2009/0019
Rückbau und Sanierung Knell-Gelände, 2. Bauabschnitt Hier: Mehrkosten nach Ziffer 5.2 i. V. m. 5.1 der Dienstanweisung für Vergaben
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Umweltplanung Buliermann Schneble GmbH“ Havelstraße 7A 64295 Darmstadt Telefon (06151) 9758-0 Telefax (06151) 9758-30 mall@umweltplanung-gmbh.de Geschäftsführer Eigenbetrieb Immobilienmanagement Darmstadt Obi:ine Mara Büllirnänn Helen en a Dipl.-Ing. Helmut Schneble Bankverbindungen 295 Darmstadt Darmstädter Volksbank GER Dun Eigenbetrieb eigenes Immobilienmanagement Konto 6544401 Hypo Vereinsbank Darmstadt BLZ 500 201 60 Konto 2550240184 Amtsgericht Darmstadt HRB 6207 24. November 2008 HL USt.-Nr. 0724701253 Rückbau und Sanierung Knell-Gelände Darmstadt, Bauabschnitt 2 Erläuterung zum 2. Nachtragsangebot der Firma Heilit Umwelttechnik, Mehrmengen und Massenverschiebungen zu Aushub und Entsorgung belasteter Böden vom 30.09.2008 Sehr geehrte Damen, sehr geehrte Herren, der 0.g. Nachtrag erfolgt aufgrund von Mehraufwendungen, die aus zuvor nicht erkennbaren und nicht dokumentierten Auffüllungsmassen und deren Bewertung gemäß des aktuellen Abfallrechtes resultieren, Neben der Sanierung der tiefgründigen Bodenverunreinigung im Bereich des ehemaligen Ölkellers (B 004205-532) war im zweiten Bauabschnitt auf dem Knell-Gelände auch der Austausch von sanierungsrelevanten Auffüllungen vorgesehen. Diese Auffüllungen können im Hinblick auf den geplanten späteren Verkauf des Grundstückes und der dafür erforderlichen Altlastenfreistellung durch die Genehmigungsbehörde (Regierungs- präsidium Darmstadt) nicht auf dem Gelände verbleiben. Die im Nachtragsangebot NA 2 angenommenen Mengen beruhen auf einer Schätzung mit Stand vom 30.09.2008. Eine abschließende Kostenaufstellung kann erst nach Abschluss der Maßnahme vorgelegt werden. Eine längerfristige Unterbrechung der Sanierungsarbeiten nach der bereits erfolgten großflächigen Oberflächenentsiegelung aufgrund potentieller Schadstoffauswaschungen durch Niederschlag bzw. aufgrund von Schadstoffverwehungen und einer damit einhergehenden Gefährdung für das Grundwasser bzw. die menschliche Gesundheit ohne einen immensen zusätzlichen Kostenaufwand für Sicherungsmaßnahmen (z.B. Abplanen etc.) ist aus gutachtlicher Sicht nicht vertretbar. Bei dem 1. Nachtragsangebot der Firma Heilit Umwelttechnik handelte es sich um ein Angebot für Zusatzleistungen zur Flächenrodung, das jedoch nicht beauftragt wurde und somit bei der Vergabe- und Beschaffungsstelle nicht bekannt ist. oo F-\06Projekte\AltS\0622607 Sanierung Knell Darmstadt\25V\Briefe\Nachträge\081124_Heilit-NA2-Erläut.doc 1 Untersuchungen durch das Büro IBL (2001) Gemäß dem Bericht zur Detailerkundung (Standort Nr. 4205 Darmstadt, Detailuntersuchung, Büro IBL vom 01.06.01) wurden auf dem nördlichen Geländeteil des ehemaligen Knell-Geländes (aktuell Bauabschnitt 2 und Bauabschnitt 3) nahezu flächig anthropogene Auffüllungen unterschiedlicher Belastungsgrade nachgewiesen. Bei den Untersuchungen des Büros IBL im Jahre 2001 wurden zum Großteil nur die auffüllungs- spezifischen Schadstoffparameter PAK (polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe) und Schwermetalle im