifizierten Partnern aus Kultureinrichtungen und Jugendarbeit in den Quartieren und somit gut erreichbar im Beziehungsumfeld der Zielgruppe. Daher ist es im Interesse eines gelungenen kommunalen Bildungsmanagements, dass die Landesmittel für die kulturelle Förderung der 10-14jährigen voll ausgeschöpft werden.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0357/2026
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 05.05.2026
- Erstellt
- 03.02.2026 14:51