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3694/2017

Humanitäre Hilfen für auffällige und störende Menschen im öffentlichen Raum

Mitteilung Ausschuss 13.12.2017

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Nächste Beratung: Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren, Sitzung am 14.12.2017, TOP 12.9

Mitteilung Ausschuss

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Mitteilung Ausschuss

11865 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
V/502/7 
 
Vorlagen-Nummer 12.12.2017 
 3694/2017 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss Soziales und Senioren 14.12.2017 
 
Humanitäre Hilfen für auffällige und störende Menschen im öffentlichen Raum 
Sachstand und weiteres Vorgehen 
Ausgangssituation 
 
Im Spätsommer/Herbst 2017 war eine verstärkte Presseberichterstattung zum Thema „Auffällige, 
aggressive und alkoholisierte Obdachlose“ in der Innenstadt festzustellen. Die Berichte bezogen sich 
sowohl auf Störungen im öffentlichen Raum als auch auf eine Überforderung bei Einrichtungen der 
Wohnungslosenhilfe. Ein Teil der geschilderten Probleme wurde Zuwanderern aus den EU-2-
Mitgliedstaaten Bulgarien und Rumänien zugeschrieben. 
 
Um die Auffälligkeiten zu analysieren und über Maßnahmen zu beraten, trat unter der Leitung des 
Beigeordneten Herrn Dr. Rau erstmalig am 31.08.2017 eine dezernats- und ämterübergreifende Ex-
pertenrunde der Verwaltung unter Beteiligung von Polizei und Zoll zusammen. Als ein erstes Ergebnis 
hat diese Expertenrunde festgehalten, dass die wahrgenommenen Störungen nicht allein auf zuge-
wanderte Personen zurückzuführen sind. Jedoch tragen insbesondere die im Rahmen der EU-
Freizügigkeitsregelungen aus ost- und südosteuropäischen Mitgliedsstaaten zugewanderten Men-
schen zu einer Verschärfung der Auffälligkeiten im öffentlichen Raum bei. 
 
Im Rahmen der Beschlüsse zum Haushalt wurden 650.000 € für niedrigschwellige Hilfe- und Interven-
tionsmaßnahmen bereitgestellt. Durch gezielte Sofortmaßnahmen sollen vorhandene Hilfestrukturen 
ergänzt und in ihrer Wirkung verstärkt werden. 
 
Erstellung eines gesamtstädtischen Konzepts 
 
Im Rahmen der Expertenrunde wurden Arbeitsgruppen zu den Themen 
 
1. „Feststellung der Freizügigkeitsberechtigung - Datenübermittlung an die Ausländerbehörde“, 
2. „Maßnahmen der Wohnungsaufsicht“ und 
3. „Humanitäre Hilfe“ gebildet. 
 
In zwei weiteren Sitzungen der Expertenrunde am 29.09. und 23.10.2017 wurden die Ergebnisse der 
Arbeitsgruppe zusammengetragen und für den Bereich der Humanitären Hilfen eine erste Bestands-
aufnahme erarbeitet.  
 
Ziel ist es, ein abgestimmtes Gesamtkonzept zu erarbeiten, welches darauf ausgerichtet ist, die be-
stehenden Störungen im öffentlichen Raum zu mildern und eine soziale Befriedung herzustellen. Für 
die auffälligen Personengruppen, die nicht dem Bereich der EU-Binnenzuwanderung zuzuordnen 
sind, bestehen bereits Regelsysteme (System der Wohnungslosenhilfe oder der Suchthilfe), die auf 
Ergänzungen von Lücken im Versorgungsystem und Weiterentwicklungen in einem weiteren Schritt 
hin zu prüfen sind.

2 
 
Eckpunkte der Gesamtkonzeption 
 
Für Menschen, die keinen Zugang zu den Regelsystemen haben, werden humanitäre Maßnahmen 
konzipiert. Diese sind im Hinblick auf ein ausgewogenes Verhältnis zwischen repressiven und huma-
nitären Hilfen zu planen. Humanitäre Hilfen sollen zur Entlastung und Befriedung des öffentlichen 
Raumes eingesetzt werden, ohne dass damit eine Sogwirkung eintritt, die den sozialen Frieden in der 
Stadt konterkariert. 
 
Die Überlegungen zur Erweiterung von humanitären Hilfen umfassen im Einzelnen: 
 
 Humanitäre Erstversorgung durch Ausweitung der ordnungsbehördlichen Unterbringung in ei-
ner zentralen Einrichtung mit sprachkompetentem Clearing und Möglichkeiten eines unter-
stützten Tagesaufenthaltes. Aufklärung steht im Vordergrund. Vermeidung der Verdrängung 
der „alteingesessenen“ Betroffenen. 
 
 Verbesserung der sozialen Lage durch erweitertes Streetwork. 
 
Die bereits bestehenden sozialen Angebote für die Zielgruppe der Osteuropäer, z.B. im Rahmen von 
EU-Förderprogrammen) werden darüber hinaus auf Lücken und Ergänzungsmöglichkeiten überprüft. 
Dies auch mit dem Ziel der Vermeidung von Doppelstrukturen und verbessertem Ressourceneinsatz. 
 