Feststoff analysiert. Den Untersuchungsergebnissen zufolge entsprachen die auf dem Gelände vorhandenen Auffüllungen zum Großteil der LAGA-Zuordnungsklassen Z 2 bzw. >Z 2 und waren nur zu einem geringen Teil als sanierungsrelevant zu bewerten. Zusätzlich wurden insgesamt drei Mischproben aus der Auffüllung des nördlichen Geländeteils (Bauabschnitt 2 und Bauabschnitt 3) erstellt und auf den Untersuchungsumfang gemäß LAGA- Richtlinie 20 analysiert. Das beprobte Auffüllungsmaterial wurde ebenfalls in die LAGA- Zuordnungsklassen Z 2 bzw. > Z 2 eingestuft. Die vom Büro IBL durchgeführten Rammkernsondierungen (Durchmesser 50 mm) waren zur Erkundung einer zum Großteil grobkörnigen Auffüllungsmatrix aufgrund des begrenzten Sondendurchmessers nur bedingt geeignet, da eine repräsentative Probenahme nur schwer möglich war. Untersuchungen durch das Büro UBS (2007) Zur Ergänzung der Erkenntnisse aus den Voruntersuchungen des Büros IBL und zur Mengen- abschätzung für die Erstellung der Ausschreibungsunterlagen zum zweiten Bauabschnitt wurden vom Büro UBS Baggerschürfe mit anschließenden organoleptischen bzw. chemisch-physikalischen Untersuchungen durchgeführt. Beim Begehen der Fläche des zweiten Bauabschnitts waren keine Anhaltspunkte für die Mächtig- keit der Auffüllung bzw. deren Schadstoffbelastung zu erkennen. Die Ansatzpunkte für die Baggerschürfe (S 1 bis S 10) mussten frei gewählt werden. Sie wurden gleichmäßig über die Fläche des zweiten Bauabschnittes verteilt. Da die Ergebnisse dieser Baggerschürfe nicht einer umfassenden Vorabdeklaration (abschließende Festlegung des Entsorgungsweges) des gesamten Aushubmaterials dienen sollten, sondern zur Abschätzung der Massen für die Ausschreibung, wurden auch unter Berücksichtigung der an- fallenden Kosten 10 Baggerschürfe auf der Fläche des zweiten Bauabschnittes von über 23.000 Quadratmeter mit dem unten beschriebenen Untersuchungsumfang für ausreichend befunden. Die Erstellung der Baggerschürfe inkl. der anschließenden chemisch-physikalischen Untersuchung- en wurden im November 2007 unter gutachtlicher Begleitung des Büros UBS durchgeführt. Die Feldarbeiten wurden ordnungsgemäß dokumentiert und können mit den Analysenberichten des Labors Dr. Weßling bei Bedarf beim Büro UBS eingesehen werden. Die anstehenden Auffüllungen wurden in den Baggerschürfen organoleptisch begutachtet, an- schließend wurden die oberen potentiell schadstoffbelasteten Auffüllungsbereiche beprobt und auf die auffüllungsspezifischen Schadstoffparameter PAK (polyzyklische aromatische Kohlenwasser- stoffe) und Schwermetalle jeweils im Feststoff analysiert. Den Untersuchungsergebnissen zufolge entsprachen die beprobten Auffüllungen zum Großteil der LAGA-Zuordnungsklassen Z 2 bzw. > Z 2 und waren nur zu einem geringen Teil als sanierungs- relevant zu bewerten. Die Schürfe mit den hohen Belastungen (LAGA-Zuordnungsklasse > Z 2) konzentrierten sich auf den Nordteil des zweiten Bauabschnittes. F:\06Projekte\Alt5\0622607 Sanierung Knell Darmstadt\2SV\Briefe\Nachträge\081124_Heilit-NA2-Erläut.doc 2 Aufgrund der dann vorliegenden punktuellen Untersuchungsergebnisse wurde eine sanierungs- relevante Schadstoffbelastung der Auffüllungen nur für den