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Materialauswahl bei Kunstrasenplätzen

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 1549/2017 vom 31.05.2017

Stand: Am 04.09.2017 im Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle IV/52/521 Vorlagen-Nummer 1549/2017 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde 12.06.2017 Materialauswahl bei Kunstrasenplätzen Das Mitglied des Naturschutzbeirates bei der Unteren Naturschutzbehörde, Herr Meder, bittet die Verwaltung in der Sitzung vom 13.04.2017, dem Beirat schlüssig zu erklären, warum in Köln in vollem Bewusstsein der katastrophalen Auswirkungen für die marinen Ökosysteme weiterhin bei Neubau und Pflege von Kunstrasen-Sportplätzen auf teure Kunststoffgranulate gesetzt wird, statt den erprob- ten, kostengünstigeren und nachwachsenden Rohstoff Kork zu kaufen? Dazu teilt die Sportverwaltung folgenden Sachstand mit: Verwendung von Kork als Einstreumaterial: Die Sportverwaltung ist bei der Planung, Ausschreibung und Ausführung von Kunstrasensportplätzen auf eine DIN gerechte und zertifizierte Ausführung (nach RAL, DIN Certco, usw.) angewiesen. Das von Ihnen angesprochen Korkmaterial ist zum jetzigen Zeitpunkt leider nicht in der DIN-Norm 18035 – 7 / DIN EN 15330 – 1 enthalten und nicht zertifiziert. Ein Kunstrasensystem besteht aus vielen Ein- zelkomponenten (von unten nach oben): elastische Tragschicht bzw. Elastikschicht / Kunstrasentep- pich / Polverfüllung Sand / Polverfüllung Granulat (EPDM / TPE / SBR / Kork). Diese Komponenten müssen alle einzeln der DIN Norm entsprechen und einer Güteüberwachung unterzogen werden, dazu müssen die einzelnen Komponenten zusätzlich als Gesamtsystem geprüft werden, um eine Ak- kreditierung als DIN gerechtes und zertifiziertes Kunstrasensystem zu erhalten. Die Verwendung ei- nes nicht geprüften Einzelbaustoffs im Gesamtsystem lässt das Prüfzeugnis des Gesamtsystems erlöschen. Die angemerkte Kostendifferenz zwischen Verfüllung des Kunstrasens mit zertifiziertem EPDM Gra- nulat und nichtzertifiziertem Kork beträgt bei einem Platz in Standardgröße ca. 5.000,- €. Der Verlust des Gewährleistungsanspruch aufgrund einer Kosteneinsparung von 5.000,- € steht bei einem In- vestment von ca. 1.000.000,- € in keinem Verhältnis. Würde die Stadt Köln, als öffentlicher Auftraggeber, die Ausschreibungsparameter von Kunststoffra- sensystemen für nicht zertifizierte Baustoffe (in diesem Falle Einstreugranulat aus Kork) öffnen, wäre dadurch die Zertifizierung des Gesamtsystems nicht mehr gegeben. Darüber hinaus wäre es für den ausführenden Unternehmer möglich, Bedenken gegen die Ausführungsvariante anzumelden und eine Freistellung von der Gewährleistung zu fordern. In diesem Falle liegt das gesamte Haftungsrisiko bei der Stadt Köln. Eintrag des Granulats in offene Gewässer: Bei den neu zu errichtenden Anlagen wird auf eine Versickerung des anfallenden Niederschlagswas- sers der sport- und der fußläufig begangenen Verkehrsflächen im Bereich des Grundstücks geachtet. Die Entwässerungseinrichtungen werden mit technischen Einrichtungen (Schlammfänge im Bereich der Ablaufpunkte, vorgeschaltete Absetzschächte im Bereich der Rigolen) ausgestattet, um einen Eintrag des Granulats in Erdreich und Abwasser zu unterbinden. Lediglich die zu befahrenden Ver- kehrsflächen werden über das Kanalsystem entwässert. 2 Durch die im Rahmen der Planung und Ausführung gestaltete Entwässerung und Drainage der neu zu errichtenden Sportplätze wird ein Eintrag von Granulaten in das öffentliche Kanalnetz und die da- mit verbundene Weiterleitung in den Wasserkreislauf unterbunden.

Beratungsverlauf

  1. 04.09.2017

    Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde

    TOP 2.1.1, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen

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