Die Liga der freien Wohlfahrtspflege hat gegenüber der Sozialverwaltung hier ihre Unterstützung bei 
der Erstellung des Konzepts und dessen Umsetzung zugesichert. 
 
Neben den humanitären Ansätzen werden in diesem Konzept auch repressive Maßnahme ausgeführt 
werden. Hierzu sind u.a. folgende Möglichkeiten zu prüfen: 
 
 Vermögensabschöpfung / Sicherstellung von Geldbeträgen bei störenden Randständigen, 
welche mutmaßlich durch die Begehung von Ordnungswidrigkeiten erzielt wurden. 
 Erhebung von Verwarngeldern statt ggf. nur mündlicher Verwarnung. 
 Identitätsfeststellung bei ausländischen Störern ohne nachgewiesenen festen Wohnsitz in 
Deutschland durch die Ordnungsbehörde oder Polizei, sofern keine Ausweispapiere mitge-
führt werden. 
 
Sofort wirksame Maßnahmen 
 
Im Rahmen der Winterhilfe und der damit verbundenen OBG-Unterbringung im Objekt Vorgebirgsstr. 
22 nutzt die Verwaltung die darüber entstehenden Kontakte mit der Personengruppe der auffälligen 
Personen zur Ermittlung der notwendigen Bedarfe und ggf. Weiterleitung zu den entsprechenden 
unterstützenden Angeboten. Schon jetzt wird die Fortsetzung des Angebots der Winterhilfe auch über 
die Wintermonate hinaus geplant und mit dem betreuenden Träger vereinbart.  
Ferner wird mit den Trägern von Angeboten der Wohnungslosenhilfe deren Angebotsausweitung ver-
handelt, um insbesondere über den Einsatz von Kultur- und Sprachmittelnden die Zielgruppe noch 
besser zu erreichen. 
 
Die Identitätsfeststellung bei ausländischen Störern wird bereits seit Anfang November 2017 von der 
Ordnungsverwaltung in Zusammenarbeit mit der Polizei und der Ausländerbehörde durchgeführt. Ziel 
ist es, neben der eindeutigen Feststellung der Identität entsprechender Störer auch einen eventuellen 
Missbrauch der EU-Freizügigkeitsregeln ausländerrechtlich zu prüfen und möglichst zu minimieren. 
 
Es ist vorgesehen, die Gesamtkonzeption im Februar 2018 mit kurzfristig weiter umzusetzenden 
Maßnahmen vorzulegen.

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Hintergrundinformationen zur heterogenen Personengruppe der auffälligen Personen im Öf-
fentlichen Raum 
Den Erkenntnissen der Verwaltung im Rahmen der Expertenrunde lagen folgende Erkenntnisse zu-
grunde: 
 
Bei den Erhebungsdaten wurde auf die Auswertung des Streetworkerprojektes der Sozialverwaltung 
(Projektstart 01.06.2017) zurückgegriffen. Hierbei handelt es sich um Basisdaten der Menschen, die 
sich im öffentlichen Raum an Szeneplätzen aufhalten und durch Betteln, übermäßigen Dro-
gen/Alkoholkonsum oder durch Nächtigen im öffentlichen Raum als störend wahrgenommen werden.  
 
Bei den angeführten Zahlen über die im Rahmen des Streetworkerprojektes aufgesuchten Menschen 
aus Osteuropa ist anzumerken, dass diese Daten nicht die Personengruppe aus den EU-Staaten 
umfasst, die sich generell im Stadtgebiet aufhalten, in prekären Wohnverhältnissen leben und zu-
nehmend von Verwahrlosung und Obdachlosigkeit bedroht sind.  
 
Daher sind die Schnittstellen zu den bereits seit seit 2013/2014 bestehenden und mit EU-Mitteln für 
die Personengruppe der Zuwanderer aus Südosteuropa speziell geförderten Projekten (s. a. Beant-
wortung 2068/2017) im Rahmen einer Gesamtkonzeption zur Verbesserung der Situation im öffentli-
chen Raum mit einzubeziehen und die aufgebauten Beratungsstrukturen bei entsprechenden Zu-
gangsmöglichkeiten zu den Menschen (u.a. Motivation, Mitwirkung) zu nutzen. 
 
Auswertung: 
An Szeneplätzen im gesamten Stadtgebiet halten sich regelmäßig Gruppen von mindestens drei (bis 
zu 30) Personen auf Straßen und Plätzen auf, die in der Regel klaren Zielgruppen und Nationalitäten 
zuzuordnen sind. Die Verteilung von Personen im öffentlichen Raum auf Straßen und Plätzen ist rund 
um den Kölner Hauptbahnhof und angrenzende Einkaufsstraßen sehr dicht und dünnt sich von die-
sem ausgehend kreisförmig aus. 
 
Anzahl der angetroffenen Personen im öffentlichen Raum. 
 