nördlichen Geländeteil angenommen. Hierfür wurden Auffüllungen der LAGA-Zuordnungsklassen Z 2 bis inkl. > Z 4 mit einem Massen- schwerpunkt bei Z 3 angesetzt. Die im Süden liegenden Auffüllungen waren als gering belastet zu bewerten. Hier war keine Sanierungsrelevanz nachzuweisen. Die Untersuchungsergebnisse aus den Baggerschürfen des Büros UBS bestätigten somit die Ergeb- nisse aus den Voruntersuchungen. Erläuterung zu Mehrmengen Im Zuge der Bauarbeiten zeigte sich jedoch, dass auf dem Gelände deutlich mehr sanierungs- relevante Auffüllungen vorhanden waren. Entgegen der Annahme einer nahezu gleichmäßigen Mächtigkeit (0,6-1,2 Meter) der hoch belasteten Auffüllungsschichten, war man während der Aus- hubarbeiten auf viele Vertiefungen auf dem gesamten Gelände des zweiten Bauabschnittes gestoßen. Bei diesen Vertiefungen handelt es sich um bisher unbekannte verfüllte Krater/Trichter, Altgruben, Leitungsgräben etc. Mit dem Vorhandensein dieser Vertiefungen konnte nicht gerechnet werden. Auch aus den Voruntersuchungen waren keine Hinweise hierauf zu entnehmen und konnten somit nicht in der ursprünglichen Massenschätzung berücksichtigt werden. Auch im mittleren und südlichen Geländeteil wurden analog den Erfahrungen aus dem nördlichen Abschnitt nach dem flachen Abziehen der obersten Bodenschicht diverse verfüllte Vertiefungen mit hoch belasteten Auffüllungen (Bauschutt, Schlacken, Glasbruch, Kohlereste etc.) und Abfälle (Altreifen, Gummiabfälle etc.) aufgefunden. Somit fielen auch im mittleren und südlichen Gelände- teil größere Mengen an sanierungsrelevant belasteten Auffüllungen zur Entsorgung an. Die flächig auf dem Gelände verteilten Baggerschürfe zeigten somit nach jetzigem Kenntnisstand keinen repräsentativen Querschnitt der vorhandenen Auffüllungssituation. Die frei gewählten Ansatzpunkte der Baggerschürfe befanden sich im mittleren bzw. im südlichen Geländeteil dem- nach immer in kleinräumigen Bereichen mit organoleptisch unauffälligen und nicht sanierungs- relevant belasteten Auffüllungsschichten. Die Bereiche mit den hoch belasteten und tief reichenden Auffüllungen wurden hierbei zufälligerweise nicht aufgeschlossen und konnten somit nicht in die Massenschätzung einfließen. Dieser Umstand führte zwangsläufig zu der Fehleinschätzung der Aushubmengen im Zuge der Ausführungsplanung und somit zu den von Heilit Umwelttechnik angemeldeten Mehrmengen. Erläuterung zu Massenverschiebung Neben diesen Mehrmengen ist zusätzlich eine Massenverschiebung von geringer belasteten zu hoch belasteten Entsorgungschargen (LAGA-Zuordnungsklasse > Z 4) zu verzeichnen. Die Massen- schätzung beruhte auf den Erkenntnissen der Voruntersuchungen vom Büro IBL bzw. den Erkennt- nissen des Büros UBS aus den Untersuchungen anhand von Baggerschürfen. Da diese Untersuch- ungen nicht für eine umfassenden Vorabdeklaration (abschließende Festlegung des Entsorgungs- weges) des Aushubmaterials dienen sollten, sondern zur Abschätzung der Massen für die Aus- schreibung, wurden aus Kostengründen nur bestimmte auffüllungsspezifische Schadstoffparameter (PAK und Schwermetalle im Feststoff) untersucht. Die eigentliche Deklaration der Aushubmassen hatte gemäß den Vorgaben im Sanierungsplan des Büros UBS vom 25.03.2006 und dem daraufhin ergangenen Sanierungsbescheid des Regierungs- präsidiums Darmstadt vom 17.10.2006 im Zuge der Sanierungsmaßnahme zu erfolgen. F-\06Projekte\AltS\0622607 Sanierung Knell Darmstadt\2SV\Briefe\Nachträge\081124_Heilit-NA2-Erläut.doc 3 Zur Deklaration von Bodenaushub / Auffüllungen sind die zu entsorgenden Massen mindestens alle 1.000 Tonnen gemäß dem Parameterumfang der LAGA Richtlinie 20 (Tabelle II. 1.2-2 und 11. 1.2-3) zu untersuchen. Grundsätzlich ist Bodenaushub ab der LAGA-Zuordnungsklasse > Z 2 deponietechnisch zu entsorgen. Bei einer deponietechnischen Entsorgung von Bodenaushub bzw. Bauschuttabfällen sind grund- sätzlich neben den Untersuchungsparametern der LAGA Richtlinie 20 (Tabelle II. 1.2-2 und Il. 1.2- 3) auch die Ergänzungsparameter gemäß der Parameterliste im Anhang 1 der Abfallablagerungs- verordnung zu analysieren. Bei diesen Ergänzungsparametern handelt es sich neben einigen Summenschadstoffparametern auch um deponiebaugrundtechnische Parameter, die z.B. späteren Setzungen des Deponiekörpers bzw. einer übermäßigen Gasentwicklung entgegenwirken sollen. Diese deponiebautechnischen Parameter führen im Allgemeinen nur bei Auffüllungen mit einem hohen Anteil an organischen Stoffen wie z.B. Holzresten etc. zu einer Einstufung in eine höhere Entsorgungsklasse. Bei der organoleptischen Ansprache der in den Baggerschürfen angetroffenen Auffüllungen waren solche Stoffe mit einem hohen organischen Anteil nicht feststellbar. Somit wurde auf eine zusätzliche Untersuchung dieser deponiebaugrundtechnischen Ergänzungs- parameter verzichtet. Die auf dem Gelände ausgekofferte Auffüllung bestand aus Sand mit wechselnden Anteilen an Bauschutt, Schotter, Schlacke, Glas, sonstigen Abfällen und Verbrennungsrückständen (Kohle- stäube etc.). Diese bei der organoleptischen Begutachtung des Auffüllmaterials kaum erkennbaren Kohlestäube führten zu einer deutlichen Erhöhung der deponiebaugrundtechnischen Ergänzungs- parameter Glühverlust und TOC (total organic carbon, gesamter organischer Kohlenwasserstoff). Diese hohen Werte bei den vorgenannten Parametern führten bei dem Hauptteil der zu entsorgen- den Bodenmassen zu einer Einstufung in die LAGA-Zuordnungsklasse > Z 4. Dies führte zu den im Nachtrag NA 2 von Heilit Umwelttechnik angemeldeten Massenverschieb- ungen. Wertung des Nachtragsangebotes Die in diesem Nachtragsangebot NA 2 aufgeführten Einheitspreise entsprechen alle den mit der Firma Heilit Umwelttechnik vertraglich vereinbarten Einheitspreise aus dem Hauptauftrag. Diese Preise wurden ordnungsgemäß in einem öffentlichen Vergabeverfahren gemäß den Vorgaben der VOB ermittelt. Eine Einsichtnahme in die Urkalkulation der Firma Heilit Umwelttechnik ist somit nicht erforderlich. Der für diesen Nachtrag relevante Einheitspreis für Transport und Entsorgung von Bodenaushub der LAGA-Zuordnungsklasse > Z 4 (Position 4.5 aus Hauptauftrag) von 23,21 Euro (netto) ist um 9,79 Euro günstiger als der zweitgünstigste Bieter für diese Position war (siehe Prüfbericht vom 25.04.2008). Allein bei den im vorliegenden Nachtrag NA 2 angemeldeten Mehrmengen von 19.500 Tonnen ergibt sich somit ein Preisvorteil von 190.905,00 