 Durchschnittlich 415 Menschen konnten monatlich im öffentlichen Raum festgestellt werden, 
die der problembelastenden Zielgruppe zuzurechnen sind. Hierbei handelt es sich um einen 
statistischen Mittelwert von durchschnittlichen Gruppengrößen bei den aufgesuchten Szene-
plätzen. 
 In den Monaten Juli und August wurden insgesamt 140 Menschen aus der Personengruppe 
der EU-Osterweiterung identifiziert. Dopplungen können nicht bereinigt werden, da keine Iden-
titätsfeststellung erfolgt und ein „Wiedererkennungswert“ sehr gering ist. 
 
Zuordnung der angetroffenen Personen zu einzelnen Zielgruppen: 
 
 Die größte Gruppe von Personen, die als störend im öffentlichen Raum wahrgenommen wer-
den, sind Menschen mit einer Suchtabhängigkeit illegaler Drogen. Diese sind besonders häu-
fig an festen Szeneplätzen und in größeren Gruppen anzutreffen, wodurch hierdurch auch ei-
ne deutlichere Wahrnehmung erfolgt. 
 Die zweitgrößte anzutreffende Gruppe sind Menschen mit einem problematischen Alkoholkon-
sum.  
 Die Gruppe der EU-Osterweiterung ist insgesamt die kleinste Gruppe, die sich im öffentlichen 
Raum aufhält. Hierbei werden aber diese Personengruppe durch die Bürgerinnen und Bürger 
im Verhältnis deutlich stärker wahrgenommen, da ihr soziales Verhalten stark abweicht und 
diese Menschen überdurchschnittliche Verwahrlosungstendenzen aufweisen. 
 
 
Bestehende Einzelkontakte 
 
Neben der „Zählung“ der insgesamt wahrgenommenen auffälligen Menschen im öffentlichen Raum, 
konnten in insgesamt 144 Fällen ein persönlicher Kontakt zu den Menschen aufgenommen werden.

4 
 
Im Rahmen der bestehenden Einzelkontakte, konnten gezielt Angaben über Geschlecht, Alter, Natio-
nalität, Wohnsituation, Einkommenssituation, Krankenversicherung, bestehende Hilfekontakte und 
Sucht erhoben werden. 
 
Die nachfolgenden Auswertungen beziehen sich dabei ausnahmslos auf die insgesamt 144 Ein-
zelkontakte. 
 
 Von den 144 Menschen hatten 110 Menschen die deutsche Staatsangehörigkeit; 26 Men-
schen waren der Personengruppe der EU-Osterweiterung zuzuordnen (ausschließlich Rumä-
nen und Bulgaren), 8 Personen stammen aus anderen EU-Staaten 
 87 Menschen waren zum Zeitpunkt der Befragung wohnungslos 
 98 der Menschen waren Männer, 34 Frauen, bei 12 Menschen konnte das Geschlecht auf-
grund der äußeren Umstände nicht zweifelsfrei festgestellt werden. 
 Die größte Gruppe ist über 50 Jahre alt; die zweitgrößte zwischen 40 – 49 Jahre. 
 54 der befragten Menschen leben ohne geregeltes Einkommen 
 65 Personen haben keinen Kontakt zum Hilfesystem oder lehnen Hilfe ab. 
 
Von den 26 befragten Menschen aus den EU-Oststaaten gaben an, dass 1/3 „Platte machen“, 1/3 
nicht krankenversichert sind und lediglich 4 Personen über kein geregeltes Einkommen verfügen. 
 
 
Erläuterungen: 
 
Das Streetworkerprojekt hat die Zielsetzung, Szeneplätze und Entwicklungen im öffentlichen Raum 
aufzuzeigen, damit geeignete Maßnahmen eingeleitet werden können. Hierbei werden im ersten 
Schritt die Personengruppen angesprochen, mit denen eine Verständigung möglich ist, um rudimen-
täre Basisdaten abfragen zu können. Insbesondere bei den Menschen aus Osteuropa besteht eine 
hohe Sprachbarriere, die die Erhebung von Basisdaten erschwert. Ebenfalls ist davon auszugehen, 
dass Angaben nicht immer wahrheitsgetreu gemacht werden aus Angst vor Repressalien. Insoweit 
sind die Angaben über die persönliche Situation der 26 befragten Menschen aus Osteuropa eher 
nicht verlässlich. 
 
Bestehende Problemlagen der Personengruppe der EU-Osteuropäer: 
Als Problemlagen dieser Personengruppe lassen sich folgende Hilfebedarfe benennen, für die es 
derzeit keine gebündelten Angebote gibt. 
 
• fehlender Zugang zu Transferleistungen 
• Unterstützungsbedarf bei Behördenangelegenheiten  
• Wohnungslosigkeit/ Wohnen in prekären Verhältnissen 
• Mangel an existentieller Versorgung mit Nahrung, Kleidung Hygiene 
• Leiden unter psychischen Erkrankungen 
• Leiden unter Suchtproblematiken 
• Mangel an medizinischer Versorgung 
• soziale Ausgrenzung 
• fehlende Möglichkeit, Bildungs- oder Spracherwerbsangebote zu nutzen.  
 
 
gez. Dr. Rau

Beratungsverlauf (1)

14.12.2017 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren
TOP 12.9 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3694/2017
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
13.12.2017
Erstellt
27.11.2017 15:40