Euro (netto) der Firma Heilit Umwelttechnik gegenüber dem zweitgünstigsten Bieter dieser Position. Die Frage nach der Auskömmlichkeit dieses Angebotspreises ist zu bejahen, da die Firma Heilit Umwelttechnik aktuell mit einer längerfristigen Maßnahme zur Endverfüllung der Deponie in Mainz-Budenheim beauftragt ist. Nur durch die Nutzung der Synergien dieser beiden Aufträge ist ein so günstiger Entsorgungspreis für diese Position möglich und auch auskömmlich. Eine ver- gleichbare Konstellation ist den Unterzeichnern nach Prüfung der aktuellen Marktsituation nicht bekannt. F:\06Projekte\AltS\0622607 Sanierung Knell Darmstadt\2SV\Briefe\Nachträge\081124_Heilit-NA2-Erläut.doc 4 Umweltplanung Bullermann Schneble GmbH Auch bei einer erneuten Ausschreibung dieser Entsorgungsleistungen bzw. einer Einholung von Vergleichsangeboten wäre nach Meinung der Unterzeichner kein günstigerer Einheitspreis zu erzielen. Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen N Dipl.-Ing. Martin Bullermann Dipl.-Ing. Heiko Luft F\06Projekte\AltS\0622607 Sanierung Knell Darmstadt\2SV\Briefe\Nachträge\081124_Heilit-NA2-Erläut.doc =
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Magistratsvorlage Eingang Magistrats- geschäftsstelle: 15.01.2009 an den Magistrat zur Kenntnis zur Beschlussfassung Beteiligt vor Magistratsbeschlussfassung: Dezernat VI Dezernat III Dezernat IV an die Stadtverordnetenversammlung OBW zur Befassung zur Kenntnis zur Beschlussfassung zur abschließenden Beschluss- fassung Fachausschuss Amt: Eigenbetrieb Immobilienmanagement Darmstadt Behandlung in öffentl. Sitzung Ja Nein OBW bei abschl. Beschlussfassung Magistrat Ja Nein Internetfähig Verteiler: Vorlage-Nr. 2009/0019 Magistratsbeschluss-Nr. Betreff: Rückbau und Sa nierung Knell-Gelände, 2. Bauabschnitt Hier: Mehrkosten nach Ziffer 5.2 i. V. m. 5.1 der Dienstanweisung für Vergaben Vorlage vom: 13.01.2009 Beschlussvorschlag: Der Magistrat stimmt den Mehrkosten nach Ziffer 5.2 i.V.m. 5.1.der Dienstanweisung für Vergaben dem 2. Nachtragsangebot der Firma Heilit Umwelttechnik zu. Nach der Betriebssatzung für den Eigenbetrieb „Immobilienmanagement der Wissenschaftsstadt Darmstadt“ (IDA) wird die Genehmigung der Mehrkosten in Höhe von 458.526,52 Euro im Rahmen des Wirtschaftsplanes in einer separaten Vorlage eingeholt. Anlagen: Umweltplanung Bullermann Schneble GmbH vom 03.11.2008 Umweltplanung Bullermann Schneble GmbH vom 24.11.2008 Datenschutzrelevante Anlage: Beschluss des Magistrats vom 2 ... Begründungsseite der Magistratsvorlage vom 13.01.2009 B e g r ü n d u n g: Der Hauptauftrag für den Rückbau und Sanierung Knell-Gelände, 2. Bauabschnitt wurde nach Submission am 24.04.2008 an den Mindestbietenden, Fa. Heilit Umwelttechnik GmbH aus Darmstadt vergeben. Die Auftragssumme beläuft sich auf insgesamt 699.346,51 € inkl. 2% Nachlass. Der vorliegende Nachtrag für die o.g. Arbeiten hat ein Volumen von 458.526,52 €. Diese Summe entspricht ca. 65 % des Hauptauftrages. Mit beigefügten Schreiben vom Ing.-Büro Umweltplanung Bullermann Schneble GmbH vom 3. November 2008 und 24. November 2008 wird der Nachtrag aufgrund von Mehrmengen und Massenverschiebungen im Detail erläutert. Das Grünflächen- und Umweltamt der Wissenschaftsstadt Darmstadt begleitet in Amtshilfe im Zuständigkeitsbereich der Bodenverunreinigungen die Sanierung am Knell-Gelände. Um den Nachtrag unter Einbeziehung der Vergabe- und Beschaffungsstelle an die Firma Heilit Umwelttechnik zu vergeben, müssen die Mehrkosten nach Ziffer 5.2 i.V.m. 5.1.der Dienstanweisung für Vergaben vom Magistrat zugestimmt werden. Nach der Betriebssatzung für den Eigenbetrieb „Immobilienmanagement der Wissenschaftsstadt Darmstadt“ (IDA) wird nach „§ 8 Aufgaben der Betriebskommission“ die Genehmigung der Mehrkosten in Höhe von 458.526,52 Euro im Rahmen des Wirtschafts-planes in einer separaten Vorlage eingeholt. Die erforderlichen Mittel stehen im Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Immobilienmanagement der Wissenschaftsstadt Darmstadt zur Verfügung. Der Dezernent III Der Dezernent IV Der Dezernent VI Klaus Feuchtinger Dr. Dierk Molter Dipl.-Ing. Dieter Wenzel Stadtrat Stadtrat Stadtrat
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Une Havelstraße 7A 64295 Darmstadt Telefon (06151) 9758-0 Telefax (06151) 9758-30 mail@umweltplanung-gmbh.de Geschäftsführer Eigenbetrieb Immobilienmanagement Darmstadt Dipl.-Ing. Martin Bullermann Herr Rädge/Herr Weigelt Dipl.-Ing. Helmut Schneble Bessunger Straße 125 Eigenbetrieb t Bankverbindungen ilienmanagemen Darmstädter Volksbank 64295 Darmstadt Immob g enere Konto 6544401 Hypo Vereinsbank Darmstadt BLZ 500 201 60 Konto 2550240184 Nov. 2008 Summer vz} ee tar Amtsgericht Darmstadt Fe ara HRB 6207 03. November 2008 HL USt.-Nr. 0724701253 Rückbau und Sanierung Knell-Gelände Darmstadt, Bauabschnitt 2 Erläuterung zum 2. Nachtragsangebot der Firma Heilit Umwelttechnik, Mehrmengen und Massenverschiebungen zu Aushub und Entsorgung belasteter Böden vom 30.09.2008 Sehr geehrter Herr Rädge, sehr geehrter Herr Weigelt, wie bei unserem Erörterungstermin am 21.10.2008 in den Räumen des Grünflächen- und Umweltamtes besprochen, erhalten Sie nachfolgend die Erläuterung zu den Mehrmengen und Massenverschiebungen bei Aushub und Entsorgung von belasteten Böden im zweiten Bauabschnitt im 0.g. Projekt in schriftlicher Form. Neben der Sanierung der tiefgründigen Bodenverunreinigung im Bereich des ehemaligen Ölkellers (B 004205-532) war im zweiten Bauabschnitt auf dem Knell-Gelände auch der Austausch von sanierungsrelevanten Auffüllungen vorgesehen. Im Zuge der Vorerkundungen wurden auf dem Gelände des zweiten Bauabschnittes nahezu flächig anthropogene Auffüllungen unterschiedlicher Belastungsgrade nachgewiesen. Jedoch war nicht die gesamte Auffüllung sanierungsrelevant mit Schadstoffen belastet. Zur Mengenermittlung für die Erstellung der Ausschreibungsunterlagen wurden vom Büro UBS die bereits vorhandenen Untersuchungsergebnisse aus den Voruntersuchungen durch insgesamt 10 Baggerschürfe mit anschließenden organoleptischen bzw. chemisch-physikalischen Untersuchung- en ergänzt. Aufgrund der nun vorliegenden Untersuchungsergebnisse wurde eine sanierungsrelevante Schadstoffbelastung der Auffüllungen nur für den nördlichen Geländeteil angenommen. Hierfür wurden Auffüllungen der LAGA-Zuordnungsklassen Z 2 bis inkl. Z 5 mit einem Massen- schwerpunkt bei Z 3 angesetzt. Dies entsprach den organoleptischen und chemisch-physikalischen Untersuchungsergebnissen. Die im Süden liegenden Auffüllungen wurden als gering belastet bewertet. Hierfür wurde kein Aushub vorgesehen. Im Zuge der Bauarbeiten zeigte sich jedoch, dass auf dem Gelände deutlich mehr sanierung- relevante Auffüllungen vorhanden waren. Entgegen der Annahme einer nahezu gleichmäßigen Mächtigkeit der hoch belasteten Auffüllungsschichten, war man während der Aushubarbeiten auf unzählige Vertiefungen gestoßen. Bei diesen Vertiefungen handelt es sich um verfüllte Krater/ Trichter, Altgruben, Leitungsgräben etc. Ferner wurden auch im mittleren und südlichen Geländeteil größere Mengen an sanierungsrelevant belasteten Auffüllungen angetroffen. C:\Dokumente und Einstellungen\heiko,UBS01\Desktop\081103_Heilit-NA2-Erläuterung.doc 1 Umweltplauung Bullermantı Schneble Gmb Die Baggerschürfe im mittleren und südlichen Geländeteil befanden sich demnach immer in kleinräumigen Bereichen mit organoleptisch unauffälligen und nicht sanierungsrelevant belasteten Auffüllungsschichten. Die Bereiche mit den hoch belasteten und tief reichenden Auffüllungen wurden nicht aufgeschlossen. Dieser Umstand führte zu den nicht ausreichenden Aushubmengen im Zuge der Ausführungsplanung und somit zu den im Nachtrag NA 2 von Heilit Umwelttechnik angemeldeten Mehrmengen. Neben diesen Mehrmengen war eine Massenverschiebung von geringer belasteten zu hoch belasteten Entsorgungschargen zu verzeichnen. Grundsätzlich ist Bodenaushub ab der LAGA-Zu- ordnungsklasse > Z 2 deponietechnisch zu entsorgen. Bei einer deponietechnischen Entsorgung von Bodenaushub bzw. Bauschuttabfällen sind grundsätzlich neben den Untersuchungsparametern der LAGA Richtlinie M 20 auch die Ergänzungsparameter gemäß der Abfallablagerungsverordnung zu analysieren. Bei diesen Ergänzungsparametern handelt es sich neben einigen Summenschad- stoffparametern auch um deponiebaugrundtechnische Parameter, die z.B. späteren Setzungen des Deponiekörpers bzw. einer übermäßigen Gasentwicklung entgegenwirken sollen. Die auf dem Gelände ausgekofferte Auffüllung bestand aus Sand mit Bauschuttresten, Schotter, Schlacke, Glas, sonstigen Abfällen und Kohleresten (Kohlestäube). Diese organoleptisch kaum er- kennbaren Kohlestäube führten zu einer deutlichen Erhöhung der deponiebaugrundtechnischen Ergänzungsparameter Glühverlust und TOC (total organic carbon, gesamter organischer Kohlenwasserstoff). Diese hohen Werte bei den vorgenannten Parametern führten bei dem Haupt- teil der zu entsorgenden Bodenmassen zu einer Einstufung in die LAGA-Zuordnungsklasse Z 5 bzw. > Deponieklasse Il. Dies führte zu den im Nachtrag NA 2 von Heilit Umwelttechnik angemeldeten Massenverschieb- ungen. . Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen Dipl.-Ing. Martin Bullermann Dipl.-Ing. Heiko Luft C:\Dokumente und Einstellungen\heiko.UBS01\Desktop\081103_Heilit-NA2-Erläuterung.doc 2
Beratungsverlauf (1)
Orte (2)
- Havelstraße 7A
- Bessunger Straße 125
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Details
- Vorlagen-Nr.
- 2009/0019
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 13.01.2009
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00